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 Spion von Red Bull entdeckt  - #41


05.05.2018 18:36


Funkemariesche


1. FC Köln-Fan1. FC Köln-Fan


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@Antikas

Zitat von Antikas
Ich halte weder das UWG, noch diesen Paragraphen für anwendbar.
Ein Training ist für mich schlicht nicht als Betriebsgeheimnis anzusehen.
Ich lasse mich aber gern belehren.

Wie schon in einem anderen Beitrag zitiert: Betriebsgeheimnisse sind laut BVerfG "alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge (...), die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat."

Die Definition passt schon sehr gut auf ein nicht-öffentliches Training. Um es aufzudröseln: Unter "Vorgänge" ist ein Training auf jeden Fall zu fassen. Der begrenzte Personenkreis ist durch die Nicht-Öffentlichkeit definiert. Ein berechtigtes Interesse an der Nichtverbreitung besteht natürlich. Die Frage, ob der Gegner einstudierte Spielzüge im Vorhinein kennt, kann schließlich Einfluss auf den Spielerfolg, und somit auch auf den finanziellen Erfolg, haben. 

Und die des UWG: Hier konkurrieren letztlich zwei GmbHs so wie in kaum einem anderen wirtschaftlichen Feld miteinander. Ein Sieg mehr und man kann evtl. Millionen gewinnen (CL-Quali) oder Millionen verlieren (Abstieg).



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 Spion von Red Bull entdeckt  - #42


05.05.2018 18:39


Yukon


Hertha BSC-FanHertha BSC-Fan


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@Antikas

Zitat von Antikas
Zitat von Yukon
Zitat von Antikas
Zitat von Yukon
Zitat von Antikas
Zitat von SCF-Dani

Wenn es auf dem Grundstück des VfL war, natürlich!
Und das muss er wohl gewesen sein, sonst hätte er nicht verwiesen werden können.


Das würde kaum vor einem Richter landen.
Eingestellt wegen Geringfügigkeit. Da gibt es ganz andere Vergehen, die auch nicht vorm Kadi landen.

Im UWG

Ich habe nach dem Paragraphen gefragt. Welchen könnte man auf den Fussball übertragen ?
Gibt es einen Präzedenzfall?


In Frage kommt hier der § 17 des UWG, der bestimmt:

Ebenso wird bestraft, wer [...] zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen,
[...]
2.
ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das er [...] sich sonst unbefugt verschafft oder gesichert hat, unbefugt verwertet oder jemandem mitteilt.

EDIT: Mir ist allerdings nicht bekannt, ob es auf Basis dieser Rechtsnorm bereits in der Vergangenheit zu Gerichtsverhandlungen nach einem ähnlich gelagerten Zwischenfall gekommen ist.

Ich halte weder das UWG, noch diesen Paragraphen für anwendbar.
Ein Training ist für mich schlicht nicht als Betriebsgeheimnis anzusehen.
Ich lasse mich aber gern belehren.


Das Bundesverwaltungsgericht hat definiert: 
"Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Unternehmens stehende Umstände oder Vorgänge, die nur einem begrenzten Personenkreis bekannt, für Außenstehende aber wissenswert sind, die nach dem bekundeten Willen des Betriebs- oder Geschäftsinhabers geheim zu halten sind und deren Kenntnis durch Außenstehende dem Geheimnisschutzträger zu einem Nachteil gereichen kann."

BVerwG, Beschluss vom 4. 1. 2005 – 6 B 59.04
http://​​​​​​​lexetius.com/2005,136

Beantwortet für mich nicht, ob das auf den Fussball übertragbar ist.
Und wer wollte das Geheimtraining? Ich tippe auf den Trainer.
Der ist aber ganz sicher nicht Betriebs- oder Geschäftsinhaber. 


Ich bin mir ziemlich sicher, dass auch die Geschäftsführung der 
VfL Wolfsburg-Fußball GmbH besonderes Interesse daran hat, dass die Konkurrenz erfährt, wie man sich auf sie vorbereitet. 



No justice = no peace


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 Spion von Red Bull entdeckt  - #43


05.05.2018 18:39


RleBnisfan


RB Leipzig-FanRB Leipzig-Fan


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@Yukon

Zitat von Yukon
Zitat von RleBnisfan
Das hat den Yukon wieder auf die Palme gebracht Aber wir wissen ja alle wie objektiv er sich stets zu RB Leipzig äußert, bin mir sicher wenn ein Berliner spioniert spielt er es runter


Der provokative Ton in deinem Beitrag gefällt mir. Jetzt musst du nur noch Belege liefern, wann ein Berliner Gegner ausspioniert hat.

Seit wann spielen hier denn Fakten eine Rolle Werner ist für eine Schwalbe auch das Kind einer Frau im horizontalen Gewerbe. 
Womit lassen sich wohl mehr Klicks machen? RB Spion in Wolfsburg enttarnt oder Herthamitarbeiter von Trainingsgelände verwiesen In der Stadt mit dem Spionagemuseum wird man doch wohl bessere Methoden haben um den Gegner zu filmen, oder willst du mir etwa sagen Hertha BSC ist ein vorbildlicher Verein der lieber Absteigen würde als zu spitzeln?



Wir sind Schweine, rote Bullenschweine, wir zahlen keinen Eintritt und trinken Champagner statt Bier!


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 Spion von Red Bull entdeckt  - #44


05.05.2018 18:41






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@Funkemariesche

Zitat von Funkemariesche
Zitat von Antikas
Ich halte weder das UWG, noch diesen Paragraphen für anwendbar.
Ein Training ist für mich schlicht nicht als Betriebsgeheimnis anzusehen.
Ich lasse mich aber gern belehren.

Wie schon in einem anderen Beitrag zitiert: Betriebsgeheimnisse sind laut BVerffG "alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge (...), die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat."

Die Definition passt schon sehr gut auf ein nicht-öffentliches Training. Um es aufzudröseln: Unter "Vorgänge" ist ein Training auf jeden Fall zu fassen. Der begrenzte Personenkreis ist durch die Nicht-Öffentlichkeit definiert. Ein berechtigtes Interesse an der Nichtverbreitung besteht natürlich. Die Frage, ob der Gegner einstudierte Spielzüge im Vorhinein kennt, kann schließlich Einfluss auf den Spielerfolg, und somit auch auf den finanziellen Erfolg, haben. 

Fussball ist eine Metapher für das Leben.

Bisherige Erkenntnis der Diskussion:
-Zivilrechtlich wird so ein "Spionagefall" niemals vor einem Gericht landen.

- Lt. DFB- Statuten wohl nichtmal verboten.



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 Spion von Red Bull entdeckt  - #45


05.05.2018 18:42






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@Yukon

Zitat von Yukon
Zitat von Antikas
Zitat von Yukon
Zitat von Antikas
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Zitat von Antikas
Zitat von SCF-Dani

Wenn es auf dem Grundstück des VfL war, natürlich!
Und das muss er wohl gewesen sein, sonst hätte er nicht verwiesen werden können.


Das würde kaum vor einem Richter landen.
Eingestellt wegen Geringfügigkeit. Da gibt es ganz andere Vergehen, die auch nicht vorm Kadi landen.

Im UWG

Ich habe nach dem Paragraphen gefragt. Welchen könnte man auf den Fussball übertragen ?
Gibt es einen Präzedenzfall?


In Frage kommt hier der § 17 des UWG, der bestimmt:

Ebenso wird bestraft, wer [...] zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen,
[...]
2.
ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das er [...] sich sonst unbefugt verschafft oder gesichert hat, unbefugt verwertet oder jemandem mitteilt.

EDIT: Mir ist allerdings nicht bekannt, ob es auf Basis dieser Rechtsnorm bereits in der Vergangenheit zu Gerichtsverhandlungen nach einem ähnlich gelagerten Zwischenfall gekommen ist.

Ich halte weder das UWG, noch diesen Paragraphen für anwendbar.
Ein Training ist für mich schlicht nicht als Betriebsgeheimnis anzusehen.
Ich lasse mich aber gern belehren.


Das Bundesverwaltungsgericht hat definiert: 
"Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Unternehmens stehende Umstände oder Vorgänge, die nur einem begrenzten Personenkreis bekannt, für Außenstehende aber wissenswert sind, die nach dem bekundeten Willen des Betriebs- oder Geschäftsinhabers geheim zu halten sind und deren Kenntnis durch Außenstehende dem Geheimnisschutzträger zu einem Nachteil gereichen kann."

BVerwG, Beschluss vom 4. 1. 2005 – 6 B 59.04
http://​​​​​​​lexetius.com/2005,136

Beantwortet für mich nicht, ob das auf den Fussball übertragbar ist.
Und wer wollte das Geheimtraining? Ich tippe auf den Trainer.
Der ist aber ganz sicher nicht Betriebs- oder Geschäftsinhaber. 


Ich bin mir ziemlich sicher, dass auch die Geschäftsführung der 
VfL Wolfsburg-Fußball GmbH besonderes Interesse daran hat, dass die Konkurrenz erfährt, wie man sich auf sie vorbereitet. 

​​​​​​​Und die haben ihren Willen bekundet?



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 Spion von Red Bull entdeckt  - #46


05.05.2018 18:48


Yukon


Hertha BSC-FanHertha BSC-Fan


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@RleBnisfan

Zitat von RleBnisfan
Zitat von Yukon
Zitat von RleBnisfan
Das hat den Yukon wieder auf die Palme gebracht Aber wir wissen ja alle wie objektiv er sich stets zu RB Leipzig äußert, bin mir sicher wenn ein Berliner spioniert spielt er es runter


Der provokative Ton in deinem Beitrag gefällt mir. Jetzt musst du nur noch Belege liefern, wann ein Berliner Gegner ausspioniert hat.

Seit wann spielen hier denn Fakten eine Rolle Werner ist für eine Schwalbe auch das Kind einer Frau im horizontalen Gewerbe. 
Womit lassen sich wohl mehr Klicks machen? RB Spion in Wolfsburg enttarnt oder Herthamitarbeiter von Trainingsgelände verwiesen In der Stadt mit dem Spionagemuseum wird man doch wohl bessere Methoden haben um den Gegner zu filmen, oder willst du mir etwa sagen Hertha BSC ist ein vorbildlicher Verein der lieber Absteigen würde als zu spitzeln?


Das Spionagemuseum habe ich bisher noch nicht besucht, obwohl das auf meiner To-Do-Liste steht, von daher kann ich nicht sagen, inwiefern man die dort ausgestellten Exponate als Inspiration verwenden könnte. 

Dieses Timo Werner ist ein *****sohn geht mir inzwischen auf die Kette. Nichtsdestotrotz fällt mir spontan kein anderer Spieler ein, der mir so unsympathisch ist.

Dass man mit Red Bull die reichweitenstärkeren Schlagzeilen schaffen kann, ist doch deren eigene Schuld. Red Bull polarisiert aufgrund seiner extremen Ausrichtung auf den Brausehersteller und dem Mangel an Tradition.



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 Spion von Red Bull entdeckt  - #47


05.05.2018 19:00


Yukon


Hertha BSC-FanHertha BSC-Fan


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@Antikas

Zitat von Antikas
Zitat von Yukon
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Wenn es auf dem Grundstück des VfL war, natürlich!
Und das muss er wohl gewesen sein, sonst hätte er nicht verwiesen werden können.


Das würde kaum vor einem Richter landen.
Eingestellt wegen Geringfügigkeit. Da gibt es ganz andere Vergehen, die auch nicht vorm Kadi landen.

Im UWG

Ich habe nach dem Paragraphen gefragt. Welchen könnte man auf den Fussball übertragen ?
Gibt es einen Präzedenzfall?


In Frage kommt hier der § 17 des UWG, der bestimmt:

Ebenso wird bestraft, wer [...] zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen,
[...]
2.
ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das er [...] sich sonst unbefugt verschafft oder gesichert hat, unbefugt verwertet oder jemandem mitteilt.

EDIT: Mir ist allerdings nicht bekannt, ob es auf Basis dieser Rechtsnorm bereits in der Vergangenheit zu Gerichtsverhandlungen nach einem ähnlich gelagerten Zwischenfall gekommen ist.

Ich halte weder das UWG, noch diesen Paragraphen für anwendbar.
Ein Training ist für mich schlicht nicht als Betriebsgeheimnis anzusehen.
Ich lasse mich aber gern belehren.


Das Bundesverwaltungsgericht hat definiert: 
"Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Unternehmens stehende Umstände oder Vorgänge, die nur einem begrenzten Personenkreis bekannt, für Außenstehende aber wissenswert sind, die nach dem bekundeten Willen des Betriebs- oder Geschäftsinhabers geheim zu halten sind und deren Kenntnis durch Außenstehende dem Geheimnisschutzträger zu einem Nachteil gereichen kann."

BVerwG, Beschluss vom 4. 1. 2005 – 6 B 59.04
http://​​​​​​​lexetius.com/2005,136

Beantwortet für mich nicht, ob das auf den Fussball übertragbar ist.
Und wer wollte das Geheimtraining? Ich tippe auf den Trainer.
Der ist aber ganz sicher nicht Betriebs- oder Geschäftsinhaber. 


Ich bin mir ziemlich sicher, dass auch die Geschäftsführung der 
VfL Wolfsburg-Fußball GmbH besonderes Interesse daran hat, dass die Konkurrenz erfährt, wie man sich auf sie vorbereitet. 

​​​​​​​Und die haben ihren Willen bekundet?


Wenn sie ein Problem damit gehabt hätten, dass der Trainer im Geheimen trainieren will, dann hätten sie, da sie als Geschäftsführer wohl weisungsbefugt gegenüber dem Coach sein dürften, eben das verhindern können.

Man kann wohl davon ausgehen, dass die Geschäftsleitung dem Trainer soweit vertraut, dass er weiß, was er braucht, um die Mannschaft optimal vorbereiten zu können, und lässt den Coach solange gewähren, wie sie die Realisierung der erwarteten Ziele nicht in Gefahr sehen.



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 Spion von Red Bull entdeckt  - #48


05.05.2018 19:03






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Wenn es auf dem Grundstück des VfL war, natürlich!
Und das muss er wohl gewesen sein, sonst hätte er nicht verwiesen werden können.


Das würde kaum vor einem Richter landen.
Eingestellt wegen Geringfügigkeit. Da gibt es ganz andere Vergehen, die auch nicht vorm Kadi landen.

Im UWG

Ich habe nach dem Paragraphen gefragt. Welchen könnte man auf den Fussball übertragen ?
Gibt es einen Präzedenzfall?


In Frage kommt hier der § 17 des UWG, der bestimmt:

Ebenso wird bestraft, wer [...] zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen,
[...]
2.
ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das er [...] sich sonst unbefugt verschafft oder gesichert hat, unbefugt verwertet oder jemandem mitteilt.

EDIT: Mir ist allerdings nicht bekannt, ob es auf Basis dieser Rechtsnorm bereits in der Vergangenheit zu Gerichtsverhandlungen nach einem ähnlich gelagerten Zwischenfall gekommen ist.

Ich halte weder das UWG, noch diesen Paragraphen für anwendbar.
Ein Training ist für mich schlicht nicht als Betriebsgeheimnis anzusehen.
Ich lasse mich aber gern belehren.


Das Bundesverwaltungsgericht hat definiert: 
"Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Unternehmens stehende Umstände oder Vorgänge, die nur einem begrenzten Personenkreis bekannt, für Außenstehende aber wissenswert sind, die nach dem bekundeten Willen des Betriebs- oder Geschäftsinhabers geheim zu halten sind und deren Kenntnis durch Außenstehende dem Geheimnisschutzträger zu einem Nachteil gereichen kann."

BVerwG, Beschluss vom 4. 1. 2005 – 6 B 59.04
http://​​​​​​​lexetius.com/2005,136

Beantwortet für mich nicht, ob das auf den Fussball übertragbar ist.
Und wer wollte das Geheimtraining? Ich tippe auf den Trainer.
Der ist aber ganz sicher nicht Betriebs- oder Geschäftsinhaber. 


Ich bin mir ziemlich sicher, dass auch die Geschäftsführung der 
VfL Wolfsburg-Fußball GmbH besonderes Interesse daran hat, dass die Konkurrenz erfährt, wie man sich auf sie vorbereitet. 

​​​​​​​Und die haben ihren Willen bekundet?


Wenn sie ein Problem damit gehabt hätten, dass der Trainer im Geheimen trainieren will, dann hätten sie, da sie als Geschäftsführer wohl weisungsbefugt gegenüber dem Coach sein dürften, eben das verhindern können.

Man kann wohl davon ausgehen, dass die Geschäftsleitung dem Trainer soweit vertraut, dass er weiß, was er braucht, um die Mannschaft optimal vorbereiten zu können, und lässt den Coach solange gewähren, wie sie die Realisierung der erwarteten Ziele nicht in Gefahr sehen.

Und was hat dein Beitrag jetzt mit dem Zitat vom Gericht zu tun?

Und wie will man überhaupt vor Gericht einen Schaden geltend machen?
"Ohne die Spionageaktion hätten wir das Spiel gewonnen."
​​​​​​​Hast du eine Idee, wie man das beweisen kann?



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 Spion von Red Bull entdeckt  - #49


05.05.2018 19:12


der Wolf


VfL Wolfsburg-FanVfL Wolfsburg-Fan


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Oh Mann, bloss keine Aufregung. Es geht um ein "Geheimtraining" von Bruno Labbadia.......
Das kann man doch ruhig beobachten Das ist ungefähr so erkenntnisreich wie der Blick in den Postkasten am Samstag, wo Werbung drin liegt. Das weiss man auch vorher. Wer keinen Plan hat, braucht kein Geheimtraining zu veranstalten. Höchstens, um die Peinlichkeit der eigenen Hilflosigkeit zu kaschieten. Aber Erkenntnisse für den Gegner wirds da nicht geben. 



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 Spion von Red Bull entdeckt  - #50


05.05.2018 19:14


Yukon


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@Antikas

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Wenn es auf dem Grundstück des VfL war, natürlich!
Und das muss er wohl gewesen sein, sonst hätte er nicht verwiesen werden können.


Das würde kaum vor einem Richter landen.
Eingestellt wegen Geringfügigkeit. Da gibt es ganz andere Vergehen, die auch nicht vorm Kadi landen.

Im UWG

Ich habe nach dem Paragraphen gefragt. Welchen könnte man auf den Fussball übertragen ?
Gibt es einen Präzedenzfall?


In Frage kommt hier der § 17 des UWG, der bestimmt:

Ebenso wird bestraft, wer [...] zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen,
[...]
2.
ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das er [...] sich sonst unbefugt verschafft oder gesichert hat, unbefugt verwertet oder jemandem mitteilt.

EDIT: Mir ist allerdings nicht bekannt, ob es auf Basis dieser Rechtsnorm bereits in der Vergangenheit zu Gerichtsverhandlungen nach einem ähnlich gelagerten Zwischenfall gekommen ist.

Ich halte weder das UWG, noch diesen Paragraphen für anwendbar.
Ein Training ist für mich schlicht nicht als Betriebsgeheimnis anzusehen.
Ich lasse mich aber gern belehren.


Das Bundesverwaltungsgericht hat definiert: 
"Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Unternehmens stehende Umstände oder Vorgänge, die nur einem begrenzten Personenkreis bekannt, für Außenstehende aber wissenswert sind, die nach dem bekundeten Willen des Betriebs- oder Geschäftsinhabers geheim zu halten sind und deren Kenntnis durch Außenstehende dem Geheimnisschutzträger zu einem Nachteil gereichen kann."

BVerwG, Beschluss vom 4. 1. 2005 – 6 B 59.04
http://​​​​​​​lexetius.com/2005,136

Beantwortet für mich nicht, ob das auf den Fussball übertragbar ist.
Und wer wollte das Geheimtraining? Ich tippe auf den Trainer.
Der ist aber ganz sicher nicht Betriebs- oder Geschäftsinhaber. 


Ich bin mir ziemlich sicher, dass auch die Geschäftsführung der 
VfL Wolfsburg-Fußball GmbH besonderes Interesse daran hat, dass die Konkurrenz erfährt, wie man sich auf sie vorbereitet. 

​​​​​​​Und die haben ihren Willen bekundet?


Wenn sie ein Problem damit gehabt hätten, dass der Trainer im Geheimen trainieren will, dann hätten sie, da sie als Geschäftsführer wohl weisungsbefugt gegenüber dem Coach sein dürften, eben das verhindern können.

Man kann wohl davon ausgehen, dass die Geschäftsleitung dem Trainer soweit vertraut, dass er weiß, was er braucht, um die Mannschaft optimal vorbereiten zu können, und lässt den Coach solange gewähren, wie sie die Realisierung der erwarteten Ziele nicht in Gefahr sehen.

Und was hat dein Beitrag jetzt mit dem Zitat vom Gericht zu tun?

Und wie will man überhaupt vor Gericht einen Schaden geltend machen?
"Ohne die Spionageaktion hätten wir das Spiel gewonnen."
​​​​​​​Hast du eine Idee, wie man das beweisen kann?


In der NFL bspw. gab es für Spionage (videotaping) empfindliche Strafen, obgleich videotaping an sich nicht illegal ist. Den Patriots z. B. wurde neben Geldstrafen für die Beteiligten auch der 1st-Round-Pick im nächsten Draft aberkannt. 



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 Spion von Red Bull entdeckt  - #51


05.05.2018 19:19






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@Yukon

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Wenn es auf dem Grundstück des VfL war, natürlich!
Und das muss er wohl gewesen sein, sonst hätte er nicht verwiesen werden können.


Das würde kaum vor einem Richter landen.
Eingestellt wegen Geringfügigkeit. Da gibt es ganz andere Vergehen, die auch nicht vorm Kadi landen.

Im UWG

Ich habe nach dem Paragraphen gefragt. Welchen könnte man auf den Fussball übertragen ?
Gibt es einen Präzedenzfall?


In Frage kommt hier der § 17 des UWG, der bestimmt:

Ebenso wird bestraft, wer [...] zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen,
[...]
2.
ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das er [...] sich sonst unbefugt verschafft oder gesichert hat, unbefugt verwertet oder jemandem mitteilt.

EDIT: Mir ist allerdings nicht bekannt, ob es auf Basis dieser Rechtsnorm bereits in der Vergangenheit zu Gerichtsverhandlungen nach einem ähnlich gelagerten Zwischenfall gekommen ist.

Ich halte weder das UWG, noch diesen Paragraphen für anwendbar.
Ein Training ist für mich schlicht nicht als Betriebsgeheimnis anzusehen.
Ich lasse mich aber gern belehren.


Das Bundesverwaltungsgericht hat definiert: 
"Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Unternehmens stehende Umstände oder Vorgänge, die nur einem begrenzten Personenkreis bekannt, für Außenstehende aber wissenswert sind, die nach dem bekundeten Willen des Betriebs- oder Geschäftsinhabers geheim zu halten sind und deren Kenntnis durch Außenstehende dem Geheimnisschutzträger zu einem Nachteil gereichen kann."

BVerwG, Beschluss vom 4. 1. 2005 – 6 B 59.04
http://​​​​​​​lexetius.com/2005,136

Beantwortet für mich nicht, ob das auf den Fussball übertragbar ist.
Und wer wollte das Geheimtraining? Ich tippe auf den Trainer.
Der ist aber ganz sicher nicht Betriebs- oder Geschäftsinhaber. 


Ich bin mir ziemlich sicher, dass auch die Geschäftsführung der 
VfL Wolfsburg-Fußball GmbH besonderes Interesse daran hat, dass die Konkurrenz erfährt, wie man sich auf sie vorbereitet. 

​​​​​​​Und die haben ihren Willen bekundet?


Wenn sie ein Problem damit gehabt hätten, dass der Trainer im Geheimen trainieren will, dann hätten sie, da sie als Geschäftsführer wohl weisungsbefugt gegenüber dem Coach sein dürften, eben das verhindern können.

Man kann wohl davon ausgehen, dass die Geschäftsleitung dem Trainer soweit vertraut, dass er weiß, was er braucht, um die Mannschaft optimal vorbereiten zu können, und lässt den Coach solange gewähren, wie sie die Realisierung der erwarteten Ziele nicht in Gefahr sehen.

Und was hat dein Beitrag jetzt mit dem Zitat vom Gericht zu tun?

Und wie will man überhaupt vor Gericht einen Schaden geltend machen?
"Ohne die Spionageaktion hätten wir das Spiel gewonnen."
​​​​​​​Hast du eine Idee, wie man das beweisen kann?


In der NFL bspw. gab es für Spionage (videotaping) empfindliche Strafen, obgleich videotaping an sich nicht illegal ist. Den Patriots z. B. wurde neben Geldstrafen für die Beteiligten auch der 1st-Round-Pick im nächsten Draft aberkannt. 

Dann wird die NFL das wohl in ihren Statuten drinhaben.
Was hat das jetzt mit unserem Thema zu tun?
​​​​​​​Ist doch total Latte, wie sowas bei anderen Sportarten, in anderen Ländern gehandhabt wird.



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 Spion von Red Bull entdeckt  - #52


05.05.2018 20:52


Lester


RB Leipzig-FanRB Leipzig-Fan


Mitglied seit: 06.04.2015

Aktivität:
Beiträge: 764

Zitat von Yukon
Peinlich ist, das eigene fragwürdige Verhalten, dadurch zu verteidigen und gutzuheißen, indem man herausstellt, dass andere (wer auch immer das sein mag) sich auch so verhalten.

Wenn du in der 30er-Zone geblitzt wirst, dann kommst du auch dann nicht um die fällige Strafe, wenn du dem Polizisten sagst, dass andere auch zu schnell fahren.


Jupp Heynckes war mit den FC Bayern Vorreiter von geheimen Training in der Bundesliga, nachdem vorher ständig Tausende Fans zu den Trainingseinheiten bei den Bayern gepilgert sind und es einfach Überhand nahm, weil jeder Zweikampf und jedes Gerangel sofort hochgespielt wurde von den Medien. Das Ganze war im Sommer 2011 also noch gar nicht so lange her. Seitdem verstecken sich Vereine vor wichtigen Spielen gerne mal bei den abschließenden Trainingseinheiten, aber kein Verein trainiert auschließlich im Geheimen.

Jetzt so zu tun, als hätte RB hier ein großes Tabu gebrochen, gleichzeitig asoziales Verhalten zu unterstellen und den Sportsgeist des Vereins in Frage zu stellen ist einfach lächerlich in Anbetracht der Tatsache, dass Wolfsburg auf eine Platz in der Pampa ohne Sichtschutz trainiert hat und jeder sich dort hätte hinstellen können. Hätte man wirklich geheim trainieren wollen, hätte man andere Möglichkeiten gehabt. Stattdessen wollte man nur Ruhe vor Medienvertetern, um sich besser konzentrieren zu können.

Deine Empörung sei dir gegönnt, aber mehr als eine Schlagzeile in den Boulevardblättern gibt die Sache nicht her.



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 Spion von Red Bull entdeckt  - #53


05.05.2018 21:12


Labernix


Bayern München-FanBayern München-Fan


Mitglied seit: 25.09.2016

Aktivität:
Beiträge: 608

Sehr amüsant, wie hier alle auf Boulevard-Schwachsinn anspringen und gleich im Strafgesetz nachblättern, welche Strafe hier auszusprechen wäre. Der ein oder andere hat sicherlich schon mit dem Zusammenbau eines Galgens angefangen ... was sonst sollte auch die angemessene Strafe sein. 

Allerdings hätten sich die WT-Laienjuristen mal besser den Sachverhalt angeschaut! Passiert ist nämlich, kurz gesagt: nichts! Zuschauer hatten für 20 Minuten Zugang zu "geheimen" Training, darunter war ein RB-Mitarbeiter. Der wollte Aufnahmen machen, wurde daraufhin des Geländes verwiesen. Daraus lässt sich leider kein reißerischer Artikel machen ... also lässt man ein paar Infos weg, dichtet andere hinzu, und schon hat man einen Spionage-Thriller auf Provinz-Niveau :D 



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Voting-Teilnehmer

Daumen hoch richtig entschieden
-
Daumen runter Veto
-
×

05.05.2018 15:30


24.
Lookman
31.
Augustin
33.
Werner
47.
Didavi
52.
Lookman
63.
Augustin

Schiedsrichter

Marco FritzMarco Fritz
Note
3,0
RB Leipzig -   3,0  VfL Wolfsburg -
Dominik Schaal
Marcel Pelgrim
Martin Petersen
Christian Dingert
Timo Gerach

Statistik von Marco Fritz

RB Leipzig VfL Wolfsburg Spiele
15  
  25

Siege (DFL)
9  
  9
Siege (WT)
8  
  8

Unentschieden (DFL)
5  
  3
Unentschieden (WT)
5  
  4

Niederlagen (DFL)
1  
  13
Niederlagen (WT)
2  
  13

Aufstellung

Gulácsi
Klostermann
Konaté
Upamecano
Bernardo 69.
Kaiser 89.
Kampl
Demme
Lookman
Augustin 67.
Werner
Casteels 
William 
Bruma 
46. Knoche 
Uduokhai 
Steffen 
69. Didavi  Gelbe Karte
Guilavogui 
Arnold 
Origi 
79. Brekalo 
Poulsen  67.
Laimer  69.
Schmitz  89.
79. Malli
69. Rexhbecaj
46. Dimata

Alle Daten zum Spiel

RB Leipzig VfL Wolfsburg Schüsse auf das Tor
7  
  5

Torschüsse gesamt
9  
  7

Ecken
2  
  5

Abseits
2  
  0

Fouls
11  
  10

Ballbesitz
48%  
  52%




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