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04.09.2013 22:30 Uhr | Quelle: WahreTabelle.de

Schiedsrichterball: Elf Freunde müsst Ihr sein. Und keiner mehr!

Kolumne: Johannes Gründel erklärt bei WahreTabelle.de das Regelwerk und strittige Szenen der Bundesliga.

Johannes Gründel
Johannes Gründel
Marcel Unger
Quelle: GettyImages
Schiedsrichter Marcel Unger (r., mit Regensburgs Torhüter Michael Hofmann) leitete die Partie zwischen dem MSV Duisburg und Borussia Dortmumnd II

Johannes Gründel
Johannes Gründel

Nicht nur in den ersten beiden Ligen kommt es zu strittigen Szenen, auch die 3. Liga ist davor nicht gefeit. Zu einer besonders schwerwiegenden Szene kam es im Spiel zwischen dem MSV Duisburg und der U23 von Borussia Dortmund.

In der 79. Minute sollte der Dortmunder Koray Günter (19) für Jannik Bandowski (19), der sich infolge einer Behandlung gerade an der Seitenlinie befand, eingewechselt werden. Schiedsrichter Marcel Unger (Foto) gab ein Zeichen, um den Spieler aufs Feld zu lassen. Allerdings betrat gleichzeitig auch Bandowski das Feld und führte sofort einen Zweikampf, den er auch gewann. Nach 15 Sekunden Überzahl bemerkten die Borussen den Fehler und Bandowski verließ das Feld. Schiedsrichter Unger bemerkte davon anscheinend nichts. Dadurch, dass der MSV auf den Protest verzichtet, kommt die sportgerichtlich spannende Frage, ob diese relativ kleine Einflussnahme auf das Spiel für eine Neuansetzung reicht - immerhin hätte sich aus dem von Bandowski gestoppten Angriff ein Treffer entwickeln können - leider ungeklärt. Tendenziell wird das aber wohl eher zu verneinen sein.

Bleibt noch die Regelfrage: Wie hätte Schiedsrichter Marcel Unger handeln müssen, so er die Situation denn wahrgenommen hätte? Nun, zunächst betritt Bandowski ohne Erlaubnis das Spielfeld. Somit hätte es indirekten Freistoß - und zwar dort, wo sich der Ball befand - und eine Verwarnung geben müssen. Das ist relativ einfach zu klären. Interessanter sind da schon zwei Abwandlungen: Was wäre, wenn Bandowski seinen Zweikampf regelwidrig oder gar verwarnungswürdig gewonnen hätte? Oder was wäre gar gewesen, wenn Bandowski den Ball mit dem Fuß von der Linie gekratzt und somit ein Tor verhindert hätte?

Hätte Bandowski ein Foul begangen, wäre es dennoch mit indirektem und nicht mit direktem Freistoß weitergegangen. Die Auswechslung ist dann vollzogen, wenn der eingewechselte Spieler mit Zustimmung des Schiedsrichter den Platz betritt. Ab dem Moment, ab dem Günter auf dem Feld war - Die Erlaubnis von Unger hatte er ja, da dieser ihn hineingewunken hatte - ist Bandowski ein ausgewechselter Spieler. Dieser kann, genauso wie ein Spieler vor seiner Einwechslung, nur einen indirekten und keinen direkten Freistoß verursachen. Hätte Bandowski verwarnungswürdig gefoult, dann hätte er Gelb für das unerlaubte Betreten und Gelb-Rot für das Foul bekommen. Da er zu diesem Zeitpunkt aber bereits ausgewechselt gewesen wäre, hätte Dortmund dennoch zu elft weiterspielen dürfen.

Noch interessanter ist die zweite Abwandlung, in der Bandowski den Ball fiktiv mit dem Fuß von der Linie kratzt. Der indirekte Freistoß ergibt sich wieder durch das unerlaubte Betreten. Er wäre übrigens selbst dann zwingend gewesen, wenn der Ball nach einer Berührung von Bandowksi dennoch ins Tor geht! Bei der persönlichen Strafe trennt sich aber unter den Fußballfans die Spreu vom Weizen. Der normale Gedankengang „Verhinderung eines Treffers, also Rot“ ist nämlich falsch. Das einzige Verbotene, was Bandowski in dieser Situation machen würde, wäre das unerlaubte Betreten des Feldes und das wäre gelbwürdig. Den Ball mit dem Fuß zu klären, ist  hingegen nicht verboten und rechtfertigt daher keine Rote Karte wegen Vereitelung einer klaren Torchance.

Eine ähnliche Szene ereignete sich Ende der Saison 2011/20112 in der NRW-Liga beim Spiel zwischen Fortuna Köln und KFC Uerdingen. Kölns Ersatzspieler Moog wärmte sich hinter dem Tor auf und klärte im passenden Moment einen Ball von der Linie. Schiedsrichter Thomas Metzen entschied korrekterweise auf indirekten Freistoß, den die Kölner übrigens ohne Gegenwehr ins Tor passieren ließen. Bei der Farbe der Karte erlag er aber dem oben geschilderten Fehler. Die Folge war, dass Moog freigesprochen wurde und Referee Thomas Metzen, wohl auch aufgrund dieses Regelverstoßes, am Saisonende aus der Zweiten Liga absteigen musste und seine höherklassige Karriere komplett beendete.

Nicht nur in den ersten beiden Ligen kommt es zu strittigen Szenen, auch die 3. Liga ist davor nicht gefeit. Zu einer besonders schwerwiegenden Szene kam es im Spiel zwischen dem MSV Duisburg und der U23 von Borussia Dortmund.

In der 79. Minute sollte der Dortmunder Koray Günter (19) für Jannik Bandowski (19), der sich infolge einer Behandlung gerade an der Seitenlinie befand, eingewechselt werden. Schiedsrichter Marcel Unger (Foto) gab ein Zeichen, um den Spieler aufs Feld zu lassen. Allerdings betrat gleichzeitig auch Bandowski das Feld und führte sofort einen Zweikampf, den er auch gewann. Nach 15 Sekunden Überzahl bemerkten die Borussen den Fehler und Bandowski verließ das Feld. Schiedsrichter Unger bemerkte davon anscheinend nichts. Dadurch, dass der MSV auf den Protest verzichtet, kommt die sportgerichtlich spannende Frage, ob diese relativ kleine Einflussnahme auf das Spiel für eine Neuansetzung reicht - immerhin hätte sich aus dem von Bandowski gestoppten Angriff ein Treffer entwickeln können - leider ungeklärt. Tendenziell wird das aber wohl eher zu verneinen sein.

Bleibt noch die Regelfrage: Wie hätte Schiedsrichter Marcel Unger handeln müssen, so er die Situation denn wahrgenommen hätte? Nun, zunächst betritt Bandowski ohne Erlaubnis das Spielfeld. Somit hätte es indirekten Freistoß - und zwar dort, wo sich der Ball befand - und eine Verwarnung geben müssen. Das ist relativ einfach zu klären. Interessanter sind da schon zwei Abwandlungen: Was wäre, wenn Bandowski seinen Zweikampf regelwidrig oder gar verwarnungswürdig gewonnen hätte? Oder was wäre gar gewesen, wenn Bandowski den Ball mit dem Fuß von der Linie gekratzt und somit ein Tor verhindert hätte?

Hätte Bandowski ein Foul begangen, wäre es dennoch mit indirektem und nicht mit direktem Freistoß weitergegangen. Die Auswechslung ist dann vollzogen, wenn der eingewechselte Spieler mit Zustimmung des Schiedsrichter den Platz betritt. Ab dem Moment, ab dem Günter auf dem Feld war - Die Erlaubnis von Unger hatte er ja, da dieser ihn hineingewunken hatte - ist Bandowski ein ausgewechselter Spieler. Dieser kann, genauso wie ein Spieler vor seiner Einwechslung, nur einen indirekten und keinen direkten Freistoß verursachen. Hätte Bandowski verwarnungswürdig gefoult, dann hätte er Gelb für das unerlaubte Betreten und Gelb-Rot für das Foul bekommen. Da er zu diesem Zeitpunkt aber bereits ausgewechselt gewesen wäre, hätte Dortmund dennoch zu elft weiterspielen dürfen.

Noch interessanter ist die zweite Abwandlung, in der Bandowski den Ball fiktiv mit dem Fuß von der Linie kratzt. Der indirekte Freistoß ergibt sich wieder durch das unerlaubte Betreten. Er wäre übrigens selbst dann zwingend gewesen, wenn der Ball nach einer Berührung von Bandowksi dennoch ins Tor geht! Bei der persönlichen Strafe trennt sich aber unter den Fußballfans die Spreu vom Weizen. Der normale Gedankengang „Verhinderung eines Treffers, also Rot“ ist nämlich falsch. Das einzige Verbotene, was Bandowski in dieser Situation machen würde, wäre das unerlaubte Betreten des Feldes und das wäre gelbwürdig. Den Ball mit dem Fuß zu klären, ist  hingegen nicht verboten und rechtfertigt daher keine Rote Karte wegen Vereitelung einer klaren Torchance.

Eine ähnliche Szene ereignete sich Ende der Saison 2011/20112 in der NRW-Liga beim Spiel zwischen Fortuna Köln und KFC Uerdingen. Kölns Ersatzspieler Moog wärmte sich hinter dem Tor auf und klärte im passenden Moment einen Ball von der Linie. Schiedsrichter Thomas Metzen entschied korrekterweise auf indirekten Freistoß, den die Kölner übrigens ohne Gegenwehr ins Tor passieren ließen. Bei der Farbe der Karte erlag er aber dem oben geschilderten Fehler. Die Folge war, dass Moog freigesprochen wurde und Referee Thomas Metzen, wohl auch aufgrund dieses Regelverstoßes, am Saisonende aus der Zweiten Liga absteigen musste und seine höherklassige Karriere komplett beendete.

10.09.2013 13:20


Stormfalco
Stormfalco

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Stormfalco
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Danke für den Augenzeugenbericht, der natürlich aus einer Sicht geschrieben wurde und der die selben Fehler macht den er bei anderen Medien anprangert. Zu seiner Entlastung muss man sagen:  Er gibt sie immerhin zu, was andere Medien selten machen.




In Brasilien gab es nun einen ähnlichen Fall wie ich weiter oben hypotetisch angesprochen habe:
Ein Masseur verhindert ein sicheres Tor und damit gewinnt seine Mannschaft eine Relegation. Nun wird geprüft ob das Spiel wiederholt werden muss.

http://www.kicker.de/news/video/1295151/video_der-zwoelfte-mann_masseur-wird-zum-matchwinner.html


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05.09.2013 21:57


svenex
svenex

Bor. Dortmund-FanBor. Dortmund-Fan


Mitglied seit: 08.02.2011

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Beiträge: 2998

Nach diesem Augenzeugenbericht, hat es sich aber anders dargestellt:
http://www.schwatzgelb.de/2013-09-05-unsa-senf-zw%C3%B6lf-mann-auf-dem-platz.html

Zu dem Zeitpunkt, als Bandowski den Ball spielte, war BVB II nur mit 11 Mann auf dem Platz!


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05.09.2013 12:37


Hagi01
Hagi01

1. FC Nürnberg-Fan1. FC Nürnberg-Fan

Hagi01
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@ Dreiundnicht

Zitat von Dreiundnicht
Zitat von Stormfalco
Rein aus Fair-Play Gründen müßte ja ne Strafe folgen, da stimme ich euch zu.
Aber wenn ich den Artikel lese steht dort das Gegenteil drin: Eine rote Karte wurde für den Übeltäter aufgehoben und dem Schiri hat es die Karriere gekostet.

In dem konkreten Fall war aber auch kein Eingreifen vom Sportgericht nötig, weil die betroffene Mannschaft so fair war, den indirekten Freistoß ohne Gegenwehr in ihr Tor schießen zu lassen. So hatte niemend Grund zum Protest.
Und die Karriere des besagten Schiris hatte schon nach seiner lustigen Django Nummer mit den zwei gelben Karten gleichzeitig einen Knick...

Korrekt. Danach pfiff Metzen auf Bewährung, was ihm auch so kommuniziert wurde. Und dieser Regelverstoß darf einem Zweitliga-Schiedsrichter nicht passieren, das ist der Klassiker in jedem Regeltest, das musst man wissen.


Ceterum censeo bellum esse finiendum ☮️


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