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21.02.2013 15:19 Uhr | Quelle: dpa / wahretabelle.de Drogba-Einsatz: Schalke erhebt Einspruch

Der Bundesligist wird gegen die Wertung des Champions-League-Achtelfinales bei Galatasaray Istanbul (1:1) offiziell Einspruch einlegen. 

Didier Drogba
Quelle: Getty

Wegen des umstrittenen Wechsels von Didier Drogba (35) aus China zu Galatasaray Istanbul wird der FC Schalke 04 Einspruch gegen die Wertung des 1:1 im Achtelfinal-Hinspiel der UEFA Champions League einlegen. Dies kündigten Manager Horst Heldt und Finanz-Vorstand Peter Peters am Donnerstag vor dem Rückflug aus Istanbul an. Schalke will von der Europäischen Fußball-Union (UEFA) die Spielberechtigung von Drogba überprüfen lassen und muss dafür aus formaljuristischen Gründen Einspruch gegen die Spielwertung einlegen.

In der vergangenen Woche hatte der Fußball-Weltverband FIFA dem Ivorer Drogba eine vorläufige Spielerlaubnis für die türkische Liga und den Europacup erteilt. Drogba selbst liegt im Vertragsstreit mit seinem bisherigen Verein Shanghai Shenhua, wo er bis 2014 unter Vertrag stand. Dennoch war er im Winter zu Galatasaray gewechselt. Dagegen protestierte Shanghai. "Drogba hat in der Metropole am Bosporus einen Vertrag über 18 Monate unterschrieben, der ihm zehn Millionen Euro einbringen soll. Zudem soll er für jedes absolvierte Spiel 15.000 Euro kassieren", hieß es dazu bei sueddeutsche.de am Donnerstag.

Der FC Schalke 04 verwies bei seinem Protest darauf, dass bis zum 1. Februar nicht nur die Meldung bei der UEFA, sondern auch die Spielberechtigung für die K.o.-Phase der Champions League vorliegen müsse. Heldt erklärte: "Es wäre ja fahrlässig, das nicht überprüfen zu lassen." Die UEFA hatte allerdings am 5. Februar mitgeteilt, dass Drogba zum Monatsanfang nachgemeldet worden sei. Der Einspruch muss binnen 24 Stunden eingereicht werden. Galatasaray und Schalke hatten sich am Mittwoch nach Treffern von Burak Yilmaz (12.) für Istanbul und Jermaine Jones (45.) mit 1:1 getrennt. Das Rückspiel findet am 12. März in Gelsenkirchen statt. (dpa/cger)

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