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04.11.2022 14:30 Uhr | Quelle: WahreTabelle

Schiedsrichterball: Der Schutzmané

Kurioser Abwehrversuch im Fokus

Johannes Gründel
Johannes Gründel
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Quelle: IMAGO
Sadio Mané blockt den Ball mit dem Arm.

Johannes Gründel
Johannes Gründel

Wer am Dienstag das Champions-League-Spiel zwischen dem FC Bayern und Inter Mailand geschaut hat, dürfte sich vermutlich schon in der Anfangsphase gewundert haben. Münchens Sadio Mané blockte einen vollwuchtigen Schuss mit dem Arm, den er vor das Gesicht hielt. Schiedsrichter Ivan Kruzliak wurde an den Monitor geschickt, entschied zur großen Überraschung vieler aber auf Eckstoß.

Damit geriet ein als wahr empfundener Mythos ins Wanken: Bisher war man sich doch einig, dass es keine Schutzhand gebe, also ein Handspiel, mit dem das Gesicht geschützt wird, strafbar sei. Das ist ein Satz, den man ganz häufig hört und der sicherlich auch viel Wahres hat – aber nicht vollumfänglich stimmt. Doch von vorne: Wenn ein Spieler die Hand aktiv in die (erwartete) Flugbahn bewegt, um den Ball mit der Hand abzublocken und einen schmerzhaften Aufprall verhindert, dann ist das unter allen möglichen Verständnisvarianten des Begriffs Absicht. Denn es kommt dem Spieler ja gerade darauf an, den Ball mit der Hand zu berühren, damit er nicht an schmerzhafte Stelle geht.

So weit, so gut. Eigentlich könnte man die Kolumne an dieser Stelle schon wieder schließen und in die nächste Woche verabschieden. Eigentlich. Doch dann schwebt – passend zum Halloween-Wochenende – der Geist des Regelwerks (bitte unbedingt in spukhafter Stimme lesen!) vorbei und weist auf eine übliche Praxis beim Freistoß hin: Wie ist das denn dann mit den Spielern, die in der Mauer ihre edelsten Körperteile mit den Händen schützen? Auch wenn der Ball dann an die Hand geht, gibt so etwas doch niemals Strafstoß, obwohl die subjektive Absicht dahinter dieselbe ist. Und auch wenn in der Mauer der Brustbereich durch den Arm geschützt wird, führt das auch bei Arm-Ball-Kontakt nicht zu einem Strafstoß – weder im Männer- noch im Frauenfußball.

Die Gleichung „Schutzhand = strafbar“ ist also offensichtlich zu einfach gedacht. Aber wann ist das Handspiel dann strafbar und wann nicht? Aufklärung hierzu liefert ein Tweet der internationalen Regelhüter aus dem Februar 2022. Frei übersetzt steht dort: „Ein Angreifer schießt scharf auf das Tor. Ein Verteidiger in unmittelbarer Nähe nimmt die Hände reflexartig vor das Gesicht, um das Gesicht zu schützen, und der Ball trifft die Hände. Wie ist die richtige Entscheidung? Antwort: Der Schiedsrichter lässt weiterspielen, weil die Hand-/Armhaltung Folge einer natürlichen (Reflex-)Bewegung des Spielers war und den Körper nicht unnatürlich vergrößert“

Hier zeigt das IFAB, wie es die Handspielregel im Sinn und Geist des Regelwerks verstanden wissen will. Wenn ein Spieler sich selbst reflexartig schützt und dabei den Körper nicht unnatürlich vergrößert, soll das Handspiel nicht strafbar sein. Dem deutschen Wortlaut nach verwundert das, denn unter den Begriff der Absicht lässt sich die Schutzhand problemlos fassen, sodass man gar nicht auf den Passus der unnatürlichen Vergrößerung des Körpers zurückgreifen muss. Doch hier hilft der englische Originaltext: Die Entsprechung des Wortes „absichtlich“ lautet dort nämlich nicht etwa „purposely“ oder „intentionally“, sondern „deliberately“. Während im deutschen „absichtlich“ eine starke Willenskomponente und Zweckorientierung mitschwingt, stammt das englische Wort „deliberate“ vom lateinischen „deliberare“, was so viel heißt wie „erwägen“ oder auch „beratschlagen“. Hier liegt also stärkerer Fokus auf einem Prozess des Nachdenkens, sei es in der Szene selbst oder vorweggenommen durch eine bestimmte (ggf. auch antrainierte) Handhaltung. Reflexe dagegen zeichnen sich dadurch aus, dass man gerade nicht nachdenkt.

Von daher gibt der Wortlaut des englischen Originaltexts das Verständnis des IFAB durchaus her. Und das finde ich auch in Ordnung: Denn der Spieler, der sein Gesicht schützt, tut das nicht, um sich einen Vorteil zu verschaffen, und es macht auch keinen nennenswerten Unterschied, ob der Ball vom Arm oder vom Gesicht abprallt – beides ist in diesen Szenen kaum kontrolliert. Lässt man den Regeltext und die eingewöhnten Argumentationsmuster („Es gibt keine Schutzhand“) beiseite, gibt es also gute Gründe, hier kein strafwürdiges Handspiel zu verhängen. Man kann dann aber durchaus die Anschlussfrage stellen, ob eine Schutzhand, die den Körper vergrößert, wirklich strafwürdig ist. Auch das Regelwerk gäbe hierfür durchaus einen Anknüpfungspunkt her: Ist ein solcher Schutzreflex, der in der Regel intuitiv, damit nur schwer kontrollierbar erfolgt und – im Gegensatz zu den sogenannten „Reflexen“ der Torhüter – auch kein eintrainierter Mechanismus darstellt, als natürliche Reaktion wirklich eine unnatürliche Vergrößerung des Körpers darstellt. Mit Blick auf die Strafwürdigkeit des Handspiels könnte ich damit leben, solche „echten“ Reflexe auch bei einer Vergrößerung des Körpers weiterlaufen zu lassen. Das wäre aber vielleicht doch ein zu harter Schritt für die doch ziemlich konservative Fußballöffentlichkeit …

Wer am Dienstag das Champions-League-Spiel zwischen dem FC Bayern und Inter Mailand geschaut hat, dürfte sich vermutlich schon in der Anfangsphase gewundert haben. Münchens Sadio Mané blockte einen vollwuchtigen Schuss mit dem Arm, den er vor das Gesicht hielt. Schiedsrichter Ivan Kruzliak wurde an den Monitor geschickt, entschied zur großen Überraschung vieler aber auf Eckstoß.

Damit geriet ein als wahr empfundener Mythos ins Wanken: Bisher war man sich doch einig, dass es keine Schutzhand gebe, also ein Handspiel, mit dem das Gesicht geschützt wird, strafbar sei. Das ist ein Satz, den man ganz häufig hört und der sicherlich auch viel Wahres hat – aber nicht vollumfänglich stimmt. Doch von vorne: Wenn ein Spieler die Hand aktiv in die (erwartete) Flugbahn bewegt, um den Ball mit der Hand abzublocken und einen schmerzhaften Aufprall verhindert, dann ist das unter allen möglichen Verständnisvarianten des Begriffs Absicht. Denn es kommt dem Spieler ja gerade darauf an, den Ball mit der Hand zu berühren, damit er nicht an schmerzhafte Stelle geht.

So weit, so gut. Eigentlich könnte man die Kolumne an dieser Stelle schon wieder schließen und in die nächste Woche verabschieden. Eigentlich. Doch dann schwebt – passend zum Halloween-Wochenende – der Geist des Regelwerks (bitte unbedingt in spukhafter Stimme lesen!) vorbei und weist auf eine übliche Praxis beim Freistoß hin: Wie ist das denn dann mit den Spielern, die in der Mauer ihre edelsten Körperteile mit den Händen schützen? Auch wenn der Ball dann an die Hand geht, gibt so etwas doch niemals Strafstoß, obwohl die subjektive Absicht dahinter dieselbe ist. Und auch wenn in der Mauer der Brustbereich durch den Arm geschützt wird, führt das auch bei Arm-Ball-Kontakt nicht zu einem Strafstoß – weder im Männer- noch im Frauenfußball.

Die Gleichung „Schutzhand = strafbar“ ist also offensichtlich zu einfach gedacht. Aber wann ist das Handspiel dann strafbar und wann nicht? Aufklärung hierzu liefert ein Tweet der internationalen Regelhüter aus dem Februar 2022. Frei übersetzt steht dort: „Ein Angreifer schießt scharf auf das Tor. Ein Verteidiger in unmittelbarer Nähe nimmt die Hände reflexartig vor das Gesicht, um das Gesicht zu schützen, und der Ball trifft die Hände. Wie ist die richtige Entscheidung? Antwort: Der Schiedsrichter lässt weiterspielen, weil die Hand-/Armhaltung Folge einer natürlichen (Reflex-)Bewegung des Spielers war und den Körper nicht unnatürlich vergrößert“

Hier zeigt das IFAB, wie es die Handspielregel im Sinn und Geist des Regelwerks verstanden wissen will. Wenn ein Spieler sich selbst reflexartig schützt und dabei den Körper nicht unnatürlich vergrößert, soll das Handspiel nicht strafbar sein. Dem deutschen Wortlaut nach verwundert das, denn unter den Begriff der Absicht lässt sich die Schutzhand problemlos fassen, sodass man gar nicht auf den Passus der unnatürlichen Vergrößerung des Körpers zurückgreifen muss. Doch hier hilft der englische Originaltext: Die Entsprechung des Wortes „absichtlich“ lautet dort nämlich nicht etwa „purposely“ oder „intentionally“, sondern „deliberately“. Während im deutschen „absichtlich“ eine starke Willenskomponente und Zweckorientierung mitschwingt, stammt das englische Wort „deliberate“ vom lateinischen „deliberare“, was so viel heißt wie „erwägen“ oder auch „beratschlagen“. Hier liegt also stärkerer Fokus auf einem Prozess des Nachdenkens, sei es in der Szene selbst oder vorweggenommen durch eine bestimmte (ggf. auch antrainierte) Handhaltung. Reflexe dagegen zeichnen sich dadurch aus, dass man gerade nicht nachdenkt.

Von daher gibt der Wortlaut des englischen Originaltexts das Verständnis des IFAB durchaus her. Und das finde ich auch in Ordnung: Denn der Spieler, der sein Gesicht schützt, tut das nicht, um sich einen Vorteil zu verschaffen, und es macht auch keinen nennenswerten Unterschied, ob der Ball vom Arm oder vom Gesicht abprallt – beides ist in diesen Szenen kaum kontrolliert. Lässt man den Regeltext und die eingewöhnten Argumentationsmuster („Es gibt keine Schutzhand“) beiseite, gibt es also gute Gründe, hier kein strafwürdiges Handspiel zu verhängen. Man kann dann aber durchaus die Anschlussfrage stellen, ob eine Schutzhand, die den Körper vergrößert, wirklich strafwürdig ist. Auch das Regelwerk gäbe hierfür durchaus einen Anknüpfungspunkt her: Ist ein solcher Schutzreflex, der in der Regel intuitiv, damit nur schwer kontrollierbar erfolgt und – im Gegensatz zu den sogenannten „Reflexen“ der Torhüter – auch kein eintrainierter Mechanismus darstellt, als natürliche Reaktion wirklich eine unnatürliche Vergrößerung des Körpers darstellt. Mit Blick auf die Strafwürdigkeit des Handspiels könnte ich damit leben, solche „echten“ Reflexe auch bei einer Vergrößerung des Körpers weiterlaufen zu lassen. Das wäre aber vielleicht doch ein zu harter Schritt für die doch ziemlich konservative Fußballöffentlichkeit …

08.04.2024 12:19


lily167


Arminia Bielefeld-FanArminia Bielefeld-Fan


Mitglied seit: 08.04.2024

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Beiträge: 1



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07.11.2022 17:36


Spielbeobachter


1. FC Köln-Fan1. FC Köln-Fan


Mitglied seit: 25.08.2009

Aktivität:
Beiträge: 3995

@Hagi01

Zitat von Hagi01
Zitat von Spielbeobachter
Zitat von Hagi01
Kurioser Abwehrversuch im Fokus


Nix für ungut, @Hagi01. In dem Beispiel der IFAB ist, anders als bei Mané, wirklich keine Absicht zu erkennen. Der Stürmer kommt aus allerkürzester Nähe ("Very Close" im Text) auf den Abwehrspieler zu, dieser zieht den ganzen Körper zurück aus der Schussbahn. Dabei zieht er im echten Reflex auch die Arme mit nach oben. Es gibt überhaupt keinen Anhaltspunkt für Absicht. Extrem kurze Entfernung. Spieler zieht die Hand zwar etwas hoch aber den Körper nach hinten eher vom Ball weg. Die Hände werden dem Ball nicht entgegengestemmt sonden schützen nur den Körper. Daher wendet das IFAB hier nur die unnatürliche Vergrößerung an, die es mangels Vergrößerung eben nicht hergibt.

Bei Mané ist es aber zwar ein strammer Schuss, aber eine Entfernung von ca. 8 Meter. Das ist kein Schutzreflex sondern eine klassische Reaktion auf die Spielsituation. Zu dem längeren Weg kommt die klare Ausholbewegung, Mané weiß ja nicht erst wenn der Ball getroffen ist, was bevorsteht. Mané reagiert und reißt die Fäuste vor den Körper.

Es sprechen hier alle üblichen Kriterien für Absicht. Keine kurze Entfernung, Mané weiß das der Ball kommt. Mané handelt zwar um den Kopf zu schützen, aber er will das auch. Er ballt die beiden Fäuste zusammen um den Ball abzuwehren und schiebt die Arme nach vorne. Er bewegt sich nicht, anders als ein Spieler von Mailand parallel aus der Schussbahn. Das ist kein Reflex aus dem Rückenmark (auch wenn das hier reflexartig behauptet wird, weil es so schön die Schutzhand rechtfertigen könnte) sondern eine Bewegung die willentlich vom Gehirn kontrolliert wird. Die Hand wird zur Faust, ist stark und wehrt den Ball ab.

Das Wort Absicht schließt solche Reaktionen nicht aus, die den Körper schützen sollen. Kein Abwehrspieler "will" Hand spielen, ist ja doof, gibt Elfmeter. Das er damit den Zweck verfolgt, seinen Kopf zu schützen schließt doch die Absicht aus. Deshalb ist der Satz mit Schutzhand nicht falsch. Wenn ich mich willentlich schütze, schließt das die Absicht nicht aus.

Wenn aber Absicht vorliegt, kommt es auf die Vergrößerung nach der Regel gar nicht an. Anderer Unterfall. Im Übrigen führt Mané die Fäuste auch vor den Körper weg und vergrößert damit die Trefferfläche, was man nur auf Pressefotos, aber nicht auf den Fernsehbildern, gut erkennen kann.

Die Szene taugt nicht, die Geschichte des Handspiels neu zu erfinden. Da ein paar Schiedsrichter in Deutschland aber dazu neigen solche Beispiel- oder Schablonenszenen von DFB oder IFAB überzubewerten (damit meine ich jetzt nicht Dich, @Hagi01 ) freue ich mich schon auf Schutzhände in den nächsten Wochen... 

Das ist sicherlich eine vertretbare Auslegung des Regeltexts von Dir, aber ich verstehe den Beitrag des IFABs anders. Das "very close" ist nur eine Beschreibung der konkreten Szene, bei den Kriterien taucht es nicht auf. Auch erinnere ich mich an einen Regelvortrag, in dem eine Beispielsszene gezeigt wurde, in der ein Spieler in der Mauer (also sogar nochmal etwas mehr Abstand als bei Mané) die Hand senkrecht vor dem Gesicht hatte und der Ball dann auch dorthin ging. Zu meiner damaligen Überraschung wurde der gegebene Strafstoß als falsch bewertet, weil die Schutzhand direkt vor dem Körper zulässig sein soll. Eine mögliche regeltechnische Erklärung habe ich in dem Text versucht darzustellen. Der Wahrheit dürfte aber natürlich auch nicht allzufern sein, dass die zuständigen Personen bei FIFA und UEFA nicht sonderlich nahe am Regelwortlaut hängen, sondern nach ihrem Verständnis vom Sinn und Geist des Spiels und danach, was der Fußball angeblich erwartet, agieren. Collina und Rosetti waren noch nie als Regelpäpste bekannt...

(Eine Klarstellung seitens des DFB würde ich mir aber auch wünschen. Vielleicht kommt etwas in den nächsten Schiedsrichterzeitungen)


Über den von Dir geschilderten Fall berichtet auch Gräfe in seinem Tweet. Ist aber auch wieder etwas anderes und weder ein Reflexfall noch ein Absichtsfall.

Collina soll wohl gesagt haben, dass es ihm wurscht ist, ob jemand bei einer Schusssituation (z.B. beim Freistoß) die Hände vors Gemächt bringt oder stattdessen den Arm direkt vors Gesicht mit eindeutig keiner Ausweitung der Körperfläche bringt. Die Schutzhand unten war ja auch immer erlaubt, der Spieler weiß ja gar nicht wo der Ball hingeht.

Eine Faustabwehr à la Mané ist aber wieder ganz was anderes, weil klare Absicht den Ball wegzufausten und die Position der Hand - eben nicht als Reflex sondern als Absicht - über einen Meter extra in den Flugweg gebracht wird. Das hat mE damit nichts zu tun, weil es kein Fall der Körperflächenvergrößerung ist. Reflex hast Du halt nur bei "very close", Mané wehrt den Ball hier mit einer gewollten Reaktion mit einer Top-Faustabwehr à la Manuel Neuer ab.

Ich bin mir sehr sicher, dass UEFA und FIFA den Schutzmané (nochmal Danke für dieses Begriff) nicht gutheißen werden. Der kicker hat sich auch bei verschiedenen Regelexperten umgehört und hat eine einhellige Meinung eingeholt ("klassische Abwehraktion").

https://www.kicker.de/die-grosse-verwirrung-um-man-s-handspiel-924045/artikel
 


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07.11.2022 17:16


Stesspela Seminaisär



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@Hagi01

Zitat von Hagi01

(Eine Klarstellung seitens des DFB würde ich mir aber auch wünschen. Vielleicht kommt etwas in den nächsten Schiedsrichterzeitungen)


Wo denkst du hin. Nachher würde man bei der Handregel noch durchblicken oder gar in zukunft hinterfragen wenn ein Spieler auf kürzester distanz angeschoßen wird und sie wieder Handspiel pfeifen.


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