Herr Anfang ist nicht tragbar.

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 Herr Anfang ist nicht tragbar.  - #21


22.11.2021 18:33


Ferrero


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Ferrero
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@Jadon42

Zitat von Jadon42
Das ist ja schon richtig dummdreist wenn das alles den Tatsachen entspricht:

https://www.t-online.de/sport/fussball/2-bundesliga/id_91185564/impfpass-eklat-bei-bremen-neue-details-zum-aus-von-trainer-markus-anfang.html

Das Schlimmste ist ja, dass es wahrscheinlich gar nicht aufgefallen wäre, wenn er nicht so dumme Fehler dabei begangen hätte. Mein Bauchgefühl sagt mir aber eh, dass er nicht der letzte solche Fall im Profi-Fußball gewesen sein wird. 


Damit könntest du nicht so ganz falsch liegen. Gerade bei den Spielern gibt es wohl die Sorge, dass die maximale Leistungsfähigkeit absinkt, wenn man sich inpfen lässt. So gesehen wäre Kimmich noch einer der "Ehrlichen", auch wenn er es anders begründet.



"Hallo Dirk, weißt du was? Wenn ich Du wär', wär' ich lieber ich." Ansgar Brinkmann


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 Herr Anfang ist nicht tragbar.  - #22


22.11.2021 19:31


rolli


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@Wallmersbacher

Zitat von Wallmersbacher
Zitat von creative
Zitat von Fussballvonderstrasse
Impfausweis falschen ist eine Straftaten und Bremen sollte ihn sofort entlassen.

Traurig. 


Sollte nicht zu erst die Unschuldsvermutung gelten, bevor man jemand vorverurteilt?
 


Die Unschuldsvermutung ist ein Grundsatz deutscher Strafverfahren, nicht persönlicher Kommunikation. Da sind Leute, die eine persönliche Meinung äußern (und nicht Teil des Strafverfahrens oder der beteiligten Organe sind), die falschen Adressaten.
Sehe ich ganz anders. Solange man keine Urteilsgrundlage für seine Meinung hat, sollte man die bei sich behalten und nicht in die Öffentlichkeit tragen. Das sind Grundregeln des Respekts. Genau da fängt nämlich oft auch Mobbing an.



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 Herr Anfang ist nicht tragbar.  - #23


22.11.2021 19:40


Jadon42


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@Ferrero

Zitat von Ferrero
Zitat von Jadon42
Das ist ja schon richtig dummdreist wenn das alles den Tatsachen entspricht:

https://www.t-online.de/sport/fussball/2-bundesliga/id_91185564/impfpass-eklat-bei-bremen-neue-details-zum-aus-von-trainer-markus-anfang.html

Das Schlimmste ist ja, dass es wahrscheinlich gar nicht aufgefallen wäre, wenn er nicht so dumme Fehler dabei begangen hätte. Mein Bauchgefühl sagt mir aber eh, dass er nicht der letzte solche Fall im Profi-Fußball gewesen sein wird. 


Damit könntest du nicht so ganz falsch liegen. Gerade bei den Spielern gibt es wohl die Sorge, dass die maximale Leistungsfähigkeit absinkt, wenn man sich inpfen lässt. So gesehen wäre Kimmich noch einer der "Ehrlichen", auch wenn er es anders begründet.


Aaron Rodgers von den Packers hat man ja scheinbar auch sowas in der Art in den Kopf gesetzt. Aber mal im Ernst, in der NFL liegt die Impfquote der insgesamt fast 1700 Spieler bei etwa 94%. Mir wäre nicht bekannt, dass sich da irgendjemand in die Richtung geäußert hätte, dass er seit der Impfung weniger leistungsfähig wäre. Auf der anderen Seite gibt es schon mehrere Spieler, die über Nachwirkungen einer Corona-Infektion klagen und sich nun sehr müßam zurückkämpfen müssen oder sogar über ein Karriere-Ende nachdenken.
Hier sogar ein Fall aus dem College-Football eines 22-jährigen, der extrem gute Aussichten auf eine NFL-Karriere hatte und bei dem es jetzt trotz umfangreicher Therapie und Verbesserung der Long-Covid-Symptome nach der Vakzinierung sehr fraglich ist, ob er je wieder sein altes Leistungsniveau erreichen wird:
https://www.espn.com/video/clip/_/id/32137623



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 Herr Anfang ist nicht tragbar.  - #24


22.11.2021 19:50


Jadon42


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@rolli

Zitat von rolli
Zitat von Wallmersbacher
Zitat von creative
Zitat von Fussballvonderstrasse
Impfausweis falschen ist eine Straftaten und Bremen sollte ihn sofort entlassen.

Traurig. 


Sollte nicht zu erst die Unschuldsvermutung gelten, bevor man jemand vorverurteilt?
 


Die Unschuldsvermutung ist ein Grundsatz deutscher Strafverfahren, nicht persönlicher Kommunikation. Da sind Leute, die eine persönliche Meinung äußern (und nicht Teil des Strafverfahrens oder der beteiligten Organe sind), die falschen Adressaten.
Sehe ich ganz anders. Solange man keine Urteilsgrundlage für seine Meinung hat, sollte man die bei sich behalten und nicht in die Öffentlichkeit tragen. Das sind Grundregeln des Respekts. Genau da fängt nämlich oft auch Mobbing an.


Schwierig. Es gibt neben der juristischen auch noch eine moralische Ebene. Ob z.B. eine Impfpassfälschung überhaupt grundsätzlich strafbar ist, ist (aufgrund einer Gesetzeslücke) beispielsweise immer noch nicht abschließend geklärt (mit dem neuen Infektionsschutzgesetz, das am Mittwoch in Kraft tritt, dann schon, aber das gilt ja bekanntermaßen nicht rückwirkend). Dennoch kann man ein solches Verhalten als hochgradig unmoralisch und somit für verwerflich halten.
Oder anders gesagt: Nicht alles was Recht ist, ist auch richtig.
 



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 Herr Anfang ist nicht tragbar.  - #25


22.11.2021 20:27


FCB4EVER


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@Ferrero

Damit könntest du nicht so ganz falsch liegen. Gerade bei den Spielern gibt es wohl die Sorge, dass die maximale Leistungsfähigkeit absinkt, wenn man sich inpfen lässt. So gesehen wäre Kimmich noch einer der "Ehrlichen", auch wenn er es anders begründet.


Wie hoch ist denn dafür die „Gefahr“.

https://www.swr.de/sport/mehr-sport/olympia/impfung-nebenwirkungen-sportler-100.html

In dem Bericht liest man heraus, das man
dazu keine Aussage machen kann.

Trotzdem kann ich die Verweigerung einer Impfung nicht wirklich nachvollziehen. Gerade bei Sportlern im Profi-(Fußball)-Bereich nicht.

Wenn die Spieler sich verletzen und der Arzt ihnen dies und jenes nicht empfiehlt, dann ist die Gefahr genauso groß das die Spätfolgen sie in ihrer Leistungsfähigkeit einschränken. gib’s genug Beispiele.

Da hat man aber seinen Ärzten das Vertrauen geschenkt. Bei einer Krankheit die im extremfall tödlich enden kann, da wird auf „einmal“ die große denkerstirn gerunzelt und überlegt.

Da fehlt mir irgendwo dann das Verständnis. Das betrifft aber auch andere Teile der Gesellschaft die so denken. Vor allem ist das nicht eine Sekunde wirklich zu Ende gedacht.





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 Herr Anfang ist nicht tragbar.  - #26


22.11.2021 20:36


FCB4EVER


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@Jadon42

Schwierig. Es gibt neben der juristischen auch noch eine moralische Ebene. Ob z.B. eine Impfpassfälschung überhaupt grundsätzlich strafbar ist, ist (aufgrund einer Gesetzeslücke) beispielsweise immer noch nicht abschließend geklärt (mit dem neuen Infektionsschutzgesetz, das am Mittwoch in Kraft tritt, dann schon, aber das gilt ja bekanntermaßen nicht rückwirkend). Dennoch kann man ein solches Verhalten als hochgradig unmoralisch und somit für verwerflich halten.
Oder anders gesagt: Nicht alles was Recht ist, ist auch richtig.
 
.

Wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt hast du schon die Antwort. Die Staatsanwaltschaft muss bei einer möglichen Straftat ermitteln (Stichwort Legalitätsprinzip vs Opportunitätsprinzip). Da ist die Frage der Moral überhaupt mMn nicht mehr relevant.

Die Presse schreibt ja, das sich die Vorwürfe erhärtet haben. Da Anfang die Reisleine selbst gezogen hat, ist da wohl auch bei Ihm die Erkenntnis gekommen.

Anfang hat ggf seinen Nachweis gefälscht, was ist da denn moralisch noch irgendwie in Ordnung.



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 Herr Anfang ist nicht tragbar.  - #27


22.11.2021 20:48


Jadon42


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@FCB4EVER

Zitat von fcb4ever
Schwierig. Es gibt neben der juristischen auch noch eine moralische Ebene. Ob z.B. eine Impfpassfälschung überhaupt grundsätzlich strafbar ist, ist (aufgrund einer Gesetzeslücke) beispielsweise immer noch nicht abschließend geklärt (mit dem neuen Infektionsschutzgesetz, das am Mittwoch in Kraft tritt, dann schon, aber das gilt ja bekanntermaßen nicht rückwirkend). Dennoch kann man ein solches Verhalten als hochgradig unmoralisch und somit für verwerflich halten.
Oder anders gesagt: Nicht alles was Recht ist, ist auch richtig.
 
.

Wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt hast du schon die Antwort. Die Staatsanwaltschaft muss bei einer möglichen Straftat ermitteln (Stichwort Legalitätsprinzip vs Opportunitätsprinzip). Da ist die Frage der Moral überhaupt mMn nicht mehr relevant.

Die Presse schreibt ja, das sich die Vorwürfe erhärtet haben. Da Anfang die Reisleine selbst gezogen hat, ist da wohl auch bei Ihm die Erkenntnis gekommen.

Anfang hat ggf seinen Nachweis gefälscht, was ist da denn moralisch noch irgendwie in Ordnung.


Genau das sage ich doch. Ob er sich allerdings wirklich strafbar gemacht hat und demnach auch verurteilt wird, ist noch fraglich (da er den gefälschten Impfpass wohl direkt dem Gesundheitsamt vorgelegt hat, gibt es da durchaus bessere Chancen als in bisherigen Fällen, aber warten wir mal ab). Die Hintergründe, warum das so ist, wird z.B. hier ganz gut erklärt:https://www.youtube.com/watch?v=Z-gJ3obC-18

Mittlerweile wurde das Gesetz wie bereits gesagt geändert, aber es tritt erst am Mittwoch in Kraft und gilt natürlich nicht rückwirkend.

 



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 Herr Anfang ist nicht tragbar.  - #28


22.11.2021 21:23


FCB4EVER


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@Jadon42

Zitat von Jadon42

Genau das sage ich doch. Ob er sich allerdings wirklich strafbar gemacht hat und demnach auch verurteilt wird, ist noch fraglich (da er den gefälschten Impfpass wohl direkt dem Gesundheitsamt vorgelegt hat, gibt es da durchaus bessere Chancen als in bisherigen Fällen, aber warten wir mal ab). Die Hintergründe, warum das so ist, wird z.B. hier ganz gut erklärt:https://www.youtube.com/watch?v=Z-gJ3obC-18

Mittlerweile wurde das Gesetz wie bereits gesagt geändert, aber es tritt erst am Mittwoch in Kraft und gilt natürlich nicht rückwirkend.

 


Dann sollte aber mal der gute Mann von YouTube nochmal sein Jura-Studium überprüfen.

§75a abs 2 sagt eindeutig aus, das ein straftatbestand von jedem erfüllt werden kann, wer einen gefälschten Nachweis vorlegt.

Vor allem zeigt der Auszug in dem Video genau auch den Absatz 2 der das bestätigt.

Nochmal, wenn eine staatanwaltschaft ermittelt, dann gib’s auch dazu ein straftatbestand. Ohne Gesetz keine Handhabe.

§ 75a Abs. 2 IfSG kann hingegen von jedem verwirklicht werden, der von Berechtigten gefälschte Testnachweise oder Impfbescheinigungen bewusst vorzeigt.


Siehe Haufe Artikel zu dem Thema

https://www.haufe.de/amp/recht/weitere-rechtsgebiete/strafrecht-oeffentl-recht/moegliche-behoerdenmassnahmen-zur-eindaemmung-des-coronavirus_204_510706.html



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 Herr Anfang ist nicht tragbar.  - #29


22.11.2021 21:37


Ferrero


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Ferrero
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@FCB4EVER

Zitat von fcb4ever
Damit könntest du nicht so ganz falsch liegen. Gerade bei den Spielern gibt es wohl die Sorge, dass die maximale Leistungsfähigkeit absinkt, wenn man sich inpfen lässt. So gesehen wäre Kimmich noch einer der "Ehrlichen", auch wenn er es anders begründet.


Wie hoch ist denn dafür die „Gefahr“.

https://www.swr.de/sport/mehr-sport/olympia/impfung-nebenwirkungen-sportler-100.html

In dem Bericht liest man heraus, das man
dazu keine Aussage machen kann.

Trotzdem kann ich die Verweigerung einer Impfung nicht wirklich nachvollziehen. Gerade bei Sportlern im Profi-(Fußball)-Bereich nicht.

Wenn die Spieler sich verletzen und der Arzt ihnen dies und jenes nicht empfiehlt, dann ist die Gefahr genauso groß das die Spätfolgen sie in ihrer Leistungsfähigkeit einschränken. gib’s genug Beispiele.

Da hat man aber seinen Ärzten das Vertrauen geschenkt. Bei einer Krankheit die im extremfall tödlich enden kann, da wird auf „einmal“ die große denkerstirn gerunzelt und überlegt.

Da fehlt mir irgendwo dann das Verständnis. Das betrifft aber auch andere Teile der Gesellschaft die so denken. Vor allem ist das nicht eine Sekunde wirklich zu Ende gedacht.


Bin komplett deiner Meinung. Zumal ja selbst wenn es so wäre, kein Wettbewerbsnachteil entstünde, wenn alle geimpft sind. Betonung auf wenn.
Ich bin zwar kein Hochleistungssportler, aber stelle bei mir keine Veränderung fest.



"Hallo Dirk, weißt du was? Wenn ich Du wär', wär' ich lieber ich." Ansgar Brinkmann


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 Herr Anfang ist nicht tragbar.  - #30


22.11.2021 21:51


Jadon42


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@FCB4EVER

Zitat von fcb4ever
Zitat von Jadon42

Genau das sage ich doch. Ob er sich allerdings wirklich strafbar gemacht hat und demnach auch verurteilt wird, ist noch fraglich (da er den gefälschten Impfpass wohl direkt dem Gesundheitsamt vorgelegt hat, gibt es da durchaus bessere Chancen als in bisherigen Fällen, aber warten wir mal ab). Die Hintergründe, warum das so ist, wird z.B. hier ganz gut erklärt:https://www.youtube.com/watch?v=Z-gJ3obC-18

Mittlerweile wurde das Gesetz wie bereits gesagt geändert, aber es tritt erst am Mittwoch in Kraft und gilt natürlich nicht rückwirkend.

 


Dann sollte aber mal der gute Mann von YouTube nochmal sein Jura-Studium überprüfen.

§75a abs 2 sagt eindeutig aus, das ein straftatbestand von jedem erfüllt werden kann, wer einen gefälschten Nachweis vorlegt.

Vor allem zeigt der Auszug in dem Video genau auch den Absatz 2 der das bestätigt.

Nochmal, wenn eine staatanwaltschaft ermittelt, dann gib’s auch dazu ein straftatbestand. Ohne Gesetz keine Handhabe.

§ 75a Abs. 2 IfSG kann hingegen von jedem verwirklicht werden, der von Berechtigten gefälschte Testnachweise oder Impfbescheinigungen bewusst vorzeigt.


Siehe Haufe Artikel zu dem Thema

https://www.haufe.de/amp/recht/weitere-rechtsgebiete/strafrecht-oeffentl-recht/moegliche-behoerdenmassnahmen-zur-eindaemmung-des-coronavirus_204_510706.html


Warum diskutiere ich eigentlich mit jemandem, der weder meine Beiträge richtig liest, noch sich das entsprechende Video ansieht und dieses dann kommentiert? Nun ja, ich versuche es nochmal:

Der Haufe-Artikel, den du gerade zitiert hast, handelt vom neuen Infektionsschutzgesetz. Das ist jenes Gesetz, das ich nun schon 2 Mal erwähnt habe und das ab Mittwoch in Kraft tritt. Nochmal: nicht rückwirkend.
Was meinst du, warum das wohl geändert wurde? Ich habe es bereits geschrieben, aber da du es ja offenbar nicht gelesen hast, hier erneut:
Weil das bisherige Infektionsschutzgesetz eine Lücke hatte. Steht übrigens auch in dem von dir erwähnten Haufe-Artikel (hast du den wenigstens gelesen?)

Aus dem von dir zitierten Haufe-Artikel (in dem essentiell dasselbe steht was auch im von mir zitierten Video gesagt wird):
Täterkreis ist dementsprechend die Person, die Schutzimpfungen oder Tests durchführen bzw. überwachen oder nachträgliche Bescheinigungen ausstellen darf (Ärzte und Apotheker). § 75a Abs. 2 IfSG kann hingegen von jedem verwirklicht werden, der von Berechtigten gefälschte Testnachweise oder Impfbescheinigungen bewusst vorzeigt.
Der Gebrauch von Nichtberechtigten privat erstellte Fälschungen fallen hier wiederum durch das Raster der neuen Strafvorschriften.

Ich hab mal extra fett markiert, wo das bisherige Problem lag.
Heißt nämlich, dass wenn er das Ding selbst gefälscht hat und dies eben nicht von einer berechtigten Person gemacht wurde, hat er sich nach gängiger Rechtsmeinung nicht strafbar gemacht.

Nochmal als Fallbeispiel:

Fall 1: er geht zum Artz und bittet diesen darum ihm das Zertifikat fälschlicherweise auszustellen. Dann hat er sich strafbar gemacht.
Fall 2: er trägt das selbst in (s)einen Impfpass ein (oder lässt es von jemandem eintragen, der nicht dazu berechtigt ist). Dann hat er sich (nach bisheriger Rechtslage) wohl nicht strafbar gemacht.

Hat er das gefälschte Ding jetzt selbst den Behörden vorgelegt, dann hat er sich möglicherweise nach 277 StGB strafbar gemacht. Aber nur, weil er es direkt der (Gesundheits-)Behörde vorgelegt hat. Auch das habe ich ja bereits geschrieben.

Sorry für den plumpen Ton, aber es nervt echt, wenn du weder das liest, was ich schreibe, noch das was du mir schickst (denn da wird genau das bisherige Problem beschrieben). Zumindest liest du es nicht richtig.

 



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 Herr Anfang ist nicht tragbar.  - #31


23.11.2021 06:49


FCB4EVER


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@ Jadon42

Ich versuche es nochmal.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer wissentlich
1.
eine in § 74 Absatz 2 bezeichnete nicht richtige Dokumentation oder
2.
eine in Absatz 1 bezeichnete nicht richtige Bescheinigung
zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.


Im Absatz 2 ist eine klare Aussage was ist, wenn man so einen gefälschten Nachweis im Rechtsverkehr benutzt.

Hat also jemand einen wissentlich falsch ausgestellten Impfnachweis als Nachweis zur Impfung verwendet, der macht sich strafbar.

Da Herr Anfang weiß das er nicht geimpft ist, hat er also mit dem vorlegen des falsch ausgestellten Impfausweises eine Straftat begangen.

Absatz 1 behandelt alleine die Einträge im impfnachweis.

Absatz 2 behandelt die Verwendung des gefälschten Impfnachweis.

Das ist ein Unterschied und zwar ein gewaltiger.

Ich kann mir theoretisch auch einen gefälschten Ausweis oder Führerschein beschaffen. Aber erst wenn ich den auch als Nachweis zur Identifikation verwende oder zum Nachweis des Besitzes einer Fahrerlaubnis verwende mache ich mich strafbar.

Die Lücke die geschlossen wird, behandelt lediglich das Thema wenn eine Privatperson in den Impfausweis was einträgt. Nichts anderes.

Das sollte der Anwalt von YouTube wissen wenn er Anwalt ist. Für mich macht der Typ den Eindruck eine Querdenker: er pickt sich nämlich nur das raus, was für Ihn und seine Meinung relevant ist. Das Gesetz führt aber eben noch mehr aus.

P.s.
Ich habe dich und den Anwalt bzw den Artikel von Haufe verstanden.

Der Anwalt und du ignorieren aber einen Absatz aus §75a. Die Frage ob eine Straftat vorlag oder nicht stellt sich nach dem § an zwei Punkten, die es prüfen gilt.



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 Herr Anfang ist nicht tragbar.  - #32


23.11.2021 10:07


Naynwehr
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@FCB4EVER

Zitat von fcb4ever
Die Lücke die geschlossen wird, behandelt lediglich das Thema wenn eine Privatperson in den Impfausweis was einträgt. Nichts anderes.

Das sollte der Anwalt von YouTube wissen wenn er Anwalt ist. Für mich macht der Typ den Eindruck eine Querdenker: er pickt sich nämlich nur das raus, was für Ihn und seine Meinung relevant ist. Das Gesetz führt aber eben noch mehr aus.

P.s.
Ich habe dich und den Anwalt bzw den Artikel von Haufe verstanden.

Der Anwalt und du ignorieren aber einen Absatz aus §75a. Die Frage ob eine Straftat vorlag oder nicht stellt sich nach dem § an zwei Punkten, die es prüfen gilt.


Die Lücke die geschlossen wird mit dem neuen Gesetz unfasst mehr als nur das selbst eintragen von Daten in den Impfausweis. Allerdings habt ihr beide zum Teil recht. Wenn man bisher einen gefälschten Impfpass einer Apotheke vorgelegt hat war das (möglicherweise) nicht strafbar, da die Apotheke weder Behörde noch Krankenversicherung ist. Anfang hat diesen Impfpass allerdings dem Gesundheitsamt vorgelegt und sich Strafbar gemacht weil das Gesundheitsamt eben eine Behörde ist. Die Lücke soll auch geschlossen werden im neuen Gesetz.

Entscheidend ist dabei allerdings: Ist der Impfpass eine Urkunde oder ein Gesundheitszeugnis? Und dabei sind sich die Gerichte nicht einig. 



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 Herr Anfang ist nicht tragbar.  - #33


23.11.2021 10:51


Jadon42


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@FCB4EVER

Nein, du verstehst das Problem ganz offensichtlich nicht. Oder meinst es besser zu wissen als die Anwälte Solmecke, Kunst (die Autorin aus dem von dir erwähnten Haufe-Artikel), die Mehrzahl der anderen Anwälte und Richter, die bereits so entschieden haben und auch besser als die Politik, die den Artikel jetzt extra nachgebessert hat, weil die genannte Rechtslücke bestand.

Lies doch bitte wenigstens endlich mal den Artikel, den Artikel, den du mir geschickt hast. Und zwar komplett. Und am besten 2x, damit du auch verstehst, was da drin steht. Und insbesondere folgende Passage, die das Problem sehr genau beschreibt:
§ 74 Abs. 2 IfSG ist ein sog. Sonderdelikt, das nur von einer impfberechtigten Person, also einem Arzt, begangen werden kann. Unterschreibt also z.B. ein Laie mit dem Namen eines Arztes, ist § 74 Abs. 2 IfSG nicht verwirklicht. Anstiftung und Beihilfe sind aber möglich. Ähnliches gilt wohl für den Straftatbestand des § 75a Abs. 1 IfSG, wobei der Gesetzeswortlaut insoweit nicht eindeutig ist. Täterkreis ist dementsprechend die Person, die Schutzimpfungen oder Tests durchführen bzw. überwachen oder nachträgliche Bescheinigungen ausstellen darf (Ärzte und Apotheker).


So, warum ist das jetzt wichtig für § 75a Abs. 2? Weil dort auf Bescheinigungen verwiesen wird, die so entstanden sind. Hier der Wortlaut:
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer wissentlich
1. eine in § 74 Absatz 2 bezeichnete nicht richtige Dokumentation oder
2. eine in Absatz 1 bezeichnete nicht richtige Bescheinigung zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.


Dazu jetzt wieder die Erklärung aus dem Haufe-Artikel, damit du verstehst, was das bedeutet (wenn die Markierungen noch nicht reichen sollten):
§ 75a Abs. 2 IfSG kann hingegen von jedem verwirklicht werden, der von Berechtigten gefälschte Testnachweise oder Impfbescheinigungen bewusst vorzeigt. Der Gebrauch von Nichtberechtigten privat erstellte Fälschungen fallen hier wiederum durch das Raster der neuen Strafvorschriften.​​​​​​



Und das hier ist ganz dünnes Eis, auf das du dich begibst:

Das sollte der Anwalt von YouTube wissen wenn er Anwalt ist. Für mich macht der Typ den Eindruck eine Querdenker: er pickt sich nämlich nur das raus, was für Ihn und seine Meinung relevant ist. Das Gesetz führt aber eben noch mehr aus.


Du hast offensichtlich null Ahnung von der Materie, behauptest irgendwelche Sachen, die nicht stimmen, versuchst diese mit einem Artikel zu unterstützen, der dich allerdings selbst widerlegt, was du aber nicht mal merkst, weil du ihn entweder nicht richtig liest oder eben so wenig Ahnung hast, dass du das Problem nicht verstehst, und jetzt wirfst du jemandem aufgrund dessen vor, Querdenker zu sein, was absolut nicht den Tatsachen entspricht. Puh...



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 Herr Anfang ist nicht tragbar.  - #34


23.11.2021 11:03


Jadon42


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@Naynwehr

Zitat von Naynwehr
Entscheidend ist dabei allerdings: Ist der Impfpass eine Urkunde oder ein Gesundheitszeugnis? Und dabei sind sich die Gerichte nicht einig. 


Das ist für § 75a, um den es hier ging, völlig unerheblich.
Ich schrieb ja bereits, dass sich Herr Anfang möglicherweise wegen § 277 StGB strafbar gemacht hat, wenn er den gefälschten Impfpass direkt dem Gesundheitsamt (oder einer anderen Behörde oder einer Versicherung) vorgelegt hat um dieses zu täuschen.



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 Herr Anfang ist nicht tragbar.  - #35


23.11.2021 12:39


Naynwehr
Naynwehr

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@Jadon42

Zitat von Jadon42
Zitat von Naynwehr
Entscheidend ist dabei allerdings: Ist der Impfpass eine Urkunde oder ein Gesundheitszeugnis? Und dabei sind sich die Gerichte nicht einig. 


Das ist für § 75a, um den es hier ging, völlig unerheblich.
Ich schrieb ja bereits, dass sich Herr Anfang möglicherweise wegen § 277 StGB strafbar gemacht hat, wenn er den gefälschten Impfpass direkt dem Gesundheitsamt (oder einer anderen Behörde oder einer Versicherung) vorgelegt hat um dieses zu täuschen.


​​​​​​Entschuldige, ich hab mich da schlecht ausgedrückt. Das war in dem Fall auf die allgemeine Rechtslage von gefälschten Impfpässen bezogen, die mit dem alten Gesetz nicht klar war. Für die ist entscheidend ob es ein Gesundheitszeugnis oder eine Urkunde ist, da das Vorlegen einer gefälschten Urkunde in jedem Fall strafbar ist und das Vorlegen eines gefälschten Gesundheitszeugisses eben nur dann, wenn es einer Behörde oder einer Versicherung vorgelegt wird.

Dass Anfang in jedem Fall eine Straftat begangen hat, da er es dem Gesundheitsamt vorgelegt hat, habe ich ja im Abschnitt drüber bereits erwähnt.



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 Herr Anfang ist nicht tragbar.  - #36


23.11.2021 13:26


Jadon42


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@Naynwehr

Zitat von Naynwehr
​​​​​​Entschuldige, ich hab mich da schlecht ausgedrückt. Das war in dem Fall auf die allgemeine Rechtslage von gefälschten Impfpässen bezogen, die mit dem alten Gesetz nicht klar war. Für die ist entscheidend ob es ein Gesundheitszeugnis oder eine Urkunde ist, da das Vorlegen einer gefälschten Urkunde in jedem Fall strafbar ist und das Vorlegen eines gefälschten Gesundheitszeugisses eben nur dann, wenn es einer Behörde oder einer Versicherung vorgelegt wird.


Das Problem, welches u.a. das LG Osnabrück gesehen hat, ist, dass es sich beim Gesundheitszeugnis nach Tatbestand § 277 StGB um eine Spezialregelung des § 276 (Urkundenfälschung) handelt, auf den eine geringe Strafandrohung steht. Damit kann dann der Tatbestand der Urkundenfälschung nicht mehr erfüllt sein. Anders wäre es, wenn auf beides dieselbe oder auf Urkundenfälschung eine niedrigere Strafe stehen würde. Das heißt dann auch, dass wenn es sich bei der Urkunde um ein Gesundheitszeugnis handelt aber ein Teil des § 277 StGB nicht erfüllt ist, dass man dennoch nicht mehr auf § 276 ausweichen kann.
Auch das wurde nun angepasst, gilt aber ebenfalls erst ab morgen.



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 Herr Anfang ist nicht tragbar.  - #37


24.11.2021 07:32


FCB4EVER


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@Jadon42

Ich meine es nicht besser zu wissen, ich hab schlichtweg eine andere Rechtsauffassung.

Der § 75a usw wurde ja geschaffen um Betrügereien einen Riegel vorzuschieben. Auch wenn im
Wortlaut nie von einer Fälschung durch Privatperson gesprochen wird, ist für mich das logisch, das es dann nicht erlaubt ist wenn es eine Privatperson macht.

Das würde ja genau das ganze aushebeln und würde entgegen dem Zweck des gesetzes bzw des § 75a stehen. Das kann aber nicht im Sinne des Gesetzgebers sein bzw des Gesetzes. Wer (vermeintlich) logisch mitdenkt, der würde auch fragen:

Wenn es Ärzte schon nicht dürfen, warum sollte ich das dürfen?

Dann kommen wir genau zu dem Problem was aktuell und seit Jahren in Deutschland besteht. Es muss alles pik fein geregelt und geschrieben sein. Ein logisches Mitdenken, das ist halt nicht möglich und das zieht sich durch ganz ganz viele andere Gesetze und Situationen ebenso. (Aber wir wollen weniger bürokratie und weniger Regulierungen )

In dem Video und in den Artikeln spricht man von herrschender Meinung. Somit ist die herrschende Meinung auch „nur“ eine Meinung wie meine Meinung. Heißt also nicht, das die unumgänglich richtig ist.

Um das nochmal ganz klar zu sagen, ich bin nicht der Meinung ich weiß es besser, ich habe schlichtweg eine andere Rechtsauffassung.




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 Herr Anfang ist nicht tragbar.  - #38


27.11.2021 12:47


rolli


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@Jadon42

Zitat von Jadon42
Zitat von rolli
Zitat von Wallmersbacher
Zitat von creative
Zitat von Fussballvonderstrasse
Impfausweis falschen ist eine Straftaten und Bremen sollte ihn sofort entlassen.

Traurig. 


Sollte nicht zu erst die Unschuldsvermutung gelten, bevor man jemand vorverurteilt?
 


Die Unschuldsvermutung ist ein Grundsatz deutscher Strafverfahren, nicht persönlicher Kommunikation. Da sind Leute, die eine persönliche Meinung äußern (und nicht Teil des Strafverfahrens oder der beteiligten Organe sind), die falschen Adressaten.
Sehe ich ganz anders. Solange man keine Urteilsgrundlage für seine Meinung hat, sollte man die bei sich behalten und nicht in die Öffentlichkeit tragen. Das sind Grundregeln des Respekts. Genau da fängt nämlich oft auch Mobbing an.


Schwierig. Es gibt neben der juristischen auch noch eine moralische Ebene. Ob z.B. eine Impfpassfälschung überhaupt grundsätzlich strafbar ist, ist (aufgrund einer Gesetzeslücke) beispielsweise immer noch nicht abschließend geklärt (mit dem neuen Infektionsschutzgesetz, das am Mittwoch in Kraft tritt, dann schon, aber das gilt ja bekanntermaßen nicht rückwirkend). Dennoch kann man ein solches Verhalten als hochgradig unmoralisch und somit für verwerflich halten.
Oder anders gesagt: Nicht alles was Recht ist, ist auch richtig.
 
Ich sage es mal anders: wenn man meint, tatsächlich urteilen zu müssen, gebietet der Respekt, daß man dann mindestens im Konditional bleibt und seine Aussage auf den Fall, daß die Annahme stimmt, einschränkt. Also nicht: Der Anfang ist nicht tragbar, der hat seinen Impfpass gefälscht sondern Sollte er seinen Impfpass gefälscht haben, dann ist er nicht mehr tragbar. Das halte ich für eine Selbstverständlichkeit des Umgangs.



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