Kosten für Polizeieinsätze

 Kosten für Polizeieinsätze  - #41


22.02.2018 13:07


TripleFCB250513
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@Antikas

Zitat von Antikas
Falsch.
Da die DFL nicht Verursacher von Gewalt ist, hinkt der Vergleich total.


Wer hat denn das auch gesagt. Niemand. Hier geht es darum das die Polizei für Ihren Mehraufwand "entschädigt" wird, weil die DFL bzw. der DFB auf die Hilfe zum reibungslosen Ablauf der Fussballspiele die Polizei benötigt.

Wenn diese Hilfe nicht notwendig wäre, dann kommt auch keine Rechnung. Da aber die DFL hier die Fans zulässt und die Grundursache setzt, kann man als "Dienstleister" und nichts anderes ist die Polizei auch für Ihren Mehraufwand eine Entschädigung verlangen. 

Ich sage nicht das die DFL Verursacher von Gewalt ist, aber die Fussballfamilie (DFL DFB u. Vereine) setzen die Ursache dafür das Fanlager getrennt werden müssen bzw. beaufsichtigt werden müssen.

Auch dein Hinweis mit dem Auto-Brand.

Ich rede explizit von einem Einsatz aufgrund einer Party die ausufert und nicht von einem Fall der Sachbeschädigung. Da liegt doch schon der Unterschied.

Wenn die Polizei hier Gäste und Heimfans begleitet um einen Reibungslosen Ablauf eines Fussballspiels zu garantieren, ist das für meine Begriffe ein Handlung die weit über normalen Aufgaben der Polizei hinaus geht. Normal wäre, das die Leute ins Stadion gehen und wieder nachhause.



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 Kosten für Polizeieinsätze  - #42


22.02.2018 13:45






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@TripleFCB250513

Zitat von triplefcb250513

Wer hat denn das auch gesagt. Niemand. Hier geht es darum das die Polizei für Ihren Mehraufwand "entschädigt" wird, weil die DFL bzw. der DFB auf die Hilfe zum reibungslosen Ablauf der Fussballspiele die Polizei benötigt.

Wenn diese Hilfe nicht notwendig wäre, dann kommt auch keine Rechnung. Da aber die DFL hier die Fans zulässt und die Grundursache setzt, kann man als "Dienstleister" und nichts anderes ist die Polizei auch für Ihren Mehraufwand eine Entschädigung verlangen. 


Genau das ist ja der juristische Streitpunkt. Da sind sich ja selbst die Polizeigewerkschaften nicht einig, was sie überhaupt wollen.

Ich sage nicht das die DFL Verursacher von Gewalt ist, aber die Fussballfamilie (DFL DFB u. Vereine) setzen die Ursache dafür das Fanlager getrennt werden müssen bzw. beaufsichtigt werden müssen.


Was sie nicht in Haftung nimmt. Können sie ja auch gar nicht. 
Ihnen fehlt schlicht die rechtliche Handhabung Fanlager außerhalb des Stadions zu "betreuen", also können sie auch nicht für Sachen, die sich außerhalb ihrer Zuständigkeit befinden haftbar gemacht werden.

Auch dein Hinweis mit dem Auto-Brand.
Ich rede explizit von einem Einsatz aufgrund einer Party die ausufert und nicht von einem Fall der Sachbeschädigung. Da liegt doch schon der Unterschied.


Wie ufert die Party denn aus? Konkretisiere mal dein Beispiel.

Wenn die Polizei hier Gäste und Heimfans begleitet um einen Reibungslosen Ablauf eines Fussballspiels zu garantieren, ist das für meine Begriffe ein Handlung die weit über normalen Aufgaben der Polizei hinaus geht. Normal wäre, das die Leute ins Stadion gehen und wieder nachhause.

Siehe oben.
Da dürfen die Vereine gar nichts machen, also können sie auch nicht in Haftung genommen werden.
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung obliegt der Polizei.



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 Kosten für Polizeieinsätze  - #43


22.02.2018 14:02


rolli


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@TripleFCB250513

Zitat von triplefcb250513

Wir reden hier aber von dir als Privatperson die ohne Geld zu kassieren von jemanden bedroht wird. Himmelweiter Unterschied zu einer Organisation die seit Jahren Kohle ohne Ende macht und sich aus der Verantwortung ihrer Fans stiehlt mit der Phrase: außerhalb meines Eigentums ist mir alles egal.


Wenn die Fans im Stadion Ramba Zamba machen wird doch der Ordner auch bezahlt um die Ordnung zu wahren.

Oder wie ist das noch das der Verein seitens des dfb sanktioniert wird wenn im Stadion was passiert.

Die Vereine wollen alle eine tolle Show und nehmen Kohle ohne Ende ein, aber wenn mal was schiefläuft außerhalb ihres Eigentums dann wollen sie von nix mehr gewusst haben. So gehts nicht.

Wenn meine Kinder eine Party schmeißen und die artet selbst verschuldet aus, wer muss da für den Einsatz der Polizei etc aufkommen. Richtig ich.

Ihr hängt euch auf an der Pflicht Aufgabe des Staates. Diese Definition ist von wann. Und hat man da schon gewusst was Fans so da später mal veranstalten eher nicht.

Ähnlich ist es bei einem Rechtsstreit. Die Rechtssprechung ist eine staatsaufgabe trotzdem werden die Kosten des Verfahrens dem Angeklagten (verurteilten) in Rechnung gestellt. Warum wohl, weil er Verursacher ist. Und genauso ist es in Fußball.

Ich finde Steuergelder die verschwendet werden für diese Fußballidioten eine Frechheit und der Fußball ist seit Jahren nicht gewillt an dieser Situation was zu verbessern. Wenn man es nicht anders lernt dann so.
Ist doch ganz einfach: der Staat hat zu Recht das Gewaltmonopol, um das Recht des Bürgers (der auch Teil des Staates ist) gegen Gewalt gleich welcher Couleur durchzusetzen, dazu ist er, auch im privaten Raum, verpflichtet. Und die Polizei als Organ des Staates setzt das nicht im Auftrag des Veranstalters, sondern im Auftrag und für betroffene Bürger durch. Bedrohung der öffentlichen Ordnung in Fußballstadien sind nicht die Vereine oder Veranstalter und diesen ist entsprechend die rechtliche Verantwortung für Hooligans und Unruhestifter auch nicht zuzuweisen. Der einzige Weg, solche Kosten zu vermeiden, ist ein Veranstaltungsverbot.

Das mit den Kindern und der Party zieht in diesem Zusammenhang überhaupt nicht. Wenn erwachsene Freunde in Deiner Wohnung eine Party schmeißen und daraus entstehen Kosten wegen eines Polizeieinsatzes, dann tragen die Kosten Deine Freunde. Die Kosten für Deine Kinder trägst Du nur, wenn sie in der Rechtsbeziehung zu Dir anders gestellt sind als Deine erwachsenen Freunde. Ganz andere Rechtslage, als bei einem Fußballspiel.

Das Gewaltmonopol des Staates incl. rechtlicher Folgen ist übrigens ein Grundprinzip rechtstaatlicher Ordnung und das hat nichts mit durch die Zeit überholten Vorstellungen zu tun.

Denk die Sache doch vielleicht auch mal von der anderen Seite her: Polizei kommt nur noch dann, Dir bei der Wahrung Deiner Rechte zu helfen, wenn Du vorher den Einsatz bezahlt hast - stell Dir mal so einen Staat vor. Willst Du den?

 



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 Kosten für Polizeieinsätze  - #44


22.02.2018 14:23


Tareso


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Bei dem von mir zitierten Artikel geht es zwar um Facebook Partys, aber vielleicht kann man das ein oder andere ableiten:

"Kosten des Polizeieinsatzes
Grundsätzlich gilt, dass die Verwaltungsbehörden selbst die Kosten der zur Gefahrenabwehr erforderlichen Polizeieinsätze zu tragen haben. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen. 
Derjenige, der bewusst öffentlich zu einer Party oder Veranstaltung einlädt, kann als sogenannter Zweckveranlasser in Anspruch genommen werden.
Zweckveranlasser ist derjenige, der selbst eine Handlung vornimmt, die an sich zwar rechtmäßig ist und selbst keine Gefahr hervorruft, die aber in zurechenbarer Weise Dritte zur Störung oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung veranlasst. 
Insbesondere aufgrund der sehr umfassende Berichtserstattung der letzten Zeit wird man davon ausgehen müssen, dass sich jeder, der via Facebook öffentlich zu einer Party einlädt, darüber bewusst ist, dass es hier zu einer großen und unkontrollierbaren Anzahl an Gästen kommen kann und dass es hierdurch auch zu erheblichen Schäden kommen kann.
Durch die öffentliche Einladung werden möglichst viele Menschen veranlasst, an der Party teilzunehmen.
Der Initiator einer Facebook-Party ist daher wohl als Zweckveranlasser anzusehen. Jeder Einladende muss demnach damit rechnen, als Zweckveranlasser für die Kosten des Polizeieinsatzes aufkommen zu müssen.
Hierbei ist es auch nicht entscheidend, ob die Party, zu der geladen wurde, auf einem privaten oder öffentlichen Gelände stattfinden soll."

Quelle: https://www.das.de/de/rechtsportal/internetrecht/aktuelles/facebook-party.aspx



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 Kosten für Polizeieinsätze  - #45


22.02.2018 14:33


Harrygator


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@antikas

Zitat von antikas
Siehe oben.
Da dürfen die Vereine gar nichts machen, also können sie auch nicht in Haftung genommen werden.
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung obliegt der Polizei.


Das habe ich auch schon ein paar mal versucht ihm klar zu machen. Das ignoriert er einfach.



Gott mit dir, du Land der Bayern, deutsche Erde, Vaterland! Über deinen weiten Gauen ruhe seine Segenshand! Er behüte deine Fluren, schirme deiner Städte Bau und erhalte dir die Farben seines Himmels - Weiß und Blau!


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 Kosten für Polizeieinsätze  - #46


22.02.2018 14:45






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@Tareso

Zitat von Tareso
Bei dem von mir zitierten Artikel geht es zwar um Facebook Partys, aber vielleicht kann man das ein oder andere ableiten:

"Kosten des Polizeieinsatzes
Grundsätzlich gilt, dass die Verwaltungsbehörden selbst die Kosten der zur Gefahrenabwehr erforderlichen Polizeieinsätze zu tragen haben. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen. 
Derjenige, der bewusst öffentlich zu einer Party oder Veranstaltung einlädt, kann als sogenannter Zweckveranlasser in Anspruch genommen werden.
Zweckveranlasser ist derjenige, der selbst eine Handlung vornimmt, die an sich zwar rechtmäßig ist und selbst keine Gefahr hervorruft, die aber in zurechenbarer Weise Dritte zur Störung oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung veranlasst. 
Insbesondere aufgrund der sehr umfassende Berichtserstattung der letzten Zeit wird man davon ausgehen müssen, dass sich jeder, der via Facebook öffentlich zu einer Party einlädt, darüber bewusst ist, dass es hier zu einer großen und unkontrollierbaren Anzahl an Gästen kommen kann und dass es hierdurch auch zu erheblichen Schäden kommen kann.
Durch die öffentliche Einladung werden möglichst viele Menschen veranlasst, an der Party teilzunehmen.
Der Initiator einer Facebook-Party ist daher wohl als Zweckveranlasser anzusehen. Jeder Einladende muss demnach damit rechnen, als Zweckveranlasser für die Kosten des Polizeieinsatzes aufkommen zu müssen.
Hierbei ist es auch nicht entscheidend, ob die Party, zu der geladen wurde, auf einem privaten oder öffentlichen Gelände stattfinden soll."

Quelle: https://www.das.de/de/rechtsportal/internetrecht/aktuelles/facebook-party.aspx

Absolut interessant, weil es zeigt wie komplex das Thema ist, aber ich denke das der Artikel sich etwas weit aus dem Fenster lehnt.
Der Begriff "Zweckveranlasser" ist nämlich juristisch hochgradig umstritten und wird von großen Teilen der Zunft schlicht abgelehnt.



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 Kosten für Polizeieinsätze  - #47


22.02.2018 15:02


Tareso


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@antikas

Zitat von antikas
Zitat von Tareso
Bei dem von mir zitierten Artikel geht es zwar um Facebook Partys, aber vielleicht kann man das ein oder andere ableiten:

"Kosten des Polizeieinsatzes
Grundsätzlich gilt, dass die Verwaltungsbehörden selbst die Kosten der zur Gefahrenabwehr erforderlichen Polizeieinsätze zu tragen haben. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen. 
Derjenige, der bewusst öffentlich zu einer Party oder Veranstaltung einlädt, kann als sogenannter Zweckveranlasser in Anspruch genommen werden.
Zweckveranlasser ist derjenige, der selbst eine Handlung vornimmt, die an sich zwar rechtmäßig ist und selbst keine Gefahr hervorruft, die aber in zurechenbarer Weise Dritte zur Störung oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung veranlasst. 
Insbesondere aufgrund der sehr umfassende Berichtserstattung der letzten Zeit wird man davon ausgehen müssen, dass sich jeder, der via Facebook öffentlich zu einer Party einlädt, darüber bewusst ist, dass es hier zu einer großen und unkontrollierbaren Anzahl an Gästen kommen kann und dass es hierdurch auch zu erheblichen Schäden kommen kann.
Durch die öffentliche Einladung werden möglichst viele Menschen veranlasst, an der Party teilzunehmen.
Der Initiator einer Facebook-Party ist daher wohl als Zweckveranlasser anzusehen. Jeder Einladende muss demnach damit rechnen, als Zweckveranlasser für die Kosten des Polizeieinsatzes aufkommen zu müssen.
Hierbei ist es auch nicht entscheidend, ob die Party, zu der geladen wurde, auf einem privaten oder öffentlichen Gelände stattfinden soll."

Quelle: https://www.das.de/de/rechtsportal/internetrecht/aktuelles/facebook-party.aspx

Absolut interessant, weil es zeigt wie komplex das Thema ist, aber ich denke das der Artikel sich etwas weit aus dem Fenster lehnt.
Der Begriff "Zweckveranlasser" ist nämlich juristisch hochgradig umstritten und wird von großen Teilen der Zunft schlicht abgelehnt.


Als Nicht-Jurist kann ich dazu keine Bewertung vornehmen, wollte nur die Diskussion mit einer juristischen Meinung unterstützen. Wir werden eine Entscheidung eines Bundesgerichts erleben. Ich bin auf jeden Fall sehr gespannt darauf.



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 Kosten für Polizeieinsätze  - #48


22.02.2018 15:54






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@antikas

Zitat von antikas
Zitat von Tareso
Bei dem von mir zitierten Artikel geht es zwar um Facebook Partys, aber vielleicht kann man das ein oder andere ableiten:

"Kosten des Polizeieinsatzes
Grundsätzlich gilt, dass die Verwaltungsbehörden selbst die Kosten der zur Gefahrenabwehr erforderlichen Polizeieinsätze zu tragen haben. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen. 
Derjenige, der bewusst öffentlich zu einer Party oder Veranstaltung einlädt, kann als sogenannter Zweckveranlasser in Anspruch genommen werden.
Zweckveranlasser ist derjenige, der selbst eine Handlung vornimmt, die an sich zwar rechtmäßig ist und selbst keine Gefahr hervorruft, die aber in zurechenbarer Weise Dritte zur Störung oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung veranlasst. 
Insbesondere aufgrund der sehr umfassende Berichtserstattung der letzten Zeit wird man davon ausgehen müssen, dass sich jeder, der via Facebook öffentlich zu einer Party einlädt, darüber bewusst ist, dass es hier zu einer großen und unkontrollierbaren Anzahl an Gästen kommen kann und dass es hierdurch auch zu erheblichen Schäden kommen kann.
Durch die öffentliche Einladung werden möglichst viele Menschen veranlasst, an der Party teilzunehmen.
Der Initiator einer Facebook-Party ist daher wohl als Zweckveranlasser anzusehen. Jeder Einladende muss demnach damit rechnen, als Zweckveranlasser für die Kosten des Polizeieinsatzes aufkommen zu müssen.
Hierbei ist es auch nicht entscheidend, ob die Party, zu der geladen wurde, auf einem privaten oder öffentlichen Gelände stattfinden soll."

Quelle: https://www.das.de/de/rechtsportal/internetrecht/aktuelles/facebook-party.aspx

Absolut interessant, weil es zeigt wie komplex das Thema ist, aber ich denke das der Artikel sich etwas weit aus dem Fenster lehnt.
Der Begriff "Zweckveranlasser" ist nämlich juristisch hochgradig umstritten und wird von großen Teilen der Zunft schlicht abgelehnt.


Zumal man dann auch die Stadtverwaltung München als "Zweckveranlasser" für jegliche Kosten der Polizei auf dem Oktoberfest heranziehen müsste, was so ja auch nicht passiert, während der Aufwand um ein Vielfaches größer ist. Da kann sich auch keiner hinstellen und sagen, dass sei keine Gewinnorientierte Veranstalltung.



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 Kosten für Polizeieinsätze  - #49


22.02.2018 16:16


uvealFrankie
uvealFrankie

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https://de.wikipedia.org/wiki/Risikospiel

Hier wie ich finde ein ganz interessanter Artikel zum Thema Risikospiel.



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 Kosten für Polizeieinsätze  - #50


22.02.2018 18:59


Daarin1980


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Gefahr!

Für mich läuft es, als juristischen Laien, auf eine einzige Frage hinaus: Begründet die Veranstaltung eines Fußballspiels eine zusätzliche Gefahr? Wenn ich die Tür zu meinem Haus aufstehen lasse und es kommt jemand und "bricht ein" dann muss ich den darauf folgenden Einsatz zahlen, da ich eine Gefahr geschaffen habe. Habe ich mein Haus genug abgesichert muss ich den Einsatz nicht zahlen.
Auf jeden Fall geht es nicht darum, dass der Staat das Gewaltmonopol hat, und es geht auch nicht darum ob Demonstrationen unterstützt werden (da sind wir dann schon bei der Güterabwägung, wirkt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit stärker? Die Gerichte sagen im Moment Ja!). Im Prinzip finde ich das Beispiel der Facebookparties weiter oben noch am ehesten zielführend, da auch da etwas total legales getan wird, das in Schäden ausarten kann, die dann zu tragen sind.

Ich persönlich finde das Urteil moralisch erst einmal gut, aber das sollte keine Grundlage sein ein Urteil zu fällen. Allerdings bin ich auch der Meinung, dass das abhalten eines Fußballspiels durchaus eine zusätzliche Gefahr herauf beschwört. Mag sein, dass ich da zu sehr vom Ergebnis her denke, finde ich trotzdem so.

Vielleicht könnte das Land aber auch eine zusätzliche Steuer auf Sportveranstaltungen erheben... das wäre aber erst recht unfair, da das alle trifft.



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 Kosten für Polizeieinsätze  - #51


22.02.2018 19:01


Grisu


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Wenn ich ne Party vorher genehmigen lasse, darf ich dann eigentlich per Facebook einladen?



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 Kosten für Polizeieinsätze  - #52


22.02.2018 20:09


rolli


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@Daarin1980

Zitat von Daarin1980
Für mich läuft es, als juristischen Laien, auf eine einzige Frage hinaus: Begründet die Veranstaltung eines Fußballspiels eine zusätzliche Gefahr? Wenn ich die Tür zu meinem Haus aufstehen lasse und es kommt jemand und "bricht ein" dann muss ich den darauf folgenden Einsatz zahlen, da ich eine Gefahr geschaffen habe. Habe ich mein Haus genug abgesichert muss ich den Einsatz nicht zahlen.
Auf jeden Fall geht es nicht darum, dass der Staat das Gewaltmonopol hat, und es geht auch nicht darum ob Demonstrationen unterstützt werden (da sind wir dann schon bei der Güterabwägung, wirkt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit stärker? Die Gerichte sagen im Moment Ja!). Im Prinzip finde ich das Beispiel der Facebookparties weiter oben noch am ehesten zielführend, da auch da etwas total legales getan wird, das in Schäden ausarten kann, die dann zu tragen sind.

Ich persönlich finde das Urteil moralisch erst einmal gut, aber das sollte keine Grundlage sein ein Urteil zu fällen. Allerdings bin ich auch der Meinung, dass das abhalten eines Fußballspiels durchaus eine zusätzliche Gefahr herauf beschwört. Mag sein, dass ich da zu sehr vom Ergebnis her denke, finde ich trotzdem so.

Vielleicht könnte das Land aber auch eine zusätzliche Steuer auf Sportveranstaltungen erheben... das wäre aber erst recht unfair, da das alle trifft.
Rechtlich ist ein Fußballspiel eine öffentliche Veranstaltung - die Problematik der Facebook-Parties resultiert gerade daraus, daß eine vermeintlich private Veranstaltung durch die öffentliche Ankündigung zu einer öffentlichen Veranstaltung wird, ohne daß die damit verbundenen Pflichten des Veranstalters erfüllt wurden. Und die Polizei sorgt nicht dafür, daß der Veranstalter seine Veranstaltung störungsfrei durchführen kann, sondern sie sorgt dafür, daß die Fans, die die öffentliche Veranstaltung besuchen wollen, diese störungsfrei erreichen können. Und hier kommt sehr wohl das Gewaltmonopol zum Tragen, denn nur der Staat hat das Recht, die Rechte des Bürgers, zum Beispiel beim Besuchen von öffentlichen Veranstaltungen, mit Gewalt durchzusetzen, private Sicherheitsdienste haben dieses Recht eben gerade nicht.



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 Kosten für Polizeieinsätze  - #53


22.02.2018 20:15


rolli


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@Grisu

Zitat von grisu
Wenn ich ne Party vorher genehmigen lasse, darf ich dann eigentlich per Facebook einladen?
Kannst Du auch ohne Genehmigung, dann aber nicht öffentlich. Wenn Du über Facebook öffentlich einlädst, brauchst Du die Genehmigung und mußt auch dafür Sorge tragen, daß die Verhältnisse passen: also genügend großer Raum für die zu erwartenden Besucher, Sorge, daß die Nachbarschaft nicht über Gebühr belastet wird (deshalb gibt es Stadien, wo Abendspiele gar nicht möglich sind) etc. pp. Genehmigung kriegst Du vermutlich nur dann, wenn das paßt.



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 Kosten für Polizeieinsätze  - #54


23.02.2018 00:02


nick_user


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so ein humbug.

und wieder wird eine büchse der pandora geöffnet, weil die entscheider mittlerweile auf dem geistigen niveau von dreijährigen angekommen zu sein scheinen.

einstein hatte wohl recht, als er über meinte: "zwei dinge sind unendlich, ..."



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 Kosten für Polizeieinsätze  - #55


23.02.2018 00:11


nick_user


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@bjoern

Zitat von bjoern
Vielleicht gibt es hier im Forum jemand der sich mit dem Thema Steuern besser auskennt als ich.
M. W. ist es doch so dass die Steuern welche von der DFL gezahlt werden teils dem Bund und teils dem Bundesland Hessen gut geschrieben werden (da die DFL ihren _Sitz in Hessen hat).
Auch wenn es rechnerisch passen würde, so sieht doch zB das Bundesland Bremen m. W. keinen Cent von diesen Steuereinnahmen, oder? Insofern kann ich die Klage des Bundeslandes Bremen absolut nachvollziehen.


dein fehler liegt nicht im steuerrecht, sondern in der vorstellung, alles geld ginge über die dfl.
hessen profitiert von der dfl, das ist richtig, aber der sv werder bremen hat seinen sitz natürlich nicht in hessen.
die versteuern in bremen, sowohl unternehmnssteuer alsauch die abgaben und steuern auf gehälter.
dazu die steuern, die rund um fussball anfallen (stromsteuer im stadion, die steuern der gastrnomen, der nahverkehr, usw.), da bleibt für jedes bundesland, das einen verein hat, ein wenig geld über, und wenn es bundesligisten sind, auch ein bisschen mehr.

(disclaimer: mir ist klar, dass das mit den steuern komplex ist, aber das sprengt den rahmen hier.)



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 Kosten für Polizeieinsätze  - #56


23.02.2018 08:16


rolli


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@nick_user @bjoern

Zitat von nick_user
Zitat von bjoern
Vielleicht gibt es hier im Forum jemand der sich mit dem Thema Steuern besser auskennt als ich.
M. W. ist es doch so dass die Steuern welche von der DFL gezahlt werden teils dem Bund und teils dem Bundesland Hessen gut geschrieben werden (da die DFL ihren _Sitz in Hessen hat).
Auch wenn es rechnerisch passen würde, so sieht doch zB das Bundesland Bremen m. W. keinen Cent von diesen Steuereinnahmen, oder? Insofern kann ich die Klage des Bundeslandes Bremen absolut nachvollziehen.


dein fehler liegt nicht im steuerrecht, sondern in der vorstellung, alles geld ginge über die dfl.
hessen profitiert von der dfl, das ist richtig, aber der sv werder bremen hat seinen sitz natürlich nicht in hessen.
die versteuern in bremen, sowohl unternehmnssteuer alsauch die abgaben und steuern auf gehälter.
dazu die steuern, die rund um fussball anfallen (stromsteuer im stadion, die steuern der gastrnomen, der nahverkehr, usw.), da bleibt für jedes bundesland, das einen verein hat, ein wenig geld über, und wenn es bundesligisten sind, auch ein bisschen mehr.

(disclaimer: mir ist klar, dass das mit den steuern komplex ist, aber das sprengt den rahmen hier.)
Wo die Steuern landen, ist von der Steuerart und ihrer Verteilung abhängig. Man unterscheidet Ländersteuern, Gemeindesteuern, Bundessteuern und Gemeinschaftssteuern. Einkommensteuer als Gemeinschaftssteuer landet zum Beispiel zu 15% bei  der Gemeinde, der Rest geht zur Hälfte an Länder und zur Hälfte an den Bund, der Soli landet beim Bund. Gewerbesteuer als Gemeindesteuer landet bei der Gemeinde und ist eine wesentliche Finanzierungsgrundlage, Erbschafts- und Grunderwerbsteuer ebenso. Die Umsatzsteuer als Gemeinschaftssteuer wird wieder mit Berücksichtigung des Bund-Länderfinanzausgleichs verteilt, etwas über die Hälfte landet derzeit beim Bund, 2% bei der Gemeinde, der Rest beim Land. Biersteuer ist wiederum eine Landessteuer. Die meisten Verbrauchssteuern (z.Bsp. Stromsteuer oder die Kraftstoffsteuer) landen beim Bund. Die Steuerarten und die Verteilung sind gesetzlich geregelt.

Vom Club Werder hat also Bremen schonmal durch die Einkommenssteuern der Spieler und Angestellten, durch die Gewerbesteuer und durch die Umsatzsteuer etwas. Sekundäreffekte sind dann noch die Steuereinnahmen von z. Bsp. Bratwurst- und Bierständen um die Spiele herum, von Dienstleistern des Clubs etc. pp.

 



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 Kosten für Polizeieinsätze  - #57


23.02.2018 19:44


bjoern


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@nick_user @rolli

mir ist schon klar, dass auch noch weitere steuern erwirtschaftet werden. aber grundsätzlich erwirtschaftet die dfl als einzelne Institution vermutlich den höchsten Umsatz/Profit aller Beteiligten. Und diese zahlt ihre Steuern nun mal in Hessen.
 



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 Kosten für Polizeieinsätze  - #58


23.02.2018 23:25


rolli


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@bjoern

Zitat von bjoern
@nick_user @rolli

mir ist schon klar, dass auch noch weitere steuern erwirtschaftet werden. aber grundsätzlich erwirtschaftet die dfl als einzelne Institution vermutlich den höchsten Umsatz/Profit aller Beteiligten. Und diese zahlt ihre Steuern nun mal in Hessen.
 
Da täuschst Du Dich. Nimm einfach mal die Fernsehgelder: die werden vermutlich an die DFL gezahlt und 1:1 über einen Verteilerschlüssel an die Vereine weitergezahlt. Da die DFL als GmbH ein Tochterunternehmen des Verbandes der deutschen Profifußballvereine ist und dieser wiederum ein Verein, liegt es nicht im Sinne der Vereine, daß hier Profite über übliche Rücklagen hinaus bei der DFL verbleiben. Umsatzsteuerlich ist es ein Rein-Raus-Geschäft, wo wenig Umsatzsteueraufkommen, wenn überhaupt, in Hessen bleibt. Sonstige Kosten sind vorwiegend Personalkosten, und die dürften deutlich niedriger liegen, als die der kleineren Vereine der Bundesliga.

Edit: Der Umsatz 2014 lag bei etwa 90 Mio, die Fernsehgelderverteilung läuft also nicht über die DFL bzw. nicht durch die DFL durch.

Edit2: Die Vereine der ersten und zweiten Liga haben zusammen 2016/ 2017, wenn ich das richtig im Kopf habe, etwa 4 Milliarden EUR Umsatz gemacht, davon 635 Mio. die Vereine der zweiten Liga, 3,35 Milliarden die 1.-Liga-Vereine - nur mal zur Relation.

Edit3: Durch die DFL landet also beispielsweise weniger Steueraufkommen in Hessen und Frankfurt, als in Bremen durch Werder (123,5 Mio. Umsatz 16/17).

Edit4: Jetzt bin ich aber mit diesem Link fertig. Da findest Du diese und weitere interessante Zahlen zum Profifußball in Deutschland: https://www.dfl.de/dfl/files/dfl-report/DFL_Report_2018_M.pdf



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 Kosten für Polizeieinsätze  - #59


29.03.2019 13:30


FCB4EVER


Bayern München-FanBayern München-Fan


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„Entscheidung“ bezüglich Mehrkosten

Für den besonderen Polizeiaufwand aus Anlass einer kommerziellen Hochrisiko-Veranstaltung darf grundsätzlich eine Gebühr erhoben werden.


Eine Entscheidung die oh persönlich begrüße.



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