Plakat vor Anpfiff

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 Plakat vor Anpfiff   - #1


29.04.2017 15:32


Boxer2626
Boxer2626

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Nein zu Paragraph 113. Nein zum Polizeistaat. 
So der Wortlaut des entsprechenden Plakates. Welches Gesetz sie wohl meinen? Starke Vermutung StGB dort regelt der Paragrap 113 den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Sind die echt dafür das man jeden Amtsträger körperlich angehen darf weil man mit deren Entscheidung nicht einverstanden ist? Ich mein ich wusste ja schon immer das unsere "Ultras" einen leichten hau weg haben aber das? 



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 Plakat vor Anpfiff   - #2


29.04.2017 15:41


Neon


Bor. Dortmund-FanBor. Dortmund-Fan


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Wenn 113 nur in der Quersumme den IQ darstellt kommt sowas dabei raus



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 Plakat vor Anpfiff   - #3


29.04.2017 16:23


CM_Punk
CM_Punk

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Ganz doof gesagt kann die Verschärfung des Paragraphen 113 auch herbeiführen, dass du 3 Monate Haft bekommst, weil du einen Polizisten berührst, der nicht berührt werden möchte. Ein tätlicher Angriff muss weder Schmerzen noch Verletzungen beinhalten.

Wer schonmal auf Auswärtsfahrt war, weiss, dass Polizisten auch gerne mal unprovoziert über die Stränge schlagen. Jeglicher Widerstand wäre also zukünftig mit 3 Monaten bis 5 Jahren Haft bestrafbar.



VAR muss weg!


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 Plakat vor Anpfiff   - #4


29.04.2017 16:30


Boxer2626
Boxer2626

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@CM_Punk

Zitat von CM_Punk
Ganz doof gesagt kann die Verschärfung des Paragraphen 113 auch herbeiführen, dass du 3 Monate Haft bekommst, weil du einen Polizisten berührst, der nicht berührt werden möchte. Ein tätlicher Angriff muss weder Schmerzen noch Verletzungen beinhalten.

Wer schonmal auf Auswärtsfahrt war, weiss, dass Polizisten auch gerne mal unprovoziert über die Stränge schlagen. Jeglicher Widerstand wäre also zukünftig mit 3 Monaten bis 5 Jahren Haft bestrafbar.


Es geht aber nicht um eine Verschärfung sondern um ein kategorisches nein zu dem Paragraphen. Und von einem Polizeistaat sind wir soweit entfernt wie Nordkorea von der Demokratie.Aus persönlicher Erfahrung kann ich auch sagen das mir noch nie ein Fall von Willkür untergekommen ist.



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 Plakat vor Anpfiff   - #5


29.04.2017 16:31






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Ich mache mir schon ein wenig Sorgen, wohin sich die Ultra-Szene der gesamten Bundesliga in den letzten Monaten entwickelt. Diese Saison gab es viele körperliche Auseinandersetzungen und die Beleidugngen in den Stadien haben ein Niveau erreicht, dass sich kaum noch unterbieten lässt und z.T. schon Straftatsbestände darstellt.Wenn das so weitergeht, kann man bald als Familie mit Kindern nicht mehr ins Stadion gehen.



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 Plakat vor Anpfiff   - #6


29.04.2017 17:01


daradonn
daradonn

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@Boxer2626

Zitat von Boxer2626
Zitat von CM_Punk
Ganz doof gesagt kann die Verschärfung des Paragraphen 113 auch herbeiführen, dass du 3 Monate Haft bekommst, weil du einen Polizisten berührst, der nicht berührt werden möchte. Ein tätlicher Angriff muss weder Schmerzen noch Verletzungen beinhalten.

Wer schonmal auf Auswärtsfahrt war, weiss, dass Polizisten auch gerne mal unprovoziert über die Stränge schlagen. Jeglicher Widerstand wäre also zukünftig mit 3 Monaten bis 5 Jahren Haft bestrafbar.


Es geht aber nicht um eine Verschärfung sondern um ein kategorisches nein zu dem Paragraphen. Und von einem Polizeistaat sind wir soweit entfernt wie Nordkorea von der Demokratie.Aus persönlicher Erfahrung kann ich auch sagen das mir noch nie ein Fall von Willkür untergekommen ist.


Das Probelm ist aber auch, dass der Paragraph selbst sehr schwammig ist und damit einen Raum für Willkür lässt, den es nicht geben darf. 
Es freut mich für dich, dass dir noch nie ein Fall von Willkür untergekommen ist, aber das heißt nicht, dass es das nicht gibt. 

Mal ein Beispiel für Willkür: 
Sylvester 2016 wurden in Köln sehr viele Personen festgehalten, weil sie Schwarze Haare und einen Bart haben. Das ist Willkür und absolut inakzeptabel.



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 Plakat vor Anpfiff   - #7


29.04.2017 17:11


creative
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@daradonn

Zitat von daradonn
Das Probelm ist aber auch, dass der Paragraph selbst sehr schwammig ist und damit einen Raum für Willkür lässt, den es nicht geben darf. 
Es freut mich für dich, dass dir noch nie ein Fall von Willkür untergekommen ist, aber das heißt nicht, dass es das nicht gibt. 

Mal ein Beispiel für Willkür: 
Sylvester 2016 wurden in Köln sehr viele Personen festgehalten, weil sie Schwarze Haare und einen Bart haben. Das ist Willkür und absolut inakzeptabel.


Da ist auch die Frage, wie Silvester 2016 ausgegangen wäre, wenn man nicht so viele festgehalten hätten, weil sie schwarze Haare und einen Bart haben.

Und insegsamt hat nun mal die Gewalt und Respektlosigkeit gegen Polizeibeamte bzw. auch Rettungssanitäter und Feuerwehr zugenommen. Da frage ich mich, wo das noch hinführen soll?



Kämpfen und Siegen! #Wehrle Raus! #Adrion Raus! #Raus mit Claus!!!!!!!!!!! #FCFairPlay Raus!


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 Plakat vor Anpfiff   - #8


29.04.2017 17:16






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@daradonn

Zitat von daradonn

Mal ein Beispiel für Willkür: 
Sylvester 2016 wurden in Köln sehr viele Personen festgehalten, weil sie Schwarze Haare und einen Bart haben. Das ist Willkür und absolut inakzeptabel.

Da sie damit dem Erscheinungsbild der Leute entsprachen, die im Vorjahr für die zahllosen Übergriffe verantwortlich waren, ist es ja nicht willkürlich gewesen, sondern gezielt präventiv.



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 Plakat vor Anpfiff   - #9


29.04.2017 17:19


aspengler


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@Boxer2626

Zitat von Boxer2626
Es geht aber nicht um eine Verschärfung sondern um ein kategorisches nein zu dem Paragraphen.


Wahrscheinlich ist selbst die Süd nicht breit genug um "Gegen die Verschärfung des §113 StGB" auf ein Plakat zu schreiben :-)

Angesichts der aktuellen Diskussion dürfte doch klar sein, was gemeint ist.

Und meine ganz persönliche Meinung: wenn man in div. Strafrechtler-Blogs so liest, könnte man zumindest auf die Idee kommen, dass eine Verschärfung des §113 kontraproduktiv ist: Polizisten haben keinerlei Strafe zu erwarten, wenn sie sich im Dienst nicht korrekt verhalten; im Zweifelsfall findet sich noch halt ein Kollege, der die Sicht des Polizisten bestätigt. Wenn man es ganz eng sieht, ist eigentlich schon die Frage jedes Verkehrspolizisten "Sie wissen, warum wir Sie anhalten?" unzulässig, weil sie dazu verführt, dass der Angehaltene sich selbst belastet...



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 Plakat vor Anpfiff   - #10


29.04.2017 17:24


Dream_liner


Hamburger SV-FanHamburger SV-Fan


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@daradonn

Also hätte die Kölner Polizei die Menschen einfach mal auf die Kölner Platte laufen lassen und gucken was passiert?? Nach dem was das Jahr davor passiert ist???? Wenn wir so anfangen ist das auch Willkür wenn die Ultras stärker Kontroliert werden wie die zuschauer auf den anderen Tribünen.... Es wird immer eine Art von Wilkür geben, nur muss man da immer zwischen den Zeilen lesen warum dies getan wird. In Köln war es die erfahrung aus dem Vorjahr, wo Nordafrikaner mehrer Frauen begrabscht beraubt haben.
Eine Ablehnung des Paragraphen ist für Ultras logik denn wenn der wegfällt bekommen sie ja weniger Strafe wenn sie Polizisten angreifen.... Ich würde sogar zum Teil eine verschärfung des Gesetzes begrüßen, denn so kann man vlt die angriffe etwas unterbinden den sie haben mehr angst in den Knast zu wandern.
Wenn die Polizisten über die Stränge schlagen und angreifen darf man sich bis zum bestimmten bereich verteidigen.



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 Plakat vor Anpfiff   - #11


29.04.2017 17:25


Boxer2626
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@aspengler ist denn eine Verschärfung im Gespräch? 
@daradonn ich habe auch nicht behauptet das es keine Willkür gibt und grundsätzlich erlaube ich mir auch kein Urteil über Vorkommnisse bei denen ich nicht live mit dabei war. Es gilt immer, IMMER, beide Seiten zu hören.
@creative sehe ich genau so.



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 Plakat vor Anpfiff   - #12


29.04.2017 17:32






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@aspengler

Zitat von aspengler
Polizisten haben keinerlei Strafe zu erwarten, wenn sie sich im Dienst nicht korrekt verhalten; im Zweifelsfall findet sich noch halt ein Kollege, der die Sicht des Polizisten bestätigt. 


Also das stimmt mal überhaupt nicht. 
Ich erinnere mich an Zeiten, wo eine Beschwerde beim Kontaktbeamten reichte, um Kollegen mal so richtig die nächste Beurteilung zu versauen.
Und auch strafrechtlich werden Polizisten oft genug belangt.



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 Plakat vor Anpfiff   - #13


29.04.2017 17:47


Tom9811


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@CM_Punk

Zitat von CM_Punk
Ganz doof gesagt kann die Verschärfung des Paragraphen 113 auch herbeiführen, dass du 3 Monate Haft bekommst, weil du einen Polizisten berührst, der nicht berührt werden möchte. Ein tätlicher Angriff muss weder Schmerzen noch Verletzungen beinhalten.

Wer schonmal auf Auswärtsfahrt war, weiss, dass Polizisten auch gerne mal unprovoziert über die Stränge schlagen. Jeglicher Widerstand wäre also zukünftig mit 3 Monaten bis 5 Jahren Haft bestrafbar.
Dazu musst du nicht auf Auswärtsfahrt gewesen sein, sondern einfach nur in Köln. AI hat darauf schon hingewiesen, bevor den Bullen einer bei der "Eingangsbehandlung" gestorben ist.
 



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 Plakat vor Anpfiff   - #14


29.04.2017 17:47


Tom9811


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@Boxer2626

Zitat von Boxer2626
Nein zu Paragraph 113. Nein zum Polizeistaat. 
So der Wortlaut des entsprechenden Plakates. Welches Gesetz sie wohl meinen? Starke Vermutung StGB dort regelt der Paragrap 113 den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Sind die echt dafür das man jeden Amtsträger körperlich angehen darf weil man mit deren Entscheidung nicht einverstanden ist? Ich mein ich wusste ja schon immer das unsere "Ultras" einen leichten hau weg haben aber das? 
… zeigt deine Unkenntnis von der Rechtswirklichkeit.

Übrigens auch von der Rechtsdogmatik. Der Wegfall von 113 würde nicht bedeuten, dass  "man jeden Amtsträger körperlich angehen darf". Das erkläre ich dir dann auf Nachfrage.



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 Plakat vor Anpfiff   - #15


29.04.2017 17:53






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Die Rechtswirklichkeit ist leider, dass aktuell Rettungssanitär von Schaulustigen angegriffen werden, während auf der Straße die Verletzten teilweise sterben und die Schaulustigen hierfür nur eine Geldstrafe bzw. eine sehr kurze Haftstrafe bekommen.
Siehe:
https://www.welt.de/vermischtes/article164068588/Vier-Monate-Haft-fuer-Hauptangeklagten-im-Gaffer-Prozess.html



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 Plakat vor Anpfiff   - #16


29.04.2017 17:54


Tom9811


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@Antikas

Zitat von Antikas
Zitat von aspengler
Polizisten haben keinerlei Strafe zu erwarten, wenn sie sich im Dienst nicht korrekt verhalten; im Zweifelsfall findet sich noch halt ein Kollege, der die Sicht des Polizisten bestätigt. 


Also das stimmt mal überhaupt nicht. 
Ich erinnere mich an Zeiten, wo eine Beschwerde beim Kontaktbeamten reichte, um Kollegen mal so richtig die nächste Beurteilung zu versauen.
Und auch strafrechtlich werden Polizisten oft genug belangt.


Tatsächlich? Wi häufig ist denn "oft genug"?



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 Plakat vor Anpfiff   - #17


29.04.2017 17:55


Tom9811


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@Esox

Zitat von Esox
Die Rechtswirklichkeit ist leider, dass aktuell Rettungssanitär von Schaulustigen angegriffen werden, während auf der Straße die Verletzten teilweise sterben und die Schaulustigen hierfür nur eine Geldstrafe bzw. eine sehr kurze Haftstrafe bekommen.
Siehe:
https://www.welt.de/vermischtes/article164068588/Vier-Monate-Haft-fuer-Hauptangeklagten-im-Gaffer-Prozess.html
s gibt Straftaten in Deutschland. Das ist richtig.

Aber was hat dein Beitrag mit einer Strafbarkeit in dem Falle zu tun?

[ ] Nichts.
[ ] Gar nichts.
[ ] Rein gar nichts.

Oder meinst du, der Wegfall von 113 würde Prügeleien rechtmäßig machen?

Übrigens rede ich nicht von Fällen, die so bsonders sind, dass sie es in die Medien schaffen, sondern von dutzenden Fällen jedes Wochenende.



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 Plakat vor Anpfiff   - #18


29.04.2017 18:02






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@Tom9811

Zitat von Tom9811
Zitat von Antikas
Zitat von aspengler
Polizisten haben keinerlei Strafe zu erwarten, wenn sie sich im Dienst nicht korrekt verhalten; im Zweifelsfall findet sich noch halt ein Kollege, der die Sicht des Polizisten bestätigt. 


Also das stimmt mal überhaupt nicht. 
Ich erinnere mich an Zeiten, wo eine Beschwerde beim Kontaktbeamten reichte, um Kollegen mal so richtig die nächste Beurteilung zu versauen.
Und auch strafrechtlich werden Polizisten oft genug belangt.


Tatsächlich? Wi häufig ist denn "oft genug"?

Ja, tatsächlich. 
Genaue Zahlen kann ich dir nicht nennen, aber es gibt genug Beispiele, die deine Behauptung ins Reich der Fabeln verweisen.



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 Plakat vor Anpfiff   - #19


29.04.2017 18:10


Boxer2626
Boxer2626

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@Tom9811 ich weiß selbst das es dann unter allgemeiner Körperverletzung laufen würde, aber ich finde schon das Amtsträger einen besonderen Schutz verdienen. Sie repräsentieren schließlich den Staat und seine freiheitlich demokratische Grundordnung. Trotzdem finde ich das beide Seiten ihren Teil dazu beitragen müssen. Sowohl die Amtsträger als auch wir als Bevölkerung. Und solche Ausdrücke wie ACAB kann ich voll und ganz nicht nachvollziehen, nein ich finde sie sogar mehr als unangebracht.



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 Plakat vor Anpfiff   - #20


29.04.2017 19:45






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@Tom9811

Zitat von Tom9811
Zitat von Esox
Die Rechtswirklichkeit ist leider, dass aktuell Rettungssanitär von Schaulustigen angegriffen werden, während auf der Straße die Verletzten teilweise sterben und die Schaulustigen hierfür nur eine Geldstrafe bzw. eine sehr kurze Haftstrafe bekommen.
Siehe:
https://www.welt.de/vermischtes/article164068588/Vier-Monate-Haft-fuer-Hauptangeklagten-im-Gaffer-Prozess.html
s gibt Straftaten in Deutschland. Das ist richtig.

Aber was hat dein Beitrag mit einer Strafbarkeit in dem Falle zu tun?

[ ] Nichts.
[ ] Gar nichts.
[ ] Rein gar nichts.

Oder meinst du, der Wegfall von 113 würde Prügeleien rechtmäßig machen?

Übrigens rede ich nicht von Fällen, die so bsonders sind, dass sie es in die Medien schaffen, sondern von dutzenden Fällen jedes Wochenende.

Dir mag es noch nicht aufgefallen sein, aber durch den Bundestag ging nicht etwa ein Wegfall, sondern eine Verschärfung. Aktuell kann hier nicht oder nur begrenzt durchgegriffen werden. Und da erhoffe ich mir doch, dass durch die Verschärfung die Menschen, die für unsere Gesundheit und Sicherheit zuständig sind, ihre Arbeit ungehindert durchführen können. Somit fehlt es scheinbar, so frech du auch sein magst, entweder an Leseverständnis oder an der Aktualität des Sachstandes. Dir sei aber beides verziehen.
Du hast natürlich recht, die meisten Fälle schaffen es nicht in die Medien. Das "Besondere" an den Fällen, die es schaffen, ist aber zumeist nicht das, was passiert ist, sondern das sie ihren Weg in die Medien finden, was nicht bedeutet, dass die anderen Fälle weniger schlimm sind.



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Voting-Teilnehmer

Daumen hoch richtig entschieden
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29.04.2017 15:30


42.
(11er)
unbekannt

Schiedsrichter

Tobias StielerTobias Stieler
Note
2,8
Bor. Dortmund 2,5   3,0  1. FC Köln 2,1
Sascha Thielert
Robert Kempter
Tobias Christ

Statistik von Tobias Stieler

Bor. Dortmund 1. FC Köln Spiele
27  
  22

Siege (DFL)
17  
  3
Siege (WT)
17  
  4

Unentschieden (DFL)
4  
  9
Unentschieden (WT)
4  
  7

Niederlagen (DFL)
6  
  10
Niederlagen (WT)
6  
  11

Aufstellung

Bürki
Gelbe Karte Durm
Sokratis 74.
Ginter
Schmelzer
Kagawa 66.
Weigl
Gelbe Karte Castro
Pulisic
Aubameyang
Reus 66.
Horn 
Klünter  Gelbe Karte
Sörensen 
Subotic 
Heintz 
80. Jojic 
Lehmann 
Hector 
55. Rudnevs 
Modeste 
71. Bittencourt  Gelbe Karte
Piszczek  74.
Dembélé  66.
Guerreiro  66.
55. Zoller
80. Özcan
71. Höger

Alle Daten zum Spiel

Bor. Dortmund 1. FC Köln Schüsse auf das Tor
5  
  1

Torschüsse gesamt
15  
  3

Ecken
9  
  0

Abseits
6  
  5

Fouls
6  
  15

Ballbesitz
63%  
  37%




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