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27.09.2019 14:11 Uhr | Quelle: WahreTabelle

Schiedsrichterball: Kurioser Wechselfehler in der 3. Liga

Regelverstoß oder Wahrnehmungsfehler von Referee Bacher?

Johannes Gründel
Johannes Gründel
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Quelle: imago images
Halles Kapitän Sebastian Mai und Trainer Torsten Ziegner diskutieren nach dem Ausgleichstreffer mit dem Linienrichter

Johannes Gründel
Johannes Gründel

Bei Auswechslungen kann normalerweise nicht viel schiefgehen, zumindest seit es keine Regelung mehr zur Anzahl von Nicht-EU-Ausländern auf dem Platz gibt. Eine Auswechslung sollte also eigentlich aus Schiedsrichtersicht nicht zu großer Aufregung führen, sondern nur in spieltaktischer Sicht diskutiert werden. Anders jedoch am vergangenen Wochenende beim Drittliga-Spiel zwischen dem Halleschen FC und Preußen Münster.

Hier wechselten beide Teams zeitgleich. Doch da Schiedsrichter Michael Bacher dachte, auch bei Halle würde der Spieler mit der Nummer 9, Pascal Sohm, ausgewechselt werden, schickte er diesen auf der gegenüberliegenden Seite vom Feld – während bei den Trainerbänken der eigentlich auszuwechselnde Terence Boyd vom Feld trabte.

Das Spiel wurde wieder angepfiffen, während der eigentlich geplante Wechsel (Washausen für Boyd) noch lief. Infolgedessen spielte Halle für einige Sekunden zu neunt, danach zu zehnt. Die entstandene Verwirrung nutzte Münster, um den Ausgleichstreffer zum 2:2 zu erzielen. Steigerung der Kuriosität: Da Sohm den Platz verlassen hatte und Washausen hereinkam, war dies der offizielle Wechsel, sodass eine Korrektur des falschen Wechsels nicht mehr möglich war. Boyd musste auf dem Platz bleiben, Sohm duschen.

Regeltechnisch ist das eine der schwierigsten Szenen, die ich in den letzten Jahren gesehen habe. Hier lagen wohl zwei Fehler des Schiedsrichters vor: Zum einen hat er den falschen Spieler hinausgeschickt, zum anderen hat er offenbar das Spiel angepfiffen, bevor Washausen das Feld betreten hat.

Halle legt nach Wechselfehler Einspruch ein

Halle hat nun Einspruch gegen die Spielwertung eingelegt und stützt diesen auf § 17 Ziffer 2 c) der Rechts- und Verfahrensordnung. Dieser besagt, dass ein Einspruch gegen eine Spielwertung unter anderem wegen eines Regelverstoßes des Schiedsrichters erhoben werden kann, wenn dieser Regelverstoß die Spielwertung als verloren oder unentschieden mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat.

Angesichts des engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen dem Wechselfehler und dem Ausgleichstreffer wird man die hohe Wahrscheinlichkeit einer Beeinflussung wohl annehmen können.

Liegt ein Regelverstoß vom Schiedsrichter vor?

Interessanter ist aber die Frage, ob hier ein Regelverstoß des Schiedsrichters vorliegt oder nicht. Als Faustformel für die Abgrenzung kann man sich merken: Ein Regelverstoß liegt vor, wenn der Schiedsrichter die Tatsachen auf dem Spielfeld korrekt wahrnimmt, aber dann die falsche Entscheidung trifft.

Nimmt der Schiedsrichter die Tatsachen am Feld dagegen schon falsch war, seine Entscheidung wäre aber richtig, wenn seine Wahrnehmung gestimmt hätte, liegt eine grundsätzlich unanfechtbare Tatsachenentscheidung vor. Ausnahme: bewusste Fehlentscheidungen. Hintergrundüberlegung ist, dass (gerade Wahrnehmungs-)Fehler menschlich sind und deshalb von den Vereinen hingenommen werden müssen. Dagegen ist es den Vereinen nicht zumutbar, dass ein Schiedsrichter die Regeln falsch auslegt.

Zur Verdeutlichung ein Beispiel: Ein Verteidiger spielt den Ball knapp innerhalb des eigenen Strafraums strafbar mit der Hand. Wenn der Schiedsrichter die Szene irrtümlich so wahrnimmt, dass das Handspiel knapp außerhalb des Strafraums stattgefunden habe, und deshalb einen direkten Freistoß außerhalb des Strafraums verhängt, liegt eine unanfechtbare Tatsachenentscheidung vor. Geht der Schiedsrichter dagegen zutreffend davon aus, dass das Handspiel innerhalb des Strafraums stattgefunden hat, glaubt aber, dass es für strafbares Handspiel nur indirekten Freistoß gibt, und verhängt deshalb einen indirekten Freistoß, liegt ein Regelverstoß vor.

Wahrnehmungsfehler oder Regelverstoß?

Die Frage zur Abgrenzung zwischen Regelverstoß und Tatsachenentscheidung lautet also: Hat der Schiedsrichter etwas falsch wahrgenommen oder hatte er die Regeln falsch im Kopf? Hier unterlag Michael Bacher einem – zugegebenermaßen völlig atypischen – Wahrnehmungsfehler: Er dachte, die Nummer 9 von Halle würde ausgewechselt werden. Wäre das der Fall, hätte er diesen auf dem kürzestmöglichen Weg hinausschicken müssen. Genau das hat er auch getan. Damit liegt in meinen Augen eine falsche Tatsachenentscheidung und kein Regelverstoß vor.

Anders könnte es aber mit der Freigabe des Balles sein. Die darf nur erfolgen, wenn die Auswechslung vollzogen ist, also der eingewechselte Spieler mit Erlaubnis des Schiedsrichters das Spielfeld in der Nähe der Mittellinie betritt, nachdem der ausgewechselte Spieler das Spielfeld verlassen hatte. Doch auch hier wird man wohl annehmen können, dass Bacher davon ausging, dass Washausen das Spielfeld schon betreten hatte. Auch hier sehe ich eher eine falsche Tatsachenentscheidung als einen Regelverstoß.

Ursprung des Übels liegt in der Änderung der Regel

Wurzel der ganzen Chose ist die neue Regelung bei Auswechslungen: Hätte der Wechsel an der Mittellinie stattgefunden, hätte Bacher Sohm nicht herausschicken, sondern sich nur darum kümmern müssen, dass Boyd nicht zu viel Zeit von der Uhr nimmt. Dass es hierdurch zu Problemen kommen könnte, habe ich schon bei der Vorstellung der Regeländerung anklingen lassen, wenngleich bezogen auf den Amateurbereich.

Offensichtlich ist man aber auch im Profibereich vor derartigen Irrtümern nicht sicher. Gerade in der Stresssituation der Schlussphase eines knappen Spiels und bei der Umsetzung einer neuen Regel ist es ganz normal, dass Fehler entstehen.

Boyds Reaktion ist ein sehr positives Beispiel für Fairness

Interessant ist die Konstellation aber allemal. Man darf gespannt sein, ob das Sportgericht die Lage ähnlich beurteilt wie ich. Ein ähnlicher Fall ist mir bislang nicht bekannt und man muss zugeben, dass man sich hier nicht mehr in der klassischen Tatsachenentscheidung bewegt: Ungewollt hat der Schiedsrichter hier nämlich Traineraufgaben übernommen, nämlich die Entscheidung darüber, wer ausgewechselt wird. Das ist natürlich eine Kompetenzüberschreitung, die hier aber nur versehentlich und infolge eines Wahrnehmungsfehlers geschehen ist.

In diese Kerbe schlägt auch Halles Trainer Torsten Ziegner, der mit den Worten „Jetzt können nicht die Schiedsrichter entscheiden, wie wir wechseln“ zitiert wird. Besonders bemerkenswert finde ich aber die Aussage eines der unglücklichen Beteiligten, nämlich von Terence Boyd: „Ich bin da ganz ehrlich: Schiri sein ist so undankbar wie Ordnungsamt, von daher willst du in deren Haut auch nicht stecken.“ So viel Verständnis in öffentlichen Stellungnahmen ist zu Zeiten, in denen der Schiedsrichter auch gerne mal aufgefordert wird, Cornflakes zu zählen, leider selten geworden. Daumen hoch hierfür!

Bei Auswechslungen kann normalerweise nicht viel schiefgehen, zumindest seit es keine Regelung mehr zur Anzahl von Nicht-EU-Ausländern auf dem Platz gibt. Eine Auswechslung sollte also eigentlich aus Schiedsrichtersicht nicht zu großer Aufregung führen, sondern nur in spieltaktischer Sicht diskutiert werden. Anders jedoch am vergangenen Wochenende beim Drittliga-Spiel zwischen dem Halleschen FC und Preußen Münster.

Hier wechselten beide Teams zeitgleich. Doch da Schiedsrichter Michael Bacher dachte, auch bei Halle würde der Spieler mit der Nummer 9, Pascal Sohm, ausgewechselt werden, schickte er diesen auf der gegenüberliegenden Seite vom Feld – während bei den Trainerbänken der eigentlich auszuwechselnde Terence Boyd vom Feld trabte.

Das Spiel wurde wieder angepfiffen, während der eigentlich geplante Wechsel (Washausen für Boyd) noch lief. Infolgedessen spielte Halle für einige Sekunden zu neunt, danach zu zehnt. Die entstandene Verwirrung nutzte Münster, um den Ausgleichstreffer zum 2:2 zu erzielen. Steigerung der Kuriosität: Da Sohm den Platz verlassen hatte und Washausen hereinkam, war dies der offizielle Wechsel, sodass eine Korrektur des falschen Wechsels nicht mehr möglich war. Boyd musste auf dem Platz bleiben, Sohm duschen.

Regeltechnisch ist das eine der schwierigsten Szenen, die ich in den letzten Jahren gesehen habe. Hier lagen wohl zwei Fehler des Schiedsrichters vor: Zum einen hat er den falschen Spieler hinausgeschickt, zum anderen hat er offenbar das Spiel angepfiffen, bevor Washausen das Feld betreten hat.

Halle legt nach Wechselfehler Einspruch ein

Halle hat nun Einspruch gegen die Spielwertung eingelegt und stützt diesen auf § 17 Ziffer 2 c) der Rechts- und Verfahrensordnung. Dieser besagt, dass ein Einspruch gegen eine Spielwertung unter anderem wegen eines Regelverstoßes des Schiedsrichters erhoben werden kann, wenn dieser Regelverstoß die Spielwertung als verloren oder unentschieden mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat.

Angesichts des engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen dem Wechselfehler und dem Ausgleichstreffer wird man die hohe Wahrscheinlichkeit einer Beeinflussung wohl annehmen können.

Liegt ein Regelverstoß vom Schiedsrichter vor?

Interessanter ist aber die Frage, ob hier ein Regelverstoß des Schiedsrichters vorliegt oder nicht. Als Faustformel für die Abgrenzung kann man sich merken: Ein Regelverstoß liegt vor, wenn der Schiedsrichter die Tatsachen auf dem Spielfeld korrekt wahrnimmt, aber dann die falsche Entscheidung trifft.

Nimmt der Schiedsrichter die Tatsachen am Feld dagegen schon falsch war, seine Entscheidung wäre aber richtig, wenn seine Wahrnehmung gestimmt hätte, liegt eine grundsätzlich unanfechtbare Tatsachenentscheidung vor. Ausnahme: bewusste Fehlentscheidungen. Hintergrundüberlegung ist, dass (gerade Wahrnehmungs-)Fehler menschlich sind und deshalb von den Vereinen hingenommen werden müssen. Dagegen ist es den Vereinen nicht zumutbar, dass ein Schiedsrichter die Regeln falsch auslegt.

Zur Verdeutlichung ein Beispiel: Ein Verteidiger spielt den Ball knapp innerhalb des eigenen Strafraums strafbar mit der Hand. Wenn der Schiedsrichter die Szene irrtümlich so wahrnimmt, dass das Handspiel knapp außerhalb des Strafraums stattgefunden habe, und deshalb einen direkten Freistoß außerhalb des Strafraums verhängt, liegt eine unanfechtbare Tatsachenentscheidung vor. Geht der Schiedsrichter dagegen zutreffend davon aus, dass das Handspiel innerhalb des Strafraums stattgefunden hat, glaubt aber, dass es für strafbares Handspiel nur indirekten Freistoß gibt, und verhängt deshalb einen indirekten Freistoß, liegt ein Regelverstoß vor.

Wahrnehmungsfehler oder Regelverstoß?

Die Frage zur Abgrenzung zwischen Regelverstoß und Tatsachenentscheidung lautet also: Hat der Schiedsrichter etwas falsch wahrgenommen oder hatte er die Regeln falsch im Kopf? Hier unterlag Michael Bacher einem – zugegebenermaßen völlig atypischen – Wahrnehmungsfehler: Er dachte, die Nummer 9 von Halle würde ausgewechselt werden. Wäre das der Fall, hätte er diesen auf dem kürzestmöglichen Weg hinausschicken müssen. Genau das hat er auch getan. Damit liegt in meinen Augen eine falsche Tatsachenentscheidung und kein Regelverstoß vor.

Anders könnte es aber mit der Freigabe des Balles sein. Die darf nur erfolgen, wenn die Auswechslung vollzogen ist, also der eingewechselte Spieler mit Erlaubnis des Schiedsrichters das Spielfeld in der Nähe der Mittellinie betritt, nachdem der ausgewechselte Spieler das Spielfeld verlassen hatte. Doch auch hier wird man wohl annehmen können, dass Bacher davon ausging, dass Washausen das Spielfeld schon betreten hatte. Auch hier sehe ich eher eine falsche Tatsachenentscheidung als einen Regelverstoß.

Ursprung des Übels liegt in der Änderung der Regel

Wurzel der ganzen Chose ist die neue Regelung bei Auswechslungen: Hätte der Wechsel an der Mittellinie stattgefunden, hätte Bacher Sohm nicht herausschicken, sondern sich nur darum kümmern müssen, dass Boyd nicht zu viel Zeit von der Uhr nimmt. Dass es hierdurch zu Problemen kommen könnte, habe ich schon bei der Vorstellung der Regeländerung anklingen lassen, wenngleich bezogen auf den Amateurbereich.

Offensichtlich ist man aber auch im Profibereich vor derartigen Irrtümern nicht sicher. Gerade in der Stresssituation der Schlussphase eines knappen Spiels und bei der Umsetzung einer neuen Regel ist es ganz normal, dass Fehler entstehen.

Boyds Reaktion ist ein sehr positives Beispiel für Fairness

Interessant ist die Konstellation aber allemal. Man darf gespannt sein, ob das Sportgericht die Lage ähnlich beurteilt wie ich. Ein ähnlicher Fall ist mir bislang nicht bekannt und man muss zugeben, dass man sich hier nicht mehr in der klassischen Tatsachenentscheidung bewegt: Ungewollt hat der Schiedsrichter hier nämlich Traineraufgaben übernommen, nämlich die Entscheidung darüber, wer ausgewechselt wird. Das ist natürlich eine Kompetenzüberschreitung, die hier aber nur versehentlich und infolge eines Wahrnehmungsfehlers geschehen ist.

In diese Kerbe schlägt auch Halles Trainer Torsten Ziegner, der mit den Worten „Jetzt können nicht die Schiedsrichter entscheiden, wie wir wechseln“ zitiert wird. Besonders bemerkenswert finde ich aber die Aussage eines der unglücklichen Beteiligten, nämlich von Terence Boyd: „Ich bin da ganz ehrlich: Schiri sein ist so undankbar wie Ordnungsamt, von daher willst du in deren Haut auch nicht stecken.“ So viel Verständnis in öffentlichen Stellungnahmen ist zu Zeiten, in denen der Schiedsrichter auch gerne mal aufgefordert wird, Cornflakes zu zählen, leider selten geworden. Daumen hoch hierfür!

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