160.000€ Strafe für Russ
160.000€ Strafe für Russ - #41
29.01.2015 20:27
@antikas
Haben mindestens zwei Juristen anders gesehen. Und erklären tu ich mir die Aufregung, hab ich an anderer Stelle schon gesagt, aus der politischen Absicht (CDU-Landtagsabgeordnerter im SPD-geführten Bundesland, läßt sich schön ausschlachten, irgendwas bleibt immer hängen) und dem Promi-Malus.
160.000€ Strafe für Russ - #42
29.01.2015 21:44
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@ rolli
Zitat von rolli
Haben mindestens zwei Juristen anders gesehen. Und erklären tu ich mir die Aufregung, hab ich an anderer Stelle schon gesagt, aus der politischen Absicht (CDU-Landtagsabgeordnerter im SPD-geführten Bundesland, läßt sich schön ausschlachten, irgendwas bleibt immer hängen) und dem Promi-Malus.
Welcher Malus denn?
Er hat ja nicht mal die übliche Führerscheinsperre bekommen. Wo siehst du da einen Promi-Malus?
Welche Juristen sind das denn? Ich hab irgendwie nur die anderen Juristen vernommen.
160.000€ Strafe für Russ - #43
29.01.2015 21:55
@ antikas
Zitat von antikasZitat von rolli
Haben mindestens zwei Juristen anders gesehen. Und erklären tu ich mir die Aufregung, hab ich an anderer Stelle schon gesagt, aus der politischen Absicht (CDU-Landtagsabgeordnerter im SPD-geführten Bundesland, läßt sich schön ausschlachten, irgendwas bleibt immer hängen) und dem Promi-Malus.
Welcher Malus denn?
Er hat ja nicht mal die übliche Führerscheinsperre bekommen. Wo siehst du da einen Promi-Malus?
Welche Juristen sind das denn? Ich hab irgendwie nur die anderen Juristen vernommen.
Ich erklär mir nicht den Strafbefehl durch den Promi-Malus, sondern die Aufregung, danach hattest Du gefragt, oder? Und ein Richter und ein Staatsanwalt, was sind die zusammen: 2 Juristen.
160.000€ Strafe für Russ - #44
29.01.2015 22:56
@ flatty1985
§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer .....
§ 267
Urkundenfälschung.
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
____________________________________________________________________
Manchmal hat auch ein kleines Wort eine große Wirkung. Dadurch kann es sich bei der Urkundenfälschung auch um ein mit Geldstrafe bewehrtes Minderdelikt handeln, daß den Weg für ein Strafbefehlsverfahren eröffnet.
In der StPO gibt es die § 153 ff bis § 154 f, die dann die Möglichkeiten der Einstellung von Strafverfahren regeln, von denen wurde Gebrauch gemacht. Hintergrund ist, daß die Strafe auch der Besserung dienen soll und das Verfahren vereinfacht werden kann, wenn die Verfolgung einer oder mehrerer Vergehen dieser Besserung bereits ausreichend dient und das Vergehen, das eingestellt werden soll, im Vergleich zu diesem/diesen nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. Alles vor dem Hintergrund einer Verfahrensbeschleunigung und einer angemessenen, aber für einen Ersttäter nicht zu harten Strafe. Zudem kann man bei der Urkundenfälschung durchaus argumentieren, daß es sich um einen durch die Vereitelung durch die Polizeibeamten gescheiterten Versuch handelte und die Vollendung der Straftat vom Täter nicht weiter verfolgt wurde (kommt drauf an, wie Reus reagiert hat, hat er schnell eingeräumt, daß er keine Fahrerlaubnis hat, kann das strafmildernd gewirkt haben, aber das wissen wir beide nicht. Vielleicht war er ja erleichtert, endlich erwischt worden zu sein.). Bei der Bemessung der Strafe gilt immer auch der Grundsatz, ob sie eine Besserung erreicht. Bei einem Ersttäter umso mehr. Selbst, wenn er Reus heißt.
Daß die Urkundenfälschung im Vergleich zum Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht beträchtlich ins Gewicht fiel, liegt daran, daß das Fahren ohne Fahrerlaubnis über einen Zeitraum von 5 Jahren mit mindestens 6 Vergehen hartnäckig und nachhaltig betrieben wurde, während die Urkundenfälschung ein einmaliges Vergehen bei der Kontrolle, bei der Reus aufflog, darstellt. Zudem wurde hier auch kein Dritter geschädigt und das Vergehen blieb unvollendet. Gäbe es Nachweise, daß ihm die Täuschung bei früheren Kontrollen gelungen ist, sähe das wieder anders aus. Das es diese Nachweise höchstwahrscheinlich nicht gibt, liegt in der Natur der Sache.Von daher ist die Wertung der Staatsanwaltschaft, daß die Urkundenfälschung im Vergleich zum vollendeten mehrfachen Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis über einen erheblichen Zeitraum, nämlich fünf Jahren, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt, durchaus plausibel. Ich kenne auch ein Urteil, wo beides verfolgt wurde, die Staatsanwaltschaft hunderachtzig Tagessätze beantragt hat und die Richterin auf 90 Tagessätze runter ist, damit der Angeklagte nicht über Gebühr (Eintrag ins Strafregister, ab mehr als 90 Tagessätzen Tilgung erst nach 10 Jahren, wenn nichts anderes mehr vorfällt, Offenbarungspflicht der Vorstrafe auf Nachfrage, z. Bsp. bei Bewerbungen) belastet wird, da die Besserung mit dem minderen Strafmaß erreicht werden kann. Da ging es um Fahren ohne Fahrerlaubnis nach Entzug der Fahrerlaubnis, um sich den Eignungstest zu ersparen. Es ist also keineswegs so, daß das Verfahren im Falle Reus von der üblichen Rechtsprechungspraxis abweicht. Wie das jetzt bei diesem konkreten Richter wiederum aussieht und bei der konkreten Staatsanwaltschaft, steht auf einem anderen Blatt. Wenn es ähnliche Fälle mit ähnlichem Strafmaß gibt, ist alles ok. Wenn ihr übliches Strafmaß bei Reus allerdings geringer sein sollte, wäre es in der Tat ein Promi-Bonus gewesen. Aber nach Lage der Dinge ist das für mich nicht plausibel.
Es wird jetzt keine Rechtskammer eingeschaltet, sondern der Justizminister weist die Zuständigen in seinem Ministerium an, Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft einzuholen. Ob er eine Stellungnahme beim Richter einholen kann, weiß ich nicht, ich glaube, eher nicht, da der Richter ihm nicht untersteht. Er kann sich natürlich den Strafbefehl und die Begründung der Einstellung des Verfahrens wegen Urkundenfälschung und die Begründung des Strafmaßes zu Gemüte führen. Juristisch ist die Sache wohl erledigt, mit dem rechtskräftigen Strafbefehl sind nach meiner Kenntnis die Vergehen nicht mehr verfolgbar. Deshalb ist ja das Strafbefehlsverfahren auf Minderdelikte beschränkt.
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer .....
§ 267
Urkundenfälschung.
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
____________________________________________________________________
Manchmal hat auch ein kleines Wort eine große Wirkung. Dadurch kann es sich bei der Urkundenfälschung auch um ein mit Geldstrafe bewehrtes Minderdelikt handeln, daß den Weg für ein Strafbefehlsverfahren eröffnet.
In der StPO gibt es die § 153 ff bis § 154 f, die dann die Möglichkeiten der Einstellung von Strafverfahren regeln, von denen wurde Gebrauch gemacht. Hintergrund ist, daß die Strafe auch der Besserung dienen soll und das Verfahren vereinfacht werden kann, wenn die Verfolgung einer oder mehrerer Vergehen dieser Besserung bereits ausreichend dient und das Vergehen, das eingestellt werden soll, im Vergleich zu diesem/diesen nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. Alles vor dem Hintergrund einer Verfahrensbeschleunigung und einer angemessenen, aber für einen Ersttäter nicht zu harten Strafe. Zudem kann man bei der Urkundenfälschung durchaus argumentieren, daß es sich um einen durch die Vereitelung durch die Polizeibeamten gescheiterten Versuch handelte und die Vollendung der Straftat vom Täter nicht weiter verfolgt wurde (kommt drauf an, wie Reus reagiert hat, hat er schnell eingeräumt, daß er keine Fahrerlaubnis hat, kann das strafmildernd gewirkt haben, aber das wissen wir beide nicht. Vielleicht war er ja erleichtert, endlich erwischt worden zu sein.). Bei der Bemessung der Strafe gilt immer auch der Grundsatz, ob sie eine Besserung erreicht. Bei einem Ersttäter umso mehr. Selbst, wenn er Reus heißt.
Daß die Urkundenfälschung im Vergleich zum Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht beträchtlich ins Gewicht fiel, liegt daran, daß das Fahren ohne Fahrerlaubnis über einen Zeitraum von 5 Jahren mit mindestens 6 Vergehen hartnäckig und nachhaltig betrieben wurde, während die Urkundenfälschung ein einmaliges Vergehen bei der Kontrolle, bei der Reus aufflog, darstellt. Zudem wurde hier auch kein Dritter geschädigt und das Vergehen blieb unvollendet. Gäbe es Nachweise, daß ihm die Täuschung bei früheren Kontrollen gelungen ist, sähe das wieder anders aus. Das es diese Nachweise höchstwahrscheinlich nicht gibt, liegt in der Natur der Sache.Von daher ist die Wertung der Staatsanwaltschaft, daß die Urkundenfälschung im Vergleich zum vollendeten mehrfachen Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis über einen erheblichen Zeitraum, nämlich fünf Jahren, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt, durchaus plausibel. Ich kenne auch ein Urteil, wo beides verfolgt wurde, die Staatsanwaltschaft hunderachtzig Tagessätze beantragt hat und die Richterin auf 90 Tagessätze runter ist, damit der Angeklagte nicht über Gebühr (Eintrag ins Strafregister, ab mehr als 90 Tagessätzen Tilgung erst nach 10 Jahren, wenn nichts anderes mehr vorfällt, Offenbarungspflicht der Vorstrafe auf Nachfrage, z. Bsp. bei Bewerbungen) belastet wird, da die Besserung mit dem minderen Strafmaß erreicht werden kann. Da ging es um Fahren ohne Fahrerlaubnis nach Entzug der Fahrerlaubnis, um sich den Eignungstest zu ersparen. Es ist also keineswegs so, daß das Verfahren im Falle Reus von der üblichen Rechtsprechungspraxis abweicht. Wie das jetzt bei diesem konkreten Richter wiederum aussieht und bei der konkreten Staatsanwaltschaft, steht auf einem anderen Blatt. Wenn es ähnliche Fälle mit ähnlichem Strafmaß gibt, ist alles ok. Wenn ihr übliches Strafmaß bei Reus allerdings geringer sein sollte, wäre es in der Tat ein Promi-Bonus gewesen. Aber nach Lage der Dinge ist das für mich nicht plausibel.
Es wird jetzt keine Rechtskammer eingeschaltet, sondern der Justizminister weist die Zuständigen in seinem Ministerium an, Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft einzuholen. Ob er eine Stellungnahme beim Richter einholen kann, weiß ich nicht, ich glaube, eher nicht, da der Richter ihm nicht untersteht. Er kann sich natürlich den Strafbefehl und die Begründung der Einstellung des Verfahrens wegen Urkundenfälschung und die Begründung des Strafmaßes zu Gemüte führen. Juristisch ist die Sache wohl erledigt, mit dem rechtskräftigen Strafbefehl sind nach meiner Kenntnis die Vergehen nicht mehr verfolgbar. Deshalb ist ja das Strafbefehlsverfahren auf Minderdelikte beschränkt.
160.000€ Strafe für Russ - #45
29.01.2015 23:34
@ rolli
Zitat von rolli
Wenn ihr übliches Strafmaß bei Reus allerdings geringer sein sollte, wäre es in der Tat ein Promi-Bonus.
Ich wollte natürlich sagen: Wenn ihr Strafmaß bei Reus allerdings geringer sein sollte, als bei anderen vergleichbaren Fällen der Staatsanwaltschaft und des Richters, dann wäre es ein Promi-Bonus gewesen.
160.000€ Strafe für Russ - #46
29.01.2015 23:40
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@ rolli
Zitat von rolli
Und ein Richter und ein Staatsanwalt, was sind die zusammen: 2 Juristen.
Die "skandalöse" Abarbeitung des Falls mit der Meinung der für den Skandal Verantwortlichen zu begründen ist ja mal ganz großes Kino
Nur mal so zur Info, wie das von unabhängigen Strafrechtlchern bewertet wird:
http://www1.wdr.de/studio/dortmund/nrwinfos/nachrichten/studios87870.html
Burhoff:
Mir riecht das schon nach “Promi-Bonus”. Denn
1. Beschränkung der Strafverfolgung auf die fünf “geblitzten Fälle”.
2. Moderate Geldstrafe.
3. Keine isolierte Sperre nach §§ 69, 69a StGB
4. Einstellung des wohl auch noch im Raum stehenden Urkundsdelikts nach § 154 StPO
5. Und auch nichts zur Einziehung nach § 21 Abs. 3 StVG.
Wenn man dann noch berücksichtigt, dass das alles im Strafbefehlsverfahren – also ohne öffentliche Hauptverhandlung läuft – dann kann man die Frage m.E. nur mit “Ja” beantworten.
Das das nachträglich Aufregung nach sich zieht ist ganz sicher nicht mit einem Promi-Malus zu erklären.
160.000€ Strafe für Russ - #47
30.01.2015 01:04
@antikas
"Bei der Strafe habe die Staatsanwaltschaft Dortmund nicht berücksichtigt, dass Reus seit Jahren mit einem gefälschten Führerschein unterwegs war, sagt zum Beispiel der Strafrechtler Tim Geißler. Das hätte seiner Ansicht nach auch eine mehrmonatige Haftstrafe zurBewährung gerechtfertigt." Das ist einfach nur Humbug und purer Populismus, der auch dadurch nicht besser wird, daß er aus dem Munde eines Strafrechtlers kommt.
Man kann sein Leben lang mit einem gefälschten Führerschein unterwegs sein, ohne daß dies strafrechtliche Relevanz hat! Ein Vergehen wird erst dann daraus, wenn man ihn zur Täuschung einsetzt. Ich kann mein Leben lang mit einem gefälschten Perso durch die Gegend marschieren. Solange ich ihn nicht benutze, ist das rechtlich völlig irrelevant.
Aber, um vielleicht etwas weiterzukommen, zitiere ich mal aus meinem letzten post:
"Wie das jetzt bei diesem konkreten Richter wiederum aussieht und bei der konkreten Staatsanwaltschaft, steht auf einem anderen Blatt. Wenn es ähnliche Fälle mit ähnlichem Strafmaß gibt, ist alles ok. Wenn ihr Strafmaß bei Reus allerdings geringer sein sollte, als bei anderen vergleichbaren Fällen, ... dann wäre es ein Promi-Bonus gewesen."
Die eine Frage ist doch erstmal, ob es in der Rechtspraxis so gehandhabt werden kann, wie bei Reus. Und da hat die Strafverfolgung, das sage ich jetzt zum xten Male, wie auch der Richter, davon abzusehen, daß es sich um einen Prominenten handelt. Und die Rechtspraxis gibt ein solches Strafbefehlsverfahren einfach her, wieso, hab ich auch schon ausführlich dargestellt. Wenn man also einen Promi-Bonus begründen will, dann muß man der Staatsanwaltschaft und dem Richter schon nachweisen, das sie in vergleichbaren anderen Fällen härter geurteilt haben. Daran führt einfach kein Weg vorbei. Das wird der Justizminister sicher auch untersuchen.
Wenn Burhoff schreibt: Mir riecht das schon nach Promi-Bonus, dann ist das eine ganz subjektive Wertung, die auf mangelnder Kenntnis des Einzelfalles beruht, nichts weiter. Deshalb sagt er ja auch: Mir riecht das nach Promi-Bonus.
Die Verkürzung des Strafverfahrens durch das Strafbefehlsverfahren ist auch gängige Praxis, da geht es um schnelle, unkomplizierte Abwicklung unter Abwägung der Umstände. Es ist doch einfach auch billig, sowohl dem Staatsanwalt als auch dem Richter, beides Personen, an die im öffentlichen Interesse ein besonders hohes Maß an Verantwortung gestellt wird, pauschal unverantwortliches Handeln zu unterstellen. Wieso sollen die, bloß weil der junge Mensch, mit dem sie es zu tun haben, Reus heißt, auf einmal verantwortungslos werden. Und beide haben wieder Vorgesetzte und Aufsichtsbehörden, vor denen sie ihr Handeln rechtfertigen müssen. Die sind doch nicht bescheuert!
Moderate Geldstrafe: hab ich auch schon was dazu gesagt - es ist ein Viertel des Jahresgehaltes! Es sind 90 Tagessätze und genau die oberste Grenze, die den unvermeidlichen Eintrag in das Strafregister am untersten Level der Bestrafung hält. 91 Tagessätze heißt, der junge Mann muß die Vorstrafe offenbar legen, bei Einstellungsgesprächen, bei Bewerbungen, auf Nachfrage. Und die Vorstrafe wird frühestens 10 Jahre später getilgt. So sind es 90 Tagessätze, er braucht sich nicht als strafbehaftet outen und nach 5 Jahren ohne weitere Vorkommnisse ist die Sache erledigt. Wer das skandalisiert, will einfach nur, daß ein junger Mann, der Mist gebaut hat, dafür richtig deftig eine auf die Rübe bekommt, nichts anderes.
Keine isolierte Sperre: Welche Kenntnis hast Du und hat Burhoff, was in das schriftliche Verfahren an strafmildernden Umständen eingeflossen ist? Keine, genausowenig wie ich. Also auch nicht stichhaltig, bloße Spekulation, daß das Fehlen dem Promi-Bonus geschuldet ist, ohne Kenntnis der Faktenlage.
Einstellung des Urkundsdeliktes nach § 154: ist in der Rechtsprechung gängige Praxis mit dem Ziel, bei jungen Ersttätern mit der Strafe eine Besserung zu erreichen. Hab ich auch schon ausführlich begründet, vielleicht führst Du Dir das mal zu Gemüte.
Einziehung nach § 21 Abs. 3 StVG. Macht Sinn, wenn zu erwarten ist, daß er weiterhin ohne Fahrerlaubnis fährt. Für so dumm muß man Reus nicht halten. Ansonsten würde dadurch nur die Staatskasse unnötig belastet.
Öffentliche Hauptverhandlung: welche Konsequenz hätte die denn gehabt - Reus wäre öffentlich an den Pranger gestellt gewesen und die Presse hätte das kräftigst ausgeschlachtet. Da steht auch das Persönlichkeitsrecht Reus zur Debatte. Und es gab auch schon ein Urteil vom Bundesgerichtshof, das ein Urteil zur nochmaligen Verhandlung zurückgewiesen hat, weil aus diesem öffentlich an den Pranger gestellt werden durch die Presse ein strafmildernder Umstand entstanden ist, der im Urteil nicht berücksichtigt wurde.
Man kann sein Leben lang mit einem gefälschten Führerschein unterwegs sein, ohne daß dies strafrechtliche Relevanz hat! Ein Vergehen wird erst dann daraus, wenn man ihn zur Täuschung einsetzt. Ich kann mein Leben lang mit einem gefälschten Perso durch die Gegend marschieren. Solange ich ihn nicht benutze, ist das rechtlich völlig irrelevant.
Aber, um vielleicht etwas weiterzukommen, zitiere ich mal aus meinem letzten post:
"Wie das jetzt bei diesem konkreten Richter wiederum aussieht und bei der konkreten Staatsanwaltschaft, steht auf einem anderen Blatt. Wenn es ähnliche Fälle mit ähnlichem Strafmaß gibt, ist alles ok. Wenn ihr Strafmaß bei Reus allerdings geringer sein sollte, als bei anderen vergleichbaren Fällen, ... dann wäre es ein Promi-Bonus gewesen."
Die eine Frage ist doch erstmal, ob es in der Rechtspraxis so gehandhabt werden kann, wie bei Reus. Und da hat die Strafverfolgung, das sage ich jetzt zum xten Male, wie auch der Richter, davon abzusehen, daß es sich um einen Prominenten handelt. Und die Rechtspraxis gibt ein solches Strafbefehlsverfahren einfach her, wieso, hab ich auch schon ausführlich dargestellt. Wenn man also einen Promi-Bonus begründen will, dann muß man der Staatsanwaltschaft und dem Richter schon nachweisen, das sie in vergleichbaren anderen Fällen härter geurteilt haben. Daran führt einfach kein Weg vorbei. Das wird der Justizminister sicher auch untersuchen.
Wenn Burhoff schreibt: Mir riecht das schon nach Promi-Bonus, dann ist das eine ganz subjektive Wertung, die auf mangelnder Kenntnis des Einzelfalles beruht, nichts weiter. Deshalb sagt er ja auch: Mir riecht das nach Promi-Bonus.
Die Verkürzung des Strafverfahrens durch das Strafbefehlsverfahren ist auch gängige Praxis, da geht es um schnelle, unkomplizierte Abwicklung unter Abwägung der Umstände. Es ist doch einfach auch billig, sowohl dem Staatsanwalt als auch dem Richter, beides Personen, an die im öffentlichen Interesse ein besonders hohes Maß an Verantwortung gestellt wird, pauschal unverantwortliches Handeln zu unterstellen. Wieso sollen die, bloß weil der junge Mensch, mit dem sie es zu tun haben, Reus heißt, auf einmal verantwortungslos werden. Und beide haben wieder Vorgesetzte und Aufsichtsbehörden, vor denen sie ihr Handeln rechtfertigen müssen. Die sind doch nicht bescheuert!
Moderate Geldstrafe: hab ich auch schon was dazu gesagt - es ist ein Viertel des Jahresgehaltes! Es sind 90 Tagessätze und genau die oberste Grenze, die den unvermeidlichen Eintrag in das Strafregister am untersten Level der Bestrafung hält. 91 Tagessätze heißt, der junge Mann muß die Vorstrafe offenbar legen, bei Einstellungsgesprächen, bei Bewerbungen, auf Nachfrage. Und die Vorstrafe wird frühestens 10 Jahre später getilgt. So sind es 90 Tagessätze, er braucht sich nicht als strafbehaftet outen und nach 5 Jahren ohne weitere Vorkommnisse ist die Sache erledigt. Wer das skandalisiert, will einfach nur, daß ein junger Mann, der Mist gebaut hat, dafür richtig deftig eine auf die Rübe bekommt, nichts anderes.
Keine isolierte Sperre: Welche Kenntnis hast Du und hat Burhoff, was in das schriftliche Verfahren an strafmildernden Umständen eingeflossen ist? Keine, genausowenig wie ich. Also auch nicht stichhaltig, bloße Spekulation, daß das Fehlen dem Promi-Bonus geschuldet ist, ohne Kenntnis der Faktenlage.
Einstellung des Urkundsdeliktes nach § 154: ist in der Rechtsprechung gängige Praxis mit dem Ziel, bei jungen Ersttätern mit der Strafe eine Besserung zu erreichen. Hab ich auch schon ausführlich begründet, vielleicht führst Du Dir das mal zu Gemüte.
Einziehung nach § 21 Abs. 3 StVG. Macht Sinn, wenn zu erwarten ist, daß er weiterhin ohne Fahrerlaubnis fährt. Für so dumm muß man Reus nicht halten. Ansonsten würde dadurch nur die Staatskasse unnötig belastet.
Öffentliche Hauptverhandlung: welche Konsequenz hätte die denn gehabt - Reus wäre öffentlich an den Pranger gestellt gewesen und die Presse hätte das kräftigst ausgeschlachtet. Da steht auch das Persönlichkeitsrecht Reus zur Debatte. Und es gab auch schon ein Urteil vom Bundesgerichtshof, das ein Urteil zur nochmaligen Verhandlung zurückgewiesen hat, weil aus diesem öffentlich an den Pranger gestellt werden durch die Presse ein strafmildernder Umstand entstanden ist, der im Urteil nicht berücksichtigt wurde.
160.000€ Strafe für Russ - #48
30.01.2015 05:30
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@ rolli
Zitat von rolli
Es ist doch einfach auch billig, sowohl dem Staatsanwalt als auch dem Richter, beides Personen, an die im öffentlichen Interesse ein besonders hohes Maß an Verantwortung gestellt wird, pauschal unverantwortliches Handeln zu unterstellen. Wieso sollen die, bloß weil der junge Mensch, mit dem sie es zu tun haben, Reus heißt, auf einmal verantwortungslos werden. Und beide haben wieder Vorgesetzte und Aufsichtsbehörden, vor denen sie ihr Handeln rechtfertigen müssen. Die sind doch nicht bescheuert!
Als wenn Staatsbedienstete noch nie verantwortungslos gehandelt hätten, wenn es um Fussballer ging.
Allein dieser Absatz offenbart die ganze Naivität deiner Argumentation.
Gibt es eigentlich auch Juristen, die nicht in den Fall involviert sind, die deine Meinung teilen?
Außerdem empfehle ich dir mal einen Blick in den § 52 (2) StGB.
Die Strafe wird nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe androht.
Das wäre in diesem Fall ganz klar die Urkundenfälschung gewesen.
160.000€ Strafe für Russ - #49
30.01.2015 07:47
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@ antikas
Zitat von antikasZitat von rolli
Es ist doch einfach auch billig, sowohl dem Staatsanwalt als auch dem Richter, beides Personen, an die im öffentlichen Interesse ein besonders hohes Maß an Verantwortung gestellt wird, pauschal unverantwortliches Handeln zu unterstellen. Wieso sollen die, bloß weil der junge Mensch, mit dem sie es zu tun haben, Reus heißt, auf einmal verantwortungslos werden. Und beide haben wieder Vorgesetzte und Aufsichtsbehörden, vor denen sie ihr Handeln rechtfertigen müssen. Die sind doch nicht bescheuert!
Als wenn Staatsbedienstete noch nie verantwortungslos gehandelt hätten, wenn es um Fussballer ging.
Allein dieser Absatz offenbart die ganze Naivität deiner Argumentation.
Gibt es eigentlich auch Juristen, die nicht in den Fall involviert sind, die deine Meinung teilen?
Außerdem empfehle ich dir mal einen Blick in den § 52 (2) StGB.
Die Strafe wird nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe androht.
Das wäre in diesem Fall ganz klar die Urkundenfälschung gewesen.
zudem ja nunmal M. Reus offensichtlich die Tatbestände der Urkundenfälschung erfüllte.
Es geht mir nciht darum das er nicht die volle härte des Gesetzes (Haftstrafe) zu spüren bekommen hat, sondern das man hier zwei Strafttaten feststellte und meinte die vermeintl. härte wäre das Fahren ohne FE. Das ist schlicht und ergreifend schon alleine vom Verwaltungshandeln unlogisch und eben vom Gesetz her völlig falsch.
Ich kann bei zwei Tatbeständen die gegen das Gesetz verstoßen ncith einfach als Behörde die eine "unbehandelt lassen" und rechtlich nicht ausreichend würdigen. Reus sollte nicht ins Gefängnis darum gehts mir nicht, aber es ist doch nonens mit der Begrüdung die das Gericht hier nach außen hin getragen hat, warum man das Verfahren nur auf eine Straftat beschränkte. .
Wenn ich ermittle als Staatbedienster und die Tatbestände sich bestätigen und erfüllen kann ich diese nicht einfach (mit dieser Begründung u. i.V.m § 52) unter dem Tisch fallen lassen.
Und unter der Prämisse man hat dadurch ein billigeres Verfahren, kann doch nicht wirkl. der ernst sein. Sorry das ist eine Rechtsauffassung die mMn verboten gehört. Man stelle sich vor der Richter od. Staatsanwalt wollen ganz schnell nen Fall abschließen und es werden keine Zeugen gehört. Der Täter ist geständig. Er gibts zu und das reicht ja.
Wie und welchem Ausmaß die Strafe "ausgeführt" wurde od. welche Intensität Sie hatte spielt keine Rolle - WEIL ja das Verfahren dann unnötig Geld kostet. Sorry da fehlt mir irgenwie das Verständnis.
160.000€ Strafe für Russ - #50
30.01.2015 08:24
@ flatty1985
Zitat von flatty1985
zudem ja nunmal M. Reus offensichtlich die Tatbestände der Urkundenfälschung erfüllte.
Vorsicht. Reus hat sich gefälschte Urkunden beschafft, nicht selbst hergestellt. So wie ich das gestern bei meiner Suche gelesen habe macht das schon einen Unterschied. Und es macht auch einen Unterschied, ob man die gefälschte Urkunde nur besitzt oder ob man sie auch benutzt, um sich einen Vorteil zu verschaffen.
Da man letzteres Reus aber nicht nachweisen kann (oder hatte er jetzt doch bei einer Kontrolle den gefälschten Führerschein vorgezeigt? Hab das gerade nicht so auf dem Schirm), kann man ihn dafür auch nicht belangen.
Mich würde aber auch interessieren, ob es einen Juristen gibt, der das Urteil, bzw. die Art und Weise wie das Gericht zum Urteil gelangt ist, als richtig beurteilt und nicht selbst an der Untersuchung beteiligt war. Bisher habe ich eigentlich nur gegenteilige Stimmen gelesen.
Scheint die Sonne auch für Nazis? Ich könnt's nicht verstehen. Dürfen Faschos auch verreisen? Das wäre ungerecht. Können Rassisten etwa auch den blauen Himmel sehen? Scheint die Sonne auch für Nazis? Wenn's nach mir geht, tut sie es nicht.
160.000€ Strafe für Russ - #51
30.01.2015 08:36
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@ LordHorst
Zitat von LordHorstZitat von flatty1985
zudem ja nunmal M. Reus offensichtlich die Tatbestände der Urkundenfälschung erfüllte.
Vorsicht. Reus hat sich gefälschte Urkunden beschafft, nicht selbst hergestellt. So wie ich das gestern bei meiner Suche gelesen habe macht das schon einen Unterschied. Und es macht auch einen Unterschied, ob man die gefälschte Urkunde nur besitzt oder ob man sie auch benutzt, um sich einen Vorteil zu verschaffen.
Da man letzteres Reus aber nicht nachweisen kann (oder hatte er jetzt doch bei einer Kontrolle den gefälschten Führerschein vorgezeigt? Hab das gerade nicht so auf dem Schirm), kann man ihn dafür auch nicht belangen.
Mich würde aber auch interessieren, ob es einen Juristen gibt, der das Urteil, bzw. die Art und Weise wie das Gericht zum Urteil gelangt ist, als richtig beurteilt und nicht selbst an der Untersuchung beteiligt war. Bisher habe ich eigentlich nur gegenteilige Stimmen gelesen.
zitat aus der Bild:
Wie ein Justizsprecher gegenüber BILD bestätigte, wurde gegen Reus auch wegen Urkundenfälschung ermittelt. Der Grund: Er hatte bei der Kontrolle am 18. Märzdieses Jahres einen ungültigen niederländischen Führerschein vorgezeigt. Das Ermittlungsverfahren wurde aber eingestellt, weil Reus wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bereits eine höhere Strafe drohte.
siehe dazu:
§ 267
Urkundenfälschung.
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
hier wird sozusagen alles abgedeckt. Es ist nicht darauf Beschänkt ne Fälschung herzustellen sondern sie auch noch zu gebrauchen. Bei der Verkehrskontrolle wurde diese als ungültige Urkunde festgestellt. TATBESTAND erfüllt. Und Abs. 2 - sagt ja zusätzlich noch, der VERSUCH ist schon strafbar.
Also ist auch ein einmaliger Verstoß / Versuch die ungültige Urkunde zu "nutzen" strafbar.
Wie gesagt. Die Tatbestände sind erfüllt.
Ich bin absolut bei Rolli wenn Reus sozusagen einknickte und geständig war. Auch die "Ersttäterschaft" kann man gerne berücksichtigen.
Was mich stört ist die Begründung warum man das eine einstellte und das andere rechtl. würdigte. Da beißt sich mMn was.
160.000€ Strafe für Russ - #52
30.01.2015 09:06
@flatty, @ antikas
Irgendwie schafft ihr beiden es offensichtlich nicht, Euch einfach nur mal vorzustellen, wie die Urteils- bzw. Strafbefehlsfindung in dem Falle gelaufen wäre, wenn es nicht um Reus ginge.
Argumentation kann ich leider keine mehr erkennen, sondern nur noch Behauptungen ohne jeglichen Versuch, andere Möglichkeiten auch nur ansatzweise zu denken.
Echt super. Antikas führt Autoritäten auf, um seine Sicht zu stützen, wenn man dann deren Aussagen anschaut und einzeln abarbeitet, stellt sich raus, daß die eine Aussage reiner Humbug ist, und der andere sich selbst schon wieder relativiert mit: mir riecht es nach. Zu diesem Komplex kommt dann aber kein einziges Gegenargument, sondern die Stammtischfloskel:
§ 52 - Macht Euch mal über den Begriff der Konkurrenzen und über die Bedeutung von Tateinheit und Tatmehrheit schlau, vielleicht erschließt sich dann, wieso das gravierendere Delikt das 6-malig nachweisbare fortgesetzte Dauerdelikt Fahren ohne Fahrerlaubnis ist. Beim Vorliegen von verschiedenen Rechtsnormen wird es halt kompliziert.
Vielleicht liegt es aber auch nur daran, daß Ihr Eure Fan-Brille nicht abnehmen könnt und die Schmach, daß Reus vor Jahren nicht zu Bayern, sondern zum BVB wechselte, einfach noch nicht verwunden habt? Stellt Euch doch einfach mal vor, es wäre Alaba, um den es geht, nicht Reus.
Argumentation kann ich leider keine mehr erkennen, sondern nur noch Behauptungen ohne jeglichen Versuch, andere Möglichkeiten auch nur ansatzweise zu denken.
Echt super. Antikas führt Autoritäten auf, um seine Sicht zu stützen, wenn man dann deren Aussagen anschaut und einzeln abarbeitet, stellt sich raus, daß die eine Aussage reiner Humbug ist, und der andere sich selbst schon wieder relativiert mit: mir riecht es nach. Zu diesem Komplex kommt dann aber kein einziges Gegenargument, sondern die Stammtischfloskel:
Als wenn Staatsbedienstete noch nie verantwortungslos gehandelt hätten, wenn es um Fussballer ging.
Allein dieser Absatz offenbart die ganze Naivität deiner Argumentation.
§ 52 - Macht Euch mal über den Begriff der Konkurrenzen und über die Bedeutung von Tateinheit und Tatmehrheit schlau, vielleicht erschließt sich dann, wieso das gravierendere Delikt das 6-malig nachweisbare fortgesetzte Dauerdelikt Fahren ohne Fahrerlaubnis ist. Beim Vorliegen von verschiedenen Rechtsnormen wird es halt kompliziert.
Vielleicht liegt es aber auch nur daran, daß Ihr Eure Fan-Brille nicht abnehmen könnt und die Schmach, daß Reus vor Jahren nicht zu Bayern, sondern zum BVB wechselte, einfach noch nicht verwunden habt? Stellt Euch doch einfach mal vor, es wäre Alaba, um den es geht, nicht Reus.
160.000€ Strafe für Russ - #53
30.01.2015 09:21
@ flatty1985
Zitat von flatty1985
hier wird sozusagen alles abgedeckt. Es ist nicht darauf Beschänkt ne Fälschung herzustellen sondern sie auch noch zu gebrauchen. Bei der Verkehrskontrolle wurde diese als ungültige Urkunde festgestellt. TATBESTAND erfüllt. Und Abs. 2 - sagt ja zusätzlich noch, der VERSUCH ist schon strafbar.
Also ist auch ein einmaliger Verstoß / Versuch die ungültige Urkunde zu "nutzen" strafbar.
Wie gesagt. Die Tatbestände sind erfüllt.
Hab ich in meiner Darstellung genauso bewertet. Aber durch das Scheitern des Versuches kann es, wenn Reus da z. Bsp. sofort die Fälschung eingeräumt hat, auch zu strafmildernden Umständen gekommen sein. Und das Auffliegen beim ersten Täuschungsversuch macht ja die weitere Nutzung unmöglich, Reus müßte sich dann eine neue Fälschung besorgen und sie benutzen. Hier haben wir also ein Einzeldelikt. Und daß es nicht zu einem Mehrfachdelikt werden kann, liegt in der Natur der Sache, hab ich aber schon mehrfach gesagt.
Anders sähe es aus, wenn sich irgendwo Akteneinträge oder sonstiges fände, mit dem sich zweifelsfrei mindestens eine zweite vollendete Tat nachweisen läßt, dann wird die Urkundenfälschung zum Dauerdelikt und wenn man sie dann gegen das Fahren ohne Fahrerlaubnis hält, ist sie natürlich gravierender. Nur als Beispiel: wenn Reus irgendwann mal mit dem falschen Führerschein ein Rechtsgeschäft ausgeführt hätte, z. Bsp. Anmeldung bei der Ordnungsbehörde, Führerschein als Ersatz für die Legitimation vorgelegt, Füherscheinnummer wurde festgehalten - dann hätten wir hier den Tatbestand der fortgesetzten Urkundenfälschung!
160.000€ Strafe für Russ - #54
30.01.2015 09:22
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@ rolli
Zitat von rolli
Irgendwie schafft ihr beiden es offensichtlich nicht, Euch einfach nur mal vorzustellen, wie die Urteils- bzw. Strafbefehlsfindung in dem Falle gelaufen wäre, wenn es nicht um Reus ginge.
Ist ja mein Punkt. Ich denke, wenn es nicht um Reus, sondern um Otto Normalverbraucher gegangen wäre, hätte niemand die Urkundenfälschung mal eben unter den Tisch fallen lassen.
Echt super. Antikas führt Autoritäten auf, um seine Sicht zu stützen, wenn man dann deren Aussagen anschaut und einzeln abarbeitet, stellt sich raus, daß die eine Aussage reiner Humbug ist, und der andere sich selbst schon wieder relativiert mit: mir riecht es nach. Zu diesem Komplex kommt dann aber kein einziges Gegenargument, sondern die Stammtischfloskel:
Als wenn Staatsbedienstete noch nie verantwortungslos gehandelt hätten, wenn es um Fussballer ging.
Allein dieser Absatz offenbart die ganze Naivität deiner Argumentation.
War aber auch übel naiv gefragt von dir.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/strafzettel-affaere-liebe-zu-beckenbauer-kostet-polizist-den-job-a-430061.html
Um mal deine Worte zu benutzen:
Wieso sollte der, bloß weil der Mensch, mit dem er es zu tun hat, Beckenbauer heißt, auf einmal verantwortungslos werden. Und er hat Vorgesetzte und Aufsichtsbehörden, vor denen er sein Handeln rechtfertigen muss. Der ist doch nicht bescheuert!
§ 52 - Macht Euch mal über den Begriff der Konkurrenzen und über die Bedeutung von Tateinheit und Tatmehrheit schlau, vielleicht erschließt sich dann, wieso das gravierendere Delikt das 6-malig nachweisbare fortgesetzte Dauerdelikt Fahren ohne Fahrerlaubnis ist. Beim Vorliegen von verschiedenen Rechtsnormen wird es halt kompliziert.
Ich kann den entscheidenden Teil für dich ja nochmal zitieren:
"Die Strafe wird nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe androht."
Das war hier eindeutig nicht das Fahren ohne Führerschein.
160.000€ Strafe für Russ - #55
30.01.2015 09:33
@ antikas
Zitat von antikasZitat von rolli
Irgendwie schafft ihr beiden es offensichtlich nicht, Euch einfach nur mal vorzustellen, wie die Urteils- bzw. Strafbefehlsfindung in dem Falle gelaufen wäre, wenn es nicht um Reus ginge.Deshalb sag ich ja, daß man sich vergleichbare Verfahren dieser Staatsanwaltschaft und dieses Richters anschauen muß, dann kann man aufhören, zu spekulieren. Solange man das nicht weiß, ist es pure Spekulation und Behauptung. Und dann sollte man sich schon mal fragen, wieso man das so denkt.Ist ja mein Punkt. Ich denke, wenn es nicht um Reus, sondern um Otto Normalverbraucher gegangen wäre, hätte niemand die Urkundenfälschung mal eben unter den Tisch fallen lassen.Echt super. Antikas führt Autoritäten auf, um seine Sicht zu stützen, wenn man dann deren Aussagen anschaut und einzeln abarbeitet, stellt sich raus, daß die eine Aussage reiner Humbug ist, und der andere sich selbst schon wieder relativiert mit: mir riecht es nach. Zu diesem Komplex kommt dann aber kein einziges Gegenargument, sondern die Stammtischfloskel:
Als wenn Staatsbedienstete noch nie verantwortungslos gehandelt hätten, wenn es um Fussballer ging.
Allein dieser Absatz offenbart die ganze Naivität deiner Argumentation.
War aber auch übel naiv gefragt von dir.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/strafzettel-affaere-liebe-zu-beckenbauer-kostet-polizist-den-job-a-430061.html
Um mal deine Worte zu benutzen:
Wieso sollte der, bloß weil der Mensch, mit dem er es zu tun hat, Beckenbauer heißt, auf einmal verantwortungslos werden. Und er hat Vorgesetzte und Aufsichtsbehörden, vor denen er sein Handeln rechtfertigen muss. Der ist doch nicht bescheuert!
Und jetzt nehmen wir deshalb mal die gesamte Justiz unter Generalverdacht. Immer, wenn es um Prominente geht, kann es per se anrüchig werden. Das nenne ich dann mal einen Promi-Malus.
160.000€ Strafe für Russ - #56
30.01.2015 09:35
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@ rolli
Zitat von rolli
Und jetzt nehmen wir deshalb mal die gesamte Justiz unter Generalverdacht. Immer, wenn es um Prominente geht, kann es per se anrüchig werden. Das nenne ich dann mal einen Promi-Malus.
Nö, das tu ich ganz sicher nicht.
Ich hab nur deine naive "Das kann ja gar nicht sein. Wieso sollten sie?"-Argumentation widerlegt.
160.000€ Strafe für Russ - #57
30.01.2015 10:52
@ antikas
Zitat von antikasZitat von rolli
Und jetzt nehmen wir deshalb mal die gesamte Justiz unter Generalverdacht. Immer, wenn es um Prominente geht, kann es per se anrüchig werden. Das nenne ich dann mal einen Promi-Malus.
Nö, das tu ich ganz sicher nicht.
Ich hab nur deine naive "Das kann ja gar nicht sein. Wieso sollten sie?"-Argumentation widerlegt.
"Das kann ja gar nicht sein. Wieso sollten sie?" ist Deine Interpretation, hab ich aber nie gesagt. Ich habe lediglich gesagt, es sei billig, Menschen sowas zu unterstellen, noch dazu angesichts der Tatsache, daß für deren Beruf erhöhte Anforderungen an die Verantwortung gestellt werden.
Zum zitierten Spiegel-Artikel:
Also machst Du auch keinen Unterschied zwischen einer Strafsache und einer Bußgeldsache? Alleine da fängt Dein Vergleich doch schon an zu hinken! Dann kommt dazu, das der Polizist in dieser Sache strafbare Handlungen , Urkundenfälschung begangen hat zugunsten eines Dritten. Wenn Du dann noch die Konsequenzen nimmst, die für den Polizisten entstanden sind, dann mußt Du Dein Beispiel in den Rollstuhl setzen. Und wenn dann noch die ausgewiesene Nähe zu den Bayern dazukommt, dann ist Dein Beispiel gestorben.
Und noch ein kleiner Tip zum § 52: überleg Dir mal, was der regelt!
160.000€ Strafe für Russ - #58
30.01.2015 11:13
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@ rolli
Zitat von rolli
"Das kann ja gar nicht sein. Wieso sollten sie?" ist Deine Interpretation, hab ich aber nie gesagt.
Das hier waren exakt deine Worte:
Zitat von rolli
Wieso sollen die, bloß weil der junge Mensch, mit dem sie es zu tun haben, Reus heißt, auf einmal verantwortungslos werden. Und beide haben wieder Vorgesetzte und Aufsichtsbehörden, vor denen sie ihr Handeln rechtfertigen müssen. Die sind doch nicht bescheuert!
Ich habe lediglich gesagt, es sei billig, Menschen sowas zu unterstellen, noch dazu angesichts der Tatsache, daß für deren Beruf erhöhte Anforderungen an die Verantwortung gestellt werden.
Das gilt für den Beamten in meinem Beckenbauerbeispiel auch.
Zum zitierten Spiegel-Artikel:
Also machst Du auch keinen Unterschied zwischen einer Strafsache und einer Bußgeldsache?
Selbstverständlich mach ich das. Spielt aber doch für diese Diskussion überhaupt keine Rolle. Es ging einfach darum dir aufzuzeigen, dass es genug Beispiele gibt, wo Staatsbedienstete beide Augen zugedrückt haben, wenn es um Fussballer/Funktionäre ging.
Und noch ein kleiner Tip zum § 52: überleg Dir mal, was der regelt!
Klär mich auf.
Nicht die Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen?
160.000€ Strafe für Russ - #59
30.01.2015 11:47
@ antikas
Zitat von antikasZitat von rolli
"Das kann ja gar nicht sein. Wieso sollten sie?" ist Deine Interpretation, hab ich aber nie gesagt.
Das hier waren exakt deine Worte:Zitat von rolli
Wieso sollen die, bloß weil der junge Mensch, mit dem sie es zu tun haben, Reus heißt, auf einmal verantwortungslos werden. Und beide haben wieder Vorgesetzte und Aufsichtsbehörden, vor denen sie ihr Handeln rechtfertigen müssen. Die sind doch nicht bescheuert!
Wo liest Du hier: das kann ja gar nicht sein?
Ich habe lediglich gesagt, es sei billig, Menschen sowas zu unterstellen, noch dazu angesichts der Tatsache, daß für deren Beruf erhöhte Anforderungen an die Verantwortung gestellt werden.
Das gilt für den Beamten in meinem Beckenbauerbeispiel auch.
Nur ist der ausgewiesen kriminell geworden, und das auch noch auf Aufforderung.
Wie gesagt, der hat nicht nur beide Augen zugedrückt, der ist sogar kriminell geworden. Und das ist gerade mal ein Beispiel. Und im Spiegel-Artikel sind sogar die Gründe aufgeführt, wieso er das getan hat.Zum zitierten Spiegel-Artikel:
Also machst Du auch keinen Unterschied zwischen einer Strafsache und einer Bußgeldsache?
Selbstverständlich mach ich das. Spielt aber doch für diese Diskussion überhaupt keine Rolle. Es ging einfach darum dir aufzuzeigen, dass es genug Beispiele gibt, wo Staatsbedienstete beide Augen zugedrückt haben, wenn es um Fussballer/Funktionäre ging.
Und noch ein kleiner Tip zum § 52: überleg Dir mal, was der regelt!
Klär mich auf.
Nicht die Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen?
Bingo. Es geht um die Strafbemessung. Nicht um die Gewichtung der einzelnen Vergehen! Da die Mindeststrafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis und für Urkundenfälschung eine Geldstrafe ist, ist das auch relativ wurscht. Wäre die Mindeststrafe für Urkundenfälschung beispielsweise 100 Tagessätze, so hätte der Strafbefehl dieses Strafmaß für die Verfolgung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht unterschreiten dürfen! § 52 Abs. 2 sagt überhaupt nichts darüber aus, welche Handlung im weiteren Verfahrensverlauf vorrangig zu verfolgen ist.
160.000€ Strafe für Russ - #60
30.01.2015 11:59
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@ rolli
Zitat von rolli
Wo liest Du hier: das kann ja gar nicht sein?
Was wolltest du mit deinem "Was sollen die" denn sonst ausdrücken, außer das es total unwahrscheinlich ist/gar nicht sein kann, dass sie bei Reus ein Auge zugedrückt haben?
Wie gesagt, der hat nicht nur beide Augen zugedrückt, der ist sogar kriminell geworden.
Und trotzdem hälst du es für unwahrscheinlich, dass im Fall Reus beide Augen zugedrückt wurden?
Und das ist gerade mal ein Beispiel.
Ich kenn aus meiner eigenen beruflichen Erfahrung zig Beispiele, wo Kollegen im Zusammenhang mit Fussballern beide Augen zugedrückt haben, bzw. auf Druck ihrer Vorgesetzten beide Augen zudrücken mussten.
§ 52 Abs. 2 sagt überhaupt nichts darüber aus, welche Handlung im weiteren Verfahrensverlauf vorrangig zu verfolgen ist.
Doch, das sagt er sogar wörtlich:
Sind mehrere Strafgesetze verletzt, so wird die Strafe nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe androht.
Hat Reus mehrere Strafgesetze verletzt? Ja.
Wurde die Strafe nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe androht? Nein.
Du subsumierst das schlicht falsch.
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