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14.08.2015 11:43 Uhr | Quelle: dpa / WahreTabelle

Leipzig gewinnt am „grünen Tisch“

Kein Wiederholungsspiel im DFB-Pokal – Urteil gegen Osnabrück separat.

Petersen / Osnabrück
Quelle: Imago Sportfoto / Archivbild
Schiedsrichter Martin Petersen (r.) nach dem verhängnisvollen Feuerzeugwurf. Links: Der Leipziger Willi Orban.

Wenn am Freitagabend im Anschluss an das Bundesliga-Eröffnungsspiel FC Bayern München – Hamburger SV in der ARD die zweite Runde ausgelost wird, ist auch RB Leipzig mit dabei. Der Zweitligist zog am Freitag am „grünen Tisch“ in die nächste Spielrunde ein. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wertete das 0:1 der Leipziger beim Drittligisten VfL Osnabrück, das am Montagabend nach 71 Minuten nach einem Feuerzeugwurf auf Schiedsrichter Martin Petersen (Stuttgart/WahreTabelle berichtete) abgebrochen worden war, erwartungsgemäß mit 2:0 für die Sachsen.

„Gemäß der für alle Vereine geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den VfL Osnabrück mit 0:2 als verloren zu werten, da der Verein für seine Zuschauer verantwortlich ist und das Verschulden der Zuschauer dem Verein zuzurechnen ist“, erläuterte Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, das am Freitagvormittag ausgesprochene Urteil. „Ein Wiederholungsspiel oder ein Nachspielen der letzten 20 Minuten ist daher nicht möglich“, erklärte Lorenz.

RB Leipzig hatte am Dienstag in einer schriftlichen Stellungnahme von sich aus ein Wiederholungsspiel angeboten. Lorenz dazu gegenüber der Nachrichtenagentur dpa: „Würden wir auf dieses Angebot eingehen, so wäre dies gleichbedeutend mit dem Verlust jeder Rechtssicherheit. Die Gestaltung eines Wettbewerbs kann nicht vom Goodwill einzelner Vereine abhängig sein.“ Über etwaige Sanktionen gegen den VfL Osnabrück wegen des den Spielabbruch auslösenden Vorfalls wird das DFB-Sportgericht nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss gesondert entscheiden.

„Das durch das DFB-Sportgericht gefällte Urteil akzeptieren wir, fokussieren uns nun aber auf unser Braunschweig-Spiel“, kommentierte der RB-Vorstandsvorsitzende am Oliver Mintzlaff am Freitagmittag die Entscheidung, „wir haben uns mit Nachdruck für ein Wiederholungsspiel eingesetzt, denn es war unser Ziel, sportlich in die nächste Runde einzuziehen.“

In der Vergangenheit hatte der DFB in ähnlichen Fällen das gleiche Urteil gefällt. 2011 wurde Schalke 04 zum 2:0-Sieger im Bundesligaspiel beim FC St. Pauli erklärt. Die Partie war abgebrochen worden, nachdem der Schiedsrichter-Assistent von einem vollen Bierbecher im Nacken getroffen worden war. Das gleiche Vorkommnis hatte sich 2006 im DFB-Pokalspiel Stuttgarter Kickers gegen Hertha BSC ereignet. Die Berliner wurden am „grünen Tisch“ zum Sieger erklärt. (dpa / cge).

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„Gemäß der für alle Vereine geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den VfL Osnabrück mit 0:2 als verloren zu werten, da der Verein für seine Zuschauer verantwortlich ist und das Verschulden der Zuschauer dem Verein zuzurechnen ist“, erläuterte Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, das am Freitagvormittag ausgesprochene Urteil. „Ein Wiederholungsspiel oder ein Nachspielen der letzten 20 Minuten ist daher nicht möglich“, erklärte Lorenz.

RB Leipzig hatte am Dienstag in einer schriftlichen Stellungnahme von sich aus ein Wiederholungsspiel angeboten. Lorenz dazu gegenüber der Nachrichtenagentur dpa: „Würden wir auf dieses Angebot eingehen, so wäre dies gleichbedeutend mit dem Verlust jeder Rechtssicherheit. Die Gestaltung eines Wettbewerbs kann nicht vom Goodwill einzelner Vereine abhängig sein.“ Über etwaige Sanktionen gegen den VfL Osnabrück wegen des den Spielabbruch auslösenden Vorfalls wird das DFB-Sportgericht nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss gesondert entscheiden.

„Das durch das DFB-Sportgericht gefällte Urteil akzeptieren wir, fokussieren uns nun aber auf unser Braunschweig-Spiel“, kommentierte der RB-Vorstandsvorsitzende am Oliver Mintzlaff am Freitagmittag die Entscheidung, „wir haben uns mit Nachdruck für ein Wiederholungsspiel eingesetzt, denn es war unser Ziel, sportlich in die nächste Runde einzuziehen.“

In der Vergangenheit hatte der DFB in ähnlichen Fällen das gleiche Urteil gefällt. 2011 wurde Schalke 04 zum 2:0-Sieger im Bundesligaspiel beim FC St. Pauli erklärt. Die Partie war abgebrochen worden, nachdem der Schiedsrichter-Assistent von einem vollen Bierbecher im Nacken getroffen worden war. Das gleiche Vorkommnis hatte sich 2006 im DFB-Pokalspiel Stuttgarter Kickers gegen Hertha BSC ereignet. Die Berliner wurden am „grünen Tisch“ zum Sieger erklärt. (dpa / cge).

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