Newsansicht

WahreTabelle 1.Bundesliga >> WahreTabelle 2.Bundesliga >>
22.12.2017 14:53 Uhr | Quelle: WahreTabelle

Schiedsrichterball: Der Blick zurück

Kolumne: Johannes Gründel erklärt bei WahreTabelle das Regelwerk und strittige Fußball-Szenen. 

Johannes Gründel
Johannes Gründel
Dingert_Christian_Videobeweis
Quelle: Imago Sportfoto
Schiedsrichter Chrstian Dingert nahm in Augsburg nach Blick in die Review-Area einen Elfmeter für den FCA zurück...

Johannes Gründel
Johannes Gründel

In den vergangenen Wochen kam es zu Situationen, in denen vermeintlich klar richtig entschiedene Situationen mithilfe des Videoassistenten korrigiert wurden, weil in der Entstehung der Szene ein Vergehen übersehen wurde. Zuletzt kochte das Thema hoch, als in der Partie gegen den SC Freiburg (3:3) ein klarer Strafstoß für den FC Augsburg korrigiert wurde. Die Fuggerstädter hatten in der Entstehung der Szene ein strafbares Handspiel begangen. Was musste man da nicht alles lesen? Von „30 Sekunden“ zwischen dem Hand- und dem Foulspiel war die Rede. Zudem sei ja unklar, wie weit zurückgegangen werden könne.

Beides stimmt nicht: Zwischen Hand- und Foulspiel lagen nur zehn Sekunden. Das ist jetzt keine derart immens lange Zeit, dass ein Zusammenhang zwischen beiden Vergehen absurd wäre. Auch sind die Maßgaben, wie weit der Videobeweis zurückgehen kann, relativ eindeutig: Im Protokoll des IFAB zum Videobeweis steht:

„Bei Toren, Strafraumsituationen und bestimmten Roten Karten (z. B. für das Verhindern einer offensichtlichen Torchance) kann die Prüfung den Angriffsspielzug umfassen, der zu der Situation führte (einschließlich des gewonnenen Ballbesitzes), jedoch nicht eine der Situation vorausgegangene Spielfortsetzung, die zu dem Angriff führte (z.B. ein falsch gegebener Eckball).“

Damit sind die zeitlichen Grenzen abgesteckt: Die Situation kann bis zum Ballgewinn oder der letzten Spielfortsetzung überprüft werden. Die Spielfortsetzung an sich jedoch nicht. Dahinter steckt der eherne Grundsatz des Regelwerks, dass eine Entscheidung genau ab dem Zeitpunkt nicht mehr zurückgenommen werden kann, in dem das Spiel mit Willen des Schiedsrichters fortgesetzt wurde. Die Einschränkung der Rücküberprüfung auf bestimmte Rote Karten, insbesondere (und wohl nur) Notbremsen, ergibt sich aus dem Unsportlichkeitsgrad der Vergehen: Die meisten Roten Karten sind für sich genommen schon so unsportlich, dass sie mit einem Feldverweis geahndet werden müssen, ohne dass es auf die Situation und deren Entstehung ankommt. Eine Tätlichkeit ist beispielsweise immer rotwürdig, egal ob sich das Opfer zuvor in einer Abseitsposition befand oder nicht. Einzig die Notbremse gewinnt ihren Unsportlichkeitsgrad aus der Spielsituation. Eine Notbremse an einem abseitsstehenden Spieler ist normalerweise nicht möglich, weil es gar keine klare Torchance gab, die vereitelt wurde – Schließlich konnte der abseitsstehende Spieler kein reguläres Tor erzielen. In diesem Fall muss die Entstehung der Angriffssituation betrachtet werden, weil sich die feldverweiswürdige Unsportlichkeit ja erst aus der Angriffssituation selbst ergibt.

Betrachtet man das Ziel des Videobeweises, für mehr Gerechtigkeit zu sorgen, muss die Entstehung von Strafraumszenen, Toren und Notbremsen überprüft werden. Es ist nicht einzusehen, warum ein Strafstoß bestehen bleibt, obwohl sich der gefoulte Spieler im Abseits befunden hat. Das wäre nicht gerecht. Hätte der Schiedsrichter das Fahnenzeichen des Assistenten erst nach der Strafstoßentscheidung gesehen, wäre diese auch zurückgenommen worden und es wäre mit indirektem Freistoß für das verteidigende Team weitergegangen. Es ist also dem Fußball durchaus nicht fremd, dass ein klares Foul ungeahndet bleibt, weil zuvor das gegnerische Team ebenfalls gegen die Regeln verstoßen hatte.

Nebenbei bemerkt: Die persönliche Strafe wegen der Intensität des Fouls (also nicht: Notbremse, Vereiteln eines aussichtsreichen Angriffs) bleibt auch in diesem Fall unangetastet, weil die Unsportlichkeit unabhängig von der Situation ist.

Wenn man nun zu dem Schluss gekommen, dass die Überprüfung des eigentlichen Fouls an sich zu eng ist, stellt man sich automatisch die Frage, wie weit man zurückgehen sollte. Die Erfahrung mit dem Videobeweis zeigt, dass die Vorgaben zwecks der Akzeptanz und der Transparenz so eindeutig wie möglich erfolgen sollten. Kriterien wie ein unmittelbarer Zusammenhang taugen zwar für eine Relevanz im Sinne der WahrenTabelle, aber nicht für den medial und von der Öffentlichkeit sehr kritisch begleiteten Videobeweis. Hier muss, wie der Zirkus um die „klare Fehlentscheidung“ zeigt, eine klare Aussage gemacht werden. Eine solche klare Aussage geht aber nur, wenn man auf möglichst objektiv messbare Kriterien abstellt.

Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man setzt eine fixe Sekundenzahl fest oder man stellt auf die letzte Spielfortsetzung bzw. den Ballgewinn ab. Jede fixe Sekundenzahl wäre willkürlich. Warum sollte das Handspiel 9,9 Sekunden vor dem Tor noch berücksichtigt werden, dasjenige 10,1 Sekunden vor dem Tor hingegen nicht, wenn die Grenze beispielsweise bei 10 Sekunden liegt? Dazu kommen noch Messungenauigkeiten und der unklare Zeitpunkt, wann ein Tackling denn zum Foul wird. Eine solche Sekundengrenze wäre also willkürlich und fehlerbehaftet. Die letzte Spielfortsetzung hingegen lässt sich eindeutig bestimmen und auch der Gewinn des Ballbesitzes ist in den meisten Fällen eindeutig feststellbar, wenn man eine klare Regelung festlegt, ob jede Ballberührung ausreicht (was sich aber nicht mit dem Ballbesitz als Kontrolle über den Ball vereinbaren ließe) oder vorzugswürdig eine Ballkontrolle verlangt.

Man muss sich aber auch immer bewusst sein, dass solche Situationen relativ selten sind. Es gab jetzt eine kleine Anhäufung gegen Ende der Hinrunde, die einen falschen Eindruck erweckt. Die Online-Testphase läuft seit Saisonbeginn und das Thema kommt erst im Dezember auf. Das zeugt schon davon, dass es sich eher um Ausnahmesituationen handelt.

Man sollte das Thema also nicht allzu hoch hängen – anders als die Kugeln am Weihnachtsbaum. In diesem Sinne wünsche ich allen Lesern ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein frohes neues Jahr!

Mehr zum Thema: 

Schiedsrichterball: Ein legendäres Revierderby

Schiedsrichterball: Stopp!

Schiedsrichterball: Thesen zum Video-Beweis

In den vergangenen Wochen kam es zu Situationen, in denen vermeintlich klar richtig entschiedene Situationen mithilfe des Videoassistenten korrigiert wurden, weil in der Entstehung der Szene ein Vergehen übersehen wurde. Zuletzt kochte das Thema hoch, als in der Partie gegen den SC Freiburg (3:3) ein klarer Strafstoß für den FC Augsburg korrigiert wurde. Die Fuggerstädter hatten in der Entstehung der Szene ein strafbares Handspiel begangen. Was musste man da nicht alles lesen? Von „30 Sekunden“ zwischen dem Hand- und dem Foulspiel war die Rede. Zudem sei ja unklar, wie weit zurückgegangen werden könne.

Beides stimmt nicht: Zwischen Hand- und Foulspiel lagen nur zehn Sekunden. Das ist jetzt keine derart immens lange Zeit, dass ein Zusammenhang zwischen beiden Vergehen absurd wäre. Auch sind die Maßgaben, wie weit der Videobeweis zurückgehen kann, relativ eindeutig: Im Protokoll des IFAB zum Videobeweis steht:

„Bei Toren, Strafraumsituationen und bestimmten Roten Karten (z. B. für das Verhindern einer offensichtlichen Torchance) kann die Prüfung den Angriffsspielzug umfassen, der zu der Situation führte (einschließlich des gewonnenen Ballbesitzes), jedoch nicht eine der Situation vorausgegangene Spielfortsetzung, die zu dem Angriff führte (z.B. ein falsch gegebener Eckball).“

Damit sind die zeitlichen Grenzen abgesteckt: Die Situation kann bis zum Ballgewinn oder der letzten Spielfortsetzung überprüft werden. Die Spielfortsetzung an sich jedoch nicht. Dahinter steckt der eherne Grundsatz des Regelwerks, dass eine Entscheidung genau ab dem Zeitpunkt nicht mehr zurückgenommen werden kann, in dem das Spiel mit Willen des Schiedsrichters fortgesetzt wurde. Die Einschränkung der Rücküberprüfung auf bestimmte Rote Karten, insbesondere (und wohl nur) Notbremsen, ergibt sich aus dem Unsportlichkeitsgrad der Vergehen: Die meisten Roten Karten sind für sich genommen schon so unsportlich, dass sie mit einem Feldverweis geahndet werden müssen, ohne dass es auf die Situation und deren Entstehung ankommt. Eine Tätlichkeit ist beispielsweise immer rotwürdig, egal ob sich das Opfer zuvor in einer Abseitsposition befand oder nicht. Einzig die Notbremse gewinnt ihren Unsportlichkeitsgrad aus der Spielsituation. Eine Notbremse an einem abseitsstehenden Spieler ist normalerweise nicht möglich, weil es gar keine klare Torchance gab, die vereitelt wurde – Schließlich konnte der abseitsstehende Spieler kein reguläres Tor erzielen. In diesem Fall muss die Entstehung der Angriffssituation betrachtet werden, weil sich die feldverweiswürdige Unsportlichkeit ja erst aus der Angriffssituation selbst ergibt.

Betrachtet man das Ziel des Videobeweises, für mehr Gerechtigkeit zu sorgen, muss die Entstehung von Strafraumszenen, Toren und Notbremsen überprüft werden. Es ist nicht einzusehen, warum ein Strafstoß bestehen bleibt, obwohl sich der gefoulte Spieler im Abseits befunden hat. Das wäre nicht gerecht. Hätte der Schiedsrichter das Fahnenzeichen des Assistenten erst nach der Strafstoßentscheidung gesehen, wäre diese auch zurückgenommen worden und es wäre mit indirektem Freistoß für das verteidigende Team weitergegangen. Es ist also dem Fußball durchaus nicht fremd, dass ein klares Foul ungeahndet bleibt, weil zuvor das gegnerische Team ebenfalls gegen die Regeln verstoßen hatte.

Nebenbei bemerkt: Die persönliche Strafe wegen der Intensität des Fouls (also nicht: Notbremse, Vereiteln eines aussichtsreichen Angriffs) bleibt auch in diesem Fall unangetastet, weil die Unsportlichkeit unabhängig von der Situation ist.

Wenn man nun zu dem Schluss gekommen, dass die Überprüfung des eigentlichen Fouls an sich zu eng ist, stellt man sich automatisch die Frage, wie weit man zurückgehen sollte. Die Erfahrung mit dem Videobeweis zeigt, dass die Vorgaben zwecks der Akzeptanz und der Transparenz so eindeutig wie möglich erfolgen sollten. Kriterien wie ein unmittelbarer Zusammenhang taugen zwar für eine Relevanz im Sinne der WahrenTabelle, aber nicht für den medial und von der Öffentlichkeit sehr kritisch begleiteten Videobeweis. Hier muss, wie der Zirkus um die „klare Fehlentscheidung“ zeigt, eine klare Aussage gemacht werden. Eine solche klare Aussage geht aber nur, wenn man auf möglichst objektiv messbare Kriterien abstellt.

Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man setzt eine fixe Sekundenzahl fest oder man stellt auf die letzte Spielfortsetzung bzw. den Ballgewinn ab. Jede fixe Sekundenzahl wäre willkürlich. Warum sollte das Handspiel 9,9 Sekunden vor dem Tor noch berücksichtigt werden, dasjenige 10,1 Sekunden vor dem Tor hingegen nicht, wenn die Grenze beispielsweise bei 10 Sekunden liegt? Dazu kommen noch Messungenauigkeiten und der unklare Zeitpunkt, wann ein Tackling denn zum Foul wird. Eine solche Sekundengrenze wäre also willkürlich und fehlerbehaftet. Die letzte Spielfortsetzung hingegen lässt sich eindeutig bestimmen und auch der Gewinn des Ballbesitzes ist in den meisten Fällen eindeutig feststellbar, wenn man eine klare Regelung festlegt, ob jede Ballberührung ausreicht (was sich aber nicht mit dem Ballbesitz als Kontrolle über den Ball vereinbaren ließe) oder vorzugswürdig eine Ballkontrolle verlangt.

Man muss sich aber auch immer bewusst sein, dass solche Situationen relativ selten sind. Es gab jetzt eine kleine Anhäufung gegen Ende der Hinrunde, die einen falschen Eindruck erweckt. Die Online-Testphase läuft seit Saisonbeginn und das Thema kommt erst im Dezember auf. Das zeugt schon davon, dass es sich eher um Ausnahmesituationen handelt.

Man sollte das Thema also nicht allzu hoch hängen – anders als die Kugeln am Weihnachtsbaum. In diesem Sinne wünsche ich allen Lesern ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein frohes neues Jahr!

Mehr zum Thema: 

Schiedsrichterball: Ein legendäres Revierderby

Schiedsrichterball: Stopp!

Schiedsrichterball: Thesen zum Video-Beweis

Diese News betrifft folgende Spiele:




Diese News betrifft folgende Schiedsrichter:

Christian Dingert Name : Christian Dingert
Geburtsdatum: 14.07.1980
Ort: Lebecksmühle

Diese News betrifft folgende Schiedsrichter:

Christian Dingert
Name : Christian Dingert
Geburtsdatum: 14.07.1980
Ort: Lebecksmühle

23.04.2024 16:36 Uhr | Quelle: WahreTabelle Auswertung 30. Spieltag: Freiburgs Kübler hätte gegen Mainz Rot sehen müssen

Eine Fehlentscheidung im Fokus

Kuebler-Lukas-2023-2024-Freiburg-1044065684h_1713883092.jpg

Ein Foulspiel im Duell zwischen dem SC Freiburg und Mainz 05 (1:1) war der größte Aufreger in der WT-Community am 30. Spieltag. Freiburgs Lukas Kübler trat seinem Gegenspieler Jae-sung Lee in der 30. Minute auf den Knöchel und wurde dafür von Schiedsrichter Marco Fritz verwarnt. Die User hätten den Verteidiger für dieses Vergehen allerdings vom Platz gestellt. 30. Spieltag: Alle strittigen Szenen im Überblick 73,9 Prozent der User votierten für eine Rote Karte für den Freiburger. Auch innerhalb des Kompetenzteams ging die Tendenz in Richtung Platzverweis: Drei von vier KT-Mitgliedern stimmten dafür. „...

23.04.2024 16:13 Uhr | Quelle: dpa DFB-Schiedsrichter Siebert und Zwayer pfeifen bei der EM: „Highlight in ihrer Karriere“

UEFA gibt bekannt

Siebert_Daniel_0046665044h_1713881712.jpg

Die deutschen Schiedsrichter Daniel Siebert und Felix Zwayer gehören zum Aufgebot für die Heim-EM im Sommer. Wie der Deutsche Fußball-Bund am Dienstag mitteilte, sind die beiden Berliner unter den 18 UEFA-Nominierten für das Turnier in Deutschland. Hinzu kommt noch ein argentinischer Referee. Community: Im Forum über Schiedsrichter-Themen mitdiskutieren Der 39 Jahre alte Siebert ist nach der EM 2021 und der WM 2022 zum dritten Mal bei einer Endrunde bei einem großen Turnier dabei. Für den 42 Jahre alten Zwayer hingegen wird die Europameisterschaft in Deutschland eine Premiere sein. Außer Siebert und Zwayer wurden nach DFB-Angaben auch Jan Seidel, Rafael Foltyn, Stefan ...

16.04.2024 13:06 Uhr | Quelle: WahreTabelle Auswertung 29. Spieltag: Diskussionen um zwei Leverkusen-Tore und mögliche Rote Karten

Mehrere strittige Szenen im Fokus

Harm-Osmers-2024-1043762546h_1713265747.jpg

Erstmals seit dem 17. Spieltag hat es nach einem Bundesliga-Wochenende keine Ergebniskorrektur durch die WT-Community gegeben. Dennoch wurden vier strittige Szenen diskutiert, von denen zwei beim Duell zwischen Bayer Leverkusen und Werder Bremen (5:0) stattgefunden haben. 29. Spieltag: Alle strittigen Szenen im Überblick In beiden Fällen waren sich die Mitglieder des Kompetenzteams sowie die WT-User uneins. Jeweils mit einer knappen Mehrheit hätten die User den Elfmeter, der zum 1:0 führte, nicht gepfiffen und das 2:0, bei dem eine Abseitsstellung thematisiert wurde, nicht zählen lassen. Die KT-Mitglieder stärkten jedoch S...

09.04.2024 16:46 Uhr | Quelle: WahreTabelle Auswertung 28. Spieltag: Platzverweise für Unions Trimmel und Frankfurts Dina Ebimbe

Zwei Fehlentscheidungen im Fokus

Trimmel-Christopher-2023-2024-Union-Berlin-1043359099h_1712674162.jpg

Am 28. Bundesliga-Spieltag haben strittige Szenen zu insgesamt zwei Korrekturen in zwei Partien geführt – in beiden Fällen handelte es sich um einen nicht gegebenen Platzverweis. Christopher Trimmel vom 1. FC Union Berlin hätte für ein Handspiel die Rote und Eintracht Frankfurts Junior Dina Ebimbe für ein Foul die Gelb-Rote Karte sehen müssen. 28. Spieltag: Alle Korrekturen und strittigen Szenen im Überblick Trimmel lenkte gegen Leverkusen (0:1) den Ball mit dem Arm an den Pfosten, woraufhin Schiedsrichter Benjamin Brand auf den Elfmeterpunkt zeigte. Der Berliner Verteidiger wurde nicht bestraft, was auf Unv...

02.04.2024 11:19 Uhr | Quelle: WahreTabelle Auswertung 27. Spieltag: Leipzig und Augsburg um Sieg gebracht – Rot für Ryerson

Vier Fehlentscheidungen im Fokus

Julian Ryerson im Zweikampf mit Jamal Musiala

Am 27. Bundesliga-Spieltag gab es einige strittige Szenen, die zu insgesamt vier Korrekturen in vier Partien geführt haben. In zwei Begegnungen sorgte dies für einem anderen Ausgang. Sowohl RB Leipzig als auch der FC Augsburg hätten in ihren Heimspielen anstelle eines Unentschiedens einen Sieg eingefahren. Glück hatte zudem Borussia Dortmund im Topspiel gegen den FC Bayern. 27. Spieltag: Alle Korrekturen und strittigen Szenen im Überblick Leipzig mühte sich am Samstagnachmittag zu einem 0:0 gegen Mainz 05, dabei hätte es nach Ansicht der WahreTabelle-Community in der 61. Minute einen Elfmeter für die Sachsen geben müss...