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07.03.2015 09:31 Uhr | Quelle: WahreTabelle.de

Schiedsrichterball: Der dunkle Ritter und sein Gehilfe...

Kolumne: Johannes Gründel erklärt bei WahreTabelle.de das Regelwerk und strittige Szenen der Bundesliga. 

Johannes Gründel
Johannes Gründel
Aubameyang / Reus
Quelle: Imago Sportfoto
Zwischen Kasperletheater und Originalität: Dieser Torjubel der Dortmunder Pierre-Emerick Aubameyang und Marco Reus im Revierderby gegen den FC Schalke 04 sorgte für heftige Diskussionen.

Johannes Gründel
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Es war ein Bild, das Fußball-Deutschland bewegte: Die beiden Dortmunder Pierre-Emerick Aubameyang und Marco Reus bejubeln den Führungstreffer des Gabuners gegen den FC Schalke 04 (3:0) maskiert als Batman und Robin.

Mancher Journalist fühlte sich anscheinend zum Ausleben seiner komödiantischen Ader provoziert, sodass beim anschließenden Interview mit Verkehrssünder Marco Reus gleichsam auf RTL2-Niveau die Laufzeile „hat keinen Führerschein für das Batmobil“ zu lesen war. Schiedsrichter Felix Zwayer (Berlin) sah das Geschehen sachlich und verwarnte Aubameyang, nicht jedoch Reus. Hierbei lag er völlig richtig. Im Regelwerk heißt es unter Regel 12: „Ein Spieler wird verwarnt, wenn er: (…) Kopf oder Gesicht mit einer Maske oder Ähnlichem bedeckt.“. Das machen beide Spieler hier, sodass streng genommen und rein am Wortlaut des Regelwerks argumentiert eigentlich auch beide verwarnt werden müssten. So hatte DFB-Schiedsrichterabteilungsleiter Herbert Fandel jedenfalls seine Referees instruiert. 

Und das, obwohl Verbände und Schiedsrichter diese Verwarnungen beim Torjubel - ebenso wie beim Mauerabstand -  eigentlich als zu hart ansehen. Deshalb ist man bei diesen Vergehen dazu übergegangen, lediglich einen Spieler zu verwarnen. Andernfalls müssten auch bei einer Fünf-Mann-Mauer, die nach vorne tippelt, alle fünf Spieler verwarnt werden, ebenso wie mehrere Spieler, die beim Torjubel auf den Zaun klettern. Die schwere Sanktion von mehreren persönlichen Strafen steht aber im Widerspruch zur doch relativ geringen Unsportlichkeit. Daher gibt es die Anweisung, in solchen Fällen lediglich einen der Spieler zu bestrafen, und zwar nach Möglichkeit den Rädelsführer. Und, wenn man die Wahl hat, den Spieler, der noch nicht Gelb gesehen hatte. Felix Zwayer hat hier also im Geist der Regeln und des Sports alles richtig gemacht.

Beim Torjubel ist einiges verboten. Manches Verbot ist einsichtiger als andere. Die oben angesprochene Verwarnung für Zaunklettern beispielsweise dient dem Schutz der Spieler und wurde eingeführt, nachdem sich ein Spieler mal beim Torjubel am Zaun einen Finger abgerissen hatte. Das viel zitierte Trikotausziehen wurde offiziell mit der Begründung verboten, dass in manchen Ländern das Zeigen des freien Oberkörpers einem Affront gleichkommt. Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass die Lobby der Trikotsponsoren für diese Regelung verantwortlich ist, die beim weit verbreiteten Foto des Torschützens beim Jubel auf einmal außen vor sind. Auch ist es verboten, „mit provozierenden, höhnischen oder aufhetzenden Gesten“ zu jubeln. Ein Beispiel dafür ist Deniz Naki, der zu seiner Zeit beim FC St. Pauli in einem Auswärtsspiel bei Hansa Rostock traf und mit einer „Halsabschneider“-Geste in Richtung Rostocker Block hin jubelte. Referee Thorsten Kinhöfer sah den Jubel nicht – andernfalls hätte er Naki verwarnen müssen. Das führte dazu, dass Naki noch strenger bestraft wurde, als es sonst möglich gewesen wäre: Das Sportgericht zog ihn für drei Spiele aus dem Verkehr.

Über die Sinnhaftigkeit der persönlichen Strafen kann man sicherlich gut streiten. Das Argument, der Torjubel sei ein Ausdruck von Emotionen, aber ist nicht so stark wie die Gegner der Regelungen denken. Gerade am aktuellen Beispiel „Batman & Robin“ sieht man das gut: Das war kein Ausdruck einer spontanen Freude, sondern viel mehr vorher genau geplant. Schließlich wollte die Maske ja auch mitgenommen werden bzw. sie wurde von einem BVB-Betreuer vor dem Anpfiff und zur dem Anstoß zur zweiten Halbzeit jeweils hinter dem Tor deponiert. Auch beim Trikotausziehen muss man ehrlich sein: „Wer rennt schon, wenn der Chef eine Gehaltserhöhung bekannt gibt, jubelnd durchs Büro und reißt sich sein Hemd vom Leib?“

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Beim Torjubel ist einiges verboten. Manches Verbot ist einsichtiger als andere. Die oben angesprochene Verwarnung für Zaunklettern beispielsweise dient dem Schutz der Spieler und wurde eingeführt, nachdem sich ein Spieler mal beim Torjubel am Zaun einen Finger abgerissen hatte. Das viel zitierte Trikotausziehen wurde offiziell mit der Begründung verboten, dass in manchen Ländern das Zeigen des freien Oberkörpers einem Affront gleichkommt. Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass die Lobby der Trikotsponsoren für diese Regelung verantwortlich ist, die beim weit verbreiteten Foto des Torschützens beim Jubel auf einmal außen vor sind. Auch ist es verboten, „mit provozierenden, höhnischen oder aufhetzenden Gesten“ zu jubeln. Ein Beispiel dafür ist Deniz Naki, der zu seiner Zeit beim FC St. Pauli in einem Auswärtsspiel bei Hansa Rostock traf und mit einer „Halsabschneider“-Geste in Richtung Rostocker Block hin jubelte. Referee Thorsten Kinhöfer sah den Jubel nicht – andernfalls hätte er Naki verwarnen müssen. Das führte dazu, dass Naki noch strenger bestraft wurde, als es sonst möglich gewesen wäre: Das Sportgericht zog ihn für drei Spiele aus dem Verkehr.

Über die Sinnhaftigkeit der persönlichen Strafen kann man sicherlich gut streiten. Das Argument, der Torjubel sei ein Ausdruck von Emotionen, aber ist nicht so stark wie die Gegner der Regelungen denken. Gerade am aktuellen Beispiel „Batman & Robin“ sieht man das gut: Das war kein Ausdruck einer spontanen Freude, sondern viel mehr vorher genau geplant. Schließlich wollte die Maske ja auch mitgenommen werden bzw. sie wurde von einem BVB-Betreuer vor dem Anpfiff und zur dem Anstoß zur zweiten Halbzeit jeweils hinter dem Tor deponiert. Auch beim Trikotausziehen muss man ehrlich sein: „Wer rennt schon, wenn der Chef eine Gehaltserhöhung bekannt gibt, jubelnd durchs Büro und reißt sich sein Hemd vom Leib?“

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08.03.2015 10:02


Hagi01
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1. FC Nürnberg-Fan1. FC Nürnberg-Fan

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Beiträge: 6313

@ hrub @antikas

Zitat von hrub
Auch ist es verboten, „mit provozierenden, höhnischen oder aufhetzenden Gesten“ zu jubeln. Ein Beispiel dafür ist Deniz Naki, der zu seiner Zeit beim FC St. Pauli in einem Auswärtsspiel bei Hansa Rostock traf und mit einer „Halsabschneider“-Geste in Richtung Rostocker Block hin jubelte. Referee Thorsten Kinhöfer sah den Jubel nicht – andernfalls hätte er Naki verwarnen müssen. Das führte dazu, dass Naki noch strenger bestraft wurde, als es sonst möglich gewesen wäre: Das Sportgericht zog ihn für drei Spiele aus dem Verkehr.
Heißt das dann nicht im Umkehrschluss, dass der SR hier wegen dem Torjubels einen Platzverweis aussprechen muss? Wie kann ansonsten das Sportgericht einen Spieler im Nachgang drei Spiele sperren, wenn die richtige Entscheidung in diesem Falle eine Verwarnung gewesen wäre?

Das fand ich auch etwas irritierend damals. Aber eigentlich hätte es nur Gelb geben müssen, das kein Torjubel mit Rot bestraft werden kann (es sei denn, eine Tätlichkeit o.Ä. geschieht dabei).

Zitat von antikas
Hierbei lag er völlig richtig. Im Regelwerk heißt es unter Regel 12: „Ein Spieler wird verwarnt, wenn er: (…) Kopf oder Gesicht mit einer Maske oder Ähnlichem bedeckt.“. Das machen beide Spieler hier, sodass streng genommen und rein am Wortlaut des Regelwerks argumentiert eigentlich auch beide verwarnt werden müssten. So hatte DFB-Schiedsrichterabteilungsleiter Herbert Fandel jedenfalls seine Referees instruiert.

Wieso lag er denn völlig richtig, wenn er gegen die Anweisung von Fandel entschieden hat?

Der Widerspruch ergibt sich daraus, dass die Fandel'sche Anweisung (übrigens mal wieder eine, die die Schiedsrichterexperten überrascht hat) erst herauskam, nachdem der Schiedsrichterball schon fertig und an die Redaktion verschickt war. Dadurch wird das Ganze unrund (zumal ich von hier aus keinen Zugriff mehr auf die Datei mit dem Text habe). Fandel sagt, dass Gelb für beide zwingend gewesen wäre. Ich finde das inkonsequent und halte das angesichts des anderweitigen Vorgehens beim Zaunklettern und beim Mauerabstand deshalb für "falsch" (Wenn auch streng genommen regelkonform) im Geiste der Regeln, die ja doch stark von der Verhältnismäßigkeit geprägt sind.


Ceterum censeo bellum esse finiendum ☮️


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07.03.2015 19:50


antikas



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 Hierbei lag er völlig richtig. Im Regelwerk heißt es unter Regel 12: „Ein Spieler wird verwarnt, wenn er: (…) Kopf oder Gesicht mit einer Maske oder Ähnlichem bedeckt.“. Das machen beide Spieler hier, sodass streng genommen und rein am Wortlaut des Regelwerks argumentiert eigentlich auch beide verwarnt werden müssten. So hatte DFB-Schiedsrichterabteilungsleiter Herbert Fandel jedenfalls seine Referees instruiert.

Wieso lag er denn völlig richtig, wenn er gegen die Anweisung von Fandel entschieden hat?


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07.03.2015 18:36


hrub
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hrub
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@ Hagi01

Auch ist es verboten, „mit provozierenden, höhnischen oder aufhetzenden Gesten“ zu jubeln. Ein Beispiel dafür ist Deniz Naki, der zu seiner Zeit beim FC St. Pauli in einem Auswärtsspiel bei Hansa Rostock traf und mit einer „Halsabschneider“-Geste in Richtung Rostocker Block hin jubelte. Referee Thorsten Kinhöfer sah den Jubel nicht – andernfalls hätte er Naki verwarnen müssen. Das führte dazu, dass Naki noch strenger bestraft wurde, als es sonst möglich gewesen wäre: Das Sportgericht zog ihn für drei Spiele aus dem Verkehr.
Heißt das dann nicht im Umkehrschluss, dass der SR hier wegen dem Torjubels einen Platzverweis aussprechen muss? Wie kann ansonsten das Sportgericht einen Spieler im Nachgang drei Spiele sperren, wenn die richtige Entscheidung in diesem Falle eine Verwarnung gewesen wäre?


Nicht immer ist der Schiedsrichter schuld, wenn der Glubb verliert. Manchmal liegt die Schuld auch beim Linienrichter.


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