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26.07.2019 21:30 Uhr | Quelle: WahreTabelle

Schiedsrichterball: Regeländerungen 2019/20 I – Handspiel im Fokus

Immer strafbar, in der Regel strafbar & nicht strafbar…

Johannes Gründel
Johannes Gründel
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Quelle: imago images
Tore, wie das von Christoph Kramer gegen den BVB sollen ab der kommenden Saison nicht mehr zählen

Johannes Gründel
Johannes Gründel

Bis zum vergangenen Jahrzehnt waren nennenswerte Regeländerungen im Fußball noch eine absolute Seltenheit. Vor zehn Jahren beispielsweise diskutierte ich mit meinem damaligen Lehrwart nur über die Neuregelung des Falles, dass der Ball beim Strafstoß platzt. Doch das änderte sich im Jahr 2013: Hier wurde – neben zwei klarstellenden Änderungen – die Abseitsregel neugefasst (zur News). Die größten Änderungen gab es aber im Jahr 2016, als eine große Revision 95 Stellen des Regelwerks modifizierte.

Und auch im Jahr 2019 kommen große Änderungen auf die Fußballfans zu. Diese neuen Regeln dienen verschiedenen Zielen: Das Spiel soll ansehnlich, also vor allem dynamischer und fairer gestaltet werden. Gleichzeitig soll der Ermessensspielraum der Schiedsrichter reduziert werden. Außerdem wird der Trend, physische gegenüber den mentalen Komponenten zu stärken, fortgesetzt.

Alle drei Ziele kommen bei der Neuregelung des Handspiels zum Tragen. Die Neufassung von Regel 12 enthält hier über eine Seite an neuem Text. Nach Aussage von IFAB-Chef David Elleray soll dadurch der Ermessensspielraum des Schiedsrichters beim Handspiel „von der Größe des Ärmelkanals auf die Größe des Rheines“ reduziert werden.

Dabei ist die Neuausrichtung dreistufig aufgebaut: Zunächst werden Fälle genannt, in denen ein Handspiel immer strafbar ist. Als zweites kommt eine Aufzählung von Situationen, in denen das Handspiel „in der Regel“ strafbar ist. Als drittes folgen Situationen, in denen „in der Regel kein Vergehen“ vorliegt, wobei bei Situationen, die sowohl der zweiten als auch der dritten Gruppe zugeordnet werden können, in der Regel ein strafbares Handspiel vorliegt. Weiterhin wird der Begriff „Hand“ mit der Formulierung „Hand/Arm“ ersetzt. In diesem Beitrag möchte ich aus Gründen der Übersichtlichkeit weiterhin beim Begriff „Hand“ bleiben, gemeint ist damit jedoch auch der Arm.

 

Erste Gruppe: Immer strafbares Handspiel

In der ersten Gruppe, also bei den immer strafbaren Situationen, stehen die Reste der alten Regel: Absichtliches Handspiel bleibt stets strafbar. Von den Kriterien des alten Regelwerks (Bewegung der Hand zum Ball, Distanz, Handhaltung) bleibt an dieser Stelle aber nur noch die die Bewegung der Hand zum Ball übrig. Das wird wohl so zu deuten sein, dass unter den Absichtsbegriff nunmehr nur noch die „klassische“ Absicht fällt, also wenn ein Spieler zielgerichtet versucht, den Ball mit der Hand zu spielen. Hier ist die mentale Komponente des Handspiels stark ausgeprägt. In den anderen Fällen der ersten Gruppe dagegen braucht man die mentale Komponente gar nicht mehr: Ein Handspiel ist nun stets strafbar, wenn ein Spieler in Ballbesitz gelangt, nachdem ihm der Ball an die Hand springt und er danach ins Tor trifft oder zu einer Torchance kommt.

Dasselbe gilt für direkt mit der Hand erzielte Tore – übrigens inklusive Abwürfe des Torhüters. Hier kommt der Fairness-Gedanke ins Spiel und die Frage „What does football expect?“: „Fußball“ erwartet, dass ein Tor, dem unmittelbar ein Handspiel vorausgeht, nicht zählt. Man muss sich nur einmal an den Aufschrei nach diversen Handtoren erinnern, um festzustellen: Da ist etwas dran! Wichtig ist hierbei aber das Wort „unmittelbar“. Nur weil irgendwo im Angriff eine Hand im Spiel ist, wird ein Tor noch nicht aberkannt.

Wo genau die Grenze liegt, bleibt im Ermessensspielraum des Schiedsrichters, allerdings gibt der DFB mit zwei Beispiel-Szenen einen gewissen Rahmen vor: Das Tor von Christoph Kramer gegen den BVB (zur Diskussion) soll nach neuer Regelauslegung nicht zählen: Hier hatte sich der Gladbacher selbst an die Hand geköpft, von der der Ball gegen den Rücken eines Verteidigers sprang und dann wieder zu Kramer zurückprallte, der den Ball verwandelte. Dem gegenüber soll der Treffer von Rebic im Pokalfinale 2018 (zur Diskussion) weiterhin zählen: Hier war der Ball Kevin-Prince Boateng in dessen eigener Hälfte an den Arm gesprungen. Boateng schlug den Ball daraufhin lang auf Rebic, der verwandelte.

Bemerkenswert an dieser Neuregelung ist, dass sie einen Regelmythos, der bis dato nie im Regelwerk aufgenommen war, nun in die Regeln einführt: Ein Handspiel ist jetzt auch strafbar, wenn sich der Spieler durch das Handspiel einen (näher bestimmten) Vorteil verschafft – vollkommen egal, ob er etwas dafür kann oder nicht.

 

Zweite Gruppe: „In der Regel“ strafbares Handspiel

In der zweiten Gruppe, also den Situationen, in denen „in der Regel“ ein Vergehen vorliegt, steht die unnatürliche Vergrößerung des Körpers aufgrund der Handhaltung. Außerdem soll ein Handspiel in der Regel strafbar sein, wenn sich die Hand über Schulterhöhe befindet, es sei denn, der Spieler spielt den Ball zuvor selbst absichtlich mit Kopf oder Körper und sich dabei versehentlich an die Hand.

Mit der Handhaltung wird an dieser Stelle die physische Komponente des Handspiels erheblich gestärkt, während die mentale Komponente zurückgetrieben wird: Im Grunde ist jetzt auch fahrlässiges Handspiel strafbar, wenn die Fahrlässigkeit auf einer unnatürlichen Handhaltung beruht. Als Begründung und dahinterstehende Überlegung wird dazu angeführt, dass der Spieler das Risiko eines Handspiels eingeht und dann auch entsprechend tragen muss. Das ist in der Regeltheorie neu, tatsächlich aber vor allem auf UEFA- und FIFA-Ebene schon in den vergangenen Jahren gelebte Praxis.

Zu beachten ist an dieser Stelle aber die explizit aufgenommene Differenzierung im Regelwerk: Wird ein Spieler vom Gegner angeschossen, während sich die Hand über Schulterhöhe befindet, ist dieses Handspiel in der Regel strafbar. Das gilt im Übrigen auch, wenn der Ball von außerhalb des Sichtfeldes des Spielers (v.a. von hinten) kommt. Schießt der Spieler sich dagegen selbst an, wollte er den Ball ja nicht mit der Hand spielen, sondern mit einem anderen Körperteil und soll dann auch im Falle einer unnatürlichen Handhaltung nicht bestraft werden.

 

Dritte Gruppe: „In der Regel“ kein Vergehen

In der dritten Gruppe, also den Situationen, in denen „in der Regel“ kein Vergehen vorliegt, stehen Szenen, in denen der Ball vom Spieler selbst oder einem anderen, nahestehenden Spieler an die Hand springt. Dasselbe gilt für Szenen, in denen die Hand nahe am Körper ist und keine unnatürliche Vergrößerung des Körpers vorliegt. Den Abschluss dieser Gruppe bildet die sog. „Stützhand“ bei Grätschen oder Stürzen, wenn sich die Hand zum Abfangen zwischen Körper und Boden befindet und nicht seitlich oder senkrecht vom Körper weggestreckt wird.

Hierbei werden physische Aspekte, die fußballtypisch sind (Stützhand, Arm am Körper) oder bei denen das Handspiel in der Regel unvermeidbar ist (Anspringen aus kurzer Distanz), erfasst. Kann der Spieler bei fußballtypischer Spielweise das Handspiel also nicht vermeiden, ist das Handspiel in der Regel nicht strafbar.

 

Neue Regeln, aber „die Diskussionen werden nicht abebben“

Die Handspielregel wurde nun also näher bestimmt. Man sollte sich hiervon aber nicht allzu viel versprechen. Vor allem wurde ohnehin schon gelebte Regelpraxis lediglich festgeschrieben. Das fördert die Transparenz, aber die Erfahrung der ersten Wettbewerbe mit den neuen Regeln, v.a. bei der Frauen-WM, zeigen: Die Diskussionen werden nicht abebben. Die Frage, welche Handhaltung (unterhalb der Schulter) natürlich ist, bleibt weiterhin im Ermessensspielraum des Schiedsrichters. Auch ist noch unklar, welche Szenen zwar unter die zweite oder dritte Gruppe fallen, aber die Ausnahme davon, dass „in der Regel“ (k)ein Vergehen vorliegt, bilden. Meine Prognose ist, dass die Kritik an der Handspielregel weiterhin laut sein wird, sich in der Sache aber vor allem bei Verteidiger-Handspielen nicht viel ändern wird. Zu begrüßen ist aber, dass nun relativ klare Vorgaben gemacht wurden, was bei Grätschen erlaubt (Stützhand) und was dabei verboten (Oberhalb der Schulterhöhe, weggestreckte Hand) ist. Die Neuregelung des Handspiels bei der Torerzielung ist nachvollziehbar, allerdings muss man abwarten, ob es hier gelingt, eine einheitliche Linie bei der Frage, wie weit man zurückgeht, zu finden.

 

Neu im Regeltext: Indirekter Freistoß, Notbremse und „Kerze“

Im Zusammenhang mit dem Handspiel sind noch zwei Aspekte zu nennen, die neu im Regeltext aufgenommen wurden: Zum einen wird klargestellt, dass ein unerlaubtes Handspiel des Torhüters im eigenen Strafraum mit einem indirekten Freistoß, aber keiner persönlichen Strafe geahndet wird. Die Erwägungen zu den Regeländerung benennen hier ausdrücklich den Fall, dass der der Torhüter durch ein Handspiel nach einem Rückpass eine klare Torchance vereitelt: Hier bleibt es beim indirekten Freistoß, es erfolgt keine Rote Karte wegen Notbremse. Zum anderen darf der Torhüter den Ball nach einem Rückpass in die Hand nehmen, wenn er vorher bei einem Klärungsversuch eindeutig den Ball mit dem Fuß gespielt oder zu spielen versucht hat. Gemeint sind damit vor allem Situationen, in denen der Torhüter nach einem Rückpass eine „Kerze“ produziert oder über den Ball tritt. In diesen Fällen war die Absicht eindeutig auf ein erlaubtes Verhalten gerichtet. Den Ball dann mit der Hand zu retten, stellt kein unsportliches Verhalten dar, sodass es auch nicht mit einem indirekten Freistoß zu ahnden ist. Tatsächlich ist aber zu erwarten, dass beide Situationen nur sehr selten vorkommen werden.

Bis zum vergangenen Jahrzehnt waren nennenswerte Regeländerungen im Fußball noch eine absolute Seltenheit. Vor zehn Jahren beispielsweise diskutierte ich mit meinem damaligen Lehrwart nur über die Neuregelung des Falles, dass der Ball beim Strafstoß platzt. Doch das änderte sich im Jahr 2013: Hier wurde – neben zwei klarstellenden Änderungen – die Abseitsregel neugefasst (zur News). Die größten Änderungen gab es aber im Jahr 2016, als eine große Revision 95 Stellen des Regelwerks modifizierte.

Und auch im Jahr 2019 kommen große Änderungen auf die Fußballfans zu. Diese neuen Regeln dienen verschiedenen Zielen: Das Spiel soll ansehnlich, also vor allem dynamischer und fairer gestaltet werden. Gleichzeitig soll der Ermessensspielraum der Schiedsrichter reduziert werden. Außerdem wird der Trend, physische gegenüber den mentalen Komponenten zu stärken, fortgesetzt.

Alle drei Ziele kommen bei der Neuregelung des Handspiels zum Tragen. Die Neufassung von Regel 12 enthält hier über eine Seite an neuem Text. Nach Aussage von IFAB-Chef David Elleray soll dadurch der Ermessensspielraum des Schiedsrichters beim Handspiel „von der Größe des Ärmelkanals auf die Größe des Rheines“ reduziert werden.

Dabei ist die Neuausrichtung dreistufig aufgebaut: Zunächst werden Fälle genannt, in denen ein Handspiel immer strafbar ist. Als zweites kommt eine Aufzählung von Situationen, in denen das Handspiel „in der Regel“ strafbar ist. Als drittes folgen Situationen, in denen „in der Regel kein Vergehen“ vorliegt, wobei bei Situationen, die sowohl der zweiten als auch der dritten Gruppe zugeordnet werden können, in der Regel ein strafbares Handspiel vorliegt. Weiterhin wird der Begriff „Hand“ mit der Formulierung „Hand/Arm“ ersetzt. In diesem Beitrag möchte ich aus Gründen der Übersichtlichkeit weiterhin beim Begriff „Hand“ bleiben, gemeint ist damit jedoch auch der Arm.

 

Erste Gruppe: Immer strafbares Handspiel

In der ersten Gruppe, also bei den immer strafbaren Situationen, stehen die Reste der alten Regel: Absichtliches Handspiel bleibt stets strafbar. Von den Kriterien des alten Regelwerks (Bewegung der Hand zum Ball, Distanz, Handhaltung) bleibt an dieser Stelle aber nur noch die die Bewegung der Hand zum Ball übrig. Das wird wohl so zu deuten sein, dass unter den Absichtsbegriff nunmehr nur noch die „klassische“ Absicht fällt, also wenn ein Spieler zielgerichtet versucht, den Ball mit der Hand zu spielen. Hier ist die mentale Komponente des Handspiels stark ausgeprägt. In den anderen Fällen der ersten Gruppe dagegen braucht man die mentale Komponente gar nicht mehr: Ein Handspiel ist nun stets strafbar, wenn ein Spieler in Ballbesitz gelangt, nachdem ihm der Ball an die Hand springt und er danach ins Tor trifft oder zu einer Torchance kommt.

Dasselbe gilt für direkt mit der Hand erzielte Tore – übrigens inklusive Abwürfe des Torhüters. Hier kommt der Fairness-Gedanke ins Spiel und die Frage „What does football expect?“: „Fußball“ erwartet, dass ein Tor, dem unmittelbar ein Handspiel vorausgeht, nicht zählt. Man muss sich nur einmal an den Aufschrei nach diversen Handtoren erinnern, um festzustellen: Da ist etwas dran! Wichtig ist hierbei aber das Wort „unmittelbar“. Nur weil irgendwo im Angriff eine Hand im Spiel ist, wird ein Tor noch nicht aberkannt.

Wo genau die Grenze liegt, bleibt im Ermessensspielraum des Schiedsrichters, allerdings gibt der DFB mit zwei Beispiel-Szenen einen gewissen Rahmen vor: Das Tor von Christoph Kramer gegen den BVB (zur Diskussion) soll nach neuer Regelauslegung nicht zählen: Hier hatte sich der Gladbacher selbst an die Hand geköpft, von der der Ball gegen den Rücken eines Verteidigers sprang und dann wieder zu Kramer zurückprallte, der den Ball verwandelte. Dem gegenüber soll der Treffer von Rebic im Pokalfinale 2018 (zur Diskussion) weiterhin zählen: Hier war der Ball Kevin-Prince Boateng in dessen eigener Hälfte an den Arm gesprungen. Boateng schlug den Ball daraufhin lang auf Rebic, der verwandelte.

Bemerkenswert an dieser Neuregelung ist, dass sie einen Regelmythos, der bis dato nie im Regelwerk aufgenommen war, nun in die Regeln einführt: Ein Handspiel ist jetzt auch strafbar, wenn sich der Spieler durch das Handspiel einen (näher bestimmten) Vorteil verschafft – vollkommen egal, ob er etwas dafür kann oder nicht.

 

Zweite Gruppe: „In der Regel“ strafbares Handspiel

In der zweiten Gruppe, also den Situationen, in denen „in der Regel“ ein Vergehen vorliegt, steht die unnatürliche Vergrößerung des Körpers aufgrund der Handhaltung. Außerdem soll ein Handspiel in der Regel strafbar sein, wenn sich die Hand über Schulterhöhe befindet, es sei denn, der Spieler spielt den Ball zuvor selbst absichtlich mit Kopf oder Körper und sich dabei versehentlich an die Hand.

Mit der Handhaltung wird an dieser Stelle die physische Komponente des Handspiels erheblich gestärkt, während die mentale Komponente zurückgetrieben wird: Im Grunde ist jetzt auch fahrlässiges Handspiel strafbar, wenn die Fahrlässigkeit auf einer unnatürlichen Handhaltung beruht. Als Begründung und dahinterstehende Überlegung wird dazu angeführt, dass der Spieler das Risiko eines Handspiels eingeht und dann auch entsprechend tragen muss. Das ist in der Regeltheorie neu, tatsächlich aber vor allem auf UEFA- und FIFA-Ebene schon in den vergangenen Jahren gelebte Praxis.

Zu beachten ist an dieser Stelle aber die explizit aufgenommene Differenzierung im Regelwerk: Wird ein Spieler vom Gegner angeschossen, während sich die Hand über Schulterhöhe befindet, ist dieses Handspiel in der Regel strafbar. Das gilt im Übrigen auch, wenn der Ball von außerhalb des Sichtfeldes des Spielers (v.a. von hinten) kommt. Schießt der Spieler sich dagegen selbst an, wollte er den Ball ja nicht mit der Hand spielen, sondern mit einem anderen Körperteil und soll dann auch im Falle einer unnatürlichen Handhaltung nicht bestraft werden.

 

Dritte Gruppe: „In der Regel“ kein Vergehen

In der dritten Gruppe, also den Situationen, in denen „in der Regel“ kein Vergehen vorliegt, stehen Szenen, in denen der Ball vom Spieler selbst oder einem anderen, nahestehenden Spieler an die Hand springt. Dasselbe gilt für Szenen, in denen die Hand nahe am Körper ist und keine unnatürliche Vergrößerung des Körpers vorliegt. Den Abschluss dieser Gruppe bildet die sog. „Stützhand“ bei Grätschen oder Stürzen, wenn sich die Hand zum Abfangen zwischen Körper und Boden befindet und nicht seitlich oder senkrecht vom Körper weggestreckt wird.

Hierbei werden physische Aspekte, die fußballtypisch sind (Stützhand, Arm am Körper) oder bei denen das Handspiel in der Regel unvermeidbar ist (Anspringen aus kurzer Distanz), erfasst. Kann der Spieler bei fußballtypischer Spielweise das Handspiel also nicht vermeiden, ist das Handspiel in der Regel nicht strafbar.

 

Neue Regeln, aber „die Diskussionen werden nicht abebben“

Die Handspielregel wurde nun also näher bestimmt. Man sollte sich hiervon aber nicht allzu viel versprechen. Vor allem wurde ohnehin schon gelebte Regelpraxis lediglich festgeschrieben. Das fördert die Transparenz, aber die Erfahrung der ersten Wettbewerbe mit den neuen Regeln, v.a. bei der Frauen-WM, zeigen: Die Diskussionen werden nicht abebben. Die Frage, welche Handhaltung (unterhalb der Schulter) natürlich ist, bleibt weiterhin im Ermessensspielraum des Schiedsrichters. Auch ist noch unklar, welche Szenen zwar unter die zweite oder dritte Gruppe fallen, aber die Ausnahme davon, dass „in der Regel“ (k)ein Vergehen vorliegt, bilden. Meine Prognose ist, dass die Kritik an der Handspielregel weiterhin laut sein wird, sich in der Sache aber vor allem bei Verteidiger-Handspielen nicht viel ändern wird. Zu begrüßen ist aber, dass nun relativ klare Vorgaben gemacht wurden, was bei Grätschen erlaubt (Stützhand) und was dabei verboten (Oberhalb der Schulterhöhe, weggestreckte Hand) ist. Die Neuregelung des Handspiels bei der Torerzielung ist nachvollziehbar, allerdings muss man abwarten, ob es hier gelingt, eine einheitliche Linie bei der Frage, wie weit man zurückgeht, zu finden.

 

Neu im Regeltext: Indirekter Freistoß, Notbremse und „Kerze“

Im Zusammenhang mit dem Handspiel sind noch zwei Aspekte zu nennen, die neu im Regeltext aufgenommen wurden: Zum einen wird klargestellt, dass ein unerlaubtes Handspiel des Torhüters im eigenen Strafraum mit einem indirekten Freistoß, aber keiner persönlichen Strafe geahndet wird. Die Erwägungen zu den Regeländerung benennen hier ausdrücklich den Fall, dass der der Torhüter durch ein Handspiel nach einem Rückpass eine klare Torchance vereitelt: Hier bleibt es beim indirekten Freistoß, es erfolgt keine Rote Karte wegen Notbremse. Zum anderen darf der Torhüter den Ball nach einem Rückpass in die Hand nehmen, wenn er vorher bei einem Klärungsversuch eindeutig den Ball mit dem Fuß gespielt oder zu spielen versucht hat. Gemeint sind damit vor allem Situationen, in denen der Torhüter nach einem Rückpass eine „Kerze“ produziert oder über den Ball tritt. In diesen Fällen war die Absicht eindeutig auf ein erlaubtes Verhalten gerichtet. Den Ball dann mit der Hand zu retten, stellt kein unsportliches Verhalten dar, sodass es auch nicht mit einem indirekten Freistoß zu ahnden ist. Tatsächlich ist aber zu erwarten, dass beide Situationen nur sehr selten vorkommen werden.

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