Frage an die Regelhüter
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Frage an die Regelhüter - #21
Alle erstatten Anzeige
die Gästefans in Dortmund singen BVB Hurensöhne.
Beleidigt werden damit über 75.000 BVB Fans, oder alternativ 100.000+ Mitglieder.
Auch nur 10% davon erstatten Anzeige, damit es einfacher ist über die Onlineseite der Polizei NRW. Gegen unbekannt, aber mit Angaben zu Zeit und potentiellen Tätern.
Selbst wenn wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, und das finde ich sehr schwer wenn es in anderen Fällen nicht gemacht wird, muss die Polizei oder Amtsanwaltschaft x-Tausend Einstellungsbescheide verschicken.
Jetzt stellt euch das mal jedes Wochenende in allen Stadien vor.
Was ich damit sagen will: ich finde Beleidigungen gegen andere bescheuert, das mit dem Fadenkreuz geht gar nicht, .... aber wenn man sagt, dass man etwas dagegen tun möchte, dann bitte konsequent und nicht wie bei den Karten für Reklamieren.
Frage an die Regelhüter - #22
Damit wäre "BVB Hurensöhne" ja evtl. nicht als Beleidigung aller Dortmunder Fans zu verstehen, sondern einfach eine Tatsachenbeschreibung
Jetzt mal ohne Witz, wie ist es denn, wenn ich eine Beleidigung nicht gezielt gegen eine Person, sondern gegen eine Gruppe richte? Dürfte mich da tatsächlich jeder einzelne anzeigen?
Gott mit dir, du Land der Bayern, deutsche Erde, Vaterland! Über deinen weiten Gauen ruhe seine Segenshand! Er behüte deine Fluren, schirme deiner Städte Bau und erhalte dir die Farben seines Himmels - Weiß und Blau!
Frage an die Regelhüter - #23
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Zitat von Harrygator
Ist die pauschale Aussage "BVB Hurensöhne" tatsächlich eine Beleidigung? Bei einer so großen Gruppierung gibt es bestimmt mindestens zwei BVB-Fans, deren Mutter Prostituierte ist.
Damit wäre "BVB Hurensöhne" ja evtl. nicht als Beleidigung aller Dortmunder Fans zu verstehen, sondern einfach eine Tatsachenbeschreibung
Jetzt mal ohne Witz, wie ist es denn, wenn ich eine Beleidigung nicht gezielt gegen eine Person, sondern gegen eine Gruppe richte? Dürfte mich da tatsächlich jeder einzelne anzeigen?
Ich denke es hat mit der Bestimmbarkeit zu tun. Wenn ich sage, "alle Menschen dieser Welt sind Hurensöhne" kann ich wohl nicht von jemanden angezeigt werden. Wenn ich jetzt schreibe, "alle Personen mit gelben Wappen, die ich auf Seite 1 geschrieben haben, sind Hurensöhne" schaut es anders aus, weil bestimmte Personen gemeint sind, die Gruppe ist klar definiert. Bei einer Kollektivbeleidigung hast du als einzelner kein Antragsrecht. Auch nicht, wenn Schweini das anstimmt oder die Mannschaft von Holstein Kiel
Frage an die Regelhüter - #24
@Esox
Zitat von Esox
Ich denke es hat mit der Bestimmbarkeit zu tun. Wenn ich sage, "alle Menschen dieser Welt sind Hurensöhne" kann ich wohl nicht von jemanden angezeigt werden. Wenn ich jetzt schreibe, "alle Personen mit gelben Wappen, die ich auf Seite 1 geschrieben haben, sind Hurensöhne" schaut es anders aus, weil bestimmte Personen gemeint sind, die Gruppe ist klar definiert. Bei einer Kollektivbeleidigung hast du als einzelner kein Antragsrecht. Auch nicht, wenn Schweini das anstimmt oder die Mannschaft von Holstein Kiel
Ich denke mal das "BVB Hurensöhne" zu allgemein ist, als das man dafür belangt werden könnte. Zumal es ja auch weibliche BVB-Fans gibt, die de facto kein Sohn einer Hure sein können. So lange man also nicht "BVB Hurenkinder" intoniert müsste man save sein
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Frage an die Regelhüter - #25
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Wenn ich mir ein paar Fälle dazu anschaue, ist das rechtlich so scheint mir ein Grenzfall. Es ist eine Verurteilung aufgrund von "Soldaten sind Mörder" gefallen, aber für "ACAB" ist im Stadion ein Freispruch beim BGH erfolgt. Bin aber kein Jurist.
Frage an die Regelhüter - #26
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Zitat von Harrygator
Zumal es ja auch weibliche BVB-Fans gibt, die de facto kein Sohn einer Hure sein können.
Beleidigungen müssen nicht faktisch korrekt sein können. Die Aussage ist damit vollkommen irrelevant. Man kann auch weibliche Menschen mit einem "Hurensohn" beleidigen.
Frage an die Regelhüter - #27
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Zitat von HarrygatorZitat von Esox
Ich denke es hat mit der Bestimmbarkeit zu tun. Wenn ich sage, "alle Menschen dieser Welt sind Hurensöhne" kann ich wohl nicht von jemanden angezeigt werden. Wenn ich jetzt schreibe, "alle Personen mit gelben Wappen, die ich auf Seite 1 geschrieben haben, sind Hurensöhne" schaut es anders aus, weil bestimmte Personen gemeint sind, die Gruppe ist klar definiert. Bei einer Kollektivbeleidigung hast du als einzelner kein Antragsrecht. Auch nicht, wenn Schweini das anstimmt oder die Mannschaft von Holstein Kiel
Ich denke mal das "BVB Hurensöhne" zu allgemein ist, als das man dafür belangt werden könnte. Zumal es ja auch weibliche BVB-Fans gibt, die de facto kein Sohn einer Hure sein können. So lange man also nicht "BVB Hurenkinder" intoniert müsste man save sein
Wäre eine Kollektivbeleidigung, ohne Antragsberechtigten, eine Beleidigung ist jedoch ein reines Antragsdelikt, da es voraussetzt, dass sich die Person selbst beleidigt gefühlt hat. Die Antragsfrist beläuft sich auf 3 Monate. Vorher wird nicht ermittelt.
Soweit juristisch, kann aber gedreht werden, Hopp hat gegen die Dortmunder erst nach 5 Monaten Strafantrag gestellt, nachdem vom bereits ermittelnden Staatsanwalt nachgefragt wurde. Verfahren wurde trotzdem eröffnet. Gesetze kann man biegen. Hopp selbst sagt übrigens, Beleidigungen prallen an ihm ab, sie kümmern ihn gar nicht. Dadurch besteht prinzipiell noch nicht einmal der juristische Straftatbestand. Auch das kann übrigens geändert werden...
Gibt dann juristisch gesehen noch ein paar weitere Punkte. So gibt es bspw keine fahrlässige Beleidigung. Ich muss denjenigen beleidigen wollen. Wenn er lediglich als Symbol für Hoffenheim oder den DFB steht und man ihn dabei nicht persönlich meint, ist es rein rechtlich keine Beleidigung. Auch möglich wäre die Einstufung als Kunstgesang oder ob es der Gepflogenheit in einem Stadion entspricht. Hier wurden und werden andauernd Personen beleidigt. Wenn es hier üblich ist, stellt es auch juristisch keine Beleidigung da. Als Vergleich ist ein Familienchat bei WhatsApp, bei dem sich andauernd beleidigt wird, nicht strafbar.
Soweit zu formal rechtlichen Aspekten, komplett losgelöst von der eigenen Meinung und der Frage nach Moral. Es sind lediglich Punkte, die juristisch zu bewerten sind.
Frage an die Regelhüter - #28
@Esox
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Frage an die Regelhüter - #29
Zitat von JadonZitat von Master
Sämtliche Beleidigungen gegen andere Menschen sind einfach völlig daneben und dürfen so nicht weiter gehen. Dabei ist es egal, ob sie gegen Hopp oder gegen Homosexuelle oder gegen Menschen anderer Hautfarbe, oder...oder... oder... gehen. Alle Menschen sind zu respektieren! Ich hoffe, die DFL greift da in Zukunft öfter ein und konsequent durch!
Nein, Rassismus und Diskriminierung sind eben nochmal eine Stufe über einer "normalen" Beleidigung (die natürlich auch nicht zu entschuldigen ist). Deshalb gibt es auch extra den Tatbestand der Volksverhetzung. Deshalb wurde der 3-Stufen-Plan eingeführt. Eben nicht für Beleidigungen sondern ausdrücklich für Rassismus (siehe hier:https://www.uefa.com/insideuefa/about-uefa/news/newsid=2628179.html).
Genau dahingehend war ja mein Wunsch nach öfteren und konsequenten Einschreiten gemeint. Denn bei Rassismus, Homophobie und Diskriminierung ist bisher deutlich zu oft im Stadion weg gegesehen worden.
Voting-Teilnehmer
richtig entschieden | |
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- |
Veto | |
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- |
29.02.2020 15:30
Schiedsrichter
Statistik von Christian Dingert
Aufstellung
Baumann
Zuber 46.
Grillitsch
Baumgartner
Nordtveit
Samassékou 73.
Bruun Larsen 30.
Hübner
Rudy
Skov
Alcántara
Coutinho
Alaba
Pavard
Gnabry
Zirkzee
Neuer
63. Davies
Kimmich
56. Müller
Akpoguma 73.
Kramaric 46.
63. Hernández
56. Goretzka
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