Regel widerspricht sich selbst, aber warum?

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 Regel widerspricht sich selbst, aber warum?  - #1


12.01.2021 23:03


Handspiellotterie


Braunschweig-FanBraunschweig-Fan


Mitglied seit: 12.01.2021

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Weil es heute Thema war:
Abgesehen davon, dass ich mich frage wie es dazu kommen kann, dass jemand so eine Regel verzapft: Warum stört sich niemand daran?

Im Regelwerk werden die Situationen geschildert, in denen ein Handspiel strafbar ist. Und dann kommt:
Ein Vergehen liegt auch vor, wenn der Ball in einer der obigen Situationen direkt vom Kopf oder Körper (einschließlich des Fußes) eines Spielers an die Hand/den Arm eines anderen, nahestehenden Spielers springt.

Abgesehen von den genannten Vergehen liegt in folgenden Situationen, in denen der Ball an die Hand/den Arm eines Spielers springt, kein Vergehen vor:

Der Ball springt direkt vom Kopf oder Körper (einschließlich des Fußes) eines Spielers an die Hand/den Arm eines anderen, nahestehenden Spielers.

Wer zur Hölle hat sich das ausgedacht? Das widerspricht sich von Vorne bis Hinten.

Unabhängig davon, dass der gesamte Text ab "Abgesehen von den genannten Vergehen liegt in folgenden Situationen, in denen der Ball an die Hand/den Arm eines Spielers springt, kein Vergehen vor"eigentlich völlig obsolet ist, da es abgesehen von den genannten Vergehen ohnehin niemals ein Vergehen ist. Denn es werden alle Vergehen abschließend aufgezählt. Wofür gibt es dann einen Passus, wann kein Vergehen vorliegt, wenn dieser zu Beginn explizit sagt ("Abgesehen von den genannten Vergehen..."), dass die strafbaren Situationen von den Ausnahmen nicht betroffen sind.



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 Regel widerspricht sich selbst, aber warum?  - #2


12.01.2021 23:36


JRger


VfL Wolfsburg-FanVfL Wolfsburg-Fan


Mitglied seit: 16.02.2020

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@Handspiellotterie

Zitat von Handspiellotterie
Weil es heute Thema war:
Abgesehen davon, dass ich mich frage wie es dazu kommen kann, dass jemand so eine Regel verzapft: Warum stört sich niemand daran?

Im Regelwerk werden die Situationen geschildert, in denen ein Handspiel strafbar ist. Und dann kommt:
Ein Vergehen liegt auch vor, wenn der Ball in einer der obigen Situationen direkt vom Kopf oder Körper (einschließlich des Fußes) eines Spielers an die Hand/den Arm eines anderen, nahestehenden Spielers springt.

Abgesehen von den genannten Vergehen liegt in folgenden Situationen, in denen der Ball an die Hand/den Arm eines Spielers springt, kein Vergehen vor:

Der Ball springt direkt vom Kopf oder Körper (einschließlich des Fußes) eines Spielers an die Hand/den Arm eines anderen, nahestehenden Spielers.

Wer zur Hölle hat sich das ausgedacht? Das widerspricht sich von Vorne bis Hinten.

Unabhängig davon, dass der gesamte Text ab "Abgesehen von den genannten Vergehen liegt in folgenden Situationen, in denen der Ball an die Hand/den Arm eines Spielers springt, kein Vergehen vor"eigentlich völlig obsolet ist, da es abgesehen von den genannten Vergehen ohnehin niemals ein Vergehen ist. Denn es werden alle Vergehen abschließend aufgezählt. Wofür gibt es dann einen Passus, wann kein Vergehen vorliegt, wenn dieser zu Beginn explizit sagt ("Abgesehen von den genannten Vergehen..."), dass die strafbaren Situationen von den Ausnahmen nicht betroffen sind.


Ja, die Regeln beinhalten einige Stellen, in denen das Geschriebene entweder ignoriert oder stark ausgelegt werden muss. Schau dir Mal die Regel für "taktische Foulspiele" an



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 Regel widerspricht sich selbst, aber warum?  - #3


13.01.2021 09:39


Handspiellotterie


Braunschweig-FanBraunschweig-Fan


Mitglied seit: 12.01.2021

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@JRger

Zitat von JRger
Ja, die Regeln beinhalten einige Stellen, in denen das Geschriebene entweder ignoriert oder stark ausgelegt werden muss. Schau dir Mal die Regel für "taktische Foulspiele" an


Hier geht es aber darum, dass eine Regel ganz konkret einer anderen komplett widerspricht.
Und dass ein ganzer Absatz völlig überflüssig ist, da er Situationen regeln soll, die von der Regel her nicht existieren. 



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 Regel widerspricht sich selbst, aber warum?  - #4


13.01.2021 11:42


JRger


VfL Wolfsburg-FanVfL Wolfsburg-Fan


Mitglied seit: 16.02.2020

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Beiträge: 161

@Handspiellotterie

Zitat von Handspiellotterie
Zitat von JRger
Ja, die Regeln beinhalten einige Stellen, in denen das Geschriebene entweder ignoriert oder stark ausgelegt werden muss. Schau dir Mal die Regel für "taktische Foulspiele" an


Hier geht es aber darum, dass eine Regel ganz konkret einer anderen komplett widerspricht.
Und dass ein ganzer Absatz völlig überflüssig ist, da er Situationen regeln soll, die von der Regel her nicht existieren. 


Mir ging es nur darum, die komplett bestehenden Mängel des Regelwerkes aufzuzeigen, zumindest der deutschen Übersetzung. Da wurde anscheinend relativ unsinnig und ohne jedes Verständnis übersetzt.

Im Original ist es zumindest etwas besser. 

Zu deiner Frage: der zweite der sich widersprechenden Absätze bezieht sich auf die Tatbestandsmerkmale der unnatürlichen Körperhaltung (direkt darüber). Der Erste bezieht sich auf den Rest.
​​​​​​
ich vermute, dass dies der mangelhaften Nachbearbeitung geschuldet ist



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 Regel widerspricht sich selbst, aber warum?  - #5


13.01.2021 17:20


Stern des Südens


Bayern München-FanBayern München-Fan


Mitglied seit: 19.12.2019

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Beiträge: 1356

@Handspiellotterie:

die Regeln werden bewusst dermaßen unpräziese formuliert, gerade damit der SR immer Recht behält.
Der Ermessensspielraum für Foul oder nicht Foul, Strafstoß oder nicht Strafstoß, gelb oder nicht gelb, rot oder lieber gelb oder gar keine Karte usw ist immense.

Auch wenn es niemand gerne zugeben will: der SR kann ein Spiel nach wie vor maßgeblich beeinflussen.

Das haben einige haarsträubende Szenen in der jüngsten BL - Parten wieder eindrucksvoll gezeigt.

Gestern fand ich Dingert gar nicht so schlecht - hat aufmerksam und eher kleinlich gepfiffen, was für eine brisante Pokalschlacht tausendmal besser ist als überaus großzügig alles durch gehen zu lassen und damit den Spielfluss völlig zu killen.



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 Regel widerspricht sich selbst, aber warum?  - #6


14.01.2021 14:41


Spielbeobachter


1. FC Köln-Fan1. FC Köln-Fan


Mitglied seit: 25.08.2009

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Beiträge: 3995

@Handspiellotterie

Zitat von Handspiellotterie
Weil es heute Thema war:
Abgesehen davon, dass ich mich frage wie es dazu kommen kann, dass jemand so eine Regel verzapft: Warum stört sich niemand daran?

Im Regelwerk werden die Situationen geschildert, in denen ein Handspiel strafbar ist. Und dann kommt:
Ein Vergehen liegt auch vor, wenn der Ball in einer der obigen Situationen direkt vom Kopf oder Körper (einschließlich des Fußes) eines Spielers an die Hand/den Arm eines anderen, nahestehenden Spielers springt.

Abgesehen von den genannten Vergehen liegt in folgenden Situationen, in denen der Ball an die Hand/den Arm eines Spielers springt, kein Vergehen vor:

Der Ball springt direkt vom Kopf oder Körper (einschließlich des Fußes) eines Spielers an die Hand/den Arm eines anderen, nahestehenden Spielers.

Wer zur Hölle hat sich das ausgedacht? Das widerspricht sich von Vorne bis Hinten.

Unabhängig davon, dass der gesamte Text ab "Abgesehen von den genannten Vergehen liegt in folgenden Situationen, in denen der Ball an die Hand/den Arm eines Spielers springt, kein Vergehen vor"eigentlich völlig obsolet ist, da es abgesehen von den genannten Vergehen ohnehin niemals ein Vergehen ist. Denn es werden alle Vergehen abschließend aufgezählt. Wofür gibt es dann einen Passus, wann kein Vergehen vorliegt, wenn dieser zu Beginn explizit sagt ("Abgesehen von den genannten Vergehen..."), dass die strafbaren Situationen von den Ausnahmen nicht betroffen sind.


Die Regel würde schon Sinn machen, wenn der DFB sie richtig auslegen würde. Der Passus
Ein Vergehen liegt auch vor, wenn der Ball in einer der obigen Situationen direkt vom Kopf oder Körper (einschließlich des Fußes) eines Spielers an die Hand/den Arm eines anderen, nahestehenden Spielers springt.
 

bezieht sich nämlich nur auf den Fall "Hand/Arm über Schulterhöhe". Auf den anderen Fall "unnatürliche Vergrößerung" findet das im Gegenschluss keine Anwendung. Das macht auch Sinn.

Leider wendet der DFB die Regel zu den Flipperbällen aber auf beide Fälle an. Und dann ist das Ganze in der Tat unlogisch.



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 Regel widerspricht sich selbst, aber warum?  - #7


14.01.2021 18:13


SetOnFire
SetOnFire

Fortuna Düsseldorf-FanFortuna Düsseldorf-Fan

SetOnFire
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@Handspiellotterie

Wo liegt denn in Deinen Augen der Widerspruch?
Dein erstes Zitat bezieht sich auf die darüber genannten "immer" oder "in der Regel strafbaren Handspiele". Bei diesen Situationen ist es gänzlich egal, ob der Ball von einem anderen Spieler flippert. Da hat auch @Spielbeobachter unrecht, das zählt auch für unnatürliche Körpervergrößerungen, absichtliche Handspiele und Handspiele mit Tor(chance)folge.

Dein zweites Zitat ist die Eröffnung der "nie" oder "in der Regel nicht strafbaren Handspiele". Trifft keine Beschreibung aus den oberen Szenen auf die vorliegende Situation zu wird an dieser Stelle geschaut, ob es nicht strafbar ist. Die strafbaren Handspiele haben zu den nicht strafbaren Handspielen aber immer Priorität. Deshalb heißt es in der Regel auch "Abgesehen von den gennanten Vergehen".

Es gibt also keinen Widerspruch. Die Regelhüter wollen nur sicherstellen, dass Flipperbälle nicht geahndet werden, wenn sie auf keine der oberen Beschreibungen passt.
Ist aktuell aber sicher eine der komplizierteren Regeln.



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 Regel widerspricht sich selbst, aber warum?  - #8


14.01.2021 21:45


Handspiellotterie


Braunschweig-FanBraunschweig-Fan


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@SetOnFire

Zitat von SetOnFire
Dein zweites Zitat ist die Eröffnung der "nie" oder "in der Regel nicht strafbaren Handspiele". Trifft keine Beschreibung aus den oberen Szenen auf die vorliegende Situation zu wird an dieser Stelle geschaut, ob es nicht strafbar ist. Die strafbaren Handspiele haben zu den nicht strafbaren Handspielen aber immer Priorität. Deshalb heißt es in der Regel auch "Abgesehen von den gennanten Vergehen".


Das ergibt überhaupt keinen Sinn. Handspiel ist nur in den geschilderten Fällen strafbar. Das ist eine abschließende Aufzählung. Dann braucht es keine undurchsichtige Aufzählung, wann es nicht strafbar ist, wenn es ohnehin nicht strafbar ist, wenn keine der genannten Situationen vorlag.



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 Regel widerspricht sich selbst, aber warum?  - #9


15.01.2021 01:36


nick_user


Eintr. Frankfurt-FanEintr. Frankfurt-Fan


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@Handspiellotterie

Zitat von Handspiellotterie
Zitat von SetOnFire
Dein zweites Zitat ist die Eröffnung der "nie" oder "in der Regel nicht strafbaren Handspiele". Trifft keine Beschreibung aus den oberen Szenen auf die vorliegende Situation zu wird an dieser Stelle geschaut, ob es nicht strafbar ist. Die strafbaren Handspiele haben zu den nicht strafbaren Handspielen aber immer Priorität. Deshalb heißt es in der Regel auch "Abgesehen von den gennanten Vergehen".


Das ergibt überhaupt keinen Sinn. Handspiel ist nur in den geschilderten Fällen strafbar. Das ist eine abschließende Aufzählung. Dann braucht es keine undurchsichtige Aufzählung, wann es nicht strafbar ist, wenn es ohnehin nicht strafbar ist, wenn keine der genannten Situationen vorlag.


Falsch.
Ein absichtliches Handspiel ist strafbar.
Und das ist die Definition, was absichtlich im Sinne der Regeln ist.
Eine Person im Sinne des BGB ist nicht zwingend ein Mensch, auch eine Firma oder Partei oder einiges mehr kann eine juristische Person sein, denn so ist Person definiert, in diesem Kontext.
Eine gefährliche Körperverletzung hat nichts damit zu tun, ob die Verletzung selbst gefährlich ist, sondern ob sie mit einem gefährlichen Werkzeug begangen wurde (sagt das StGB), und diese Aufzählung besagt eben, wann in den Fußballregeln von einem absichtlichen Handspiel auszugehen ist, und welche Fälle, falls nicht oben explizit erwähnt, eben nicht.
Macht also Sinn, wenn auch schlecht forrmuliert.
So funktionieren Regelwerke, denn nur wenn Begriffe ausreichend definiert sind, kann man sie halbwegs einheitlich interpretieren.



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 Regel widerspricht sich selbst, aber warum?  - #10


15.01.2021 19:01


Handspiellotterie


Braunschweig-FanBraunschweig-Fan


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@nick_user

Zitat von nick_user
Zitat von Handspiellotterie
Zitat von SetOnFire
Dein zweites Zitat ist die Eröffnung der "nie" oder "in der Regel nicht strafbaren Handspiele". Trifft keine Beschreibung aus den oberen Szenen auf die vorliegende Situation zu wird an dieser Stelle geschaut, ob es nicht strafbar ist. Die strafbaren Handspiele haben zu den nicht strafbaren Handspielen aber immer Priorität. Deshalb heißt es in der Regel auch "Abgesehen von den gennanten Vergehen".


Das ergibt überhaupt keinen Sinn. Handspiel ist nur in den geschilderten Fällen strafbar. Das ist eine abschließende Aufzählung. Dann braucht es keine undurchsichtige Aufzählung, wann es nicht strafbar ist, wenn es ohnehin nicht strafbar ist, wenn keine der genannten Situationen vorlag.


Falsch.
Ein absichtliches Handspiel ist strafbar.
Und das ist die Definition, was absichtlich im Sinne der Regeln ist.
Eine Person im Sinne des BGB ist nicht zwingend ein Mensch, auch eine Firma oder Partei oder einiges mehr kann eine juristische Person sein, denn so ist Person definiert, in diesem Kontext.
Eine gefährliche Körperverletzung hat nichts damit zu tun, ob die Verletzung selbst gefährlich ist, sondern ob sie mit einem gefährlichen Werkzeug begangen wurde (sagt das StGB), und diese Aufzählung besagt eben, wann in den Fußballregeln von einem absichtlichen Handspiel auszugehen ist, und welche Fälle, falls nicht oben explizit erwähnt, eben nicht.
Macht also Sinn, wenn auch schlecht forrmuliert.
So funktionieren Regelwerke, denn nur wenn Begriffe ausreichend definiert sind, kann man sie halbwegs einheitlich interpretieren.


Da scheinst du aber einiges an der Regel nicht zu verstehen.

Es fängt schon damit an, dass seit einiger Zeit leider nicht nur absichtliches Handspiel strafbar ist, sondern diverse auch unabsichtliche Situationen.
Und da wird wird nichts definiert. Es werden vier Punkte aufgezählt, in denen Handspiel strafbar ist. Das ist abschließend.

Wie diese Punkte definiert oder ausgelegt werden, ist dann der nächste Schritt. Der erste ist aber, dass Handspiel in exakt vier Fällen strafbar ist (inklusive Unterpunkte). Es ist also per Regel auszuschließen, dass ein Handspiel irgendwann sonst strafbar ist, wenn nicht einer der vier Fälle vorliegt. So sagt es das Regelwerk.

Dann wird deutlich gemacht, dass dies alles auch strafbar ist, wenn der Ball flippert.

So, und dann kommt der ganze Absatz, der komplett ohne Sinn ist:

"Außer in den genannten vier Fällen, sind folgende Situationen nicht strafbar."

Und diesen Satz und alles was dann folgt, kann man sich komplett schenken. Denn die vier Fälle werden explizit ausgeschlossen ("Abgesehen von..."). Und alles andere, außer die vier Fälle, sind ohnehin niemals strafbar! Eigentlich nicht so schwer zu verstehen, dass dort komplette Widersprüche drinstecken.

Und erzähl mir als Jurist bitte nichts von Jura und Auslegungen....



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 Regel widerspricht sich selbst, aber warum?  - #11


15.01.2021 19:56


nick_user


Eintr. Frankfurt-FanEintr. Frankfurt-Fan


Mitglied seit: 20.09.2017

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Beiträge: 3792

@Handspiellotterie

Zitat von Handspiellotterie
Da scheinst du aber einiges an der Regel nicht zu verstehen.

Es fängt schon damit an, dass seit einiger Zeit leider nicht nur absichtliches Handspiel strafbar ist, sondern diverse auch unabsichtliche Situationen.
Und da wird wird nichts definiert. Es werden vier Punkte aufgezählt, in denen Handspiel strafbar ist. Das ist abschließend.

Wie diese Punkte definiert oder ausgelegt werden, ist dann der nächste Schritt. Der erste ist aber, dass Handspiel in exakt vier Fällen strafbar ist (inklusive Unterpunkte). Es ist also per Regel auszuschließen, dass ein Handspiel irgendwann sonst strafbar ist, wenn nicht einer der vier Fälle vorliegt. So sagt es das Regelwerk.

Dann wird deutlich gemacht, dass dies alles auch strafbar ist, wenn der Ball flippert.

So, und dann kommt der ganze Absatz, der komplett ohne Sinn ist:

"Außer in den genannten vier Fällen, sind folgende Situationen nicht strafbar."

Und diesen Satz und alles was dann folgt, kann man sich komplett schenken. Denn die vier Fälle werden explizit ausgeschlossen ("Abgesehen von..."). Und alles andere, außer die vier Fälle, sind ohnehin niemals strafbar! Eigentlich nicht so schwer zu verstehen, dass dort komplette Widersprüche drinstecken.

Und erzähl mir als Jurist bitte nichts von Jura und Auslegungen....


Nein, du bist der, der es eben nicht versteht, denn es ist genau so, wie ich schrieb.
Strafbar ist ein absichtliches Handspiel.
Strafbar (also absichtlich im Sinne der Regeln, nicht unbedingt im Sinne des allgemeinen Sprachgebrauchs) ist, wenn die Körperhaltung unnatürlich ist usw.
Diese Auflistung ist nicht exklusiv. Du darfst den Ball nicht fangen, auch wenn der nicht explizit aufgelistet ist (es ist eben Absicht).
Diese aufgezählten Fälle sind immer strafbar (oder immer absichtlich im Sinne der Regeln).
Es gibt aber auch unabsichtliche, nicht strafbare Handspiele.
Dies ist der Fall, wenn keine der obigen Bedingungen nicht erfüllt ist, und zusätzliche eine der Bedingungen, die nun genannt werden, erfüllt ist.
Zum Beispiel, der Ball kommt vom eigenen Körper.
Zuerst sind also die Bedingungen zu prüfen, die oben stehen.
Arme über der Schulter oder unnatürliche Vergrößerung der Körperfläche z.B. ist immer strafbar, auch wenn der Ball vom eigenen Körper kommt.
Ist dies nicht der Fall, wird geprüft, ob etwas gegen Absicht spricht.
Die Regel geht also davon aus, dass ein Handspiel im Normalfall absichtlich ist.

Ein Beispiel:
Beleidigungen hier im Forum werden sanktioniert.
Eine Beleidigung ist eine ehrabschneidende Bezeichnung oder Verballhornung des Nicks oder Vereinsname (z.B. FC Schwarzgeld oder Hoppenheim).
Nicht sanktioniert wird allerdings eine freundliche, offensichtlich nicht böse gemeinte ironische Bemerkung wie "aus den Löwen wurde im Laufe der Partie eher Kätzchen" oder "wir haben halt nicht wie Adler, sondern wie Hühnchen gespielt".
Das gilt nicht zwingend hier im Forum, es ist ein Beispiel.
Wir haben zuerst die zu sanktionierende Aktion (Beleidigung), dann wird diese definiert (ehrabschneidend) um im letzten Teil zu definieren, wann es nicht strafbar ist (nicht ehrabschneidend und offensichtlich ironisch).
Das ist natürlich nicht ausreichend, aber es ist der selbe Aufbau.
Absichtliches Handspiel ist strafbar, das liegt vor wenn x, falls x nicht erfüllt und eine der nun folgenden Bedingungen y, z .... erfüllt sind, liegt kein absichtliches (a.k.a. strafbares) Handspiel vor.
Wie du Absicht definierst ist vollkommen egal, wichtig ist, wie die Regel Absicht definiert.
Daher das Beispiel mit der "gefährlichen Körperverletzung".
Nehmen wir mal als Beispiel eine "schwere Körperverletzung".
Im allgemeinen Sprachgebrauch würde man annehmen, wenn ich dir das Jochbein breche, liegt eine schwere Verletzung vor, also haben wir eine schwere Körperverletzung.
Das ist falsch.
Diese liegt vor, wenn ein bleibender Schaden eintritt (zum Beispiel Verlust des Augeblichts), warum? Weil das StGB das eben so definiert.
So werden Regeln gemacht.
Sie definieren Begriffe, diese Definitionen müssen nicht zwingend mit dem common sense übereinstimmen.

Du hast also zu prüfen, in folgender Reihenfolge.
Liegt eine Berührung der Hand (wie sie in den Fußballregeln definiert ist!) vor.
Ist diese Berührung absichtlich? Dafür werden Kriterien genannt, bei denen immer von Absicht auszugehen ist (sind diese nicht erfüllt, bedeutet das aber nicht, dass keine Absicht vorliegen kann).
Sind diese nicht erfüllt, und eine der letztgenannten Bedingungen ist erfüllt, dann liegt keine Absicht vor, folglich ist das Handspiel nicht strafbar.
Du darfst den Ball nicht fangen, auch wenn er von deinem Oberschenkel abspringt (unnatürliche Körperhaltung und offensichtliche Absicht), wenn du aber mit dem Bein eine Flanke im Sprung abfängst, dabei eine Bogenlampe produzierst und der Ball nun gegen deine Hand prallt, während du eine sprungtypische Armhaltung hast, die keine der obigen Bedingungen erfüllt, dann ist es keine Absicht, also nicht strafbar.
Aber ich schreibe das jetzt zum wievielten Mal?
Du kannst natürlich behaupten, das alle außer dir Dumm sind, die Wahrscheinlichkeit, dass du der bist, der es nicht versteht, ist aber deutlich größer.
Kennst du den Witz mit dem Mann auf der Autobahn?
Ein Mann fährt auf der Autobahn, im Radio kommt die Warnmeldung: Achtung Geisterfahrer.
Der Mann sagt: Einer? Hunderte!

Also ein letztes Mal.
Strafbar ist das absichtliche Handspiel.
Dann wird definiert, wann immer Absicht vorliegt.
Dann wird definiert, wann keine Absicht vorliegt. Das ist natürlich nur der Fall, wenn keine der Bedingungen, die immer Absicht bedeuten, vorliegen. Diese Auflistung, entgegen deiner Behauptung, eben nicht abschliessend. (Das steht da nicht. Das hast du erfunden.)
Genau deshalb steht da "Außer in den genannten vier Fällen, sind folgende Situationen nicht strafbar."
Du erfindest hier etwas, und argumentierst aufgrund den von dir erfunden Zusätzen zu den Regeln.
Das sind aber "deine Regeln", nicht die des DFB (oder der FIFA), und deshalb passt es nicht zu den Regeln.
Der Fehler liegt aber bei dir, nicht beim DFB.
Die Bedingungen sind eben nicht exklusiv, sondern sie beschreiben Beispiele.
Es ist auch möglich, die Hände über der Schulter zu haben und den Ball vom eigenen Oberschenkel daran zu bekommen.
Das wäre absichtlich (also strafbar), denn die Regel sagt explizit, dass wenn die Arme über der Schulter sind, eben immer ein absichtliches Handspiel vorliegt.
Das macht absolut Sinn, wenn man nicht Dinge zur Regel erfindet.



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 Regel widerspricht sich selbst, aber warum?  - #12


16.01.2021 00:58


Handspiellotterie


Braunschweig-FanBraunschweig-Fan


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@nick_user

Sorry, du offenbarst einfach eklatante Mängel im sprachlichen Verständnis von Texten. Da hab ich nach dem ersten Absatz aufgehört zu lesen, denn das war sehr extrem, wie falsch das alles schon war. Und geht weiter bei deiner wiederholten Behauptung nur absichtliche Handspiele seien strafbar.
Bei den Basics kann ich hier leider nicht anfangen, einfachste Texte zu verstehen. Dann wird es erst Recht unmöglich, wenn es darum geht erläuternde Absätze etc. zu diskutieren.



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 Regel widerspricht sich selbst, aber warum?  - #13


16.01.2021 01:14


nick_user


Eintr. Frankfurt-FanEintr. Frankfurt-Fan


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@Handspiellotterie

Zitat von Handspiellotterie
@nick_user

Sorry, du offenbarst einfach eklatante Mängel im sprachlichen Verständnis von Texten. Da hab ich nach dem ersten Absatz aufgehört zu lesen, denn das war sehr extrem, wie falsch das alles schon war. Und geht weiter bei deiner wiederholten Behauptung nur absichtliche Handspiele seien strafbar.
Bei den Basics kann ich hier leider nicht anfangen, einfachste Texte zu verstehen. Dann wird es erst Recht unmöglich, wenn es darum geht erläuternde Absätze etc. zu diskutieren.


Du bist ein klassischer Fall von Dunning-Kruger-Effekt.
Viel Spß beim googlen.
Du hast hier von SetOnFire schon die Erklärung bekommen, der hat sie direkt vom DFB, aber nur du verstehst das Ganze natürlich, wie sollte man auch annehmen, dass der DFB seine Regeln versteht, lächerlich ....
Ich bin raus, du raffst ja nichtmal, was "Absicht" in diesem Kontext bedeutet.
Aber lerne mal Lesen, Textverständnis ist nicht nötig.
Ein Vergehen liegt vor, wenn:
• ein Spieler den Ball absichtlich mit der Hand/dem Arm berührt (einschließlich Bewegungen der Hand/des Arms zum Ball)

Da kommt übrigens die Absicht her. Seite 72 der offziellen Fußballregeln.
Danach folgen die Ausnahmen, wann jede Berührung absichtlich ist, und danach (und das ist der Teil, den du nicht verstehst) folgt die Definition der strafbaren, also, im Sinne der Regeln, absichtlichen Vergehen.
Regelwerke sind anders zu lesen als normaler Text.
Und jetzt lass mich in frieden, es macht keinen Sinn dir etwas zu erklären, denn eine Diskussion war das hier zu keiner Zeit.
Die Vorraussetzung dafür wäre, dass du das Thema verstanden hättest.
Das ist aber, laut dir, nicht der Fall. Wie ich darauf komme? Du selbst hast es geschrieben:
Zitat von Handspiellotterie
Weil es heute Thema war:

Abgesehen davon, dass ich mich frage wie es dazu kommen kann, dass jemand so eine Regel verzapft: Warum stört sich niemand daran?


Nun, das von mir genannte ist der Grund, aber das zu verstehen, bist du offensichtlich nicht in der Lage, also schleich dich, bevor ich unhöflich werde.



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 Regel widerspricht sich selbst, aber warum?  - #14


16.01.2021 01:17


Handspiellotterie


Braunschweig-FanBraunschweig-Fan


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Beiträge: 344

@nick_user

Zitat von nick_user
Strafbar ist ein absichtliches Handspiel.

Falsch, strafbar sind seit wenigen Jahren auch unabsichtliche Handspiele.

Zitat von nick_user
Strafbar (also absichtlich im Sinne der Regeln, nicht unbedingt im Sinne des allgemeinen Sprachgebrauchs) ist, wenn die Körperhaltung unnatürlich ist usw.

Falsch, denn eine unnatürliche Körperhaltung ist keine Absicht, aber dennoch strafbar.

Zitat von nick_user
Diese Auflistung ist nicht exklusiv.

Falsch, sie ist exklusiv. Alles was nicht darin steht, ist auch erlaubt. Was wären das sonst für Regeln?

Zitat von nick_user
Du darfst den Ball nicht fangen, auch wenn der nicht explizit aufgelistet ist (es ist eben Absicht).

Falsch, es ist aufgelistet, weil es ein absichtliches Handspiel ist.

Zitat von nick_user
Es gibt aber auch unabsichtliche, nicht strafbare Handspiele.
Dies ist der Fall, wenn keine der obigen Bedingungen nicht erfüllt ist, und zusätzliche eine der Bedingungen, die nun genannt werden, erfüllt ist.

Dieser letzte Satz ergibt so wenig Sinn, dass ich gar nicht weiß wo ich anfange soll

Zitat von nick_user
Zum Beispiel, der Ball kommt vom eigenen Körper.
Zuerst sind also die Bedingungen zu prüfen, die oben stehen.
Arme über der Schulter oder unnatürliche Vergrößerung der Körperfläche z.B. ist immer strafbar, auch wenn der Ball vom eigenen Körper kommt.

Falsch. Denn diese Szene ist in der Auflistung was strafbar ist, schon direkt von der Strafbarkeit ausgenommen.

Zitat von nick_user
Ist dies nicht der Fall, wird geprüft, ob etwas gegen Absicht spricht.
Die Regel geht also davon aus, dass ein Handspiel im Normalfall absichtlich ist.

Ähm, was?

Und das ist wie gesagt nur der erste völlig hanebüchene Absatz. Was der schon offenbart, sagt genug. Also komplett hoffnungslos...

EDIT: Kein Problem, bin auch raus. Ist wie als würde ein Hauptschüler meinen, ich hätte keine Ahnung von Mathe, weil ich ihm nicht Lineare Algebra erklären könnte, er aber nicht mal Dreisatz oder Bruchrechnung versteht.

Und auch SetOnFire hat hier nichts erklärt. Er hat sogar den Widerspruch in seiner Ausführung noch mal verdeutlicht, es aber nicht mal bemerkt.



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 Regel widerspricht sich selbst, aber warum?  - #15


16.01.2021 01:27


nick_user


Eintr. Frankfurt-FanEintr. Frankfurt-Fan


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@Handspiellotterie

Zitat von Handspiellotterie
Zitat von nick_user
Strafbar ist ein absichtliches Handspiel.

Falsch, strafbar sind seit wenigen Jahren auch unabsichtliche Handspiele.

Zitat von nick_user
Strafbar (also absichtlich im Sinne der Regeln, nicht unbedingt im Sinne des allgemeinen Sprachgebrauchs) ist, wenn die Körperhaltung unnatürlich ist usw.

Falsch, denn eine unnatürliche Körperhaltung ist keine Absicht, aber dennoch strafbar.

Zitat von nick_user
Diese Auflistung ist nicht exklusiv.

Falsch, sie ist exklusiv. Alles was nicht darin steht, ist auch erlaubt. Was wären das sonst für Regeln?

Zitat von nick_user
Du darfst den Ball nicht fangen, auch wenn der nicht explizit aufgelistet ist (es ist eben Absicht).

Falsch, es ist aufgelistet, weil es ein absichtliches Handspiel ist.

Zitat von nick_user
Es gibt aber auch unabsichtliche, nicht strafbare Handspiele.
Dies ist der Fall, wenn keine der obigen Bedingungen nicht erfüllt ist, und zusätzliche eine der Bedingungen, die nun genannt werden, erfüllt ist.

Dieser letzte Satz ergibt so wenig Sinn, dass ich gar nicht weiß wo ich anfange soll

Zitat von nick_user
Zum Beispiel, der Ball kommt vom eigenen Körper.
Zuerst sind also die Bedingungen zu prüfen, die oben stehen.
Arme über der Schulter oder unnatürliche Vergrößerung der Körperfläche z.B. ist immer strafbar, auch wenn der Ball vom eigenen Körper kommt.

Falsch. Denn diese Szene ist in der Auflistung was strafbar ist, schon direkt von der Strafbarkeit ausgenommen.

Zitat von nick_user
Ist dies nicht der Fall, wird geprüft, ob etwas gegen Absicht spricht.
Die Regel geht also davon aus, dass ein Handspiel im Normalfall absichtlich ist.

Ähm, was?

Und das ist wie gesagt nur der erste völlig hanebüchene Absatz. Was der schon offenbart, sagt genug. Also komplett hoffnungslos...

EDIT: Kein Problem, bin auch raus. Ist wie als würde ein Hauptschüler meinen, ich hätte keine Ahnung von Mathe, weil ich ihm nicht Lineare Algebra erklären könnte, er aber nicht mal Dreisatz oder Bruchrechnung versteht.

Und auch SetOnFire hat hier nichts erklärt. Er hat sogar den Widerspruch in seiner Ausführung noch mal verdeutlicht, es aber nicht mal bemerkt.


Qed.
Du bist einfach nicht in der Lage, das gelesene zu verstehen.
Nachtrag:
Lineare Algebra habe ich mal an der Uni gelernt (und das ist nichtmal wirklich Mathe, das ist simples rechnen), aber dir werde ich sie nicht erklären. Zu viel arbeit die sich nicht lohnt.



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Voting-Teilnehmer

Daumen hoch richtig entschieden
-
Daumen runter Veto
-
×

12.01.2021 20:45

Schiedsrichter

Manuel GräfeManuel Gräfe
Guido Kleve
Markus Sinn
Franz Bokop

Statistik von Manuel Gräfe

Bayer Leverkusen Eintr. Frankfurt Spiele
26  
  28

Siege (DFL)
14  
  11
Siege (WT)
13  
  9

Unentschieden (DFL)
4  
  7
Unentschieden (WT)
4  
  9

Niederlagen (DFL)
8  
  10
Niederlagen (WT)
9  
  10

Aufstellung

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Alle Daten zum Spiel

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