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Schiedsrichterball: Machtkampf zur Wahrung der Verhältnisse
Kolumne: Johannes Gründel erklärt bei WahreTabelle das Regelwerk und strittige Fußball-Szenen.
Die Szene des vergangenen Wochenendes in der Fußball-Bundesliga hat wohl jeder schon mitbekommen: Borussia Dortmund führte einen Freistoß kurz vor dem eigenen Strafraum, je nach Messung, sechs bis acht Meter zu weit vorne aus, daraufhin fiel das 1:0 und Leverkusens Trainer Roger Schmidt regte sich so stark auf, dass er von Schiedsrichter Zwayer aus dem Innenraum verwiesen wurde.
So weit ist das zwar nicht alltäglich, aber auch nichts völlig ungewöhnliches. Das Neue folgt: Roger Schmidt weigerte sich, den Innenraum zu verlassen. Felix Zwayer wurde das zu bunt, er unterbrach das Spiel und ging mit den Mannschaften in die Katakomben, bis Schmidt neun Minuten später tatsächlich den Innenraum verlassen hatte. Erst dann ging das Spiel weiter.
Gehen wir chronologisch vor: Auslöser war der Ausführungsort des Freistoßes. Streng genommen steht im Regelwerk: „Der Freistoß wird (…) am Ort des Vergehens (…) ausgeführt“. Der reinen Regeltheorie nach hatte Roger Schmidt also tatsächlich Recht. Nun kommt aber das unvermeidliche „Aber“: Denn die Praxis geht seit jeher mit dem Ausführungsort in der eigenen Hälfte großzügig um, da noch so viel Weg zum gegnerischen Tor zurückzulegen ist. Sechs bis acht Meter sind tatsächlich ein Grenzfall, allerdings muss man hier ein paar Eigenheiten der Szene berücksichtigen: Die Spielfortsetzung am Tatort war nicht möglich, da der liegende Stefan Kießling dies verhinderte. Matthias Ginter hat den Ball nicht weiter nach vorne geworfen, sondern einfach an der Stelle gestoppt, wo er eh schon lag und wo es bei einem Vorteil auch gewesen wäre. Es ging ihm daher nicht darum, einen metermäßigen Vorteil zu erzielen, sondern schlicht um die schnelle Spielfortsetzung. Diese ist von den Schiedsrichtern zu fördern. Abschließend sollte man sich noch vor Augen führen, wer der „Schuft“ in dieser Situation war: Das Foul wurde von Leverkusen begangen, Dortmund war das Opfer. Mit einer Rücknahme des Freistoßes würde Leverkusen für das Foul, das schon nahe am taktischen Foul war, belohnt werden. Das ist ganz sicher nicht im Sinne des Regelwerks. Deshalb war es gut, hier den Freistoß ausführen zu lassen. Wer das anders sieht, kann das tun, muss dann aber konsequent für jeden Freistoß und Einwurf fordern, dass er auch in der eigenen Hälfte am korrekten Ort ausgeführt wird. Aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen, dass das sehr schnell kleinkariert wirkt und dem Spiel nicht gut tut.
Zweiter Punkt war der Innenraumverweis. Felix Zwayer ist hier nicht zu Schmidt gegangen. Das ist so vom DFB gewünscht: Wenn der Vierte Offizielle nicht reicht, soll der Kapitän eingeschaltet werden. Die Schiedsrichter können dort selbst nicht mehr bewirken als der Vierte Offizielle, sondern beide würden sich nur weiteren Beschimpfungen aussetzen und ggf. weitere Innenraumverweise oder härtere Strafen provozieren. In den allermeisten Fällen wissen die Trainer auch, dass sie nicht am längeren Hebel sitzen und gehen nach Anweisung des Vierten Offiziellen oder Handzeichen des Schiedsrichters freiwillig. Roger Schmidt war schon im Laufe des Spiels mehrfach aufgefallen, sowohl der Vierte Offizielle als auch Felix Zwayer selbst waren bei ihm und versuchten, ihn zu beruhigen. Das alles fruchtete nicht. Stattdessen verhielt er sich nach dem Gegentreffer erneut unsportlich. Sowohl der Vierte Offizielle als auch der Schiedsrichterassistent („Machen Sie es doch nicht noch schlimmer“) versuchten, Schmidt zum Gehen zu überzeugen. Beide scheiterten. Warum sollte also Zwayer davon ausgehen, selbst ohne Beschimpfungen erfolgreich zu sein? Spätestens, als Roger Schmidt ihn dann mit einer Geste, die man sonst gegenüber Hunden verwendet, zu sich zitierte, hatte Zwayer endgültig keine Chance mehr, zu ihm zu gehen, ohne seine Autorität zu verlieren. Er hätte sich dann dem Willen des Trainers gebeugt und das wäre ein fatales Signal an alle Spieler gewesen.
Roger Schmidt wollte vordergründig nur wissen, warum er auf die Tribüne muss. Das wusste er schon ganz genau – allzu viele Gründe für einen Innenraumverweis gegen einen Trainer gibt es ja nicht. Auch hat ein Spieler oder Trainer kein Recht, von einem Schiedsrichter auf dem Platz eine Begründung zu verlangen. Eine solche Begründung in der Hitze des Gefechts ist auch nicht zielführend. Beide Parteien schwimmen in Testosteron, Adrenalin und sonstigen erhitzenden Hormonen. Da rutschen dann leichter Aussagen raus, die man nicht mehr zurücknehmen kann. Es ist sinnvoller, sich nach dem Spiel in aller Ruhe darüber zu unterhalten. Auch kann der Schiedsrichter sich die Situation dann nochmal vor Augen führen und gegebenenfalls milder in der Meldung darstellen, als sie auf ihn im ersten Moment wirkte. Wenn er schon am Platz eine Begründung abgegeben hat, ist ihm dieser Weg versperrt, wenn er Widersprüche vermeiden will. Und es wäre ja auch nicht bei der Begründung geblieben. Schmidt hätte dagegen protestiert und aus zwei Sätzen wären 20 geworden, ohne dass es ein anderes Ergebnis als den Innenraumverweis zur Folge gehabt hätte.
Zur Durchsetzung hat Zwayer zunächst Stefan Kießling ins Boot geholt. Als Kapitän ist er der Ansprechpartner für den Schiedsrichter und verantwortlich für alles, was sein Team, inkl. die Ersatzspieler, Trainer und Stab auf der Bank, macht. Dass er ein besonnener Spieler ist, ist dem natürlich weiter zuträglich. Auch hier verhielt er sich besonnen und versuchte, seinen Trainer zum Gehen zu bewegen. Da sich dieser weigerte, war die Spielunterbrechung der richtige Weg. Die einzigen Alternativen wären der Spielabbruch oder ein gewaltsames Entfernen mittels der Ordner gewesen. Beides ganz sicher keine milderen Mittel und vor allem im zweiten Fall wäre der Aufschrei in der Öffentlichkeit vermutlich lauter als ein Überschallknall gewesen. Durch die Spielunterbrechung und den Weg in die Kabine hat Zwayer Schmidt die drohende Konsequenz, nämlich den Spielabbruch, plastisch vor Augen geführt. Das war die richtige Entscheidung und führte letztendlich auch zum Ziel, nämlich der Durchsetzung des berechtigten Innenraumverweises.
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