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12.09.2020 18:41 Uhr | Quelle: WahreTabelle

Schiedsrichterball: Regeländerungen 2020 Teil 1

Neuerungen betreffen auch das Spielfeld und das Elfmeterschießen

Johannes Gründel
Johannes Gründel
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Quelle: imago images
Herthas Alexander Schwolow parierte beim DFB-Pokal Aus gegen Eintracht Braunschweig einen Elfmeter

Johannes Gründel
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Mit der am Wochenende beginnenden Saison erhalten, wie jedes Jahr, auch 2020 Regeländerungen Einzug in den Fußball. Im Gegensatz zu den vergangenen Jahren werden die Regeländerungen in dieser Saison kaum Auswirkungen auf die Praxis haben, handelt es sich doch größtenteils um Klarstellungen oder Spezialkonstellationen, die in der Praxis kaum vorkommen.

Zunächst wurde Regel 1 (Das Spielfeld) dahingehend erweitert, dass Torpfosten bzw. Querlatte, die bislang quadratisch, rechteckig, rund oder elliptisch sein mussten, nun auch eine Kombination aus diesen Formen darstellen dürfen. Praktische Relevanz dürfte das wohl kaum erlangen.

In Regel 2 (Der Ball) wurde neben einer Wortlautvereinheitlichung klargestellt, dass der Ort des Schiedsrichterballs nach einer Beschädigung des Balles der Ort ist, an dem der Ball bei der Spielunterbrechung war. In den anderen Fällen, v.a. bei einer Berührung durch einen Spieloffiziellen, gibt es nämlich den Schiedsrichterball an dem Ort, an dem die letzte Ballberührung durch einen Spieler bzw. Spieloffiziellen stattfand.

In Regel 14 (Der Strafstoß) wurden die Regeln zum Torhüterspiel beim Strafstoß etwas angepasst. Zum einen wird der Torhüter, wenn er die Line zu früh verlässt, beim ersten Vergehen nur noch ermahnt und bei jedem weiteren Vergehen verwarnt (bzw. mit Gelb-Rot des Feldes verwiesen). Das IFAB möchte hier dem Umstand Rechnung tragen, dass die meisten Torhütervergehen geringfügig sind und/oder daher rühren, dass der Schütze beim Anlauf (erlaubterweise – das kann man nicht oft genug betonen!) verzögert. Gleichzeitig ist damit aber die Hoffnung verbunden, dass die Torhütervergehen strikter geahndet werden. Ob der DFB diese Linie mitgeht, wird sich zeigen. Zum anderen wird eine Regeländerung nun kodifiziert, die bereits im vergangenen Sommer per Zirkular an die Verbände mitgeteilt wurde: Wenn der Torhüter sich zu früh von der Linie bewegt und der Schütze den Ball ans Aluminium oder neben/über das Tor schießt, soll der Strafstoß nur wiederholt werden, wenn der Schütze eindeutig durch das Verhalten des Torhüters gestört wurde. Was das in der Praxis bedeutet, wird sich noch zeigen. Den Schulungen zufolge soll eine solche Störung bei eindeutigen Vergehen (mehr als ca. zwei Meter vor der Linie) anzunehmen sein. Dies hieße faktisch nur eine Bestätigung der ohnehin schon gängigen Praxis.

In Regel 10 (Bestimmung des Spielausgangs) wurden diese Änderungen ebenfalls aufgenommen. Weiterhin wurde neugefasst, dass Ermahnungen oder Verwarnungen aus dem Spiel nicht ins Elfmeterschießen übernommen werden. Alle Spieler starten also im Elfmeterschießen bei null. Das gilt auch in der Kombination mit der Regeländerung aus Regel 14, wenn der Torhüter im laufenden Spiel schon einmal wegen zu frühen Verlassens der Linie ermahnt oder gar verwarnt wurde.

In Regel 11 (Abseits) wurde klargestellt, dass ein absichtliches Handspiel eines Verteidigers eine neue Spielsituation auslöst, sodass hier ein Vorteil zu einem (vorher abseitsstehenden) Angreifer nun möglich ist. Das war bis zur Reform des Handspiels letzten Sommer schon so, da damals nur absichtliches Handspiel strafbar war und absichtliches Spielen grundsätzlich eine neue Spielsituation auslöst (Ausnahme: Torabwehraktion), musste nun aber klargestellt werden, da nunmehr ja nicht mehr nur absichtliches Handspiel strafbar ist. Zudem wurde festgehalten, dass ein Angreifer, der sich durch Überschreiten der Tor- oder Seitenauslinie des Abseits entzogen hat, anschließend wieder das Spielfeld betritt und (vor einer neuen Spielsituation) ins Geschehen eingreift, kein unerlaubtes Betreten, sondern nur ein Abseitsvergehen begeht. Die Folge dessen ist, dass der Angreifer dann nicht verwarnt wird, wie es sonst bei unerlaubtem Betreten notwendig wäre.

Mit der am Wochenende beginnenden Saison erhalten, wie jedes Jahr, auch 2020 Regeländerungen Einzug in den Fußball. Im Gegensatz zu den vergangenen Jahren werden die Regeländerungen in dieser Saison kaum Auswirkungen auf die Praxis haben, handelt es sich doch größtenteils um Klarstellungen oder Spezialkonstellationen, die in der Praxis kaum vorkommen.

Zunächst wurde Regel 1 (Das Spielfeld) dahingehend erweitert, dass Torpfosten bzw. Querlatte, die bislang quadratisch, rechteckig, rund oder elliptisch sein mussten, nun auch eine Kombination aus diesen Formen darstellen dürfen. Praktische Relevanz dürfte das wohl kaum erlangen.

In Regel 2 (Der Ball) wurde neben einer Wortlautvereinheitlichung klargestellt, dass der Ort des Schiedsrichterballs nach einer Beschädigung des Balles der Ort ist, an dem der Ball bei der Spielunterbrechung war. In den anderen Fällen, v.a. bei einer Berührung durch einen Spieloffiziellen, gibt es nämlich den Schiedsrichterball an dem Ort, an dem die letzte Ballberührung durch einen Spieler bzw. Spieloffiziellen stattfand.

In Regel 14 (Der Strafstoß) wurden die Regeln zum Torhüterspiel beim Strafstoß etwas angepasst. Zum einen wird der Torhüter, wenn er die Line zu früh verlässt, beim ersten Vergehen nur noch ermahnt und bei jedem weiteren Vergehen verwarnt (bzw. mit Gelb-Rot des Feldes verwiesen). Das IFAB möchte hier dem Umstand Rechnung tragen, dass die meisten Torhütervergehen geringfügig sind und/oder daher rühren, dass der Schütze beim Anlauf (erlaubterweise – das kann man nicht oft genug betonen!) verzögert. Gleichzeitig ist damit aber die Hoffnung verbunden, dass die Torhütervergehen strikter geahndet werden. Ob der DFB diese Linie mitgeht, wird sich zeigen. Zum anderen wird eine Regeländerung nun kodifiziert, die bereits im vergangenen Sommer per Zirkular an die Verbände mitgeteilt wurde: Wenn der Torhüter sich zu früh von der Linie bewegt und der Schütze den Ball ans Aluminium oder neben/über das Tor schießt, soll der Strafstoß nur wiederholt werden, wenn der Schütze eindeutig durch das Verhalten des Torhüters gestört wurde. Was das in der Praxis bedeutet, wird sich noch zeigen. Den Schulungen zufolge soll eine solche Störung bei eindeutigen Vergehen (mehr als ca. zwei Meter vor der Linie) anzunehmen sein. Dies hieße faktisch nur eine Bestätigung der ohnehin schon gängigen Praxis.

In Regel 10 (Bestimmung des Spielausgangs) wurden diese Änderungen ebenfalls aufgenommen. Weiterhin wurde neugefasst, dass Ermahnungen oder Verwarnungen aus dem Spiel nicht ins Elfmeterschießen übernommen werden. Alle Spieler starten also im Elfmeterschießen bei null. Das gilt auch in der Kombination mit der Regeländerung aus Regel 14, wenn der Torhüter im laufenden Spiel schon einmal wegen zu frühen Verlassens der Linie ermahnt oder gar verwarnt wurde.

In Regel 11 (Abseits) wurde klargestellt, dass ein absichtliches Handspiel eines Verteidigers eine neue Spielsituation auslöst, sodass hier ein Vorteil zu einem (vorher abseitsstehenden) Angreifer nun möglich ist. Das war bis zur Reform des Handspiels letzten Sommer schon so, da damals nur absichtliches Handspiel strafbar war und absichtliches Spielen grundsätzlich eine neue Spielsituation auslöst (Ausnahme: Torabwehraktion), musste nun aber klargestellt werden, da nunmehr ja nicht mehr nur absichtliches Handspiel strafbar ist. Zudem wurde festgehalten, dass ein Angreifer, der sich durch Überschreiten der Tor- oder Seitenauslinie des Abseits entzogen hat, anschließend wieder das Spielfeld betritt und (vor einer neuen Spielsituation) ins Geschehen eingreift, kein unerlaubtes Betreten, sondern nur ein Abseitsvergehen begeht. Die Folge dessen ist, dass der Angreifer dann nicht verwarnt wird, wie es sonst bei unerlaubtem Betreten notwendig wäre.

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Eine Fehlentscheidung am 32. Spieltag. 

Tobias Welz beim Elfmeterpfiff.

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