Platzverweis Embolo?
Relevante Themen
Strittige Szene
Vorschläge der Community
Allgemeine Themen
Aktuelle News zum Spiel
Neues Thema zum Spiel erstellen
Kompetenzteam-Abstimmung
Reguläre Rote Karte nicht gegeben für Bor. M'Gladbach
Hätte Embolo für seine Handlung gegen Rode die rote Karte sehen müssen?4 x richtig entschieden
0 x keine Relevanz/unentschieden
7 x Veto
Platzverweis Embolo? - #81
Zitat von nick_user
Ja, Abraham vor etwa einem Jahr, gegen den Trainer.
7 Spiele Sperre.
Und ja, diese Szenen sind recht ähnlich, die Unterschiede sollten sich in der Sperre ausdrücken, da sehe ich Embolo bei 2 - 4 Spielen, nicht bei 7.
Das Vergehen ist aber ähnlich, Embolo ist sogar härter, da er nicht im vorbeigehen anrempelt, sondern greift und wegstößt.
Wie kann man einen Schubser mit einem "über den Haufen rennen" vergleichen? Ich glaube da eher, dass die Aktion von Abraham, der im Vollsprint ankommt, deutlich härter war. Die Szene hier ist natürlich grenzwertig, aber für mich nicht mit der genannten Situation vergleichbar. Für mich ist das in diesem Fall eine 50/50 Entscheidung.
Platzverweis Embolo? - #82
Zitat von Schmeexx
Offiziele DFB Webseite:
Welchen Strafrahmen gibt es für die Tätlichkeit?
Der Tätlichkeit entspricht in den Fußballregeln das dort genannte "gewaltsame Spiel" (Regel 12 Nummer 2). Eine Tätlichkeit ist gegeben, wenn der Spieler gewolltmit körperlicher Gewalt gegen einen Gegner vorgeht. Treten, Schlagen, Stoßen, Beißen und Spucken sind typische Vergehen.Strafandrohung: von mindestens sechs Wochen bis zu sechs Monaten. Bei Tätlichkeiten bestehen Milderungsmöglichkeiten. Wenn gegen den Spieler unmittelbar vor seinem Vergehen eine sportwidrige Handlung durch den Gegenspieler begangen wurde, wird die Mindeststrafe in der Regel auf drei Spiele herabgesetzt. Das gilt genauso, wenn ein leichterer Fall der Tätlichkeit vorliegt. Beide Milderungsmöglichkeiten können auch zusammen greifen, dann wird die Mindestsperre grundsätzlich auf zwei Spiele reduziert.
Also ich finde das Ganze hier wirklich einfwandfrei und stichfest formuliert. Ich finde da kann es eigentlich keine zwei Meinungen geben.
- Über "gewollt" müssen wir nicht diskutieren.
- "körperliche Gewalt": gewaltsam= unter Anwendung physischer Kraft [durchgeführt] (Oxford languages - erstes Ergebnis bei google)
- "Stoßen" auch unabstreitbar.
Ich sehe keine Grundlage für eine Kann-Entscheidung. 100% Platzverweis.
Platzverweis Embolo? - #83
Zitat von 1948
Es grenzt ja an ein Wunder, dass Rode nach der Aktion noch spielen konnte.
Weiß jemand, ob es ihm gut geht und ob er diese Saison überhaupt noch einmal auf den Platz zurückkehrt?
So, meine Freunde, führt man sachliche Diskussionen ... :|
Platzverweis Embolo? - #84
Zitat von le_pierreZitat von Schmeexx
Offiziele DFB Webseite:
Welchen Strafrahmen gibt es für die Tätlichkeit?
Der Tätlichkeit entspricht in den Fußballregeln das dort genannte "gewaltsame Spiel" (Regel 12 Nummer 2). Eine Tätlichkeit ist gegeben, wenn der Spieler gewolltmit körperlicher Gewalt gegen einen Gegner vorgeht. Treten, Schlagen, Stoßen, Beißen und Spucken sind typische Vergehen.Strafandrohung: von mindestens sechs Wochen bis zu sechs Monaten. Bei Tätlichkeiten bestehen Milderungsmöglichkeiten. Wenn gegen den Spieler unmittelbar vor seinem Vergehen eine sportwidrige Handlung durch den Gegenspieler begangen wurde, wird die Mindeststrafe in der Regel auf drei Spiele herabgesetzt. Das gilt genauso, wenn ein leichterer Fall der Tätlichkeit vorliegt. Beide Milderungsmöglichkeiten können auch zusammen greifen, dann wird die Mindestsperre grundsätzlich auf zwei Spiele reduziert.
Also ich finde das Ganze hier wirklich einfwandfrei und stichfest formuliert. Ich finde da kann es eigentlich keine zwei Meinungen geben.
- Über "gewollt" müssen wir nicht diskutieren.
- "körperliche Gewalt": gewaltsam= unter Anwendung physischer Kraft [durchgeführt] (Oxford languages - erstes Ergebnis bei google)
- "Stoßen" auch unabstreitbar.
Ich sehe keine Grundlage für eine Kann-Entscheidung. 100% Platzverweis.
Wenn man so herangeht, so gibt es bei jedem Eckball eine rote Karte. Warum? Auch hier liegt ein gewollte Stoßen unter physischer Kraftanwendung vor. Zu berücksichtigen ist deshalb immer die Intensität und nicht nur das vorliegen eines Stoßes oder eine Trittes. Bei der Szene hier kann man dann absolut auf die Entscheidung rot kommen, allerdings ist es sicher keine 100% Entscheidung, wie man bei der Diskussion auch sehr schnell erkennen kann.
Platzverweis Embolo? - #85
Zitat von SCF-DaniZitat von le_pierreZitat von Schmeexx
Offiziele DFB Webseite:
Welchen Strafrahmen gibt es für die Tätlichkeit?
Der Tätlichkeit entspricht in den Fußballregeln das dort genannte "gewaltsame Spiel" (Regel 12 Nummer 2). Eine Tätlichkeit ist gegeben, wenn der Spieler gewolltmit körperlicher Gewalt gegen einen Gegner vorgeht. Treten, Schlagen, Stoßen, Beißen und Spucken sind typische Vergehen.Strafandrohung: von mindestens sechs Wochen bis zu sechs Monaten. Bei Tätlichkeiten bestehen Milderungsmöglichkeiten. Wenn gegen den Spieler unmittelbar vor seinem Vergehen eine sportwidrige Handlung durch den Gegenspieler begangen wurde, wird die Mindeststrafe in der Regel auf drei Spiele herabgesetzt. Das gilt genauso, wenn ein leichterer Fall der Tätlichkeit vorliegt. Beide Milderungsmöglichkeiten können auch zusammen greifen, dann wird die Mindestsperre grundsätzlich auf zwei Spiele reduziert.
Also ich finde das Ganze hier wirklich einfwandfrei und stichfest formuliert. Ich finde da kann es eigentlich keine zwei Meinungen geben.
- Über "gewollt" müssen wir nicht diskutieren.
- "körperliche Gewalt": gewaltsam= unter Anwendung physischer Kraft [durchgeführt] (Oxford languages - erstes Ergebnis bei google)
- "Stoßen" auch unabstreitbar.
Ich sehe keine Grundlage für eine Kann-Entscheidung. 100% Platzverweis.
Wenn man so herangeht, so gibt es bei jedem Eckball eine rote Karte. Warum? Auch hier liegt ein gewollte Stoßen unter physischer Kraftanwendung vor. Zu berücksichtigen ist deshalb immer die Intensität und nicht nur das vorliegen eines Stoßes oder eine Trittes. Bei der Szene hier kann man dann absolut auf die Entscheidung rot kommen, allerdings ist es sicher keine 100% Entscheidung, wie man bei der Diskussion auch sehr schnell erkennen kann.
Tätlichkeit Eine Tätlichkeit liegt vor, wenn ein Spieler ohne Kampf um den Ball übermäßig hart oder brutal gegen einen Gegner, Mitspieler, Teamoffiziellen, Spieloffiziellen, Zuschauer oder eine sonstige Person vorgeht oder vorzugehen versucht. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Kontakt erfolgt ist.
Ein Spieler, der ohne Kampf um den Ball einem Gegner oder einer anderen Person absichtlich mit der Hand oder dem Arm an den Kopf oder ins Gesicht schlägt, begeht eine Tätlichkeit, es sei denn, die eingesetzte Kraft war vernachlässigbar
Dieser Abschnitt aus dem Regelwerk schafft Abhilfe. Der wichtige Unterschied zwischen Eckball und dieser Situation ist der Kampf um den Ball. Der fand hier ja wohl nicht statt.
Der Abschnitt, der deine Sichtweise stützt wäre der letzte. Da geht es aber mMn mehr ums Schlagen. Wenn man bspw. jemandem ins Gesicht fast, anstatt echt zu Schlagen, ist es hiernach keine Tätlichkeit. Ich behaupte aber Rode wäre eher nicht umgefallen, wenn Embolo nicht gehandelt hätte, wie er gehandelt hat. Hätte Embolo Rode nur leicht ins gesicht gefasst, oder ihn nur festgehalten, wäre gelb berechtigt. Man sieht aber eindeutig die ruckartige Bewegung von Embolo's Armen in Richtung Rode.
EDIT: 100% ist natürlich auch Quatsch.
Alles außer Abseits hat immer Ermessensspielraum, diesen sehe ich hier aber wirklich nur als sehr klein an, wenn man die Regeln betrachtet.
In der Vergangeheit wurden ähnliche Aktionen auch schonmal nicht mit Rot geahndet (siehe z.B. Ribery). Ich finde das aber ein Unding, da Fußballer auch immer Vorbiler sind und es sich hier um körperliche Gewalt handelt. Würde ein Mann auf offener Straße so seine Ehefrau anfassen, gäbe es da auch keine zwei Meinungen. Daher meine ich, dass man hier die Regeln wirklich 100% auslegen sollte.
Platzverweis Embolo? - #86
Zitat von Mastet
Offtopic: gab es das schon einmal, dass ein Spieler strafrechtlich belangt wurde?
Interessante Frage. Wenn ich aber diese Ausführung des DFB richtig verstehe (https://www.dfb.de/verbandsservice/verbandsrecht/dfb-sportgericht/sportgerichtsverfahren/) dann liegt die Rechtshoheit für solche Verfahren zunächst beim DFB. Besondere Fälle müssten demnach vermutlich erst an ein Zivilgericht weitergeleitet werden.
"Das ist der ganz normale Wahnsinn hier im Borussia-Park!" - 100,5-Kommentator Andreas Küppers nach Igor de Camargos Last-Minute-Tor in der Relegation 2011 gegen Bochum
Platzverweis Embolo? - #87
Zitat von JokerinhoZitat von nick_user
Ja, Abraham vor etwa einem Jahr, gegen den Trainer.
7 Spiele Sperre.
Und ja, diese Szenen sind recht ähnlich, die Unterschiede sollten sich in der Sperre ausdrücken, da sehe ich Embolo bei 2 - 4 Spielen, nicht bei 7.
Das Vergehen ist aber ähnlich, Embolo ist sogar härter, da er nicht im vorbeigehen anrempelt, sondern greift und wegstößt.
Wie kann man einen Schubser mit einem "über den Haufen rennen" vergleichen? Ich glaube da eher, dass die Aktion von Abraham, der im Vollsprint ankommt, deutlich härter war. Die Szene hier ist natürlich grenzwertig, aber für mich nicht mit der genannten Situation vergleichbar. Für mich ist das in diesem Fall eine 50/50 Entscheidung.
Das ist so nicht richtig.
Abraham geht zum Einwurf, und es kommt zu einem Rempler Schulter gegen Schulter.
Hätte der Trainer (Streich?) nicht die Hände in den Taschen gehabt und mit dem Rempler gerechnet, wäre er wohl nicht gefallen.
Das war eine klare rote Karte, aber alles in allem nur weil es gegen den Trainer ging ein Aufreger.
Platzverweis Embolo? - #88
Zitat von GladbacherFohlenZitat von Mastet
Offtopic: gab es das schon einmal, dass ein Spieler strafrechtlich belangt wurde?
Interessante Frage. Wenn ich aber diese Ausführung des DFB richtig verstehe (https://www.dfb.de/verbandsservice/verbandsrecht/dfb-sportgericht/sportgerichtsverfahren/) dann liegt die Rechtshoheit für solche Verfahren zunächst beim DFB. Besondere Fälle müssten demnach vermutlich erst an ein Zivilgericht weitergeleitet werden.
Ich meine es gab mal in einer Amateurliga was, in der Regel ist das ausgeschlossen.
Fouls sind eine einvernehmliche Körperverletzung, mit der Teilnahme an dem Spiel geht man das Risiko ein und verzichtet mehr oder weniger auf den Rechtsweg.
Jede Spritze beim Arzt ist eine gefährliche Körperverletzung, theoretisch, BDSM ebenfalls (oder eine Körperverletzung, je nach Praktik), aber da man in allen 3 Fällen sein Einverständnis gibt, ist das nur in Ausnahmefällen strafbar.
Platzverweis Embolo? - #89
Zitat von nick_userZitat von GladbacherFohlenZitat von Mastet
Offtopic: gab es das schon einmal, dass ein Spieler strafrechtlich belangt wurde?
Interessante Frage. Wenn ich aber diese Ausführung des DFB richtig verstehe (https://www.dfb.de/verbandsservice/verbandsrecht/dfb-sportgericht/sportgerichtsverfahren/) dann liegt die Rechtshoheit für solche Verfahren zunächst beim DFB. Besondere Fälle müssten demnach vermutlich erst an ein Zivilgericht weitergeleitet werden.
Ich meine es gab mal in einer Amateurliga was, in der Regel ist das ausgeschlossen.
Fouls sind eine einvernehmliche Körperverletzung, mit der Teilnahme an dem Spiel geht man das Risiko ein und verzichtet mehr oder weniger auf den Rechtsweg.
Jede Spritze beim Arzt ist eine gefährliche Körperverletzung, theoretisch, BDSM ebenfalls (oder eine Körperverletzung, je nach Praktik), aber da man in allen 3 Fällen sein Einverständnis gibt, ist das nur in Ausnahmefällen strafbar.
Hier auch nochmal ein Interview dazu mitr einem echte eigenen Experten nämlich unserem Herrn Gründel
https://www.anpfiff.info/sites/cms/artikel.aspx?SK=2&Btr=90572&Rub=109
Am interessantesten für uns aktuell sicherlich folgender Absatz:
Ein Spieler wird von einem anderen Spieler während der Partie gefoult und verletzt sich schwer. Der Gefoulte sieht ein vorsätzliches hartes Foulspiel, weil der Ball vielleicht schon längst woanders war, und will den gegnerischen Spieler anzeigen. Ist das möglich, ratsam, gibt es Beispiele?
Joahnnes Gründel: Das kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen tatsächlich machen. Die genaue Herleitung ist in der juristischen Fachwelt umstritten, aber es besteht Einigkeit darüber, dass nicht jede Verletzung, die nach einem Foul entsteht, auch strafbar ist, weil ein gewisses Verletzungsrisiko beim Fußball dazugehört und man dieses Risiko eigenverantwortlich eingeht, wenn man am Spiel teilnimmt.
Allerdings gilt das nicht für alle Verletzungen beziehungsweise Fouls. Verletzungen, die durch grobe Verstöße gegen das Regelwerk entstehen, sind weiterhin als einfache oder gefährliche Körperverletzung nach §§ 223, 224 I Nr. 2 StGB strafbar und – was für Dich vermutlich in der Situation noch wichtiger ist – begründen auch einen Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch. Vereinfacht und als Faustformel kann man da sagen, dass vorsätzliche Fouls, die nach dem Regelwerk eine glattrote Karte nach sich ziehen müssen, strafbar sind.
Nach meiner Auslegung des Strafrechts würde ich das noch etwas einschränken und bei Notbremsen die Strafbarkeit ebenfalls ausschließen, weil man mit solchen Fouls bei jedem Spiel rechnen muss und der grobe Regelverstoß sich hier nicht aus der besonderen Brutalität oder Verletzungsgefahr ergibt, sondern aus der reinen Unsportlichkeit, dem Gegenspieler eine offensichtliche Torchance durch ein Foul zu nehmen. Mit Blick auf die Verletzungsgefahr macht es ja keinen Unterschied, ob das Foul durch den letzten oder den vorletzten eingriffsbereiten Gegenspieler begangen wird.
In Deinem Beispiel mit dem vorsätzlichen harten Foulspiel abseits des Balles oder bei einem Tim-Wiese-Gedächtnis-Sprung hat sich der foulende Spieler wahrscheinlich strafbar gemacht. In der Praxis kommt da aber in der Regel nur eine Bestrafung heraus, wenn Du auch einen Strafantrag stellst und sich alle wesentlichen Aspekte beweisen lassen, also auch der Vorsatz des foulenden Spielers. Lässt sich das beweisen, kann eine solche Bestrafung erfolgen und Du hast auch einen Anspruch auf Schadensersatz, z.B. Verdienstausfall, weil Du längere Zeit nicht arbeiten konntest, und auf Schmerzensgeld.
Das gab es tatsächlich letztes Jahr schon einmal: Das Landgericht Hannover hat einen Kreisklasse-Fußballer zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.800 Euro (120 Tagessätze á 40 Euro) verurteilt. Das Gericht hat aber auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um ein ungewöhnlich brutales Foulspiel handelte, nämlich von hinten mit gestrecktem Bein ohne Chance auf dem Ball, das auch noch einen Schien- und Wadenbeinbruch des Gegners zur Folge hatte.
Noch extremer war ein (zivilrechtliches) Urteil des Oberlandesgerichts Hamm aus dem Jahr 2012. Da wurde ein Kreisliga-Spieler von einem Gegner durch ein Foul mit gestrecktem Bein am Knie so schwer verletzt, dass er seinen Beruf als Maler und Lackierer aufgeben musste. Der Schiedsrichter hatte da zwar nur Gelb gegeben, das Landgericht Dortmund und das OLG Hamm haben hier aber eine grob regelwidrige Spielweise gesehen, weil es sich um ein rücksichtsloses Foul im Sinne der Regel 12 gehandelt hat. Deshalb hat es dem gefoulten Spieler einen Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 50.000 € zugesprochen. Ich bin mit der Begründung dieser Entscheidung aber nicht so ganz glücklich: Wenn es wirklich „nur“ ein rücksichtsloses Foul war, also eines, das nach dem Regelwerk gelbwürdig war, dann ist das kein so grober Regelverstoß, dass man bei der Teilnahme am Spiel nicht damit rechnen würde – gelbwürdige Fouls gibt es ja quasi in jedem Spiel. War das Foul aber nicht nur rücksichtslos, sondern übermäßig hart bzw. brutal, also rotwürdig, sehe ich das wie die Richter.
Ob es ratsam ist, ein solches Verfahren voranzutreiben, steht aber auf einem anderen Blatt und hängt sicherlich von den konkreten Umständen ab. Gerade wenn es ein eher unglückliches Foul war und keine längeren Folgen (v.a. kein finanzieller Schaden) entstanden sind, ist es im Zweifel besser, das bei einem gemeinsamen Bier im Sportheim zu klären und nicht vor Gericht. Man spielt ja bestimmt irgendwann wieder gegeneinander – oder vielleicht auch mal im selben Team.
Aber auch der Rest des Artikels ist durchaus interessant
"Das ist der ganz normale Wahnsinn hier im Borussia-Park!" - 100,5-Kommentator Andreas Küppers nach Igor de Camargos Last-Minute-Tor in der Relegation 2011 gegen Bochum
Platzverweis Embolo? - #90
Diese setzt ein gefährliches Werkzeug voraus, und dazu dürfte selbst die Eckfahne nicht taugen.
Platzverweis Embolo? - #91
Zitat von nick_userZitat von GladbacherFohlenZitat von Mastet
Offtopic: gab es das schon einmal, dass ein Spieler strafrechtlich belangt wurde?
Interessante Frage. Wenn ich aber diese Ausführung des DFB richtig verstehe (https://www.dfb.de/verbandsservice/verbandsrecht/dfb-sportgericht/sportgerichtsverfahren/) dann liegt die Rechtshoheit für solche Verfahren zunächst beim DFB. Besondere Fälle müssten demnach vermutlich erst an ein Zivilgericht weitergeleitet werden.
Ich meine es gab mal in einer Amateurliga was, in der Regel ist das ausgeschlossen.
Fouls sind eine einvernehmliche Körperverletzung, mit der Teilnahme an dem Spiel geht man das Risiko ein und verzichtet mehr oder weniger auf den Rechtsweg.
Jede Spritze beim Arzt ist eine gefährliche Körperverletzung, theoretisch, BDSM ebenfalls (oder eine Körperverletzung, je nach Praktik), aber da man in allen 3 Fällen sein Einverständnis gibt, ist das nur in Ausnahmefällen strafbar.
@GladbacherFohlen
Ziemlich aktueller Artikel zu dem Thema.https://www.anwalt-suchservice.de/rechtstipps/wann_ist_ein_foul_im_fussball_eine_strafbare_koerperverletzung_22928.html#:~:text=Streng%20genommen%20w%C3%A4re%20daher%20schon,beim%20Fu%C3%9Fball%20bereits%20eine%20K%C3%B6rperverletzung.&text=F%C3%BCr%20die%20fahrl%C3%A4ssige%20K%C3%B6rperverletzung%20gibt,Jahren%20oder%20mit%20einer%20Geldstrafe.
Edit: hat sich wohl überschnitten
Platzverweis Embolo? - #92
Zitat von MastetZitat von SpanischerWasserhundZitat von MastetZitat von SpanischerWasserhundZitat von 1948
Es grenzt ja an ein Wunder, dass Rode nach der Aktion noch spielen konnte.
Weiß jemand, ob es ihm gut geht und ob er diese Saison überhaupt noch einmal auf den Platz zurückkehrt?
Mal ernsthaft Leute.
Das ist keine Tätlichkeit. Lest doch einfach mal die Regeln.
Es ist weder brutal, noch an den Kopf oder ins Gesicht.
Gelb ist völlig ok.
Wie kann es dann sein, dass eine Handlung, die du im normalen Leben zur Anzeige bringen kannst, auf dem Fußball Platz nicht mit Feldverweis sanktioniert wird?
Ziemlich dummes Beispiel, oder?
Was soll denn hier ein Beispiel sein? Das Schubsen ist tatsächlich passiert. Auf den § 223 hat dich der Kollege über mir auch bereits hingewiesen. Wenn der Geschubste hinfällt ist der TB auch ohne weiteres erfüllt. Also was möchtest du mir sagen?
Weil es Äpfel und Birnen sind. Würde mich auf der Straße jemand umgrätschen, dann wäre der TB auch erfüllt.
Eine Tätlichkeit im Fussball wird über Intensität oder Brutalität definiert. Hier trifft beides für mich nicht zu.
Offtopic: gab es das schon einmal, dass ein Spieler strafrechtlich belangt wurde?
Das habe ich in meiner ersten Nachricht schon geschrieben: Bezüglich des Umgrätschens liegt beim Fußball eine Einwilligung vor. Das Umschubsen ist davon aber nicht umfasst!
Zum Offtopic: In niedrigeren Spielklassen gab es das schon ein paar Mal. Letztens erst gab es wieder ein Verfahren. Wenn ich mich recht erinnere gab es vor 2-3 Jahren auch mal einen Fall in der zweiten Liga. Aus der Bundesliga ist mir nichts bekannt.
Platzverweis Embolo? - #93
Zitat von nick_userZitat von JokerinhoZitat von nick_user
Ja, Abraham vor etwa einem Jahr, gegen den Trainer.
7 Spiele Sperre.
Und ja, diese Szenen sind recht ähnlich, die Unterschiede sollten sich in der Sperre ausdrücken, da sehe ich Embolo bei 2 - 4 Spielen, nicht bei 7.
Das Vergehen ist aber ähnlich, Embolo ist sogar härter, da er nicht im vorbeigehen anrempelt, sondern greift und wegstößt.
Wie kann man einen Schubser mit einem "über den Haufen rennen" vergleichen? Ich glaube da eher, dass die Aktion von Abraham, der im Vollsprint ankommt, deutlich härter war. Die Szene hier ist natürlich grenzwertig, aber für mich nicht mit der genannten Situation vergleichbar. Für mich ist das in diesem Fall eine 50/50 Entscheidung.
Das ist so nicht richtig.
Abraham geht zum Einwurf, und es kommt zu einem Rempler Schulter gegen Schulter.
Hätte der Trainer (Streich?) nicht die Hände in den Taschen gehabt und mit dem Rempler gerechnet, wäre er wohl nicht gefallen.
Das war eine klare rote Karte, aber alles in allem nur weil es gegen den Trainer ging ein Aufreger.
Naja gut möglich, dass ich das etwas falsch in Erinnerung habe. Ich bin da natürlich auch nicht so extrem interessiert wie bei Situationen, die meine Borussia betreffen.
Platzverweis Embolo? - #94
Zitat von SpanischerWasserhundZitat von MastetZitat von SpanischerWasserhundZitat von MastetZitat von SpanischerWasserhundZitat von 1948
Es grenzt ja an ein Wunder, dass Rode nach der Aktion noch spielen konnte.
Weiß jemand, ob es ihm gut geht und ob er diese Saison überhaupt noch einmal auf den Platz zurückkehrt?
Mal ernsthaft Leute.
Das ist keine Tätlichkeit. Lest doch einfach mal die Regeln.
Es ist weder brutal, noch an den Kopf oder ins Gesicht.
Gelb ist völlig ok.
Wie kann es dann sein, dass eine Handlung, die du im normalen Leben zur Anzeige bringen kannst, auf dem Fußball Platz nicht mit Feldverweis sanktioniert wird?
Ziemlich dummes Beispiel, oder?
Was soll denn hier ein Beispiel sein? Das Schubsen ist tatsächlich passiert. Auf den § 223 hat dich der Kollege über mir auch bereits hingewiesen. Wenn der Geschubste hinfällt ist der TB auch ohne weiteres erfüllt. Also was möchtest du mir sagen?
Weil es Äpfel und Birnen sind. Würde mich auf der Straße jemand umgrätschen, dann wäre der TB auch erfüllt.
Eine Tätlichkeit im Fussball wird über Intensität oder Brutalität definiert. Hier trifft beides für mich nicht zu.
Offtopic: gab es das schon einmal, dass ein Spieler strafrechtlich belangt wurde?
Das habe ich in meiner ersten Nachricht schon geschrieben: Bezüglich des Umgrätschens liegt beim Fußball eine Einwilligung vor. Das Umschubsen ist davon aber nicht umfasst!
Zum Offtopic: In niedrigeren Spielklassen gab es das schon ein paar Mal. Letztens erst gab es wieder ein Verfahren. Wenn ich mich recht erinnere gab es vor 2-3 Jahren auch mal einen Fall in der zweiten Liga. Aus der Bundesliga ist mir nichts bekannt.
Das war in den Niederlanden (war in meiner Erinnerung aber unter Amateufußball gespeichert) und führte zu einer Bewährungsstrafe.
Platzverweis Embolo? - #95
Zitat von Nostradamus
Bei den Bildern unverständlich, dass da jemand kein glasklares Rot sieht. Vereinsbrille hin oder her, da gibt es keine zwei Meinungen. Allein schon diese Art wie er ihn packt reicht zeigt doch, wie intensiv das Vergehen ist.
Ebenso lächerlich, die gelben Karten für Abraham und Rode anzuzweifeln. Waren keine wilden Fouls, aber sie haben den Embolo eben nicht fair vom Ball trennen können.
Dass das bei Abraham in Summe gelb-rot gibt ist für die Vergehen hart, aber dann darf er gelbbelastet so nicht rangehen.
Genau das.
Zitat von Mastet
Offtopic: gab es das schon einmal, dass ein Spieler strafrechtlich belangt wurde?
immernoch offtopic:
Der FCZ hat mal vor so ungefähr 5 Jahren Sandro Wieser von TSG Hoffenheim (damals ausgeliehen beim FC Aarau) angezeigt, der brutalst gefoult und nen Zürcher schwer verletzt hatte... und im Hobbysport gibt es das immer wieder mal.
edit: Bildmaterial
https://www.youtube.com/watch?v=CdButnnhiCk
Platzverweis Embolo? - #96
Schubsen ist die eine Sache, sowas hat auf dem Platz nix verloren. Klare rote Karte und eine lange Sperre.
Var "war" da wohl nicht anwesend...
Platzverweis Embolo? - #97
Insofern eine klare rote Karte und eine weitere zweifelhafte Entscheidung des Schiedsrichters, der einen extrem schlechten Tag hatte.
Platzverweis Embolo? - #98
Regel 12, Spielzeit 20/21
Spieler, Auswechselspieler oder ausgewechselte Spieler, die eines der folgenden Vergehen begehen, werden des Feldes verwiesen:
• Verhindern eines Tors oder Vereiteln einer offensichtlichen Torchance des Gegners durch ein Handspielvergehen (mit Ausnahme des Torhüters im eigenen Strafraum)
• Verhindern eines Tors oder Vereiteln einer offensichtlichen Torchance des Gegners, dessen Gesamtbewegung auf das Tor des Täters ausgerichtet ist, durch ein Vergehen, das mit einem Freistoß zu ahnden ist (ausgenommen sind die Regelungen im dazugehörigen nächsten Abschnitt)
• grobes Foulspiel
• Beißen oder Anspucken einer anderen Person
• Tätlichkeit
• anstößige, beleidigende oder schmähende Äußerungen und/oder Gesten
• zweite Verwarnung im selben Spiel
• Betreten des Video-Überprüfungsraums (VÜR)
und
Tätlichkeit
Eine Tätlichkeit liegt vor, wenn ein Spieler ohne Kampf um den Ball übermäßig hart oder brutal gegen einen Gegner, Mitspieler, Teamoffiziellen, Spieloffiziellen, Zuschauer oder eine sonstige Person vorgeht oder vorzugehen versucht. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Kontakt erfolgt ist.
Ein Spieler, der ohne Kampf um den Ball einem Gegner oder einer anderen Person absichtlich mit der Hand oder dem Arm an den Kopf oder ins Gesicht schlägt, begeht eine Tätlichkeit, es sei denn, die eingesetzte Kraft warvernachlässigbar.
------------
Von "Stoßen lese ich da nichts...
Platzverweis Embolo? - #99
Zitat von GladbacherFohlen
Fand ich mit Gelb noch okay gelöst. Das war keine brutale Handlung
Bei einer Tätlichkeit, und die ist hier gegeben schliesslich stösst Embolo Rode mit beiden Händen, ist nach dem Regelwerk bereits die sichtbare Absicht strafbar. Rot wäre also zwingend gewesen.
Ibi semper victoria est, ubi concordia est
Platzverweis Embolo? - #100
Zitat von EdiGZitat von GladbacherFohlen
Fand ich mit Gelb noch okay gelöst. Das war keine brutale Handlung
Bei einer Tätlichkeit, und die ist hier gegeben schliesslich stösst Embolo Rode mit beiden Händen, ist nach dem Regelwerk bereits die sichtbare Absicht strafbar. Rot wäre also zwingend gewesen.
In dem Post über dir gibt es die Regelauslegung nochmal zum Nachlesen. Als übermäßig hart oder brutal würde ich das hier nach wie vor nicht bezeichnen
"Das ist der ganz normale Wahnsinn hier im Borussia-Park!" - 100,5-Kommentator Andreas Küppers nach Igor de Camargos Last-Minute-Tor in der Relegation 2011 gegen Bochum
Voting-Teilnehmer
Kompetenzteam-Abstimmung
Ergebnis der Community-Abstimmung.
Bayern München-Fan
Was Embolo hier macht ist selbst mir zuviel des Guten: mit beiden Händen am Trikot packen und mit hoher Intensität wegzustoßen, dafür hätte ich Rot gegeben.
Fortuna Düsseldorf-Fan
Ich sehe hier einen Feldverweis. Embolo greift aggressiv ans Trikot und an den Arm und stößt seinen Gegenspieler. Ich empfinde den Ablauf als überhart und damit die Aktion als Tätlichkeit.
Bayern München-Fan
Embolo schubst Rode hier schon deutlich zu Boden. Für mich eine Tätlichkeit und daher rot.
Bayern München-Fan
Ich bin mir nicht sicher, ob Rode wirklich so leicht fallen muss, aber für mich hat der Schubser eindeutig genug Intensität, um eine rote Karte zu gewährleisten.
Fortuna Düsseldorf-Fan
Ein Schubsen mit dieser Intensität ist für mich eine Tätlichkeit und Rot.
1. FC Nürnberg-Fan
Das fällt unter die Kategorie wegschubsen, wegschieben. Dafür würde ich keine rote Karte aus der Tasche holen, solange es nicht gegen den Kopf oder den Intimbereich geht.
Werder Bremen-Fan
Ja, Embolo stößt Rode weg. Für mich unsportlich, daher mit Gelb zu bestrafen. Somit richtig entschieden.
Eintr. Frankfurt-Fan
Er schubst ihn halt weg - finde da nichts dramatisches dran. Rode fällt nur, weil es für ihn wahrscheinlich etwas unerwartet kommt. Sehe hier nichts, was für rot spricht.
15.12.2020 18:30
Schiedsrichter
Statistik von Benjamin Cortus
Aufstellung
Trapp
Abraham
Durm
Barkok 92.
Hasebe
Sow
Younes 71.
Hinteregger
Rode 92.
Kostic
Kramer
Stindl
Elvedi
Lainer
46. Wolf
63. Pléa
Sommer
83. Wendt
46. Bénes
Thuram
da Costa 92.
Kamada 92.
Ilsanker 84.
46. Zakaria
46. Lazaro
83. Traoré
Alle Daten zum Spiel
zum Spiel