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27.04.2017 17:08 Uhr | Quelle: WahreTabelle

Schiedsrichterball: Abgezählt

Kolumne: Johannes Gründel erklärt bei WahreTabelle das Regelwerk und strittige Fußball-Szenen. 

Johannes Gründel
Johannes Gründel
Robben_Arjen_FCBayern
Quelle: Imago Sportfoto
Gelb fürs Abzählen: Schiedsrichter Manuel Gräfe (m.) verwarnt Bayern-Star Arjen Robben.

Johannes Gründel
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Es war eine kuriose Szene am Mittwoch im DFB-Pokal-Halbfinale zwischen dem FC Bayern München und Borussia Dortmund (2:3). Schiedsrichter Manuel Gräfe (Berlin) stellte gerade die Münchner Mauer, als Arjen Robben demonstrativ den Weg zum ruhenden Ball abschritt und dafür die Gelbe Karte sah.

Manuel Gräfe lag hiermit komplett richtig. Gemäß Regel 12 wird ein Spieler für „Protestieren durch Worte oder Handlungen“ verwarnt. Die Botschaft von Robbens Spaziergang ist eine klare: „Hey Schiri, schau doch mal! Der Mauerabstand ist viel zu groß“. Das Ganze geschah in einer Phase, in der der Schiedsrichter ohnehin mit Akzeptanzproblemen zu kämpfen hatte, nachdem er zwei vermeintlich ähnliche Aktionen – Grätsche von Xabi Alonso und Grätsche von Ousmane Dembelé - unterschiedlich behandelt hatte, indem er nur das Dortmunder Vergehen mit Gelb bedachte. Nicht nur in diesem Kontext geht es bei einem solch demonstrativen Abschreiten des Mauerabstands einzig darum, seinen Protest über das Augen- bzw. Metermaß des Schiedsrichters kundzutun und ihn vor Spielern, Trainern und Zuschauern bloßzustellen. Dies untergräbt die Autorität erheblich.

Wird die Autorität des Schiedsrichters angegriffen, muss dieser sich irgendwie zu Wehr setzen. Dies geschieht in leichten Fällen durch ein souveränes Lächeln oder klärendes Gespräch, in gravierenderen Fällen meist durch eine Ermahnung oder eine Verwarnung. Solange der Schiedsrichter nämlich nicht verdeutlicht „Mit mir kann man nicht alles machen“, testen die Spieler seine Grenzen immer stärker aus und tanzen ihm irgendwann auf der Nase herum. Ob jetzt dabei die mündliche Ermahnung oder die Verwarnung gewählt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, vor allem dem Spielcharakter, der Intensität des Angriffs auf die Autorität und der vorherigen Auffälligkeit des Spielers. In einem Spiel, in dem der Schiedsrichter sich schon vermehrten Attacken auf seine Autorität ausgesetzt sieht, ist eine Ermahnung irgendwann nicht mehr erfolgsversprechend, da muss dann die Gelbe Karte folgen, besonders wenn es sich um eine so offensichtliche Aktion handelt wie am Mittwoch. Eine Ermahnung wäre hier unangemessen großzügig gewesen und Robben wäre als „Sieger“ hervorgegangen. Angesichts der Stimmung, die zu kippen drohte, wäre dies ein fatales Signal gewesen und hätte Nachahmer nahezu heraufbeschworen. Und eins ist klar: Wenn Robben für das Abschreiten keine Gelbe Karte bekommt, darf auch – blind in die Dortmunder Kaderliste gegriffen – ein Julian Weigl für solches Abschreiten nicht verwarnt werden. Dies hätte das Risiko geborgen, dass nun bei jedem Freistoß entweder die Angreifer oder die Verteidiger den Mauerabstand abschreiten – oder beide gleichzeitig, wobei dann wahrscheinlich einer zu einem Abstand von acht, der andere zu einem Abstand von elf Metern gekommen wäre. Daher tat Manuel Gräfe gut daran, hier ein Signal zu setzen und den Niederländer zu verwarnen. Dies war einer der Faktoren, mit denen er seine Akzeptanz zurückgewonnen hat, die in den Minuten zuvor gelitten hat.  

Doch die Wirkung dieser Verwarnung geht über das eine Spiel hinaus. Das DFB-Pokal-Halbfinale ist ein Schaufenster, welches Millionen von Amateurfußballern oder Zuschauern betrachten. Stellt man in dieses Schaufenster eine Aktion wie von Robben und verpasst ihr das Preisschild „Ermahnung“, das für viele Charaktere im Amateurfußball gleichbedeutend ist mit „kostenfrei“ (sowohl bezogen auf das Spiel als auch auf die Mannschaftskasse), findet man viele Abnehmer dieser Aktion. Die Leidtragenden wären dann die Amateurschiedsrichter, die vor der Wahl stehen, entweder den Angriff auf ihre eigene Autorität hinzunehmen oder Reaktionen heraufzubeschwören wie „Aber am Mittwoch der Robben, der durfte das doch auch!“. Beides keine besonders schönen Alternativen. Die Erfahrung zeigt aber: Was auf Profiebene im Fernsehen ungeahndet passiert, sieht man spätestens zwei Wochen später in jeder Amateurkreisliga.

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Wird die Autorität des Schiedsrichters angegriffen, muss dieser sich irgendwie zu Wehr setzen. Dies geschieht in leichten Fällen durch ein souveränes Lächeln oder klärendes Gespräch, in gravierenderen Fällen meist durch eine Ermahnung oder eine Verwarnung. Solange der Schiedsrichter nämlich nicht verdeutlicht „Mit mir kann man nicht alles machen“, testen die Spieler seine Grenzen immer stärker aus und tanzen ihm irgendwann auf der Nase herum. Ob jetzt dabei die mündliche Ermahnung oder die Verwarnung gewählt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, vor allem dem Spielcharakter, der Intensität des Angriffs auf die Autorität und der vorherigen Auffälligkeit des Spielers. In einem Spiel, in dem der Schiedsrichter sich schon vermehrten Attacken auf seine Autorität ausgesetzt sieht, ist eine Ermahnung irgendwann nicht mehr erfolgsversprechend, da muss dann die Gelbe Karte folgen, besonders wenn es sich um eine so offensichtliche Aktion handelt wie am Mittwoch. Eine Ermahnung wäre hier unangemessen großzügig gewesen und Robben wäre als „Sieger“ hervorgegangen. Angesichts der Stimmung, die zu kippen drohte, wäre dies ein fatales Signal gewesen und hätte Nachahmer nahezu heraufbeschworen. Und eins ist klar: Wenn Robben für das Abschreiten keine Gelbe Karte bekommt, darf auch – blind in die Dortmunder Kaderliste gegriffen – ein Julian Weigl für solches Abschreiten nicht verwarnt werden. Dies hätte das Risiko geborgen, dass nun bei jedem Freistoß entweder die Angreifer oder die Verteidiger den Mauerabstand abschreiten – oder beide gleichzeitig, wobei dann wahrscheinlich einer zu einem Abstand von acht, der andere zu einem Abstand von elf Metern gekommen wäre. Daher tat Manuel Gräfe gut daran, hier ein Signal zu setzen und den Niederländer zu verwarnen. Dies war einer der Faktoren, mit denen er seine Akzeptanz zurückgewonnen hat, die in den Minuten zuvor gelitten hat.  

Doch die Wirkung dieser Verwarnung geht über das eine Spiel hinaus. Das DFB-Pokal-Halbfinale ist ein Schaufenster, welches Millionen von Amateurfußballern oder Zuschauern betrachten. Stellt man in dieses Schaufenster eine Aktion wie von Robben und verpasst ihr das Preisschild „Ermahnung“, das für viele Charaktere im Amateurfußball gleichbedeutend ist mit „kostenfrei“ (sowohl bezogen auf das Spiel als auch auf die Mannschaftskasse), findet man viele Abnehmer dieser Aktion. Die Leidtragenden wären dann die Amateurschiedsrichter, die vor der Wahl stehen, entweder den Angriff auf ihre eigene Autorität hinzunehmen oder Reaktionen heraufzubeschwören wie „Aber am Mittwoch der Robben, der durfte das doch auch!“. Beides keine besonders schönen Alternativen. Die Erfahrung zeigt aber: Was auf Profiebene im Fernsehen ungeahndet passiert, sieht man spätestens zwei Wochen später in jeder Amateurkreisliga.

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Diese News betrifft folgende Schiedsrichter:

Manuel Gräfe Name : Manuel Gräfe
Geburtsdatum: 21.09.1973
Ort: Berlin

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