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28.11.2013 08:44 Uhr | Quelle: WahreTabelle.de

Schiedsrichterball: Dem Versuch erlegen...

Kolumne: Johannes Gründel erklärt bei WahreTabelle.de das Regelwerk und strittige Szenen der Bundesliga.

Johannes Gründel
Johannes Gründel
Florian Meyer / Augsburg
Quelle: GettyImages
Florian Meyer leitete die Partie FC Augsburg - 1899 Hoffenheim.

Johannes Gründel
Johannes Gründel

Interessante Szene am Samstag im Spiel zwischen dem FC Augsburg und der TSG 1899 Hoffenheim (2:0): In der 40. Minute versucht Hoffenheims David Abraham Augsburgs Tobias Werner zu treten, trifft ihn aber wohl nicht. Dieser bleibt gefühlte fünf Sekunden stehen, um dann mit großer Theatralik doch noch zu Boden zu sinken.

Schiedsrichter Florian Meyer (Burgdorf) lag hier leider daneben und entschied auf Stürmerfoul. Hier haben wir gleich zwei verbotene Versuche vorliegen: Zunächst versucht Abraham, seinen Gegenspieler zu treten. Dann versucht dieser den Schiedsrichter zu täuschen, indem er wie getroffen zu Boden sinkt. Korrekt wäre hier ein Elfmeter für die bayerischen Schwaben gewesen, da beim Treten gemäß Regel 12 auch der Versuch schon strafbar ist und Abrahams Tritt vor Werners Schauspieleinlage stattfand. Als persönlichen Strafen wären Rot gegen den Kraichgauer und Gelb (plus ,,Oscar“-Nominierung) gegen den Augsburger angemessen gewesen.

Doch welche Versuche sind im Regelwerk eigentlich genau als strafbar normiert? Neben dem Versuch, den Schiedsrichter zu täuschen - die berühmte „Schwalbe“ - und dem versuchten Treten untersagt die Regel auch noch den Versuch des Schlagens und Beinstellens. Die übliche Regelauslegung fügt dann noch Wurf- und Spuckvergehen hinzu, da hier die Unsportlichkeit schon mit dem Werfen bzw. Spucken verwirklicht wird. Abgesehen vom Beinstellen sind das also die härteren Vergehen, bei denen das Regelwerk sagt: „Das probierst Du lieber gar nicht erst“.

Beim Beinstellen erklärt sich die Versuchsstrafbarkeit dadurch, dass der Spieler, der fairerweise über das gestellte Bein springt und dadurch den Ball nicht mehr erreichen kann, nicht schlechter gestellt werden soll als der, der den Kontakt dankbar annimmt, statt ihn zu verhindern.

Diese Versuche haben aber alle etwas gemeinsam: Sie sind nur wirkliche Versuche, wenn es dem vermeintlich foulenden Spieler gerade darauf ankommt, dieses Vergehen zu verwirklichen. Beim Treten und Schlagen ist das kein Problem, bei der „Schwalbe“ auch eher selten – da helfen auch Aussagen wie „Schutzschwalbe“ nichts. Wirklich kritisch wird es nur beim Beinstellen. Hier muss der Schiedsrichter der vollen Überzeugung sein, dass es dem Spieler gerade darauf ankommt, seinem Gegenspieler ein Bein zu stellen und er eben nicht versucht den Ball zu spielen. Andernfalls müsste fast jeder Zweikampf unterbunden werden, weil überall die billigend in Kauf genommene Gefahr des Beinstellens drinnen steckt.

Diese Absicht kann der Schiedsrichter nur anhand von äußeren Merkmalen erkennen. Beispielsweise spricht für eine solche, dass der Spieler auf seinen Gegenspieler und nicht auf den Ball schaut. Ein weiteres Indiz ist, dass das Bein dort gestellt wird, wo es den Ball keinesfalls erreichen kann, zum Beispiel auf Kniehöhe, oder dass das Bein erst dann ausgefahren wird, wenn der Ball schon außer Reichweite ist und diese Verzögerung nicht mehr durch die Reaktionsfähigkeit zu erklären ist.

Ein weit verbreiteter Irrtum an dieser Stelle ist übrigens, dass beim Handspiel der Versuch auch strafbar ist. Das ist nicht so, hierfür gibt es im Regelwerk keine Verankerung. Selbst wenn der Gegner dadurch irritiert wird, ist das per se noch kein Grund, das Spiel zu unterbrechen. Bestenfalls kann man in besonders krassen Fällen eine Unsportlichkeit annehmen, doch auch in diesen Fällen gäbe es nicht, wie beim Handspiel üblich, einen direkten Freistoß bzw. Strafstoß, sondern einen indirekten Freistoß. Die anderen Versuche (Ausnahme: „Schwalbe“) hingegen führen genau wie ihre Vollendung zu einem direkten Freistoß bzw. Strafstoß – auch ohne Kontakt.

Interessante Szene am Samstag im Spiel zwischen dem FC Augsburg und der TSG 1899 Hoffenheim (2:0): In der 40. Minute versucht Hoffenheims David Abraham Augsburgs Tobias Werner zu treten, trifft ihn aber wohl nicht. Dieser bleibt gefühlte fünf Sekunden stehen, um dann mit großer Theatralik doch noch zu Boden zu sinken.

Schiedsrichter Florian Meyer (Burgdorf) lag hier leider daneben und entschied auf Stürmerfoul. Hier haben wir gleich zwei verbotene Versuche vorliegen: Zunächst versucht Abraham, seinen Gegenspieler zu treten. Dann versucht dieser den Schiedsrichter zu täuschen, indem er wie getroffen zu Boden sinkt. Korrekt wäre hier ein Elfmeter für die bayerischen Schwaben gewesen, da beim Treten gemäß Regel 12 auch der Versuch schon strafbar ist und Abrahams Tritt vor Werners Schauspieleinlage stattfand. Als persönlichen Strafen wären Rot gegen den Kraichgauer und Gelb (plus ,,Oscar“-Nominierung) gegen den Augsburger angemessen gewesen.

Doch welche Versuche sind im Regelwerk eigentlich genau als strafbar normiert? Neben dem Versuch, den Schiedsrichter zu täuschen - die berühmte „Schwalbe“ - und dem versuchten Treten untersagt die Regel auch noch den Versuch des Schlagens und Beinstellens. Die übliche Regelauslegung fügt dann noch Wurf- und Spuckvergehen hinzu, da hier die Unsportlichkeit schon mit dem Werfen bzw. Spucken verwirklicht wird. Abgesehen vom Beinstellen sind das also die härteren Vergehen, bei denen das Regelwerk sagt: „Das probierst Du lieber gar nicht erst“.

Beim Beinstellen erklärt sich die Versuchsstrafbarkeit dadurch, dass der Spieler, der fairerweise über das gestellte Bein springt und dadurch den Ball nicht mehr erreichen kann, nicht schlechter gestellt werden soll als der, der den Kontakt dankbar annimmt, statt ihn zu verhindern.

Diese Versuche haben aber alle etwas gemeinsam: Sie sind nur wirkliche Versuche, wenn es dem vermeintlich foulenden Spieler gerade darauf ankommt, dieses Vergehen zu verwirklichen. Beim Treten und Schlagen ist das kein Problem, bei der „Schwalbe“ auch eher selten – da helfen auch Aussagen wie „Schutzschwalbe“ nichts. Wirklich kritisch wird es nur beim Beinstellen. Hier muss der Schiedsrichter der vollen Überzeugung sein, dass es dem Spieler gerade darauf ankommt, seinem Gegenspieler ein Bein zu stellen und er eben nicht versucht den Ball zu spielen. Andernfalls müsste fast jeder Zweikampf unterbunden werden, weil überall die billigend in Kauf genommene Gefahr des Beinstellens drinnen steckt.

Diese Absicht kann der Schiedsrichter nur anhand von äußeren Merkmalen erkennen. Beispielsweise spricht für eine solche, dass der Spieler auf seinen Gegenspieler und nicht auf den Ball schaut. Ein weiteres Indiz ist, dass das Bein dort gestellt wird, wo es den Ball keinesfalls erreichen kann, zum Beispiel auf Kniehöhe, oder dass das Bein erst dann ausgefahren wird, wenn der Ball schon außer Reichweite ist und diese Verzögerung nicht mehr durch die Reaktionsfähigkeit zu erklären ist.

Ein weit verbreiteter Irrtum an dieser Stelle ist übrigens, dass beim Handspiel der Versuch auch strafbar ist. Das ist nicht so, hierfür gibt es im Regelwerk keine Verankerung. Selbst wenn der Gegner dadurch irritiert wird, ist das per se noch kein Grund, das Spiel zu unterbrechen. Bestenfalls kann man in besonders krassen Fällen eine Unsportlichkeit annehmen, doch auch in diesen Fällen gäbe es nicht, wie beim Handspiel üblich, einen direkten Freistoß bzw. Strafstoß, sondern einen indirekten Freistoß. Die anderen Versuche (Ausnahme: „Schwalbe“) hingegen führen genau wie ihre Vollendung zu einem direkten Freistoß bzw. Strafstoß – auch ohne Kontakt.

29.11.2013 15:59


GladbacherFohlen
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GladbacherFohlen
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@ kennet1000

Zitat von kennet1000
Ohne GladbacherFohlens Beitrag, den ich wirklich überlesen hatte, wirkt das ganze doch etwas suspekt, von daher "sorry".

PS: ich bin nicht zurück


Sorry demnächst häng ich n Neonschild dran ^^


"Das ist der ganz normale Wahnsinn hier im Borussia-Park!" - 100,5-Kommentator Andreas Küppers nach Igor de Camargos Last-Minute-Tor in der Relegation 2011 gegen Bochum


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29.11.2013 14:50


lufdbomp
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lufdbomp
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@ kennet1000

Zitat von kennet1000
Ohne GladbacherFohlens Beitrag, den ich wirklich überlesen hatte, wirkt das ganze doch etwas suspekt, von daher "sorry".

PS: ich bin nicht zurück


Trotzdem schön, dich nochmal zu lesen


www.dkms.de - lasst Euch registrieren


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29.11.2013 12:49


kennet1000
kennet1000

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Ohne GladbacherFohlens Beitrag, den ich wirklich überlesen hatte, wirkt das ganze doch etwas suspekt, von daher "sorry".

PS: ich bin nicht zurück


Hier meine "Wer bin ich" Signatur, für diejenigen, für die es enorm wichtig ist, dies analysieren zu müssen.


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