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Wiederholung Strafstoß - #81
Mal sehen wie lange deine Doppeltaccounts bestehen bleiben...Zitat von ahhjaZitat von AvoZitat von SGE08
Du meinst wohl das Spiel- und Schieriglück was Dortmund schon durch die ganze Saison trägt, wurde in den ersten 45 Minuten wohl einfach endgültig aufgebraucht.
Zum Elfmeter: Die Regel kannte ich so auch nicht. Wenn es so ist wie erklärt wurde, war die Entscheidung wohl richtig. Finde aber auch, dass das nicht im Sinne das Fußballs ist.
Wenn ich jetzt aber die Dortmunder höre, die wieder sofort über den Schieri hetzen und der Meinung sind, sie hätten zwei ausgeglichene Spiele gespielt, weiß ich wieso der Verein für mich mittlerweile zu den unsympathischsten der Liga gehört.Zitat von Stesspela Seminaisär
Ist halt bitter das ausgerechnet heute das Glück der letzten Wochen komplett ins Gegenteil schlägt.
Da die ausführung nicht sauber war hätte man ihn nicht wiederholen müssen.
Hoffe mal das es kein Vorzeichen für die Shiri leistung in den anderen deutschen Spiele ist.
Ein 2 zu 0 nach 90 Minuten ist definitiv nicht verdient.
Mal sehen ob die drei Punkte Frankfurt fehlen zur CL. Das man Dortmund zum Titel pfeifen will ist ja ok, aber das dann andere Mannschaften nicht in die cl kommen oder absteigen Hoffenheim ist halt schon krass...
fast so krass wie die niedliche verschwörungstheorie @mods
Wiederholung Strafstoß - #82
bist du nicht in der Lage einen Beitrag zu melden? Musst nicht überall mods posten...Zitat von ahhjaDie Rote Troll Fraktion außer Rand und BandZitat von brennov
dortmund ist es halt einfach nicht mehr gewohnt, dass sachen die gegen sie gepfiffen werden müssen auch gepfiffen werden. in europa gibt es halt keine anweisung auf jeden fall pro dortmund zu pfeifen. ist ja nicht so als ob der schiri nicht trotzdem eher pro dortmund gepfiffen hätte, sonst wäre mindesten ein spieler (wolf) vom platz geflogen, auch esbellingham kann froh sein nur gelb bekommen zu haben bei seinem frust foul.
hoffe in der bundesliga wird bald auch wieder normal in dortmundspielen gepfiffen.
niedliche Verschwörungstheorie @mods
komm doch einfach noch mit deinem Doppeltaccount.vorbei...
Wiederholung Strafstoß - #83
[...]
2. Spielentscheidende Entscheidungen/Vorfälle, für die eine Videoüberprüfung möglich ist
[...]
Kategorien von Entscheidungen/Vorfällen, die aufgrund möglicher klarer und offensichtlicher Fehlentscheidungen überprüft werden dürfen, oder schwerwiegenden übersehenen Vorfällen:
[...]
- Vergehen durch den Torhüter und/oder Schützen bei der Ausführung eines Strafstosses oder durch einen Angreifer oder Verteidiger, der direkt ins Spiel eingreift, wenn der Ball nach dem Strafstoss vom Torpfosten, von der Querlatte oder dem Torhüter zurückspringt
Ziemlich eindeutig, dass der Eingriff vom VAR korrekt war und auch die Entscheidung die richtige war.
Wiederholung Strafstoß - #84
Zitat von Stern des Südens
Und da Özcan den Ball wegschlug, hat er wohl mit genau dieser Aktion einen Torschuss eines angreifenden Spielers verhindert.
Ich wünsche dem BVB viel Glück beim Protest, aber glaube nicht an einen Erfolg.
Vielleicht habe ich Tomaten auf den Augen, aber gerade Özcan läuft doch eben nicht zu früh rein !?
"Hallo Dirk, weißt du was? Wenn ich Du wär', wär' ich lieber ich." Ansgar Brinkmann
Wiederholung Strafstoß - #85
Zitat von FerreroZitat von Stern des Südens
Und da Özcan den Ball wegschlug, hat er wohl mit genau dieser Aktion einen Torschuss eines angreifenden Spielers verhindert.
Ich wünsche dem BVB viel Glück beim Protest, aber glaube nicht an einen Erfolg.
Vielleicht habe ich Tomaten auf den Augen, aber gerade Özcan läuft doch eben nicht zu früh rein !?
Doch doch, bei der Ausführung ist er schon 1m weit "drin".
Dieser Halbkreis hat doch nur die Funktion den Abstand beim Elfmeter aufzuzeigen, zum eigentlich Strafraum gehört er ja nicht.
4 Dortmunder und 3 Londoner sind in strafbarer Position.
Wiederholung Strafstoß - #86
Zitat von McSquarepants
Regelauszug der IFAB[...]
2. Spielentscheidende Entscheidungen/Vorfälle, für die eine Videoüberprüfung möglich ist
[...]
Kategorien von Entscheidungen/Vorfällen, die aufgrund möglicher klarer und offensichtlicher Fehlentscheidungen überprüft werden dürfen, oder schwerwiegenden übersehenen Vorfällen:
[...]
- Vergehen durch den Torhüter und/oder Schützen bei der Ausführung eines Strafstosses oder durch einen Angreifer oder Verteidiger, der direkt ins Spiel eingreift, wenn der Ball nach dem Strafstoss vom Torpfosten, von der Querlatte oder dem Torhüter zurückspringt
Ziemlich eindeutig, dass der Eingriff vom VAR korrekt war und auch die Entscheidung die richtige war.
Dann setze mal die [...] wieder ein, dann wirst Du merken, dass "Vergehen durch den Torhüter und oder Schützen etc" nur nach einer Torerzielung geprüft werden dürfen. Da Havertz aber verschossen hat, gab es kein Tor zu prüfen.
Wiederholung Strafstoß - #87
Zitat von shagyouZitat von FerreroZitat von Stern des Südens
Und da Özcan den Ball wegschlug, hat er wohl mit genau dieser Aktion einen Torschuss eines angreifenden Spielers verhindert.
Ich wünsche dem BVB viel Glück beim Protest, aber glaube nicht an einen Erfolg.
Vielleicht habe ich Tomaten auf den Augen, aber gerade Özcan läuft doch eben nicht zu früh rein !?
Doch doch, bei der Ausführung ist er schon 1m weit "drin".
Dieser Halbkreis hat doch nur die Funktion den Abstand beim Elfmeter aufzuzeigen, zum eigentlich Strafraum gehört er ja nicht.
4 Dortmunder und 3 Londoner sind in strafbarer Position.
Danke. Ja ist deutlich im Kreis
"Hallo Dirk, weißt du was? Wenn ich Du wär', wär' ich lieber ich." Ansgar Brinkmann
Wiederholung Strafstoß - #88
Zitat von SpielbeobachterZitat von McSquarepants
Regelauszug der IFAB[...]
2. Spielentscheidende Entscheidungen/Vorfälle, für die eine Videoüberprüfung möglich ist
[...]
Kategorien von Entscheidungen/Vorfällen, die aufgrund möglicher klarer und offensichtlicher Fehlentscheidungen überprüft werden dürfen, oder schwerwiegenden übersehenen Vorfällen:
[...]
- Vergehen durch den Torhüter und/oder Schützen bei der Ausführung eines Strafstosses oder durch einen Angreifer oder Verteidiger, der direkt ins Spiel eingreift, wenn der Ball nach dem Strafstoss vom Torpfosten, von der Querlatte oder dem Torhüter zurückspringt
Ziemlich eindeutig, dass der Eingriff vom VAR korrekt war und auch die Entscheidung die richtige war.
Dann setze mal die [...] wieder ein, dann wirst Du merken, dass "Vergehen durch den Torhüter und oder Schützen etc" nur nach einer Torerzielung geprüft werden dürfen. Da Havertz aber verschossen hat, gab es kein Tor zu prüfen.
Wie verstehst du denn diesen extra Passus des IFAB (fett markiert) ?
Der Ball muss erst im Tor gewesen sein, dann zurück an den Pfosten springen und danach wieder im Spielfeld sein ?!
Wiederholung Strafstoß - #89
Zitat von shagyouZitat von SpielbeobachterZitat von McSquarepants
Regelauszug der IFAB[...]
2. Spielentscheidende Entscheidungen/Vorfälle, für die eine Videoüberprüfung möglich ist
[...]
Kategorien von Entscheidungen/Vorfällen, die aufgrund möglicher klarer und offensichtlicher Fehlentscheidungen überprüft werden dürfen, oder schwerwiegenden übersehenen Vorfällen:
[...]
- Vergehen durch den Torhüter und/oder Schützen bei der Ausführung eines Strafstosses oder durch einen Angreifer oder Verteidiger, der direkt ins Spiel eingreift, wenn der Ball nach dem Strafstoss vom Torpfosten, von der Querlatte oder dem Torhüter zurückspringt
Ziemlich eindeutig, dass der Eingriff vom VAR korrekt war und auch die Entscheidung die richtige war.
Dann setze mal die [...] wieder ein, dann wirst Du merken, dass "Vergehen durch den Torhüter und oder Schützen etc" nur nach einer Torerzielung geprüft werden dürfen. Da Havertz aber verschossen hat, gab es kein Tor zu prüfen.
Wie verstehst du denn diesen extra Passus des IFAB (fett markiert) ?
Der Ball muss erst im Tor gewesen sein, dann zurück an den Pfosten springen und danach wieder im Spielfeld sein ?!
Ganz einfach. Das Tor kann natürlich auch nach erfolgloser Ausführung des Strafstoßes noch fallen.
Wiederholung Strafstoß - #90
Zitat von SpielbeobachterZitat von shagyouZitat von SpielbeobachterZitat von McSquarepants
Regelauszug der IFAB[...]
2. Spielentscheidende Entscheidungen/Vorfälle, für die eine Videoüberprüfung möglich ist
[...]
Kategorien von Entscheidungen/Vorfällen, die aufgrund möglicher klarer und offensichtlicher Fehlentscheidungen überprüft werden dürfen, oder schwerwiegenden übersehenen Vorfällen:
[...]
- Vergehen durch den Torhüter und/oder Schützen bei der Ausführung eines Strafstosses oder durch einen Angreifer oder Verteidiger, der direkt ins Spiel eingreift, wenn der Ball nach dem Strafstoss vom Torpfosten, von der Querlatte oder dem Torhüter zurückspringt
Ziemlich eindeutig, dass der Eingriff vom VAR korrekt war und auch die Entscheidung die richtige war.
Dann setze mal die [...] wieder ein, dann wirst Du merken, dass "Vergehen durch den Torhüter und oder Schützen etc" nur nach einer Torerzielung geprüft werden dürfen. Da Havertz aber verschossen hat, gab es kein Tor zu prüfen.
Wie verstehst du denn diesen extra Passus des IFAB (fett markiert) ?
Der Ball muss erst im Tor gewesen sein, dann zurück an den Pfosten springen und danach wieder im Spielfeld sein ?!
Ganz einfach. Das Tor kann natürlich auch nach erfolgloser Ausführung des Strafstoßes noch fallen.
Das ist ja unlogisch, wieso sollte ein Vergehen eines Torhüters nur überprüft werden, wenn es ein Tor gibt? Dann brauchst du ja nicht mehr prüfen, da trotz Vergehen es ein Tor gab. So würden ja Vegehen der Abwehrspieler oder Torhüters nie überprüft werden müssen.
Wiederholung Strafstoß - #91
Zitat von padroZitat von SpielbeobachterZitat von shagyouZitat von SpielbeobachterZitat von McSquarepants
Regelauszug der IFAB[...]
2. Spielentscheidende Entscheidungen/Vorfälle, für die eine Videoüberprüfung möglich ist
[...]
Kategorien von Entscheidungen/Vorfällen, die aufgrund möglicher klarer und offensichtlicher Fehlentscheidungen überprüft werden dürfen, oder schwerwiegenden übersehenen Vorfällen:
[...]
- Vergehen durch den Torhüter und/oder Schützen bei der Ausführung eines Strafstosses oder durch einen Angreifer oder Verteidiger, der direkt ins Spiel eingreift, wenn der Ball nach dem Strafstoss vom Torpfosten, von der Querlatte oder dem Torhüter zurückspringt
Ziemlich eindeutig, dass der Eingriff vom VAR korrekt war und auch die Entscheidung die richtige war.
Dann setze mal die [...] wieder ein, dann wirst Du merken, dass "Vergehen durch den Torhüter und oder Schützen etc" nur nach einer Torerzielung geprüft werden dürfen. Da Havertz aber verschossen hat, gab es kein Tor zu prüfen.
Wie verstehst du denn diesen extra Passus des IFAB (fett markiert) ?
Der Ball muss erst im Tor gewesen sein, dann zurück an den Pfosten springen und danach wieder im Spielfeld sein ?!
Ganz einfach. Das Tor kann natürlich auch nach erfolgloser Ausführung des Strafstoßes noch fallen.
Das ist ja unlogisch, wieso sollte ein Vergehen eines Torhüters nur überprüft werden, wenn es ein Tor gibt? Dann brauchst du ja nicht mehr prüfen, da trotz Vergehen es ein Tor gab. So würden ja Vegehen der Abwehrspieler oder Torhüters nie überprüft werden müssen.
Nein, das ist die Idee des VAR. Nur bestimmte Verstöße werden geprüft (alle geschossenen Tore, Elfmeter, Rote Karten, Spielerverwechslung).
In den Ausführungsrichtlinien gibt es nur eine kleine Ausnahme, die aber hier nicht greift.
https://www.kicker.de/darum-war-die-wiederholung-des-chelsea-elfmeters-nicht-korrekt-940989/artikel
Mach mal die Gegenprobe. Bei faktisch jedem Elfer wird zu früh von beiden Mannschaften eingelaufen. Es müsste jedesmal (!) eine Wiederholung geben. Passiert aber sonst nicht.
Wiederholung Strafstoß - #92
Zitat von SpielbeobachterZitat von shagyouZitat von SpielbeobachterZitat von McSquarepants
Regelauszug der IFAB[...]
2. Spielentscheidende Entscheidungen/Vorfälle, für die eine Videoüberprüfung möglich ist
[...]
Kategorien von Entscheidungen/Vorfällen, die aufgrund möglicher klarer und offensichtlicher Fehlentscheidungen überprüft werden dürfen, oder schwerwiegenden übersehenen Vorfällen:
[...]
- Vergehen durch den Torhüter und/oder Schützen bei der Ausführung eines Strafstosses oder durch einen Angreifer oder Verteidiger, der direkt ins Spiel eingreift, wenn der Ball nach dem Strafstoss vom Torpfosten, von der Querlatte oder dem Torhüter zurückspringt
Ziemlich eindeutig, dass der Eingriff vom VAR korrekt war und auch die Entscheidung die richtige war.
Dann setze mal die [...] wieder ein, dann wirst Du merken, dass "Vergehen durch den Torhüter und oder Schützen etc" nur nach einer Torerzielung geprüft werden dürfen. Da Havertz aber verschossen hat, gab es kein Tor zu prüfen.
Wie verstehst du denn diesen extra Passus des IFAB (fett markiert) ?
Der Ball muss erst im Tor gewesen sein, dann zurück an den Pfosten springen und danach wieder im Spielfeld sein ?!
Ganz einfach. Das Tor kann natürlich auch nach erfolgloser Ausführung des Strafstoßes noch fallen.
Ich bezweifle doch stark, dass die IFAB hier mit einem Eigentor des Verteidigers rechnet...
Findest du denn gut, dass nach deiner Interpretation der Regel die Verteidiger quasi Narrenfreiheit haben ?!
Wiederholung Strafstoß - #93
Zitat von SpielbeobachterZitat von padroZitat von SpielbeobachterZitat von shagyouZitat von SpielbeobachterZitat von McSquarepants
Regelauszug der IFAB[...]
2. Spielentscheidende Entscheidungen/Vorfälle, für die eine Videoüberprüfung möglich ist
[...]
Kategorien von Entscheidungen/Vorfällen, die aufgrund möglicher klarer und offensichtlicher Fehlentscheidungen überprüft werden dürfen, oder schwerwiegenden übersehenen Vorfällen:
[...]
- Vergehen durch den Torhüter und/oder Schützen bei der Ausführung eines Strafstosses oder durch einen Angreifer oder Verteidiger, der direkt ins Spiel eingreift, wenn der Ball nach dem Strafstoss vom Torpfosten, von der Querlatte oder dem Torhüter zurückspringt
Ziemlich eindeutig, dass der Eingriff vom VAR korrekt war und auch die Entscheidung die richtige war.
Dann setze mal die [...] wieder ein, dann wirst Du merken, dass "Vergehen durch den Torhüter und oder Schützen etc" nur nach einer Torerzielung geprüft werden dürfen. Da Havertz aber verschossen hat, gab es kein Tor zu prüfen.
Wie verstehst du denn diesen extra Passus des IFAB (fett markiert) ?
Der Ball muss erst im Tor gewesen sein, dann zurück an den Pfosten springen und danach wieder im Spielfeld sein ?!
Ganz einfach. Das Tor kann natürlich auch nach erfolgloser Ausführung des Strafstoßes noch fallen.
Das ist ja unlogisch, wieso sollte ein Vergehen eines Torhüters nur überprüft werden, wenn es ein Tor gibt? Dann brauchst du ja nicht mehr prüfen, da trotz Vergehen es ein Tor gab. So würden ja Vegehen der Abwehrspieler oder Torhüters nie überprüft werden müssen.
Nein, das ist die Idee des VAR. Nur bestimmte Verstöße werden geprüft (alle geschossenen Tore, Elfmeter, Rote Karten, Spielerverwechslung).
In den Ausführungsrichtlinien gibt es nur eine kleine Ausnahme, die aber hier nicht greift.
https://www.kicker.de/darum-war-die-wiederholung-des-chelsea-elfmeters-nicht-korrekt-940989/artikel
Mach mal die Gegenprobe. Bei faktisch jedem Elfer wird zu früh von beiden Mannschaften eingelaufen. Es müsste jedesmal (!) eine Wiederholung geben. Passiert aber sonst nicht.
Na die kleine Ausnahme ist schon wichtig und eine andere Aussage als deine. Weil sie eben nicht den Schluss zulässt, dass nur bei Tor überprüft werden darf. Die Gegenprobe würde auch ergeben, dass bei einem Treffer das Reinlaufen nicht beachtet werden würde, weil auch da so gut wie nie wiederholt wird.
Ob die Ausnahme greift, fehlen mir die Bilder, ob wirklich kein Angreifer der spielberechtigt gewesen wäre, eingreifen konnte. Es waren ja 5-6 Dortmunder und 3-4 Chelseaspieler, die zu früh drin waren und alle nicht hätten eingreifen dürfen. Daher kann ich gerade nicht sagen, wer da als nähstes wirklich hätte den Ball spielen dürfen und somit am Schuss gehindert wurden.
Wiederholung Strafstoß - #94
Zitat von padroZitat von SpielbeobachterZitat von padroZitat von SpielbeobachterZitat von shagyouZitat von SpielbeobachterZitat von McSquarepants
Regelauszug der IFAB[...]
2. Spielentscheidende Entscheidungen/Vorfälle, für die eine Videoüberprüfung möglich ist
[...]
Kategorien von Entscheidungen/Vorfällen, die aufgrund möglicher klarer und offensichtlicher Fehlentscheidungen überprüft werden dürfen, oder schwerwiegenden übersehenen Vorfällen:
[...]
- Vergehen durch den Torhüter und/oder Schützen bei der Ausführung eines Strafstosses oder durch einen Angreifer oder Verteidiger, der direkt ins Spiel eingreift, wenn der Ball nach dem Strafstoss vom Torpfosten, von der Querlatte oder dem Torhüter zurückspringt
Ziemlich eindeutig, dass der Eingriff vom VAR korrekt war und auch die Entscheidung die richtige war.
Dann setze mal die [...] wieder ein, dann wirst Du merken, dass "Vergehen durch den Torhüter und oder Schützen etc" nur nach einer Torerzielung geprüft werden dürfen. Da Havertz aber verschossen hat, gab es kein Tor zu prüfen.
Wie verstehst du denn diesen extra Passus des IFAB (fett markiert) ?
Der Ball muss erst im Tor gewesen sein, dann zurück an den Pfosten springen und danach wieder im Spielfeld sein ?!
Ganz einfach. Das Tor kann natürlich auch nach erfolgloser Ausführung des Strafstoßes noch fallen.
Das ist ja unlogisch, wieso sollte ein Vergehen eines Torhüters nur überprüft werden, wenn es ein Tor gibt? Dann brauchst du ja nicht mehr prüfen, da trotz Vergehen es ein Tor gab. So würden ja Vegehen der Abwehrspieler oder Torhüters nie überprüft werden müssen.
Nein, das ist die Idee des VAR. Nur bestimmte Verstöße werden geprüft (alle geschossenen Tore, Elfmeter, Rote Karten, Spielerverwechslung).
In den Ausführungsrichtlinien gibt es nur eine kleine Ausnahme, die aber hier nicht greift.
https://www.kicker.de/darum-war-die-wiederholung-des-chelsea-elfmeters-nicht-korrekt-940989/artikel
Mach mal die Gegenprobe. Bei faktisch jedem Elfer wird zu früh von beiden Mannschaften eingelaufen. Es müsste jedesmal (!) eine Wiederholung geben. Passiert aber sonst nicht.
Na die kleine Ausnahme ist schon wichtig und eine andere Aussage als deine. Weil sie eben nicht den Schluss zulässt, dass nur bei Tor überprüft werden darf. Die Gegenprobe würde auch ergeben, dass bei einem Treffer das Reinlaufen nicht beachtet werden würde, weil auch da so gut wie nie wiederholt wird.
Ob die Ausnahme greift, fehlen mir die Bilder, ob wirklich kein Angreifer der spielberechtigt gewesen wäre, eingreifen konnte. Es waren ja 5-6 Dortmunder und 3-4 Chelseaspieler, die zu früh drin waren und alle nicht hätten eingreifen dürfen. Daher kann ich gerade nicht sagen, wer da als nähstes wirklich hätte den Ball spielen dürfen und somit am Schuss gehindert wurden.
Dann stimmst du hier 'außer Konkurrenz' ab.
Wiederholung Strafstoß - #95
Zitat von Spielbeobachter
Nein, das ist die Idee des VAR. Nur bestimmte Verstöße werden geprüft (alle geschossenen Tore, Elfmeter, Rote Karten, Spielerverwechslung).
In den Ausführungsrichtlinien gibt es nur eine kleine Ausnahme, die aber hier nicht greift.
https://www.kicker.de/darum-war-die-wiederholung-des-chelsea-elfmeters-nicht-korrekt-940989/artikel
Mich stört ja an diesem Artikel von Lutz Wagner, das er
1. gar keine Regel nennt auf die er sich bezieht (IFAB kann es ja nicht sein)
und
2. er vergisst, dass der Schiedsrichter die Videoüberprüfung selbst einleiten kann ("der Schiedsrichter vermutet, einen schwerwiegenden Vorfall übersehen zu haben.").
Und es lässt sich vermuten, dass er genau dies getan hat, denn als der Ball im Aus war (Einwurf hätte gefolgt), lässt er das Spiel NICHT weiterlaufen sondern funkt direkt seinen VAR an. Dieser VAR kann sich in der Zeit ja nicht schon die Wiederholung angesehen haben!
Nach 45 Sekunden kriegt er dann erst eine Aussage vom VAR und zeigt erneut auf den Punkt.
Also für mich geht die Videoüberprüfung vom Schiedsrichter aus (was auf jeden Fall korrekt wäre) und ist für mich kein Eingriff vom VAR selbst (was vielleicht unerlaubt gewesen wäre).
Wiederholung Strafstoß - #96
Zitat von shagyouZitat von SpielbeobachterZitat von shagyouZitat von SpielbeobachterZitat von McSquarepants
Regelauszug der IFAB[...]
2. Spielentscheidende Entscheidungen/Vorfälle, für die eine Videoüberprüfung möglich ist
[...]
Kategorien von Entscheidungen/Vorfällen, die aufgrund möglicher klarer und offensichtlicher Fehlentscheidungen überprüft werden dürfen, oder schwerwiegenden übersehenen Vorfällen:
[...]
- Vergehen durch den Torhüter und/oder Schützen bei der Ausführung eines Strafstosses oder durch einen Angreifer oder Verteidiger, der direkt ins Spiel eingreift, wenn der Ball nach dem Strafstoss vom Torpfosten, von der Querlatte oder dem Torhüter zurückspringt
Ziemlich eindeutig, dass der Eingriff vom VAR korrekt war und auch die Entscheidung die richtige war.
Dann setze mal die [...] wieder ein, dann wirst Du merken, dass "Vergehen durch den Torhüter und oder Schützen etc" nur nach einer Torerzielung geprüft werden dürfen. Da Havertz aber verschossen hat, gab es kein Tor zu prüfen.
Wie verstehst du denn diesen extra Passus des IFAB (fett markiert) ?
Der Ball muss erst im Tor gewesen sein, dann zurück an den Pfosten springen und danach wieder im Spielfeld sein ?!
Ganz einfach. Das Tor kann natürlich auch nach erfolgloser Ausführung des Strafstoßes noch fallen.
Ich bezweifle doch stark, dass die IFAB hier mit einem Eigentor des Verteidigers rechnet...
Findest du denn gut, dass nach deiner Interpretation der Regel die Verteidiger quasi Narrenfreiheit haben ?!
Darum geht es doch nicht:
- Wenn der SR sieht, dass beide Parteien vorher reinrennen und verschossen wird-> Wiederholung.
- Wenn nur der VAR das erkennt, wird nur dann wiederholt, wenn der Verteidiger einen einschussbereiten Angreifer behindert.
Damit will man verhindern, dass vom VAR, je nach Lust und Laune, ein Eingriff erfolgt.
In der aktuellen Praxis wären doch sonst die meisten Strafstöße angreifbar.
Wiederholung Strafstoß - #97
Zitat von woscsnhZitat von shagyouZitat von SpielbeobachterZitat von shagyouZitat von SpielbeobachterZitat von McSquarepants
Regelauszug der IFAB[...]
2. Spielentscheidende Entscheidungen/Vorfälle, für die eine Videoüberprüfung möglich ist
[...]
Kategorien von Entscheidungen/Vorfällen, die aufgrund möglicher klarer und offensichtlicher Fehlentscheidungen überprüft werden dürfen, oder schwerwiegenden übersehenen Vorfällen:
[...]
- Vergehen durch den Torhüter und/oder Schützen bei der Ausführung eines Strafstosses oder durch einen Angreifer oder Verteidiger, der direkt ins Spiel eingreift, wenn der Ball nach dem Strafstoss vom Torpfosten, von der Querlatte oder dem Torhüter zurückspringt
Ziemlich eindeutig, dass der Eingriff vom VAR korrekt war und auch die Entscheidung die richtige war.
Dann setze mal die [...] wieder ein, dann wirst Du merken, dass "Vergehen durch den Torhüter und oder Schützen etc" nur nach einer Torerzielung geprüft werden dürfen. Da Havertz aber verschossen hat, gab es kein Tor zu prüfen.
Wie verstehst du denn diesen extra Passus des IFAB (fett markiert) ?
Der Ball muss erst im Tor gewesen sein, dann zurück an den Pfosten springen und danach wieder im Spielfeld sein ?!
Ganz einfach. Das Tor kann natürlich auch nach erfolgloser Ausführung des Strafstoßes noch fallen.
Ich bezweifle doch stark, dass die IFAB hier mit einem Eigentor des Verteidigers rechnet...
Findest du denn gut, dass nach deiner Interpretation der Regel die Verteidiger quasi Narrenfreiheit haben ?!
Darum geht es doch nicht:
- Wenn der SR sieht, dass beide Parteien vorher reinrennen und verschossen wird-> Wiederholung.
- Wenn nur der VAR das erkennt, wird nur dann wiederholt, wenn der Verteidiger einen einschussbereiten Angreifer behindert.
Damit will man verhindern, dass vom VAR, je nach Lust und Laune, ein Eingriff erfolgt.
In der aktuellen Praxis wären doch sonst die meisten Strafstöße angreifbar.
Das weiß ich ja.
Was hälst du denn von meinem Einwand das der Schiri selbst die VIdeoprüfung eingeleitet hat, siehe letzten Beitrag von mir ?
Wiederholung Strafstoß - #98
Zitat von shagyouZitat von woscsnhZitat von shagyouZitat von SpielbeobachterZitat von shagyouZitat von SpielbeobachterZitat von McSquarepants
Regelauszug der IFAB[...]
2. Spielentscheidende Entscheidungen/Vorfälle, für die eine Videoüberprüfung möglich ist
[...]
Kategorien von Entscheidungen/Vorfällen, die aufgrund möglicher klarer und offensichtlicher Fehlentscheidungen überprüft werden dürfen, oder schwerwiegenden übersehenen Vorfällen:
[...]
- Vergehen durch den Torhüter und/oder Schützen bei der Ausführung eines Strafstosses oder durch einen Angreifer oder Verteidiger, der direkt ins Spiel eingreift, wenn der Ball nach dem Strafstoss vom Torpfosten, von der Querlatte oder dem Torhüter zurückspringt
Ziemlich eindeutig, dass der Eingriff vom VAR korrekt war und auch die Entscheidung die richtige war.
Dann setze mal die [...] wieder ein, dann wirst Du merken, dass "Vergehen durch den Torhüter und oder Schützen etc" nur nach einer Torerzielung geprüft werden dürfen. Da Havertz aber verschossen hat, gab es kein Tor zu prüfen.
Wie verstehst du denn diesen extra Passus des IFAB (fett markiert) ?
Der Ball muss erst im Tor gewesen sein, dann zurück an den Pfosten springen und danach wieder im Spielfeld sein ?!
Ganz einfach. Das Tor kann natürlich auch nach erfolgloser Ausführung des Strafstoßes noch fallen.
Ich bezweifle doch stark, dass die IFAB hier mit einem Eigentor des Verteidigers rechnet...
Findest du denn gut, dass nach deiner Interpretation der Regel die Verteidiger quasi Narrenfreiheit haben ?!
Darum geht es doch nicht:
- Wenn der SR sieht, dass beide Parteien vorher reinrennen und verschossen wird-> Wiederholung.
- Wenn nur der VAR das erkennt, wird nur dann wiederholt, wenn der Verteidiger einen einschussbereiten Angreifer behindert.
Damit will man verhindern, dass vom VAR, je nach Lust und Laune, ein Eingriff erfolgt.
In der aktuellen Praxis wären doch sonst die meisten Strafstöße angreifbar.
Das weiß ich ja.
Was hälst du denn von meinem Einwand das der Schiri selbst die VIdeoprüfung eingeleitet hat, siehe letzten Beitrag von mir ?
Könnte sein. Darf er ja. Aber auch das ist eine Spekulation.
Wiederholung Strafstoß - #99
Zitat von woscsnhZitat von padroZitat von SpielbeobachterZitat von padroZitat von SpielbeobachterZitat von shagyouZitat von SpielbeobachterZitat von McSquarepants
Regelauszug der IFAB[...]
2. Spielentscheidende Entscheidungen/Vorfälle, für die eine Videoüberprüfung möglich ist
[...]
Kategorien von Entscheidungen/Vorfällen, die aufgrund möglicher klarer und offensichtlicher Fehlentscheidungen überprüft werden dürfen, oder schwerwiegenden übersehenen Vorfällen:
[...]
- Vergehen durch den Torhüter und/oder Schützen bei der Ausführung eines Strafstosses oder durch einen Angreifer oder Verteidiger, der direkt ins Spiel eingreift, wenn der Ball nach dem Strafstoss vom Torpfosten, von der Querlatte oder dem Torhüter zurückspringt
Ziemlich eindeutig, dass der Eingriff vom VAR korrekt war und auch die Entscheidung die richtige war.
Dann setze mal die [...] wieder ein, dann wirst Du merken, dass "Vergehen durch den Torhüter und oder Schützen etc" nur nach einer Torerzielung geprüft werden dürfen. Da Havertz aber verschossen hat, gab es kein Tor zu prüfen.
Wie verstehst du denn diesen extra Passus des IFAB (fett markiert) ?
Der Ball muss erst im Tor gewesen sein, dann zurück an den Pfosten springen und danach wieder im Spielfeld sein ?!
Ganz einfach. Das Tor kann natürlich auch nach erfolgloser Ausführung des Strafstoßes noch fallen.
Das ist ja unlogisch, wieso sollte ein Vergehen eines Torhüters nur überprüft werden, wenn es ein Tor gibt? Dann brauchst du ja nicht mehr prüfen, da trotz Vergehen es ein Tor gab. So würden ja Vegehen der Abwehrspieler oder Torhüters nie überprüft werden müssen.
Nein, das ist die Idee des VAR. Nur bestimmte Verstöße werden geprüft (alle geschossenen Tore, Elfmeter, Rote Karten, Spielerverwechslung).
In den Ausführungsrichtlinien gibt es nur eine kleine Ausnahme, die aber hier nicht greift.
https://www.kicker.de/darum-war-die-wiederholung-des-chelsea-elfmeters-nicht-korrekt-940989/artikel
Mach mal die Gegenprobe. Bei faktisch jedem Elfer wird zu früh von beiden Mannschaften eingelaufen. Es müsste jedesmal (!) eine Wiederholung geben. Passiert aber sonst nicht.
Na die kleine Ausnahme ist schon wichtig und eine andere Aussage als deine. Weil sie eben nicht den Schluss zulässt, dass nur bei Tor überprüft werden darf. Die Gegenprobe würde auch ergeben, dass bei einem Treffer das Reinlaufen nicht beachtet werden würde, weil auch da so gut wie nie wiederholt wird.
Ob die Ausnahme greift, fehlen mir die Bilder, ob wirklich kein Angreifer der spielberechtigt gewesen wäre, eingreifen konnte. Es waren ja 5-6 Dortmunder und 3-4 Chelseaspieler, die zu früh drin waren und alle nicht hätten eingreifen dürfen. Daher kann ich gerade nicht sagen, wer da als nähstes wirklich hätte den Ball spielen dürfen und somit am Schuss gehindert wurden.
Dann stimmst du hier 'außer Konkurrenz' ab.
Nach dem du gestern schon erklärt hast, was ich meine, jetzt auch noch, was ich tue. Danke, musst du aber nicht machen.
Wiederholung Strafstoß - #100
Zitat von woscsnhZitat von shagyouZitat von woscsnhZitat von shagyouZitat von SpielbeobachterZitat von shagyouZitat von SpielbeobachterZitat von McSquarepants
Regelauszug der IFAB[...]
2. Spielentscheidende Entscheidungen/Vorfälle, für die eine Videoüberprüfung möglich ist
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Kategorien von Entscheidungen/Vorfällen, die aufgrund möglicher klarer und offensichtlicher Fehlentscheidungen überprüft werden dürfen, oder schwerwiegenden übersehenen Vorfällen:
[...]
- Vergehen durch den Torhüter und/oder Schützen bei der Ausführung eines Strafstosses oder durch einen Angreifer oder Verteidiger, der direkt ins Spiel eingreift, wenn der Ball nach dem Strafstoss vom Torpfosten, von der Querlatte oder dem Torhüter zurückspringt
Ziemlich eindeutig, dass der Eingriff vom VAR korrekt war und auch die Entscheidung die richtige war.
Dann setze mal die [...] wieder ein, dann wirst Du merken, dass "Vergehen durch den Torhüter und oder Schützen etc" nur nach einer Torerzielung geprüft werden dürfen. Da Havertz aber verschossen hat, gab es kein Tor zu prüfen.
Wie verstehst du denn diesen extra Passus des IFAB (fett markiert) ?
Der Ball muss erst im Tor gewesen sein, dann zurück an den Pfosten springen und danach wieder im Spielfeld sein ?!
Ganz einfach. Das Tor kann natürlich auch nach erfolgloser Ausführung des Strafstoßes noch fallen.
Ich bezweifle doch stark, dass die IFAB hier mit einem Eigentor des Verteidigers rechnet...
Findest du denn gut, dass nach deiner Interpretation der Regel die Verteidiger quasi Narrenfreiheit haben ?!
Darum geht es doch nicht:
- Wenn der SR sieht, dass beide Parteien vorher reinrennen und verschossen wird-> Wiederholung.
- Wenn nur der VAR das erkennt, wird nur dann wiederholt, wenn der Verteidiger einen einschussbereiten Angreifer behindert.
Damit will man verhindern, dass vom VAR, je nach Lust und Laune, ein Eingriff erfolgt.
In der aktuellen Praxis wären doch sonst die meisten Strafstöße angreifbar.
Das weiß ich ja.
Was hälst du denn von meinem Einwand das der Schiri selbst die VIdeoprüfung eingeleitet hat, siehe letzten Beitrag von mir ?
Könnte sein. Darf er ja. Aber auch das ist eine Spekulation.
Nur das die Beweiskraft halt andersherum liegt.
Sprich, die die hier eine Fehlentscheidung des Schiedsrichtergespann öffentlich kundtun, wie Lutz Wagner, müssten beweisen, dass die Videoprüfung bzw Korrektur eigenmächtig vom VAR ausging.
Schon traurig das dieser Schiri-Experte das nicht weiß....
Voting-Teilnehmer
07.03.2023 21:00
Schiedsrichter
Statistik von Danny Makkelie
Aufstellung
Arrizabalaga
Fofana
James
Sterling 83.
Koulibaly
Fernández 87.
João Félix 67.
Cucurella
Kovacic 83.
Chilwell
Can
64. Özcan
Schlotterbeck
Wolf
Reus
77. Haller
Meyer
Guerreiro
5. Brandt
Bellingham
Zakaria 87.
Pulisic 83.
Loftus-Cheek 83.
64. Bynoe-Gittens
5. Reyna