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08.12.2016 10:46 Uhr | Quelle: WahreTabelle

Schiedsrichterball: Im Winter fliegen die Schwalben tief

Kolumne: Johannes Gründel erklärt bei WahreTabelle das Regelwerk und strittige Fußball-Szenen. 

Johannes Gründel
Johannes Gründel
RBL / S04 II
Quelle: Imago Sportfoto / Archivbild
Ein Aufreger der Saison: Elfmeter für Leipzig und Timo Werner nach einer Schwalbe des RBL-Stürmers. Rechts: Schiedsrichter Bastian Dankert.

Johannes Gründel
Johannes Gründel

Manch einer dachte, dass zum Jahresende die Schwalben gen Süden fliegen. Am vergangenen Wochenende wurden wir in der Fußball-Bundesliga eines Besseren belehrt. In Leipzig war auch nach dem meteorologischen Winteranfang am 1. Dezember eine Schwalbe im Tiefflug unterwegs. Timo Werner hob im Spiel gegen den FC Schalke 04 (2:1) ab, ohne Kontakt seitens Ralf Fährmann. Schiedsrichter Bastian Dankert (Rostock) wurde davon getäuscht und gab Strafstoß für Rasenballsport Leipzig.

Im Nachhinein wurde das Gerücht gestreut, Werner hätte bereits am Feld gegenüber Dankert zugegeben, dass kein Foul vorgelegen habe. Dankert bestritt dies und behauptete, es habe diesbezüglich keine Kommunikation zwischen ihm und Werner gegeben. Das halte ich auch für glaubwürdig: Zum einen ist ein Schiedsrichter am Platz immer dankbar, wenn ein vermeintlich gefoulter Spieler die Entscheidung korrigiert. Damit verhindert man ein giftiges Klima am Platz und stärkt sowohl das eigene Ansehen als auch das des Spielers, während Sturheit in dem Fall eine Eskalation am Platz und nach dem Spiel einen „Shitstorm“ auslöst. Außerdem wird der Fehler vom Beobachter bei einer Korrektur teilweise nicht so schwer bewertet, da am Ende ja die korrekte Entscheidung dasteht. Dankerts Interesse liegt also bei der richtigen Entscheidung und nicht beim Verharren auf dem eigenen Pfiff. Timo Werner hingegen hat auch nach dem Spiel zunächst die Schwalbe bestritten und ein Foul von Naldo postuliert. Hier wäre die ideale Gelegenheit gewesen, etwas für den eigenen Ruf zu tun und zu sagen: „Ich habe doch zum Schiri gesagt, dass es keiner war“. Wenn er aber schon nach dem Spiel und Betrachten der Videobilder zunächst nicht in der Lage war, die Schwalbe einzugestehen, dürfte die Wahrscheinlichkeit ziemlich niedrig sein, dass er es unter dem Spiel ohne Videobilder getan hat – erst recht nicht nach seinem gehobenen Daumen in Richtung Dankert, mit dem er den Strafstoßpfiff quittierte.

Im Nachhinein wurde Timo Werner wegen dieser Schwalbe nicht gesperrt. Der DFB-Kontrollausschuss um Dr. Anton Nachreiner, seines Zeichens als Präsident des Landgerichts Deggendorf ein äußerst fähiger Jurist, sah sich an einem Verfahren aus zwei Gründen gehindert. Zum einen lag eine Tatsachenentscheidung vor, zum anderen ist eine Schwalbe einfach nicht sperrwürdig. Damit haben die Herren auch vollkommen Recht. Würde man eine nicht geahndete Schwalbe mit einer Sperre belegen, würde der Spieler faktisch dafür härter bestraft, dass dem Schiedsrichter eine Fehlentscheidung unterlaufen ist. Seit Andreas Möller kenne ich nur eine weitere Sperre für eine Schwalbe, nämlich Sven Günther, der im Jahr 2006 mit zwei Spielen Sperre belegt wurde. Grund hierfür war seinerzeit aber nicht die Schwalbe selbst, sondern die Aussage nach dem Spiel, er würde es jederzeit wieder tun. Das ist auch mehr als nur die Schwalbe zuzugeben. Würde man das bloße Eingeständnis der Schwalbe mit einer Sperre belegen, hätte dies eine Bestrafung der Ehrlichkeit und damit eine Verfestigung der Heuchelei im Fußball zur Folge. Das Sportgericht hätte also auch nach Anklage durch den Kontrollausschuss keine Möglichkeit gehabt, Timo Werner zu sperren. Anders wäre es gewesen, wenn Bastian Dankert Timo Werner befragt und dieser gelogen hätte. Den Schiedsrichter anzulügen ist eine grobe Unsportlichkeit und wird mit einer Sperre geahndet. Das aber hat Bastian Dankert nicht getan.

Warum eigentlich nicht? Das erklärt sich schon aus der Situation: Als Schiedsrichter befrage ich einen Spieler bei wichtigen Szenen (also nicht irgendwelche Einwürfe im Mittelfeld) nur, wenn ich Anhaltspunkte dafür habe, dass der Spieler mich korrigiert. Zum Beispiel dann, weil mir der Spieler schon im vorhergehenden Spiel als besonders fair aufgefallen ist oder weil er schon von den Verteidigern gedrängt wird, die Wahrheit zuzugeben, und man ihm den Gewissenskonflikt ansieht. Als Schiedsrichter hat man hier eine gewisse Fürsorgepflicht für die Spieler und sollte sie nicht sehenden Auges in die Sperre laufen lassen, wenn man überzeugt davon ist, dass der Spieler die Fehlentscheidung ohnehin nicht zugeben wird. Es läuft schon der Natur der Schwalbe zuwider, wenn der Spieler danach beim Schiedsrichter den Täuschungsversuch eingesteht. Auch die „Daumen-hoch“-Geste spricht nicht wirklich dafür, dass Werner eine Schwalbe zugeben würde.

Entweder der Spieler ist so fair und gesteht von sich aus gleich die Schwalbe ein (wie seinerzeit Aaron Hunt beim Spiel zwischen dem 1. FC Nürnberg und Werder Bremen) oder er bleibt auch auf Nachfrage dabei, dass es ein Foul gewesen sei. Aus einer Befragung wären hier also nur gesteigerter Frust und Hass auf Schalker Seite und eine Sperre bei Werner geworden. Davon kann sich der Schiedsrichter aber nichts kaufen. Im Gegenteil: Gesteigerter Frust und Hass laden das Spiel auf und führen zu dem, was man als Schiedsrichter am liebsten vermeidet: Eine Eskalation des Spiels. Und da das ganze Geschehen schon in der ersten Minute stattfand, blieb noch viel Zeit für Eskalationen.

Davon abgesehen: Was unterscheidet die Szene von anderen strittigen Strafstößen? Dass es, wie wir dank TV-Bilder wissen, eine klare Schwalbe war. Das wusste Bastian Dankert in der Situation aber nicht. Solange man nicht will, dass ein Schiedsrichter bei jedem strittigen Strafstoß – und das ist jeder, da immer zumindest alibihalber und vorsorglich für die nächsten Szenen gemeckert wird – den vermeintlich gefoulten Spieler befragt, kann man nach dem Versetzen in Dankerts Situation nicht ernsthaft fordern, dass er hier bei Timo Werner nachfragt. Dankert wird sich sicherlich wünschen, nachgefragt zu haben, da der komplette „Shitstorm“ dann gegen Werner und nicht auch noch teilweise gegen ihn gerichtet und den Gerüchten, Werner habe die Wahrheit eingestanden, schon von vornherein jeglicher Boden entzogen gewesen wäre. Aber das steht alles unter dem Licht, dass man die Schwalbe in der Wiederholung klar erkennen kann – und hinterher ist man immer schlauer…

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Im Nachhinein wurde das Gerücht gestreut, Werner hätte bereits am Feld gegenüber Dankert zugegeben, dass kein Foul vorgelegen habe. Dankert bestritt dies und behauptete, es habe diesbezüglich keine Kommunikation zwischen ihm und Werner gegeben. Das halte ich auch für glaubwürdig: Zum einen ist ein Schiedsrichter am Platz immer dankbar, wenn ein vermeintlich gefoulter Spieler die Entscheidung korrigiert. Damit verhindert man ein giftiges Klima am Platz und stärkt sowohl das eigene Ansehen als auch das des Spielers, während Sturheit in dem Fall eine Eskalation am Platz und nach dem Spiel einen „Shitstorm“ auslöst. Außerdem wird der Fehler vom Beobachter bei einer Korrektur teilweise nicht so schwer bewertet, da am Ende ja die korrekte Entscheidung dasteht. Dankerts Interesse liegt also bei der richtigen Entscheidung und nicht beim Verharren auf dem eigenen Pfiff. Timo Werner hingegen hat auch nach dem Spiel zunächst die Schwalbe bestritten und ein Foul von Naldo postuliert. Hier wäre die ideale Gelegenheit gewesen, etwas für den eigenen Ruf zu tun und zu sagen: „Ich habe doch zum Schiri gesagt, dass es keiner war“. Wenn er aber schon nach dem Spiel und Betrachten der Videobilder zunächst nicht in der Lage war, die Schwalbe einzugestehen, dürfte die Wahrscheinlichkeit ziemlich niedrig sein, dass er es unter dem Spiel ohne Videobilder getan hat – erst recht nicht nach seinem gehobenen Daumen in Richtung Dankert, mit dem er den Strafstoßpfiff quittierte.

Im Nachhinein wurde Timo Werner wegen dieser Schwalbe nicht gesperrt. Der DFB-Kontrollausschuss um Dr. Anton Nachreiner, seines Zeichens als Präsident des Landgerichts Deggendorf ein äußerst fähiger Jurist, sah sich an einem Verfahren aus zwei Gründen gehindert. Zum einen lag eine Tatsachenentscheidung vor, zum anderen ist eine Schwalbe einfach nicht sperrwürdig. Damit haben die Herren auch vollkommen Recht. Würde man eine nicht geahndete Schwalbe mit einer Sperre belegen, würde der Spieler faktisch dafür härter bestraft, dass dem Schiedsrichter eine Fehlentscheidung unterlaufen ist. Seit Andreas Möller kenne ich nur eine weitere Sperre für eine Schwalbe, nämlich Sven Günther, der im Jahr 2006 mit zwei Spielen Sperre belegt wurde. Grund hierfür war seinerzeit aber nicht die Schwalbe selbst, sondern die Aussage nach dem Spiel, er würde es jederzeit wieder tun. Das ist auch mehr als nur die Schwalbe zuzugeben. Würde man das bloße Eingeständnis der Schwalbe mit einer Sperre belegen, hätte dies eine Bestrafung der Ehrlichkeit und damit eine Verfestigung der Heuchelei im Fußball zur Folge. Das Sportgericht hätte also auch nach Anklage durch den Kontrollausschuss keine Möglichkeit gehabt, Timo Werner zu sperren. Anders wäre es gewesen, wenn Bastian Dankert Timo Werner befragt und dieser gelogen hätte. Den Schiedsrichter anzulügen ist eine grobe Unsportlichkeit und wird mit einer Sperre geahndet. Das aber hat Bastian Dankert nicht getan.

Warum eigentlich nicht? Das erklärt sich schon aus der Situation: Als Schiedsrichter befrage ich einen Spieler bei wichtigen Szenen (also nicht irgendwelche Einwürfe im Mittelfeld) nur, wenn ich Anhaltspunkte dafür habe, dass der Spieler mich korrigiert. Zum Beispiel dann, weil mir der Spieler schon im vorhergehenden Spiel als besonders fair aufgefallen ist oder weil er schon von den Verteidigern gedrängt wird, die Wahrheit zuzugeben, und man ihm den Gewissenskonflikt ansieht. Als Schiedsrichter hat man hier eine gewisse Fürsorgepflicht für die Spieler und sollte sie nicht sehenden Auges in die Sperre laufen lassen, wenn man überzeugt davon ist, dass der Spieler die Fehlentscheidung ohnehin nicht zugeben wird. Es läuft schon der Natur der Schwalbe zuwider, wenn der Spieler danach beim Schiedsrichter den Täuschungsversuch eingesteht. Auch die „Daumen-hoch“-Geste spricht nicht wirklich dafür, dass Werner eine Schwalbe zugeben würde.

Entweder der Spieler ist so fair und gesteht von sich aus gleich die Schwalbe ein (wie seinerzeit Aaron Hunt beim Spiel zwischen dem 1. FC Nürnberg und Werder Bremen) oder er bleibt auch auf Nachfrage dabei, dass es ein Foul gewesen sei. Aus einer Befragung wären hier also nur gesteigerter Frust und Hass auf Schalker Seite und eine Sperre bei Werner geworden. Davon kann sich der Schiedsrichter aber nichts kaufen. Im Gegenteil: Gesteigerter Frust und Hass laden das Spiel auf und führen zu dem, was man als Schiedsrichter am liebsten vermeidet: Eine Eskalation des Spiels. Und da das ganze Geschehen schon in der ersten Minute stattfand, blieb noch viel Zeit für Eskalationen.

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Bastian Dankert Name : Bastian Dankert
Geburtsdatum: 09.06.1980
Ort: Rostock

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Bastian Dankert
Name : Bastian Dankert
Geburtsdatum: 09.06.1980
Ort: Rostock

14.12.2016 01:11


Funkemariesche


1. FC Köln-Fan1. FC Köln-Fan


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@DerMazze

Zitat von DerMazze
Rot für eine Schwalbe ist, wenn man mal etwas weiter denkt, eine sehr dumme Forderung

Gegenseitiger Respekt täte jeder Diskussion gut. Nicht nur du bist in der Lage "mal etwas weiter" zu denken.

Der Schiedsrichter wird natürlich nur dann eine Schwalbe bestrafen, wenn er sie klar erkennt, was während des Spiels schwierig ist (wie bei manch anderen Entscheidungen, z.B. bei der Absicht beim Handspiel). Aber wenn man für Schwalben Rot geben könnte, gäbe es zumindest die Möglichkeit der nachträglichen Sperre wegen der Schwalbe (nicht nur mit einer Hilfskonstruktion wie das Anlügen des Schiedsrichters). Und da sind wir uns einig, dass die Drohung einer nachträglichen Sperre gut wäre:

Zitat von DerMazze
Ich bin jedoch für eine Befragung des Spieler durch den Schiedsrichter, weil es aktuell die einzige Möglichkeit darstellt, ihn wenigstens hinterher zu sperren. Eine 2 Spiele Sperre würde mit Sicherheit die meisten Spieler von einer Schwalbe abhalten.

Wenn es eine Rot-Androhung gäbe, hätten wir dann aktuell sogar zwei Möglichkeiten zur nachträglichen Sanktionierung. Zudem wäre der Anreiz für den Spieler größer, von sich aus vom Täuschungsversuch zurückzutreten, weil er nach einer "Übersprungs-Schwalbe" damit rechnen müsste, direkt selber vom Platz zu fliegen. Beim Rücktritt von Täuschungsversuch sollte der Spieler dann auch straflos bleiben.

Befragungen sind leider auch nicht das Allheilmittel. Mit unbestimmten Angaben ("Ging alles so schnell"), einfachem Schweigen oder vorgetäuschtem Nichtverstehen könnte man den Vorwurf der Lüge leicht umgehen (und nur eine klare Lüge könnte nachträglich bestraft werden).  


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13.12.2016 16:12


Saarkicker



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@DerMazze

Zitat von DerMazze

Rot für eine Schwalbe ist, wenn man mal etwas weiter denkt, eine sehr dumme Forderung, weil sich das Schiedsrichterteam da wirklich zu 100% sicher sein müsste. Im Endeffekt würden Schwalben wohl gar nicht mehr geahndet werden, denn im schlimmsten Fall würde dann eine Mannschaft bei einer Fehlentscheidung des Schiedsrichters in Unterzahl weiterspielen, obwohl ihr ein Elfmeter plus Überzahl zugestanden hätte.

Achs so, man sollte Schwalben also nicht ahnden, weil bei einer Fehlentscheidung eine Mannschaft in Unterzahl weiterspielen müsste, obwohl ihr ein Elfer zugestanden hätte. Dann verhängt der Schiri aufgrund möglicher Fehlentscheidungen am besten überhaupt keine Strafen mehr. Denn bei jedem Platzverweis oder Elfmeterscheidung seit anno dazumal hätte der Schiri falsch liegen können. Seit der Einführung der Roten Karte besteht die Möglichkeit, dass der Schiri bei einem Foul im Strafraum falsch liegt, fälschlicherweise Elfmeter verhängt und einen Spieler zu Unrecht vom Platz stellt. Haben die zahlreichen Fehlentscheidungen etwa dazu geführt, dass die Schiris keine Elfmeter mehr pfeifen und keinen Spieler vom Platz stellen? Nein. Also warum sollte es mit Fehlentscheidungen bei Schwalben anders sein? Fehlentscheidungen sind bei allen Schiedsrichterentscheidungen möglich. Das kann wirklich kein Grund sein, ausgerechnet bei Schwalben von einer Bestrafung abzusehen.

 


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13.12.2016 05:48


DerMazze
DerMazze

Bayern München-FanBayern München-Fan


Mitglied seit: 28.01.2012

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@Funkemariesche

Zitat von Funkemariesche
Rot für Schwalben (wie von Urs Meier gefordert) wäre doch schon ein Anfang. Zumindest bei potentiell spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, rote Karte) sollte es eine gravierende Strafandrohung für versuchte (oder gelungene) Schiedsrichtertäuschung geben. Dann wären Spieler auch ausreichend motiviert, eine Schwalbe "aus dem Affekt heraus" selber beim Schiedsrichter anzuzeigen.

Die Versuchung ist wohl momentan für manche einfach zu groß, wenn sie Chancen und Risiko abwägen: Wenn auf der einen Seite ein Elfmeter für die eigene Mannschaft oder die Dezimierung der gegnerischen Mannschaft steht und auf der anderen Seite bloß eine gelbe Karte, ist die Entscheidung fast rational, so unschön das Ganze ist.


Rot für eine Schwalbe ist, wenn man mal etwas weiter denkt, eine sehr dumme Forderung, weil sich das Schiedsrichterteam da wirklich zu 100% sicher sein müsste. Im Endeffekt würden Schwalben wohl gar nicht mehr geahndet werden, denn im schlimmsten Fall würde dann eine Mannschaft bei einer Fehlentscheidung des Schiedsrichters in Unterzahl weiterspielen, obwohl ihr ein Elfmeter plus Überzahl zugestanden hätte. Da sind wir dann in Teufels Küche und in der Haut dieses Schiris möchte ich ehrlich gesagt nicht stecken. Und dich möchte ich erst hören, wenn dein Team das betroffene wäre.

Ich bin jedoch für eine Befragung des Spieler durch den Schiedsrichter, weil es aktuell die einzige Möglichkeit darstellt, ihn wenigstens hinterher zu sperren. Eine 2 Spiele Sperre würde mit Sicherheit die meisten Spieler von einer Schwalbe abhalten.

Bald kommt aber hoffentlich eh der Videobeweis, womit sich das erledigt hätte.


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