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04.08.2020 13:23 Uhr | Quelle: dpa

Rote Karte für absichtliches Husten? Ex-Schiri Kircher: «Nie erlebt»

Neue Regel zum Schutz vor dem Coronavirus

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Quelle: imago images
Ex-Schiedsrichter Knut Kircher kann sich nicht vorstellen, dass es Platzverweise für absichtliches anhusten geben wird

Der frühere Top-Schiedsrichter Knut Kircher kann sich künftige Platzverweise wegen absichtlichen Hustens derzeit nur schwer vorstellen. «Ich habe so etwas nie erlebt», sagte der 51-Jährige am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Die Regelhüter des International Football Association Board (IFAB) hatten zuvor beschlossen, die neue Richtlinie zum Schutz vor dem Coronavirus in das Regelwerk aufzunehmen. «Dieses Thema war damals aber auch nicht präsent, weil ich in einer Zeit ohne Corona gepfiffen habe.» Kircher hatte bis 2016 Spiele in der Fußball-Bundesliga geleitet und anschließend nach Erreichen der Altersgrenze die Laufbahn beendet.

Ob Fußballer künftig wegen absichtlichen Hustens in Richtung Schiedsrichter oder anderer Spieler die Rote Karte bekommen, liegt im Ermessen der Referees. Bei zufälligem Husten oder bei einem großen Abstand zwischen den Spielern solle der Schiedsrichter keine Maßnahmen ergreifen, heißt es weiter. Es müsse eine eindeutige Handlung vorliegen.

Der frühere Top-Schiedsrichter Knut Kircher kann sich künftige Platzverweise wegen absichtlichen Hustens derzeit nur schwer vorstellen. «Ich habe so etwas nie erlebt», sagte der 51-Jährige am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Die Regelhüter des International Football Association Board (IFAB) hatten zuvor beschlossen, die neue Richtlinie zum Schutz vor dem Coronavirus in das Regelwerk aufzunehmen. «Dieses Thema war damals aber auch nicht präsent, weil ich in einer Zeit ohne Corona gepfiffen habe.» Kircher hatte bis 2016 Spiele in der Fußball-Bundesliga geleitet und anschließend nach Erreichen der Altersgrenze die Laufbahn beendet.

Ob Fußballer künftig wegen absichtlichen Hustens in Richtung Schiedsrichter oder anderer Spieler die Rote Karte bekommen, liegt im Ermessen der Referees. Bei zufälligem Husten oder bei einem großen Abstand zwischen den Spielern solle der Schiedsrichter keine Maßnahmen ergreifen, heißt es weiter. Es müsse eine eindeutige Handlung vorliegen.

Diese News betrifft folgende Schiedsrichter:

Knut Kircher Name : Knut Kircher
Geburtsdatum: 02.02.1969
Ort: Rottenburg

Diese News betrifft folgende Schiedsrichter:

Knut Kircher
Name : Knut Kircher
Geburtsdatum: 02.02.1969
Ort: Rottenburg

10.08.2020 23:15


BUFU1610


SC Freiburg-FanSC Freiburg-Fan


Mitglied seit: 04.02.2020

Aktivität:
Beiträge: 257

Ich glaube da geht es vorwiegend um die Signalwirkung.

Mit Ruhm bekleckert haben sich die Mannschaften ja bisher wirklich nicht (gab ja einige Beispiele weiter oben) - da muss man als Fußballregierung vielleicht auch mal ein positives Signal in Richtung Gesetzgeber schicken, dass die den Laden nicht einfach komplett dicht machen.

Ist schon ein Ausnahmefall, für den hier die Regel geschustert ist, aber eben ein trächtiger. Wer mit schlechtem Beispiel vorangehen will, soll sich eben so ne Karte abholen. Wäre nur mal wieder ein Fall von "selber schuld, so dumm muss man erst mal sein".


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10.08.2020 22:14


Tttrdd


Eintr. Frankfurt-FanEintr. Frankfurt-Fan


Mitglied seit: 05.03.2020

Aktivität:
Beiträge: 439

Jetzt kommt zur hier üblichen Ahnungslosigkeit hinsichtlich Fußball noch die hinsichtlich juristischer Sachverhalte...wird echt immer besser.

Zum Glück dürfen sich die Spieler noch anhauchen. Was ist eigentlich mit Niesen? Oder pusten? Fragen über Fragen in diesem ach so wichtigen Themenfeld.


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07.08.2020 14:36


Funkemariesche


1. FC Köln-Fan1. FC Köln-Fan


Mitglied seit: 18.08.2013

Aktivität:
Beiträge: 715

@Naynwehr

Zitat von Naynwehr
Es ist ja nicht so, als hätte es Anhusten während Corona noch nicht gegeben. Diego Costa zu den Reportern als Beispiel.
https://www.kicker.de/772058/artikel 

Da muss man sich zudem überlegen: Das fand nach dem CL-Spiel am 11.3. statt. Das war derselbe Tag, an dem das Geisterspiel Gladbach-Köln stattfand. Schon das 2 Tage später geplante BL-Spiel wurde ganz abgesagt und die Bundesliga wurde für die folgenden 2 Monate komplett ausgesetzt.

Wer absichtliches Anhusten als Bagatelle abtun will wie @Tttrdd, sollte wissen, dass das im wahren Leben eine Straftat ist.

Bei absichtlichem Anhusten kann man wegen (tätlicher) Beleidigung vor den Kadi kommen. Tätlich wird die Beleidigung, wenn Nähe und Intensität dazu führen, dass Spucketröpfen auf dem Gegenüber landen oder landen können. Bei Tätlichkeit verdoppelt sich das Höchststrafmaß für Beleidigung. Hier z.B. ein Fall, in dem es wegen Anhustens zu einer Verurteilung zu 2.700 Euro Geldstrafe kam. Dem Artikel kan man auch entnehmen: In Zeiten von Covid-19 kann absichtliches Anhusten auch als (versuchte) gefährliche Körperverletzung vor Gericht kommen.

Natürlich folgen Strafbarkeit im wahren Leben und Sanktionierung von Vergehen auf dem Fußballplatz unterschiedlichen Gesetzen. Bei Körperverletzungen beim Kampf um den Ball sind die Grenzen viel großzügiger als sonst im Leben. Bei Aktionen gegen andere Spieler abseits des Kampfs um den Ball (also Tätlichkeiten) sind die Fußballregeln viel strenger als das Strafrecht. Es gab schon rote Karten, weil das Bein eines schwer gefoulten Spielers in Richtung des foulenden Spieler zuckt. Im Strafrecht wäre das ein Nichts.

Absichtliches Anhusten gehört in den Bereich Tätlichkeit. Da wäre es doch äußerst seltsam, wenn etwas, was im wahren Leben strafrechtlich erheblich ist, auf dem Platz abseits des Balls gegen den Gegenspieler geht und noch nicht mal vom Schiedsrichter sanktioniert werden kann.


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