Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?

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 Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?  - #21


24.03.2022 12:22


objektivIstSubjektiv


Bor. M'Gladbach-FanBor. M'Gladbach-Fan


Mitglied seit: 31.10.2020

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@shagyou

Zitat von shagyou
Zitat von objektivIstSubjektiv
Hatte St. Pauli damals anwaltich ein Wiederholungsspiel gefordert? Muss ja so sein, wie man hier herausliest.
Wenn nicht: Sind dann dort Verantwortliche des Vereins sanktioniert worden, weil sie ja nicht alle Rechtsmittel eingesetzt hätten?

Spoiler: Nein, kein Einspruch gegen die Spielwertung.
https://www.spiegel.de/sport/fussball/urteil-nach-becherwurf-skandal-st-pauli-legt-einspruch-gegen-geisterspiel-ein-a-755894.html

Damals ging es aber auch nur noch um 3 Minuten Spielzeit, nicht um >20 min.
Gibt es da nicht auch noch irgendeine Regel, die sagt XX Minuten muss ein Spiel mindestens laufen um gewertet zu werden ? Ich hab da dunkel was in Erinnerung aber finde dazu jetzt nix auf die schnelle.

Ja, es wären noch ca 20 gewesen.
Aber inwiefern ändert das etwas an dem "Der Verein muss das maximale herausholen"? St. Pauli hätte es offensichtlich zumindest versuchen müssen, egal wie aussichtslos es ist.

Ab wievielen Minuten wäre eine Wiederholung denn argumentativ dann vertretbar? Kann mich an ein CL-Finale erinnern, da wurden noch 2 Tore in der Nachspielzeit (von 3 Minuten) geschossen.

Edit:
Sehe, dass ich deinen Beitrag etwas anders wahrgenommen habe, als du ihn formuliert hast. Im Groben und Ganzen stimmen wir ja sogar einigermaßen in unserer Meinung (und Frage) überein.

Dennoch ging es mir ja um den Punkt, dass hier gesagt wurde, dass die Verantwortlichen versuchen müssten, das maximale herauszuholen, das ist aber bei St. Pauli dennoch nicht passiert.
Btw. St. Pauli spielte auch nur noch mit 9 Spielern ;-)
Da wäre es ja noch besser, ein Wiederholungsspiel zu bekommen, dann sind die Platzverweise vielleicht auch weg...



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 Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?  - #22


24.03.2022 12:47


djhaax


Bor. Dortmund-FanBor. Dortmund-Fan


Mitglied seit: 21.09.2009

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Damit tut sich der VfL Bochum sicher keinen Gefallen im Bezug auf die öffentliche Wahrnehmung.
Ich sehe es dennoch so, dass der Verein als solches keine wirkliche Schuld an diesem Vorfall hat, da sowohl Becher als auch Inhalt dort sein durften. Natürlich mag es bessere Becher geben, Vorschrift sind sie jedoch nicht. Dementsprechend wird der Verein vermutlich Schadenersatzansprüche dem Werfer gegenüber geltend machen wollen und ich denke dafür müssen im Vorfeld alle Rechtsmittel ausgeschöpft sein.
Rein menschlich ist es schon vermessen, ein Spiel, welches man mit großer Wahrscheinlichkeit veroren hätte, wiederholen zu wollen.
Seitens des Sportgerichts wäre dies auch ein fatales Signal an weitere "Fans", nach dem Motto "Sieg oder Spielabbruch"  zu handeln.



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 Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?  - #23


24.03.2022 13:08


objektivIstSubjektiv


Bor. M'Gladbach-FanBor. M'Gladbach-Fan


Mitglied seit: 31.10.2020

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Beiträge: 2423

@djhaax: Sorry, aber wenn es darum geht, dass man es nur macht, um entsprechend Rechtsmittel gegen den tatsächlichen Täter einlegen zu können, dann kann man es auch genau so kommunizieren.

Tut man aber nicht. Und genau deshalb glaube ich nicht an dieses Märchen.

Und ich wüsste jetzt nicht, was die Spielwertung genau damit zu tun hätte. Bei St. Pauli hätte ich diese Argumentation eher noch verstanden, und dass sie gegen das Geisterspiel versucht haben vorzugehen, das werfe ich ihnen auch nicht wirklich vor.



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 Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?  - #24


24.03.2022 14:15


shagyou


Schalke 04-FanSchalke 04-Fan


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@objektivIstSubjektiv

Zitat von objektivIstSubjektiv
Zitat von shagyou
Zitat von objektivIstSubjektiv
Hatte St. Pauli damals anwaltich ein Wiederholungsspiel gefordert? Muss ja so sein, wie man hier herausliest.
Wenn nicht: Sind dann dort Verantwortliche des Vereins sanktioniert worden, weil sie ja nicht alle Rechtsmittel eingesetzt hätten?

Spoiler: Nein, kein Einspruch gegen die Spielwertung.
https://www.spiegel.de/sport/fussball/urteil-nach-becherwurf-skandal-st-pauli-legt-einspruch-gegen-geisterspiel-ein-a-755894.html

Damals ging es aber auch nur noch um 3 Minuten Spielzeit, nicht um >20 min.
Gibt es da nicht auch noch irgendeine Regel, die sagt XX Minuten muss ein Spiel mindestens laufen um gewertet zu werden ? Ich hab da dunkel was in Erinnerung aber finde dazu jetzt nix auf die schnelle.

Ja, es wären noch ca 20 gewesen.
Aber inwiefern ändert das etwas an dem "Der Verein muss das maximale herausholen"? St. Pauli hätte es offensichtlich zumindest versuchen müssen, egal wie aussichtslos es ist.

Ab wievielen Minuten wäre eine Wiederholung denn argumentativ dann vertretbar? Kann mich an ein CL-Finale erinnern, da wurden noch 2 Tore in der Nachspielzeit (von 3 Minuten) geschossen.

Edit:
Sehe, dass ich deinen Beitrag etwas anders wahrgenommen habe, als du ihn formuliert hast. Im Groben und Ganzen stimmen wir ja sogar einigermaßen in unserer Meinung (und Frage) überein.

Dennoch ging es mir ja um den Punkt, dass hier gesagt wurde, dass die Verantwortlichen versuchen müssten, das maximale herauszuholen, das ist aber bei St. Pauli dennoch nicht passiert.
Btw. St. Pauli spielte auch nur noch mit 9 Spielern ;-)
Da wäre es ja noch besser, ein Wiederholungsspiel zu bekommen, dann sind die Platzverweise vielleicht auch weg...


Wir stimmen eigentlich schon überein
St.Pauli wird sich so einen Rechtsverdreher-Schuh niemals anziehen, dafür sind deren Werte ja bundesweit bekannt und beliebt.

Bochum wird auch sicher kein Wiederholungsspiel beantragen und sich aller Sympathien in Deutschland berauben, wir reden hier nur über eine Aussage von Sport-Anwalt Kletke in der Bild, der neben Bochum auch andere Vereine und Spieler als Clienten zählt.



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 Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?  - #25


24.03.2022 15:12


Spielbeobachter


1. FC Köln-Fan1. FC Köln-Fan


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@WATA2022

Zitat von Wata2022
Ich hätte da eine Idee:
Wiederholungsspiel in Gladbach unter Ausschluss der Bochum-Fans, Einnahmen gehen komplett an Gladbach. Das Spiel startet bei 2:0 :-)


Wäre ein klassisches Eigentor von Gladbach. Dann sitzt Hütter wieder auf der Bank für Gladbach und Reis für Bochum. Reis ist ähnlich verbissen kein Spiel aufzugeben wie Baumgart. Und Hütter und Gladbach, das passt einfach nicht.



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 Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?  - #26


24.03.2022 15:14


Spielbeobachter


1. FC Köln-Fan1. FC Köln-Fan


Mitglied seit: 25.08.2009

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Beiträge: 4045

@djhaax

Zitat von djhaax
Damit tut sich der VfL Bochum sicher keinen Gefallen im Bezug auf die öffentliche Wahrnehmung.


Wenn das Sportgericht ihnen Recht gibt, gab es wohl allen Grund. Wenn es so kommt wie es kommen muss, dann interessiert das niemand. Wird völlig überbewertet.



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 Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?  - #27


24.03.2022 15:24


Jadon42


Bayern München-FanBayern München-Fan


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@Spielbeobachter

Zitat von Spielbeobachter
Wenn das Sportgericht ihnen Recht gibt, gab es wohl allen Grund.


Das Sportgericht hat längst geurteilt, dass das Spiel mit 2:0 für Gladbach gewertet wird und dieses Urteil war auch völlig alternativlos weshalb sich Bochum die Nummer mit der Forderung eines Wiederholungsspiels und den nun daraus entstandenen PR-Schaden auch hätte sparen können.



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 Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?  - #28


24.03.2022 15:35


shagyou


Schalke 04-FanSchalke 04-Fan


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@Jadon42

Zitat von Jadon42
Zitat von Spielbeobachter
Wenn das Sportgericht ihnen Recht gibt, gab es wohl allen Grund.


Das Sportgericht hat längst geurteilt, dass das Spiel mit 2:0 für Gladbach gewertet wird und dieses Urteil war auch völlig alternativlos weshalb sich Bochum die Nummer mit der Forderung eines Wiederholungsspiels und den nun daraus entstandenen PR-Schaden auch hätte sparen können.

Ich lese immer nur, dass der beauftragte Anwalt die Aussage "Wiederholungsspiel" gegenüber der Blöd-Zeitung geäußert hat. Von offizieller Seite des Vfl Bochums habe ich bisher nichts dazu gelesen. 
Ist das nicht einfach nur wieder ein Beispiel unseriösem Journalismus, wenn der Verein jetzt der Buhmann sein soll ?!?!?!
Aus der Meldung der Bild-Zeitung geht nicht hervor, ob der VfL wirklich eine Möglichkeit sehe, dass das Spiel wiederholt werde, oder mit der rechtlichen Offensive eine größere Strafe wie ein Bußgeld oder Geisterspiele verhindern wolle.




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 Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?  - #29


24.03.2022 16:24


objektivIstSubjektiv


Bor. M'Gladbach-FanBor. M'Gladbach-Fan


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Alleine dass sich der Verein nicht öffentlich geäußert hat, macht das PR-Desaster ja perfekt.Die Äußerung hätte vorher kommen müssen, zumindest vor Bekanntgabe der Wertung.



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 Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?  - #30


24.03.2022 16:28


djhaax


Bor. Dortmund-FanBor. Dortmund-Fan


Mitglied seit: 21.09.2009

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Beiträge: 769

@objektivIstSubjektiv

Zitat von objektivIstSubjektiv
@djhaax: Sorry, aber wenn es darum geht, dass man es nur macht, um entsprechend Rechtsmittel gegen den tatsächlichen Täter einlegen zu können, dann kann man es auch genau so kommunizieren.

Tut man aber nicht. Und genau deshalb glaube ich nicht an dieses Märchen.

Und ich wüsste jetzt nicht, was die Spielwertung genau damit zu tun hätte. Bei St. Pauli hätte ich diese Argumentation eher noch verstanden, und dass sie gegen das Geisterspiel versucht haben vorzugehen, das werfe ich ihnen auch nicht wirklich vor.

Ist für mich ja auch nur eine mögliche Erklärung. Wenn du Schadenersatzansprüche gelten machen willst, musst du auch die Schadenminderungspflicht beachten.



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 Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?  - #31


24.03.2022 17:21


Jugtu


Eintr. Frankfurt-FanEintr. Frankfurt-Fan


Mitglied seit: 12.09.2021

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Beiträge: 1247

Solche Entscheidungen sind ein absoluter Witz. Da wird es sich einfach gemacht und wieder mal die falschen bestraft. 



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 Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?  - #32


24.03.2022 17:27


Loomer
Loomer

Bayern München-FanBayern München-Fan


Mitglied seit: 06.04.2014

Aktivität:
Beiträge: 5303

Um was für einen ominösen PR-Schaden geht es hier eigentlich?

Was ich so mitbekomme, bleibt eigentlich (fast) nur hängen, dass es wieder einen Becherwurf gegeben hat, wie er in jedem Stadion vorkommt und nicht zu verhindern ist sowie dass Bochum der einzige Verein in Deutschland ist, der das Problem mit Becherwürfen aktiv angegangen ist mit einer Initiative samt Video. Dazu noch, dass ein Verein versucht, sen eigenen Schaden möglichst gering zu halten. Auch etwas, was jeder Verein macht.

Ich kann mir schlechtere PR vorstellen...



Die schönste Nebensache der Welt!


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 Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?  - #33


24.03.2022 17:34


harrisking


RB Leipzig-FanRB Leipzig-Fan


Mitglied seit: 06.11.2016

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Beiträge: 1532

@Hagi01

Zitat von Hagi01
Zitat von harrisking
Zitat von Hagi01
Der VfL Bochum muss das versuchen. Bundesligavereine sind nicht nur Sportvereine, sondern Wirtschaftsunternehmen und da muss man alle möglichen Mittel ziehen, um sportlich-wirtschaftlichen Schaden vom Verein zu nehmen (siehe auch die entsprechenden Einsprüche in der Causa Jatta). Das Argument, dass den VfL Bochum kein eigenes Verschulden trifft, hört sich im ersten Moment eigentlich ja auch ganz gut aus: Immerhin hat der VfL sogar einen eigenen Videospot als Reaktion auf die Vorgeschichte gemacht (damit mehr als jeder andere Profiverein und Becherwürfe gibt es quasi überall) und ich habe bis jetzt niemanden gesehen, der ernsthaft die Meinung vertritt, dass Bochum etwas hätte anders machen müssen, um den Becherwurf zu verhindern. Ein eigenes Verschulden des VfL kann ich nicht erkennen. Aber es gibt ja noch den berüchtigten § 9a der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB (RuVO). Dieser besagt, dass ein Verein für das Verhalten seiner Anhänger und Zuschauer haftet. Nachdem der Zuschauer dem Vernehmen nach Bochumfan ist, ist dem VfL das Verschulden des Zuschauers zuzurechnen. Nachdem der BGH letztes Jahr eine "verschuldensunabhängige" Geldstrafe über § 9a RuVO für zulässig gehalten hat (Beschl. v. 4.11.2021 - I ZB 54/20), ist auch hier nicht zu erwarten, dass das Sportgericht auf einmal von seiner vorheriger Judikatur (St. Pauli - Schalke) abrückt, zumal sich die Argumentation des BGH m.E. übertragen lässt: Zwar ist die Spielwertung keine präventive Maßnahme, aber sie ist noch weniger eine Sanktion als es eine Geldstrafe ist. Die Spielwertung dient der Bestimmung eines Spielausgangs für die Erstellung der Tabelle und ist damit quasi eine Wettbewerbsordnungsmaßnahme, keine Repressionsmaßnahme. Ich gehe deshalb davon aus, dass die Argumentation Kletkes und des VfL Bochum keinen Erfolg haben dürfte.
Und weil das auch immer wieder vorgeschlagen wurde und wird: Die RuVO lässt es nicht zu, das Spiel zum Zeitpunkt des Abbruchs mit dem entsprechenden Spielstand fortzusetzen (anders als die entsprechenden Regelungen beispielsweise der UEFA): § 18 Zf. 4 RuVO besagt, dass das Spiel dann zu wiederholen (nicht: fortzusetzen) ist, wenn keine der beiden Mannschaften den Abbruch verschuldet hat (S. 1) und mit 2:0 für den Unschuldigen zu werten ist, wenn es einen der beiden Mannschaften oder Vereine (oder beide) ein Verschulden am Spielabbruch trifft (S. 2) bzw. bei höherem Spielstand entsprechend höher (S. 3). Dabei ist die oben beschriebene Verschuldenszurechnung aus § 9a RuVO zu beachten.


Natürlich trifft den VfL ein Verschulden. Der VfL hat es unterlassen, ein etabliertes Bechersystem einzusetzen, dass die Möglichkeit, gezielt volle Bierbecher in den Innenraum zu werfen und dort auch voll ankommen zu lassen, minimiert.

Der Arena-Cup ist seit Jahren etabliert, jeder Profiverein, der ihn nicht benutzt, handelt fahrlässig.

Dem würde ich widersprechen. Art. 64 Abs. 1 des Regelwerks für Stadien und Sicherheit (Anhang VI zur Lizensierungsordnung) verlangt, dass Getränke nur in Behältnissen verabreicht werden, die nach Größe, Gewicht und Art der Substanz nicht splittern können und nicht als Wurf- und Schlagwerkzeuge geeignet sind. Da kann man sich jetzt natürlich hinstellen und sagen, dass nur ein Becher, der so konzipiert ist, dass er sich im Flug entleert, nicht als Wurfwerkzeug geeignet ist. Das würde aber in meinen Augen zu weit führen: Die Umsetzung dieses Regelwerks wird im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens überprüft (Art. 1 Abs. 1). Dabei muss die Konformität mit dem Regelwerk jährlich unterzeichnet und bestätigt werden (Art. 68 Abs. 3), wobei die Überprüfung der Behältnisse erfolgt (Zf. 64 der Konformitätserklärung). Man kann also davon ausgehen, dass die konkrete Bechersorte im Lizenzierungsverfahren geprüft und genehmigt wurde. Und wenn die DFL das ausdrücklich genehmigt, dann kann man dem VfL Bochum wohl kaum einen Fahrlässigkeitsvorwurf machen. Es kann aber natürlich sein, dass dieser Fall zu einem Umdenken führt und in Zukunft Becher wie der Arena Cup in der Auslegung der Sicherheitsregeln verlangt werden.
Davon abgesehen weiß ich nicht, ob nicht sogar hier ein Becher wie der Arena Cup eingesetzt wurde, möglicherweise war das der Fall und er bietet nicht die Sicherheit, die man sich von ihm verspricht. Das weiß ich einfach nicht, aber im Grunde kommt es nach meinem Verständnis der Sicherheitsregeln eben auch nicht darauf an.


Zumindest in den Twitter Video, dass der VfL vor dem Spiel veröffentlicht hatte, hatte der Bochumer Kapitän keinen Arena-Cup zur Hand, deshalb vermute ich, dass diese dort nicht zum Einsatz kommen.

Wenn man übrigens der Argumentation des Anwalts folgen wollte, dann dürfte auch kein Verein für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern seiner Fans in Auswärtsspielen belangt werden können. Dort hat der Auswärtsverein keinerlei Einfluss darauf, was seine Fans mit ins Stadion nehmen. Insofern ist es zwingend nötig, in allen Fällen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Spiels beeinträchtigen, den Verein für seine "Fans" zur Verantwortung zu ziehen (zu können).

Insgesamt versaut sich der VfL, selbst wenn der Anwalt hier nicht mit offizieller Stimme des Vereins spricht, durch sein gesamtes Auftreten in dieser Causa völlig sein Image des sympathischen Underdog-Aufsteigers. Da sind in Sachen Außendarstellung definitiv Amateure am Werk.



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 Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?  - #34


24.03.2022 17:53






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@objektivIstSubjektiv

Zitat von objektivIstSubjektiv
Alleine dass sich der Verein nicht öffentlich geäußert hat, macht das PR-Desaster ja perfekt.Die Äußerung hätte vorher kommen müssen, zumindest vor Bekanntgabe der Wertung.

Das ist der größte Schwachsinn den ich heute wieder gelesen habe, sorry.
Der Verein hat vor ein paar Tagen ein Statement abgegeben, dort wird auch ersichtlich, dass man sich aufgrund des Verfahrens nicht weiter äußern wird. Bitte informiere dich doch richtig, bevor du etwas schreibst. Jeder der ein wenig Ahnung von gerichtlichen Verfahren hat, wird wissen, dass man sich bei laufenden Prozessen, öffentlich nicht äußert. Wenn überhaupt vor einem Urteil eine Äußerung geschieht, dann durch einen Anwalt.

Des Weiteren verstehe ich die Vielzahl an User hier nicht. Es haben bereits ein paar Personen erläutert, wieso so eine Forderung der Spielwiederholung erfolgen muss.(ohne wenn und aber)
Dem möchte ich hinzufügen, dass die Schlussendliche Entlastung des Vorstandes ein immenses Problem darstellen könnte, welches aus rechtlicher Sicht keines Falls trivial ist.



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 Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?  - #35


24.03.2022 18:09


objektivIstSubjektiv


Bor. M'Gladbach-FanBor. M'Gladbach-Fan


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@zlatan

Das ist die Entscheidung, die Bochum getroffen hat.

Und zu sagen, warum: man etwas macht, betrifft den Prozess in keiner Weise.

Zitat von zlatan
Des Weiteren verstehe ich die Vielzahl an User hier nicht. Es haben bereits ein paar Personen erläutert, wieso so eine Forderung der Spielwiederholung erfolgen muss.(ohne wenn und aber)

Wo ist der Unterschied zu St. Pauli? Ist der Schaden nicht größer, wenn man sich noch uneinsichtig zeigt? Man weiß es nicht.
St. Pauli hat übrigens Einsrpuch gegen das Geisterspiel eingelegt - nachvollziehbar wie ich finde.

Und um etwas zu ziteren, was nicht ich geschrieben habe
Die dabei häufig benutzte Argumentation, man müsse das ja tun, weil der Vorstand sich sonst haftbar (oder gar strafbar) mache, ist auch Unsinn. Kein Vereinsvorstand wird dafür haften müssen, irgendwelche halbgaren Einsprüche nicht eingelegt zu haben (bei absolut dünner Erfolgsaussicht). Strafbarkeit ist ohnehin abwegig, weil hier schon überhaupt kein StGB-Tatbestand ersichtlich ist, unter den das fallen könnte. Ich denke also, dass die Vorstände der anderen Vereine in der Causa Jatta, die von vornherein auf einen solchen abwegigen Einspruch verzichtet hatten, nach wie vor ruhig schlafen können.

Quelle:https://www.transfermarkt.de/27-spieltag-vfl-bochum-borussia-monchengladbach/thread/forum/21/thread_id/347760/page/53

Dem kann ich eigentlich nichts entgegensetzen.



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 Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?  - #36


24.03.2022 18:24






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@objektivIstSubjektiv

Zitat von objektivIstSubjektiv
Das ist die Entscheidung, die Bochum getroffen hat.

Und zu sagen, warum: man etwas macht, betrifft den Prozess in keiner Weise.

Zitat von zlatan
Des Weiteren verstehe ich die Vielzahl an User hier nicht. Es haben bereits ein paar Personen erläutert, wieso so eine Forderung der Spielwiederholung erfolgen muss.(ohne wenn und aber)

Wo ist der Unterschied zu St. Pauli? Ist der Schaden nicht größer, wenn man sich noch uneinsichtig zeigt? Man weiß es nicht.
St. Pauli hat übrigens Einsrpuch gegen das Geisterspiel eingelegt - nachvollziehbar wie ich finde.

Mit deinem ersten Absatz kann ich nichts anfangen.

Um zu sagen, warum man es macht, hätte man ja erst einmal sagen müssen, was man macht. Und hierzu macht man bei laufenden Verfahren keine Angaben, es sei denn über einen Anwalt. 

Ob St.Pauli vor Jahren eine Spielwiederholung gefordert hat, oder nicht, weiß ich nicht. Der St.Pauli-Fall ist gefühlt ein Jahrzehnt her, ohne es genau zu wissen. Da hat sich auch im rechtlichen Bereich vieles getan. Der Fußball ist weiter kommerzialisiert worden etc. Alleine aus diesen Gründen ist es aus Vereinssicht unerlässlich diese Forderung zu stellen.

Edit: Dein zitierter Beitrag hat so eklatante Mängel, das ich darauf nicht eingehen werde.



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 Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?  - #37


24.03.2022 18:53






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@objektivIstSubjektiv

Zitat von objektivIstSubjektiv
Das ist die Entscheidung, die Bochum getroffen hat.

Und zu sagen, warum: man etwas macht, betrifft den Prozess in keiner Weise.

Zitat von zlatan
Des Weiteren verstehe ich die Vielzahl an User hier nicht. Es haben bereits ein paar Personen erläutert, wieso so eine Forderung der Spielwiederholung erfolgen muss.(ohne wenn und aber)

Wo ist der Unterschied zu St. Pauli? Ist der Schaden nicht größer, wenn man sich noch uneinsichtig zeigt? Man weiß es nicht.
St. Pauli hat übrigens Einsrpuch gegen das Geisterspiel eingelegt - nachvollziehbar wie ich finde.

Und um etwas zu ziteren, was nicht ich geschrieben habe
Die dabei häufig benutzte Argumentation, man müsse das ja tun, weil der Vorstand sich sonst haftbar (oder gar strafbar) mache, ist auch Unsinn. Kein Vereinsvorstand wird dafür haften müssen, irgendwelche halbgaren Einsprüche nicht eingelegt zu haben (bei absolut dünner Erfolgsaussicht). Strafbarkeit ist ohnehin abwegig, weil hier schon überhaupt kein StGB-Tatbestand ersichtlich ist, unter den das fallen könnte. Ich denke also, dass die Vorstände der anderen Vereine in der Causa Jatta, die von vornherein auf einen solchen abwegigen Einspruch verzichtet hatten, nach wie vor ruhig schlafen können.

Quelle:https://www.transfermarkt.de/27-spieltag-vfl-bochum-borussia-monchengladbach/thread/forum/21/thread_id/347760/page/53

Dem kann ich eigentlich nichts entgegensetzen.

Hier eine Bestätigung, dass es aus Vereinssicht notwendig war.
Der VfL Bochum 1848 verurteilt diesen Vorfall nach wie vor aufs Schärfste und unterstützt Polizei und Staatsanwaltschaft auch weiterhin bei ihren Bemühungen, den Täter zu überführen. Gleichwohl war und ist es die Pflicht des VfL Bochum 1848, die Rechte des Klubs im Rahmen des angesetzten sportgerichtlichen Verfahrens zu wahren. Dabei hat der VfL stets betont, angemessene Entscheidungen des DFB zu akzeptieren. Das Urteil des DFB-Sportgerichts zur Spielwertung liegt nun vor. Der VfL Bochum 1848 akzeptiert diese Entscheidung und wird keinen Einspruch gegen das ergangene Urteil einlegen.




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 Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?  - #38


24.03.2022 19:25


Jadon42


Bayern München-FanBayern München-Fan


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@Jugtu

Zitat von jugtu
Solche Entscheidungen sind ein absoluter Witz. Da wird es sich einfach gemacht und wieder mal die falschen bestraft. 


Was wäre denn dein Vorschlag gewesen? Bochum auch noch dafür belohnen indem das Spiel wiederholt wird?



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 Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?  - #39


24.03.2022 20:21


objektivIstSubjektiv


Bor. M'Gladbach-FanBor. M'Gladbach-Fan


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Jetzt bin ich etwas verwirrt. Der Verein muss doch das maximale rausholen versuchen, der Vorstand macht sich doch angreifbar, wenn er das nicht macht, usw... wieso kein Einspruch gegen das Urteil?

Pflicht ist übrigens so ein wunderschön nichftssagendes Wort da.

Ja, ich finde es gut, dass es keinen Einspruch gibt. Ich finde es auch gut, dass viele Bochum-Fans selbst mit extremen Unverständnis auf den "Wunsch" der Spielwiederholung reagiert haben. Dennoch bleibt einfach ein "Gschmäckle", dass man das überhaupt angestrebt hat.



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 Bochum-Anwalt fordert Spielwiederholung?  - #40


24.03.2022 21:02






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@objektivIstSubjektiv

Zitat von objektivIstSubjektiv
Jetzt bin ich etwas verwirrt. Der Verein muss doch das maximale rausholen versuchen, der Vorstand macht sich doch angreifbar, wenn er das nicht macht, usw... wieso kein Einspruch gegen das Urteil?

Pflicht ist übrigens so ein wunderschön nichftssagendes Wort da.

Ja, ich finde es gut, dass es keinen Einspruch gibt. Ich finde es auch gut, dass viele Bochum-Fans selbst mit extremen Unverständnis auf den "Wunsch" der Spielwiederholung reagiert haben. Dennoch bleibt einfach ein "Gschmäckle", dass man das überhaupt angestrebt hat.

Oh man. Man versucht nicht das Maximale rauszuholen. Es gibt eine durchaus legitime Begründung, welche auch auf rechtlichen Fakten, welche Hagi01 dargestellt hat, beruht. Der Vorstand muss (!) nun im Sinne des Vereins handeln/fordern, was die Spielwiederholung wäre. Hier gibt es wie gesagt einige Punkte die nicht ebend klar auf  0:2 Gladbach gehen und das wurde nun im Einzelrichterverfahren genau geklärt. 

Und somit ist man hier der Pflicht, im Sinne des Vereins zu handeln (etc), nachgekommen. Ein Einspruch wäre sicherlich zu stande gekommen, wenn der Richter, nach Einschätzung der/ die Bochumer Anwälte, grobe Fehler begangen hätte.
Gesetze sind nicht immer eindeutig und somit ist es richtig dort diesen Antrag zu stellen.

Selbst wenn man hier auf Wiederholungsspiel entschieden hätte: Viele scheinen einfach zu vergessen (wenn ich die Anfangskommentare so lese), dass Gerechtigkeit nicht gleichzusetzen ist mit Recht.

 



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18.03.2022 20:30

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