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23.09.2022 15:07 Uhr | Quelle: Wahre Tabelle

Schiedsrichterball: Ein VAR-Vorschlag

Über mehr Transparenz und Challenges

Johannes Gründel
Johannes Gründel
Christian Dingert am VAR-Bildschirm
Quelle: IMAGO
Christian Dingert am VAR-Bildschirm

Johannes Gründel
Johannes Gründel

Es gibt Wochen, da tue ich mir als Kolumnist schwer, ein Thema zu finden, weil es am vergangenen Wochenende kaum schiedsrichterbezogene Themen und/oder die wenigen, die es gibt, entweder heißer gekocht werden als gegessen oder schon von vielen Seiten durchgekaut wurden (Schöne Grüße an dieser Stelle nach Mönchengladbach!). An sich ist das ja ein gutes Zeichen. Kaum schiedsrichterbezogene Themen bedeutet, dass es auch kaum Aufreger gab, die Schiedsrichter also nicht aufgefallen sind – und unauffällige Schiedsrichter sind bekanntlich die besten Schiedsrichter. Doch irgendwie muss ich die Kolumne ja füllen und das idealerweise, anders als in der Weird-Al-Parodie „(This song’s just) Six words long“, nicht nur mit dem Inhalt, dass mir eigentlich nichts einfällt.

Und keine Sorge, das wird auch nicht der Inhalt dieser Kolumne sein: Denn glücklicherweise kam kurz vor Toreschluss DFB-Schiedsrichterchef Lutz-Michael Fröhlich wie deus ex machina und gesteht unter anderem Verbesserungsbedarf beim Videoassistenten ein. Und das ist natürlich eine Steilvorlage für alle, die gerne über den Videoassistenten meckern. Doch konstruktive Vorschläge, wie man es besser machen kann, liest man nur selten. Dieser Beitrag soll sich nun genau daran versuchen.

7. Spieltag: Alle strittigen Szenen und Korrekturen im Überblick

Prämisse

Vorab: Ich finde den Videoassistenten eine gute Einrichtung, da er im Prinzip das tut, was er tun soll, nämlich Fehlentscheidungen verhindern. Die Forderung nach einer kompletten Abschaffung halte ich daher nicht nur für unrealistisch, sondern auch für eine Verschlechterung. Das mag man auch gerne anders sehen, soll aber nicht Gegenstand dieser Kolumne sein. Stattdessen liegt ihr die Prämisse zugrunde, dass man den Videoassistenten behalten wird.

Das Hauptproblem

Die Akzeptanz des Videoassistenten leidet in meinen Augen vor allen an seiner geringen Transparenz. Das betrifft zunächst die Fans im Stadion, die den Schiedsrichter nur zum Bildschirm gehen sehen und 20 Sekunden später eine Entscheidung präsentiert bekommen. Die viel größere Blackbox betrifft aber Fans im Stadion wie vor dem TV gleichermaßen: Wann greift der Videoassistent ein und wann nicht? Wenn man sich nicht ausführlich und über längere Zeit mit dem Konzept des Videoassistenten beschäftigt hat, erscheint das teilweise willkürlich. Doch auch als jemand mit angelesenem Wissen auf dem Gebiet kann man ohne Kenntnis der Kommunikation zwischen Schiedsrichter und Videoassistent in manchen Situationen nur (fundiert) spekulieren. Auch die textbausteinbasierten Erklärungen auf dem Twitterkanal der DFB-Schiedsrichter helfen dabei nicht wirklich weiter. Dabei ist Transparenz meines Erachtens der Schlüssel zu größerer Akzeptanz. Klar, Hertha-Horst mit der Zwei-Meter-Vereinsbrille und Nürnberg-Nina mit sieben Bier intus (Vereins-, Vornamen und Beschreibungen vollkommen ohne über die Alliteration hinausgehende Hintergründe gewählt) wird auch eine klarere Regel nicht davon abhalten, „Scheiß DFB“ zu brüllen und eine Verschwörung gegen den eigenen Verein zu wittern. Auch entschiedene VAR-Gegner werden sich durch so etwas nicht bekehren lassen. Aber wer dem Videoassistenten grundsätzlich offen gegenübersteht, aber von der aktuellen Umsetzung enttäuscht ist – und das sind nach anekdotischer Evidenz (die sozialen Medien lehren uns: Das ist die beste Evidenz!) viele Fans –, für den ist größere Transparenz eine Möglichkeit, sich mit dem Videoassistenten nicht nur zu arrangieren, sondern ihn für sinnvoll zu halten. Doch dafür muss er verstehen, warum der Videoassistent eingreift und warum nicht.

Die Wurzel allen Übels

Das ist aber gar nicht so einfach. Denn es gibt nicht nur zwei Eingriffsgründe (klare offensichtliche Fehlentscheidung und schwerwiegender übersehener Vorfall), sondern der bekanntere von beiden, nämlich der klare und offensichtliche Fehler, ist schon per Definition ein schwammiger Begriff: Wann ist ein Fehler klar? Und wann ist das auch noch offensichtlich? Das lässt sich nicht objektivieren, wenn das Regelwerk naturgemäß nicht nur faktische, also Schwarz-Weiß-Entscheidungen kennt, sondern auch solche mit Ermessensspielraum, und wenn die Wahrnehmung des Schiedsrichters fehleranfällig ist. Es ist kein Zufall, sondern systemimmanent, dass die größten Diskussionen im Zusammenhang mit dem Videoassistenten diese Saison bei Handspielszenen und bei Abseitsvergehen (nicht: Abseitsstellungen) geführt wurden. Klar, bei knappen Abseitsstellungen (Schöne Grüße nach Leverkusen!) gibt es ein kurzes Gemurre, aber die meisten Fans erkennen an, dass auch ein Zehenabseits eben Abseits ist und jede andere Regelung entweder die hauchzarten Entscheidungen nur verschiebt (Regel: Abseits erst ab 20 cm – gleiche Diskussionen bei 21 cm) oder wieder Wertungsspielraum einführt.

Die hybride Lösung

Will man den Videoassistenten also radikal verbessern, muss man an dieser Stelle radikal denken und diese Form der Eingriffsschwelle komplett über Bord werfen. Mir schwebt ein hybrides System mit einer Kombination aus Videoassistenteneingriffen und Challenges vor: Der Videoassistent greift im Rahmen der Auslöserszenen (Strafstoß, Tor, glattrote Karte, Spielerverwechslung) selbst ein, wenn es sich um faktische Entscheidungen handelt, denn hier funktioniert das System auch jetzt schon gut. Auch greift der Videoassistent ein, wenn sich eine Szene hinter dem Rücken des Schiedsrichters abspielt, dieser also gar keine Wahrnehmung hatte. Das wird ein seltener Fall sein, in dem auch beinahe jedem einsichtig sein sollte, warum der Videoassistent eingreift. Hat der Schiedsrichter die Szene dagegen bewertet – und sei es noch so falsch oder auf Basis einer vorhandenen, aber fehlerhaften oder einer unvollständigen Wahrnehmung (z.B. bei Blick Richtung Oberkörper, während das Vergehen im Fußbereich erfolgt) –, hält sich der Videoassistent raus. Das schließt aber eine Korrektur mithilfe der Videobilder nicht aus. An dieser Stelle kommen die Trainer ins Spiel: Diese bekommen zwei oder drei Challenges pro Spiel, die sie nach eigenem Ermessen verwenden dürfen, also nicht nur für die vier Auslöserszenen, sondern auch beispielsweise bei einer Gelben bzw. Gelb-Roten Karte oder einem Freistoß in gefährlicher Position. Kommt es zu einer Challenge, muss der Schiedsrichter sie anhand der Bilder neu bewerten und die aus seiner Sicht bessere Entscheidung treffen. Bleibt er dann bei der ursprünglichen Entscheidung, verfällt die Challenge. Kommt es zu einer Änderung, bleibt die Challenge erhalten. Damit liegt die Verantwortung bei den Trainern, die als Vertreter ihres Teams ja auch von der Entscheidung unmittelbar betroffen sind – Schiedsrichter agieren ja nicht zum Selbstzweck, sondern dienen dem Spiel und damit mittelbar auch den beiden Mannschaften. Und es ist in (fast) jeder Situation klar, warum der Schiedsrichter sich durch die Videobilder unterstützen lässt oder nicht.

Die Gefahren

Natürlich hat auch dieser Ansatz Nachteile: So bleiben auch klarste Fehlentscheidungen stehen, wenn der Trainer das Challengerecht nicht wahrnimmt oder keine Challenge mehr übrighat. Doch beides ist dann die Verantwortung des jeweiligen Trainers. Unter Umständen kann es dabei auch zu Ungerechtigkeiten kommen, etwa wenn alle Challenges bei Grauentscheidungen, die „so oder so“ ausgehen hätten können, aufgebraucht wurden. Doch zum einen wird dieser Fall sehr selten sein, zumal die Trainer auf der Bank mittlerweile ja auch Videobilder zur Verfügung haben. Zum anderen könnte man überlegen, die letzte Challenge nicht verfallen zu lassen, wenn sie (oder alle) im Rahmen von Grauentscheidungen gezogen wurde und man nur „Pech“ mit dem Ermessen des Schiedsrichters hatte.

Problematischer dürfte sein, dass nicht genutzte Challenges gegen Spielende als taktisches Mittel eingesetzt werden könnten. Man stelle sich nur einmal vor, dass es bei 0:0 in der Nachspielzeit zu einem Konter kommt, der Ball von der verteidigenden Mannschaft ins Aus gespitzelt wird und ein schneller Einwurf für das konternde Team durch eine „Phantomchallenge“, also eine Challenge ohne jeglichen Grund, verhindert wird, damit sich die Abwehr sortieren kann. Das kann man natürlich mit einer strikten Sanktionierung, also einer Roten Karte für den Missbrauch des Challengerechts, beantworten, doch das wäre in meinen Augen nur die B-Lösung. Eleganter fände ich eine Spielfortsetzung „unter Vorbehalt“: Kommt es zu einer Challenge, darf der Schiedsrichter eine oder mehrere Spielfortsetzungen „unter Vorbehalt“ zulassen. Die Grenze könnte man dann dort ziehen, wo ein Challengemissbrauch nichts mehr bewirken würde, etwa weil die Abwehr vollständig sortiert ist oder weil es ohnehin eine längere Spielunterbrechung (Verletzung, persönliche Strafe) bzw. einen Strafstoß/Anstoß gibt. Das wäre ein grundlegender Eingriff in das Regelwerk, keine Frage, weil bis dato Entscheidungen nach erfolgter Spielfortsetzung in der Regel nicht mehr geändert werden dürfen. Doch der gesamte Videoassistentenprozess ist ein grundlegender Eingriff in das Regelwerk, da macht diese besondere Einzelfallregelung das Kraut auch nicht mehr fett…

Wie man sieht: Es ist mir dann doch noch etwas eingefallen – sogar so viel, dass diese Kolumne Rekordlänge haben dürfte. Aber dank der Länderspielpause hat man ja auch die doppelte Zeit, diese Ausgabe zu lesen. Ich hoffe, das Gedankenspiel lohnt die Länge der Lektüre, und gelobe für die nächste Ausgabe wieder mehr Kürze bei hoffentlich gleicher Würze – auch ohne Grundsatzfragen und rettende Eingeständnisse seitens der Schiedsrichterführung.

Es gibt Wochen, da tue ich mir als Kolumnist schwer, ein Thema zu finden, weil es am vergangenen Wochenende kaum schiedsrichterbezogene Themen und/oder die wenigen, die es gibt, entweder heißer gekocht werden als gegessen oder schon von vielen Seiten durchgekaut wurden (Schöne Grüße an dieser Stelle nach Mönchengladbach!). An sich ist das ja ein gutes Zeichen. Kaum schiedsrichterbezogene Themen bedeutet, dass es auch kaum Aufreger gab, die Schiedsrichter also nicht aufgefallen sind – und unauffällige Schiedsrichter sind bekanntlich die besten Schiedsrichter. Doch irgendwie muss ich die Kolumne ja füllen und das idealerweise, anders als in der Weird-Al-Parodie „(This song’s just) Six words long“, nicht nur mit dem Inhalt, dass mir eigentlich nichts einfällt.

Und keine Sorge, das wird auch nicht der Inhalt dieser Kolumne sein: Denn glücklicherweise kam kurz vor Toreschluss DFB-Schiedsrichterchef Lutz-Michael Fröhlich wie deus ex machina und gesteht unter anderem Verbesserungsbedarf beim Videoassistenten ein. Und das ist natürlich eine Steilvorlage für alle, die gerne über den Videoassistenten meckern. Doch konstruktive Vorschläge, wie man es besser machen kann, liest man nur selten. Dieser Beitrag soll sich nun genau daran versuchen.

7. Spieltag: Alle strittigen Szenen und Korrekturen im Überblick

Prämisse

Vorab: Ich finde den Videoassistenten eine gute Einrichtung, da er im Prinzip das tut, was er tun soll, nämlich Fehlentscheidungen verhindern. Die Forderung nach einer kompletten Abschaffung halte ich daher nicht nur für unrealistisch, sondern auch für eine Verschlechterung. Das mag man auch gerne anders sehen, soll aber nicht Gegenstand dieser Kolumne sein. Stattdessen liegt ihr die Prämisse zugrunde, dass man den Videoassistenten behalten wird.

Das Hauptproblem

Die Akzeptanz des Videoassistenten leidet in meinen Augen vor allen an seiner geringen Transparenz. Das betrifft zunächst die Fans im Stadion, die den Schiedsrichter nur zum Bildschirm gehen sehen und 20 Sekunden später eine Entscheidung präsentiert bekommen. Die viel größere Blackbox betrifft aber Fans im Stadion wie vor dem TV gleichermaßen: Wann greift der Videoassistent ein und wann nicht? Wenn man sich nicht ausführlich und über längere Zeit mit dem Konzept des Videoassistenten beschäftigt hat, erscheint das teilweise willkürlich. Doch auch als jemand mit angelesenem Wissen auf dem Gebiet kann man ohne Kenntnis der Kommunikation zwischen Schiedsrichter und Videoassistent in manchen Situationen nur (fundiert) spekulieren. Auch die textbausteinbasierten Erklärungen auf dem Twitterkanal der DFB-Schiedsrichter helfen dabei nicht wirklich weiter. Dabei ist Transparenz meines Erachtens der Schlüssel zu größerer Akzeptanz. Klar, Hertha-Horst mit der Zwei-Meter-Vereinsbrille und Nürnberg-Nina mit sieben Bier intus (Vereins-, Vornamen und Beschreibungen vollkommen ohne über die Alliteration hinausgehende Hintergründe gewählt) wird auch eine klarere Regel nicht davon abhalten, „Scheiß DFB“ zu brüllen und eine Verschwörung gegen den eigenen Verein zu wittern. Auch entschiedene VAR-Gegner werden sich durch so etwas nicht bekehren lassen. Aber wer dem Videoassistenten grundsätzlich offen gegenübersteht, aber von der aktuellen Umsetzung enttäuscht ist – und das sind nach anekdotischer Evidenz (die sozialen Medien lehren uns: Das ist die beste Evidenz!) viele Fans –, für den ist größere Transparenz eine Möglichkeit, sich mit dem Videoassistenten nicht nur zu arrangieren, sondern ihn für sinnvoll zu halten. Doch dafür muss er verstehen, warum der Videoassistent eingreift und warum nicht.

Die Wurzel allen Übels

Das ist aber gar nicht so einfach. Denn es gibt nicht nur zwei Eingriffsgründe (klare offensichtliche Fehlentscheidung und schwerwiegender übersehener Vorfall), sondern der bekanntere von beiden, nämlich der klare und offensichtliche Fehler, ist schon per Definition ein schwammiger Begriff: Wann ist ein Fehler klar? Und wann ist das auch noch offensichtlich? Das lässt sich nicht objektivieren, wenn das Regelwerk naturgemäß nicht nur faktische, also Schwarz-Weiß-Entscheidungen kennt, sondern auch solche mit Ermessensspielraum, und wenn die Wahrnehmung des Schiedsrichters fehleranfällig ist. Es ist kein Zufall, sondern systemimmanent, dass die größten Diskussionen im Zusammenhang mit dem Videoassistenten diese Saison bei Handspielszenen und bei Abseitsvergehen (nicht: Abseitsstellungen) geführt wurden. Klar, bei knappen Abseitsstellungen (Schöne Grüße nach Leverkusen!) gibt es ein kurzes Gemurre, aber die meisten Fans erkennen an, dass auch ein Zehenabseits eben Abseits ist und jede andere Regelung entweder die hauchzarten Entscheidungen nur verschiebt (Regel: Abseits erst ab 20 cm – gleiche Diskussionen bei 21 cm) oder wieder Wertungsspielraum einführt.

Die hybride Lösung

Will man den Videoassistenten also radikal verbessern, muss man an dieser Stelle radikal denken und diese Form der Eingriffsschwelle komplett über Bord werfen. Mir schwebt ein hybrides System mit einer Kombination aus Videoassistenteneingriffen und Challenges vor: Der Videoassistent greift im Rahmen der Auslöserszenen (Strafstoß, Tor, glattrote Karte, Spielerverwechslung) selbst ein, wenn es sich um faktische Entscheidungen handelt, denn hier funktioniert das System auch jetzt schon gut. Auch greift der Videoassistent ein, wenn sich eine Szene hinter dem Rücken des Schiedsrichters abspielt, dieser also gar keine Wahrnehmung hatte. Das wird ein seltener Fall sein, in dem auch beinahe jedem einsichtig sein sollte, warum der Videoassistent eingreift. Hat der Schiedsrichter die Szene dagegen bewertet – und sei es noch so falsch oder auf Basis einer vorhandenen, aber fehlerhaften oder einer unvollständigen Wahrnehmung (z.B. bei Blick Richtung Oberkörper, während das Vergehen im Fußbereich erfolgt) –, hält sich der Videoassistent raus. Das schließt aber eine Korrektur mithilfe der Videobilder nicht aus. An dieser Stelle kommen die Trainer ins Spiel: Diese bekommen zwei oder drei Challenges pro Spiel, die sie nach eigenem Ermessen verwenden dürfen, also nicht nur für die vier Auslöserszenen, sondern auch beispielsweise bei einer Gelben bzw. Gelb-Roten Karte oder einem Freistoß in gefährlicher Position. Kommt es zu einer Challenge, muss der Schiedsrichter sie anhand der Bilder neu bewerten und die aus seiner Sicht bessere Entscheidung treffen. Bleibt er dann bei der ursprünglichen Entscheidung, verfällt die Challenge. Kommt es zu einer Änderung, bleibt die Challenge erhalten. Damit liegt die Verantwortung bei den Trainern, die als Vertreter ihres Teams ja auch von der Entscheidung unmittelbar betroffen sind – Schiedsrichter agieren ja nicht zum Selbstzweck, sondern dienen dem Spiel und damit mittelbar auch den beiden Mannschaften. Und es ist in (fast) jeder Situation klar, warum der Schiedsrichter sich durch die Videobilder unterstützen lässt oder nicht.

Die Gefahren

Natürlich hat auch dieser Ansatz Nachteile: So bleiben auch klarste Fehlentscheidungen stehen, wenn der Trainer das Challengerecht nicht wahrnimmt oder keine Challenge mehr übrighat. Doch beides ist dann die Verantwortung des jeweiligen Trainers. Unter Umständen kann es dabei auch zu Ungerechtigkeiten kommen, etwa wenn alle Challenges bei Grauentscheidungen, die „so oder so“ ausgehen hätten können, aufgebraucht wurden. Doch zum einen wird dieser Fall sehr selten sein, zumal die Trainer auf der Bank mittlerweile ja auch Videobilder zur Verfügung haben. Zum anderen könnte man überlegen, die letzte Challenge nicht verfallen zu lassen, wenn sie (oder alle) im Rahmen von Grauentscheidungen gezogen wurde und man nur „Pech“ mit dem Ermessen des Schiedsrichters hatte.

Problematischer dürfte sein, dass nicht genutzte Challenges gegen Spielende als taktisches Mittel eingesetzt werden könnten. Man stelle sich nur einmal vor, dass es bei 0:0 in der Nachspielzeit zu einem Konter kommt, der Ball von der verteidigenden Mannschaft ins Aus gespitzelt wird und ein schneller Einwurf für das konternde Team durch eine „Phantomchallenge“, also eine Challenge ohne jeglichen Grund, verhindert wird, damit sich die Abwehr sortieren kann. Das kann man natürlich mit einer strikten Sanktionierung, also einer Roten Karte für den Missbrauch des Challengerechts, beantworten, doch das wäre in meinen Augen nur die B-Lösung. Eleganter fände ich eine Spielfortsetzung „unter Vorbehalt“: Kommt es zu einer Challenge, darf der Schiedsrichter eine oder mehrere Spielfortsetzungen „unter Vorbehalt“ zulassen. Die Grenze könnte man dann dort ziehen, wo ein Challengemissbrauch nichts mehr bewirken würde, etwa weil die Abwehr vollständig sortiert ist oder weil es ohnehin eine längere Spielunterbrechung (Verletzung, persönliche Strafe) bzw. einen Strafstoß/Anstoß gibt. Das wäre ein grundlegender Eingriff in das Regelwerk, keine Frage, weil bis dato Entscheidungen nach erfolgter Spielfortsetzung in der Regel nicht mehr geändert werden dürfen. Doch der gesamte Videoassistentenprozess ist ein grundlegender Eingriff in das Regelwerk, da macht diese besondere Einzelfallregelung das Kraut auch nicht mehr fett…

Wie man sieht: Es ist mir dann doch noch etwas eingefallen – sogar so viel, dass diese Kolumne Rekordlänge haben dürfte. Aber dank der Länderspielpause hat man ja auch die doppelte Zeit, diese Ausgabe zu lesen. Ich hoffe, das Gedankenspiel lohnt die Länge der Lektüre, und gelobe für die nächste Ausgabe wieder mehr Kürze bei hoffentlich gleicher Würze – auch ohne Grundsatzfragen und rettende Eingeständnisse seitens der Schiedsrichterführung.

26.10.2023 10:55


Stern des Südens


Bayern München-FanBayern München-Fan


Mitglied seit: 19.12.2019

Aktivität:
Beiträge: 1350

@brennov

Zitat von brennov
Ich finde es ist nur eine geringfügige Änderung notwenig.
Es sollte die Formulierung bei klaren und offensichtlichen fehlentscheidungen durch nach meinnug des VAR Fehlentscheidungen geändert werden.
Wenn der VAR dem Schiedsrichter bei jeder Entscheidung die er für nicht korrekt hält einen Hinweis geben darf, ich sehe das anders schau es dir doch lieber nochmal an dann wäre schonmal die Disskussion weg ob das jetzt eine klare und offensichtliche fehlentscheidung war oder nur eine "normale" fehlentscheidung.
Außerdem habe ich oft das Gefühl genau durch diese formulierung herrscht nach VAR Hinweis beim Schiedsrichter bereits ein Handlungsdruck seine entscheidung zu ändern.
 



Absolute Zustimmung - genau so sehe ich das auch!
Und dabei bei kniffligen Szenen lieber einmal zu oft ins Review als zu wenig!
Gerade das Review wurde ja in der Bundesliga in der Vorsaison so gut wie nie genutzt!


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05.10.2022 15:01


brennov


Hamburger SV-FanHamburger SV-Fan


Mitglied seit: 19.12.2010

Aktivität:
Beiträge: 551

Es bedarf nur einer geringfügigen Änderung

Ich finde es ist nur eine geringfügige Änderung notwenig.
Es sollte die Formulierung bei klaren und offensichtlichen fehlentscheidungen durch nach meinnug des VAR Fehlentscheidungen geändert werden.
Wenn der VAR dem Schiedsrichter bei jeder Entscheidung die er für nicht korrekt hält einen Hinweis geben darf, ich sehe das anders schau es dir doch lieber nochmal an dann wäre schonmal die Disskussion weg ob das jetzt eine klare und offensichtliche fehlentscheidung war oder nur eine "normale" fehlentscheidung.
Außerdem habe ich oft das Gefühl genau durch diese formulierung herrscht nach VAR Hinweis beim Schiedsrichter bereits ein Handlungsdruck seine entscheidung zu ändern.
 


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02.10.2022 21:25


Mammutjäger



Mitglied seit:

Aktivität:
Beiträge:

Ein Challengesystem ist der erste Schritt der zum Ende des VAR führen wird.
Es ist weder umsetzbar noch sinnvoll.

Vor der Einführung des Videobeweises stand ich relativ alleine mit meiner Meinung da, nämlich dass die allermeisten diesen als eine Art "Wundermittel" betrachteten und lautstark und vehement die Einführung forderten.

Nachdem der Beweis eingeführt wurde, wurde eben jenen die diesem Trugbild unterlagen, die Augen geöffnet und schreien ebenfalls wieder am lautesten.

Was ich damit sagen will:
Die Sportart "Fußball" ist aufgrund ihrer Dynamik und insbesondere des flexibel auslegbaren Regelwerks einfach nicht "besser" umsetzbar.
Was aber heißt jedoch "besser" in diesem Kontext?

Abseitsvergehen können - nicht wie zuvor - zu 100% korrekt aufgelöst werden.
Statt eines flüchtigen Eindrucks erhält der SR die Möglichkeit, insb. kritische und folgenreiche Entscheidungen abzusichern.

All das sorgt für ein deutlich faireres Spiel.

De facto haben wir kein Problem mit dem VAR, sondern - wie so meist - ausschließlich mit der Gesellschaft.
Dies zeigt sich auch täglich hier im Forum: Selbst eindeutige Spielsituationen werden "interessant" verbogen, Spielregeln gebeugt und Aussagen wider jeder Regel oder gar dem tatsächlichen Vorfall mit inbrunst getätigt und gar bis aufs Blut verteidigt.

Jeder Kollege kann mir sicherlich zustimmen, wie oft hatten wir in der Vergangenheit auf dem Feld Probleme mit nicht existenden Regeln oder eigenwilligen Regelauslegungen, nur weil wöchentlich Kommentatoren ohne jeglichen Sachverstand ihre eigene Regeln und Weisheiten von sich gaben?
Klassische Beispiele waren doch "Körperoberfäche vergrößert" - zu Zeiten als nur die reine Absicht zählte. Viel interessanter hierbei ist jedoch, dass diese Regelung später tatsächlich ins Regelwerk aufgenommen wurde.
Übrigens ebenso wie eine veränderte Regel für Torhüter, nur weil dies bei einem internationalen Wettbewerb (*hust* Frauen-WM) von der Mehrheit der Spielerinnen nicht verstanden wurde...

Sprich, mir als SR tut es auch bei meinen Spielen immer weh, wenn ich voller Stolz eine komplizierte Situation regeltechnisch richtig beurteile/entscheide, dies aber bei Spielern wie Zuschauern für Erstaunen/Unverständnis oder gar Wut sorgt, einfach weil die Regeln nicht hinlänglich bekannt sind (übrigens leider auch desöfteren unter Schiedsrichtern selbst). Den Spielern kann ich die Regel dann noch erläutern, die Zuschauer hat man dann allerdings schon "verloren".

Was ich damit sagen will:
Wir sollten nicht ständig den VAR als Folge nicht "verschlimmbessern", sondern endlich die Ursache für viele Probleme in den Griff bekommen: Den "Hertha-Horst" und die "Nürnberg-Nina". Zumindest wenn diese in Stadien und Sportplätzen meinen, man würde einen rechtsfreien Raum betreten und all den Anstand, Erziehung und Moral am Eingang vergessen zu müssen.
Wenn ungestraft die Vernunft den animalischem Geschrei, entwürdigendem Verhalten und angreifenden Parolen mit einem Fussballspielbesuch ausgetauscht werden darf, dann ist nicht der VAR Schuld, sondern jeder Einzelne, der sich dieser Gruppendynamik unterwirft.
 


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Nach Meinung von Schiedsrichter Daniel Siebert wird der Video-Assistent nie 100-prozentige Gerechtigkeit bringen. „Das war vielleicht die zu hohe Erwartung. Das aber kann er nicht leisten. Weil die Vereine, Spieler und Fans die meisten Szenen, die im Graubereich liegen, zu ihren Gunsten auslegen werden. So haben wir immer zwei Parteien und ein Ungleichgewicht in der Beurteilung“, sagte Siebert der „Berliner Zeitung“. In der Bundesliga wurde der VAR in der Saison 2017/2018 eingeführt. In der 2. Bundesliga etablierte er sich zwei Jahre später. Insgesamt habe der Videobeweis den Fußball fairer gemacht, befand Siebert vor allem mit Blick auf „faktische Situationen“ wie Abseits. „Es gibt kein Tor mehr ...

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