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13.02.2014 13:36 Uhr | Quelle: WahreTabelle.de

Schiedsrichterball: Aller guten Karten sind drei...

Kolumne: Johannes Gründel erklärt bei WahreTabelle.de das Regelwerk und strittige Szenen der Bundesliga.

Johannes Gründel
Johannes Gründel
Markus Wingenbach / Ingolstadt
Quelle: GettyImages
Stress im Abstiegskampf: Die Ingolstädter um Rotsünder Almog Cohen (r.) haderten - wie hier gegen Bielefeld - auch im Spiel in Karlsruhe mit Schiedsrichter Markus Wingenbach (l.).

Johannes Gründel
Johannes Gründel

Bis in die letzten Minuten wurde das Zweitliga-Spiel zwischen dem Karlsruher SC und dem FC Ingolstadt 04 (1:1) friedlich und fair geführt. Dann musste Schiedsrichter Markus Wingenbach aus Mainz in einer Szene gleich drei Kreuzchen auf seiner Spielnotizkarte machen: Ingolstadts Konstantin Engel verkürzte nach 88 Minuten den Abstand beim Einwurf. Daraufhin führte Karlsruhes Dimitrij Nazarov den Einwurf aus und traf Engel ins Gesicht. In der daraus resultierenden Rudelbildung deutete Ingolstadts Almog Cohen einen Kopfstoß an. Markus Wingenbach behielt in dieser Szene die nötige Ruhe, besprach sich mit seinen Assistenten und verteilte dann zwei Minuten später drei Karten: Gelb gegen Engel und jeweils Rot gegen Nazarov und Cohen.

Die Gelbe Karte gegen Engel war eindeutig: Er hat den Abstand verkürzt und damit eine schnelle Spielfortsetzung verhindert. Das ist unsportliches Betragen und als solches zu verwarnen. Übrigens beträgt der Abstand beim Einwurf nicht, wie bei allen anderen Spielfortsetzungen, 9,15 Meter. Er beträgt auch nicht - wie man oft hört - fünf Meter, sondern lediglich zwei Meter.

Ebenso korrekt war meiner Meinung nach die Rote Karte gegen Cohen. So wie ich die Szene wahrgenommen habe - und das Gespann von Wingenbach sah es ähnlich - versucht der Ex-Nürnberger einen Kopfstoß. Bei einer Tätlichkeit ist auch der Versuch schon mit Rot zu bestrafen. Daher lag Wingenbach nach Ansicht der Fernsehbilder, die ich gesehen habe, auch hier richtig. Umso überraschender, dass Cohen nur für ein Spiel gesperrt wurde. Bei einer Tätlichkeit heißt das so viel wie „Freispruch“ – bekanntermaßen ist ja aufgrund der Tatsachenentscheidung eine Ein-Spiel-Sperre bei jeder Roten Karte verpflichtend.

Das lässt sich nur dadurch erklären, dass dem DFB hier Bilder vorlagen, die beweisen, dass Cohen doch eben keine Tätlichkeit versucht hatte. Dafür spricht auch der Facebook-Post auf der offiziellen Seite der „Schanzer“ von Dienstagvormittag: „Unser Almog Cohen wird für ein Spiel gesperrt. Nach gründlicher Recherche konnten alle Spekulationen, die im Rahmen der Berichterstattung aufgekommen waren, widerlegt werden.“ Somit scheint es Beweise zu geben, die sowohl eine versuchte Tätlichkeit als auch eine Beleidigung widerlegen. Mal sehen, ob in der nächsten DFB-Schiedsrichterzeitung Aufklärung betrieben wird …

Hingegen vom DFB bestätigt wurde die Rote Karte gegen Nazarov, der für drei Spiele gesperrt wurde. Hier ist zu beachten, dass ein Einwurf - selbst ein korrekter Einwurf - genauso eine Tätlichkeit in Form eines Wurfvergehens sein kann. Besonders dann, wenn man den Gegner gezielt „abwirft“. Eine ähnliche Szene gab es vor einiger Zeit in der Frauen-Bundesliga als Nationalspielerin Tabea Kemme einer Gegenspielerin den Ball absichtlich ins Gesicht warf und dafür zurecht die Rote Karte sah.

Auch in der Szene in Karlsruhe nimmt Nazarov seinen Gegenspieler sehr wohl wahr – und wirft ihm absichtlich den Ball ins Gesicht. Dabei ist es unerheblich, dass Engel zuvor den Abstand regelwidrig verkürzt hatte. Dies ändert nichts am Wurfvergehen. Übrigens würde dasselbe gelten, wenn ein Spieler mit einem Freistoß absichtlich den Gegner abschießt. Eigentlich müsste das auch für Freistöße gelten, die bewusst in die Mauer geschossen werden (Alter Trainerspruch: „Der erste Freistoß muss immer mit voller Kraft in die Mauer gehen!“). Hier ist aber ein Nachweis der Absicht in der Praxis für den Schiedsrichter nahezu unmöglich, wenn der Spieler nicht so blöd ist und das vorher in Hörweite des Unparteiischen anzukündigen. Daher muss meistens in dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten, von einem missglückten Freistoß ausgegangen werden – und das Spiel weiterlaufen.

Bis in die letzten Minuten wurde das Zweitliga-Spiel zwischen dem Karlsruher SC und dem FC Ingolstadt 04 (1:1) friedlich und fair geführt. Dann musste Schiedsrichter Markus Wingenbach aus Mainz in einer Szene gleich drei Kreuzchen auf seiner Spielnotizkarte machen: Ingolstadts Konstantin Engel verkürzte nach 88 Minuten den Abstand beim Einwurf. Daraufhin führte Karlsruhes Dimitrij Nazarov den Einwurf aus und traf Engel ins Gesicht. In der daraus resultierenden Rudelbildung deutete Ingolstadts Almog Cohen einen Kopfstoß an. Markus Wingenbach behielt in dieser Szene die nötige Ruhe, besprach sich mit seinen Assistenten und verteilte dann zwei Minuten später drei Karten: Gelb gegen Engel und jeweils Rot gegen Nazarov und Cohen.

Die Gelbe Karte gegen Engel war eindeutig: Er hat den Abstand verkürzt und damit eine schnelle Spielfortsetzung verhindert. Das ist unsportliches Betragen und als solches zu verwarnen. Übrigens beträgt der Abstand beim Einwurf nicht, wie bei allen anderen Spielfortsetzungen, 9,15 Meter. Er beträgt auch nicht - wie man oft hört - fünf Meter, sondern lediglich zwei Meter.

Ebenso korrekt war meiner Meinung nach die Rote Karte gegen Cohen. So wie ich die Szene wahrgenommen habe - und das Gespann von Wingenbach sah es ähnlich - versucht der Ex-Nürnberger einen Kopfstoß. Bei einer Tätlichkeit ist auch der Versuch schon mit Rot zu bestrafen. Daher lag Wingenbach nach Ansicht der Fernsehbilder, die ich gesehen habe, auch hier richtig. Umso überraschender, dass Cohen nur für ein Spiel gesperrt wurde. Bei einer Tätlichkeit heißt das so viel wie „Freispruch“ – bekanntermaßen ist ja aufgrund der Tatsachenentscheidung eine Ein-Spiel-Sperre bei jeder Roten Karte verpflichtend.

Das lässt sich nur dadurch erklären, dass dem DFB hier Bilder vorlagen, die beweisen, dass Cohen doch eben keine Tätlichkeit versucht hatte. Dafür spricht auch der Facebook-Post auf der offiziellen Seite der „Schanzer“ von Dienstagvormittag: „Unser Almog Cohen wird für ein Spiel gesperrt. Nach gründlicher Recherche konnten alle Spekulationen, die im Rahmen der Berichterstattung aufgekommen waren, widerlegt werden.“ Somit scheint es Beweise zu geben, die sowohl eine versuchte Tätlichkeit als auch eine Beleidigung widerlegen. Mal sehen, ob in der nächsten DFB-Schiedsrichterzeitung Aufklärung betrieben wird …

Hingegen vom DFB bestätigt wurde die Rote Karte gegen Nazarov, der für drei Spiele gesperrt wurde. Hier ist zu beachten, dass ein Einwurf - selbst ein korrekter Einwurf - genauso eine Tätlichkeit in Form eines Wurfvergehens sein kann. Besonders dann, wenn man den Gegner gezielt „abwirft“. Eine ähnliche Szene gab es vor einiger Zeit in der Frauen-Bundesliga als Nationalspielerin Tabea Kemme einer Gegenspielerin den Ball absichtlich ins Gesicht warf und dafür zurecht die Rote Karte sah.

Auch in der Szene in Karlsruhe nimmt Nazarov seinen Gegenspieler sehr wohl wahr – und wirft ihm absichtlich den Ball ins Gesicht. Dabei ist es unerheblich, dass Engel zuvor den Abstand regelwidrig verkürzt hatte. Dies ändert nichts am Wurfvergehen. Übrigens würde dasselbe gelten, wenn ein Spieler mit einem Freistoß absichtlich den Gegner abschießt. Eigentlich müsste das auch für Freistöße gelten, die bewusst in die Mauer geschossen werden (Alter Trainerspruch: „Der erste Freistoß muss immer mit voller Kraft in die Mauer gehen!“). Hier ist aber ein Nachweis der Absicht in der Praxis für den Schiedsrichter nahezu unmöglich, wenn der Spieler nicht so blöd ist und das vorher in Hörweite des Unparteiischen anzukündigen. Daher muss meistens in dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten, von einem missglückten Freistoß ausgegangen werden – und das Spiel weiterlaufen.

14.02.2014 22:38


toni21


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@ GladbacherFohlen

Zitat von GladbacherFohlen
Ganz einfach: Donati schießt den Ball weg anstatt zum Spieler hin


Das erklärt es natürlich. Ich war der Meinung, dass der Gladbacher den Ball ins Aus spielt und die nächste Aktion Abstoß war.
Damit ist alles klar. Danke


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14.02.2014 11:00


Selachier
Selachier

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Die Gelbe gegen Donati fand ich persönlich übertrieben, alleridngs darf man sie wegen Spielverzögerung schon geben, er schiebt den Ball zu Seite, als der Gladbacher ihn holen will.

Da der Ball aber gefühlt 1Meter rollt, war die eigtl Verzögerung nur der Ausraster des Gladbachers...



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14.02.2014 10:50


GladbacherFohlen
GladbacherFohlen

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GladbacherFohlen
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@ toni21

Zitat von toni21
Vielleicht könnte im nächsten Schiedsrichterball erklärt werden, wofür es die zweite Gelbe Karte für einen Leverkusener Ersatzspieler gab. An der Seitenlinie spielen die Trainer ja auch des öfteren Bälle aus dem Aus aufs Spielfeld zurück, damit schnell weitergespielt werden kann und werden dafür nicht bestraft.


Ganz einfach: Donati schießt den Ball weg anstatt zum Spieler hin


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