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01.12.2016 12:15 Uhr | Quelle: WahreTabelle

Schiedsrichterball: Elegant zurückgefaustet

Kolumne: Johannes Gründel erklärt bei WahreTabelle das Regelwerk und strittige Fußball-Szenen. 

Johannes Gründel
Johannes Gründel
Willenborg / S04
Quelle: Imago Sportfoto
Alles richtig gesehen? Schiedsrichter Frank Willenborg (l.) und Darmstadts Änis Ben-Hatira im Spiel auf Schalke.

Johannes Gründel
Johannes Gründel

Es war eine auf den ersten Blick unscheinbare Szene, die aber regeltechnisch interessant ist. Sie ereignete sich am vergangenen Sonntag in der 63. Minute beim Spiel der Fußball-Bundesliga zwischen dem FC Schalke 04 und dem SV Darmstadt 98 (3:1). Der Ball flog in Richtung Toraus und hinter der Linie stehend boxte ein Darmstädter Auswechselspieler, der sich gerade aufwärmte, den Ball in Richtung Torwart, um die schnelle Spielfortsetzung zu ermöglichen. Dabei war seine Hand gefährlich nahe an der der Torauslinie.

Im Folgenden soll davon ausgegangen werden, dass die Hand tatsächlich auf der Linie war. Dann hätte es rein regeltechnisch Strafstoß für den FC Schalke 04 geben müssen. Seit der Regelrevision im Sommer können auch Auswechselspieler einen direkten Freistoß bzw. Strafstoß verursachen. Und für einen solchen gab es hier zwei Anknüpfungspunkte:

Zunächst das Handspiel an sich: Absichtliches Handspiel gehört zu den Vergehen, die einen direkten Freistoß bzw. Strafstoß nach sich ziehen. Dies gilt seit dem vergangenem Sommer auch für Ersatzspieler, deren Vergehen nun gleich geahndet werden wie die Vergehen von Spielern am Platz. Es kann ja nicht sein, dass der Spieler, der schon gar nicht am Ort des Geschehens sein darf, auch noch dergestalt besser behandelt wird, dass er nur einen indirekten Freistoß verursachen kann, egal was er tut. An der Absicht dieses Handspiels besteht hier kein Zweifel.

Doch auch das unerlaubte Betreten mit Einfluss auf das Spiel begründet in dem Fall einen Strafstoß: Zwar steht der Darmstädter außerhalb des Feldes, „Betreten“ meint aber nicht, dass ein Fuß auf dem Feld stehen muss. Es genügt, wenn irgendein Körperteil auf dem Feld ist. Und da Linien stets zu den Räumen gehören, die sie begrenzen, reicht also die Faust auf der Torlinie aus. Der Einfluss auf das Spiel ergibt sich aus der Ballberührung. Vor der Regelrevision hat unerlaubtes Betreten einen indirekten Freistoß oder – wenn es von einem Betreuer oder Zuschauer bzw. des Feldes verwiesenen Spieler begangen wurde – einen Schiedsrichterball ausgelöst. Dies führte zu einer kuriosen Szene, in der Regionalliga West, als im Spiel zwischen Viktoria Köln und dem KFC Uerdingen Ersatzspieler Andreas Moog den Ball von der Linie kratzte und somit das sichere Tor verhinderte. Schiedsrichter Thomas Metzen entschied auf indirekten Freistoß, den die Viktoria ohne Gegenwehr ins Tor ließ.

Nach dem neuen Regelwerk gibt es bereits für dieses unerlaubte Betreten mit dem Einfluss auf das Spielgeschehen einen direkten Freistoß bzw. Strafstoß. Auch die persönliche Strafe wurde geändert. Damals schloss Metzen den „Sünder“ Moog zu Unrecht mit Rot vom Spiel aus. Da das Retten mit dem Fuß prinzipiell erlaubt ist, konnte es nicht mit einer Roten Karte geahndet werden. Korrekt wäre also lediglich Gelb wegen unerlaubten Betretens gewesen. Diese Ungerechtigkeit wurde mit der Regelrevision im Sommer beendet: Auch durch unerlaubtes Betreten kann nun die Vereitelung einer klaren Torchance erfolgen und dementsprechend eine Rote Karte verwirkt sein. Da der Ball hier unberührt sicher ins Aus gegangen wäre, stand das beim Spiel auf Schalke jedoch nicht in Frage.

Nun lässt sich aber nicht zweifelsfrei klären, ob der Ball tatsächlich noch im Feld war. In solchen Situationen verlangt es der Geist des Regelwerks, im Zweifel auf Abstoß zu entscheiden: Zum einen sollen Schiedsrichter nur dann eingreifen, wenn sie sich absolut sicher sind, sodass Abstoß schon alleine deshalb die korrekte Entscheidung war, wenn das Gespann Zweifel am Kontakt des Ersatzspielers im Feld hatte. Zum anderen will der Darmstädter das Spiel hier schnell machen – ein Motiv, das vom Regelwerk gebilligt und gefördert wird. Man denke nur an die Verwarnungen für Zeitspiel oder Verhinderung der schnellen Spielfortsetzung. Auch bei den Orten der Freistoßausführung ist man zur Förderung der schnellen Spielfortsetzung bereit, es etwas weniger genau zu nehmen. Daher lag das Gespann um Schiedsrichter Frank Willenborg (37, Osnabrück), der einige Anlaufschwierigkeiten in der neuen Spielklasse hatte, nun aber mit jedem Spiel merklich besser zurechtkommt, in dieser Szene auch ganz auf einer Linie mit dem Geist des Regelwerks, der im Sommer als Handlungsvorgabe für die Schiedsrichter in Regel 5 aufgenommen wurde.

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Es war eine auf den ersten Blick unscheinbare Szene, die aber regeltechnisch interessant ist. Sie ereignete sich am vergangenen Sonntag in der 63. Minute beim Spiel der Fußball-Bundesliga zwischen dem FC Schalke 04 und dem SV Darmstadt 98 (3:1). Der Ball flog in Richtung Toraus und hinter der Linie stehend boxte ein Darmstädter Auswechselspieler, der sich gerade aufwärmte, den Ball in Richtung Torwart, um die schnelle Spielfortsetzung zu ermöglichen. Dabei war seine Hand gefährlich nahe an der der Torauslinie.

Im Folgenden soll davon ausgegangen werden, dass die Hand tatsächlich auf der Linie war. Dann hätte es rein regeltechnisch Strafstoß für den FC Schalke 04 geben müssen. Seit der Regelrevision im Sommer können auch Auswechselspieler einen direkten Freistoß bzw. Strafstoß verursachen. Und für einen solchen gab es hier zwei Anknüpfungspunkte:

Zunächst das Handspiel an sich: Absichtliches Handspiel gehört zu den Vergehen, die einen direkten Freistoß bzw. Strafstoß nach sich ziehen. Dies gilt seit dem vergangenem Sommer auch für Ersatzspieler, deren Vergehen nun gleich geahndet werden wie die Vergehen von Spielern am Platz. Es kann ja nicht sein, dass der Spieler, der schon gar nicht am Ort des Geschehens sein darf, auch noch dergestalt besser behandelt wird, dass er nur einen indirekten Freistoß verursachen kann, egal was er tut. An der Absicht dieses Handspiels besteht hier kein Zweifel.

Doch auch das unerlaubte Betreten mit Einfluss auf das Spiel begründet in dem Fall einen Strafstoß: Zwar steht der Darmstädter außerhalb des Feldes, „Betreten“ meint aber nicht, dass ein Fuß auf dem Feld stehen muss. Es genügt, wenn irgendein Körperteil auf dem Feld ist. Und da Linien stets zu den Räumen gehören, die sie begrenzen, reicht also die Faust auf der Torlinie aus. Der Einfluss auf das Spiel ergibt sich aus der Ballberührung. Vor der Regelrevision hat unerlaubtes Betreten einen indirekten Freistoß oder – wenn es von einem Betreuer oder Zuschauer bzw. des Feldes verwiesenen Spieler begangen wurde – einen Schiedsrichterball ausgelöst. Dies führte zu einer kuriosen Szene, in der Regionalliga West, als im Spiel zwischen Viktoria Köln und dem KFC Uerdingen Ersatzspieler Andreas Moog den Ball von der Linie kratzte und somit das sichere Tor verhinderte. Schiedsrichter Thomas Metzen entschied auf indirekten Freistoß, den die Viktoria ohne Gegenwehr ins Tor ließ.

Nach dem neuen Regelwerk gibt es bereits für dieses unerlaubte Betreten mit dem Einfluss auf das Spielgeschehen einen direkten Freistoß bzw. Strafstoß. Auch die persönliche Strafe wurde geändert. Damals schloss Metzen den „Sünder“ Moog zu Unrecht mit Rot vom Spiel aus. Da das Retten mit dem Fuß prinzipiell erlaubt ist, konnte es nicht mit einer Roten Karte geahndet werden. Korrekt wäre also lediglich Gelb wegen unerlaubten Betretens gewesen. Diese Ungerechtigkeit wurde mit der Regelrevision im Sommer beendet: Auch durch unerlaubtes Betreten kann nun die Vereitelung einer klaren Torchance erfolgen und dementsprechend eine Rote Karte verwirkt sein. Da der Ball hier unberührt sicher ins Aus gegangen wäre, stand das beim Spiel auf Schalke jedoch nicht in Frage.

Nun lässt sich aber nicht zweifelsfrei klären, ob der Ball tatsächlich noch im Feld war. In solchen Situationen verlangt es der Geist des Regelwerks, im Zweifel auf Abstoß zu entscheiden: Zum einen sollen Schiedsrichter nur dann eingreifen, wenn sie sich absolut sicher sind, sodass Abstoß schon alleine deshalb die korrekte Entscheidung war, wenn das Gespann Zweifel am Kontakt des Ersatzspielers im Feld hatte. Zum anderen will der Darmstädter das Spiel hier schnell machen – ein Motiv, das vom Regelwerk gebilligt und gefördert wird. Man denke nur an die Verwarnungen für Zeitspiel oder Verhinderung der schnellen Spielfortsetzung. Auch bei den Orten der Freistoßausführung ist man zur Förderung der schnellen Spielfortsetzung bereit, es etwas weniger genau zu nehmen. Daher lag das Gespann um Schiedsrichter Frank Willenborg (37, Osnabrück), der einige Anlaufschwierigkeiten in der neuen Spielklasse hatte, nun aber mit jedem Spiel merklich besser zurechtkommt, in dieser Szene auch ganz auf einer Linie mit dem Geist des Regelwerks, der im Sommer als Handlungsvorgabe für die Schiedsrichter in Regel 5 aufgenommen wurde.

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Diese News betrifft folgende Schiedsrichter:

Frank Willenborg Name : Frank Willenborg
Geburtsdatum: 10.02.1979
Ort: Osnabrück

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Frank Willenborg
Name : Frank Willenborg
Geburtsdatum: 10.02.1979
Ort: Osnabrück

02.12.2016 11:43


Hagi01
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Hagi01
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@Neon

Zitat von Neon
Zitat von Hagi01
Zitat von don_riddle
Da stelle ich mir die Frage, was passiert, wenn ein Auswechselspieler den Ball mit dem Fuß zu seinem Torhüter spielt, dieser Fuß aber außerhalb des Spielfeldes ist, der Ball jedoch noch nicht mit vollem Umfang.

Da ist keiner der hier genannten Tatbestände gegeben. Würde es dann indir. Freistoß an der Stelle des "Vergehens" geben?

Ohne jetzt dafür eine Regelstelle aus dem Kopf zitieren zu können, würde ich sagen, dass auch das einen direkten Freistoß bzw. Strafstoß nach sich ziehen müsste. In der Praxis würde ich aber behaupten, dass der Ball schon mit vollem Umfang über der Linie war und es damit mit Abstoß weitergeht


Denke die Praxis wird auch extrem von der Intention des Spielers und der Situation abhängen. Bei nem Ball der eh ins Aus gehen würde, wird denk ich kein SR eingreifen, außer der Ball war so eindeutig noch im Spiel, dass man es einfach nicht ignorieren kann.

Bestand noch ne Chance für einen gegnerischen Spieler den Ball im Spiel zu halten sieht das schon sehr anders aus

Ja, natürlich. Ich habe jetzt einfach die Situation von Schalke - Darmstadt übertragen


Ceterum censeo bellum esse finiendum ☮️


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02.12.2016 10:29


Neon


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@Hagi01

Zitat von Hagi01
Zitat von don_riddle
Da stelle ich mir die Frage, was passiert, wenn ein Auswechselspieler den Ball mit dem Fuß zu seinem Torhüter spielt, dieser Fuß aber außerhalb des Spielfeldes ist, der Ball jedoch noch nicht mit vollem Umfang.

Da ist keiner der hier genannten Tatbestände gegeben. Würde es dann indir. Freistoß an der Stelle des "Vergehens" geben?

Ohne jetzt dafür eine Regelstelle aus dem Kopf zitieren zu können, würde ich sagen, dass auch das einen direkten Freistoß bzw. Strafstoß nach sich ziehen müsste. In der Praxis würde ich aber behaupten, dass der Ball schon mit vollem Umfang über der Linie war und es damit mit Abstoß weitergeht


Denke die Praxis wird auch extrem von der Intention des Spielers und der Situation abhängen. Bei nem Ball der eh ins Aus gehen würde, wird denk ich kein SR eingreifen, außer der Ball war so eindeutig noch im Spiel, dass man es einfach nicht ignorieren kann.

Bestand noch ne Chance für einen gegnerischen Spieler den Ball im Spiel zu halten sieht das schon sehr anders aus


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02.12.2016 10:06


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Hagi01
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@don_riddle

Zitat von don_riddle
Da stelle ich mir die Frage, was passiert, wenn ein Auswechselspieler den Ball mit dem Fuß zu seinem Torhüter spielt, dieser Fuß aber außerhalb des Spielfeldes ist, der Ball jedoch noch nicht mit vollem Umfang.

Da ist keiner der hier genannten Tatbestände gegeben. Würde es dann indir. Freistoß an der Stelle des "Vergehens" geben?

Ohne jetzt dafür eine Regelstelle aus dem Kopf zitieren zu können, würde ich sagen, dass auch das einen direkten Freistoß bzw. Strafstoß nach sich ziehen müsste. In der Praxis würde ich aber behaupten, dass der Ball schon mit vollem Umfang über der Linie war und es damit mit Abstoß weitergeht


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