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30.07.2019 16:37 Uhr | Quelle: WahreTabelle

Regeländerungen 2019/20 Teil II: Strafenkatalog für Trainer im Fokus

…Treten von Gegenständen, schnelle Freistoßausführung etc.

Johannes Gründel
Johannes Gründel
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Quelle: imago images
Emotionale Trainer, wie Julian Nagelsmann, müssen sich in Zukunft etwas zurückhalten

Johannes Gründel
Johannes Gründel

Die Regeländerungen zur Saison 2019/20 brechen mit einigen althergebrachten Grundsätzen. In Teil I wurde die Schwächung der mentalen Komponente und die damit verbundene Abkehr von der Absicht als einziges Kriterium beim Handspiel, schon angedeutet (zu Teil I). Doch auch andere Regeländerungen, gerade im Zusammenhang mit persönlichen Strafen, erscheinen für traditionalistische Regeldogmatiker schon beinahe ketzerisch.

Dabei erfüllen die Regeln mir persönlich einen seit Jahren gehegten Wunsch: Persönliche Strafen in Form von Karten sind nun auch gegen Teamoffizielle möglich. Schlägt ein Trainer also über die Stränge, wird die Reaktion des Schiedsrichtergespanns nun deutlich transparenter nach außen transportiert. Gerade im Profibereich dürfte dies zu deutlich mehr Verständnis für Innenraumverweise führen, da die Vorgeschichte bislang für Zuschauer im Stadion und vor dem TV kaum erkennbar war, weil Vorfälle meistens diskret über den vierten Offiziellen geregelt werden. Bekommt ein Trainer dagegen wegen Reklamierens eine Gelbe Karte, weiß jeder, dass er jetzt angezählt ist. Ein Innenraumverweis wegen wiederholter Vergehen wird dadurch deutlich nachvollziehbarer.

 

Strafenkatalog für Trainer: … Werfen und Treten von Gegenständen

Doch nicht nur das: Das Regelwerk sieht zudem einen Katalog an Vergehen von Teamoffiziellen vor, die verwarnungs- bzw. feldverweiswürdig sind: Verwarnt werden soll ein Trainer beispielsweise bei eindeutigem oder wiederholtem Verlassen der Coaching Zone, absichtlichem, aber nicht konfrontativem Betreten der gegnerischen Coaching Zone, Spielverzögerung bei eigener Spielfortsetzung, Protestieren inkl. dem Werfen und Treten von Gegenständen, übermäßigem wiederholten Fordern einer Karte, provozierenden Gesten oder wiederholtem ungebührlichen Verhalten. Feldverweiswürdig sind beispielsweise Spielverzögerung bei gegnerischer Spielfortsetzung, absichtliches Verlassen der Coaching Zone zum Reklamieren oder Provozieren, Betreten der gegnerischen Coaching Zone in aggressiver oder konfrontativer Art und Weise, absichtliches Werfen oder Treten von Gegenständen auf das Feld, Betreten des Spielfelds, um einen Schiedsrichter zur Rede zu stellen (einschließlich Halbzeitpause und nach Abpfiff!) oder Spiel, Gegner oder Schiedsrichter zu beeinflussen, physisches oder aggressives Verhalten, Beleidigungen, Tätlichkeiten und natürlich eine zweite Gelbe Karte.

Damit ist eine deutlich größere Transparenz bei Innenraumverweisen gegeben: Einerseits sind die abstrakten Gründe für einen solchen Innenraumverweis näher benannt, andererseits ist auch die konkrete Entscheidung nachvollziehbarer.

 

Trainer tragen die Verantwortung für Verhalten auf der Bank

Hand in Hand mit der Einführung von Karten gegen Trainer geht eine weitere Regeländerung: Trainer haften für Fehlverhalten auf der Bank, wenn der Übeltäter nicht identifiziert werden kann. Wenn also beispielsweise ein Auswechselspieler von der Bank aus den Schiedsrichter beleidigt, sich aber nicht aufklären lässt, wer genau das war, bekommt der Trainer die Rote Karte. Auch das ist ein Bruch mit den bisherigen Traditionen, da nun eine Person für das Fehlverhalten einer anderen Person bestraft werden kann. Dem Trainer kann man nur zum Vorwurf machen, dass er den Namen des Übeltäters nicht kennt/nennt und seine Bank nicht im Griff hat.

Auch diese Regelung finde ich gelungen, da sie für die Trainer einen Anreiz schafft, die Disziplin auf der Bank zu erhöhen. Außerdem ist kaum etwas schlimmer für die Autorität eines Schiedsrichters als ein eindeutiger Regelverstoß, den er auch klar wahrgenommen hat, aber nicht ahnden kann, weil der Übeltäter nicht identifizierbar ist. Während das im Profibereich jedenfalls dank des Videoassistenten in der Regel kein großes Problem darstellen sollte, ist die Regelung für Schiedsrichter im Amateurbereich, gerade in den Ligen ohne Assistenten, Gold wert.

 

Schnelle Freistoßausführung trotz Platzverweis

Der vierte Bruch mit den Traditionen bezüglich persönlicher Strafen betrifft einen ehernen Grundsatz, der 2006 schon aufgeweicht und jetzt endgültig durchbrochen wird: Bislang war es immer so, dass eine persönliche Strafe nur in der unmittelbar folgenden Spielunterbrechung ausgesprochen werden durfte. Die einzige Ausnahme, die es (seit 2006) gibt, betrifft Tätlichkeiten im Rücken des Schiedsrichters, die ihm ein Gespanns-Mitglied mitteilt („Lex Zidane“, weil sie das erste Mal – und vor der offiziellen Aufnahme ins Regelwerk – im WM-Finale 2006 angewendet wurde, deshalb sehen auch einige Lehrwarte in der Roten Karte für den Kopfstoß einen Regelverstoß, der zu einer Wiederholung des Finales hätte führen müssen). In Zukunft ist es möglich, persönliche Strafen erst in der übernächsten Spielunterbrechung auszusprechen, wenn die gefoulte Mannschaft durch die schnelle Spielfortsetzung zu einer klaren Torchance kommt und der Schiedsrichter noch nicht mit dem Procedere begonnen hat. Hätte der Spieler für das Foul (nur) wegen einer Notbremse rot sehen sollen, erhält er im Nachhinein aufgrund der Wiederherstellung der klaren Torchance nur die Gelbe Karte (analog zum Vorteil).

 

Zwei Regelungen mit Konfliktpotenzial

Auch wenn diese Regeländerung unter dem Rader gelaufen ist, ist sie durchaus bemerkenswert und birgt Konfliktpotential, gerade in Kombination mit einer Regeländerung von 2016: Wenn ein Spieler ein feldverweiswürdiges Foulspiel begeht und der Schiedsrichter Vorteil laufen lässt, darf dieser Spieler nicht mehr weiter ins Spiel eingreifen, also weder den Ball berühren noch einen Zweikampf führen. Tut er es dennoch, bekommt er einen indirekten Freistoß gegen sich. Es braucht nicht viel Fantasie, um sich Situationen vorzustellen, in denen die Kombination dieser beiden Regelungen für Ärger sorgen kann.

Ein bereits verwarnter Spieler unterbindet einen Konter durch ein deutliches, intensives Halten. Die gefoulte Mannschaft führt den Freistoß aber schnell aus, weil ein Stürmer frei durch ist. Der Stürmer scheitert dann am Torwart. Anschließend klärt der Spieler, der das Foul begangen hatte, den vom Torwart zurückprallenden Ball. Der Schiedsrichter muss nun das Spiel unterbrechen, einen indirekten Freistoß für die angreifende Mannschaft geben und den Verteidiger für sein Foul nachträglich mit Gelb-Rot vom Platz stellen. Den anschließenden Aufschrei und das Unverständnis kann man sich einfach vorstellen. Zudem kommt in anderen Situationen noch das Risiko dazu, dass die schnelle Spielfortsetzung vom Foulenden durch ein Stellen vor den Ball vereitelt wird und der Schiedsrichter dann möglicherweise Gelb und Gelb/Rot zücken muss. Diese Risiken werden wohl dazu führen, dass eine schnelle Spielfortsetzung nur bei klarsten Torchancen zugelassen werden wird.

 

Schiedsrichter nicht mehr Luft

Auch außerhalb der persönlichen Strafen wird mit Traditionen gebrochen: Der Schiedsrichter ist nicht mehr Luft – zumindest teilweise. Der Ball ist in Zukunft aus dem Spiel, wenn ein Spieloffizielle (= Mitglied des Schiedsrichtergespanns) den Ball berührt und der Ball danach ins Tor geht, der Ballbesitz wechselt (nicht durch einen Ausball!) oder ein aussichtsreicher Angriff ausgelöst wird. In diesem Fall wird das Spiel mit Schiedsrichterball fortgesetzt. Hierdurch soll der Fairplay-Gedanke umgesetzt werden. Das ist auch eine gute Sache, da es unfair ist, wenn unglückliches Stellungsspiel des Schiedsrichters zu einem Ballverlust oder zu einem Tor führt. Als Schiedsrichter fühlt man sich in solchen Szenen immer schlecht und hofft darauf, dass nichts passiert. Durch die Regeländerungen wird das sichergestellt.

 

„Überflüssige“ Änderung beim Schiedsrichterball

Der Schiedsrichterball, der in diesem Fall die Spielfortsetzung ist, erfährt ebenfalls grundsätzliche Änderungen: Bislang war der umkämpfte Schiedsrichterball der (regeltheoretische) Regelfall. 2016 wurde sogar explizit in die Regeln aufgenommen, dass der Schiedsrichter keinem Spieler die Teilnahme am Schiedsrichterball verweigern darf. In der Praxis lief es dagegen meist so, dass die Mannschaft, die den Ball nicht hatte, diesen den Gegnern wieder zuspielt. Nun sind aber sowohl der theoretische als auch der praktische Regelfall Geschichte: Der Schiedsrichterball ist in Zukunft nicht mehr umkämpft, sondern geht an die Mannschaft, die vor der Spielunterbrechung den Ball hat. Ausnahme: Im Strafraum geht der Ball immer an den Torhüter. Die Gegenspieler müssen sich beim Schiedsrichterball mindestens vier Meter vom Ball entfernt aufhalten – so wurde also auch noch en passant ein neuer Abstand ins Regelwerk aufgenommen. Auch hat sich der Ausführungsort des Schiedsrichterballs verändert: Während der Schiedsrichterball früher immer dort erfolgte, wo der Ball beim Pfiff war (Ausnahme: Innerhalb des Torraums, dann auf der Torraumlinie), erfolgt er nun an der Stelle, wo der Ball zuletzt berührt wurde.

 

Schiedsrichtern wird die Arbeit erschwert

Die Regeländerung erachte ich als überflüssig und unnötig erschwerend: Schiedsrichterbälle führten in den allermeisten Fällen nicht zu Problemen und wenn doch hatte man als Schiedsrichter in der Regel ganz gute Mittel, diese Probleme in den Griff zu bekommen, beispielsweise durch einen gezielten Pfiff, da bei einem umkämpften Schiedsrichterball meistens mindestens ein gefährliches Spiel vertretbar ist. Dafür wird den Schiedsrichtern nun die Aufgabe erschwert, da sie sich nicht mehr einfach merken müssen, wo der Ball beim Pfiff war, sondern die Situation gedanklich zurückspulen. Besonders unangenehm wird das dann, wenn der Ball zuletzt von einem Angreifer im Bereich der Strafraumlinie berührt wurde: War dieser Kontakt außerhalb des Strafraums, erhält die angreifende Mannschaft den Ball, war er dagegen auf der Linie oder innerhalb des Strafraums, bekommt der Torwart den Ball. Ein Konfliktherd, der völlig ohne Not eröffnet wurde…

Erschwerend kommt hinzu, dass Verteidiger in Bedrängnis aufgrund der Kombination der beiden letztgenannten Änderungen nun versuchen können, den Schiedsrichter anzuschießen, um anschließend den Schiedsrichterball für sich (bzw. innerhalb des Strafraums für den Torwart), falls der Ball vom Schiedsrichter zum Gegner prallt. Und wenn er zum eigenen Mann prallt, ist das in der Regel auch besser als die vorherige Bedrängnis.

Die Regeländerungen zur Saison 2019/20 brechen mit einigen althergebrachten Grundsätzen. In Teil I wurde die Schwächung der mentalen Komponente und die damit verbundene Abkehr von der Absicht als einziges Kriterium beim Handspiel, schon angedeutet (zu Teil I). Doch auch andere Regeländerungen, gerade im Zusammenhang mit persönlichen Strafen, erscheinen für traditionalistische Regeldogmatiker schon beinahe ketzerisch.

Dabei erfüllen die Regeln mir persönlich einen seit Jahren gehegten Wunsch: Persönliche Strafen in Form von Karten sind nun auch gegen Teamoffizielle möglich. Schlägt ein Trainer also über die Stränge, wird die Reaktion des Schiedsrichtergespanns nun deutlich transparenter nach außen transportiert. Gerade im Profibereich dürfte dies zu deutlich mehr Verständnis für Innenraumverweise führen, da die Vorgeschichte bislang für Zuschauer im Stadion und vor dem TV kaum erkennbar war, weil Vorfälle meistens diskret über den vierten Offiziellen geregelt werden. Bekommt ein Trainer dagegen wegen Reklamierens eine Gelbe Karte, weiß jeder, dass er jetzt angezählt ist. Ein Innenraumverweis wegen wiederholter Vergehen wird dadurch deutlich nachvollziehbarer.

 

Strafenkatalog für Trainer: … Werfen und Treten von Gegenständen

Doch nicht nur das: Das Regelwerk sieht zudem einen Katalog an Vergehen von Teamoffiziellen vor, die verwarnungs- bzw. feldverweiswürdig sind: Verwarnt werden soll ein Trainer beispielsweise bei eindeutigem oder wiederholtem Verlassen der Coaching Zone, absichtlichem, aber nicht konfrontativem Betreten der gegnerischen Coaching Zone, Spielverzögerung bei eigener Spielfortsetzung, Protestieren inkl. dem Werfen und Treten von Gegenständen, übermäßigem wiederholten Fordern einer Karte, provozierenden Gesten oder wiederholtem ungebührlichen Verhalten. Feldverweiswürdig sind beispielsweise Spielverzögerung bei gegnerischer Spielfortsetzung, absichtliches Verlassen der Coaching Zone zum Reklamieren oder Provozieren, Betreten der gegnerischen Coaching Zone in aggressiver oder konfrontativer Art und Weise, absichtliches Werfen oder Treten von Gegenständen auf das Feld, Betreten des Spielfelds, um einen Schiedsrichter zur Rede zu stellen (einschließlich Halbzeitpause und nach Abpfiff!) oder Spiel, Gegner oder Schiedsrichter zu beeinflussen, physisches oder aggressives Verhalten, Beleidigungen, Tätlichkeiten und natürlich eine zweite Gelbe Karte.

Damit ist eine deutlich größere Transparenz bei Innenraumverweisen gegeben: Einerseits sind die abstrakten Gründe für einen solchen Innenraumverweis näher benannt, andererseits ist auch die konkrete Entscheidung nachvollziehbarer.

 

Trainer tragen die Verantwortung für Verhalten auf der Bank

Hand in Hand mit der Einführung von Karten gegen Trainer geht eine weitere Regeländerung: Trainer haften für Fehlverhalten auf der Bank, wenn der Übeltäter nicht identifiziert werden kann. Wenn also beispielsweise ein Auswechselspieler von der Bank aus den Schiedsrichter beleidigt, sich aber nicht aufklären lässt, wer genau das war, bekommt der Trainer die Rote Karte. Auch das ist ein Bruch mit den bisherigen Traditionen, da nun eine Person für das Fehlverhalten einer anderen Person bestraft werden kann. Dem Trainer kann man nur zum Vorwurf machen, dass er den Namen des Übeltäters nicht kennt/nennt und seine Bank nicht im Griff hat.

Auch diese Regelung finde ich gelungen, da sie für die Trainer einen Anreiz schafft, die Disziplin auf der Bank zu erhöhen. Außerdem ist kaum etwas schlimmer für die Autorität eines Schiedsrichters als ein eindeutiger Regelverstoß, den er auch klar wahrgenommen hat, aber nicht ahnden kann, weil der Übeltäter nicht identifizierbar ist. Während das im Profibereich jedenfalls dank des Videoassistenten in der Regel kein großes Problem darstellen sollte, ist die Regelung für Schiedsrichter im Amateurbereich, gerade in den Ligen ohne Assistenten, Gold wert.

 

Schnelle Freistoßausführung trotz Platzverweis

Der vierte Bruch mit den Traditionen bezüglich persönlicher Strafen betrifft einen ehernen Grundsatz, der 2006 schon aufgeweicht und jetzt endgültig durchbrochen wird: Bislang war es immer so, dass eine persönliche Strafe nur in der unmittelbar folgenden Spielunterbrechung ausgesprochen werden durfte. Die einzige Ausnahme, die es (seit 2006) gibt, betrifft Tätlichkeiten im Rücken des Schiedsrichters, die ihm ein Gespanns-Mitglied mitteilt („Lex Zidane“, weil sie das erste Mal – und vor der offiziellen Aufnahme ins Regelwerk – im WM-Finale 2006 angewendet wurde, deshalb sehen auch einige Lehrwarte in der Roten Karte für den Kopfstoß einen Regelverstoß, der zu einer Wiederholung des Finales hätte führen müssen). In Zukunft ist es möglich, persönliche Strafen erst in der übernächsten Spielunterbrechung auszusprechen, wenn die gefoulte Mannschaft durch die schnelle Spielfortsetzung zu einer klaren Torchance kommt und der Schiedsrichter noch nicht mit dem Procedere begonnen hat. Hätte der Spieler für das Foul (nur) wegen einer Notbremse rot sehen sollen, erhält er im Nachhinein aufgrund der Wiederherstellung der klaren Torchance nur die Gelbe Karte (analog zum Vorteil).

 

Zwei Regelungen mit Konfliktpotenzial

Auch wenn diese Regeländerung unter dem Rader gelaufen ist, ist sie durchaus bemerkenswert und birgt Konfliktpotential, gerade in Kombination mit einer Regeländerung von 2016: Wenn ein Spieler ein feldverweiswürdiges Foulspiel begeht und der Schiedsrichter Vorteil laufen lässt, darf dieser Spieler nicht mehr weiter ins Spiel eingreifen, also weder den Ball berühren noch einen Zweikampf führen. Tut er es dennoch, bekommt er einen indirekten Freistoß gegen sich. Es braucht nicht viel Fantasie, um sich Situationen vorzustellen, in denen die Kombination dieser beiden Regelungen für Ärger sorgen kann.

Ein bereits verwarnter Spieler unterbindet einen Konter durch ein deutliches, intensives Halten. Die gefoulte Mannschaft führt den Freistoß aber schnell aus, weil ein Stürmer frei durch ist. Der Stürmer scheitert dann am Torwart. Anschließend klärt der Spieler, der das Foul begangen hatte, den vom Torwart zurückprallenden Ball. Der Schiedsrichter muss nun das Spiel unterbrechen, einen indirekten Freistoß für die angreifende Mannschaft geben und den Verteidiger für sein Foul nachträglich mit Gelb-Rot vom Platz stellen. Den anschließenden Aufschrei und das Unverständnis kann man sich einfach vorstellen. Zudem kommt in anderen Situationen noch das Risiko dazu, dass die schnelle Spielfortsetzung vom Foulenden durch ein Stellen vor den Ball vereitelt wird und der Schiedsrichter dann möglicherweise Gelb und Gelb/Rot zücken muss. Diese Risiken werden wohl dazu führen, dass eine schnelle Spielfortsetzung nur bei klarsten Torchancen zugelassen werden wird.

 

Schiedsrichter nicht mehr Luft

Auch außerhalb der persönlichen Strafen wird mit Traditionen gebrochen: Der Schiedsrichter ist nicht mehr Luft – zumindest teilweise. Der Ball ist in Zukunft aus dem Spiel, wenn ein Spieloffizielle (= Mitglied des Schiedsrichtergespanns) den Ball berührt und der Ball danach ins Tor geht, der Ballbesitz wechselt (nicht durch einen Ausball!) oder ein aussichtsreicher Angriff ausgelöst wird. In diesem Fall wird das Spiel mit Schiedsrichterball fortgesetzt. Hierdurch soll der Fairplay-Gedanke umgesetzt werden. Das ist auch eine gute Sache, da es unfair ist, wenn unglückliches Stellungsspiel des Schiedsrichters zu einem Ballverlust oder zu einem Tor führt. Als Schiedsrichter fühlt man sich in solchen Szenen immer schlecht und hofft darauf, dass nichts passiert. Durch die Regeländerungen wird das sichergestellt.

 

„Überflüssige“ Änderung beim Schiedsrichterball

Der Schiedsrichterball, der in diesem Fall die Spielfortsetzung ist, erfährt ebenfalls grundsätzliche Änderungen: Bislang war der umkämpfte Schiedsrichterball der (regeltheoretische) Regelfall. 2016 wurde sogar explizit in die Regeln aufgenommen, dass der Schiedsrichter keinem Spieler die Teilnahme am Schiedsrichterball verweigern darf. In der Praxis lief es dagegen meist so, dass die Mannschaft, die den Ball nicht hatte, diesen den Gegnern wieder zuspielt. Nun sind aber sowohl der theoretische als auch der praktische Regelfall Geschichte: Der Schiedsrichterball ist in Zukunft nicht mehr umkämpft, sondern geht an die Mannschaft, die vor der Spielunterbrechung den Ball hat. Ausnahme: Im Strafraum geht der Ball immer an den Torhüter. Die Gegenspieler müssen sich beim Schiedsrichterball mindestens vier Meter vom Ball entfernt aufhalten – so wurde also auch noch en passant ein neuer Abstand ins Regelwerk aufgenommen. Auch hat sich der Ausführungsort des Schiedsrichterballs verändert: Während der Schiedsrichterball früher immer dort erfolgte, wo der Ball beim Pfiff war (Ausnahme: Innerhalb des Torraums, dann auf der Torraumlinie), erfolgt er nun an der Stelle, wo der Ball zuletzt berührt wurde.

 

Schiedsrichtern wird die Arbeit erschwert

Die Regeländerung erachte ich als überflüssig und unnötig erschwerend: Schiedsrichterbälle führten in den allermeisten Fällen nicht zu Problemen und wenn doch hatte man als Schiedsrichter in der Regel ganz gute Mittel, diese Probleme in den Griff zu bekommen, beispielsweise durch einen gezielten Pfiff, da bei einem umkämpften Schiedsrichterball meistens mindestens ein gefährliches Spiel vertretbar ist. Dafür wird den Schiedsrichtern nun die Aufgabe erschwert, da sie sich nicht mehr einfach merken müssen, wo der Ball beim Pfiff war, sondern die Situation gedanklich zurückspulen. Besonders unangenehm wird das dann, wenn der Ball zuletzt von einem Angreifer im Bereich der Strafraumlinie berührt wurde: War dieser Kontakt außerhalb des Strafraums, erhält die angreifende Mannschaft den Ball, war er dagegen auf der Linie oder innerhalb des Strafraums, bekommt der Torwart den Ball. Ein Konfliktherd, der völlig ohne Not eröffnet wurde…

Erschwerend kommt hinzu, dass Verteidiger in Bedrängnis aufgrund der Kombination der beiden letztgenannten Änderungen nun versuchen können, den Schiedsrichter anzuschießen, um anschließend den Schiedsrichterball für sich (bzw. innerhalb des Strafraums für den Torwart), falls der Ball vom Schiedsrichter zum Gegner prallt. Und wenn er zum eigenen Mann prallt, ist das in der Regel auch besser als die vorherige Bedrängnis.

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