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20.10.2016 18:11 Uhr | Quelle: WahreTabelle

Schiedsrichterball: Gelb – Rot - Grau

Kolumne: Johannes Gründel erklärt bei WahreTabelle das Regelwerk und strittige Fußball-Szenen.

Johannes Gründel
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BVB / Hertha
Quelle: Imago Sportfoto
Keine Diskussion: Schiedsrichter Patrick Ittrich (r.) zeigt dem Dortmunder Emre Mor (2. v. l.) die Rote Karte.

Johannes Gründel
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Es war die Aufreger-Szene des vergangenen Wochenendes: Im Freitagsspiel der Fußball-Bundesliga zwischen dem BVB und der Hertha (1:1) hielt Berlins Sebastian Langkamp Dortmunds Emre Mor fest. Dieser verlor dann die Nerven und stieß seinen Gegenspieler vor die Brust. Langkamp hingegen nutzte die Chance und ließ sich spektakulär fallen. Schiedsrichter Patrick Ittrich (Hamburg) gab dem Berliner für das Foul Gelb und Mor für die vermeintliche Tätlichkeit Rot. Die Meinung unter vielen Fans war eindeutig: Gelb hätte gereicht.

Das Sportgericht sperrte Emre Mor anschließend zur großen Überraschung eben jener Fans für zwei Spiele statt des bei Fehlentscheidungen üblichen Strafmaßes von einem Spiel. Doch woran liegt das? Die Antwort liegt in den Grundannahmen:

Mor stößt Langkamp mit aller ihm verfügbaren Kraft, das ist mehr als ein bloßes Losreißen. Den „gelben“ Touch erhält die Szene erst durch den Größen- und Gewichtsunterschied sowie Langkamps Schauspieleinlage, für die er eigentlich für die „Goldene Himbeere“ von Hollywood nominiert werden sollte. Stellt man sich Rollenverteilung in der Szene einmal umgekehrt vor, dürfte es nicht schwerfallen, sich für eine Rote Karte auszusprechen. Nun spricht einiges dafür, die Bewertung einer Szene unabhängig von Größe und Gewicht der Akteure zu vorzunehmen.

Das führt jedoch ein wenig an der Realität vorbei: Besonders plastisch wird dies im Laufduell: Man stelle sich eine Situation vor, in der ein Spieler von der Statur eines Thomas „Icke“ Häßler einen „Bullen“ wie Tim Wiese (in seiner aktuellen körperlichen Verfassung) im Laufduell rempelt. Normalerweise hat dies aufgrund des Gewichtsunterschieds keinen nennenswerten Einfluss auf den Gegner und wird deshalb auch nicht als Foul gepfiffen. Im umgekehrten Fall hingegen hat Häßler nicht den Hauch einer Chance, auf den Beinen zu bleiben. Deshalb wird eine solche Szene in dieser Konstellation auch als Foul gepfiffen. Auch möchte der DFB Schauspieleinlagen wie die von Langkamp nicht belohnen. Deshalb hätte Gelb gereicht – Rot war aber eben auch möglich. In diesem Graubereich hat der Schiedsrichter einen Ermessensspielraum, der vom Sportgericht entsprechend zu berücksichtigen ist.

Wenn der Schiedsrichter die Situation in vertretbarer Weise als Tätlichkeit bewertet hat, ist das Sportgericht dementsprechend an diese Einschätzung gebunden. Der Vorsitzende Hans E. Lorenz, im „echten“ Leben Vorsitzender der Großen Strafkammer am Landgericht Mainz, formuliert dazu immer wieder gerne: Wir sind kein Reparaturbetrieb für diskussionswürdige Schiedsrichterentscheidungen. Blickt man in die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB, genauer auf § 8, findet man folgenden Text:

c) für Tätlichkeiten gegen Gegner oder andere bei dem Spiel anwesende Personen Sperre von sechs Wochen bis zu sechs Monaten; wenn gegen den Spieler oder den sonst Betroffenen unmittelbar vor seinem Vergehen eine sportwidrige Handlung begangen worden ist oder in einem leichteren Fall der Tätlichkeit Sperre von mindestens drei Wochen; bei Vorliegen beider Milderungsgründe Sperre von mindestens zwei Wochen;

Die zwei Wochen Sperre sind also das absolute Mindestmaß und das auch nur, weil das Sportgericht die Szene als einen leichten Fall bewertet hat. Weniger war also schlichtweg nicht möglich.

Mehr zum Thema:

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Die von BVB-Trainer Thomas Tuchel (43) nach der 0:2-Niederlage bei Bayer 04 Leverkusen angestoßene „Foulspiel-Diskussion“ befeuert die Debatte um übermäßige Härte in der Bundesliga neu. Wie ist Eure Meinung dazu?

Es war die Aufreger-Szene des vergangenen Wochenendes: Im Freitagsspiel der Fußball-Bundesliga zwischen dem BVB und der Hertha (1:1) hielt Berlins Sebastian Langkamp Dortmunds Emre Mor fest. Dieser verlor dann die Nerven und stieß seinen Gegenspieler vor die Brust. Langkamp hingegen nutzte die Chance und ließ sich spektakulär fallen. Schiedsrichter Patrick Ittrich (Hamburg) gab dem Berliner für das Foul Gelb und Mor für die vermeintliche Tätlichkeit Rot. Die Meinung unter vielen Fans war eindeutig: Gelb hätte gereicht.

Das Sportgericht sperrte Emre Mor anschließend zur großen Überraschung eben jener Fans für zwei Spiele statt des bei Fehlentscheidungen üblichen Strafmaßes von einem Spiel. Doch woran liegt das? Die Antwort liegt in den Grundannahmen:

Mor stößt Langkamp mit aller ihm verfügbaren Kraft, das ist mehr als ein bloßes Losreißen. Den „gelben“ Touch erhält die Szene erst durch den Größen- und Gewichtsunterschied sowie Langkamps Schauspieleinlage, für die er eigentlich für die „Goldene Himbeere“ von Hollywood nominiert werden sollte. Stellt man sich Rollenverteilung in der Szene einmal umgekehrt vor, dürfte es nicht schwerfallen, sich für eine Rote Karte auszusprechen. Nun spricht einiges dafür, die Bewertung einer Szene unabhängig von Größe und Gewicht der Akteure zu vorzunehmen.

Das führt jedoch ein wenig an der Realität vorbei: Besonders plastisch wird dies im Laufduell: Man stelle sich eine Situation vor, in der ein Spieler von der Statur eines Thomas „Icke“ Häßler einen „Bullen“ wie Tim Wiese (in seiner aktuellen körperlichen Verfassung) im Laufduell rempelt. Normalerweise hat dies aufgrund des Gewichtsunterschieds keinen nennenswerten Einfluss auf den Gegner und wird deshalb auch nicht als Foul gepfiffen. Im umgekehrten Fall hingegen hat Häßler nicht den Hauch einer Chance, auf den Beinen zu bleiben. Deshalb wird eine solche Szene in dieser Konstellation auch als Foul gepfiffen. Auch möchte der DFB Schauspieleinlagen wie die von Langkamp nicht belohnen. Deshalb hätte Gelb gereicht – Rot war aber eben auch möglich. In diesem Graubereich hat der Schiedsrichter einen Ermessensspielraum, der vom Sportgericht entsprechend zu berücksichtigen ist.

Wenn der Schiedsrichter die Situation in vertretbarer Weise als Tätlichkeit bewertet hat, ist das Sportgericht dementsprechend an diese Einschätzung gebunden. Der Vorsitzende Hans E. Lorenz, im „echten“ Leben Vorsitzender der Großen Strafkammer am Landgericht Mainz, formuliert dazu immer wieder gerne: Wir sind kein Reparaturbetrieb für diskussionswürdige Schiedsrichterentscheidungen. Blickt man in die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB, genauer auf § 8, findet man folgenden Text:

c) für Tätlichkeiten gegen Gegner oder andere bei dem Spiel anwesende Personen Sperre von sechs Wochen bis zu sechs Monaten; wenn gegen den Spieler oder den sonst Betroffenen unmittelbar vor seinem Vergehen eine sportwidrige Handlung begangen worden ist oder in einem leichteren Fall der Tätlichkeit Sperre von mindestens drei Wochen; bei Vorliegen beider Milderungsgründe Sperre von mindestens zwei Wochen;

Die zwei Wochen Sperre sind also das absolute Mindestmaß und das auch nur, weil das Sportgericht die Szene als einen leichten Fall bewertet hat. Weniger war also schlichtweg nicht möglich.

Mehr zum Thema:

Schiedsrichterball: Über Tatsachen entschieden

Schiedsrichterball: Grob eingestiegen?

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Aktuelle Umfrage: Stimmt ab!

Die von BVB-Trainer Thomas Tuchel (43) nach der 0:2-Niederlage bei Bayer 04 Leverkusen angestoßene „Foulspiel-Diskussion“ befeuert die Debatte um übermäßige Härte in der Bundesliga neu. Wie ist Eure Meinung dazu?

Diese News betrifft folgende Spiele:




22.10.2016 17:07


Neon


Bor. Dortmund-FanBor. Dortmund-Fan


Mitglied seit: 20.03.2011

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Beiträge: 6409

Wie schon im Thread gesagt (bevor die Frage ob Langerak vor fast 2 Jahren hätte vom Platz fliegen müssen), war das Problem nicht, dass die Entscheidung des DFB-Gerichts falsch war auf den bestehenden Gesetzen sondern das eben diese Gesetzte totaler Schwachsinn sind.

Hab ich den SR der in so einer Szene die absolut härteste Entscheidung meint ziehen zu müssen, spiel ich in Unterzahl und krieg danach noch 2 Spiele Sperre für meinen Spieler.

Hab ich das Glück bei ner deutlich Härteren Szene nur Gelb zu sehen, spiel ich nicht nur weiter sondern krieg auch keine Sperre.

Also Szene die vll. 20% der SR als Tätlichkeit werten= 3 Spiele weg(inklusive dem Spiel wo man vom Platz muss) gegen Szene die 80% als Tätlichkeit werten= keine Strafe wenn man jeweils das "Glück" der 20% erwischt.

Dabei ist der Nachteil den harten SR in der Szene gehabt zu haben im Spiel schon schlimm genug. Das ist dann nurnoch Glück und Willkür alles.


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