Sanktionen nach Abseitspiff regelkonform?

 Sanktionen nach Abseitspiff regelkonform?  - #1


20.05.2021 10:31


Stern des Südens


Bayern München-FanBayern München-Fan


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Am letzten spieltag gab es eine interesante Szene.
Bayerns Torhüter Nübel greift mit den Händen ausserhalb des Straufraumes regelwidrig nach dem Ball.
Er erhält jedoch keine gelbe Karte (oder sogar rote Karte?), da der Schiedsrichter aus Abseits entscheidet.
Hätte Nübel nicht trotzdem verwarnet werden müssen?

Die Diskussion fand auch im Forum statt, konnte aber dort nicht eindeutig belegt werden:

https://www.wahretabelle.de/forum/regelfrage-50-minute-handspiel-von-nubel/23/18629?page=1&spieltag=33&saisonId=319

Im DFB - Regelwerk steht unter Regel 11/Abseits nur wann eine situation Abseits ist und wann nicht.
Ob es trotz Abseits bei gleichzeitigen Regelverstößennicht trotzdem Sanktion geben müsste lässt sich dort nicht finden.

Ein anderes Beispiel kann in dem nachfolgenden Link eingesehen werden:

https://www.youtube.com/watch?v=daj7dGF2Emo

Arien Robben wurde damals von Torhüter Marvin Hitz rotwürdig von den Beinen geholt.
Robben fiel daraufhin wochenlang verletzt aus.

Hitz wurde damals nicht sanktioniert. Begründung damals: bei Robbens Sprint lag eine Abseitsstellung vor.

Haben wir hier eine Lücke im Regelwerk oder habe ich etwas übersehen?

Wer kann mir hier weiterhelfen?  Danke schon mal vorab!



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 Sanktionen nach Abseitspiff regelkonform?  - #2


20.05.2021 13:27


GladbacherFohlen
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GladbacherFohlen
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Soweit ich das beurteilen kann ist ja mit dem Abseitspfiff das Spiel offiziell unterbrochen und somit alle weiteren Aktionen nach dem Pfiff hinfällig, es sei denn der Verstoß ist eine klare Tätlichkeit oder Unsportlichkeit die natürlich auch bei unterbrochenem Spiel geahndet werden sollten. Im Falle Hitz gg Robben ging es glaube ich dann um eine Notbremse des Augsburger Keepers die aber dann wegen der Abseitsstellung natürlich hinfällig wäre, da hat Hitz schlichtweg Glück gehabt. So würde ich das dann auch bei Nübel sehen. Das Spiel war wegen des Pfiffs unterbrochen als Nübel den Ball außerhalb des Strafraums mit der Hand berührt. Das würde aufgrund der Spielsituation eh schon nicht für Rot reichen, wenn da nur für Gelb, aber da während einer Spielunterbrechung auch manche Feldspieler den Ball in der Hand halten ist das auch für Nübel absolut unproblematisch wenn auch glücklich  



"Das ist der ganz normale Wahnsinn hier im Borussia-Park!" - 100,5-Kommentator Andreas Küppers nach Igor de Camargos Last-Minute-Tor in der Relegation 2011 gegen Bochum


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 Sanktionen nach Abseitspiff regelkonform?  - #3


20.05.2021 13:41


woscsnh


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Zur ursprünglichen Frage:
nicht der Pfiff ist maßgebend, sondern der Zeitpunkt, in dem klar wird, dass es sich um ein Abseitsvergehen handelt.
Folgendes Szenario wäre denkbar (ich kenne die Szene nicht):
Wenn also  Nübel den Ball vor einen Gegenspieler fängt und der stand im Abseits, ist das Abseits ab dem Augenblick zu ahnden, in dem klar wird, dass der Spieler Nübel irgendwie behindert.

M.E. ist die Beschreibung der Abseitsvergehen einer der großen Baustellen im Regelwerk.



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 Sanktionen nach Abseitspiff regelkonform?  - #4


20.05.2021 15:22


Jadon


Bayern München-FanBayern München-Fan


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@Stern des Südens

Zitat von Stern des Südens
Am letzten spieltag gab es eine interesante Szene.
Bayerns Torhüter Nübel greift mit den Händen ausserhalb des Straufraumes regelwidrig nach dem Ball.
Er erhält jedoch keine gelbe Karte (oder sogar rote Karte?), da der Schiedsrichter aus Abseits entscheidet.
Hätte Nübel nicht trotzdem verwarnet werden müssen?

Die Diskussion fand auch im Forum statt, konnte aber dort nicht eindeutig belegt werden:

https://www.wahretabelle.de/forum/regelfrage-50-minute-handspiel-von-nubel/23/18629?page=1&spieltag=33&saisonId=319

Im DFB - Regelwerk steht unter Regel 11/Abseits nur wann eine situation Abseits ist und wann nicht.
Ob es trotz Abseits bei gleichzeitigen Regelverstößennicht trotzdem Sanktion geben müsste lässt sich dort nicht finden.

Ein anderes Beispiel kann in dem nachfolgenden Link eingesehen werden:

https://www.youtube.com/watch?v=daj7dGF2Emo

Arien Robben wurde damals von Torhüter Marvin Hitz rotwürdig von den Beinen geholt.
Robben fiel daraufhin wochenlang verletzt aus.

Hitz wurde damals nicht sanktioniert. Begründung damals: bei Robbens Sprint lag eine Abseitsstellung vor.

Haben wir hier eine Lücke im Regelwerk oder habe ich etwas übersehen?

Wer kann mir hier weiterhelfen?  Danke schon mal vorab!


EIgentlich habe ich es auch dort schon recht klar erklärt, meine ich zumindest, aber vielleicht ist es so noch eindeutiger: persönliche Strafen die durch eine SPO ("taktisches Foul") oder DOGSO ("Notbremse") zustande kommen werden nichtig, wenn bereits zuvor ein Vergehen der anderen Mannschaft stattfand, das nachträglich geahndet wird (hier: Abseits). Der Grund ist ganz einfach, dass die Szene regeltechnisch mit dem ersten, nachträglich geahndetem Vergehen (hier: dem nachträglich geahndetem Abseits) bereits beendet ist und eine Torchance somit gar nicht mehr zustande kommen kann.
Ausnahme: das Vergehen an sich ist aufgrund der Härte verwarnungs- oder feldverweiswürdig (ein Handspiel also definitiv nicht). Dann gibt es die Karte aber eben auch aufgrund der Gesundheitsgefährdung und nicht weil ein Angriff oder eine klare Torchance verhindert wurde.



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 Sanktionen nach Abseitspiff regelkonform?  - #5


20.05.2021 16:59


Stern des Südens


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Danke fr die Antworten bisher!

@Jadon

doch, doch du hast es plausibel erklärt und formuliert, aber ich hätte das Ganze eben gerne auch belegt, sprich aus welcher Quelle hast du das?
Ist das irgendwo in den offiziellen DFB - Auslegungen oder im Regelwerk zu finden?

Deine geschilderte Auslegung erscheint mir überaus sinnvoll und angebracht.

Einfach zu behaupten nach einem Abseits oder auch sonstigem Pfiff kann nichts mehr sanktioniert werden, wäre ja absurd und es gibt ja zig Beispiele, wo es selbst nach einem Schlusspfiff nach Spielende im Kabinengang noch eine rote Karte gab usw..

Felix Zwayer hätte nach dem überharten Einsteigen mit daraus resultierenden langen Verletzungsfolgen für Robben damals 
im Pokalspiel Hitz durchaus die rote Karte zeigen können, eigentlich zwingend zeigen müssen.





 



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 Sanktionen nach Abseitspiff regelkonform?  - #6


20.05.2021 17:42






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@Stern des Südens

Zitat von Stern des Südens
Ist das irgendwo in den offiziellen DFB - Auslegungen oder im Regelwerk zu finden?


Braucht es das? Die Regeln gelten ja "immer" bei allem, was im Zusammenhang mit dem Spiel steht, so kann es eben auch "Rot" nach Spielende geben.
Gelb für "taktische Fouls" oder Rot für DOGSO kann es ja nur bei laufendem Spiel geben, wenn aber vorher ein Vergehen der anderen Mannschaft vorlag, ist damit das Spiel faktisch unterbrochen. 
Alle anderen Karten (für rücksichtslos, übermäßig hart, ...) kann es auch in Spielunterbrechungen geben. Wobei in der Praxis bestimmte durchaus berechtigte Karten wohl eher nicht gegeben werden, weil das Spiel zunächst noch weiterlief obwohl es vorher schon "faktisch" unterbrochen war (z.B. durch Abseits). Siehe Beispiel Hitz, da wäre Rot mMn möglich gewesen, aber bei rechtzeitiger Unterbrechung wäre er wohl so nicht hingegangen und hätte gar kein rotwürdiges Vergehen begangen, es war ja keine Tätlichkeit, die natürlich immer Rot ist.

E: Wobei ich mich jetzt doch frage, ob ohne Frei-/Strafstoß bei einem Vergehen wie bei Hitz eine Karte möglich ist?! 



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 Sanktionen nach Abseitspiff regelkonform?  - #7


20.05.2021 17:57


Jadon


Bayern München-FanBayern München-Fan


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Hatte vorhin kein Regeltext zur Hand, deshalb als Nachtrag:
9. Läuft das Spiel nach einem Vorfall, der anschließend überprüft wird, weiter, bleiben sämtliche Disziplinarmaßnahmen, die seit diesem Vorfall ergriffen oder erforderlich wurden, gültig, selbst wenn die ursprüngliche Entscheidung geändert wird (Ausnahme: Verwarnung/Feldverweis nach dem Verhindern eines aussichtsreichen Angriffs oder dem Vereiteln einer offensichtlichen Torchance).
 

Aus dem VAR-Protokoll (S.106 der aktuellen Fußball-Regeln)



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 Sanktionen nach Abseitspiff regelkonform?  - #8


11.12.2021 05:01






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@VARum? @Stern des Südens

Zitat von VARum?
E: Wobei ich mich jetzt doch frage, ob ohne Frei-/Strafstoß bei einem Vergehen wie bei Hitz eine Karte möglich ist?! 

Ja.

Eine Spielstrafe ist nur dann möglich, wenn das Spiel "läuft".
Eine persönliche Disziplinarstrafe ist zu jedem Zeitpunkt möglich. Hierbei gilt:

- Vor Betreten des Spielfeldes (SR):
Feldverweis auf Dauer möglich. Keine Karte, lediglich Meldung. Spieler darf nicht auf Mannschaftsliste aufgeführt werden (sofern noch nicht freigegeben). Falls dieser Spieler von Beginn an spielen hätte sollen, darf dieser durch einen Auswechselspieler ohne Reduzierung der Anzahl an erlaubten Wechseln ersetzt werden. Sofern die Bestimmungen eine Maximalanzahl an Auswechselspielern festlegt, darf der "freie" Ersatzspielerplatz nicht aufgefüllt werden.

- Ab Betreten des Spielfeldes bis zum Verlassen nach Abpfiff:
Karten. Bis zum Anstoß darf der Startelfplatz ebenfalls durch einen Auswechselspieler besetzt werden.

- Nach Verlassen des Spielfeldes:
Meldung. Entgegen der automatischen Sperre durch Zeigen der roten Karte (Vorsperre) tritt eine Sperrstrafe i.d.R. erst nach Urteil des Sportgerichts ein.

Das heißt zusammengefasst:
Eine Spielstrafe (=gegen die Mannschaft) kann nur während dem laufenden Spiel erfolgen.
Eine Disziplinarstrafe (=gegen Spieler) kann zu jedem Zeitpunkt - unabhägig ob das Spiel läuft oder pausiert - während des Spiels verhängt werden.

Beispiel:
Der Eckstoß wurde noch nicht ausgeführt und es kommt zu einer Tätlichkeit im Strafraum.
Folge:
Spielstrafe: Keine
Spielfortsetzung: Eckball
Disziplinarstrafe: Täter bekommt Rot.

Zitat von Stern des Südens
Ist das irgendwo in den offiziellen DFB - Auslegungen oder im Regelwerk zu finden?


Das ist tatsächlich ein guter Einwand, mir ist das tatsächlich nicht direkt bekannt.

Aufbröseln kann ich es dir allerdings:
Aus o.g. Gründen ist eine Spielstrafe nicht mehr möglich. Hier ist das erste Vergehen immer von Relevanz (Bei gleichzeitigem Vergehen gilt das "schwerwiegendere" Vergehen. Bei "Gleichwertigkeit": SR Ball).
Physische Vergehen werden aufgrund ihrer Begehungsart sanktioniert. Daher wird hier nicht anders gehandelt.
Was "wegfällt" wären bspw. Handspiel zur Torverhinderung und generell "Verhindern eines Tores oder Vereiteln einer offensichtlichen Torchance", also vorallem "Unsportlichkeiten".

Ein Handspiel zieht jedoch nur dann eine Disziplinarstrafe nach sich, wenn es sich um ein unsportliches Handspiel handelt. Unsportlichkeit in diesem Zusammenhang wird in Hinblick auf den Einfluss auf das Spiel bewertet (früher gab es eine schönere Definition als heute ("Verwarnung für unsportliches Betragen").
Ebenso bei einem "Taktischen Foul". Hierbei wird ein aussichtsreicher Angriff unterbunden und eben aufgrund jeder Unsportlichkeit die Verwarnung ausgesprochen.
Ist das Spiel nun unterbrochen, entfällt die Bedingung (siehe "Verwarnungswürdige Vergehen"). Es kann nun ja kein "aussichtsreicher Angriff" oder gar eine "offensichtliche Torchance" vorliegen. Ergo entfällt der Charakter der "Unsportlichkeit" und eine Verwarnung wäre somit hinfällig.
Aber das sagt ja auch der gesunde Menschenverstand.

(Auch klar: Hätte der Schiedsrichter früher gepfiffen, wäre der Stürmer nicht durchgerannt, hätte der Verteidiger nicht die rücksichtslose oder gar brutale Grätsche auspacken müssen. Das ist zwar die logische Konsequenz, aber erfüllt eben nach wie vor den Tatbestand des verwarnungswürdigen bzw. feldverweiswürdigen Vergehens.
)

Ich hoffe, ich habe das halbwegs verständlich formuliert.



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