Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?

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 Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?  - #1


23.03.2022 19:38


WATA2022


Bor. M'Gladbach-FanBor. M'Gladbach-Fan


Mitglied seit: 22.01.2022

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Kann ja nur ein schlechter Witz sein. Die Begründung, dass Bochum kein Verschulden trifft ist ja fast zum Lachen. Der Verein wusste ja offensichtlich um das Problem mit Becherwürfen, konnte aber trotzdem nicht für die Sicherheit des Linienrichters sorgen. Das ist wohl Verschulden genug.



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 Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?  - #2


23.03.2022 19:54


marcelloxxx


Bor. M'Gladbach-FanBor. M'Gladbach-Fan


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Absolut lächerlich. Das denen das nicht peinlich. Jeder blamiert sich so gut er kann. 



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 Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?  - #3


23.03.2022 20:52


18604life


1860 München-Fan1860 München-Fan


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Eigentlich ist das so absurd, dass man fast schon lachen möchte. Andererseits muss man der DFB-Sportgerichtsbarkeit ja mittlerweile wirklich alles zutrauen. Sollte dem allerdings tatsächlich stattgegeben werden, würde ich mich als Schieds- bzw. Linienrichter aber mal ganz schnell nach ner Eishockey-Torwart-Ausstattung umsehen...



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 Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?  - #4


23.03.2022 22:05


Hagi01
Hagi01

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Hagi01
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Der VfL Bochum muss das versuchen. Bundesligavereine sind nicht nur Sportvereine, sondern Wirtschaftsunternehmen und da muss man alle möglichen Mittel ziehen, um sportlich-wirtschaftlichen Schaden vom Verein zu nehmen (siehe auch die entsprechenden Einsprüche in der Causa Jatta). Das Argument, dass den VfL Bochum kein eigenes Verschulden trifft, hört sich im ersten Moment eigentlich ja auch ganz gut aus: Immerhin hat der VfL sogar einen eigenen Videospot als Reaktion auf die Vorgeschichte gemacht (damit mehr als jeder andere Profiverein und Becherwürfe gibt es quasi überall) und ich habe bis jetzt niemanden gesehen, der ernsthaft die Meinung vertritt, dass Bochum etwas hätte anders machen müssen, um den Becherwurf zu verhindern. Ein eigenes Verschulden des VfL kann ich nicht erkennen. Aber es gibt ja noch den berüchtigten § 9a der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB (RuVO). Dieser besagt, dass ein Verein für das Verhalten seiner Anhänger und Zuschauer haftet. Nachdem der Zuschauer dem Vernehmen nach Bochumfan ist, ist dem VfL das Verschulden des Zuschauers zuzurechnen. Nachdem der BGH letztes Jahr eine "verschuldensunabhängige" Geldstrafe über § 9a RuVO für zulässig gehalten hat (Beschl. v. 4.11.2021 - I ZB 54/20), ist auch hier nicht zu erwarten, dass das Sportgericht auf einmal von seiner vorheriger Judikatur (St. Pauli - Schalke) abrückt, zumal sich die Argumentation des BGH m.E. übertragen lässt: Zwar ist die Spielwertung keine präventive Maßnahme, aber sie ist noch weniger eine Sanktion als es eine Geldstrafe ist. Die Spielwertung dient der Bestimmung eines Spielausgangs für die Erstellung der Tabelle und ist damit quasi eine Wettbewerbsordnungsmaßnahme, keine Repressionsmaßnahme. Ich gehe deshalb davon aus, dass die Argumentation Kletkes und des VfL Bochum keinen Erfolg haben dürfte.
Und weil das auch immer wieder vorgeschlagen wurde und wird: Die RuVO lässt es nicht zu, das Spiel zum Zeitpunkt des Abbruchs mit dem entsprechenden Spielstand fortzusetzen (anders als die entsprechenden Regelungen beispielsweise der UEFA): § 18 Zf. 4 RuVO besagt, dass das Spiel dann zu wiederholen (nicht: fortzusetzen) ist, wenn keine der beiden Mannschaften den Abbruch verschuldet hat (S. 1) und mit 2:0 für den Unschuldigen zu werten ist, wenn es einen der beiden Mannschaften oder Vereine (oder beide) ein Verschulden am Spielabbruch trifft (S. 2) bzw. bei höherem Spielstand entsprechend höher (S. 3). Dabei ist die oben beschriebene Verschuldenszurechnung aus § 9a RuVO zu beachten.



Ceterum censeo bellum esse finiendum ☮️


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 Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?  - #5


23.03.2022 22:22


WATA2022


Bor. M'Gladbach-FanBor. M'Gladbach-Fan


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Selbst beim Pfostenbruch, der mit Sicherheit noch weniger vom Verein verschuldet war, wurde für den Gegner gewertet. Da wäre eine 'Belohnung" in Form einer Spielwiederholung ein Witz.



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 Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?  - #6


23.03.2022 22:31


Subjektiver Beobachter


Bor. M'Gladbach-FanBor. M'Gladbach-Fan


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Wer seinen Verein liebt und sein Ego nicht über seinen Herzensverein stellt, sollte bei einem Rückstand in der Nachspielzeit den Schiedsrichter mit einem legal gekauften Plastikbecher bewerfen.

Wenn die anderen Fans eine Sammelbox aufstellen, um den "Helden der Kurve" ein Sky/DAZN-Abo während des Stadionverbots zu finanzieren ist der Schaden auch nicht allzu groß.

Mag Bochum als Verein für den Becherwurf nur bedingt verantwortlich sein (wobei die "Fankultur" diesbezüglich sehr ausgeprägt ist (siehe Union und Freiburg)), so sammelt der Verein gerade massiv Minuspunkte.



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 Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?  - #7


23.03.2022 22:44


müllerflip
müllerflip

Bayern München-FanBayern München-Fan


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@Hagi01

Zitat von Hagi01
Der VfL Bochum muss das versuchen. Bundesligavereine sind nicht nur Sportvereine, sondern Wirtschaftsunternehmen und da muss man alle möglichen Mittel ziehen, um sportlich-wirtschaftlichen Schaden vom Verein zu nehmen (siehe auch die entsprechenden Einsprüche in der Causa Jatta).


Trotzdem muss man deutlich fragen, ob sich der VfL mit diesem ... Antrag (?) einen Gefallen tut oder ob man sich nicht ein noch größeres Eigentor schießt, welches seit dem Becherwurf besteht.
Offensichtlich - sofern ich es nicht falsch verstanden habe - möchte man ja das ganze Spiel wiederholen. Welche fatale Wirkung hätte dies nach außen?! Bei aller Liebe und Verständnis für die Handlung im Sinne eines Wirtschaftsunternehmens: An oberster Stelle sollte (eigentlich und vor allem bei einem solch krassen Ereignis) der Fairplay-Gedanke stehen (So hat es heute auch Seoane gesagt; wenn auch in einem anderen Kontext.). Und gegen "Spielwiederholung" sträubt sich jede (faire) Faser meines Körpers ...
Der VfL weißt doch (auch im Hinblick auf ähnliche Szenen) zu 99,9%, dass die Erfolgsaussichten nicht existent sind ...



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 Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?  - #8


23.03.2022 22:45






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Frei nach dem Motto "Ist der Ruf erst ruiniert lebt es sich ganz ungeniert"

Gut ist halt auch am Freitag noch von Image-Schaden zu sprechen und ein paar Tage später getreu dem Motto "throw (hold) my beer" dann so einen rauszuhauen. Noch besser wäre nur noch darauf hinziweisen, dass der Schiri mit seinen zweifelhaften Entscheidungen ja eigentlich selber Schuld ist und man es ausprobiert habe und so ein Becher auf den Hinterkopf eigentlich garnicht so sehr weh tut und es daher pure Simulation des LR war

Sorry aber wenn der Fall auch nur im ANSATZ so entschieden wird, dass Bochum da noch an ein Wiederholungsspiel / Punkt / irgendwas kommt dauert es noch 1 Woche und dann darf in Fußballstadien Getränke nur noch in Bechern aus Klopapier oder Zucker verkauft werden die sich auflösen bevor man seinen Platz im Innenraum erreicht hat, weil sonst jedes Spiel durch Würfe auf den Schiri abgebrochen wird...

 



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 Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?  - #9


24.03.2022 02:02


NeersenerBorusse


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@WATA2022

Zitat von Wata2022
Selbst beim Pfostenbruch, der mit Sicherheit noch weniger vom Verein verschuldet war, wurde für den Gegner gewertet. Da wäre eine 'Belohnung" in Form einer Spielwiederholung ein Witz.


Der Pfostenbruch ist ein schlechtes Beispiel. Denn die Strafe gab es nicht wegen des Bruchs an sich, sondern weil Borussia damals nicht in der Lage war, in angemessener Zeit für einen Ersatz zu sorgen (und das ist dann doch ein Verschulden des Vereins).

@Hagi01 Aber auch für ein Wirtschaftsunternehmen gilt dabei, dass auch das Ansehen / Standing des Vereins einen Wert darstellt, den man mit diesem Versuch einen großen Schaden zufügt. Und ob das die doch quasi nicht vorhandene Chance auf ein tatsächliches Wiederholungsspiel aufwiegt?



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 Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?  - #10


24.03.2022 06:40


fossibaer76
fossibaer76

SC Freiburg-FanSC Freiburg-Fan


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Wenn das durchkommt gibt es in Zukunft an jedem Spieltag ein paar Wiederholungsspiele... Schade um das ganze fliegende Bier

Bisher fand ich Bochum als Verein eigentlich ganz sympatisch, aber damit haben sie sich ein Eigentor geschossen



Es ist nur ein Spiel...


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 Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?  - #11


24.03.2022 07:16


harrisking


RB Leipzig-FanRB Leipzig-Fan


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@Hagi01

Zitat von Hagi01
Der VfL Bochum muss das versuchen. Bundesligavereine sind nicht nur Sportvereine, sondern Wirtschaftsunternehmen und da muss man alle möglichen Mittel ziehen, um sportlich-wirtschaftlichen Schaden vom Verein zu nehmen (siehe auch die entsprechenden Einsprüche in der Causa Jatta). Das Argument, dass den VfL Bochum kein eigenes Verschulden trifft, hört sich im ersten Moment eigentlich ja auch ganz gut aus: Immerhin hat der VfL sogar einen eigenen Videospot als Reaktion auf die Vorgeschichte gemacht (damit mehr als jeder andere Profiverein und Becherwürfe gibt es quasi überall) und ich habe bis jetzt niemanden gesehen, der ernsthaft die Meinung vertritt, dass Bochum etwas hätte anders machen müssen, um den Becherwurf zu verhindern. Ein eigenes Verschulden des VfL kann ich nicht erkennen. Aber es gibt ja noch den berüchtigten § 9a der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB (RuVO). Dieser besagt, dass ein Verein für das Verhalten seiner Anhänger und Zuschauer haftet. Nachdem der Zuschauer dem Vernehmen nach Bochumfan ist, ist dem VfL das Verschulden des Zuschauers zuzurechnen. Nachdem der BGH letztes Jahr eine "verschuldensunabhängige" Geldstrafe über § 9a RuVO für zulässig gehalten hat (Beschl. v. 4.11.2021 - I ZB 54/20), ist auch hier nicht zu erwarten, dass das Sportgericht auf einmal von seiner vorheriger Judikatur (St. Pauli - Schalke) abrückt, zumal sich die Argumentation des BGH m.E. übertragen lässt: Zwar ist die Spielwertung keine präventive Maßnahme, aber sie ist noch weniger eine Sanktion als es eine Geldstrafe ist. Die Spielwertung dient der Bestimmung eines Spielausgangs für die Erstellung der Tabelle und ist damit quasi eine Wettbewerbsordnungsmaßnahme, keine Repressionsmaßnahme. Ich gehe deshalb davon aus, dass die Argumentation Kletkes und des VfL Bochum keinen Erfolg haben dürfte.
Und weil das auch immer wieder vorgeschlagen wurde und wird: Die RuVO lässt es nicht zu, das Spiel zum Zeitpunkt des Abbruchs mit dem entsprechenden Spielstand fortzusetzen (anders als die entsprechenden Regelungen beispielsweise der UEFA): § 18 Zf. 4 RuVO besagt, dass das Spiel dann zu wiederholen (nicht: fortzusetzen) ist, wenn keine der beiden Mannschaften den Abbruch verschuldet hat (S. 1) und mit 2:0 für den Unschuldigen zu werten ist, wenn es einen der beiden Mannschaften oder Vereine (oder beide) ein Verschulden am Spielabbruch trifft (S. 2) bzw. bei höherem Spielstand entsprechend höher (S. 3). Dabei ist die oben beschriebene Verschuldenszurechnung aus § 9a RuVO zu beachten.


Natürlich trifft den VfL ein Verschulden. Der VfL hat es unterlassen, ein etabliertes Bechersystem einzusetzen, dass die Möglichkeit, gezielt volle Bierbecher in den Innenraum zu werfen und dort auch voll ankommen zu lassen, minimiert.

Der Arena-Cup ist seit Jahren etabliert, jeder Profiverein, der ihn nicht benutzt, handelt fahrlässig.



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 Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?  - #12


24.03.2022 07:59


WATA2022


Bor. M'Gladbach-FanBor. M'Gladbach-Fan


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Ich hätte da eine Idee:
Wiederholungsspiel in Gladbach unter Ausschluss der Bochum-Fans, Einnahmen gehen komplett an Gladbach. Das Spiel startet bei 2:0 :-)



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 Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?  - #13


24.03.2022 08:58


Hagi01
Hagi01

1. FC Nürnberg-Fan1. FC Nürnberg-Fan

Hagi01
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@harrisking

Zitat von harrisking
Zitat von Hagi01
Der VfL Bochum muss das versuchen. Bundesligavereine sind nicht nur Sportvereine, sondern Wirtschaftsunternehmen und da muss man alle möglichen Mittel ziehen, um sportlich-wirtschaftlichen Schaden vom Verein zu nehmen (siehe auch die entsprechenden Einsprüche in der Causa Jatta). Das Argument, dass den VfL Bochum kein eigenes Verschulden trifft, hört sich im ersten Moment eigentlich ja auch ganz gut aus: Immerhin hat der VfL sogar einen eigenen Videospot als Reaktion auf die Vorgeschichte gemacht (damit mehr als jeder andere Profiverein und Becherwürfe gibt es quasi überall) und ich habe bis jetzt niemanden gesehen, der ernsthaft die Meinung vertritt, dass Bochum etwas hätte anders machen müssen, um den Becherwurf zu verhindern. Ein eigenes Verschulden des VfL kann ich nicht erkennen. Aber es gibt ja noch den berüchtigten § 9a der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB (RuVO). Dieser besagt, dass ein Verein für das Verhalten seiner Anhänger und Zuschauer haftet. Nachdem der Zuschauer dem Vernehmen nach Bochumfan ist, ist dem VfL das Verschulden des Zuschauers zuzurechnen. Nachdem der BGH letztes Jahr eine "verschuldensunabhängige" Geldstrafe über § 9a RuVO für zulässig gehalten hat (Beschl. v. 4.11.2021 - I ZB 54/20), ist auch hier nicht zu erwarten, dass das Sportgericht auf einmal von seiner vorheriger Judikatur (St. Pauli - Schalke) abrückt, zumal sich die Argumentation des BGH m.E. übertragen lässt: Zwar ist die Spielwertung keine präventive Maßnahme, aber sie ist noch weniger eine Sanktion als es eine Geldstrafe ist. Die Spielwertung dient der Bestimmung eines Spielausgangs für die Erstellung der Tabelle und ist damit quasi eine Wettbewerbsordnungsmaßnahme, keine Repressionsmaßnahme. Ich gehe deshalb davon aus, dass die Argumentation Kletkes und des VfL Bochum keinen Erfolg haben dürfte.
Und weil das auch immer wieder vorgeschlagen wurde und wird: Die RuVO lässt es nicht zu, das Spiel zum Zeitpunkt des Abbruchs mit dem entsprechenden Spielstand fortzusetzen (anders als die entsprechenden Regelungen beispielsweise der UEFA): § 18 Zf. 4 RuVO besagt, dass das Spiel dann zu wiederholen (nicht: fortzusetzen) ist, wenn keine der beiden Mannschaften den Abbruch verschuldet hat (S. 1) und mit 2:0 für den Unschuldigen zu werten ist, wenn es einen der beiden Mannschaften oder Vereine (oder beide) ein Verschulden am Spielabbruch trifft (S. 2) bzw. bei höherem Spielstand entsprechend höher (S. 3). Dabei ist die oben beschriebene Verschuldenszurechnung aus § 9a RuVO zu beachten.


Natürlich trifft den VfL ein Verschulden. Der VfL hat es unterlassen, ein etabliertes Bechersystem einzusetzen, dass die Möglichkeit, gezielt volle Bierbecher in den Innenraum zu werfen und dort auch voll ankommen zu lassen, minimiert.

Der Arena-Cup ist seit Jahren etabliert, jeder Profiverein, der ihn nicht benutzt, handelt fahrlässig.

Dem würde ich widersprechen. Art. 64 Abs. 1 des Regelwerks für Stadien und Sicherheit (Anhang VI zur Lizensierungsordnung) verlangt, dass Getränke nur in Behältnissen verabreicht werden, die nach Größe, Gewicht und Art der Substanz nicht splittern können und nicht als Wurf- und Schlagwerkzeuge geeignet sind. Da kann man sich jetzt natürlich hinstellen und sagen, dass nur ein Becher, der so konzipiert ist, dass er sich im Flug entleert, nicht als Wurfwerkzeug geeignet ist. Das würde aber in meinen Augen zu weit führen: Die Umsetzung dieses Regelwerks wird im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens überprüft (Art. 1 Abs. 1). Dabei muss die Konformität mit dem Regelwerk jährlich unterzeichnet und bestätigt werden (Art. 68 Abs. 3), wobei die Überprüfung der Behältnisse erfolgt (Zf. 64 der Konformitätserklärung). Man kann also davon ausgehen, dass die konkrete Bechersorte im Lizenzierungsverfahren geprüft und genehmigt wurde. Und wenn die DFL das ausdrücklich genehmigt, dann kann man dem VfL Bochum wohl kaum einen Fahrlässigkeitsvorwurf machen. Es kann aber natürlich sein, dass dieser Fall zu einem Umdenken führt und in Zukunft Becher wie der Arena Cup in der Auslegung der Sicherheitsregeln verlangt werden.
Davon abgesehen weiß ich nicht, ob nicht sogar hier ein Becher wie der Arena Cup eingesetzt wurde, möglicherweise war das der Fall und er bietet nicht die Sicherheit, die man sich von ihm verspricht. Das weiß ich einfach nicht, aber im Grunde kommt es nach meinem Verständnis der Sicherheitsregeln eben auch nicht darauf an.



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 Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?  - #14


24.03.2022 09:07


Hagi01
Hagi01

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Hagi01
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@NeersenerBorusse

Zitat von neersenerborusse
@Hagi01 Aber auch für ein Wirtschaftsunternehmen gilt dabei, dass auch das Ansehen / Standing des Vereins einen Wert darstellt, den man mit diesem Versuch einen großen Schaden zufügt. Und ob das die doch quasi nicht vorhandene Chance auf ein tatsächliches Wiederholungsspiel aufwiegt?

Das Image ist bei der Beurteilung auch einzubeziehen, keine Frage. Das Problem am Image ist immer, dass sich das recht schwer quantifizieren lässt, während wirtschaftliche Schäden (z.B. weil am Ende ein Punkt zum besseren Tabellenplatz mit mehr Fernsehgeldern fehlt und die Möglichkeit, diesen Punkt zu holen, durch ein Wiederholungsspiel bestünde) ziemlich klar zu beziffern sind. Insofern ist die Berufung auf das Image des Vereins ein gewisses Haftungsrisiko, das Vorstände natürlich ungerne eingehen. Beim FCN heißt es z.B., dass Palikuca bei der Jatta-Geschichte unter der Androhung zivil- und möglicherweise sogar strafrechtlicher Konsequenzen zum Einspruch gegen die Spielwertung gedrängt wurde. Dass man sich als Vorstand solchen Gefahren ungern aussetzt, dürfte naheliegend sein. Deshalb kann ich nachvollziehen, dass man es versucht und finde daran auch prinzipiell nichts Verwerfliches. Die fordernde Art und Weise der Formulierung Kletkes ("Das Spiel muss wiederholt werden"), finde ich dagegen nicht nötig, wobei ich da auch nicht weiß, inwiefern das mit dem VfL abgesprochen oder auf Kletkes Mist gewachsen ist. Ich bin mir auch nicht sicher, ob das Statement überhaupt notwendig ist - im Gegensatz zu einem Einspruch gegen die Spielwertung muss der VfL gar nicht aktiv werden, sondern das Verfahren liegt ohnehin schon beim Sportgericht. Da würde also eine Stellungnahme mit den rechtlichen Erwägungen im Rahmen des Verfahrens genügen. Ein Interview mit der Bild ist da unnötig und schädlich, ohne dass es sportlich-wirtschaftliche Vorteile bringt. Aber dieser letzte Satz dürfte ohnehin pauschal gültig sein...

(Antwort richtet sich auch an @müllerflip , dessen Einwand ja in eine ähnliche Richtung ging)



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 Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?  - #15


24.03.2022 09:38


objektivIstSubjektiv


Bor. M'Gladbach-FanBor. M'Gladbach-Fan


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@Hagi01

Zitat von Hagi01
Der VfL Bochum muss das versuchen. Bundesligavereine sind nicht nur Sportvereine, sondern Wirtschaftsunternehmen und da muss man alle möglichen Mittel ziehen, um sportlich-wirtschaftlichen Schaden vom Verein zu nehmen (siehe auch die entsprechenden Einsprüche in der Causa Jatta).

Als Verein sollte man manchmal auch langfristig denken, der Sympathieverlust alleine durch diese Haltung kann immens sein - aber zum Glück für Bochum berichtet ein tm dazu AFAIK noch nicht. Man kann als Verein auch Strafen akzeptieren nach Rot-Sperren, oder auch nicht. Nichft jedes Mal wird gegen die Länge der Rotsperre Einspruch erhoben.

Zitat von Hagi01
Das Argument, dass den VfL Bochum kein eigenes Verschulden trifft, hört sich im ersten Moment eigentlich ja auch ganz gut aus: Immerhin hat der VfL sogar einen eigenen Videospot als Reaktion auf die Vorgeschichte gemacht (damit mehr als jeder andere Profiverein und Becherwürfe gibt es quasi überall)

Sorry, aber das zeigt doch eher, dass der Verein sich des Problems bewusst ist.

Und du beschreibst ja selbst weiter, warum das eigentlich nicht so ist. Insofern verstehe ich einfach, warum man nicht einfach sagt "Doof gelaufen".

Nein, jetzt hofft man noch, dass man für das Verhalten durch ein Wiederholungsspiel belohnt wird? Geht es bei denen noch ganz gut? So ein Verhalten ist nicht zu tolerieren, aber die Forderung möchte noch Nutzen daraus ziehen? Man stelle sich vor, es gibt ein Wiederholungsspiel und am Ende holt Bochum einen oder drei Punkte...Das wäre Werbuing - aber nicht für den Fußball.



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 Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?  - #16


24.03.2022 09:41


objektivIstSubjektiv


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@WATA2022

Zitat von Wata2022
Selbst beim Pfostenbruch, der mit Sicherheit noch weniger vom Verein verschuldet war, wurde für den Gegner gewertet. Da wäre eine 'Belohnung" in Form einer Spielwiederholung ein Witz.

Ich denke beim Bruch ging es weniger um den Bruch sondern um die Tatsache, dass kein Ersatz da war.



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 Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?  - #17


24.03.2022 09:43


objektivIstSubjektiv


Bor. M'Gladbach-FanBor. M'Gladbach-Fan


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Also kurz zusammengefasst:
Die ganzen Aussagen unmittelbar nach dem Spiel sind vermutlich der Emotion geschuldet gewesen und man distanziert sich als Verein offensichtlich in keiner Weise von solchen Aktionen.
Das ist die Botschaft, die bei mir durch diese Forderung ankommt.



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 Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?  - #18


24.03.2022 11:28


objektivIstSubjektiv


Bor. M'Gladbach-FanBor. M'Gladbach-Fan


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Hatte St. Pauli damals anwaltich ein Wiederholungsspiel gefordert? Muss ja so sein, wie man hier herausliest.
Wenn nicht: Sind dann dort Verantwortliche des Vereins sanktioniert worden, weil sie ja nicht alle Rechtsmittel eingesetzt hätten?

Spoiler: Nein, kein Einspruch gegen die Spielwertung.
https://www.spiegel.de/sport/fussball/urteil-nach-becherwurf-skandal-st-pauli-legt-einspruch-gegen-geisterspiel-ein-a-755894.html



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 Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?  - #19


24.03.2022 12:10


shagyou


Schalke 04-FanSchalke 04-Fan


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@objektivIstSubjektiv

Zitat von objektivIstSubjektiv
Hatte St. Pauli damals anwaltich ein Wiederholungsspiel gefordert? Muss ja so sein, wie man hier herausliest.
Wenn nicht: Sind dann dort Verantwortliche des Vereins sanktioniert worden, weil sie ja nicht alle Rechtsmittel eingesetzt hätten?

Spoiler: Nein, kein Einspruch gegen die Spielwertung.
https://www.spiegel.de/sport/fussball/urteil-nach-becherwurf-skandal-st-pauli-legt-einspruch-gegen-geisterspiel-ein-a-755894.html

Damals ging es aber auch nur noch um 3 Minuten Spielzeit, nicht um >20 min.
Gibt es da nicht auch noch irgendeine Regel, die sagt XX Minuten muss ein Spiel mindestens laufen um gewertet zu werden ? Ich hab da dunkel was in Erinnerung aber finde dazu jetzt nix auf die schnelle.



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 Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?  - #20


24.03.2022 12:16


shagyou


Schalke 04-FanSchalke 04-Fan


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@WATA2022

Zitat von Wata2022
Ich hätte da eine Idee:
Wiederholungsspiel in Gladbach unter Ausschluss der Bochum-Fans, Einnahmen gehen komplett an Gladbach. Das Spiel startet bei 2:0 :-)

Da dies Wettbewerbsverzerrung wäre, kannste die Idee direkt knicken.
Und ich rede jetzt noch nicht mal vom Ergebnis-Start bei 2:0



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