Unioner Becherwerfer
Relevante Themen
Vorschläge der Community
17. Min.: Gelb/Rot nach Foul Ehizibue an Gießelmann | von sickma
Allgemeine Themen
Unioner Becherwerfer | von 18dreiundneunzig
Badstübner | von Hertha81
Var bei Eckbällen? | von Jockel
Neues Thema zum Spiel erstellen
Unioner Becherwerfer - #1
01.04.2022 21:46
Toll, das man anscheinend aus den Vorfällen in der jüngsten Vergangenheit 0 gelernt hat. Aber bei einigen bestimmten Fans fehlt es dafür wohl an Intelligenz.
Bei DAZN sah es so aus, als ob da bis zum einem Treffer des SR nicht mehr viel gefehlt hat…
Bei DAZN sah es so aus, als ob da bis zum einem Treffer des SR nicht mehr viel gefehlt hat…
VAR macht mich traurig... :(
Unioner Becherwerfer - #2
Unioner Becherwerfer - #3
02.04.2022 17:54
Zitat von Okudera
Wurde die dna genommen wie in Bochum ???
Es sind nur versuchte Verbrechen strafbar, nicht versuchte Vergehen. Der Becherwurf wird vermutlich nicht mit einer Gefängnisstrafe ab einem Jahr aufwärts bestraft, daher konnte man gestern wohl auf das Sicherstellen der mikrobiologischen Beweise verzichten.

Unioner Becherwerfer - #4
02.04.2022 19:21
Zitat von LittiZitat von Okudera
Wurde die dna genommen wie in Bochum ???
Es sind nur versuchte Verbrechen strafbar, nicht versuchte Vergehen. Der Becherwurf wird vermutlich nicht mit einer Gefängnisstrafe ab einem Jahr aufwärts bestraft, daher konnte man gestern wohl auf das Sicherstellen der mikrobiologischen Beweise verzichten.![]()
1. Semester und Gesetz nur halb gelesen?

Natürlich kann der Versuch eines Vergehens strafbar sein, wenn dies bestimmt ist (§ 23 Abs. 1 StGB). Ist bei der Körperverletzung der Fall (§ 223 Abs. 2 StGB)
Unioner Becherwerfer - #5
02.04.2022 22:27
Zitat von eott1991Zitat von LittiZitat von Okudera
Wurde die dna genommen wie in Bochum ???
Es sind nur versuchte Verbrechen strafbar, nicht versuchte Vergehen. Der Becherwurf wird vermutlich nicht mit einer Gefängnisstrafe ab einem Jahr aufwärts bestraft, daher konnte man gestern wohl auf das Sicherstellen der mikrobiologischen Beweise verzichten.![]()
1. Semester und Gesetz nur halb gelesen?
Natürlich kann der Versuch eines Vergehens strafbar sein, wenn dies bestimmt ist (§ 23 Abs. 1 StGB). Ist bei der Körperverletzung der Fall (§ 223 Abs. 2 StGB)
So ähnlich...

Unioner Becherwerfer - #6
Unioner Becherwerfer - #7
03.04.2022 13:25
Zitat von Okudera
Also brechen goldene Zeiten für Testlabore an
Hab mir gleich Aktien davon gesichter. - Nee, es müsste erst klar sein, dass es sich bei Becherwürfen immer um (versuchte) Körperverletzungen o.ä. handelt. Anderenfalls trifft wieder zu, was ich usprünglich schrieb.
Unioner Becherwerfer - #8
04.04.2022 10:16
Zitat von eott1991Zitat von LittiZitat von Okudera
Wurde die dna genommen wie in Bochum ???
Es sind nur versuchte Verbrechen strafbar, nicht versuchte Vergehen. Der Becherwurf wird vermutlich nicht mit einer Gefängnisstrafe ab einem Jahr aufwärts bestraft, daher konnte man gestern wohl auf das Sicherstellen der mikrobiologischen Beweise verzichten.![]()
1. Semester und Gesetz nur halb gelesen?
Natürlich kann der Versuch eines Vergehens strafbar sein, wenn dies bestimmt ist (§ 23 Abs. 1 StGB). Ist bei der Körperverletzung der Fall (§ 223 Abs. 2 StGB)
Ist sogar versuchte gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB), da sie mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs begangen wird.
In Bochum hatte man ggf. schon einen Täter identifiziert, dann macht es Sinn zusätzlich die DNA abzugeleichen um auf Nummer sicher zu gehen. Sofern man keinen Tatverdächtigen hat, bringt das nix. Es müsste die DNA in der Datenbank sein und man müsste noch zusätzlich Zeugen ermittelt werden (DNA alleine reicht nicht). Wenn der Schiri verfehlt wird, ist der Vorsatz auch schlecht nachweisbar. Den Aufwand kann man sich schenken.
Unioner Becherwerfer - #9
04.04.2022 19:18
Zitat von SpielbeobachterZitat von eott1991Zitat von LittiZitat von Okudera
Wurde die dna genommen wie in Bochum ???
Es sind nur versuchte Verbrechen strafbar, nicht versuchte Vergehen. Der Becherwurf wird vermutlich nicht mit einer Gefängnisstrafe ab einem Jahr aufwärts bestraft, daher konnte man gestern wohl auf das Sicherstellen der mikrobiologischen Beweise verzichten.![]()
1. Semester und Gesetz nur halb gelesen?
Natürlich kann der Versuch eines Vergehens strafbar sein, wenn dies bestimmt ist (§ 23 Abs. 1 StGB). Ist bei der Körperverletzung der Fall (§ 223 Abs. 2 StGB)
Ist sogar versuchte gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB), da sie mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs begangen wird.
In Bochum hatte man ggf. schon einen Täter identifiziert, dann macht es Sinn zusätzlich die DNA abzugeleichen um auf Nummer sicher zu gehen. Sofern man keinen Tatverdächtigen hat, bringt das nix. Es müsste die DNA in der Datenbank sein und man müsste noch zusätzlich Zeugen ermittelt werden (DNA alleine reicht nicht). Wenn der Schiri verfehlt wird, ist der Vorsatz auch schlecht nachweisbar. Den Aufwand kann man sich schenken.
Aber wird der Becher geworfen, um den Linienrichter (Eckballausführenden usw.) mit dem Becher zu treffen und zu verletzen? Oder ist es eher vergleichbar mit dem Bierbecherwerfen nach einem Tor in den Block oder mit dem Spucken vor die Füße des Gegners? - Ich finde das Verhalten total bescheuert, aber ist es rechtlich so klar zu erfassen?
Unioner Becherwerfer - #10
05.04.2022 16:24
Zitat von LittiZitat von SpielbeobachterZitat von eott1991Zitat von LittiZitat von Okudera
Wurde die dna genommen wie in Bochum ???
Es sind nur versuchte Verbrechen strafbar, nicht versuchte Vergehen. Der Becherwurf wird vermutlich nicht mit einer Gefängnisstrafe ab einem Jahr aufwärts bestraft, daher konnte man gestern wohl auf das Sicherstellen der mikrobiologischen Beweise verzichten.![]()
1. Semester und Gesetz nur halb gelesen?
Natürlich kann der Versuch eines Vergehens strafbar sein, wenn dies bestimmt ist (§ 23 Abs. 1 StGB). Ist bei der Körperverletzung der Fall (§ 223 Abs. 2 StGB)
Ist sogar versuchte gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB), da sie mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs begangen wird.
In Bochum hatte man ggf. schon einen Täter identifiziert, dann macht es Sinn zusätzlich die DNA abzugeleichen um auf Nummer sicher zu gehen. Sofern man keinen Tatverdächtigen hat, bringt das nix. Es müsste die DNA in der Datenbank sein und man müsste noch zusätzlich Zeugen ermittelt werden (DNA alleine reicht nicht). Wenn der Schiri verfehlt wird, ist der Vorsatz auch schlecht nachweisbar. Den Aufwand kann man sich schenken.
Aber wird der Becher geworfen, um den Linienrichter (Eckballausführenden usw.) mit dem Becher zu treffen und zu verletzen? Oder ist es eher vergleichbar mit dem Bierbecherwerfen nach einem Tor in den Block oder mit dem Spucken vor die Füße des Gegners? - Ich finde das Verhalten total bescheuert, aber ist es rechtlich so klar zu erfassen?
In der Tat, mit dem Vorsatz wird es sowieso schwierig. Man muss nachweisen, dass der Werfer den Linienrichter verletzen wollte. Das ist bei einem solchen "Wurfgeschoss" eher fraglich, dass dies der Werfer für gut möglich hielt und trotzdem geworfen hat. Insofern ist eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung wahrscheinlicher, dafür muss man aber treffen und der Schiedsrichter verletzt werden. Das ist hier ja nicht der Fall.
Voting-Teilnehmer 
![]() |
|
---|---|
- |
![]() |
|
---|---|
- |
01.04.2022 20:30
Schiedsrichter
Statistik von Florian Badstübner


6
6
Siege (DFL)
4
0
Siege (WT)
4
0
Unentschieden (DFL)
1
2
Unentschieden (WT)
1
2
Niederlagen (DFL)
1
4
Niederlagen (WT)
1
4
Aufstellung

Rönnow


Awoniyi 88.
Knoche
Haraguchi 76.
Khedira
Baumgartl
Prömel 89.
Gießelmann
Kilian
Özcan
67. Kainz
83. Hübers
46. Ehizibue
67. Ljubičić
Andersson
Schwäbe
Hector
Skhiri
83. Uth
Özcan
67. Kainz
83. Hübers

46. Ehizibue

67. Ljubičić
Andersson
Schwäbe
Hector
Skhiri
83. Uth
Voglsammer 72.
Möhwald 89.
Behrens 88.
Ryerson 76.
Möhwald 89.
Behrens 88.
Ryerson 76.
67. Lemperle
67. Chabot
83. Horn
46. Thielmann
83. Schaub
67. Chabot
83. Horn
46. Thielmann

83. Schaub