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15.09.2022 19:59 Uhr | Quelle: WahreTabelle

Schiedsrichterball: Schritt für Schritt

Notbremse in Hoffenheim im Fokus

Johannes Gründel
Johannes Gründel
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Quelle: imago images
Alexander Hack (m.) sieht Rot.

Johannes Gründel
Johannes Gründel

Manchmal muss man sich zwischen all den Abseits- und Handspielaufregern dieser Saison auch einmal Zeit zur Entschleunigung nehmen. Manchmal muss man sich auch einfach mal Gedanken über eine etwas leichtere und eindeutigere Problematik machen. Manchmal muss man sich nur mit einer Szene einer Notbremse beschäftigen. Dankenswerterweise hat sich Mainz‘ Alexander Hack erbarmt, für genau eine solche Szene zu sorgen. Im Spiel bei der TSG Hoffenheim hielt er seinen Gegenspieler Georginio Rutter über rund sechs Meter Distanz fest und brachte ihn damit als letzter Mann zu Fall. Schiedsrichter Daniel Schlager entschied auf Freistoß für Mainz und verwies Hack des Feldes, korrigierte sich dann aber nach einer Intervention von Videoassistent Tobias Welz. Die Folge: Strafstoß für Hoffenheim, den Andrej Kramaric verschoss. Die Rote Karte blieb jedoch bestehen. War das alles berechtigt?

6. Spieltag: Alle strittigen Szenen und Korrekturen im Überblick

Zur Antwort müssen wir Schritt für Schritt vorgehen. Zunächst mal ganz einfach: Das deutlich Halten über mehrere Meter ist natürlich ein Foul. Der Pfiff erfolgte also zu Recht. Ein wenig mehr Gedanken muss man sich über die Frage der Notbremse machen: Zwar war Hack letzter Mann, auch wenn sein Teamkollege Maxim Leitsch quasi auf gleicher Höhe war, stand er doch rund 15 Meter entfernt und konnte deshalb nicht mehr eingreifen – doch das alleine genügt noch nicht für eine Notbremse. Denn im Regelwerk ist die Rede von der Verhinderung einer offensichtlichen Torchance. Dafür ist das Fehlen eingriffsbereiter Verteidiger natürlich ein (sehr starkes) Indiz. Doch es ist nicht der einzige Faktor. Neben der Distanz zum Tor und der allgemeinen Bewegungsrichtung kommt der Ballkontrolle ebenfalls eine wichtige Rolle zu. Hieran könnte man zweifeln, da Rutter den Ball noch nicht angenommen hatte. Allerdings war der Ball in seiner unmittelbaren Nähe und trotz Aufspringens gut kontrollierbar – von einem Spieler auf Bundesliga-Niveau kann man also erwarten, dass er den Ball ohne das Foulspiel unter Kontrolle bringt. Eine offensichtliche Torchance und damit eine Notbremse lagen also vor.

Doch war es auch ein Freistoß oder griff der Videoassistent zu Recht ein? Immerhin hatte das Halten ja (deutlich) außerhalb des Strafraums begonnen. Hier hilft ein Blick ins Regelwerk – genauer gesagt in Regel 12. Dort steht unter der Unterüberschrift „Vorteil“ genau diese Konstellation beschrieben: „Wenn ein Verteidiger einen Angreifer außerhalb des Strafraums zu halten beginnt und ihn bis in den Strafraum weiter festhält, entscheidet der Schiedsrichter auf Strafstoß.“ Dabei ist das eine letztlich überflüssige Klarstellung: Es ergibt sich schon aus der Vorteilsregel, dass es Strafstoß geben muss. Denn der Schiedsrichter lässt quasi so lange Vorteil laufen, bis das Vergehen im Strafraum ist und ahndet dieses dann mit Strafstoß. Der Mythos, nach dem beim Halten relevant sei, wo das Vergehen beginnt, ist also ebenso falsch wie die Behauptung, es komme auf das Ende des Haltens an: Denn wenn der Verteidiger einen Angreifer hält, während dieser im Strafraum ist, und sich beide dann – immer noch mit haltendem Verteidiger – aus dem Strafraum hinausbewegen, gäbe es trotzdem Strafstoß, denn das schwerere Vergehen ist das Halten innerhalb des Strafraums. Andernfalls würde der Verteidiger ja dafür belohnt, dass er länger hält, also sich (noch) regelwidriger verhält.

Aber halt! Wenn das Foul nun doch im Strafraum war, müssen wir uns noch einmal ein paar Gedanken zur Roten Karte machen. Denn Notbremsen im Strafraum sind anders zu bewerten als außerhalb des Strafraums. Doch das gilt nur für ballorientierte Vergehen. Die sogenannte Doppel-/Dreifachbestrafung (Strafstoß, persönliche Strafe, Sperre) bleibt bei gegnerorientierten Vergehen, insbesondere also Haltevergehen, aufrechterhalten. Hintergrund ist, dass es sich hierbei ja um eine „absichtliche“ Notbremse und nicht um einen Versuch, den Ball (regelkonform) zu spielen, handelt. Und wer sich bewusst regelwidrig verhält, den will das Regelwerk auch nicht schützen. Die Rote Karte blieb also auch nach der Korrektur der Entscheidung zu Recht bestehen. Und nach einer Wellnesswoche mit einem leichteren Thema bin ich nun auch wieder bereit für die nächste hochkomplexe Abseits-Handspiel-hineinlaufender-Hund-Szene.

Manchmal muss man sich zwischen all den Abseits- und Handspielaufregern dieser Saison auch einmal Zeit zur Entschleunigung nehmen. Manchmal muss man sich auch einfach mal Gedanken über eine etwas leichtere und eindeutigere Problematik machen. Manchmal muss man sich nur mit einer Szene einer Notbremse beschäftigen. Dankenswerterweise hat sich Mainz‘ Alexander Hack erbarmt, für genau eine solche Szene zu sorgen. Im Spiel bei der TSG Hoffenheim hielt er seinen Gegenspieler Georginio Rutter über rund sechs Meter Distanz fest und brachte ihn damit als letzter Mann zu Fall. Schiedsrichter Daniel Schlager entschied auf Freistoß für Mainz und verwies Hack des Feldes, korrigierte sich dann aber nach einer Intervention von Videoassistent Tobias Welz. Die Folge: Strafstoß für Hoffenheim, den Andrej Kramaric verschoss. Die Rote Karte blieb jedoch bestehen. War das alles berechtigt?

6. Spieltag: Alle strittigen Szenen und Korrekturen im Überblick

Zur Antwort müssen wir Schritt für Schritt vorgehen. Zunächst mal ganz einfach: Das deutlich Halten über mehrere Meter ist natürlich ein Foul. Der Pfiff erfolgte also zu Recht. Ein wenig mehr Gedanken muss man sich über die Frage der Notbremse machen: Zwar war Hack letzter Mann, auch wenn sein Teamkollege Maxim Leitsch quasi auf gleicher Höhe war, stand er doch rund 15 Meter entfernt und konnte deshalb nicht mehr eingreifen – doch das alleine genügt noch nicht für eine Notbremse. Denn im Regelwerk ist die Rede von der Verhinderung einer offensichtlichen Torchance. Dafür ist das Fehlen eingriffsbereiter Verteidiger natürlich ein (sehr starkes) Indiz. Doch es ist nicht der einzige Faktor. Neben der Distanz zum Tor und der allgemeinen Bewegungsrichtung kommt der Ballkontrolle ebenfalls eine wichtige Rolle zu. Hieran könnte man zweifeln, da Rutter den Ball noch nicht angenommen hatte. Allerdings war der Ball in seiner unmittelbaren Nähe und trotz Aufspringens gut kontrollierbar – von einem Spieler auf Bundesliga-Niveau kann man also erwarten, dass er den Ball ohne das Foulspiel unter Kontrolle bringt. Eine offensichtliche Torchance und damit eine Notbremse lagen also vor.

Doch war es auch ein Freistoß oder griff der Videoassistent zu Recht ein? Immerhin hatte das Halten ja (deutlich) außerhalb des Strafraums begonnen. Hier hilft ein Blick ins Regelwerk – genauer gesagt in Regel 12. Dort steht unter der Unterüberschrift „Vorteil“ genau diese Konstellation beschrieben: „Wenn ein Verteidiger einen Angreifer außerhalb des Strafraums zu halten beginnt und ihn bis in den Strafraum weiter festhält, entscheidet der Schiedsrichter auf Strafstoß.“ Dabei ist das eine letztlich überflüssige Klarstellung: Es ergibt sich schon aus der Vorteilsregel, dass es Strafstoß geben muss. Denn der Schiedsrichter lässt quasi so lange Vorteil laufen, bis das Vergehen im Strafraum ist und ahndet dieses dann mit Strafstoß. Der Mythos, nach dem beim Halten relevant sei, wo das Vergehen beginnt, ist also ebenso falsch wie die Behauptung, es komme auf das Ende des Haltens an: Denn wenn der Verteidiger einen Angreifer hält, während dieser im Strafraum ist, und sich beide dann – immer noch mit haltendem Verteidiger – aus dem Strafraum hinausbewegen, gäbe es trotzdem Strafstoß, denn das schwerere Vergehen ist das Halten innerhalb des Strafraums. Andernfalls würde der Verteidiger ja dafür belohnt, dass er länger hält, also sich (noch) regelwidriger verhält.

Aber halt! Wenn das Foul nun doch im Strafraum war, müssen wir uns noch einmal ein paar Gedanken zur Roten Karte machen. Denn Notbremsen im Strafraum sind anders zu bewerten als außerhalb des Strafraums. Doch das gilt nur für ballorientierte Vergehen. Die sogenannte Doppel-/Dreifachbestrafung (Strafstoß, persönliche Strafe, Sperre) bleibt bei gegnerorientierten Vergehen, insbesondere also Haltevergehen, aufrechterhalten. Hintergrund ist, dass es sich hierbei ja um eine „absichtliche“ Notbremse und nicht um einen Versuch, den Ball (regelkonform) zu spielen, handelt. Und wer sich bewusst regelwidrig verhält, den will das Regelwerk auch nicht schützen. Die Rote Karte blieb also auch nach der Korrektur der Entscheidung zu Recht bestehen. Und nach einer Wellnesswoche mit einem leichteren Thema bin ich nun auch wieder bereit für die nächste hochkomplexe Abseits-Handspiel-hineinlaufender-Hund-Szene.

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