Gilt das mit der unanfechtbaren „Tatsachenentscheidung“ nicht mehr?

 Gilt das mit der unanfechtbaren „Tatsachenentscheidung“ nicht mehr?  - #1


15.10.2022 09:54


Melanchthon-Alm


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Um den Begriff „Tatsachenentscheidung“ bitte ich um eine Lösung zu einem konkreten Fall aus der Vorsaison. Der Drops ist gelutscht, es wird da keine Korrektur mehr geben.
 
Konkretes Fall-Beispiel aus der Bundesliga. (17.Spieltag der Vorsaison)
 
Was ist bloß aus der üblichen „Tatsachenentscheidung“ geworden?
„Gelb“ wurde annulliert und mit glatt „Rot“ ein Platzverweis nachgeschoben, obwohl der Schiri die Szene sah und bewertete!
 
Als Fußball-Zuschauer war ich damit groß geworden, dass Schiedsrichterentscheidungen unanfechtbar sind, wenn er die Aktion sah und bewertete.
 
Am Beispiel der roten Karte gegen Fabian Klos, beim Auswärtsspiel am 17.Spieltag in Leipzig, veranschauliche ich mein Unverständnis.
 
Klos durfte nach seiner Einwechselung nur zehn Minuten mitspielen, dann war die Arminia auf dem Platz in Unterzahl.
 
„Allerweltsfoul“ im Mittelfeld.
 
In der 68.Spielminute kam Klos gegen Orban im Mittelfeld zu spät und traf (unglücklich) den Knöchel, statt den Ball. Beide Spieler waren zum Ball gegangen, der eine war schneller am Ball als der andere.
 
Es war kein mutwilliges Foul um den Gegenangriff zu stoppen.
 
Der Schiedsrichter hatte die Szene gesehen und bewertet. Die Gesundheit der Fußballer schützen. Er verhängte gegen den Arminen die gelbe Karte.
 
Es gab Freistoß für Leipzig. Das Spiel lief anschließend mehr als eine Minute weiter.
 
In der 69.Spielminuten fiel bei den Fernsehbildern auf, dass der Schiri den „Ohrschrauber“ machte. Der sogenannte „Köln‘er Videokeller“ hatte sich gemeldet. Das in diesem Einzelfall der Video Assistent Referee in die Tatsachenentscheidung des Schiris als „krasse Fehlentscheidung“ eingriff, war echt krass.
 
Es geht sowohl um die Angemessenheit im Ermessenspielraum des „Allerweltsfoul“, nach dem empathischen „Lex Aytekin“ ein kann „Gelb“, aber kein muss;
als auch insbesondere darum, dass „Tatsachenentscheidungen“ abgeschlossen sind.
 
Fakt war, der Schiri hatte die Szene während des laufenden Spiels gesehen und bewertet. Erst nach Videosichtung wurde in der 70.Spielminute durch den Schiri die gelbe Karte annulliert und gegen Fabian Klos die rote Karte verhängt. Der DFB sanktionierte zwei Spiele Sperre.
 
Habe ich etwas verpasst? Gilt das mit der unanfechtbaren „Tatsachenentscheidung“ nicht mehr?
 



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