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23.10.2014 22:34 Uhr | Quelle: WahreTabelle.de

Schiedsrichterball: Mit Hand und Kopf

Kolumne: Johannes Gründel erklärt bei WahreTabelle.de das Regelwerk und strittige Szenen.

Johannes Gründel
Johannes Gründel
Schalke  / Karasew
Quelle: GettyImages
Schiedsrichter Sergej Karasev (r.) stand nach seiner umstrittenen Elfmeterentscheidung auf Schalke im Kreuzfeuer der Kritik der portugiesischen Medien. Diese sprachen von „Diebstahl“, „Betrug“ und einem „Phantom-Elfmeter“.

Johannes Gründel
Johannes Gründel

Es war ein tor- und für die deutschen Teams erfolgreicher Champions League-Spieltag: 12 Punkte, 17:4 Tore. Dass die Ausbeute so gut ist, liegt auch an einer Fehlentscheidung in der Nachspielzeit des Spiels zwischen Schalke und Sporting Lissabon (4:3 / WahreTabelle.de berichtete): Der Handelfmeter, den Eric Maxim Choupo-Moting zum 4:3-Siegtreffer nutzte, war schlicht falsch: Jonathan Silva hatte den Ball von Klaas-Jan Huntelaar nicht mit dem Oberarm, sondern mit dem Kopf gespielt. Schiedsrichter Sergey Karasev aus Russland hatte sich hier auf das Wort seines Torrichters verlassen, weshalb geschlagene vier Sekunden zwischen dem vermeintlichen Handspiel und dem Elfmeterpfiff lagen.

Sporting Lissabon hat nun gegen die Spielwertung Einspruch eingelegt. Grundlage dürfte Artikel 24.01 des Champions League-Reglements sein, wonach sich ein Protest auf die (fehlende) Spielberechtigung eines (eingesetzten) Spielers, einen entscheidenden (benachteiligenden) Regelverstoß des Schiedsrichters oder auf andere das Spiel beeinflussende Vorfälle stützt. In Artikel 24.03 steht darüber hinaus, dass gegen Tatsachenentscheide des Schiedsrichters nicht protestiert werden kann. Die Frage ist also: Handelt es sich hier um eine Tatsachenentscheidung oder um einen entscheidenden Regelverstoß?

Als Abgrenzung lässt sich zunächst mal festhalten: Eine Tatsachenentscheidung liegt vor, wenn der Schiedsrichter die Entscheidung getroffen hat, die nach seiner Wahrnehmung der Tatsachen am Feld korrekt war.

Ein Regelverstoß liegt vor, wenn der Schiedsrichter an seine Wahrnehmung die falschen Konsequenzen knüpft. Ausgangspunkt ist also, was der Schiedsrichter wahrnimmt – ganz gleich, ob das korrekt war oder nicht. Hier haben Karasev (bzw. sein Torrichter) wahrgenommen, dass ein absichtliches Handspiel des Verteidigers vorlag. Als Folge hat er auf Strafstoß entschieden. Nimmt man für eine Sekunde an, dass die Wahrnehmung des Gespanns korrekt gewesen wäre, so ist der Strafstoß die richtige (bzw. konsequente) Entscheidung. Ein Regelverstoß wäre es gewesen, falls der Schiedsrichter an dieser Stelle einen indirekten Freistoß wegen Handspiels verhängt hätte. In dem Fall hätte aber nicht Sporting, sondern Schalke als benachteiligtes Team Protest einlegen müssen. Schalke würde aber wohl scheitern, weil es kein entscheidender Regelverstoß gewesen wäre. So argumentierte jedenfalls der Sportrechtler Dr. Markus Schütz, der auch die TSG 1988 Hoffenheim beim Phantomtor-Prozess vertreten hatte. Ein Strafstoß muss ja nicht zwingend verwandelt werden. Auf die Handspielentscheidung selbst kann man den Protest also aufgrund der Tatsachenentscheidung nicht stützen.
Viel wahrscheinlicher ist es, dass Sporting sich (ähnlich wie die TSG Hoffenheim beim Phantomtor) darauf beruft, dass der Torrichter nicht zuständig sei, einen Handelfmeter zu signalisieren.

Was sind also die Befugnisse des Torrichters? Schon der Begriff „Torrichter“ ist irreführend, impliziert er doch, dass die einzigen Kompetenzen des Mannes hinterm Tor Linienentscheidungen sind. Betrachtet man jedoch die FIFA-Regeln, genauer gesagt S. 59, findet man zunächst mal den Begriff „Additional Assistant Referee“, also „zusätzlicher Schiedsrichterassistent.“ Unter dem Punkt „Pflichten“ findet man einen ganzen Katalog, insbesondere Tor(aus)linien-, Ab- und Eckstoßentscheidungen, Vergehen hinter dem Rücken des Schiedsrichters, die Linie beim Strafstoß zu früh verlassende Torhüter und eben Vergehen, bei denen er einen besseren Blick hat als der Schiedsrichter, vor allem im Strafraum. Im Grunde darf der Torrichter also alles, was ein Schiedsrichterassistent machen darf, außer mit der Fahne herumwedeln. Daher wird auch diese Auslegung scheitern.

Auch wenn die UEFA gerne mal für Überraschungen gut ist, wäre es doch mehr als verwunderlich, sollte dem Einspruch stattgegeben und das Spiel wiederholt werden. Das ist auch gut so – wer will schon, dass Tatsachenentscheidungen hinsichtlich der Spielwertung gerichtlich überprüft und damit Meisterschaften erst Monate später am Grünen Tisch entschieden werden?

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Es war ein tor- und für die deutschen Teams erfolgreicher Champions League-Spieltag: 12 Punkte, 17:4 Tore. Dass die Ausbeute so gut ist, liegt auch an einer Fehlentscheidung in der Nachspielzeit des Spiels zwischen Schalke und Sporting Lissabon (4:3 / WahreTabelle.de berichtete): Der Handelfmeter, den Eric Maxim Choupo-Moting zum 4:3-Siegtreffer nutzte, war schlicht falsch: Jonathan Silva hatte den Ball von Klaas-Jan Huntelaar nicht mit dem Oberarm, sondern mit dem Kopf gespielt. Schiedsrichter Sergey Karasev aus Russland hatte sich hier auf das Wort seines Torrichters verlassen, weshalb geschlagene vier Sekunden zwischen dem vermeintlichen Handspiel und dem Elfmeterpfiff lagen.

Sporting Lissabon hat nun gegen die Spielwertung Einspruch eingelegt. Grundlage dürfte Artikel 24.01 des Champions League-Reglements sein, wonach sich ein Protest auf die (fehlende) Spielberechtigung eines (eingesetzten) Spielers, einen entscheidenden (benachteiligenden) Regelverstoß des Schiedsrichters oder auf andere das Spiel beeinflussende Vorfälle stützt. In Artikel 24.03 steht darüber hinaus, dass gegen Tatsachenentscheide des Schiedsrichters nicht protestiert werden kann. Die Frage ist also: Handelt es sich hier um eine Tatsachenentscheidung oder um einen entscheidenden Regelverstoß?

Als Abgrenzung lässt sich zunächst mal festhalten: Eine Tatsachenentscheidung liegt vor, wenn der Schiedsrichter die Entscheidung getroffen hat, die nach seiner Wahrnehmung der Tatsachen am Feld korrekt war.

Ein Regelverstoß liegt vor, wenn der Schiedsrichter an seine Wahrnehmung die falschen Konsequenzen knüpft. Ausgangspunkt ist also, was der Schiedsrichter wahrnimmt – ganz gleich, ob das korrekt war oder nicht. Hier haben Karasev (bzw. sein Torrichter) wahrgenommen, dass ein absichtliches Handspiel des Verteidigers vorlag. Als Folge hat er auf Strafstoß entschieden. Nimmt man für eine Sekunde an, dass die Wahrnehmung des Gespanns korrekt gewesen wäre, so ist der Strafstoß die richtige (bzw. konsequente) Entscheidung. Ein Regelverstoß wäre es gewesen, falls der Schiedsrichter an dieser Stelle einen indirekten Freistoß wegen Handspiels verhängt hätte. In dem Fall hätte aber nicht Sporting, sondern Schalke als benachteiligtes Team Protest einlegen müssen. Schalke würde aber wohl scheitern, weil es kein entscheidender Regelverstoß gewesen wäre. So argumentierte jedenfalls der Sportrechtler Dr. Markus Schütz, der auch die TSG 1988 Hoffenheim beim Phantomtor-Prozess vertreten hatte. Ein Strafstoß muss ja nicht zwingend verwandelt werden. Auf die Handspielentscheidung selbst kann man den Protest also aufgrund der Tatsachenentscheidung nicht stützen.
Viel wahrscheinlicher ist es, dass Sporting sich (ähnlich wie die TSG Hoffenheim beim Phantomtor) darauf beruft, dass der Torrichter nicht zuständig sei, einen Handelfmeter zu signalisieren.

Was sind also die Befugnisse des Torrichters? Schon der Begriff „Torrichter“ ist irreführend, impliziert er doch, dass die einzigen Kompetenzen des Mannes hinterm Tor Linienentscheidungen sind. Betrachtet man jedoch die FIFA-Regeln, genauer gesagt S. 59, findet man zunächst mal den Begriff „Additional Assistant Referee“, also „zusätzlicher Schiedsrichterassistent.“ Unter dem Punkt „Pflichten“ findet man einen ganzen Katalog, insbesondere Tor(aus)linien-, Ab- und Eckstoßentscheidungen, Vergehen hinter dem Rücken des Schiedsrichters, die Linie beim Strafstoß zu früh verlassende Torhüter und eben Vergehen, bei denen er einen besseren Blick hat als der Schiedsrichter, vor allem im Strafraum. Im Grunde darf der Torrichter also alles, was ein Schiedsrichterassistent machen darf, außer mit der Fahne herumwedeln. Daher wird auch diese Auslegung scheitern.

Auch wenn die UEFA gerne mal für Überraschungen gut ist, wäre es doch mehr als verwunderlich, sollte dem Einspruch stattgegeben und das Spiel wiederholt werden. Das ist auch gut so – wer will schon, dass Tatsachenentscheidungen hinsichtlich der Spielwertung gerichtlich überprüft und damit Meisterschaften erst Monate später am Grünen Tisch entschieden werden?

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24.10.2014 15:05


Hagi01
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Hagi01
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Beiträge: 6313

@ Benrush

Zitat von Benrush
Ich frage mich ob es wirklich besser ist, jede Fehlentscheidung als Tatsachen Entscheidung abzutun, nur damit der Betrieb weiterlaufen kann.
Auch zu sagen, ein Elfmeter ist ja noch kein Tor ist ziemlicher Quatsch, natürlich ist ein Tor nicht garantiert, aber rein vom Gefühl her gehen so 80% der Elfer rein sage ich jetzt mal und es war zumindest für Schalke allemal eine bessere Chance als zuvor.
Es ist doch offensichtlich, dass man auf den Videobeweis kommen muss, damit hätte die Szene innerhalb kürzester Zeit aufgeklärt werden können und dann hätte das Spiel eben fünf Minuten länger gedauert, immer noch besser als der Prozess der jetzt abläuft.

Ich denke, bei der Überprüfung von Tatsachenentscheidungen hinsichtlich der Spielwertung gibt es keine Grauzonen, weil man keine Grenze ziehen kann - entweder man lässt sie (sport)gerichtlich vollständig überprüfen oder gar nicht. Und was den Elfer angeht: 80% sind drin, aber was machst Du mit den anderen 20%? Damit raubt man dann dem Torwart die Chance, den Ball vielleicht doch zu halten. Und was ist mit Szenen, in denen der Stürmer frei vor dem Torwart steht und zu Unrecht wg. Abseits zurückgepfiffen wird? Oder wenn der SR nach dem Schuss ein Foul pfeift, der Torwart den Pfiff hört und den Ball deshalb einfach in Tor lässt?

Was den Videobeweis angeht: Das ist eine eigene Diskussion, die in dem Zusammenhang vielleicht zu weit führen würde. Ich muss aber sagen, dass meine Einstellung zum Videobeweis in den letzten Monaten prinzipiell deutlich offener geworden ist. Allerdings habe ich noch kein endgültig überzeugendes Konzept gesehen, wie das klappen soll. Mal schauen, was der laufende Modellversuch in den Niederlanden für Ergebnisse hervorbringt.


Ceterum censeo bellum esse finiendum ☮️


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24.10.2014 13:23


Benrush


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Ich frage mich ob es wirklich besser ist, jede Fehlentscheidung als Tatsachen Entscheidung abzutun, nur damit der Betrieb weiterlaufen kann.
Auch zu sagen, ein Elfmeter ist ja noch kein Tor ist ziemlicher Quatsch, natürlich ist ein Tor nicht garantiert, aber rein vom Gefühl her gehen so 80% der Elfer rein sage ich jetzt mal und es war zumindest für Schalke allemal eine bessere Chance als zuvor.
Es ist doch offensichtlich, dass man auf den Videobeweis kommen muss, damit hätte die Szene innerhalb kürzester Zeit aufgeklärt werden können und dann hätte das Spiel eben fünf Minuten länger gedauert, immer noch besser als der Prozess der jetzt abläuft.


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