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15.09.2016 13:35 Uhr | Quelle: WahreTabelle

Schiedsrichterball: Die Notbremse des Torwarts

Kolumne: Johannes Gründel erklärt bei WahreTabelle das Regelwerk und strittige Fußball-Szenen.

Johannes Gründel
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Sommer / Grifo
Quelle: Imago Sportfoto
Aufreger im Schwarzwaldstadion: Gladbachs Keeper Yann Sommer stoppt Vicenzo Grifo vom SC Freiburg.

Johannes Gründel
Johannes Gründel

Bereits am zweiten Spieltag der Fußball-Bundesliga kam die neue Notbremsenregelung zum Tragen. Mönchengladbachs Torhüter Yann Sommer (27) brachte im Strafraum den Freiburger Vincenzo Grifo (31) zu Fall. Schiedsrichter Harm Osmers (31) aus Hannover, der in seinem Debüt – abgesehen von einem nicht gegebenen Strafstoß für Freiburg – eine gute Leistung zeigte, ahndete das Foul zurecht mit einem Strafstoß und der Gelben Karte.

In der vergangenen Saison wäre dies noch eine Rote Karte wegen Notbremse gewesen. Aufgrund der Regeländerung im vergangenen Sommer war das, ebenso wie die Gelbe Karte beim Foul von Marc-Andre ter Stegen am Dienstag in der Champions League, korrekt. Dabei wurde die „Dreifach-Bestrafung“ nicht abgeschafft, sondern lediglich abgeschwächt: Bei einer Notbremse im eigenen Strafraum ist zwischen einem auf den Gegner bezogenen und einem ballbezogenen Angriff zu unterscheiden. Nur ein eindeutig auf den Gegner bezogener Angriff ist noch mit Rot zu ahnden, während ein ballbezogener Angriff die Gelbe Karte nach sich zieht.

Als Schiedsrichter muss man bei der Bewertung solcher Situationen nach einem Schema vorgehen: Liegt eine Notbremse im eigenen Strafraum vor? Wenn ja: Hat der foulende Spieler eine Chance und den Willen, den Ball zu spielen? Dabei darf der Schiedsrichter aber keine allzu hohen Maßstäbe anlegen. Es genügt, wenn der foulende Spieler einen „generellen Willen“ hat, den Ball in dieser Szene zu spielen. Dahinter steckt die Frage, ob eine unsportliche Absicht zur Vereitelung einer klaren Torchance vorliegt oder nicht. Halten, Schubsen und Ziehen sind Zeichen einer solch unsportlichen Absicht.

Beim Torwart kann man das aber nicht in derselben Pauschalität sagen wie bei einem Feldspieler. Ein Torwart darf im eigenen Strafraum den Ball mit der Hand spielen und geht dementsprechend anders in den Zweikampf. Wäre ein Feldspieler so eingestiegen wie Sommer, wäre er mit der Roten Karte bestrafen zu werden. Sommer aber ist ein Torhüter und ging torwarttypisch in den Zweikampf. Bei der Bewertung der Szene darf man sich auch nicht von der Zeitlupe täuschen lassen: Sommer kommt zwar zu spät, allerdings wollte er hier Grifo nicht gezielt foulen. Er kam lediglich zu spät, ohne dass eine unsportliche Absicht vorlag.

Wenn man die ersten beiden Fragen – Notbremse im Strafraum? Ballbezug? – entsprechend mit „Ja“ beantwortet hat, kommt man noch zur letzten Frage: War das Foul von der Härte her rotwürdig? Ein solches Foul muss dann natürlich erst Recht bei einer Notbremse mit Rot bestraft werden. Davon war Sommer aber meilenweit entfernt.

Entscheidend bei Notbremsen im Strafraum ist nach den neuen Regeln die Frage, ob der Angriff ball- oder gegnerbezogen war. In den meisten Fällen wird Ballbezug anzunehmen sein. Man mag diese Regel kritisieren, weil es zum Teil zu Abgrenzungsschwierigkeiten kommen kann und für Spieler die gefährlichere Grätsche nun attraktiver ist als das ungefährliche Festhalten. Die Grundsatzentscheidung des IFAB ist aber zu akzeptieren und anhand des unterschiedlichen Grades an unsportlicher Absicht kann man diese Entscheidung zumindest nachvollziehen. Für Handspiele gilt das natürlich nicht, da diesen die entsprechende unsportliche Absicht innewohnt. Harm Osmers jedenfalls hat in dieser Szene alles richtig entschieden.

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Als Schiedsrichter muss man bei der Bewertung solcher Situationen nach einem Schema vorgehen: Liegt eine Notbremse im eigenen Strafraum vor? Wenn ja: Hat der foulende Spieler eine Chance und den Willen, den Ball zu spielen? Dabei darf der Schiedsrichter aber keine allzu hohen Maßstäbe anlegen. Es genügt, wenn der foulende Spieler einen „generellen Willen“ hat, den Ball in dieser Szene zu spielen. Dahinter steckt die Frage, ob eine unsportliche Absicht zur Vereitelung einer klaren Torchance vorliegt oder nicht. Halten, Schubsen und Ziehen sind Zeichen einer solch unsportlichen Absicht.

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Wenn man die ersten beiden Fragen – Notbremse im Strafraum? Ballbezug? – entsprechend mit „Ja“ beantwortet hat, kommt man noch zur letzten Frage: War das Foul von der Härte her rotwürdig? Ein solches Foul muss dann natürlich erst Recht bei einer Notbremse mit Rot bestraft werden. Davon war Sommer aber meilenweit entfernt.

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