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Kompetenzteam-Abstimmung

- Richtig entschieden!

Wagner kommt im Strafraum zu Fall. Lag hier ein Foulspiel des Augsburgers vor?

KT-Abstimmung

Daumen hoch 11 x richtig entschieden

unentschieden/keine Relevanz 0 x keine Relevanz/unentschieden

Daumen runter 3 x Veto

 Elfmeter für Bayern  - #221


11.04.2018 15:08


rolli


Bayer Leverkusen-FanBayer Leverkusen-Fan


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@Bosmir

- richtig entschieden
Zitat von Bosmir
Zitat von SCF-Dani
Wegen der schwankenden und wackelnden Kamera sind entsprechende Aufzeichnungen leider nicht möglich.

Ich habe aber mal 3 Frames genommen und dort die Fußposition der Spieler eingezeichnet. Hier ist der selbe Laufweg wie auf den vorherigen Bildern mit Einzeichnungen durchaus erkennbar.







Es tut mir echt leid, aber ich sehe da etwas anderes.

Frage zum Verständnis: Du leitest daraus, daß Wagner sich bis etwa 2 m vor dem Strafkreis noch nicht genau hinter dem Augsburger befindet, ab, daß der Augsburger in seinen Laufweg tritt? Und im dritten GIF, als Wagner am Strafkreis ist, ist für Dich die Abweichung der beiden Laufwege noch groß genug, wenn man den roten und blauen Punkt als Referenz nimmt? Der Treffpunkt ist etwa 1 m vom Elfer, Wagner legt bis dahin also noch etwa 10 m bzw. 8,50 m zurück, der Augsburger befindet sich immer vor Wagner.



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 Elfmeter für Bayern  - #222


11.04.2018 15:38


Hope


SC Paderborn-FanSC Paderborn-Fan


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@TripleFCB250513

Zitat von triplefcb250513
Das können auch  nur Bayern-Szenen für mir meine Begriffe.

Wagner der seinen Blick auf den "Ballführenden" hat soll sich umschauen damit er ja keinen foult. Aber der der Ihn sieht darf "stur" in den Gegner "laufen". Schon beachtlich muss ich schon sagen.


Vielleicht hilft Dir folgendes Beispiel:
Ich fahre gemütlich auf der Autobahn mit 120 auf der linken Spur. Du kommst von hinten mit höherer Geschwindigkeit und fährst relativ dicht auf. Weil mich das ärgert, trete ich auf die bremse, so dass auch Du auf die Bremse treten müsstest. Du guckst aber nicht nach vorn, sondern zu Deiner Frau, die Dir gerade einen Rüffel verpasst, weil Du wieder so dicht auffährst. Dann kracht es. 

Wer ist jetzt schuld, der Bremser oder der Auffahrende, wer hat den Unfall verursacht? Natürlich trägt der Bremser einen Teil der Schuld. Aber der Auffahrende hat eben auch Schuld, weil er nicht aufgepasst hat. 

Btw. halte ich es für äußerst unklug, Dinge in eine Diskussion zu tragen, die offensichtlich falsch sind wie z.B. der Augsburger würde in Wagner hineinlaufen. Hilft nicht eine sachliche Diskussion zu führen.  



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 Elfmeter für Bayern  - #223


11.04.2018 15:47


nick_user


Eintr. Frankfurt-FanEintr. Frankfurt-Fan


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- richtig entschieden
zu wagner nur ein kurzes video.

https://www.youtube.com/watch?v=wgANT0OjKBQ
 



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 Elfmeter für Bayern  - #224


11.04.2018 16:02






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@Hope

Zitat von Hope
Zitat von triplefcb250513
Das können auch  nur Bayern-Szenen für mir meine Begriffe.

Wagner der seinen Blick auf den "Ballführenden" hat soll sich umschauen damit er ja keinen foult. Aber der der Ihn sieht darf "stur" in den Gegner "laufen". Schon beachtlich muss ich schon sagen.


Vielleicht hilft Dir folgendes Beispiel:
Ich fahre gemütlich auf der Autobahn mit 120 auf der linken Spur. Du kommst von hinten mit höherer Geschwindigkeit und fährst relativ dicht auf. Weil mich das ärgert, trete ich auf die bremse, so dass auch Du auf die Bremse treten müsstest. Du guckst aber nicht nach vorn, sondern zu Deiner Frau, die Dir gerade einen Rüffel verpasst, weil Du wieder so dicht auffährst. Dann kracht es. 

Wer ist jetzt schuld, der Bremser oder der Auffahrende, wer hat den Unfall verursacht? Natürlich trägt der Bremser einen Teil der Schuld. Aber der Auffahrende hat eben auch Schuld, weil er nicht aufgepasst hat. 

Btw. halte ich es für äußerst unklug, Dinge in eine Diskussion zu tragen, die offensichtlich falsch sind wie z.B. der Augsburger würde in Wagner hineinlaufen. Hilft nicht eine sachliche Diskussion zu führen.  


Wunderbar, vielen Dank!
Ich hab schon drauf gewartet, dass jemand damit kommt.

Das ist schlicht komplett falsch!
In deinem Beispiel hast Du als Bremsender komplett und alleine Schuld und haftest zu 100%. Nicht mal die bei Autogeschichten nahezu immer zu tragende Betriebsgefahr wird hier dem Fahrer des hinteren Wagens auferlegt. 

Als beispielhafte Rechtsprechung das LG Mönchengladbach:

Wer absichtlich nur deshalb scharf abbremst, um den nachfolgenden Verkehrsteilnehmer zu disziplinieren oder zu maßregeln, haftet für die Folgen eines Auffahrunfalls auch dann zu 100 %, wenn der Nachfolgende den gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis dafür, dass dieser die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat, nicht entkräften kann.

Auch wenn allen klar ist, dass der Hintermann nicht auf den Verkehr geachtet hast, haftest Du zu 100%.

Und das, obwohl es im Straßenverkehr - im Gegensatz zum Fußball - Vorschriften gibt, welche einen gewissen Abstand zum Vordermann verlangen. Und sogar da hat der Vordermann zu 100% Schuld.

Sorry, Dein Beispiel ist leider nicht nur falsch, es ist sogar ein wunderbarer Beleg für eine gegenteilige Auffassung



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 Elfmeter für Bayern  - #225


11.04.2018 16:02






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@Hope

Zitat von Hope


Vielleicht hilft Dir folgendes Beispiel:
Ich fahre gemütlich auf der Autobahn mit 120 auf der linken Spur. Du kommst von hinten mit höherer Geschwindigkeit und fährst relativ dicht auf. Weil mich das ärgert, trete ich auf die bremse, so dass auch Du auf die Bremse treten müsstest. Du guckst aber nicht nach vorn, sondern zu Deiner Frau, die Dir gerade einen Rüffel verpasst, weil Du wieder so dicht auffährst. Dann kracht es. 

Wer ist jetzt schuld, der Bremser oder der Auffahrende, wer hat den Unfall verursacht? Natürlich trägt der Bremser einen Teil der Schuld. Aber der Auffahrende hat eben auch Schuld, weil er nicht aufgepasst hat. 

Schlechtes Beispiel.

"Bei einem Verkehrsunfall gilt das Verursacherprinzip: Wer den Unfall verschuldet hat muss die Folgekosten zahlen."

Das wäre in diesem Fall ganz klar der Vorausfahrende. Hätte der nicht, um seinem Ärger Luft zu machen, grundlos auf die Bremse getreten, wäre nichts passiert.
Insofern ist dein Beispiel doch gar nicht so schlecht.

Der einzig logische Grund für den Augsburger eine "Vollbremsung" hinzulegen, war es nämlich auch einen Auffahrunfall zu provozieren. 



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 Elfmeter für Bayern  - #226


11.04.2018 16:19


rolli


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@Bayernmuenchenoleoleole

- richtig entschieden
Zitat von Bayernmuenchenoleoleole
Zitat von Hope
Zitat von triplefcb250513
Das können auch  nur Bayern-Szenen für mir meine Begriffe.

Wagner der seinen Blick auf den "Ballführenden" hat soll sich umschauen damit er ja keinen foult. Aber der der Ihn sieht darf "stur" in den Gegner "laufen". Schon beachtlich muss ich schon sagen.


Vielleicht hilft Dir folgendes Beispiel:
Ich fahre gemütlich auf der Autobahn mit 120 auf der linken Spur. Du kommst von hinten mit höherer Geschwindigkeit und fährst relativ dicht auf. Weil mich das ärgert, trete ich auf die bremse, so dass auch Du auf die Bremse treten müsstest. Du guckst aber nicht nach vorn, sondern zu Deiner Frau, die Dir gerade einen Rüffel verpasst, weil Du wieder so dicht auffährst. Dann kracht es. 

Wer ist jetzt schuld, der Bremser oder der Auffahrende, wer hat den Unfall verursacht? Natürlich trägt der Bremser einen Teil der Schuld. Aber der Auffahrende hat eben auch Schuld, weil er nicht aufgepasst hat. 


Wunderbar, vielen Dank!
Ich hab schon drauf gewartet, dass jemand damit kommt.

Das ist schlicht komplett falsch!
In deinem Beispiel hast Du als Bremsender komplett und alleine Schuld und haftest zu 100%. Nicht mal die bei Autogeschichten nahezu immer zu tragende Betriebsgefahr wird hier dem Fahrer des hinteren Wagens auferlegt. 

Als beispielhafte Rechtsprechung das LG Mönchengladbach:

Wer absichtlich nur deshalb scharf abbremst, um den nachfolgenden Verkehrsteilnehmer zu disziplinieren oder zu maßregeln, haftet für die Folgen eines Auffahrunfalls auch dann zu 100 %, wenn der Nachfolgende den gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis dafür, dass dieser die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat, nicht entkräften kann.

Auch wenn allen klar ist, dass der Hintermann nicht auf den Verkehr geachtet hast, haftest Du zu 100%.

Und das, obwohl es im Straßenverkehr - im Gegensatz zum Fußball - Vorschriften gibt, welche einen gewissen Abstand zum Vordermann verlangen. Und sogar da hat der Vordermann zu 100% Schuld.

Sorry, Dein Beispiel ist leider nicht nur falsch, es ist sogar ein wunderbarer Beleg für eine gegenteilige Auffassung
Gibt da im Urteil ein kleines Wörtchen mit großer Bedeutung: scharf. Davon hat Hope nicht gesprochen, sondern nur von bremsen!  Zudem spielt sein Beispiel auf der Autobahn - ob das Zitierte auch da anzuwenden ist? Und was ist, wenn Hope auf der Autobahn nicht bremst, sondern nur vom Gas geht? Auch Vollschuld?



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 Elfmeter für Bayern  - #227


11.04.2018 16:20


SCF-Dani


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- richtig entschieden
Ihr vergesst den Unterschied, dass im Fußball auch deutlicher Kontakt erlaubt und teils auch erwünscht ist. Im Straßenverkehr ist Kontakt mit anderen Auto´s meist unerwünscht. Solche Vergleiche sind also ziemlich unpassend.



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 Elfmeter für Bayern  - #228


11.04.2018 16:37






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@rolli

Zitat von rolli
Gibt da im Urteil ein kleines Wörtchen mit großer Bedeutung: scharf. Davon hat Hope nicht gesprochen, sondern nur von bremsen!


Haarspalterei. 

 Zudem spielt sein Beispiel auf der Autobahn - ob das Zitierte auch da anzuwenden ist?

Verursacherprinzip ist Verursacherprinzip. Spielt keine Rolle wo.
Ich würde sogar soweit gehen, dass es gerade da gilt, weil man noch viel weniger damit rechnen muss, dass der Vordermann trotz freier Fahrbahn bremst. (Genau wie Wagner.)

Und was ist, wenn Hope auf der Autobahn nicht bremst, sondern nur vom Gas geht? Auch Vollschuld?


Das ist doch wieder eine Nebelkerze.
Der Augsburger "geht nicht nur vom Gas", sondern er " bremst", oder war das Blödsinn, was du über eine "Stoppbewegung" geschrieben hast?



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 Elfmeter für Bayern  - #229


11.04.2018 16:42






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@rolli

Zitat von rolli
Zitat von Bayernmuenchenoleoleole
Zitat von Hope
Zitat von triplefcb250513
Das können auch  nur Bayern-Szenen für mir meine Begriffe.

Wagner der seinen Blick auf den "Ballführenden" hat soll sich umschauen damit er ja keinen foult. Aber der der Ihn sieht darf "stur" in den Gegner "laufen". Schon beachtlich muss ich schon sagen.


Vielleicht hilft Dir folgendes Beispiel:
Ich fahre gemütlich auf der Autobahn mit 120 auf der linken Spur. Du kommst von hinten mit höherer Geschwindigkeit und fährst relativ dicht auf. Weil mich das ärgert, trete ich auf die bremse, so dass auch Du auf die Bremse treten müsstest. Du guckst aber nicht nach vorn, sondern zu Deiner Frau, die Dir gerade einen Rüffel verpasst, weil Du wieder so dicht auffährst. Dann kracht es. 

Wer ist jetzt schuld, der Bremser oder der Auffahrende, wer hat den Unfall verursacht? Natürlich trägt der Bremser einen Teil der Schuld. Aber der Auffahrende hat eben auch Schuld, weil er nicht aufgepasst hat. 


Wunderbar, vielen Dank!
Ich hab schon drauf gewartet, dass jemand damit kommt.

Das ist schlicht komplett falsch!
In deinem Beispiel hast Du als Bremsender komplett und alleine Schuld und haftest zu 100%. Nicht mal die bei Autogeschichten nahezu immer zu tragende Betriebsgefahr wird hier dem Fahrer des hinteren Wagens auferlegt. 

Als beispielhafte Rechtsprechung das LG Mönchengladbach:

Wer absichtlich nur deshalb scharf abbremst, um den nachfolgenden Verkehrsteilnehmer zu disziplinieren oder zu maßregeln, haftet für die Folgen eines Auffahrunfalls auch dann zu 100 %, wenn der Nachfolgende den gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis dafür, dass dieser die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat, nicht entkräften kann.

Auch wenn allen klar ist, dass der Hintermann nicht auf den Verkehr geachtet hast, haftest Du zu 100%.

Und das, obwohl es im Straßenverkehr - im Gegensatz zum Fußball - Vorschriften gibt, welche einen gewissen Abstand zum Vordermann verlangen. Und sogar da hat der Vordermann zu 100% Schuld.

Sorry, Dein Beispiel ist leider nicht nur falsch, es ist sogar ein wunderbarer Beleg für eine gegenteilige Auffassung
Gibt da im Urteil ein kleines Wörtchen mit großer Bedeutung: scharf. Davon hat Hope nicht gesprochen, sondern nur von bremsen!  Zudem spielt sein Beispiel auf der Autobahn - ob das Zitierte auch da anzuwenden ist? Und was ist, wenn Hope auf der Autobahn nicht bremst, sondern nur vom Gas geht? Auch Vollschuld?


- Ja, das gilt auch für die Autobahn.
- Gilt auch für "bremsen".
- Auf Deine typischen "was wenn´s", die nichts mit den Ausgangsargumenten zu tun habe, um klaren Argumente zu verwässern, gehe ich hier nicht ein.

Aber mal wieder ein tapisches Beispiel, warum User wie Du hier die Seite so unerträglich machen.
Hauptsache niemals zugeben, dass man falsch lag/ein Argument falsch war oder ähnliches (würde ja keinem ein Zacken aus der Krone brechen), sondern immer mit weiteren Modifizierungen des Audgangsarguments kommen. Kann man bei Dir leider bei jeglicher Diskussion beobachten.
Deswegen wünsche ich noch viel Spaß, ich bin raus!



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 Elfmeter für Bayern  - #230


11.04.2018 17:04


Hope


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@Bayernmuenchenoleoleole

Zitat von Bayernmuenchenoleoleole

Sorry, Dein Beispiel ist leider nicht nur falsch, es ist sogar ein wunderbarer Beleg für eine gegenteilige Auffassung


Nur ein LG - Urteil? Ich dachte ab OLG beginnt erst die Rechtsbindung ... 
Es gibt x-Beispiele in der Rechtsprechung, wie die Schadensverteilung ist. In wenigen Fällen trifft den Bremsenden eine hundertprozentige Haftung, unter anderem bei der unbegründeten Vollbremsung auf der linken Spur. Deswegen lies ich den Begriff der Vollbremsung bewusst weg, wollte es aber trotzdem so einfach wie möglich halten, damit Verständnis für die vertretene Auffassung geweckt wird. 

Wenn Du anzweifelst, dass die Haftungsverteilung außerhalb der Vollbremsung üblich ist, schicke ich Dir gerne einige Links von Urteilen, die das bestätigen. Oder Du weißt es ohnehin, dann verzichte ich gerne darauf und wir diskutieren über das Thema. 



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 Elfmeter für Bayern  - #231


11.04.2018 18:30


rolli


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@Bayernmuenchenoleoleole

- richtig entschieden
Die Einschränkung dessen, was Du angeführt hast, ist nicht nur mir aufgefallen:

Zitat von Hope

Nur ein LG - Urteil? Ich dachte ab OLG beginnt erst die Rechtsbindung ... 
Es gibt x-Beispiele in der Rechtsprechung, wie die Schadensverteilung ist. In wenigen Fällen trifft den Bremsenden eine hundertprozentige Haftung, unter anderem bei der unbegründeten Vollbremsung auf der linken Spur. Deswegen lies ich den Begriff der Vollbremsung bewusst weg, wollte es aber trotzdem so einfach wie möglich halten, damit Verständnis für die vertretene Auffassung geweckt wird. 

Wenn Du anzweifelst, dass die Haftungsverteilung außerhalb der Vollbremsung üblich ist, schicke ich Dir gerne einige Links von Urteilen, die das bestätigen. Oder Du weißt es ohnehin, dann verzichte ich gerne darauf und wir diskutieren über das Thema. 


Wenn man seine Mitteilung so beginnt:
Wunderbar, vielen Dank!Das ist schlicht komplett falsch!

Ich hab schon drauf gewartet, dass jemand damit kommt.


Und so beendet:
Sorry, Dein Beispiel ist leider nicht nur falsch, es ist sogar ein wunderbarer Beleg für eine gegenteilige Auffassung.


dann sollte man nicht so dünnhäutig sein und auf einen sachlichen Einwand so reagieren:
Hauptsache niemals zugeben, dass man falsch lag/ein Argument falsch war oder ähnliches (würde ja keinem ein Zacken aus der Krone brechen), sondern immer mit weiteren Modifizierungen des Audgangsarguments kommen.




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 Elfmeter für Bayern  - #232


11.04.2018 19:12


rolli


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@Antikas

- richtig entschieden
https://openjur.de/u/92680.html

Da kannst Du gerne nachlesen, da findest Du dieses Urteil. War nicht auf der Autobahn, sondern wohl innerorts und es ging um "scharfes abbremsen". Und um ein "grob verkehrswidriges" Verhalten.

Nach diesem Exkurs sollten wir aber doch beim Thema Fußball bleiben.



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 Elfmeter für Bayern  - #233


11.04.2018 19:19


TripleFCB250513
TripleFCB250513

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@rolli

Zitat von rolli
Die Einschränkung dessen, was Du angeführt hast, ist nicht nur mir aufgefallen:


Wie immer man hängt sich an einem Wort auf ohne auch nur mal den Gesamtkontext zu sehen.

War das bremsen etwa scharf weil Chili auf der Fahrbahn war oder auf dem Reifen. Oder war der Schuh Chili rot.

Sorry, aber man kann in dem Kontext des Urteils auch das Wort: unvorhersehbar, nicht mehr reagierend für den nachfolgenden Verkehr bremsend. Nehmen.

Ändert alles nichts, auch wenn Wagner sich fahrlässig verhält. Macht es die Aktion vom Augsburger nicht fair.

Der Augsburger sieht Wagner und reagiert auf ihn. Ich verstehe diese Logik einfach nicht. Ich sehe was, was mir ein Unheil bringt und halte trotzdem drauf. Und dann will ich aber trotzdem entschädigt werden, weil ja der andere die Ursache legte weil er fahrlässig agierte.

Will mir irgendwie nicht in den Kopf.

Und genauso ist es auf der Autobahn. Wer jemanden vorsätzlich disziplinieren will und dadurch Einen Unfall verursacht haftet. In Deutschland herrscht immer noch das verbot der Selbstjustiz. Das Recht der Rechtssprechung und Verurteilung steht alleine den Gerichten zu. Recht im Unrecht gibt es nicht.

Im Mittelfeld wäre es nicht anders. Wenn jemand einen Gegenspieler wissentlich auflaufen lässt ist das Foul, von dem der stehen bleibt.

Der Augsburger lässt Wagner klassisch auflaufen und stellt seinen Körper genau so das er Defintiv Wagner trifft bzw Wagner checkt.

dann sollte man nicht so dünnhäutig sein und auf einen sachlichen Einwand so reagieren:


Wo reagiert er denn nun dünnhäutig.

Er hat seine Argumente und für meine Begriffe auch die richtige rechtsfolge nochmal näher gebracht. Das ganze auf den Fall Wagner vs Augsburger umgelegt und trotzdem wird an der ursprünglichen Haltung festgehalten, das obwohl man sich da an einem Wort aufhängt was man sogar einwandfrei auf die vorliegende Szene ummünzen kann und „Muss“.

Das man dann irgendwann die Lust verliert und das auch mal klar sagt, ist kein dünnhäutig reagieren sondern die Wahrheit.



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 Elfmeter für Bayern  - #234


11.04.2018 19:30






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@rolli

Zitat von rolli
https://openjur.de/u/92680.html

Da kannst Du gerne nachlesen, da findest Du dieses Urteil. War nicht auf der Autobahn, sondern wohl innerorts und es ging um "scharfes abbremsen". Und um ein "grob verkehrswidriges" Verhalten.

Nach diesem Exkurs sollten wir aber doch beim Thema Fußball bleiben.

Hab ich danach gefragt?

Mich interessierte eigentlich was jetzt mit deiner "Stoppbewegung" ist?

Hat der Augsburger jetzt eine Stoppbewegung gemacht ( gebremst), oder ist er nur vom Gas gegangen?



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 Elfmeter für Bayern  - #235


11.04.2018 19:34


rolli


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@TripleFCB250513

- richtig entschieden
...
Zwar schließt allein der Umstand, dass der Kl unter Verstoß gegen § 4 Abs. 1 S. 2 StVO ohne zwingenden Grund scharf gebremst hat, eine Anwendung des genannten Anscheinsbeweises gegen die Bekl noch nicht aus. Auch bei unverhofft starkem Bremsen des Vorausfahrenden ohne zwingenden Grund ist vielmehr in der Regel von einem überwiegenden Verursachungsbeitrag des Auffahrenden auszugehen (OLG Köln MDR 1995, 577; KG NZV 1993, 478; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl.; § 4 StVO, Rdnr. 17 m. w. Nachw.). Gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 StVO ist der nachfolgende Fahrer nämlich verpflichtet, einen so großen Abstand zu halten, dass er auch dann hinter dem Vorausfahrenden halten kann, wenn dieser plötzlich bremst.

Im vorliegenden Fall kommt jedoch hinzu, dass der Kl nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme absichtlich scharf gebremst hat, um die Bekl zu 1), über deren vorhergehendes Fahrverhalten er sich geärgert hatte, zu disziplinieren oder zu maßregeln. Der Kl hat mithin zwar nicht den Unfall, aber die Gefahrensituation, welche sich in dem Zusammenstoß beider Fahrzeuge verwirklicht hat, vorsätzlich herbeigeführt. Dies rechtfertigt es, dem Kl die volle Haftung für den unfallbedingten Schaden aufzuerlegen, ungeachtet der Tatsache, dass die Bekl zu 1) durch ausreichenden Abstand, aufmerksame Fahrweise und eine schnelle Bremsreaktion den Unfall möglicherweise hätte verhindern können.
...
Der Kl hat damit den Unfall durch ein Verhalten verursacht, welches als grob verkehrswidrig anzusehen ist.


Jetzt können wir beide, vielleicht noch zusammen mit Antikas, uns als Nichtjuristen über die Tragweite dieses Urteils streiten, über die Bedeutung, daß das Urteil ohne Berufungsmöglichkeit erging etc. pp., aber ich denke, wir sollten das einfach mal abhaken, Hope wollte keine Analogie zu dieser Szene ziehen, sondern hat nur auf Deine Analogie mit seinem Beispiel geantwortet, ohne selbst diese Analogie zu sehen.



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 Elfmeter für Bayern  - #236


11.04.2018 19:46






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@rolli

Zitat von rolli
Im vorliegenden Fall kommt jedoch hinzu, dass der Kl nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme absichtlich scharf gebremst hat, um die Bekl zu 1), über deren vorhergehendes Fahrverhalten er sich geärgert hatte, zu disziplinieren oder zu maßregeln. Der Kl hat mithin zwar nicht den Unfall, aber die Gefahrensituation, welche sich in dem Zusammenstoß beider Fahrzeuge verwirklicht hat, vorsätzlich herbeigeführt. Dies rechtfertigt es, dem Kl die volle Haftung für den unfallbedingten Schaden aufzuerlegen, ungeachtet der Tatsache, dass die Bekl zu 1) durch ausreichenden Abstand, aufmerksame Fahrweise und eine schnelle Bremsreaktion den Unfall möglicherweise hätte verhindern können.
...
Der Kl hat damit den Unfall durch ein Verhalten verursacht, welches als grob verkehrswidrig anzusehen ist.


Dir ist aber klar, dass der Augsburger der Kläger wäre, oder?
Darum kriegt er auch die "volle Haftung", was übertragen auf diese Szene dann der Elfmeter wäre.



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 Elfmeter für Bayern  - #237


11.04.2018 19:52


rolli


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@Antikas

- richtig entschieden
Zitat von Antikas
Zitat von rolli
https://openjur.de/u/92680.html

Da kannst Du gerne nachlesen, da findest Du dieses Urteil. War nicht auf der Autobahn, sondern wohl innerorts und es ging um "scharfes abbremsen". Und um ein "grob verkehrswidriges" Verhalten.

Nach diesem Exkurs sollten wir aber doch beim Thema Fußball bleiben.

Hab ich danach gefragt?

Mich interessierte eigentlich was jetzt mit deiner "Stoppbewegung" ist?

Hat der Augsburger jetzt eine Stoppbewegung gemacht ( gebremst), oder ist er nur vom Gas gegangen?


Aus dem Urteil eine Referenz auf eine OLG-Entscheidung:
Auch bei unverhofft starkem Bremsen des Vorausfahrenden ohne zwingenden Grund ist vielmehr in der Regel von einem überwiegenden Verursachungsbeitrag des Auffahrenden auszugehen (OLG Köln MDR 1995, 577; KG NZV 1993, 478; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl.; § 4 StVO, Rdnr. 17 m. w. Nachw.).


Also im Prinzip wurscht, ob Nebelkerze oder Bremsen, selbst unverhofft starkes Bremsen. Bei unverhofft starkem Bremsen brauchst Du den Nachweis des grob verkehrswidrigen Verhaltens, damit der überwiegende Verursachungsbeitrag des Auffahrenden (Wagner) hinter den Schuldanteil des Bremsenden zurücktritt.

Aber ich halt es da mit SCF-Dani: im Fußball ist Körperkontakt unvermeidlich, manchmal sogar erwünscht, also raus aus der StVO, die triplefcb250513 hier ins Spiel gebracht hat.



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 Elfmeter für Bayern  - #238


11.04.2018 19:55


rolli


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@Antikas

- richtig entschieden
Zitat von Antikas
[Dir ist aber klar, dass der Augsburger der Kläger wäre, oder?
Darum kriegt er auch die "volle Haftung", was übertragen auf diese Szene dann der Elfmeter wäre.
Ja, siehst Du, der hat aber keinen Freistoß gefordert, deshalb hat Wagner auch keinen Elfer bekommen.

Aber jetzt wirklich genug Verkehrsrecht.



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 Elfmeter für Bayern  - #239


11.04.2018 20:01






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@rolli

Zitat von rolli
Zitat von Antikas
Zitat von rolli
https://openjur.de/u/92680.html

Da kannst Du gerne nachlesen, da findest Du dieses Urteil. War nicht auf der Autobahn, sondern wohl innerorts und es ging um "scharfes abbremsen". Und um ein "grob verkehrswidriges" Verhalten.

Nach diesem Exkurs sollten wir aber doch beim Thema Fußball bleiben.

Hab ich danach gefragt?

Mich interessierte eigentlich was jetzt mit deiner "Stoppbewegung" ist?

Hat der Augsburger jetzt eine Stoppbewegung gemacht ( gebremst), oder ist er nur vom Gas gegangen?


Aus dem Urteil eine Referenz auf eine OLG-Entscheidung:
Auch bei unverhofft starkem Bremsen des Vorausfahrenden ohne zwingenden Grund ist vielmehr in der Regel von einem überwiegenden Verursachungsbeitrag des Auffahrenden auszugehen (OLG Köln MDR 1995, 577; KG NZV 1993, 478; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl.; § 4 StVO, Rdnr. 17 m. w. Nachw.).


Also im Prinzip wurscht, ob Nebelkerze oder Bremsen, selbst unverhofft starkes Bremsen. Bei unverhofft starkem Bremsen brauchst Du den Nachweis des grob verkehrswidrigen Verhaltens, damit der überwiegende Verursachungsbeitrag des Auffahrenden (Wagner) hinter den Schuldanteil des Bremsenden zurücktritt.

Aber ich halt es da mit SCF-Dani: im Fußball ist Körperkontakt unvermeidlich, manchmal sogar erwünscht, also raus aus der StVO, die triplefcb250513 hier ins Spiel gebracht hat.


Den Nachweis des grob verkehrswidrigen Verhaltens haben wir doch, belegt durch die Bilder.
Der Augsburger bremst unnötig, obwohl er Wagner sieht .
Und da greift dann diese Stelle des Urteils.  

"Im vorliegenden Fall kommt jedoch hinzu, dass der Kl nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme absichtlich scharf gebremst hat, um die Bekl zu 1), über deren vorhergehendes Fahrverhalten er sich geärgert hatte, zu disziplinieren oder zu maßregeln. Der Kl hat mithin zwar nicht den Unfall, aber die Gefahrensituation, welche sich in dem Zusammenstoß beider Fahrzeuge verwirklicht hat, vorsätzlich herbeigeführt. Dies rechtfertigt es, dem Kl die volle Haftung für den unfallbedingten Schaden aufzuerlegen, ungeachtet der Tatsache, dass die Bekl zu 1) durch ausreichenden Abstand, aufmerksame Fahrweise und eine schnelle Bremsreaktion den Unfall möglicherweise hätte verhindern können."



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 Elfmeter für Bayern  - #240


11.04.2018 20:14


rolli


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@Antikas

- richtig entschieden
Frage ist: scharf gestoppt, um zu checken, oder abgebremst ohne Grund und sich geschützt. Ich sehe letzteres, und da scheiden sich unsere Geister. Deswegen und aus anderen Gründen (selbst vorsätzlicher Körperkontakt ist im Fußball ein zulässiges Spielmittel) paßt diese Analogie nicht.



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Kompetenzteam-Abstimmung


-
WT-Community

Ergebnis der Community-Abstimmung.

-
Gimlin
1. FC Köln-Fan

Sicher ein nicht ganz sauberer Einsatz des Augsburger. Ich hätte hier aber nicht auf den Punkt gezeigt.

-
Dreiundnicht
FC Augsburg-Fan

In meinen Augen kein Check sondern ein Abbremsen mit darauf folgendem Auffahrunfall. Dafür pfeife ich keinen Elfmeter

-
mehrjo
Hamburger SV-Fan

Kann kein Foulspiel erkennen

-
Taru
Werder Bremen-Fan

Beide schauen nach Außen, Wagner läuft auf den stoppenden Augsburger auf. Für mich kein Elfmeter.

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GladbacherFohlen
Bor. M'Gladbach-Fan

Ich kann hier kein bewusstes "in den Weg stellen" des Augsburgers erkennen. Ich hätte ebenfalls weiterlaufen lassen

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lufdbomp
Bayern München-Fan

Auch wenn man hier durchaus von einem "Sich-in-den-Weg-stellen" ausgehen kann, so ist das für mich ein normaler Zusammenprall, den ich nicht gepfiffen hätte.

-
Stormfalco
Bayern München-Fan

Der Augsburger stoppt und lässt Wagner absichtlich auflaufen! Den Ellenbogen fährt er absichtlich raus um Wagner zu Fall zu bringen.

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Schwarzangler
Energie Cottbus-Fan

Der Augsburger baut sich vor Wagner auf und stößt ihn leicht. Für mich kein Grund Elfmeter zu pfiefen. Es steht nirgends geschrieben, dass der Abwehrspieler den Weg für den Stürmer frei machen muss.

-
JFB96
Hannover 96-Fan

Für mich kein Foulspiel, Wagner schaut nicht Richtung Gegenspieler und beide treffen dann aufeinander. Der Augsburger muss ihm ja nicht aus dem Weg gehen.

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Adlerherz
Eintr. Frankfurt-Fan

Sehe keine regelwidrige Aktion des Augsburgers.

-
I bin I
Bayern München-Fan

Der Augsburger sieht ihn, hält an, baut Körperspannung auf und die Schulter/Ellenbogen gehen hoch zu klassischen Bodycheck. Für mich ein Foul.

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hrub
1. FC Nürnberg-Fan

Gouweleeuw setzt seinen Ellenbogen gegen Wagner ein und lässt ihn auflaufen. Ich hätte auf den Punkt gezeigt.

-
Hagi01
1. FC Nürnberg-Fan

Beide stoßen zusammen, auch Wagner hat seine Arme im Spiel. Das ist zwar nicht sauber, aber auch kein Strafstoß für mich, sondern eher ein unglücklicher Zusammenstoß.

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07.04.2018 15:30


18.
(ET)
Süle
32.
Tolisso
38.
Rodríguez
62.
Robben
87.
Wagner

Schiedsrichter

Markus SchmidtMarkus Schmidt
Note
3,4
FC Augsburg 5,3   3,0  Bayern München 3,4
Frederick Assmuth
Thomas Gorniak
Marco Fritz
Guido Winkmann
Benedikt Kempkes

Statistik von Markus Schmidt

FC Augsburg Bayern München Spiele
20  
  21

Siege (DFL)
3  
  18
Siege (WT)
2  
  17

Unentschieden (DFL)
7  
  2
Unentschieden (WT)
8  
  3

Niederlagen (DFL)
10  
  1
Niederlagen (WT)
10  
  1

Aufstellung

Hitz
Gouweleeuw
Gelbe Karte Khedira
Hinteregger
Schmid
Koo
Gelbe Karte Baier 89.
Gelbe Karte Gregoritsch 80.
Max
Córdova 63.
da Silva
Ulreich 
Kimmich 
Süle 
Boateng  Gelbe Karte
Rafinha 
Rudy 
83. Robben 
Tolisso 
64. Rodríguez 
82. Bernat 
Wagner 
Janker  89.
Richter  63.
Morávek  80.
82. Ribéry
83. Müller
64. Javi Martinez

Alle Daten zum Spiel

FC Augsburg Bayern München Schüsse auf das Tor
2  
  7

Torschüsse gesamt
5  
  8

Ecken
1  
  6

Abseits
4  
  1

Fouls
22  
  8

Ballbesitz
33%  
  67%




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