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 "Vertrauensvorschuss"  - #21


12.03.2018 13:47


Naon


Bayern München-FanBayern München-Fan


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Personalisierte Tickets heißt das nur die eine Person mit diesem Ticket ins Stadion kommt. Für Kumpel kaufen ist dann nur, wenn ich dessen Daten dann auch angebe.

Wenn sich die Kurven aktiv gegen diese Zündler stellen würde, dann würden alle abstand von den deppen nehmen, damit die ordner eingreiffen können. Aber derzeit ist es ja so, dass die "unschuldigen" am Rand stehen, um die Brandstifter in ihrer Mitte zu decken. Aus diesem Grund sagte ich auch, "wer sich nicht deutlich distanziert muss die Konsequenzen mit tragen" 
Und wenn man erstmal auf der schwarzen Liste steht, sieht man beim ticketkauf halt doof aus.



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 "Vertrauensvorschuss"  - #22


12.03.2018 15:47


svenex
svenex

Bor. Dortmund-FanBor. Dortmund-Fan


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Beiträge: 2998

@flatty1985

Zitat von flatty1985
Was daran Unsinn sein soll das Gesicht der Allgemeinheit zu zeigen ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel, aber vielleicht klärst du mich auf.

Gerne, da ich nämlich vermute, dass du mich grundsätzlich falsch verstanden hast:
1. Verstehe ich in diesem Zusammenhang den Vergleich mit der religiös motivierten Verschleierung nicht so ganz. Ich bin da nicht im geringsten drauf eingegangen, deswegen kann ich dir in der Argumentation nicht folgen, da es ein komplett anderes Thema ist.

2. Geht es nicht darum, dass sich jemand weigert, sein Gesicht „erkennen“ zu lassen, sondern darum, dass es ziemlich sinnlos sein wird.
Beispiel:
Ich (oder jemand dem ich meine personalisierte Karte gegeben habe) lässt sich beim Betreten des Stadions bereitwillig via Gesicht scannen. Im Anschluss begehe ich eine Straftat (Pyro, Vandalismus, Gewalt), vor der ich mich mit einfachen und im Stadion leicht verfügbaren Mitteln unkenntlich mache (Schal, Mütze, Brille). Damit ist der Scan am Eingang praktisch sinnlos.
Das datenschutzrechtliche Problem besteht nun darin, dass beim Eingangsscan mein Name mit meineM Gesicht verknüpft und diese Information gespeichert wird. Zumal man das auch noch über 80.000 mal macht und zwar ohne praktischen Grund.
Da habe ich allerdings ein Problem mit und bin froh, noch in einem Land zu leben, wo das nicht so einfach gemacht werden darf!
Bitte auch im Fußballstadion nicht die Verhältnismäßigkeit außer acht lassen.



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 "Vertrauensvorschuss"  - #23


12.03.2018 23:27


flatty1985


Bayern München-FanBayern München-Fan


Mitglied seit: 07.03.2018

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Beiträge: 27

@svenex

Zitat von svenex
Gerne, da ich nämlich vermute, dass du mich grundsätzlich falsch verstanden hast:
1. Verstehe ich in diesem Zusammenhang den Vergleich mit der religiös motivierten Verschleierung nicht so ganz. Ich bin da nicht im geringsten drauf eingegangen, deswegen kann ich dir in der Argumentation nicht folgen, da es ein komplett anderes Thema ist.


Ich hab dich schon Verstanden. Die Verschleierung ist nur ein Bsp warum eine Vermummung in Deutschland verboten gehört. Du musst dir nur mein Bsp genau durchlesen warum es verboten ist bzw gehört. Selbst der Staat sieht bei der Religionausübung, die eins der höchsten Rechtsgüter ist, kein Pardon. Burka ja vollverschleierung nein. Und das Bsp kann man sehr gut auf Demonstranten oder Stadiongänger ummünzen.

2. Geht es nicht darum, dass sich jemand weigert, sein Gesicht „erkennen“ zu lassen, sondern darum, dass es ziemlich sinnlos sein wird.
Beispiel:
Ich (oder jemand dem ich meine personalisierte Karte gegeben habe) lässt sich beim Betreten des Stadions bereitwillig via Gesicht scannen. Im Anschluss begehe ich eine Straftat (Pyro, Vandalismus, Gewalt), vor der ich mich mit einfachen und im Stadion leicht verfügbaren Mitteln unkenntlich mache (Schal, Mütze, Brille). Damit ist der Scan am Eingang praktisch sinnlos.
Das datenschutzrechtliche Problem besteht nun darin, dass beim Eingangsscan mein Name mit meineM Gesicht verknüpft und diese Information gespeichert wird. Zumal man das auch noch über 80.000 mal macht und zwar ohne praktischen Grund.
Da habe ich allerdings ein Problem mit und bin froh, noch in einem Land zu leben, wo das nicht so einfach gemacht werden darf!
Bitte auch im Fußballstadion nicht die Verhältnismäßigkeit außer acht lassen.


Welche Verhältnismäßigkeit geht dir da ab. Wenn du dich im Stadion vermummst um Randalle zu machen und andere in Gefahr bringen willst, dann sind die Behörden Dazu verpflichtet alle möglichen Hilfsmittel zur Tätererkennung und Strafverfolgung heranzuziehen. Da ist nix unverhältnismäßig daran wenn dein Videoerfasstes Gesicht genau deiner personalisierten Karte zugeordnet werden kann. Das ist absolut verhältnismäßig. Machen die Behörden bei viel kleineren vergehen heute schon.

Bsp Blitzer: wird der Fahrer nicht benannt, wird das einwohnermelderegister um das Passfoto gebeten und es werden auch Angehörige (Ehemann und Kinder - wenn im Haushalt lebend zum Fahrzeughalter) angefragt und mit den Tatfoto abgeglichen. Geht sogar soweit das mit dem tatfoto an deiner Haustür geklingelt wird. Denkst du ein Richter oder Urteil bestätigt da die unverhältnismäßigkeit zum datenschutz oder Persönlichkeitsrecht. Nein, liegt absolut im Rahmen des Gesetzes und die Behörden sind sogar verpflichtet diese Mittel zu nutzen bzw herzustellen zur Strafverfolgung. Ebenso ist da nix unverhältnismäßig wenn Tatfotos gemacht werden, dient zu Beweissicherung und Strafverfolgung - unverhältnismäßigkeit nicht gegeben.

Du willst also dein persönlichen Recht auf Datenschutz über das Recht der Unversehrtheit der Allgemeinheit stellen, dass das nicht funktioniert habe ich dir schon erklärt. Dein Recht steht immer hinten an, wenn die Allgemeinheit leiden müsste weil du dein Recht durchsetzen willst.

Und es geht ja nicht darum dein Gesicht deiner Karte pauschall zuzuordnen bzw zu speichern. Es geht darum im Fall der Fälle die Daten zu haben. Soll heißen, ich Speicher die Logs der gescannten Karten. Und speichere das Videomaterial. Beides füge ich aber nur zusammen zur Strafverfolgung. Kommt es zu keiner Straftat bleiben die beiden Sachen getrennt und werden wieder gelöscht.

Auch dein Bsp das man sich dann im Stadion vermummt mit leichtesten Mittel, hab ich eigentlich aufgelöst.

Wenn ich im Stadion genug Kameras habe wo ich die Schritte nachvollziehen Kann und genau erkenne wann wer sich vermummt hat und wer das am Ende eigentlich mal am Einlass war, ist die Chance der Identifizierung recht groß.

Und der Grund warum man das macht ist genauso warum man heute den Ausweis mit biometrischen Daten hinterlegt. Es dient der sicherheit und Ordnung der Allgemeinheit. Das man damit ein Problem hat will mir nicht in den Kopf.

Zudem niemand mit den Daten irgendwelchen Unfug machen soll oder will. Es geht schlichtweg um die Sicherstellung das man die Strafverfolgung Möglich macht bzw maximal verbessert bzw abschreckend für Straftäter agiert und „präsent“ ist.

Und 80.000 Leute zu filmen bzw eine simple TXT. Datei mit den Logs zu speichern ist im Zeitalter der Technologie ein Klacks.

Ein Nahverkehrsunternehmen wie der BBV in Berlin filmt tagtäglich bestimmt mehr als 80.000 Fahrgäste und kann mit dem videomaterial Täter zur Fahndung ausschreiben und die Polizei nutzt diese Videos. Also es kein Problem. Da kommt auch keiner der Täter mit Persönlichkeitsrecht oder Datenschutz.

Ich will auch in keinem überwachungstaat leben, aber du willst mir doch nicht erzählen das wir mit Kameras im Stadion und speichern von Eintrittskarten in so einem leben.

Also da schau mal auf die Geschichte Deutschlands. Die ddr war ein solcher Staat.

Aber doch nicht die brd weil sie dein Gesicht filmt im Stadion und deine Zeit des Eintritts ins Stadions abspeichert (getrennt von einander und nur nutzt bei der Strafverfolgung).

Vor allem wenn man bedenkt das im Stadion tausende Kameras von tv Sender dich aufnehmen oder auf öffentlichen Plätzen oder im Kaufhaus.



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 "Vertrauensvorschuss"  - #24


13.03.2018 00:24


rolli


Bayer Leverkusen-FanBayer Leverkusen-Fan


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@flatty1985

Kapierst Du es nicht oder willst Du es nicht kapieren? Es geht nicht um das Aufnehmen von Gesichtern ohne personelle Zuordnung, sondern um die Datenvorhaltung von Gesichtern mit Möglichkeit zu personaler Zuordnung ohne Rechtsgrundlage für Deinen Fall der Fälle, die noch dazu völlig unsinnig ist, da sie entweder eine lückenlose Überwachung in allen Bereichen des Stadions erfordert, oder ins Leere geht. Diese lückenlose Überwachung betrifft dann nicht nur die Täter sondern auch alle anderen, nämlich jeden, die die Allgemeinheit bilden, deren Rechte und deren Sicherheit ja geschützt werden sollen. Und das problematisiert svenex zu Recht. Ich weiß, daß Deine Generation von Orwells "1984" oder Huxleys "Brave new world" kaum Kenntnis nimmt. Zeit, sich diese Bücher mal vorzunehmen. Übrigens hat die Stasi genau das gemacht, was Du forderst: Überwachung im Vorhinein, um allgemeinschädliches Verhalten rechtzeitig unterbinden zu können.

Im Übrigen gibt es auch kein Recht der Allgemeinheit auf Unversehrtheit, schmeiß nicht einfach irgendwelche Termini, die Du irgendwo mal aufgeschnappt hast, durcheinander. Toll ist in diesem Zusammenhang auch der Satz: Burka ja, Vollverschleierung nein. Offensichtlich weißt Du nicht, was eine Burka ist. Aber Sprüche raushauen kannst Du. Und das mit einem Brustton der Überzeugung, der einem den Atem verschlägt.



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 "Vertrauensvorschuss"  - #25


13.03.2018 06:44


uvealFrankie
uvealFrankie

Hannover 96-FanHannover 96-Fan


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Hier mal ein Bild von den Verschiedenen Trachten, wobei das sogar nicht alle Unterscheidungen sind.




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 "Vertrauensvorschuss"  - #26


13.03.2018 07:07


creative
creative

VfB Stuttgart-FanVfB Stuttgart-Fan


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Beiträge: 7351

Wieso nicht einfach mal schauen, wie man das ganze mit Pyro verantwortungsbewusst machen kann?
Wenn wie bei Fahnenschwenkern ein paar ausgewählte in einem bestimmten Teil im Block Pyro abbrennen dürfen?
Diese müssen dann mit Daten beim Verein bekannt sein und müssen nachweisen können, das sie nichts getrunken haben. 
Und es müssen Sandeimer betreit stehen, in denen man die Pyro danach dann reinsteckt.

Siehe z.B. hier.

https://www.youtube.com/watch?v=Li3-nWszoeI&t=139s

Die Pyros werden komplett in den ersten Reihen abgebrannt. 



Kämpfen und Siegen! #Wehrle Raus! #Adrion Raus! #Raus mit Claus!!!!!!!!!!! #FCFairPlay Raus!


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 "Vertrauensvorschuss"  - #27


13.03.2018 07:11


Adler88


Eintr. Frankfurt-FanEintr. Frankfurt-Fan


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@creative

Zitat von creative
Wieso nicht einfach mal schauen, wie man das ganze mit Pyro verantwortungsbewusst machen kann?


Machen sie doch!
Pyro bleibt draussen und alle gesund...

Und an der Akzeptanz des kalten Pyro in Dänemark bzw. der Begeisterung der "Fans" scheint durchzudringen, dass die Gefahr das Ganze den Leuten den Reiz ausmacht...



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 "Vertrauensvorschuss"  - #28


13.03.2018 07:28


harrisking


RB Leipzig-FanRB Leipzig-Fan


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Beiträge: 1532

@creative

Zitat von creative
Wieso nicht einfach mal schauen, wie man das ganze mit Pyro verantwortungsbewusst machen kann?
Wenn wie bei Fahnenschwenkern ein paar ausgewählte in einem bestimmten Teil im Block Pyro abbrennen dürfen?
Diese müssen dann mit Daten beim Verein bekannt sein und müssen nachweisen können, das sie nichts getrunken haben. 
Und es müssen Sandeimer betreit stehen, in denen man die Pyro danach dann reinsteckt.

Siehe z.B. hier.

https://www.youtube.com/watch?v=Li3-nWszoeI&t=139s

Die Pyros werden komplett in den ersten Reihen abgebrannt. 


Warum genau soll es sinnvoll sein, Feuerwerkskörper in einem Stadion mit 40.000 oder mehr Zuschauern abzubrennen? Von denen besonders im Winter nicht wenige mit leicht entflammbaren Daunenjacken auf den Rängen stehen...

Welchen tieferen Sinn als "wir Ultras wollen das so" macht das Ganze? Welchen zwingenden Zusammenhang gibt es zwischen Sport (Fußball) und Pyrotechnik? Ist es sinnvoll, im Bauwerk Stadion stark Rauch entwickelnde Dinge abzubrennen? 

Worauf ich hinaus will: Warum sollte man etwas, das so widersinnig ist, wie Pyrotechnik in Fußballstadien, auch nur ansatzweise erlauben? 



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 "Vertrauensvorschuss"  - #29


13.03.2018 09:21


aspengler


Eintr. Frankfurt-FanEintr. Frankfurt-Fan


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@flatty1985

Zitat von flatty1985
Zitat von SCF-Dani
Du kannst nicht einfach alles Videoüberwachen und danach auswerten
Wie stellst du dir das rechtlich vor? Datenschutz, Privatsphäre, Persönlichkeitsrechte, ....


Weil?

Wenn man danach geht, also Wahrung der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes des Einzelen u.a. - dann dürfte es keine Strafverfolgung in Deutschland geben. Weil nach deiner Auffassung diese Rechte (Datenschutz Persönlichkeit) höher einzustufen sind als die Sicherheit der öffentlichen Ordnung(Sicherheit aller Bürger).


Das hat er gar nicht geschrieben.

Dass das so nicht sein kann wird dir glaube selbst bewusst, wenn du dir das durch den Kopf gehen lässt. Das Recht des Einzelnen steht immer hinter dem des Rechts der Allgemeinheit. Und die Allgemeinheit hat ein Recht auf Sicherheit und Ordnung. Wenn jemand da gegen Verstösst muss sich die Einzelperson immer Beugen.


Sämtliche Grundrechte sind immer auf das Individuum bezogen. Ein "Recht der Allgemeinheit auf Sicherheit und Ordnung" wird zwar immer als Grund dafür hergenommen, dass es einen Staat und sein Gewaltmonopol gibt. Aber faktisch gibt es dieses nicht. Es gibt "nur" §1 GG.

Wäre es anders, würde es im Umkehrschluss nämlich bedeuten, das Mörder oder andere Straftäter davon kommen würden, weil eine Kameraaufnahme oder ein Foto das die Tat zeigt, nicht gerichtlcih verwertet werden kann, weil die Rechte des Täters verletzt werden.


Das ist etwas komplett anderes - und Deine Behauptung, wer für Datenschutz ist, würde verhindern, dass Videoaufnahmen bei Straftaten generell nicht verwertet werden dürfen, ist abstrus.
Im übrigen, wenn die Aufnahmen/Beweise auf unrechtmäßigem Weg erlangt wurden, dann hat der Beschuldigte nicht verurteilt zu werden. In einem Rechtsstaat muss es oberste Maxime sein, dass im Zweifel lieber ein Täter nicht verknackt wird, als dass ein Unschuldiger schuldig gesprochen wird...

Ebenso die Persönlichkeitsrechte. Persönlichkeitsrechte sind zu wahren, wenn diese Schutzbedürftig sind. Ein Straftäter hat seine Schutzbedürftigkeit damit "verwirkt", wenn er straffällig wird.


Auch ein _mutmaßlicher_ Straftäter hat Persönlichkeitsrechte. Da wird gar nichts "verwirkt".

Es geht hierbei ja auch um Aufklärung einer Straftat. Auch wenn die auf Privatgelände erfolgt, heißt das noch lange nicht das man sich auf Rechtsfreien Raum bewegt.


Auch das hat niemand behauptet...

Bedeutet, das ich die Kamerabilder dazu nutzen kann, einen Straftäter dingfest zu machen, damit die Gefahr von diesem Täter für die Zukunft abgewehrt wird.


Nein. Damit die Gefahr gar nicht erst entsteht. Deshalb Gefahrenabwehr. Und auch die ist nur in engen Grenzen erlaubt. Du darfst z.B. nicht (außer in Bayern ) jemand einfach vorbeugend einsperren, weil irgendjemand meint, der könnte demnächst mal eine Straftat begehen...

Nichts anderes machen unsere Blitzer am Straßenrand, das sind auch Kameras zur Gefahrenabwehr.

Zudem eine Kamera keine Gefahrenabwehr darstellt. Sie soll lediglich helfen die Gefahr zu Bannen (wenn so ein Straftäter abgeschreckt wird) oder soll die Strafverfolgung beschleunigen.

Wie eben bei einem Blitzer am STraßenrand.


Der Unterschied zwischen einer Kamera, die permanent Menschen aufnimmt und einem Blitzer, der nur bei einer bestimmten Bedingung Fotos macht, ist Dir aber schon bewusst...?



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 "Vertrauensvorschuss"  - #30


13.03.2018 09:25


flatty1985


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@rolli

Zitat von rolli
Kapierst Du es nicht oder willst Du es nicht kapieren? Es geht nicht um das Aufnehmen von Gesichtern ohne personelle Zuordnung, sondern um die Datenvorhaltung von Gesichtern mit Möglichkeit zu personaler Zuordnung ohne Rechtsgrundlage für Deinen Fall der Fälle, die noch dazu völlig unsinnig ist, da sie entweder eine lückenlose Überwachung in allen Bereichen des Stadions erfordert, oder ins Leere geht. Diese lückenlose Überwachung betrifft dann nicht nur die Täter sondern auch alle anderen, nämlich jeden, die die Allgemeinheit bilden, deren Rechte und deren Sicherheit ja geschützt werden sollen. Und das problematisiert svenex zu Recht. Ich weiß, daß Deine Generation von Orwells "1984" oder Huxleys "Brave new world" kaum Kenntnis nimmt. Zeit, sich diese Bücher mal vorzunehmen. Übrigens hat die Stasi genau das gemacht, was Du forderst: Überwachung im Vorhinein, um allgemeinschädliches Verhalten rechtzeitig unterbinden zu können.


Du scheinst nicht so recht verstanden zu haben würde ich doch meinen.

Und wenn du schon hier einen Vergleich zur DDR ziehen willst, dann setze bitte nicht meine Aussage auf eine Stufe mit einem totalitären Regime wie der DDR. Du hast offensichtlich nicht ansatzweise Kenntnis über die Staatsmacht DDR und was ihr eigentlicher Zweck der totalen Überwachung durch die Stasi war.

Ich rede davon Menschen zu schützen und eventuelle Straftaten aufzuklären und die Täter dingfest zu machen. Das ist 0,0 vergleichbar mit der DDR die Ihre Bürger mit einer Mauer im Staat halten wollte und mit der STASI unterdrücken und ausspionieren wollte.

Wie man das mit meiner Aussage auch nur ansatzweise in Verbindung bringen kann, ist mir ein Rätsel und zeigt das du offensichtlich mich nicht verstanden hast und zum anderen die DDR / Stasi nicht vestanden hast.

Deine Belehrung kannste dann getrost stecken lassen.

Und erklär mir doch mal wo das Problem darin liegt, ein Video aufzuzeichen von einer großen Menschenmasse, wenn der Grund die Kriminalprävention ist oder die Strafverfolgung damit erleichtert wird. Wenn da ein rechtliches Problem besteht, warum werden dann öffentliche Plätze heute gefilmt. Oder warum filmt der private Nahverkehrsbetrieb heute seine Haltestellen oder U-Bahnstation bzw. in seinen Transportfahrzeugen.

Hier ist der Grund ganz simple und da kann ich mir kaum vorstellen, das die Allgemeinheit was dagegen hat wenn diese Daten bzw. Videos nur ausgewertet werden, von Menschen die dazu befugt sind und diese Daten auch nur für Strafverfolgung nutzen dürfen. Ganz enger rechtlicher Rahmen zur Nutzung bzw. Vernichtung der Daten muss geschaffen werden und die Sache ist für mich Rund und stellt absolut kein Problem zum Datenschutz oder Persönlichkeitsrecht dar.

Im Übrigen gibt es auch kein Recht der Allgemeinheit auf Unversehrtheit, schmeiß nicht einfach irgendwelche Termini, die Du irgendwo mal aufgeschnappt hast, durcheinander. Toll ist in diesem Zusammenhang auch der Satz: Burka ja, Vollverschleierung nein. Offensichtlich weißt Du nicht, was eine Burka ist. Aber Sprüche raushauen kannst Du. Und das mit einem Brustton der Überzeugung, der einem den Atem verschlägt.


Doch gibt es siehe im Artikel 2 des Grundgesetzes

Zitat: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Und oh entschuldige wenn ich mich im Bereich der Vollverschleierung bzgl. der Namen der Kleidungsstücke geirrt hab.

Ändert aber immer nichts daran, das du 0,0 Ahnung vom Gesetz hast - beweist du ja nicht zum ersten mal und zum anderen keine Ahnung von der DDR bzw. STASI hast.

Vielleicht solltest du erstmal dein eigenes Grundwissen hinterfragen anstatt meines hier anzuprangern. Dann wäre vielleicht deine Argumentation etwas schlüssiger.



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 "Vertrauensvorschuss"  - #31


13.03.2018 09:45


flatty1985


Bayern München-FanBayern München-Fan


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@aspengler

Zitat von aspengler
Das hat er gar nicht geschrieben..


So kann man das aber interpretieren.


Sämtliche Grundrechte sind immer auf das Individuum bezogen. Ein "Recht der Allgemeinheit auf Sicherheit und Ordnung" wird zwar immer als Grund dafür hergenommen, dass es einen Staat und sein Gewaltmonopol gibt. Aber faktisch gibt es dieses nicht. Es gibt "nur" §1 GG.


Ist nicht ganz richtig. Artikel 2 spricht eindeutig von JEDER hat das Recht.

Ja es ist auf das Individuum mit "JEDER" bezogen, ändert aber doch nciht, das eine Allgemeinheit aus vielen Individuen besteht. Defakto gibt es also das Recht auf unversehrtheit der Allgemeinheit. Sonst wäre das Individium in der Allgemeinheit ohne dieses Grundrecht und das würde gegen das Grundrecht sprechen bzw. sicherlich auch Menschenrechte.

Das ist etwas komplett anderes - und Deine Behauptung, wer für Datenschutz ist, würde verhindern, dass Videoaufnahmen bei Straftaten generell nicht verwertet werden dürfen, ist abstrus.
Im übrigen, wenn die Aufnahmen/Beweise auf unrechtmäßigem Weg erlangt wurden, dann hat der Beschuldigte nicht verurteilt zu werden. In einem Rechtsstaat muss es oberste Maxime sein, dass im Zweifel lieber ein Täter nicht verknackt wird, als dass ein Unschuldiger schuldig gesprochen wird...


Ich habe geschlussfolgert aus sevenex Aussage und deren Folge. Ich habe nicht gesagt das wer für Datenschutz ist, dass dann Videoaufnahmen nicht verwertet werden dürfen. Ich hab klar davon gesprochen, das diese unter Wahrung der Rechte des Straftäters ausgewertet werden dürfen. Heißt im Detail: das Videos nur von denen genutzt werden sollen, die dazu befugt sind und diese nicht weitergeben. Ebenso auch die Personendaten.

Enger Rahmen der heute schon existent ist.


Auch ein _mutmaßlicher_ Straftäter hat Persönlichkeitsrechte. Da wird gar nichts "verwirkt".


siehe oben, es geht dabei nicht darum jemand an den Pranger auf dem Dorfplatz zu stellen, sondern lediglich darum, das ein Straftäter sich nicht herausreden kann vor den Behörden wenn er angeblich sich in seinem Persönlichkeitsrecht oder den Datenschutz verletzt sieht.

Auch das hat niemand behauptet...


soweit ich svenex verstanden hab, sieht er genau da ein Problem, das im Stadion nicht gefilmt bzw. die Daten zusammengefügt werden dürfen. Und daraus habe ich geschlussfolgert. Auch wieder mein Hinweis, das die Daten nur zu nutzen bzw. zusammen zubringen sind, wenn es erforderlich ist. Und das auch nur durch Polizeibehörden.

Nein. Damit die Gefahr gar nicht erst entsteht. Deshalb Gefahrenabwehr. Und auch die ist nur in engen Grenzen erlaubt. Du darfst z.B. nicht (außer in Bayern ) jemand einfach vorbeugend einsperren, weil irgendjemand meint, der könnte demnächst mal eine Straftat begehen...


Ja und die Grenzen habe ich klar skizziert.

Nebenbei die Gefahr wird trotzdessen durch eine Videoaufnahme entstehen. Es soll wie schon erwähnt eine präventive Maßnahme sein bzw. entstehen um evenutell Straftäter abzuschrecken.

Der Unterschied zwischen einer Kamera, die permanent Menschen aufnimmt und einem Blitzer, der nur bei einer bestimmten Bedingung Fotos macht, ist Dir aber schon bewusst...?


Ja ist mir, ist ein Mittel zur Gefahrenabwehr bzw. Prävention und dient zur Überachung und Straftäterverfolgung im Straßenverkehrs.

Ich hab ja auch noch die Kamera auf dem öffentlichen Platz hier angeführt. Und genau da fällt diese Kamera im Stadion hinein.



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 "Vertrauensvorschuss"  - #32


13.03.2018 13:45


creative
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@harrisking

Zitat von harrisking
Warum genau soll es sinnvoll sein, Feuerwerkskörper in einem Stadion mit 40.000 oder mehr Zuschauern abzubrennen? Von denen besonders im Winter nicht wenige mit leicht entflammbaren Daunenjacken auf den Rängen stehen...

Welchen tieferen Sinn als "wir Ultras wollen das so" macht das Ganze? Welchen zwingenden Zusammenhang gibt es zwischen Sport (Fußball) und Pyrotechnik? Ist es sinnvoll, im Bauwerk Stadion stark Rauch entwickelnde Dinge abzubrennen? 

Worauf ich hinaus will: Warum sollte man etwas, das so widersinnig ist, wie Pyrotechnik in Fußballstadien, auch nur ansatzweise erlauben? 


Wie war es denn, als der DFB Kollekttivstrafen usw. verhängt hat. Es kam zu der Aktion Krieg dem DFB.
Erst als man wieder den Dialog mit den Fans gesucht hat, wurde es wieder ruhiger.

Vor ein paar Jahren war man auch in Sachen Pyrotechnik viel weiter, wo die Ultras dann freiwillig darauf verzichtet haben.

Siehe hier.

http://hb98.de/pyrotechnik-legalisieren-emotionen-respektieren-der-dialog-geraet-ins-stocken/

Es gab auch schon ein Verein, wo man sich jeweils die Genehmigungen von Polizei, Ordungsamt und Feuerwehr eingeholt hatte. Weiß jetzt leider nicht mehr welcher Verein es war. 
Aber ich finde nun mal das es sinnvoller ist, sich mit den Fans auseinanderzusetzten und sich überlegen, wie man das ganze verantwortungsbewusst machen kann.
 



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 "Vertrauensvorschuss"  - #33


13.03.2018 13:48


Adlerherz
Adlerherz

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Adlerherz
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@creative

Zitat von creative
Zitat von harrisking
Warum genau soll es sinnvoll sein, Feuerwerkskörper in einem Stadion mit 40.000 oder mehr Zuschauern abzubrennen? Von denen besonders im Winter nicht wenige mit leicht entflammbaren Daunenjacken auf den Rängen stehen...

Welchen tieferen Sinn als "wir Ultras wollen das so" macht das Ganze? Welchen zwingenden Zusammenhang gibt es zwischen Sport (Fußball) und Pyrotechnik? Ist es sinnvoll, im Bauwerk Stadion stark Rauch entwickelnde Dinge abzubrennen? 

Worauf ich hinaus will: Warum sollte man etwas, das so widersinnig ist, wie Pyrotechnik in Fußballstadien, auch nur ansatzweise erlauben? 


Wie war es denn, als der DFB Kollekttivstrafen usw. verhängt hat. Es kam zu der Aktion Krieg dem DFB.
Erst als man wieder den Dialog mit den Fans gesucht hat, wurde es wieder ruhiger.

Vor ein paar Jahren war man auch in Sachen Pyrotechnik viel weiter, wo die Ultras dann freiwillig darauf verzichtet haben.

Siehe hier.

http://hb98.de/pyrotechnik-legalisieren-emotionen-respektieren-der-dialog-geraet-ins-stocken/

Es gab auch schon ein Verein, wo man sich jeweils die Genehmigungen von Polizei, Ordungsamt und Feuerwehr eingeholt hatte. Weiß jetzt leider nicht mehr welcher Verein es war. 
Aber ich finde nun mal das es sinnvoller ist, sich mit den Fans auseinanderzusetzten und sich überlegen, wie man das ganze verantwortungsbewusst machen kann.
 

Das war Frankfurt. Beim EuropaLeague-Heimspiel gegen Porto sollte diese Choreoaufgeführt werden.
 



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 "Vertrauensvorschuss"  - #34


13.03.2018 14:02


creative
creative

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Kann sein das bei Frankfurt auch was war. 
Ich meine allerdings ein Beispiel von einem Nicht Bundesligist. Ich meine die Stadt war igrendwas mit W. Aber ich komme nicht mehr drauf.



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 "Vertrauensvorschuss"  - #35


13.03.2018 14:04


rolli


Bayer Leverkusen-FanBayer Leverkusen-Fan


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@flatty1985

Zitat von flatty1985
Zitat von rolli
Kapierst Du es nicht oder willst Du es nicht kapieren? Es geht nicht um das Aufnehmen von Gesichtern ohne personelle Zuordnung, sondern um die Datenvorhaltung von Gesichtern mit Möglichkeit zu personaler Zuordnung ohne Rechtsgrundlage für Deinen Fall der Fälle, die noch dazu völlig unsinnig ist, da sie entweder eine lückenlose Überwachung in allen Bereichen des Stadions erfordert, oder ins Leere geht. Diese lückenlose Überwachung betrifft dann nicht nur die Täter sondern auch alle anderen, nämlich jeden, die die Allgemeinheit bilden, deren Rechte und deren Sicherheit ja geschützt werden sollen. Und das problematisiert svenex zu Recht. Ich weiß, daß Deine Generation von Orwells "1984" oder Huxleys "Brave new world" kaum Kenntnis nimmt. Zeit, sich diese Bücher mal vorzunehmen. Übrigens hat die Stasi genau das gemacht, was Du forderst: Überwachung im Vorhinein, um allgemeinschädliches Verhalten rechtzeitig unterbinden zu können.


Du scheinst nicht so recht verstanden zu haben würde ich doch meinen.

Und wenn du schon hier einen Vergleich zur DDR ziehen willst, dann setze bitte nicht meine Aussage auf eine Stufe mit einem totalitären Regime wie der DDR. Du hast offensichtlich nicht ansatzweise Kenntnis über die Staatsmacht DDR und was ihr eigentlicher Zweck der totalen Überwachung durch die Stasi war.

Ich rede davon Menschen zu schützen und eventuelle Straftaten aufzuklären und die Täter dingfest zu machen. Das ist 0,0 vergleichbar mit der DDR die Ihre Bürger mit einer Mauer im Staat halten wollte und mit der STASI unterdrücken und ausspionieren wollte.

Wie man das mit meiner Aussage auch nur ansatzweise in Verbindung bringen kann, ist mir ein Rätsel und zeigt das du offensichtlich mich nicht verstanden hast und zum anderen die DDR / Stasi nicht vestanden hast.

Deine Belehrung kannste dann getrost stecken lassen.
Dein Argument ist, Überwachung, hier im Stadion, auszudehnen, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu schützen. Genau so haben die staatlichen Sicherheitsorgane der DDR argumentiert und viele zum Teil selbst daran geglaubt, ob es Dir paßt oder nicht.

Und erklär mir doch mal wo das Problem darin liegt, ein Video aufzuzeichen von einer großen Menschenmasse, wenn der Grund die Kriminalprävention ist oder die Strafverfolgung damit erleichtert wird. Wenn da ein rechtliches Problem besteht, warum werden dann öffentliche Plätze heute gefilmt. Oder warum filmt der private Nahverkehrsbetrieb heute seine Haltestellen oder U-Bahnstation bzw. in seinen Transportfahrzeugen.
Es werden hier keine personenbezogenen Daten zum Abgleich mit den Videodaten im Vorhinein festgehalten, um im Bedarfsfall zusammengeführt zu werden. Außerdem wird auch das in unserer Gesellschaft durchaus kontrovers diskutiert. Das unterscheidet dieses Beispiel von Deinem Vorschlag, personalisierte Einlasskontrollen für Bewegungsprofile im Stadion zu erheben. Damit gehst Du eindeutig einen Schritt weiter als die Nahverkehrsbetriebe.

Hier ist der Grund ganz simple und da kann ich mir kaum vorstellen, das die Allgemeinheit was dagegen hat wenn diese Daten bzw. Videos nur ausgewertet werden, von Menschen die dazu befugt sind und diese Daten auch nur für Strafverfolgung nutzen dürfen. Ganz enger rechtlicher Rahmen zur Nutzung bzw. Vernichtung der Daten muss geschaffen werden und die Sache ist für mich Rund und stellt absolut kein Problem zum Datenschutz oder Persönlichkeitsrecht dar.
Du glaubst also nicht, daß es einen öffentlichen Aufschrei gäbe, wenn man zur Benutzung des Nahverkehrs seine persönlichen Daten beim Eintreten in das Gelände der Verkehrsbetriebe hinterlassen müßte? Ich bin von dem Gegenteil überzeugt.

Im Übrigen gibt es auch kein Recht der Allgemeinheit auf Unversehrtheit, schmeiß nicht einfach irgendwelche Termini, die Du irgendwo mal aufgeschnappt hast, durcheinander. Toll ist in diesem Zusammenhang auch der Satz: Burka ja, Vollverschleierung nein. Offensichtlich weißt Du nicht, was eine Burka ist. Aber Sprüche raushauen kannst Du. Und das mit einem Brustton der Überzeugung, der einem den Atem verschlägt.


Doch gibt es siehe im Artikel 2 des Grundgesetzes

Zitat: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Dasselbe wie mit der Burka - hier steht was von Person, da steht nichts von Allgemeinheit. Die Unversehrtheit der Allgemeinheit gibt es schlichtweg nicht. Gesetzlich kann dieses Individualrecht eingeschränkt werden, wenn das Interesse der Allgemeinheit in der Güterabwägung stärker wiegt. Du schmeißt wieder Begriffe durcheinander und bringst dafür dann auch noch Argumente, die genau das Gegenteil sagen. Wach mal auf!

Und oh entschuldige wenn ich mich im Bereich der Vollverschleierung bzgl. der Namen der Kleidungsstücke geirrt hab.

Ändert aber immer nichts daran, das du 0,0 Ahnung vom Gesetz hast - beweist du ja nicht zum ersten mal und zum anderen keine Ahnung von der DDR bzw. STASI hast.

Vielleicht solltest du erstmal dein eigenes Grundwissen hinterfragen anstatt meines hier anzuprangern. Dann wäre vielleicht deine Argumentation etwas schlüssiger.
Dank der Bilderchen von @uvealFrankie kommst Du hier nicht mehr raus und umhin, einen Irrtum einzugeschehen. Muß man natürlich dann wieder Nettigkeiten hinzufügen, um dem Anderen seinen Respekt zu zollen. Wenn ich mal die Jahreszahl Deines nick-Namens als Dein Geburtsdatum nehme, dann warst Du noch im Kindergartenalter, als die Mauer fiel. Ich kenne noch das Lebensgefühl des Eisernen Vorhangs, habe etliche Jahre selbst an der Zonengrenze gelebt und hab die Ostverträge miterlebt. Nebenbei erwähnt auch die Rasterfahndung nach der RAF. Glaub mir, es ist kein Vergnügen, von Polizisten mit MP im Anschlag kontrolliert zu werden, nur weil man etwas längere Haare trägt. Schließ das einfach mal in Deine Bewertung meines Grundwissens mit ein.

Aber ich hab auch einen konstruktiven Vorschlag für Dich. Es gibt inzwischen NFC-Chips, die man unter der Haupt implantiert, die kann man mit einer Spritze verpassen. Datenhaltung kann man auch trennen - einmal nur die singuläre Chipnummer und die NFC-Stationen, die andere Datei mit den persönlichen Daten zur singulären Chipnummer. Könnte man dann mit richterlichem Beschluß zur Strafverfolgung zusammenführen. Technisch viel einfacher als eine Videoüberwachung, begrenzt auf das Stadion. Es gibt bereits Firmen, die solche Systeme für die Zeiterfassung einsetzen. Qualitativ nicht anders, als Deine komplette Videoüberwachung im Stadion. Wie wäre es denn damit?



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 "Vertrauensvorschuss"  - #36


13.03.2018 16:46


Anakin9673


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@FCB2711

Zitat von FCB2711
Ich würde bei Problemspielen sogar ein Vermummungsverbot begrüßen, die grade dann in erster Linie dazu dienen, die Identität zu verschleiern und sich dann daneben zu benehmen.

Ähm, ein Fußballspiel ist eine öffentliche Veranstaltung im Sinne von §17a Versammlungsgesetz. Damit gilt dort schon das Vermummungsverbot. Sobald die Hirnis sich die Sturmmasken aufsetzen (alleine das Mitführen ist übrigens schon eine Ordnungswidrigkeit), könnte (oder müsste?) die Polizei eigentlich schon eingreifen.



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 "Vertrauensvorschuss"  - #37


13.03.2018 17:36


Adlerherz
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@Anakin9673

Zitat von Anakin9673
Zitat von FCB2711
Ich würde bei Problemspielen sogar ein Vermummungsverbot begrüßen, die grade dann in erster Linie dazu dienen, die Identität zu verschleiern und sich dann daneben zu benehmen.

Ähm, ein Fußballspiel ist eine öffentliche Veranstaltung im Sinne von §17a Versammlungsgesetz. Damit gilt dort schon das Vermummungsverbot. Sobald die Hirnis sich die Sturmmasken aufsetzen (alleine das Mitführen ist übrigens schon eine Ordnungswidrigkeit), könnte (oder müsste?) die Polizei eigentlich schon eingreifen.

Und du glaubst wirklich, dass die Pol da was machen kann? Sollen sie einen Stehblock voller Menschen stürmen?
Da würde die Verletzungsgefahr aber mal deutlich höher sein als 3 Bengalos oder sonstwas im Block.



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 "Vertrauensvorschuss"  - #38


13.03.2018 23:41


Anakin9673


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@Adlerherz

Zitat von adlerherz
Zitat von Anakin9673
Zitat von FCB2711
Ich würde bei Problemspielen sogar ein Vermummungsverbot begrüßen, die grade dann in erster Linie dazu dienen, die Identität zu verschleiern und sich dann daneben zu benehmen.

Ähm, ein Fußballspiel ist eine öffentliche Veranstaltung im Sinne von §17a Versammlungsgesetz. Damit gilt dort schon das Vermummungsverbot. Sobald die Hirnis sich die Sturmmasken aufsetzen (alleine das Mitführen ist übrigens schon eine Ordnungswidrigkeit), könnte (oder müsste?) die Polizei eigentlich schon eingreifen.

Und du glaubst wirklich, dass die Pol da was machen kann? Sollen sie einen Stehblock voller Menschen stürmen?
Da würde die Verletzungsgefahr aber mal deutlich höher sein als 3 Bengalos oder sonstwas im Block.

„Eingreifen“ ist wesentlich vielfältiger als nur „einen Stehblock stürmen“. Man sollte unsere Bereitschaftspolizei nicht unterschätzen. Da kann der Zugriff auch mal 30 Minuten später erfolgen, weil die einzelne solange per Video verfolgen, bis eben ein gefahrloser Zugriff möglich ist. Was bei Großdemonstration geht, geht auch im Stadion. Bisher wird das nur seltenst gemacht, aber die Fähigkeit und die rechtliche Grundlage dazu ist vorhanden.



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 "Vertrauensvorschuss"  - #39


13.03.2018 23:57


Adlerherz
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@Anakin9673

Zitat von Anakin9673
„Eingreifen“ ist wesentlich vielfältiger als nur „einen Stehblock stürmen“. Man sollte unsere Bereitschaftspolizei nicht unterschätzen. Da kann der Zugriff auch mal 30 Minuten später erfolgen, weil die einzelne solange per Video verfolgen, bis eben ein gefahrloser Zugriff möglich ist. Was bei Großdemonstration geht, geht auch im Stadion. Bisher wird das nur seltenst gemacht, aber die Fähigkeit und die rechtliche Grundlage dazu ist vorhanden.

Genauso wie es möglich ist, dass sich die Pyro-Zünder unter Blockfahnen, hinter Bannern etc. maskieren, genauso geht das auch mit dem Demaskieren. Außerdem ist es schwer durch das Produkt von 5-10 Bengalos den Stehblock zu filmen. Ich stand schon drin, könnte durch die Sichtweite etwas schwer werden, das von außen zu filmen (und ich stand nie direkt im Kern der Pyro, meist etwas weiter weg im selben Block oder in einem benachbarten).



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 "Vertrauensvorschuss"  - #40


14.03.2018 05:40


svenex
svenex

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@flatty1985

Zitat von flatty1985
soweit ich svenex verstanden hab, sieht er genau da ein Problem, das im Stadion nicht gefilmt bzw. die Daten zusammengefügt werden dürfen.

Da hast du mich falsch verstanden. Es ist rechtlich ein sehr großer Unterschied ob ich "nur" filme oder bereits bei der Aufnahme Daten zusammenfüge. Das müsste man nämlich tun um ggf. über die Inhaber personalisierter Tickets zu sanktionieren/bestrafen zu können.
Oder wie stellst du es dir vor, wie man die mutmaßlichen(!) Straftäter direkt namentlich am Wickel hat? Mich würde tatsächlich interessieren, wie so etwas deiner Meinung nach ablaufen sollte.

Vom Filmen selber, gerade in den bekannten Hotspots halte ich persönlich sehr viel, auch was die spätere Auswertung bei Straftaten angeht. Dieser sind aber nun mal praktische Grenzen gesetzt. Und zwar nicht nur durch datenschutzrechtliche Aspekte. 

Mir geht es um das Verknüpfen eines Gesichts zu einem Namen direkt am Eingang und die Speicherung dieser Information. Das muss nämlich mMn für alle 80.000 Besucher gemacht werden und nicht erst im Nachhineien, sondern auf Vorrat. Mein Problem ist, dass ich nun von 79.990 die Rechte beschneide um ggf. 10 Straftäter für das Abfackeln von Bengalos zu bestrafen. Zumal diese 10 Personen mit einfachsten Mitteln eine Identifizierung über ihr Gesicht vermeiden können bzw. werden. Trotz Kameras und Identifizierung beim Eintritt ins Stadion.
Warum nun sollte man also trotzdem diese Rechte einschränken, obwohl es keinen praktischen Nutzen haben wird?

Zitat von flatty1985
Auch wieder mein Hinweis, das die Daten nur zu nutzen bzw. zusammen zubringen sind, wenn es erforderlich ist. Und das auch nur durch Polizeibehörden.

Das scheint mir etwas naiv. In Zeiten, in denen der Bundestag und Kreditkartenfirmen gehackt werden, die Behörden es immer noch nicht schaffen einen anständigen und abhörsicheren Digitalfunk auf die Beine zu stellen, beneide ich dein Vertrauen in die absolute Datensicherheit der Polizei ein wenig.
 



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Voting-Teilnehmer

Daumen hoch richtig entschieden
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Daumen runter Veto
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11.03.2018 18:00


12.
Russ
75.
Jovic
77.
Batshuayi
90.
Blum
90.
Batshuayi

Schiedsrichter

Deniz AytekinDeniz Aytekin
Note
2,5
Bor. Dortmund 2,5   2,6  Eintr. Frankfurt 2,1
Christian Dietz
Eduard Beitinger
Guido Kleve
Frank Willenborg
Tobias Reichel

Statistik von Deniz Aytekin

Bor. Dortmund Eintr. Frankfurt Spiele
36  
  31

Siege (DFL)
21  
  8
Siege (WT)
20  
  9

Unentschieden (DFL)
6  
  5
Unentschieden (WT)
8  
  7

Niederlagen (DFL)
9  
  18
Niederlagen (WT)
8  
  15

Aufstellung

Gelbe Karte Bürki
Piszczek
Gelbe Karte Akanji
Toprak
Schmelzer
Pulisic
Gelbe Karte Dahoud 46.
Castro
Philipp 62.
Reus 87.
Schürrle
Hradecky 
Russ  Gelbe Karte
Abraham 
79. Salcedo  Gelbe Karte
da Costa 
Hasebe 
Boateng 
Chandler 
Wolf 
46. Rebic  Gelbe Karte
67. Haller 
Sokratis  87.
Weigl  46.
Batshuayi  62.
46. de Guzmán
67. Jovic
79. Blum

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