Schiedsrichterball: Der dunkle Ritter und sein Gehilfe...

 Schiedsrichterball: Der dunkle Ritter und sein Gehilfe...  - #1


07.03.2015 09:31


Aubameyang / Reus

Kolumne: Johannes Gründel erklärt bei WahreTabelle.de das Regelwerk und strittige Szenen der Bundesliga. 

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 Schiedsrichterball: Der dunkle Ritter und sein Gehilfe...  - #2


07.03.2015 11:38


LordHorst
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Ein Beispiel dafür ist Deniz Naki, der zu seiner Zeit beim FC St. Pauli in einem Auswärtsspiel bei Hansa Rostock traf und mit einer „Halsabschneider“-Geste in Richtung Rostocker Block hin jubelte.


Asamoah ist für die gleiche Aktion übrigens straffrei davongekommen. Der DFB meinte damals was von wegen, es gäbe kein ausreichendes Bildmaterial...

„Wer rennt schon, wenn der Chef eine Gehaltserhöhung bekannt gibt, jubelnd durchs Büro und reißt sich sein Hemd vom Leib?“


Jetzt weiß ich auch, wie ich die nächste Gehaltserhöhung feiern werde...



Scheint die Sonne auch für Nazis? Ich könnt's nicht verstehen. Dürfen Faschos auch verreisen? Das wäre ungerecht. Können Rassisten etwa auch den blauen Himmel sehen? Scheint die Sonne auch für Nazis? Wenn's nach mir geht, tut sie es nicht.


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 Schiedsrichterball: Der dunkle Ritter und sein Gehilfe...  - #3


07.03.2015 18:36


hrub
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hrub
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@ Hagi01

Auch ist es verboten, „mit provozierenden, höhnischen oder aufhetzenden Gesten“ zu jubeln. Ein Beispiel dafür ist Deniz Naki, der zu seiner Zeit beim FC St. Pauli in einem Auswärtsspiel bei Hansa Rostock traf und mit einer „Halsabschneider“-Geste in Richtung Rostocker Block hin jubelte. Referee Thorsten Kinhöfer sah den Jubel nicht – andernfalls hätte er Naki verwarnen müssen. Das führte dazu, dass Naki noch strenger bestraft wurde, als es sonst möglich gewesen wäre: Das Sportgericht zog ihn für drei Spiele aus dem Verkehr.
Heißt das dann nicht im Umkehrschluss, dass der SR hier wegen dem Torjubels einen Platzverweis aussprechen muss? Wie kann ansonsten das Sportgericht einen Spieler im Nachgang drei Spiele sperren, wenn die richtige Entscheidung in diesem Falle eine Verwarnung gewesen wäre?



Nicht immer ist der Schiedsrichter schuld, wenn der Glubb verliert. Manchmal liegt die Schuld auch beim Linienrichter.


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 Schiedsrichterball: Der dunkle Ritter und sein Gehilfe...  - #4


07.03.2015 19:50


Aubameyang / Reus
 Hierbei lag er völlig richtig. Im Regelwerk heißt es unter Regel 12: „Ein Spieler wird verwarnt, wenn er: (…) Kopf oder Gesicht mit einer Maske oder Ähnlichem bedeckt.“. Das machen beide Spieler hier, sodass streng genommen und rein am Wortlaut des Regelwerks argumentiert eigentlich auch beide verwarnt werden müssten. So hatte DFB-Schiedsrichterabteilungsleiter Herbert Fandel jedenfalls seine Referees instruiert.

Wieso lag er denn völlig richtig, wenn er gegen die Anweisung von Fandel entschieden hat?

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 Schiedsrichterball: Der dunkle Ritter und sein Gehilfe...  - #5


08.03.2015 10:02


Hagi01
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Hagi01
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@ hrub @antikas

Zitat von hrub
Auch ist es verboten, „mit provozierenden, höhnischen oder aufhetzenden Gesten“ zu jubeln. Ein Beispiel dafür ist Deniz Naki, der zu seiner Zeit beim FC St. Pauli in einem Auswärtsspiel bei Hansa Rostock traf und mit einer „Halsabschneider“-Geste in Richtung Rostocker Block hin jubelte. Referee Thorsten Kinhöfer sah den Jubel nicht – andernfalls hätte er Naki verwarnen müssen. Das führte dazu, dass Naki noch strenger bestraft wurde, als es sonst möglich gewesen wäre: Das Sportgericht zog ihn für drei Spiele aus dem Verkehr.
Heißt das dann nicht im Umkehrschluss, dass der SR hier wegen dem Torjubels einen Platzverweis aussprechen muss? Wie kann ansonsten das Sportgericht einen Spieler im Nachgang drei Spiele sperren, wenn die richtige Entscheidung in diesem Falle eine Verwarnung gewesen wäre?

Das fand ich auch etwas irritierend damals. Aber eigentlich hätte es nur Gelb geben müssen, das kein Torjubel mit Rot bestraft werden kann (es sei denn, eine Tätlichkeit o.Ä. geschieht dabei).

Zitat von antikas
Hierbei lag er völlig richtig. Im Regelwerk heißt es unter Regel 12: „Ein Spieler wird verwarnt, wenn er: (…) Kopf oder Gesicht mit einer Maske oder Ähnlichem bedeckt.“. Das machen beide Spieler hier, sodass streng genommen und rein am Wortlaut des Regelwerks argumentiert eigentlich auch beide verwarnt werden müssten. So hatte DFB-Schiedsrichterabteilungsleiter Herbert Fandel jedenfalls seine Referees instruiert.

Wieso lag er denn völlig richtig, wenn er gegen die Anweisung von Fandel entschieden hat?

Der Widerspruch ergibt sich daraus, dass die Fandel'sche Anweisung (übrigens mal wieder eine, die die Schiedsrichterexperten überrascht hat) erst herauskam, nachdem der Schiedsrichterball schon fertig und an die Redaktion verschickt war. Dadurch wird das Ganze unrund (zumal ich von hier aus keinen Zugriff mehr auf die Datei mit dem Text habe). Fandel sagt, dass Gelb für beide zwingend gewesen wäre. Ich finde das inkonsequent und halte das angesichts des anderweitigen Vorgehens beim Zaunklettern und beim Mauerabstand deshalb für "falsch" (Wenn auch streng genommen regelkonform) im Geiste der Regeln, die ja doch stark von der Verhältnismäßigkeit geprägt sind.



Ceterum censeo bellum esse finiendum ☮️


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