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06.03.2014 11:37 Uhr | Quelle: WahreTabelle.de

Schiedsrichterball: Grenzüberschreitendes Handspiel

Kolumne: Johannes Gründel erklärt bei WahreTabelle.de das Regelwerk und strittige Szenen der Bundesliga.

Johannes Gründel
Johannes Gründel
Roman Weidenfeller / Nürnberg
Quelle: GettyImages
Im Strafraum oder nicht: BVB-Torhüter Roman Weidenfeller (33), am Mittwoch im DFB-Kader gegen Chile, lieferte gegen Nürnberg eine der kniffligsten Szenen des Spieltages.

Johannes Gründel
Johannes Gründel

In der Anfangsphase des Spiels zwischen Borussia Dortmund und dem 1.FC Nürnberg (3:0) übertrat BVB-Torhüter Weidenfeller wohl mit dem Ball in der Hand die Strafraumlinie. Schiedsrichter Dingert, dem dies entgangen war, ließ das Spiel weiterlaufen.

In dieser Szene gibt es ein paar regeltechnische Facetten, die nicht alltäglich, aber trotzdem interessant zu beleuchten sind. Zum einen ist da die Frage, ob ein solches Handspiel als absichtlich zu klassifizieren ist. Zum anderen ist nicht ohne weiteres klar, ob der Ball oder der Torwart den Strafraum verlassen haben muss. Als drittes stellt sich abschließend die Frage nach der persönlichen Strafe.

Die Absicht ist insofern kritisch, dass Weidenfeller unterstellt werden muss, den Strafraum nur aus Versehen verlassen zu haben. Für ein Handspiel ist aber ja die Absicht entscheidend. Schaut man in die Regeln, wird man nicht unbedingt schlauer: „Für den Torhüter gelten bei Handspiel außerhalb des Strafraums die gleichen Regeln wie für alle übrigen Spieler. Berührt der Torhüter den Ball innerhalb des Strafraums mit der Hand, kann deswegen weder ein direkter Freistoß noch eine Strafe gegen ihn ausgesprochen werden.“ (S. 85). Da die Absicht im Regelwerk allerdings nur beim Handspiel an sich steht, nicht aber dabei, ob der Torhüter im Strafraum ist oder nicht, ist auch nur das Handspiel als solches auf Absicht zu prüfen. Wenn ein Torhüter den Ball in der Hand hält, dürfte Absicht unproblematisch anzuerkennen sein.

Doch wann ist das Handspiel überhaupt außerhalb des Strafraums? Reicht hierbei aus, dass sich der Torhüter außerhalb befindet oder muss es die Berührung mit dem Ball sein? Hier hilft es, sich die kritischen Fälle vorzustellen. Beispielsweise könnte ein Torhüter außerhalb des Strafraums liegen und dann mit einer Hand in den Strafraum greifen und dort die Hand auf den Ball legen. Würde man auf die Position des Torhüters absehen, der sich ja größtenteils – insbesondere mit seinen beiden Beinen – außerhalb des Strafraums befindet, müsste man hier ein absichtliches Handspiel annehmen. Da der Ort der Berührung aber für die Spielfortsetzung maßgeblich ist und sich im Strafraum befindet, müsste es demnach in diesem Fall einen Strafstoß geben. Ein Elfmeter wegen Handspiels außerhalb des Strafraums ist aber ein Widerspruch in sich und kann nicht von der Regel so gewollt sein. Daher ist entscheidend, wo der Ball bei der Berührung war. Wenn der Ball also nur teilweise außerhalb des Strafraums ist, gilt er als innerhalb und das Handspiel ist demnach nicht strafbar.

Abschließend noch zur persönlichen Strafe: Auch wenn Handspiel außerhalb des Strafraums meist eine Rote Karte nach sich zieht, ist diese nicht obligatorisch. Vielmehr gelten hier die üblichen Regeln: Gelbe Karte für ein unsportliches Handspiel, Rote Karte für die Vereitelung einer klaren Torchance. Wenn ein Torhüter mit dem Ball in der Hand aus Versehen den Strafraum verlässt, ist nichts davon ersichtlich. Daher gibt es in einem solchen Fall auch den Freistoß, aber keine persönliche Strafe.

In einem Gespann ist übrigens der Schiedsrichterassistent für solche Szenen zuständig. Nur mit Seiteneinblick, den der Assistent und nicht aber der Schiedsrichter hat, lässt sich zweifelsfrei erkennen, wo das Handspiel stattfindet. Der Assistent ist aber häufig damit beschäftigt, auf die Höhe des vorletzten Abwehrspielers zu hetzen. Zudem sind solche Szenen nicht sehr häufig. So erklärt sich letztlich, wie eine solche Szene übersehen werden kann.

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In dieser Szene gibt es ein paar regeltechnische Facetten, die nicht alltäglich, aber trotzdem interessant zu beleuchten sind. Zum einen ist da die Frage, ob ein solches Handspiel als absichtlich zu klassifizieren ist. Zum anderen ist nicht ohne weiteres klar, ob der Ball oder der Torwart den Strafraum verlassen haben muss. Als drittes stellt sich abschließend die Frage nach der persönlichen Strafe.

Die Absicht ist insofern kritisch, dass Weidenfeller unterstellt werden muss, den Strafraum nur aus Versehen verlassen zu haben. Für ein Handspiel ist aber ja die Absicht entscheidend. Schaut man in die Regeln, wird man nicht unbedingt schlauer: „Für den Torhüter gelten bei Handspiel außerhalb des Strafraums die gleichen Regeln wie für alle übrigen Spieler. Berührt der Torhüter den Ball innerhalb des Strafraums mit der Hand, kann deswegen weder ein direkter Freistoß noch eine Strafe gegen ihn ausgesprochen werden.“ (S. 85). Da die Absicht im Regelwerk allerdings nur beim Handspiel an sich steht, nicht aber dabei, ob der Torhüter im Strafraum ist oder nicht, ist auch nur das Handspiel als solches auf Absicht zu prüfen. Wenn ein Torhüter den Ball in der Hand hält, dürfte Absicht unproblematisch anzuerkennen sein.

Doch wann ist das Handspiel überhaupt außerhalb des Strafraums? Reicht hierbei aus, dass sich der Torhüter außerhalb befindet oder muss es die Berührung mit dem Ball sein? Hier hilft es, sich die kritischen Fälle vorzustellen. Beispielsweise könnte ein Torhüter außerhalb des Strafraums liegen und dann mit einer Hand in den Strafraum greifen und dort die Hand auf den Ball legen. Würde man auf die Position des Torhüters absehen, der sich ja größtenteils – insbesondere mit seinen beiden Beinen – außerhalb des Strafraums befindet, müsste man hier ein absichtliches Handspiel annehmen. Da der Ort der Berührung aber für die Spielfortsetzung maßgeblich ist und sich im Strafraum befindet, müsste es demnach in diesem Fall einen Strafstoß geben. Ein Elfmeter wegen Handspiels außerhalb des Strafraums ist aber ein Widerspruch in sich und kann nicht von der Regel so gewollt sein. Daher ist entscheidend, wo der Ball bei der Berührung war. Wenn der Ball also nur teilweise außerhalb des Strafraums ist, gilt er als innerhalb und das Handspiel ist demnach nicht strafbar.

Abschließend noch zur persönlichen Strafe: Auch wenn Handspiel außerhalb des Strafraums meist eine Rote Karte nach sich zieht, ist diese nicht obligatorisch. Vielmehr gelten hier die üblichen Regeln: Gelbe Karte für ein unsportliches Handspiel, Rote Karte für die Vereitelung einer klaren Torchance. Wenn ein Torhüter mit dem Ball in der Hand aus Versehen den Strafraum verlässt, ist nichts davon ersichtlich. Daher gibt es in einem solchen Fall auch den Freistoß, aber keine persönliche Strafe.

In einem Gespann ist übrigens der Schiedsrichterassistent für solche Szenen zuständig. Nur mit Seiteneinblick, den der Assistent und nicht aber der Schiedsrichter hat, lässt sich zweifelsfrei erkennen, wo das Handspiel stattfindet. Der Assistent ist aber häufig damit beschäftigt, auf die Höhe des vorletzten Abwehrspielers zu hetzen. Zudem sind solche Szenen nicht sehr häufig. So erklärt sich letztlich, wie eine solche Szene übersehen werden kann.

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06.03.2014 20:16


Hagi01
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1. FC Nürnberg-Fan1. FC Nürnberg-Fan

Hagi01
Mitglied seit: 24.09.2012

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Beiträge: 6313

Kurz und knapp...

Zitat von humpelfuss

Man stelle sie die Zeichnung vor, nur handele es sich um einen Feldspieler und die Torlinie. Der Berührungspunkt liegt hinter der Torlinie und damit außerhalb des Spielfelds. Es handelt sich deshalb nicht um strafbares Handspiel. Der Ball befindet sich aber noch auf der Linie und damit im Spiel. Der Abwehrspieler könnte so einen Schuss auf der Linie mit der Hand abwehren und das Spiel würde normal weiterlaufen.

Das Beispiel ist überzeugend. Da lag ich daneben. Man möge es mir aber angesichts der Seltenheit der Fälle, in denen das vorkommt, und der fehlenden Normierung in den Regeln nachsehen. Ich werde eine Änderung des Artikels veranlassen. Danke für die Hinweise hier!


Ceterum censeo bellum esse finiendum ☮️


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06.03.2014 18:10


rb71


VfB Stuttgart-FanVfB Stuttgart-Fan


Mitglied seit: 17.05.2013

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Beiträge: 1763

@ humpelfuss

Zitat von humpelfuss
Das kann nicht sein. Ich bin mir deshalb auch sicher, dass die Erklärung aus der Kolumne einfach falsch ist.

Sehe ich genauso, diese Erklärung des Herrn Gründel ist unlogisch.
Wenn ein Ball nicht mit vollem Durchmesser über der Straraumgrenze ist und sich deshalb im Ergebnis innerhalb des 16er befindet, kann der Torhüter kaum den Ball außerhalb des Straraums berühren. Was wäre das für eine Logik? Nur weil logischerweise die Fingerspitzen, die den Teil des Balles, der sich außerhalb befindet, berühren, außerhalb sind, soll dies ein Handspiel darstellen? Nein, das kann ich nicht glauben. So unlogisch sind selbst die Fußballregeln der FIFA nicht... 


"Barca ist kein Fußballverein. Barca ist auch keine Religion. Nein, Barca ist ein Lebensgefühl, welches man nur erfahren wird, wenn man als Katalane im Camp Nou diese Mannschaft hat zaubern sehen."


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06.03.2014 17:47


erfolgsfan
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1899 Hoffenheim-Fan1899 Hoffenheim-Fan

erfolgsfan
Mitglied seit: 10.12.2010

Aktivität:
Beiträge: 3517

so geht's nicht

Kinder, ihr könnt doch nicht Herrn Gründel in einem Thread Ahnungslosigkeit vorwerfen und gleichzeitig seine legendären Paint skillzz in der Boden stampfen

Im ernst: Interessantes Thema, wenn auch eher akademischer Natur.


Zitat von wölfin: "Unsere offizielle Beschreibung lautet übrigens "Bier, High Heels und Herr Gründel""


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