Füllkrug gegen Baier
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Ist die Aktion von Füllkrug gegen Baier nach dem Zweikampf rotwürdig?8 x richtig entschieden
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Füllkrug gegen Baier - #21
Bitte beachten: Dieser Beitrag gibt meine subjektive Meinung wieder!
Füllkrug gegen Baier - #22
Rot.
Füllkrug gegen Baier - #23
Füllkrug gegen Baier - #24
Etwas anderes als ROT kann es hier nicht geben. Abenteuerlich finde ich @JFB96 , der keine Tätlichkeit sieht und bei der Begründung das Nichthandeln des VAR angibt.
@Schwarzangler
Seit wann muss man bei einer Tätlichkeit die Gesundheit des Gegners gefährden, um vom Platz zu fliegen?
"Barca ist kein Fußballverein. Barca ist auch keine Religion. Nein, Barca ist ein Lebensgefühl, welches man nur erfahren wird, wenn man als Katalane im Camp Nou diese Mannschaft hat zaubern sehen."
Füllkrug gegen Baier - #25
Zitat von rb71
Das ist eine klare Tätlichkeit und da ist es völlig egal, ob er ihn am Hals, an der Schulter oder sonstwo packt. Der Ball ist weit weg, es besteht kein Zweikampf mehr und der 96er vergreift sich an seinen Gegner. Das geht ja nicht mal beim Ringen durch...
Etwas anderes als ROT kann es hier nicht geben. Abenteuerlich finde ich @JFB96 , der keine Tätlichkeit sieht und bei der Begründung das Nichthandeln des VAR angibt.
@Schwarzangler
Seit wann muss man bei einer Tätlichkeit die Gesundheit des Gegners gefährden, um vom Platz zu fliegen?
So weit daneben ist Schwarzangler nicht, auch wenn die Gesundheitsgefährdung natürlich nicht bei der Tätlichkeit vorausgesetzt wird: Regel 12 verlangt für eine Tätlichkeit "übermäßige Härte" oder "Brutalität". Die selben Wörter werden auch direkt drüber beim groben Foulspiel (was bei einer Gesundheitsgefährdung vorliegt, vermutlich daher Schwarzanglers Anknüpfungspunkt) verwendet, sodass aus systematischer Sicht auch eine gleiche Auslegung gegeben sein muss. Deshalb gibt es bei der Tätlichkeit nun auch die Sonderregel für Schläge gegen den Kopf, die immer als Tätlichkeit bewertet werden müssen, es sei denn, die Kraft ist vernachlässigbar. Würde das bloße Vergreifen am Gegner für eine Tätlichkeit reichen, bräuchte man diese Sonderregelung nicht und diese wäre nicht eingeführt worden - gerade angesichts dessen, dass diese Einführung im Rahmen der Regelrevision 2016 erfolgt ist, die (u.a.) das erklärte Ziel hatte, Überflüssiges aus dem Regelwerk zu streichen.
Ceterum censeo bellum esse finiendum ☮️
Füllkrug gegen Baier - #26
Man kann sich echt auch immer was konstrieren aus irgendwelchen vagen Formulierungen - wenn man nur will. Das ist einfach ne Tätlichkeit.
Füllkrug gegen Baier - #27
Ich muss mich jetzt doch wundern. Dann sollte jedes Nachtreten, wo keine Stollen voraus sind, auch nicht mehr mit Rot geahndet werden. Ist ja nicht gesundheitsgefährdend...^^
"Barca ist kein Fußballverein. Barca ist auch keine Religion. Nein, Barca ist ein Lebensgefühl, welches man nur erfahren wird, wenn man als Katalane im Camp Nou diese Mannschaft hat zaubern sehen."
Füllkrug gegen Baier - #28
Zitat von rb71
Du siehst hier tatsächlich ein Foul und keine Tätlichkeit, obwohl der Ball nicht mehr in der Nähe ist?
Ich muss mich jetzt doch wundern. Dann sollte jedes Nachtreten, wo keine Stollen voraus sind, auch nicht mehr mit Rot geahndet werden. Ist ja nicht gesundheitsgefährdend...^^
Ja, das sehe ich so (bezogen auf den ersten Absatz). Und der DFB sieht das (zumindest im Allgemeinen) ebenfalls so, weil er beim Kopfstoß von Goretzka gegen Özcan damit argumentiert hat, dass für eine Tätlichkeit die erforderliche übermäßige Härte bzw. Brutalität gefehlt habe, gelb reiche aus.
Was war denn die Spielfortsetzung hier? Ich vermute, es ging mit Freistoß für Augsburg weiter, oder? Das würde ja schon zeigen, dass es offensichtlich die Möglichkeit eines Fouls abseits des Balles und Spielgeschehens gibt, ohne dass das gleich eine Tätlichkeit darstellen würde. So viel Regelkenntnis sollte man dann den Bundesliga-SR schon noch zutrauen können
Es ist allgemein etwas, was mir aufgefallen ist (nicht nur hier, sondern bei sehr vielen Fußballfans, -Kommentatoren und -Experten): Eine Tätlichkeit wird viel zu schnell angenommen. Das Regelwerk setzt nunmal eine entsprechende Intensität voraus. Die meisten denken ja, dass fast jede Aktion gegen den Gegner abseits von Ball und Spielgeschehen schon eine Tätlichkeit ist. Das ist aber nicht der Fall, wie Regel 12 deutlich zeigt.
Ceterum censeo bellum esse finiendum ☮️
Füllkrug gegen Baier - #29
"Barca ist kein Fußballverein. Barca ist auch keine Religion. Nein, Barca ist ein Lebensgefühl, welches man nur erfahren wird, wenn man als Katalane im Camp Nou diese Mannschaft hat zaubern sehen."
Füllkrug gegen Baier - #30
Füllkrug gegen Baier - #31
Zitat von Hagi01Zitat von rb71
Du siehst hier tatsächlich ein Foul und keine Tätlichkeit, obwohl der Ball nicht mehr in der Nähe ist?
Ich muss mich jetzt doch wundern. Dann sollte jedes Nachtreten, wo keine Stollen voraus sind, auch nicht mehr mit Rot geahndet werden. Ist ja nicht gesundheitsgefährdend...^^
Ja, das sehe ich so (bezogen auf den ersten Absatz). Und der DFB sieht das (zumindest im Allgemeinen) ebenfalls so, weil er beim Kopfstoß von Goretzka gegen Özcan damit argumentiert hat, dass für eine Tätlichkeit die erforderliche übermäßige Härte bzw. Brutalität gefehlt habe, gelb reiche aus.
Was war denn die Spielfortsetzung hier? Ich vermute, es ging mit Freistoß für Augsburg weiter, oder? Das würde ja schon zeigen, dass es offensichtlich die Möglichkeit eines Fouls abseits des Balles und Spielgeschehens gibt, ohne dass das gleich eine Tätlichkeit darstellen würde. So viel Regelkenntnis sollte man dann den Bundesliga-SR schon noch zutrauen können
Es ist allgemein etwas, was mir aufgefallen ist (nicht nur hier, sondern bei sehr vielen Fußballfans, -Kommentatoren und -Experten): Eine Tätlichkeit wird viel zu schnell angenommen. Das Regelwerk setzt nunmal eine entsprechende Intensität voraus. Die meisten denken ja, dass fast jede Aktion gegen den Gegner abseits von Ball und Spielgeschehen schon eine Tätlichkeit ist. Das ist aber nicht der Fall, wie Regel 12 deutlich zeigt.
Wie mein Vorposter schon bemerkte ging es mit Freistoß für Hannover weiter.
Leider kann man es mit den vorhandenen Bildern nicht genau sagen, aber es lag wohl zuerst ein Foul von Baier an Füllkrug vor, Füllkrug spielt den Ball, Baier kreuz den Weg und trifft ihn wohl unten am Fuss, Füllkrug kommt ins straucheln und lässt sich dann zu dieser Aktion mit dem zu Boden ziehen hinreißen.
Ist das jetzt so ein Fall, das wenn, vor Pfiff des Schiedsrichters, es zu zwei Fouls hintereinander von beiden Mannschaften kommt, das das erste gewertet wird? Und da es ja damit zur Spielunterbrechung kam konnte dann noch die persönliche Strafe gegen Füllkrug ausgesprochen werden?
Füllkrug gegen Baier - #32
Füllkrug gegen Baier - #33
Zitat von Niels110
Kann jemand etwas zu der allgemeinen Linie des Schiedsrichters sagen?
Persönlich fand ich die Leitung eigentlich ganz in Ordnung und ausgeglichen, nicht besonders kleinlich gepfiffen oder so. Doch sowas ist ja meist nur subjektives Empfinden.
Füllkrug gegen Baier - #34
Zitat von rb71
Naja, wenn ich meinen Gegenspieler ohne Zweikampf um den Ball im griechisch-römischen Stil zu Boden attackiere liegt für dich keine Härte und Intensität vor? Interessant.
Nicht "keine Härte und Intensität". Aber nicht genug für eine Rote Karte.
Ceterum censeo bellum esse finiendum ☮️
Füllkrug gegen Baier - #35
Zitat von uvealfrankieZitat von Hagi01Zitat von rb71
Du siehst hier tatsächlich ein Foul und keine Tätlichkeit, obwohl der Ball nicht mehr in der Nähe ist?
Ich muss mich jetzt doch wundern. Dann sollte jedes Nachtreten, wo keine Stollen voraus sind, auch nicht mehr mit Rot geahndet werden. Ist ja nicht gesundheitsgefährdend...^^
Ja, das sehe ich so (bezogen auf den ersten Absatz). Und der DFB sieht das (zumindest im Allgemeinen) ebenfalls so, weil er beim Kopfstoß von Goretzka gegen Özcan damit argumentiert hat, dass für eine Tätlichkeit die erforderliche übermäßige Härte bzw. Brutalität gefehlt habe, gelb reiche aus.
Was war denn die Spielfortsetzung hier? Ich vermute, es ging mit Freistoß für Augsburg weiter, oder? Das würde ja schon zeigen, dass es offensichtlich die Möglichkeit eines Fouls abseits des Balles und Spielgeschehens gibt, ohne dass das gleich eine Tätlichkeit darstellen würde. So viel Regelkenntnis sollte man dann den Bundesliga-SR schon noch zutrauen können
Es ist allgemein etwas, was mir aufgefallen ist (nicht nur hier, sondern bei sehr vielen Fußballfans, -Kommentatoren und -Experten): Eine Tätlichkeit wird viel zu schnell angenommen. Das Regelwerk setzt nunmal eine entsprechende Intensität voraus. Die meisten denken ja, dass fast jede Aktion gegen den Gegner abseits von Ball und Spielgeschehen schon eine Tätlichkeit ist. Das ist aber nicht der Fall, wie Regel 12 deutlich zeigt.
Wie mein Vorposter schon bemerkte ging es mit Freistoß für Hannover weiter.
Leider kann man es mit den vorhandenen Bildern nicht genau sagen, aber es lag wohl zuerst ein Foul von Baier an Füllkrug vor, Füllkrug spielt den Ball, Baier kreuz den Weg und trifft ihn wohl unten am Fuss, Füllkrug kommt ins straucheln und lässt sich dann zu dieser Aktion mit dem zu Boden ziehen hinreißen.
Ist das jetzt so ein Fall, das wenn, vor Pfiff des Schiedsrichters, es zu zwei Fouls hintereinander von beiden Mannschaften kommt, das das erste gewertet wird? Und da es ja damit zur Spielunterbrechung kam konnte dann noch die persönliche Strafe gegen Füllkrug ausgesprochen werden?
Wenn das so war, ist das genau so ein Fall: Bei zwei Vergehen verschiedener Teams gilt für die Spielfortsetzung das erste Vergehen, bei zwei Vergehen desselben Teams das schwere Vergehen (= das mit der günstigeren Spielforsetzung, also auch ein leichtes Foul im Strafraum gegenüber einem Faustschlag an der Mittellinie). Das ist schlicht die Anwendung der Vorteilsregel, die aber ja bei Vergehen unterschiedlicher Teams nicht greifen kann, sondern nur bei Vergehen desselben Teams. Persönliche Strafen (also Karten) hingegen können und müssen vollumfänglich ausgesprochen werden.
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Füllkrug gegen Baier - #36
Füllkrug gegen Baier - #37
Zitat von Hagi01
Es ist allgemein etwas, was mir aufgefallen ist (nicht nur hier, sondern bei sehr vielen Fußballfans, -Kommentatoren und -Experten): Eine Tätlichkeit wird viel zu schnell angenommen. Das Regelwerk setzt nunmal eine entsprechende Intensität voraus. Die meisten denken ja, dass fast jede Aktion gegen den Gegner abseits von Ball und Spielgeschehen schon eine Tätlichkeit ist. Das ist aber nicht der Fall, wie Regel 12 deutlich zeigt.
Mir sind die Regeln bekannt, aber gerade dieses Thema ist mir ein Dorn im Auge. Fuer meine Begriffe sollte der Tatbestand der "Groben Unsportlichkeit" eingefuehrt werden, welcher absichtliche Fouls abseits des Kampfes um den Ball abdeckt. Ich habe ein Problem damit, dass ich jemanden abseits des Balles boesartig mittelhart gegen das Schienbein treten darf (wenn es geradeso unter der Schwelle von "uebermaessig hart" oder "brutal" ist) und das dann genauso bewertet wird als waere das unabsichtlich bei einem Tackling passiert.
Du wuerdest gern alle Bilder einer Diskussion auf einmal sehen? Dann lies den folgenden Beitrag im WahreTabelle Forum: https://www.wahretabelle.de/forum/1/1/2159
Füllkrug gegen Baier - #38
Zitat von mahlzeitZitat von Hagi01
Es ist allgemein etwas, was mir aufgefallen ist (nicht nur hier, sondern bei sehr vielen Fußballfans, -Kommentatoren und -Experten): Eine Tätlichkeit wird viel zu schnell angenommen. Das Regelwerk setzt nunmal eine entsprechende Intensität voraus. Die meisten denken ja, dass fast jede Aktion gegen den Gegner abseits von Ball und Spielgeschehen schon eine Tätlichkeit ist. Das ist aber nicht der Fall, wie Regel 12 deutlich zeigt.
Mir sind die Regeln bekannt, aber gerade dieses Thema ist mir ein Dorn im Auge. Fuer meine Begriffe sollte der Tatbestand der "Groben Unsportlichkeit" eingefuehrt werden, welcher absichtliche Fouls abseits des Kampfes um den Ball abdeckt. Ich habe ein Problem damit, dass ich jemanden abseits des Balles boesartig mittelhart gegen das Schienbein treten darf (wenn es geradeso unter der Schwelle von "uebermaessig hart" oder "brutal" ist) und das dann genauso bewertet wird als waere das unabsichtlich bei einem Tackling passiert.
Das wäre sicherlich eine interessante Überlegung. Allerdings müsste dafür das IFAB tätig werden und die haben zurzeit wohl genug andere Sorgen
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Kompetenzteam-Abstimmung
Ergebnis der Community-Abstimmung.
Bayern München-Fan
Kein Kampf um den Ball, daher ist für mich das was Füllkrug macht als Tätlichkeit zu werten.
Hamburger SV-Fan
Für mich reicht hier Gelb aus, da unsportlich. Sehe keine Schlagbewegung oder ähnliches.
Bayern München-Fan
Was zum #?§&! macht Füllkrug da? Total daneben, eine rote Karte sehe ich trotzdem nicht. Denn Füllkrug schlägt nicht oder geht übermäßig hart oder gar brutal zu Werke.
Werder Bremen-Fan
Ich sehe hier absolut keinen Schlag von Füllkrug. Er zieht den Augsburger mit der linken Hand an der Schulter/am Hals runter, was eine unsportliche Aktion ist und damit eine gelbe Karte.
Bayern München-Fan
Fast exzellent ausgeführter "Clothesline" von John Cena (auf dem Gif nicht zu sehen). Oh - Fussball? Dann rote Karte, da ich dies als Tätlichkeit beurteile.
Bor. M'Gladbach-Fan
Eine verdammt dämliche Aktion von Füllkrug aber für mich nicht übermäßig brutal, sondern in erster Linie unsportlich daher hätte ich es bei Gelb belassen
1. FC Nürnberg-Fan
Ich sehe hier nur einen Griff, keinen Schlag. Die daher nötige Brutalität oder übermäßige Härte kann ich hier nicht erkennen. Das Verhalten von Füllkrug ist unsportlich, nicht aber eine Tätlichkeit. Gelb ist richtig, Rot wäre mE übertrieben.
1. FC Nürnberg-Fan
Hat Füllkrug da die Sportart verwechselt? Für mich gibt es hier nur eine Farbe...
Energie Cottbus-Fan
Sehr spektakulär, aber für rot kann ich hier keine Gefährdung der Gesundheit des Spielers erkennen. Füllkrug sollte die Sportart wechseln.
Hannover 96-Fan
Für mich ist das unsportlich aber keine Tätlichkeit, der VAR hat die Szene ebenfalls als unsportlich gewertet und nicht als Tätlichkeit.
10.03.2018 15:30
Schiedsrichter
Statistik von Bastian Dankert
Aufstellung
Sorg 46.
Sané
Felipe 85.
Albornoz
Klaus
Anton
Fossum
Bebou
Füllkrug
Harnik 64.
Kacar
Khedira
Hinteregger
73. Schmid
Koo
90. Baier
Max
71. Richter
Gregoritsch
da Silva
Karaman 85.
Jonathas 64.
90. Córdova
71. Heller
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