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04.06.2020 14:39 Uhr | Quelle: WahreTabelle

Schiedsrichterball: Politisch oder korrekt?

Das Ermittlungsverfahren des DFB gegen Sancho, McKennie, Thuram und Hakimi

Johannes Gründel
Johannes Gründel
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Quelle: imago images
Dortmunds Sancho zeigte sich im Spiel gegen Parderborn solidarisch mit den Demonstranten in den USA

Johannes Gründel
Johannes Gründel

Schalkes Weston McKennie, Kölns Anthony Modeste, Gladbachs Marcus Thuram sowie die beiden Dortmunder Jadon Sancho und Achraf Hakimi: Fünf Bundesliga-Profis wurden Kern einer Debatte, da sie sich mit Kleidung oder Gesten solidarisch gegenüber dem in den USA mutmaßlich getöteten George Floyd zeigten. McKennie trug einen Trauerflor mit der Aufschrift „Justice for George“, Sancho und Hakimi zeigten Unterziehshirts mit derselben Botschaft, Thuram kniete beim Torjubel in Anlehnung an US-Quarterback Colin Kaepernick nieder und Modeste zeigte beim Montagsspiel ebenfalls seine Solidarität.

Debatte um Ermittlungen

Die Debatte entzündete sich, als Montagmittags durchsickerte, dass der DFB gegen McKennie, Thuram, Sancho und Hakimi ermittelt und die Protestaktion „eingehend“ prüft. Die Kernaussage der öffentlichen Meinung war schnell klar: Es kann ja wohl nicht sein, dass jemand für eine Botschaft gegen Rassismus bestraft wird. Union Berlins Geschäftsführer Oliver Ruhnert wird mit den Worten zitiert: „Wenn der Kontrollausschuss dagegen ermittelt, dann muss man sich fragen, ob wir noch die gleichen Werte haben. Es geht um ein globales Thema: dem Nein zu Rassismus." 

Verfahrensstadien und das Verhältnis vom Fußball zu Politik

Die Debatte lief etwas aus dem Ruder, weil drei Verfahrensstadien miteinander vermengt werden: Zunächst gibt es – etwas verkürzt ausgedrückt – die Ermittlung, anschließend die Anklageerhebung und in einem dritten Schritt erst folgt die Bestrafung. Der Kontrollausschuss muss, ähnlich wie die Staatsanwaltschaft im zivilen Leben, ermitteln, sobald Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die Regeln oder Statuten vorliegt. Dabei versteht der DFB sich und den ganzen Fußball traditionell als unpolitisch. Das ist einerseits verständlich, da der Fußball Menschen unabhängig von ihrer politischen Einstellung verbinden soll. Andererseits zieht sich der Fußball damit etwas aus der gesellschaftlichen Verantwortung – ein Problem, dessen sich der DFB allerdings bewusst ist und dem er gegensteuert. Manchmal nimmt dieses Neutralisieren schon absurde Züge an, wie bei einem Junioren-Länderspiel am Hamburger Millerntor, als die Aufschrift „Kein Fußball den Faschisten“ so überhängt wurde, dass nur noch „Kein Fußball“ zu lesen war.

Für den Kontrollausschuss aber besonders wichtig: In Regel 4 (Ausrüstung der Spieler) steht unter Unterpunkt 5 (Slogans, Botschaften, Bilder und Werbung) „Die Ausrüstung darf keine politischen, religiösen oder persönlichen Slogans, Botschaften oder Bilder aufweisen. Spieler dürfen keine Unterwäsche mit politischen, religiösen oder persönlichen Slogans, Botschaften oder Bildern oder Werbeaufschriften mit Ausnahme des Herstellerlogos zur Schau stellen.“ In der weiteren Erläuterung weist das Regelwerk darauf hin, dass der Begriff „politisch“ weniger klar als „religiös“ oder „persönlich“ sei. „In jedem Fall unzulässig“ seien aber Botschaften mit Bezug auf „jegliche lebende oder verstorbene Person (außer ihr Name ist Teil des offiziellen Wettbewerbsnamens)“. Und das ist eindeutig: Die Botschaften verstießen gegen Regel 4. Folglich blieb dem Kontrollausschuss keine andere Wahl als zu ermitteln.

Rassismusbekämpfung als satzungsgemäße Aufgabe des DFB

Gleichzeitig schreibt sich der DFB aber auch den Kampf gegen Rassismus auf seine Fahnen. § 4 Zf. 2 lit. d) der DFB-Satzung legt fest, dass Teil des Satzungszwecks des DFB „die Förderung von Integration und Vielfalt sowie die Verhinderung und Beseitigung von Diskriminierung, insbesondere mit Blick auf die soziale oder ethnische Herkunft oder eine behauptete ‚Rasse‘“ sei. Der DFB hat also die Aufgabe, Rassismus zu bekämpfen. Diese Vorschrift gibt dem Kontrollausschuss die Möglichkeit, auf eine Anklageerhebung zu verzichten. Bestimmt sind den zuständigen Personen an der Otto-Fleck-Schneise in Frankfurt Steine vom Herzen gefallen, als auch die FIFA signalisierte, dass sie keine Bestrafung sehen will. Das erleichterte die Entscheidung, das Verfahren ohne Anklage einzustellen, sicherlich deutlich.

Schiedsrichter und Botschaften

Und wie gehen Schiedsrichter mit einer solchen Situation um? Die Bestrafung einer solchen Botschaft fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Unparteiischen. Hier statuiert Regel 4 eindeutig: „Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung wird der Spieler und/oder das Team durch den Wettbewerbsorganisator, den nationalen Fußballverband oder die FIFA sanktioniert.“ (Hervorhebung durch den Kolumnisten). Die Aufgabe der Schiedsrichter beschränkt sich also darauf, den Sachverhalt dem Verband zur Meldung zu bringen, sprich: einen Sonderbericht anzufertigen. Natürlich sollte der Schiedsrichter auch präventiv eingreifen, wenn ihm ein sich anbahnendes Vergehen auffällt. So erklärt sich auch, warum Felix Zwayer McKennie vor dem Spiel darum bat, die Binde abzunehmen. McKennie weigerte sich und Zwayer wurde an dieser Stelle zu Recht nicht weiter tätig. Im Gegensatz zu McKennie wurde Sancho von Schiedsrichter Daniel Siebert dagegen verwarnt. Grund für diese Bestrafung war allerdings nicht das Zeigen der Botschaft an sich, sondern der Umstand, dass Sancho hierzu sein Trikot ausgezogen hatte. Hätte er wie Hakimi das Trikot nur hochgezogen und dabei die Grenze, die beim Kinn liegt, nicht überschritten, wäre auch er ohne persönliche Strafe davongekommen. Und auch wenn die FIFA sich gegen Bestrafungen für solche Botschaften ausgesprochen hat: Trikotausziehen wird auch weiterhin eine Verwarnung nach sich ziehen.

Nach den Misstönen, die durch die in meinen Augen verfrühte Debatte um die bloße Ermittlung entstanden ist, kann man sich jetzt wieder dem eigentlichen Problem, nämlich dem strukturellen Rassismus, der nicht nur in den Vereinigten Staaten, sondern auch in unserem Land noch existiert, widmen. Die von Oliver Ruhnert gestellte Wertfrage kann man also mit „Ja, wir haben noch die gleichen Werte“ beantworten. Und das ist auch gut so.

Schalkes Weston McKennie, Kölns Anthony Modeste, Gladbachs Marcus Thuram sowie die beiden Dortmunder Jadon Sancho und Achraf Hakimi: Fünf Bundesliga-Profis wurden Kern einer Debatte, da sie sich mit Kleidung oder Gesten solidarisch gegenüber dem in den USA mutmaßlich getöteten George Floyd zeigten. McKennie trug einen Trauerflor mit der Aufschrift „Justice for George“, Sancho und Hakimi zeigten Unterziehshirts mit derselben Botschaft, Thuram kniete beim Torjubel in Anlehnung an US-Quarterback Colin Kaepernick nieder und Modeste zeigte beim Montagsspiel ebenfalls seine Solidarität.

Debatte um Ermittlungen

Die Debatte entzündete sich, als Montagmittags durchsickerte, dass der DFB gegen McKennie, Thuram, Sancho und Hakimi ermittelt und die Protestaktion „eingehend“ prüft. Die Kernaussage der öffentlichen Meinung war schnell klar: Es kann ja wohl nicht sein, dass jemand für eine Botschaft gegen Rassismus bestraft wird. Union Berlins Geschäftsführer Oliver Ruhnert wird mit den Worten zitiert: „Wenn der Kontrollausschuss dagegen ermittelt, dann muss man sich fragen, ob wir noch die gleichen Werte haben. Es geht um ein globales Thema: dem Nein zu Rassismus." 

Verfahrensstadien und das Verhältnis vom Fußball zu Politik

Die Debatte lief etwas aus dem Ruder, weil drei Verfahrensstadien miteinander vermengt werden: Zunächst gibt es – etwas verkürzt ausgedrückt – die Ermittlung, anschließend die Anklageerhebung und in einem dritten Schritt erst folgt die Bestrafung. Der Kontrollausschuss muss, ähnlich wie die Staatsanwaltschaft im zivilen Leben, ermitteln, sobald Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die Regeln oder Statuten vorliegt. Dabei versteht der DFB sich und den ganzen Fußball traditionell als unpolitisch. Das ist einerseits verständlich, da der Fußball Menschen unabhängig von ihrer politischen Einstellung verbinden soll. Andererseits zieht sich der Fußball damit etwas aus der gesellschaftlichen Verantwortung – ein Problem, dessen sich der DFB allerdings bewusst ist und dem er gegensteuert. Manchmal nimmt dieses Neutralisieren schon absurde Züge an, wie bei einem Junioren-Länderspiel am Hamburger Millerntor, als die Aufschrift „Kein Fußball den Faschisten“ so überhängt wurde, dass nur noch „Kein Fußball“ zu lesen war.

Für den Kontrollausschuss aber besonders wichtig: In Regel 4 (Ausrüstung der Spieler) steht unter Unterpunkt 5 (Slogans, Botschaften, Bilder und Werbung) „Die Ausrüstung darf keine politischen, religiösen oder persönlichen Slogans, Botschaften oder Bilder aufweisen. Spieler dürfen keine Unterwäsche mit politischen, religiösen oder persönlichen Slogans, Botschaften oder Bildern oder Werbeaufschriften mit Ausnahme des Herstellerlogos zur Schau stellen.“ In der weiteren Erläuterung weist das Regelwerk darauf hin, dass der Begriff „politisch“ weniger klar als „religiös“ oder „persönlich“ sei. „In jedem Fall unzulässig“ seien aber Botschaften mit Bezug auf „jegliche lebende oder verstorbene Person (außer ihr Name ist Teil des offiziellen Wettbewerbsnamens)“. Und das ist eindeutig: Die Botschaften verstießen gegen Regel 4. Folglich blieb dem Kontrollausschuss keine andere Wahl als zu ermitteln.

Rassismusbekämpfung als satzungsgemäße Aufgabe des DFB

Gleichzeitig schreibt sich der DFB aber auch den Kampf gegen Rassismus auf seine Fahnen. § 4 Zf. 2 lit. d) der DFB-Satzung legt fest, dass Teil des Satzungszwecks des DFB „die Förderung von Integration und Vielfalt sowie die Verhinderung und Beseitigung von Diskriminierung, insbesondere mit Blick auf die soziale oder ethnische Herkunft oder eine behauptete ‚Rasse‘“ sei. Der DFB hat also die Aufgabe, Rassismus zu bekämpfen. Diese Vorschrift gibt dem Kontrollausschuss die Möglichkeit, auf eine Anklageerhebung zu verzichten. Bestimmt sind den zuständigen Personen an der Otto-Fleck-Schneise in Frankfurt Steine vom Herzen gefallen, als auch die FIFA signalisierte, dass sie keine Bestrafung sehen will. Das erleichterte die Entscheidung, das Verfahren ohne Anklage einzustellen, sicherlich deutlich.

Schiedsrichter und Botschaften

Und wie gehen Schiedsrichter mit einer solchen Situation um? Die Bestrafung einer solchen Botschaft fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Unparteiischen. Hier statuiert Regel 4 eindeutig: „Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung wird der Spieler und/oder das Team durch den Wettbewerbsorganisator, den nationalen Fußballverband oder die FIFA sanktioniert.“ (Hervorhebung durch den Kolumnisten). Die Aufgabe der Schiedsrichter beschränkt sich also darauf, den Sachverhalt dem Verband zur Meldung zu bringen, sprich: einen Sonderbericht anzufertigen. Natürlich sollte der Schiedsrichter auch präventiv eingreifen, wenn ihm ein sich anbahnendes Vergehen auffällt. So erklärt sich auch, warum Felix Zwayer McKennie vor dem Spiel darum bat, die Binde abzunehmen. McKennie weigerte sich und Zwayer wurde an dieser Stelle zu Recht nicht weiter tätig. Im Gegensatz zu McKennie wurde Sancho von Schiedsrichter Daniel Siebert dagegen verwarnt. Grund für diese Bestrafung war allerdings nicht das Zeigen der Botschaft an sich, sondern der Umstand, dass Sancho hierzu sein Trikot ausgezogen hatte. Hätte er wie Hakimi das Trikot nur hochgezogen und dabei die Grenze, die beim Kinn liegt, nicht überschritten, wäre auch er ohne persönliche Strafe davongekommen. Und auch wenn die FIFA sich gegen Bestrafungen für solche Botschaften ausgesprochen hat: Trikotausziehen wird auch weiterhin eine Verwarnung nach sich ziehen.

Nach den Misstönen, die durch die in meinen Augen verfrühte Debatte um die bloße Ermittlung entstanden ist, kann man sich jetzt wieder dem eigentlichen Problem, nämlich dem strukturellen Rassismus, der nicht nur in den Vereinigten Staaten, sondern auch in unserem Land noch existiert, widmen. Die von Oliver Ruhnert gestellte Wertfrage kann man also mit „Ja, wir haben noch die gleichen Werte“ beantworten. Und das ist auch gut so.

12.06.2020 18:00


ChrisU


Greuther Fürth-FanGreuther Fürth-Fan


Mitglied seit: 15.06.2014

Aktivität:
Beiträge: 40

Unpolitisch ist Illusion

Es ist eine Illusion, dass der Fußball unpolitisch ist. Allein was auf den Trickots und an den Banden an Werbung hängt, ist jeweils ein politisches Signal. Sei es dafür, dass Massentierhaltung OK ist, oder dass MIV eine Mobilitätsform ist, die OK ist oder zuckerhaltige Getränke OK seien. All dies entspricht absolut nicht meiner politischen Einstellung. ...

Und es ist OK, wenn jemand eine andere politische Einstellung hat. Argument, Gegenargument, so gehört sich das.

Aber es ist nicht OK, wenn der DFB behauptet, er wäre unpolitisch, aber wenn eine Firma genug zahlt, dann ist es plötzlich OK. Eine Firma darf ihre subtilen politischen Botschaften ins Stadion bringen, aber Fans und Spieler nicht. Das ist doch absurd.

Nichts desto trotz dürfte die Analyse voll ins Schwarze getroffen haben. Ich wollte nur mal darauf hinweisen, dass ich die Regelungen so, wie sie sind, quatsch finde.


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06.06.2020 11:22


DonkeyShot


1860 München-Fan1860 München-Fan


Mitglied seit: 15.02.2015

Aktivität:
Beiträge: 453

Ich freue mich schon auf die Reaktion des DFB, wenn es das nächste Mal Bekundungen bzw. Solidarität für Hong Kong, Uiguren, Tibet o.Ä. geben wird...

Wo waren eigentlich die ganzen - plötzlich jetzt so politisch aufgeklärt mündigen - Profis bei Eric Garner, Michael Brown, Laquan McDonald, Tamir Rice, Walter Scott, Freddie Gray, Breonna Taylor, ... ?

Erst wenn es "alle" machen, macht man selbst plötzlich mit, keiner will schließlich so "enden" wil Kaepernik...


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05.06.2020 02:00


Tttrdd


Eintr. Frankfurt-FanEintr. Frankfurt-Fan


Mitglied seit: 05.03.2020

Aktivität:
Beiträge: 439

Man muss hier aber differenzieren: Zwischen den Zeichen gegen Rassismus wie bspw. von Thuram und den klar politischen Botschaften von Sancho, McKennie und Co.

So sehr ich die Aussagen an sich unterstütze, damit schießen sich die Verbände gerade die Eigentore, die man mit der Regelung eigentlich verhindern wollte.


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