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27.02.2020 21:41 Uhr | Quelle: WahreTabelle

Schiedsrichterball: Hand ist Hand?

 Eingriffsgrund & Überprüfungszeitraum des VAR im Fokus

Johannes Gründel
Johannes Gründel
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Quelle: imago images
Brych diskutiert mit den Gladbacher Spielern über den aberkannten Treffer

Johannes Gründel
Johannes Gründel

Dr. Felix Brych und sein Videoassistent Bastian Dankert hatten am vergangenen Samstag beim Bundesligaspiel zwischen Borussia Mönchengladbach und der TSG 1899 Hoffenheim einiges zu tun, gerade mit Handspielen. Zunächst gab es in der 74. Minute einen Handelfmeter für die „Fohlen“, nachdem Hübner den Ball auf der Strafraumlinie mit der Hand gespielt hatte. Hier musste VAR Bastian Dankert die kalibrierten Abseitslinien zweckentfremden, um zu erkennen, dass das Vergehen innerhalb des Strafraums stattgefunden hatte. Diese knifflige Entscheidung wurde aber deshalb nicht groß beachtet, weil Alassane Pléa den Strafstoß verschoss.

Große Aufmerksamkeit erfuhr dagegen der zweite On-Field-Review aufgrund eines Handspiels: In der 83. Minute kam Oscar Wendt zu Fall, touchierte dabei den Ball am Boden mehrfach mit seinem Arm. Dadurch eroberte Mönchengladbach das Spielgerät, fuhr einen Konter und erzielte durch den vorherigen Elfmeterfehlschützen Pléa das vermeintliche 2:0. Doch Dankert meldete sich, empfahl Brych einen On-Field-Review, der zu einer Aberkennung des Treffers und einem Freistoß für Hoffenheim führte. Doch waren Entscheidung und Entscheidungsfindung korrekt?

Immer strafbares Offensivhandspiel vor der Torerzielung?

Es wurde relativ schnell gemutmaßt, dass die neue Handspielregel in Gestalt des immer strafbaren Offensivhandspiels Grund für die Aberkennung gewesen sei. Denn ein Offensivhandspiel ist immer strafbar, wenn es unmittelbar vor einer Torerzielung erfolgt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber der Begriff „unmittelbar“. Wendts Handspiel war circa 16 Sekunden und einige Pässe vor der Torerzielung. Schon vom Wortsinn her erscheint es widersinnig, das noch als „unmittelbar“ zu bezeichnen.

Ein Blick auf die Referenzszenen des DFB unterstützt diesen Befund: Das Tor der Frankfurter Eintracht im DFB-Pokalfinale 2018 („Bruda, schlag den Ball lang!“) gilt als Referenzszene für ein nicht-unmittelbares Handspiel, da es tief in der gegnerischen Hälfte passierte. Doch auch, wenn man sich anschaut, wie der Ablauf des On-Field-Reviews war, wird klar, dass es sich nicht um einen Fall des Offensivhandspiels gehandelt haben kann: Denn Dr. Felix Brych schaute sich das Handspiel als solches mehrfach an, nicht aber den anschließenden Angriff. Wäre es um ein Offensivhandspiel gegangen, wäre das Handspiel eine faktische Entscheidung gewesen, die nicht mittels On-Field-Review zu klären gewesen wäre (und angesichts der klaren Ballberührungen mit der Hand auf keinen Fall durch so vielfache Betrachtung). Stattdessen hätte sich Brych den weiteren Angriff anschauen müssen, da das Kriterium der Unmittelbarkeit eine nicht-faktische Entscheidung ist. Das hat er sich aber gar nicht angeschaut.

„Reguläres“ strafbares Handspiel?

Doch das ist natürlich noch nicht das Ende der Fahnenstange. Es gibt auch noch das ganz „normale“ strafbare Handspiel. Als solches haben Bastian Dankert und Dr. Felix Brych die Situation bewertet. Hierfür spricht auch einiges: Zwar fällt Oscar Wendt zunächst zu Boden und stützt sich dabei ab. Das erste Handspiel fällt daher unter die klassische „Stützhand“, die schon seit längerem in der Regelauslegung nicht strafbar gesehen wurde, was mit der Regeländerung vom vergangenen Sommer auch Einzug in das geschriebene Regelwerk gefunden hat. Doch an dieser Stelle ist die Situation noch nicht zu Ende. Wendt versucht nämlich, am Boden nach dem Ball zu greifen, vermutlich weil er einen Foulpfiff zu seinen Gunsten erwartete. Hierbei verlässt er den Bereich der Stützhand und versucht ein klassisches absichtliches Handspiel, das immer strafbar ist. Das misslingt ihm aber zunächst, weil er den Ball nicht zu fassen bekommt, der ihm anschließend aus kurzer Distanz an den Arm geschossen wird.

Zwar ist die kurze Distanz ein Indiz gegen ein strafbares Handspiel, allerdings wird dieses von einer unnatürlichen Handhaltung wieder ausgehebelt. Der Griff nach dem Ball ist keine natürliche Handhaltung mehr, sondern der Versuch eines absichtlichen Handspiels. Damit trägt der Spieler das Risiko, anschließend angeschossen zu werden. Die Entscheidung, das Handspiel als solches für strafbar zu erachten, ist daher in meinen Augen vollkommen korrekt. Ob Wendt zuvor gefoult wurde, spielt bei der Frage der Aberkennung des Tores übrigens keine Rolle: Denn selbst wenn das der Fall war, hätte es nach dem strafbaren Handspiel keinen Vorteil geben können, da sich zwei Vergehen unterschiedlicher Teams nicht „aufheben“, sondern dazu führen, dass das erste Vergehen zu ahnden ist.

Eingriffsgrund des Videoassistenten?

Die Entscheidung als solche war also korrekt. Bleibt noch die Entscheidungsfindung zu betrachten. Für eine Aktivität des Videoassistenten gibt es zwei Eingriffsgründe, nämlich die „klare und offensichtliche Fehlentscheidung“ („clear and obvious error“) und der „verpasste schwerwiegende Vorfall“ („serious missed incident“). Hier dürfte es sich um einen verpassten schwerwiegenden Vorfall handeln. Das Verpasste, also nicht Wahrgenommene, dürfte hier der Griff nach dem Ball gewesen sein. Denn dieser Teil wurde durch den Körper von Wendt verdeckt. Aus dem Blickwinkel, den Brych innehatte, sah es also tatsächlich nach einer klassischen Stützhand, die nicht strafbar wäre, aus. Wenn es sich um einen solchen Fall der fehlenden Wahrnehmung handelt, soll der Videoassistent nach dem VAR-Protokoll einschreiten und einen On-Field-Review empfehlen.

Überprüfungszeitraum des Videoassistenten?

Das gilt aber nur, wenn die Aktion noch in den Überprüfungszeitraum des Videoassistenten fällt. Das VAR-Protokoll stellt dahingehend klar, dass die komplette Angriffsphase inklusive des Ballgewinns, nicht aber eine mögliche Spielfortsetzung selbst (also z.B. ein falscher Einwurf), überprüft wird. Eine gewisse Aufmerksamkeit erhielt dieser Begriff bei dem Spiel zwischen Wehen Wiesbaden und Dynamo Dresden.

Das IFAB hat näher definiert, dass eine Angriffsphase endet, wenn die gegnerische Mannschaft den Ball abgewehrt hat, in kontrolliertem Ballbesitz ist und dadurch dann wieder ein neuer Angriff aufgebaut wird. Oder wenn die angreifende Mannschaft den Angriff selbst unterbricht, indem der Ball zum Beispiel deutlich nach hinten gespielt wird und sie sich somit im Aufbau des Angriffs neu formiert. 

„Den Aufschrei in solch einer Situation möchte ich nicht erleben…“

Betrachtet man diese Kriterien, stellt man schnell fest, dass Gladbach einen geradlinigen Angriff gefahren hat, also keinen neuen Angriff aufgebaut hat. Da zwischen dem Handspiel und der Torerzielung zwei Hoffenheimer den Ball berührten, muss man sich den Aspekt der Abwehr des Balles noch einmal näher anschauen. Dabei stellt man fest, dass die Kriterien, „den Ball abgewehrt hat, in kontrolliertem Ballbesitz ist und dadurch wieder ein neuer Angriff aufgebaut wird“, mit einem „und“ verbunden sind. Sie müssen daher kumulativ, also allesamt, auftreten. Das Abfälschen des Torschusses wird man schon nicht unter eine Abwehr des Balles fassen können. Dass ein abgefälschter Torschuss die Angriffsphase unterbricht und damit den Videoassistenten aus dem Spiel nimmt, kann auch nicht Sinn der Sache sein, da dann nicht mehr eingegriffen werden könnte, wenn der Torschütze selbst im Abseits stand und der Torwart oder ein Verteidiger den Torschuss abfälscht.

Wenn man den Begriff der Abwehr aber sehr (und meines Erachtens zu) weit auslegt, kann man aber die billardartige Berührung direkt nach dem Handspiel von Wendt als eine (nicht sonderlich erfolgreiche) Abwehr des Balles sehen. Doch selbst dann kann man nicht von einem kontrollierten Ballbesitz oder gar einem eigenen neuen Angriff der Hoffenheimer sprechen. Durch so etwas eine Unterbrechung der Angriffsphase zu sehen, kann ebenfalls nicht Sinn der Regelung sein: In diesem Fall wäre der Videoassistent nämlich schon raus, wenn der Torschütze zwar im Abseits steht, der Torwart aber den ersten Torschuss noch hält und erst der Nachschuss ins Tor geht. Den Aufschrei in solch einer Situation möchte ich nicht erleben…

Dr. Felix Brych und sein Videoassistent Bastian Dankert hatten am vergangenen Samstag beim Bundesligaspiel zwischen Borussia Mönchengladbach und der TSG 1899 Hoffenheim einiges zu tun, gerade mit Handspielen. Zunächst gab es in der 74. Minute einen Handelfmeter für die „Fohlen“, nachdem Hübner den Ball auf der Strafraumlinie mit der Hand gespielt hatte. Hier musste VAR Bastian Dankert die kalibrierten Abseitslinien zweckentfremden, um zu erkennen, dass das Vergehen innerhalb des Strafraums stattgefunden hatte. Diese knifflige Entscheidung wurde aber deshalb nicht groß beachtet, weil Alassane Pléa den Strafstoß verschoss.

Große Aufmerksamkeit erfuhr dagegen der zweite On-Field-Review aufgrund eines Handspiels: In der 83. Minute kam Oscar Wendt zu Fall, touchierte dabei den Ball am Boden mehrfach mit seinem Arm. Dadurch eroberte Mönchengladbach das Spielgerät, fuhr einen Konter und erzielte durch den vorherigen Elfmeterfehlschützen Pléa das vermeintliche 2:0. Doch Dankert meldete sich, empfahl Brych einen On-Field-Review, der zu einer Aberkennung des Treffers und einem Freistoß für Hoffenheim führte. Doch waren Entscheidung und Entscheidungsfindung korrekt?

Immer strafbares Offensivhandspiel vor der Torerzielung?

Es wurde relativ schnell gemutmaßt, dass die neue Handspielregel in Gestalt des immer strafbaren Offensivhandspiels Grund für die Aberkennung gewesen sei. Denn ein Offensivhandspiel ist immer strafbar, wenn es unmittelbar vor einer Torerzielung erfolgt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber der Begriff „unmittelbar“. Wendts Handspiel war circa 16 Sekunden und einige Pässe vor der Torerzielung. Schon vom Wortsinn her erscheint es widersinnig, das noch als „unmittelbar“ zu bezeichnen.

Ein Blick auf die Referenzszenen des DFB unterstützt diesen Befund: Das Tor der Frankfurter Eintracht im DFB-Pokalfinale 2018 („Bruda, schlag den Ball lang!“) gilt als Referenzszene für ein nicht-unmittelbares Handspiel, da es tief in der gegnerischen Hälfte passierte. Doch auch, wenn man sich anschaut, wie der Ablauf des On-Field-Reviews war, wird klar, dass es sich nicht um einen Fall des Offensivhandspiels gehandelt haben kann: Denn Dr. Felix Brych schaute sich das Handspiel als solches mehrfach an, nicht aber den anschließenden Angriff. Wäre es um ein Offensivhandspiel gegangen, wäre das Handspiel eine faktische Entscheidung gewesen, die nicht mittels On-Field-Review zu klären gewesen wäre (und angesichts der klaren Ballberührungen mit der Hand auf keinen Fall durch so vielfache Betrachtung). Stattdessen hätte sich Brych den weiteren Angriff anschauen müssen, da das Kriterium der Unmittelbarkeit eine nicht-faktische Entscheidung ist. Das hat er sich aber gar nicht angeschaut.

„Reguläres“ strafbares Handspiel?

Doch das ist natürlich noch nicht das Ende der Fahnenstange. Es gibt auch noch das ganz „normale“ strafbare Handspiel. Als solches haben Bastian Dankert und Dr. Felix Brych die Situation bewertet. Hierfür spricht auch einiges: Zwar fällt Oscar Wendt zunächst zu Boden und stützt sich dabei ab. Das erste Handspiel fällt daher unter die klassische „Stützhand“, die schon seit längerem in der Regelauslegung nicht strafbar gesehen wurde, was mit der Regeländerung vom vergangenen Sommer auch Einzug in das geschriebene Regelwerk gefunden hat. Doch an dieser Stelle ist die Situation noch nicht zu Ende. Wendt versucht nämlich, am Boden nach dem Ball zu greifen, vermutlich weil er einen Foulpfiff zu seinen Gunsten erwartete. Hierbei verlässt er den Bereich der Stützhand und versucht ein klassisches absichtliches Handspiel, das immer strafbar ist. Das misslingt ihm aber zunächst, weil er den Ball nicht zu fassen bekommt, der ihm anschließend aus kurzer Distanz an den Arm geschossen wird.

Zwar ist die kurze Distanz ein Indiz gegen ein strafbares Handspiel, allerdings wird dieses von einer unnatürlichen Handhaltung wieder ausgehebelt. Der Griff nach dem Ball ist keine natürliche Handhaltung mehr, sondern der Versuch eines absichtlichen Handspiels. Damit trägt der Spieler das Risiko, anschließend angeschossen zu werden. Die Entscheidung, das Handspiel als solches für strafbar zu erachten, ist daher in meinen Augen vollkommen korrekt. Ob Wendt zuvor gefoult wurde, spielt bei der Frage der Aberkennung des Tores übrigens keine Rolle: Denn selbst wenn das der Fall war, hätte es nach dem strafbaren Handspiel keinen Vorteil geben können, da sich zwei Vergehen unterschiedlicher Teams nicht „aufheben“, sondern dazu führen, dass das erste Vergehen zu ahnden ist.

Eingriffsgrund des Videoassistenten?

Die Entscheidung als solche war also korrekt. Bleibt noch die Entscheidungsfindung zu betrachten. Für eine Aktivität des Videoassistenten gibt es zwei Eingriffsgründe, nämlich die „klare und offensichtliche Fehlentscheidung“ („clear and obvious error“) und der „verpasste schwerwiegende Vorfall“ („serious missed incident“). Hier dürfte es sich um einen verpassten schwerwiegenden Vorfall handeln. Das Verpasste, also nicht Wahrgenommene, dürfte hier der Griff nach dem Ball gewesen sein. Denn dieser Teil wurde durch den Körper von Wendt verdeckt. Aus dem Blickwinkel, den Brych innehatte, sah es also tatsächlich nach einer klassischen Stützhand, die nicht strafbar wäre, aus. Wenn es sich um einen solchen Fall der fehlenden Wahrnehmung handelt, soll der Videoassistent nach dem VAR-Protokoll einschreiten und einen On-Field-Review empfehlen.

Überprüfungszeitraum des Videoassistenten?

Das gilt aber nur, wenn die Aktion noch in den Überprüfungszeitraum des Videoassistenten fällt. Das VAR-Protokoll stellt dahingehend klar, dass die komplette Angriffsphase inklusive des Ballgewinns, nicht aber eine mögliche Spielfortsetzung selbst (also z.B. ein falscher Einwurf), überprüft wird. Eine gewisse Aufmerksamkeit erhielt dieser Begriff bei dem Spiel zwischen Wehen Wiesbaden und Dynamo Dresden.

Das IFAB hat näher definiert, dass eine Angriffsphase endet, wenn die gegnerische Mannschaft den Ball abgewehrt hat, in kontrolliertem Ballbesitz ist und dadurch dann wieder ein neuer Angriff aufgebaut wird. Oder wenn die angreifende Mannschaft den Angriff selbst unterbricht, indem der Ball zum Beispiel deutlich nach hinten gespielt wird und sie sich somit im Aufbau des Angriffs neu formiert. 

„Den Aufschrei in solch einer Situation möchte ich nicht erleben…“

Betrachtet man diese Kriterien, stellt man schnell fest, dass Gladbach einen geradlinigen Angriff gefahren hat, also keinen neuen Angriff aufgebaut hat. Da zwischen dem Handspiel und der Torerzielung zwei Hoffenheimer den Ball berührten, muss man sich den Aspekt der Abwehr des Balles noch einmal näher anschauen. Dabei stellt man fest, dass die Kriterien, „den Ball abgewehrt hat, in kontrolliertem Ballbesitz ist und dadurch wieder ein neuer Angriff aufgebaut wird“, mit einem „und“ verbunden sind. Sie müssen daher kumulativ, also allesamt, auftreten. Das Abfälschen des Torschusses wird man schon nicht unter eine Abwehr des Balles fassen können. Dass ein abgefälschter Torschuss die Angriffsphase unterbricht und damit den Videoassistenten aus dem Spiel nimmt, kann auch nicht Sinn der Sache sein, da dann nicht mehr eingegriffen werden könnte, wenn der Torschütze selbst im Abseits stand und der Torwart oder ein Verteidiger den Torschuss abfälscht.

Wenn man den Begriff der Abwehr aber sehr (und meines Erachtens zu) weit auslegt, kann man aber die billardartige Berührung direkt nach dem Handspiel von Wendt als eine (nicht sonderlich erfolgreiche) Abwehr des Balles sehen. Doch selbst dann kann man nicht von einem kontrollierten Ballbesitz oder gar einem eigenen neuen Angriff der Hoffenheimer sprechen. Durch so etwas eine Unterbrechung der Angriffsphase zu sehen, kann ebenfalls nicht Sinn der Regelung sein: In diesem Fall wäre der Videoassistent nämlich schon raus, wenn der Torschütze zwar im Abseits steht, der Torwart aber den ersten Torschuss noch hält und erst der Nachschuss ins Tor geht. Den Aufschrei in solch einer Situation möchte ich nicht erleben…

Diese News betrifft folgende Schiedsrichter:

Dr. Felix Brych Name : Dr. Felix Brych
Geburtsdatum: 03.08.1975
Ort: München

Diese News betrifft folgende Schiedsrichter:

Dr. Felix Brych
Name : Dr. Felix Brych
Geburtsdatum: 03.08.1975
Ort: München

03.03.2020 07:20


toni21


Eintr. Frankfurt-FanEintr. Frankfurt-Fan


Mitglied seit: 14.12.2009

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Beiträge: 1280

@Stern des Südens

Zitat von Stern des Südens
Ich bin seit Einführung des VAR sehr enttäuscht über die seitdem systematisch stattfindende Benachteiligung der Angreifer im Vergleich zu den Verteidigern.

1.) bei Abseits wurde die "gleiche Höhe" durch sinnlose Millimeterentscheidungen de Facto abgeschafft - zu Lasten der Angreifer.
Was eine Flut von nachträglichen Toraberkennungen nach sich gezogen hat.

2.) die wesentlich strengere Handhabe beim Stürmerfoul im Vergleich zur viel lockereren Auslegung des Fouls beim Verteidiger. Ein leichter Schubser bei Kopfballtoren der Angreifer wird abgepfiffen, beim Verteidiger kommt beim gleichen Vergehen niemand auf die Idee Strafstoß zu fordern.
Ergo: erneut Riesennachteil für die Angreifer.

3.) die wesentlich strengere Auslegung der Handregel bei einem Tor.
     Hier ebenfalls gravierende Benachteiligung der Angreifer.

Wieso eigentlich die Auslegung??

Damit werden auch noch jene Teams bevorteilt, die sich jeglichem Fussball verschließen und destruktiv einen Bus vor das Tor parken und jegliche Bälle sinnlos wegdreschen.

Alle drei Regelauslegungen sollen gründlich überdacht werden.
Eine neutrale Gleichbehandlung von Stürmer und Verteidiger ist unbedongt von Nöten und das Ungleichgewicht war nie größer als es in den letzten Jahren aus welchen Gründen auch immer zu Gunsten der Verteidiger verschoben wurde.
 


Beim ersten Punkt muss ich widersprechen. Dein Eindruck kommt sicher daher, dass man, wenn der Ball im Tor liegt und die Angreifer jubeln, keiner mehr auf den Linienrichter achtet. Es wird also nicht registriert, ob der LR Abseits gesehen hat, oder nicht.
Und jetzt kommt die Krux: Der LR soll ja den Angriff bei knappen Entscheidungen laufen lassen, bis der Ball möglicherweise im Tor landet, und dann erst seine Entscheidung anzeigen.
LR sagt kein Abseits, VAR auch. Ball im Tor - Anstoß keinen störts.
LR sagt Abseits. VAR stellt fest kein Abseits. Ball im Tor - Anstoß keinen störts.
LR sagt Abseits. VAR auch. Ball im Tor, aber zählt nicht. VAR ist schuld...
LR sagt kein Abseits. VAR erkennt aber Abseits.  Ball im Tor, aber zählt nicht. VAR ist schuld...
Es fällt also eigentlich nur auf, wenn ein erzieltes Tor nicht zählt. Und dann ist der VAR Schuld, aber keiner berücksichtigt, wie der LR entschieden hätte.
Bei den berühmt berüchtigten 5 Gomez Toren hatte der LR übrigens in 4 Fällen sowieso auf Abseits entschieden. Vielleicht wäre ihm das eine oder andere Tor ohne VAR ja noch zusätzlich aberkannt worden, weil der LR fällschlicherweise eine Abseitsposition gesehen hat.
Bei der Eintracht gabe es, soweit ich mich erinnern kann, zwei anerkannte Tore, obwohl der LR Abseits erkannt hat. Andersrum ist mir nur der Fall mit den zu großen Füssen von Dost in Erinnerung.
Nach der Wahrscheinlichkeit müssten sich die Korrekturen der LR-Entscheidungen in beide Richtungen die Waage halten. Ich denke dem ist auch so.


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01.03.2020 10:11


Stern des Südens


Bayern München-FanBayern München-Fan


Mitglied seit: 19.12.2019

Aktivität:
Beiträge: 1354

Ich bin seit Einführung des VAR sehr enttäuscht über die seitdem systematisch stattfindende Benachteiligung der Angreifer im Vergleich zu den Verteidigern.

1.) bei Abseits wurde die "gleiche Höhe" durch sinnlose Millimeterentscheidungen de Facto abgeschafft - zu Lasten der Angreifer.
Was eine Flut von nachträglichen Toraberkennungen nach sich gezogen hat.

2.) die wesentlich strengere Handhabe beim Stürmerfoul im Vergleich zur viel lockereren Auslegung des Fouls beim Verteidiger. Ein leichter Schubser bei Kopfballtoren der Angreifer wird abgepfiffen, beim Verteidiger kommt beim gleichen Vergehen niemand auf die Idee Strafstoß zu fordern.
Ergo: erneut Riesennachteil für die Angreifer.

3.) die wesentlich strengere Auslegung der Handregel bei einem Tor.
     Hier ebenfalls gravierende Benachteiligung der Angreifer.

Wieso eigentlich die Auslegung??

Damit werden auch noch jene Teams bevorteilt, die sich jeglichem Fussball verschließen und destruktiv einen Bus vor das Tor parken und jegliche Bälle sinnlos wegdreschen.

Alle drei Regelauslegungen sollen gründlich überdacht werden.
Eine neutrale Gleichbehandlung von Stürmer und Verteidiger ist unbedongt von Nöten und das Ungleichgewicht war nie größer als es in den letzten Jahren aus welchen Gründen auch immer zu Gunsten der Verteidiger verschoben wurde.
 


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29.02.2020 15:12


FussballAlsFremdwort


Dynamo Dresden-FanDynamo Dresden-Fan


Mitglied seit: 23.02.2020

Aktivität:
Beiträge: 53

@Hagi01

Zitat von Hagi01
Zitat von FussballAlsFremdwort
Zitat von Hagi01
Zitat von FussballAlsFremdwort
Wir lernen wieder mal:
man macht sich die Welt wie sie einem gefällt und am Ende des Tages sind alle getroffenen Entscheidungen "richtig", obwohl sie zwar nicht von den Regeln gedeckt werden, aber es angebliche Anweisungen gibt, die zwar von niemandem einsehbar sind, aber trotzdem zu beachten sind. 
 
Welcher Aspekt ist denn "von niemandem einsehbar"?


All das was hier immer als angebliche Anweisung aufgeführt wird. Oder wie nennst du das? 

Ich habe gerade noch einmal im Beitrag nachgeschaut. Da kommt keinmal das Wort "Anweisung" vor. Also was genau meinst Du? Oder ist das nur allgemeines Geflame?


Abgesehen davon, dass es darum sogar im Text geht (Transferleistung voraussgesetzt. Ja das Wort kommt so nicht vor), habe ich nirgends behauptet, dass es hier explizit erwähnt wird.


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