Der Hoeneß-Prozeß

 Der Hoeneß-Prozeß  - #241


13.03.2014 15:08


Taru
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Taru
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@ Zirkusaffe

Zitat von Zirkusaffe

Und der erste Schritt unzustehender Schadenfreude ist getan, wie viele werden noch folgen?
Nicht, dass es dein Lied wäre, aber du scheinst es ja zu verherrlichen.


Ja, tue ich.
Alles andere wäre auch für jeden ehrlichen Steuerzahler ein richtiger Arschtritt gewesen.



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 Der Hoeneß-Prozeß  - #242


13.03.2014 15:09






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@ GloryRedDays

Zitat von GloryRedDays
Zitat von humpelfuss
Zitat von GloryRedDays
Die Schadenfreude, die man dem ein oder anderen (an anderer Stelle) entnehmen kann, sei zugestanden.


Das sehe ich anders. Sich am Schaden anderer zu ergötzen ist in meinen Augen ziemlich unmoralisch und niemandem zugestanden. Schade, dass Hoeneß seine Steuern nicht einfach bezahlt hat und im kommenden Sommer im weißen Leinenhemd durch Brasilien stolzieren kann. Ich gönne ihm wie niemand anderem die Gefängnisstrafe, aber es ist die gerechte Strafe.


Diese Schadensfreude richtet sich ja nicht Uli Hoeneß als Person, sondern eher gegen den FC Bayern. Uli Hoeneß war in den vergangenen Jahren das Gesicht dieses Vereins und nachdem es sportlich hervorragend läuft, dürfen sich diese Menschen jetzt halt an einem Gerichtsurteil erfreuen!


Oh, ich glaube speziell Uli Hoeness erzeugt da deutlich mehr Schadenfreude als es z.B. damals bei Breno der Fall gewesen sein mag.
Der tragische Fall eines Moralapostels, der am Ende selbst zum Steuersünder wird und in den Bau wandert hat eben eine gewisse Ironie in sich. Durch seine Funktion beim FC Bayern wurde er sicherlich bei Fussballanhängern erst bekannt (bzw. blieb es nach seiner aktiven Karriere) aber die Schadenfreude ruft er alleine hervor.



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 Der Hoeneß-Prozeß  - #243


13.03.2014 15:12


humpelfuss


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@ creative

Zitat von creative

Ich bin ganz klar der Meinung, das Uli Hoeness bestraft gehört. Aber im Vergleich zu anderen Strafen ist das ein Witz und das zeigt mir nur, das unser Strafrecht völlig daneben ist.


Das Urteil zum Hund möchte ich mal ausklammern. Davon abgesehen bin auch ich der Meinung, dass unser Strafrecht in vielen Bereichen überarbeitet werden sollte. Es müssen eindeutig schnellere Urteile gefunden werden (oft dauert das ja Ewigkeiten). In vielen Bereichen könnten diese auch deutlich höher sein, als das bisher der Fall ist. Ich persönlich sehe auch nicht, wie eine 4 jährige Haftstrafe auf die Resozialisierung auswirken soll, wenn der Täter in der Verhandlung keinerlei Zeichen von Einsicht oder Reue zeigt.
Im Bereich Steuerhinterziehung allerdings scheinen mir die Strafen im Allgemeinen doch relativ angemessen.



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 Der Hoeneß-Prozeß  - #244


13.03.2014 15:13


humpelfuss


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@ Taruiezi

Zitat von Taruiezi
Zitat von Zirkusaffe

Und der erste Schritt unzustehender Schadenfreude ist getan, wie viele werden noch folgen?
Nicht, dass es dein Lied wäre, aber du scheinst es ja zu verherrlichen.


Ja, tue ich.
Alles andere wäre auch für jeden ehrlichen Steuerzahler ein richtiger Arschtritt gewesen.


Es als richtig anzuerkennen, dass man für Rechtsbruch bestraft wird ist das eine. Sich über den persönlichen Schaden eines Dritten zu amüsieren oder gar lustig zu machen ist etwas völlig anderes. Und zwar etwas Schlechtes, Verwerfliches.



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 Der Hoeneß-Prozeß  - #245


13.03.2014 15:16


Zirkusaffe


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@ creative

Zitat von creative
Kevin Russel fährt im Drogenrausch 2 Menschen halb tot und entfernt sich vom Unfallort. Urteil 2 Jahre und 4 Monate und kommt nach 4 Monaten wieder frei.

http://www.fr-online.de/frankfurt/kevin-russell-boeser-onkel--nicht-mehr-in-haft,1472798,14702864.html

Eine Dobermann Hündin wurde halb tot getreten, gefesselt und in einen See ertränkt. 
Urteil 6 Monate mit Bewährung.

http://www.az-online.de/lokales/landkreis-gifhorn/gifhorn/strafbefehle-nach-dobermann-tod-gifhorn-3222986.html

In Berlin wird ein junger Mann von 6 halbstarken totgeprügelt. Das Opfer wird im Gerichtssaal noch verhöhnt. Der Haupttäter bekommt gerade mal 4 Jahre.

http://www.welt.de/debatte/kommentare/article119091042/Hoehnische-Arroganz-der-Taeter-im-Jonny-K-Prozess.html

Ich bin ganz klar der Meinung, das Uli Hoeness bestraft gehört. Aber im Vergleich zu anderen Strafen ist das ein Witz und das zeigt mir nur, das unser Strafrecht völlig daneben ist.


Dass unser bzw. fast jeder Rechtstaat kaum Relation in den Urteilen zueinander beweist, ist doch ein alter Hut. Vergleiche vergangene Urteile von sexueller Nötigung mit Urteilen zu Urheberrechtsverletzungen wie von Kim "Dotcom" Schmitz.

Zitat von Taruiezi
Ja, tue ich.
Alles andere wäre auch für jeden ehrlichen Steuerzahler ein richtiger Arschtritt gewesen.


Ehrlicher Steuerzahler ist immer so ein feines Totschlagargument. Du bist also ein ehrlicher Steuerzahler? "Ehrlicher Steuerzahler", so bescheuert dieser Ausdruck an sich schon ist, denn mit Ehrlichkeit hat das eigentlich gar nichts zu tun und soll nur eine positive Einstellung suggerieren, impliziert für mich freiwilliges Handeln ohne Zwang. Wenn nun also die Steuer ebenso wie die Wehrpflicht ausgesetzt wird und nur noch jemand zahlen muss, wenn er möchte, würdest du, ein ehrlicher Steuerzahler, dann noch zahlen? Insbesondere wenn die Besteuerung in monetären Dimensionen von mehreren Millionen wären?
Niemanden steht ein menschliches Urteil über Uli Hoeneß zu, der sich nicht in seinen Sphären bewegt, seinen Werdegang bestritten und seine Lasten auf sich nahm, jedoch in der Lage war, seine Fehler zu revidieren. Fast jeder Mensch versucht sich persönliche Vorteile zu erhaschen, nur bekommen die wenigsten die Möglichkeit dazu.
Es gibt nur Personen, die ein rechtliches Urteil zu fällen haben, und die werden das, in ihrem Erachten, tun.



++++ Redbull verleiht Flügel - Leipzig gibt Außenstürmer ab ++++


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 Der Hoeneß-Prozeß  - #246


13.03.2014 15:18


creative
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@ humpelfuss

Zitat von humpelfuss
Das Urteil zum Hund möchte ich mal ausklammern. Davon abgesehen bin auch ich der Meinung, dass unser Strafrecht in vielen Bereichen überarbeitet werden sollte. Es müssen eindeutig schnellere Urteile gefunden werden (oft dauert das ja Ewigkeiten). In vielen Bereichen könnten diese auch deutlich höher sein, als das bisher der Fall ist. Ich persönlich sehe auch nicht, wie eine 4 jährige Haftstrafe auf die Resozialisierung auswirken soll, wenn der Täter in der Verhandlung keinerlei Zeichen von Einsicht oder Reue zeigt.
Im Bereich Steuerhinterziehung allerdings scheinen mir die Strafen im Allgemeinen doch relativ angemessen.


Hoeness hatte sich selber angezeigt und in meinen Augen auch ehrliche Reue gezeigt.
Ich weiß nicht, wann er frei kommt. Im Gefängnis wird er soviel ich weiß jetzt auch keine Steuern zahlen.
Und was ist mir lieber. Ein zu einer Bewährung verurteilter Steuerhinterzieher, der seine Steuern nachzahlt und in Zukunft hoffentlich seine Steuern zahlt oder doch lieber eine Gefängnisstrafe und ihn mit der Höhe quasi auf eine Stufe mit einem Gewalttäter stellt?



Kämpfen und Siegen! #Wehrle Raus! #Adrion Raus! #Raus mit Claus!!!!!!!!!!! #FCFairPlay Raus!


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 Der Hoeneß-Prozeß  - #247


13.03.2014 15:20


Waldi87


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Ich halt mich mal an Gary Lineker und hoffe er hat recht "Bayern President, Uli Hoeness given 3.5 years in jail for tax evasion. There's an outside chance they could lose a game before his release"



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 Der Hoeneß-Prozeß  - #248


13.03.2014 15:38


svenex
svenex

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@ waldi87

Zitat von waldi87
Ich halt mich mal an Gary Lineker und hoffe er hat recht "Bayern President, Uli Hoeness given 3.5 years in jail for tax evasion. There's an outside chance they could lose a game before his release"

Wäre in Anbetracht dessen für den FCB-Fan nicht ein längere Haftstrafe wünschenswert?



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 Der Hoeneß-Prozeß  - #249


13.03.2014 15:41


Waldi87


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Dann verlieren wir halt mal in der Hinrunde der Saison 17/18 ein Spiel, bis dahin komplett ungeschlagen zu sein wäre doch auch mal was, und zwar irgendwie langweilig.



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 Der Hoeneß-Prozeß  - #250


13.03.2014 15:44


LordHorst
LordHorst

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@ humpelfuss

Zitat von humpelfuss
Ich verstehe nicht, wieso so viele von Revision seitens der Verteidigung ausgehen.


Weil die Verteidigung höchstens eine Bewährungsstrafe gefordert hat. Da werden die sich nicht mit 3,5 Jahren zufrieden geben. Übrigens hat die Verteidigung ja schon Revision eingelegt.

Der Focus schreibt außerdem:
Wie schnell könnte Hoeneß wieder ein freier Mann sein?
Rechtsanwalt Christian Steinpichler erklärt gegenüber FOCUS Online: „Bei einem Strafmaß von über zwei Jahren, kann die Freiheitsstrafe in sehr seltenen Fällen bereits nach der Verbüßung der Hälfte der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Dies ist die so genannte Halbstrafenregelung“. Entscheiden muss darüber eine Strafvollstreckungskammer, die auf Antrag des Verurteilten entscheidet.
"Eine Antragstellung macht aber nur Sinn, wenn im Vollzug keine Probleme bestanden, die familiären Bindungen des Verurteilten keinen Anlass zu Zweifeln geben und die begangene Straftat nicht als unwürdig für die Halbstrafenregelung angesehen wird", sagt Anwalt Steinpichler. Ein anderer Weg in die Freiheit wäre eine Entlassung wegen "guter Führung" nach zwei Dritteln der Haftzeit.
Für Hoeneß spricht in beiden Fällen, dass er bisher unbescholten ist und nie mit dem Gesetz in Konflikt geriet.


Ich würde also davon ausgehen, dass er maximal die Hälfte der Haft verbüßt.



Scheint die Sonne auch für Nazis? Ich könnt's nicht verstehen. Dürfen Faschos auch verreisen? Das wäre ungerecht. Können Rassisten etwa auch den blauen Himmel sehen? Scheint die Sonne auch für Nazis? Wenn's nach mir geht, tut sie es nicht.


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 Der Hoeneß-Prozeß  - #251


13.03.2014 15:46


bastis


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@ svenex

Zitat von svenex
Frage an die Experten:

Wie sähe wohl die Revision-Strategie der Verteidigung aus? Verfahrensfehler? Welche Möglichkeiten gäbe es da?

Wie schon das Verfahren, so wird auch die Revision womöglich einen überraschenden Verlauf nehmen.
Verfahrensfehler sehe ich absolut nicht,  es wird nur um Rechtsfehler gehen. Und zwar um genau einen: Wie stark ist die verfehlte Selbstanzeige als Minderungsgrund zu werten?

Das wird am BGH geprüft werden und wenn es dort eine andere Auffassung gibt geht es nochmal ans Oberlandesgericht. 

Genau weil es komplett offen ist was der BGH zu der Minderung entscheidet, würde es mich sehr stark wundern wenn die Staatsanwaltschaft nicht auch Revision einlegt. Am Ende sieht man die Selbstanzeige am BGH als völlig wirkungslos an und dann bleibt es ohne Revision doch bei den gut 3 Jahren.

Zitat von humpelfuss
Im Bereich Steuerhinterziehung allerdings scheinen mir die Strafen im Allgemeinen doch relativ angemessen.

Naja...ich verstehe überhaupt nicht, warum man da auf Gefängnisstrafen setzt. Der Gesetzgeber hätte die Möglichkeit Geldstrafen vorzusehen, mit denen der Steuerhinterzieher bis auf die Unterhose ausgezogen wird...statt dessen füttert man sie im Knast durch und nach ein paar Jahren kommen sie als Millionäre aus dem Knast.

Ich finde man sollte Steuerhinterzieher zumindest bei Freiheitsstrafen nur so lächerlich wie Gewalttäter bestrafen und zusätzlich für die Abschreckung deftige Geldstrafen vorsehen, damit am Ende die gesamten mit der Hinterziehung verbundenen Einnahmen auf dem Spiel stehen.



For every action, there's a social media overreaction.


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 Der Hoeneß-Prozeß  - #252


13.03.2014 15:48


LordHorst
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@ Taruiezi

Zitat von Taruiezi
Zitat von Zirkusaffe

Und der erste Schritt unzustehender Schadenfreude ist getan, wie viele werden noch folgen?
Nicht, dass es dein Lied wäre, aber du scheinst es ja zu verherrlichen.


Ja, tue ich.
Alles andere wäre auch für jeden ehrlichen Steuerzahler ein richtiger Arschtritt gewesen.


Ich verstehe nicht ganz. Wieso bist du als ehrlicher Steuerzahler denn Schadenfroh? Und wieso wäre eine Bewährungsstrafe für den ehrlichen Steuerzahler ein Arschtritt? Welcher ehrliche Steuerzahler zahlt denn 27 Mios an Steuern?
Mal den Inhalt des Liedes außen vor gelassen, bewegt es sich musikalisch aber eh in eher niederen Regionen. Da verstehe ich wiederrum nicht, dass es doch tatsächlich Leute gibt, die sich sowas auch noch freiwillig anhören.



Scheint die Sonne auch für Nazis? Ich könnt's nicht verstehen. Dürfen Faschos auch verreisen? Das wäre ungerecht. Können Rassisten etwa auch den blauen Himmel sehen? Scheint die Sonne auch für Nazis? Wenn's nach mir geht, tut sie es nicht.


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 Der Hoeneß-Prozeß  - #253


13.03.2014 15:49


bastis


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@ LordHorst

Zitat von LordHorst
Ich würde also davon ausgehen, dass er maximal die Hälfte der Haft verbüßt.

In jedem anderen Bundesland, aber nicht in Bayern. Wir können recht sicher von 2/3 ausgehen.



For every action, there's a social media overreaction.


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 Der Hoeneß-Prozeß  - #254


13.03.2014 15:50


DerMazze
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@ LordHorst

Zitat von LordHorst
Zitat von humpelfuss
Ich verstehe nicht, wieso so viele von Revision seitens der Verteidigung ausgehen.


Weil die Verteidigung höchstens eine Bewährungsstrafe gefordert hat. Da werden die sich nicht mit 3,5 Jahren zufrieden geben. Übrigens hat die Verteidigung ja schon Revision eingelegt.

Der Focus schreibt außerdem:
Wie schnell könnte Hoeneß wieder ein freier Mann sein?
Rechtsanwalt Christian Steinpichler erklärt gegenüber FOCUS Online: „Bei einem Strafmaß von über zwei Jahren, kann die Freiheitsstrafe in sehr seltenen Fällen bereits nach der Verbüßung der Hälfte der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Dies ist die so genannte Halbstrafenregelung“. Entscheiden muss darüber eine Strafvollstreckungskammer, die auf Antrag des Verurteilten entscheidet.
"Eine Antragstellung macht aber nur Sinn, wenn im Vollzug keine Probleme bestanden, die familiären Bindungen des Verurteilten keinen Anlass zu Zweifeln geben und die begangene Straftat nicht als unwürdig für die Halbstrafenregelung angesehen wird", sagt Anwalt Steinpichler. Ein anderer Weg in die Freiheit wäre eine Entlassung wegen "guter Führung" nach zwei Dritteln der Haftzeit.
Für Hoeneß spricht in beiden Fällen, dass er bisher unbescholten ist und nie mit dem Gesetz in Konflikt geriet.


Ich würde also davon ausgehen, dass er maximal die Hälfte der Haft verbüßt.


Die Halbstrafenregelung gilt eigentlich nur bei Haftstrafen von unter 2 Jahren. Da Hoeneß zu 3,5 Jahren verurteilt wurde ist dies nicht möglich. Erst nach 2/3 der Haftzeit kann eher wegen guter Führung frei kommen.



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 Der Hoeneß-Prozeß  - #255


13.03.2014 15:53


humpelfuss


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@ LordHorst

Zitat von LordHorst

Ich würde also davon ausgehen, dass er maximal die Hälfte der Haft verbüßt.


Ein knappes Jahr, das wird für ihn mehr als lang genug sein.
Ich hoffe nur, er kommt mit einem klitzekleinen wenig Demut zurück. Träumen muss ja erlaubt sein.



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 Der Hoeneß-Prozeß  - #256


13.03.2014 15:53


LordHorst
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@ DerMazze

Zitat von DerMazze
Die Halbstrafenregelung gilt eigentlich nur bei Haftstrafen von unter 2 Jahren.


Dann lies doch bitte mal den Satzteil vor dem von mir fett markierten. Da steht doch eindeutig "bei einem Strafmaß von über zwei Jahren".



Scheint die Sonne auch für Nazis? Ich könnt's nicht verstehen. Dürfen Faschos auch verreisen? Das wäre ungerecht. Können Rassisten etwa auch den blauen Himmel sehen? Scheint die Sonne auch für Nazis? Wenn's nach mir geht, tut sie es nicht.


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 Der Hoeneß-Prozeß  - #257


13.03.2014 15:58


humpelfuss


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@ bastis

Zitat von bastis

Zitat von humpelfuss
Im Bereich Steuerhinterziehung allerdings scheinen mir die Strafen im Allgemeinen doch relativ angemessen.

Naja...ich verstehe überhaupt nicht, warum man da auf Gefängnisstrafen setzt. Der Gesetzgeber hätte die Möglichkeit Geldstrafen vorzusehen, mit denen der Steuerhinterzieher bis auf die Unterhose ausgezogen wird...statt dessen füttert man sie im Knast durch und nach ein paar Jahren kommen sie als Millionäre aus dem Knast.

Ich finde man sollte Steuerhinterzieher zumindest bei Freiheitsstrafen nur so lächerlich wie Gewalttäter bestrafen und zusätzlich für die Abschreckung deftige Geldstrafen vorsehen, damit am Ende die gesamten mit der Hinterziehung verbundenen Einnahmen auf dem Spiel stehen.


Das sehe ich anders. Wer so mit Geld zockt, wie in diesem Beispiel Hoeneß, der scheint bereit zu sein ein hohes finanzielles Risiko einzugehen. Warum dann nicht auch das finanzielle Risiko des Entdeckt-Werdens in Bezug auf Steuerhinterziehung eingehen. In den entsprechenden Kreisen wäre das dann im worst-case einen netten Plausch im P1 wert.
Ich denke hier muss schon auch eine Haftstrafe bei besonders schweren Fällen (wie hier) durhcgesetzt werden.



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 Der Hoeneß-Prozeß  - #258


13.03.2014 16:09


bastis


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@ humpelfuss

Zitat von humpelfuss
Zitat von bastis

Zitat von humpelfuss
Im Bereich Steuerhinterziehung allerdings scheinen mir die Strafen im Allgemeinen doch relativ angemessen.

Naja...ich verstehe überhaupt nicht, warum man da auf Gefängnisstrafen setzt. Der Gesetzgeber hätte die Möglichkeit Geldstrafen vorzusehen, mit denen der Steuerhinterzieher bis auf die Unterhose ausgezogen wird...statt dessen füttert man sie im Knast durch und nach ein paar Jahren kommen sie als Millionäre aus dem Knast.

Ich finde man sollte Steuerhinterzieher zumindest bei Freiheitsstrafen nur so lächerlich wie Gewalttäter bestrafen und zusätzlich für die Abschreckung deftige Geldstrafen vorsehen, damit am Ende die gesamten mit der Hinterziehung verbundenen Einnahmen auf dem Spiel stehen.


Das sehe ich anders. Wer so mit Geld zockt, wie in diesem Beispiel Hoeneß, der scheint bereit zu sein ein hohes finanzielles Risiko einzugehen. Warum dann nicht auch das finanzielle Risiko des Entdeckt-Werdens in Bezug auf Steuerhinterziehung eingehen. In den entsprechenden Kreisen wäre das dann im worst-case einen netten Plausch im P1 wert.
Ich denke hier muss schon auch eine Haftstrafe bei besonders schweren Fällen (wie hier) durhcgesetzt werden.

Deswegen rede ich ja von einer Kombination, solange der Hinterzieher halbwegs bezahlen kann.
Besonders dieser Fall zeigt doch: Ein Hoeneß im Knast ist relativ "langweilig". Nach gut 2 Jahren ist er wieder draußen und genießt seine Tage am Tegernsee.
Mit einer Geldstrafe in der Region der zu versteuernden Einnahmen würde die Villa am See und Würstelfabrik an den Staat fallen und Hoeneß würde erstmal in einer Hartz4 Wohnung seine Schulden abbezahlen.



For every action, there's a social media overreaction.


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 Der Hoeneß-Prozeß  - #259


13.03.2014 16:22


DerMazze
DerMazze

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@ LordHorst

Zitat von LordHorst
Zitat von DerMazze
Die Halbstrafenregelung gilt eigentlich nur bei Haftstrafen von unter 2 Jahren.


Dann lies doch bitte mal den Satzteil vor dem von mir fett markierten. Da steht doch eindeutig "bei einem Strafmaß von über zwei Jahren".


Machts meines Erachtens aber nicht richtiger...! Vgl. § 57 StGB.



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 Der Hoeneß-Prozeß  - #260


13.03.2014 16:45


Matze
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@ creative

Zitat von creative

Hoeness hatte sich selber angezeigt und in meinen Augen auch ehrliche Reue gezeigt.


Das ist so eine Sache. Das Gericht hat in der Urteilsbegründung gesagt, es bestünden erhebliche Zweifel ob sich Hoeneß auch ohne die Recherche des Sterns selbst angezeigt hätte. Vielleicht ist er reumütig, aber so ehrlich kommt mir das nicht vor. Er bereut es eher, erwischt worden zu sein.

Und was ist mir lieber. Ein zu einer Bewährung verurteilter Steuerhinterzieher, der seine Steuern nachzahlt und in Zukunft hoffentlich seine Steuern zahlt oder doch lieber eine Gefängnisstrafe und ihn mit der Höhe quasi auf eine Stufe mit einem Gewalttäter stellt?


Diese unzulässigen Relativierungsversuche habe ich jetzt schon in einigen Foren gelesen. Eine Straftat ist eine Straftat, egal ob dabei Gewalt gegen eine einzelne Person ausgeübt wurde, oder die Allgemeinheit um Steuergelder gebracht wurde.



https://www.youtube.com/watch?v=N1mcFG2oJ3U


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