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29.08.2013 19:24 Uhr | Quelle: WahreTabelle.de

Schiedsrichterball: Schafft klare Verhältnisse!

Kolumne: Johannes Gründel erklärt bei WahreTabelle.de strittige Szenen der Bundesliga und das Regelwerk.

Johannes Gründel
Johannes Gründel
Dr. Brych / Leverkusen
Quelle: GettyImages
Eine einheitliche Handspiel-Regelung würde Diskussionen wie die zwischen den Gladbachern und Schiedsrichter Dr. Felix Brych wohl beenden...

Johannes Gründel
Johannes Gründel

Das leidige Thema „Handspiel“ ist spätestens seit dem letzten Samstag mal wieder Kern sämtlicher Diskussionen.

FIFA-Referee Dr. Felix Brych entschied in der 23. Minuten beim Spiel zwischen Bayer 04 Leverkusen gegen Borussia Mönchengladbach (4:2) auf Handelfmeter – Gladbachs Juan Arango war der Ball von hinten an den Arm, der sich oberhalb des Kopfes befand, gespielt worden, was Deutschlands Top-Schiedsrichter als strafbares Handspiel deutete. Aus meiner Sicht war diese Entscheidung aufgrund der unnatürlichen Handhaltung und der Tatsache, dass dieses Anspiel nicht völlig unvorhersehbar kam, in Ordnung. Nur hätte ich - wie mittlerweile bei der Mehrheit der strittigen Handspiele - auch eine gegenteilige Entscheidung akzeptiert.

Genau hier liegt das Problem. Das Handspiel als solches ist viel zu schwammig im Regelwerk formuliert, bei derselben Szene ist eigentlich immer alles vertretbar. Das ist liegt nicht im Interesse der Spieler, der Fans und ganz sicher nicht in dem der Schiedsrichter. In der DFB-Schiedsrichterzeitung 01/2010 – da es in den letzten dreieinhalb Jahren bei der Frage nach dem strafbaren Handspiel keine nennenswerten Regeländerungen gab, ist diese auch noch verwendbar – beschreibt Volker Roth zunächst Kriterien für ein nicht-strafbares Handspiel: „Kriterien, die den Schiedsrichter zur Auslegung „unabsichtlich“ veranlassen sind: Der Spieler wird von hinten angeschossen.“ (S. 6), nur um drei Seiten später anhand einer Szene, an der übrigens wieder Arango beteiligt war, diesmal aber nicht als Handspielender: „Compper sah den Ball überhaupt nicht kommen, da er Arango bereits den Rücken zugewandt hatte. Das spricht eigentlich für ein unabsichtliches Handspiel. Da der Abwehrspieler sich aber bereits in der Abwärtsbewegung befand und dennoch seine Arme fast wie ein Fallschirmspringer vom Körper weg hielt, war dies keine „normale“ Haltung mehr, Strafstoß die eigentliche Konsequenz.“ (S.9)

Ähnlich widersprüchlich verhält sich Herbert Fandel: In der Schiedsrichterzeitung 4/2013 benennt er als offizielles Kriterium für absichtliches Handspiel unter anderem: „Drittens, wenn die Hand- beziehungsweise die Armhaltung unnatürlich ist, zum Beispiel der Arm über dem Kopf ist.“ (S. 13)." Andererseits gibt er öffentlich zu, dass die Entscheidung von Brych - genau wie die von Felix Zwayer beim Spiel Nürnberg-Freiburg, die dieses Kriterium eigentlich erfüllt - eine Fehlentscheidung war. Somit kann man bei ein und derselben Szene anhand der gleichen Quelle und je nachdem welchen Teil der Aussage man betrachtet, vermeintlich klare Beweise für eine zwingende Fehlentscheidung oder für eine zwingend korrekte Entscheidung finden. Also ist diese Szene folglich gleichzeitig als „zwingender Elfmeter“ und als „zwingendes Weiterspielen“ zu ahnden. Sowas funktioniert vielleicht beim berühmten Hornberger Schießen, aber nicht im Fußball. Daher mein dringender Appell an die Verbände: Schafft endlich klare Verhältnisse bei der Regelung zum Thema ,,Handspiel"!

Vor dem Fernseher oder im Stadion kann man das natürlich immer leicht sagen, ohne dass man mit konstruktiven Vorschlägen in der Bringschuld ist. Deshalb möchte ich an dieser Stelle solche auch vorlegen: Zunächst halte ich es für sinnvoll, den Begriff „Absicht“ aus dem Regelwerk zu streichen. Dieser führt nur zu Verwirrungen, da er nicht deckungsgleich mit dem umgangssprachlichen Absichtsbegriff ist, sondern auch unter Umständen fahrlässiges Handspiel einschließt. Stattdessen wäre der Begriff „strafbares Handspiel“ besser. Anschließend könnte man dieses „strafbare Handspiel“ definieren als „vorsätzliches oder unter folgenden Umständen fahrlässiges Handspiel“ - mit anschließender Nennung der Voraussetzungen für das fahrlässige Handspiel. Hiermit könnte man schon einige Missverständnisse aus der Welt schaffen.

Außerdem bräuchte man eine klare Richtlinie, wie mit Handspielen zu verfahren ist, bei denen der handspielende Spieler den Ball nicht kommen sieht. Hier gäbe es aus meiner Sicht zwei Möglichkeiten:
1. Ein solches Handspiel ist niemals strafbar. Dies hätte den Vorteil, dass die Regelung unmissverständlich, ohne Ermessensspielraum und damit für die Schiedsrichter einfach zu handhaben ist. Allerdings könnten sich dann Abwehrspieler besonders bei Standardsituationen mit dem Rücken zum Ball stellen, die Arme heben und somit die Trefferfläche stark vergrößern.
2. Ein solches Handspiel ist immer dann strafbar, wenn die Handhaltung unnatürlich, zum Beispiel mit dem Arm über dem Kopf ist. Diese Variante hätte den Vorteil, dass der oben geschilderte Abwehr-Trick nicht mehr funktionieren würde. Auch wäre sie näher an der aktuellen Regelung und würde somit keine übermäßige Umstellung bedeuten. Allerdings ist „unnatürliche“ Handhaltung schon wieder auslegungsbedürftig und bietet den Schiedsrichtern damit erneut Ermessensspielraum, was einer einheitlichen Linie abträglich ist. Dennoch wäre dieser Vorschlag weit weniger schwammig wie der aktuelle, weil nur noch ein Kriterium mit Ermessensspielraum vorliegt: Die unnatürliche Handhaltung. Die „Absicht“ enthält im Sinne des Regelkontextes ja drei solche Kriterien: Distanz, Bewegung, Handhaltung.

In jedem Fall wäre eine solche Definition einfacher zu erfassen als die aktuelle, widersprüchliche Regelung. Sie wäre einer einheitlichen Linie förderlicher. Damit wären sowohl die Spieler, die eine klare Vorgabe hätten, was sie dürfen und was nicht, als auch die Schiedsrichter, die dann eine einfachere Linie für ihre Entscheidungen hätten, entlastet.

Daher noch einmal mein Appell: Schafft endlich klare Verhältnisse beim Handspiel!

Das leidige Thema „Handspiel“ ist spätestens seit dem letzten Samstag mal wieder Kern sämtlicher Diskussionen.

FIFA-Referee Dr. Felix Brych entschied in der 23. Minuten beim Spiel zwischen Bayer 04 Leverkusen gegen Borussia Mönchengladbach (4:2) auf Handelfmeter – Gladbachs Juan Arango war der Ball von hinten an den Arm, der sich oberhalb des Kopfes befand, gespielt worden, was Deutschlands Top-Schiedsrichter als strafbares Handspiel deutete. Aus meiner Sicht war diese Entscheidung aufgrund der unnatürlichen Handhaltung und der Tatsache, dass dieses Anspiel nicht völlig unvorhersehbar kam, in Ordnung. Nur hätte ich - wie mittlerweile bei der Mehrheit der strittigen Handspiele - auch eine gegenteilige Entscheidung akzeptiert.

Genau hier liegt das Problem. Das Handspiel als solches ist viel zu schwammig im Regelwerk formuliert, bei derselben Szene ist eigentlich immer alles vertretbar. Das ist liegt nicht im Interesse der Spieler, der Fans und ganz sicher nicht in dem der Schiedsrichter. In der DFB-Schiedsrichterzeitung 01/2010 – da es in den letzten dreieinhalb Jahren bei der Frage nach dem strafbaren Handspiel keine nennenswerten Regeländerungen gab, ist diese auch noch verwendbar – beschreibt Volker Roth zunächst Kriterien für ein nicht-strafbares Handspiel: „Kriterien, die den Schiedsrichter zur Auslegung „unabsichtlich“ veranlassen sind: Der Spieler wird von hinten angeschossen.“ (S. 6), nur um drei Seiten später anhand einer Szene, an der übrigens wieder Arango beteiligt war, diesmal aber nicht als Handspielender: „Compper sah den Ball überhaupt nicht kommen, da er Arango bereits den Rücken zugewandt hatte. Das spricht eigentlich für ein unabsichtliches Handspiel. Da der Abwehrspieler sich aber bereits in der Abwärtsbewegung befand und dennoch seine Arme fast wie ein Fallschirmspringer vom Körper weg hielt, war dies keine „normale“ Haltung mehr, Strafstoß die eigentliche Konsequenz.“ (S.9)

Ähnlich widersprüchlich verhält sich Herbert Fandel: In der Schiedsrichterzeitung 4/2013 benennt er als offizielles Kriterium für absichtliches Handspiel unter anderem: „Drittens, wenn die Hand- beziehungsweise die Armhaltung unnatürlich ist, zum Beispiel der Arm über dem Kopf ist.“ (S. 13)." Andererseits gibt er öffentlich zu, dass die Entscheidung von Brych - genau wie die von Felix Zwayer beim Spiel Nürnberg-Freiburg, die dieses Kriterium eigentlich erfüllt - eine Fehlentscheidung war. Somit kann man bei ein und derselben Szene anhand der gleichen Quelle und je nachdem welchen Teil der Aussage man betrachtet, vermeintlich klare Beweise für eine zwingende Fehlentscheidung oder für eine zwingend korrekte Entscheidung finden. Also ist diese Szene folglich gleichzeitig als „zwingender Elfmeter“ und als „zwingendes Weiterspielen“ zu ahnden. Sowas funktioniert vielleicht beim berühmten Hornberger Schießen, aber nicht im Fußball. Daher mein dringender Appell an die Verbände: Schafft endlich klare Verhältnisse bei der Regelung zum Thema ,,Handspiel"!

Vor dem Fernseher oder im Stadion kann man das natürlich immer leicht sagen, ohne dass man mit konstruktiven Vorschlägen in der Bringschuld ist. Deshalb möchte ich an dieser Stelle solche auch vorlegen: Zunächst halte ich es für sinnvoll, den Begriff „Absicht“ aus dem Regelwerk zu streichen. Dieser führt nur zu Verwirrungen, da er nicht deckungsgleich mit dem umgangssprachlichen Absichtsbegriff ist, sondern auch unter Umständen fahrlässiges Handspiel einschließt. Stattdessen wäre der Begriff „strafbares Handspiel“ besser. Anschließend könnte man dieses „strafbare Handspiel“ definieren als „vorsätzliches oder unter folgenden Umständen fahrlässiges Handspiel“ - mit anschließender Nennung der Voraussetzungen für das fahrlässige Handspiel. Hiermit könnte man schon einige Missverständnisse aus der Welt schaffen.

Außerdem bräuchte man eine klare Richtlinie, wie mit Handspielen zu verfahren ist, bei denen der handspielende Spieler den Ball nicht kommen sieht. Hier gäbe es aus meiner Sicht zwei Möglichkeiten:
1. Ein solches Handspiel ist niemals strafbar. Dies hätte den Vorteil, dass die Regelung unmissverständlich, ohne Ermessensspielraum und damit für die Schiedsrichter einfach zu handhaben ist. Allerdings könnten sich dann Abwehrspieler besonders bei Standardsituationen mit dem Rücken zum Ball stellen, die Arme heben und somit die Trefferfläche stark vergrößern.
2. Ein solches Handspiel ist immer dann strafbar, wenn die Handhaltung unnatürlich, zum Beispiel mit dem Arm über dem Kopf ist. Diese Variante hätte den Vorteil, dass der oben geschilderte Abwehr-Trick nicht mehr funktionieren würde. Auch wäre sie näher an der aktuellen Regelung und würde somit keine übermäßige Umstellung bedeuten. Allerdings ist „unnatürliche“ Handhaltung schon wieder auslegungsbedürftig und bietet den Schiedsrichtern damit erneut Ermessensspielraum, was einer einheitlichen Linie abträglich ist. Dennoch wäre dieser Vorschlag weit weniger schwammig wie der aktuelle, weil nur noch ein Kriterium mit Ermessensspielraum vorliegt: Die unnatürliche Handhaltung. Die „Absicht“ enthält im Sinne des Regelkontextes ja drei solche Kriterien: Distanz, Bewegung, Handhaltung.

In jedem Fall wäre eine solche Definition einfacher zu erfassen als die aktuelle, widersprüchliche Regelung. Sie wäre einer einheitlichen Linie förderlicher. Damit wären sowohl die Spieler, die eine klare Vorgabe hätten, was sie dürfen und was nicht, als auch die Schiedsrichter, die dann eine einfachere Linie für ihre Entscheidungen hätten, entlastet.

Daher noch einmal mein Appell: Schafft endlich klare Verhältnisse beim Handspiel!

29.08.2013 20:59


Lasse


Bayern München-FanBayern München-Fan


Mitglied seit: 21.08.2011

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Beiträge: 330

Ich persönlich bin dafür, dass jede Ballberührung mit der Hand strafbar ist, sobald sich die Hand oder der Arm nicht angelegt am Körper befindet. Dies sollte natürlich nur für den Teil gelten, der den Ball berührt, so dass gerne der Ball an den angelegten Oberarm fliegen darf, während der Unterarm nicht am Körper ist.
Mir ist bewusst, dass dies die Gefahr birgt, dass es Spieler geben wird, die versuchen, dem Gegner den Ball an die Hand zu spielen, aber damit könnte ich erstens leben, dann fallen halt mehr Tore, und zweitens kann man hier auch einen Passus einbauen, der ebendies unter Strafe stellt. Hier fällt mir der Vergleich zum Handball ein, wo ein absichtliches auf-den-Fuß-Werfen auch strafbar ist. Klar, dann müsste man hier wieder zwischen Absicht und keine Absicht unterscheiden, aber das wäre sicher immer noch eine bessere Lösung als aktuell.


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29.08.2013 20:06


LordHorst
LordHorst

Bayern München-FanBayern München-Fan


Mitglied seit: 11.12.2010

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Beiträge: 6309

Aber auch ich bin dafür, dass mit der "Absicht" aus den Regeln zu streichen. Bis auf Suarez fällt mir nämlich so spontan keiner ein, der ein "absichtliches Handspiel" im Strafraum begangen hätte.

Genug Diskussionsstoff bietet dieser Regelvorschlag ja glücklicherweise immer noch.

"Ein solches Handspiel ist immer dann strafbar, wenn die Handhaltung unnatürlich, zum Beispiel mit dem Arm über dem Kopf ist. [...] Allerdings ist „unnatürliche“ Handhaltung schon wieder auslegungsbedürftig und bietet den Schiedsrichtern damit erneut Ermessensspielraum, was einer einheitlichen Linie abträglich ist."

Die Diskussion um Arangos Handspiel (Elfer ja oder nein?) hätte also dennoch stattfinden können.


Scheint die Sonne auch für Nazis? Ich könnt's nicht verstehen. Dürfen Faschos auch verreisen? Das wäre ungerecht. Können Rassisten etwa auch den blauen Himmel sehen? Scheint die Sonne auch für Nazis? Wenn's nach mir geht, tut sie es nicht.


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29.08.2013 20:02


GladbacherFohlen
GladbacherFohlen

Bor. M'Gladbach-FanBor. M'Gladbach-Fan

GladbacherFohlen
Mitglied seit: 04.03.2013

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Beiträge: 6680

Bravo genau so ist es!


"Das ist der ganz normale Wahnsinn hier im Borussia-Park!" - 100,5-Kommentator Andreas Küppers nach Igor de Camargos Last-Minute-Tor in der Relegation 2011 gegen Bochum


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