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12.03.2015 22:30 Uhr | Quelle: WahreTabelle.de

Schiedsrichterball: Manchmal muss man ihn vor sich selbst schützen…

Kolumne: Johannes Gründel erklärt bei WahreTabelle das Regelwerk und strittige Szenen der Bundesliga. 

Johannes Gründel
Johannes Gründel
Welz / Hannover
Quelle: Imago Sportfoto / Archivbild
In dieser kuriosen Szene sind die Köpfe sind noch nicht zu tief: Schiedsrichter Tobias Welz und Bayern-Star Franck Ribéry.

Johannes Gründel
Johannes Gründel

Gegen Hannover 96 (3:1) tat sich der Rekordmeister aus München am vergangenen Bundesliga-Wochenende unerwartet schwer. Die Niedersachsen waren durch Hiroshi Kiyotake in Führung gegangen und standen defensiv auch relativ solide. Auch der Freistoß zum 1:1 von Xabi Alonso war für die Münchner noch nicht der große Brustlöser. Erst kurz nach der Halbzeit gab es den Türöffner: Nach einer Flanke gehen Robert Lewandowski mit dem Kopf und Hannovers Marcelo mit dem Fuß zum Ball. Das ganze geschieht etwa 35 Zentimeter oberhalb der Grasnarbe und es kommt, wie es kommen muss: Marcelo verfehlt den Ball und trifft Lewandowski. Schiedsrichter Tobias Welz (Wiesbaden) entscheidet daraufhin auf Strafstoß für die Bayern.

Diese Szene polarisiert Fußballfans im ganzen Land. Leider ist dabei (wie so häufig) die Frage „Was halte ich vom FC Bayern München?“ bei der Ansicht über die Szene von deutlich größerem Gewicht als die Frage „Was besagen eigentlich die Regeln?“. Wer es mit dem Rekordmeister aus München hält, geht daher von einer korrekten Entscheidung aus, während chronische „Bayern-Hasser“ immer wieder von einer „unfassbaren Skandal-Entscheidung“ sprechen. Da der Schiedsrichter aber ein Spiel unparteiisch leiten muss (und das in aller Regel entgegen wiederholter Anschuldigungen auch tut), wäre ein Blick ins Regelwerk doch ganz vorteilhaft. So kann man eruieren, welche Entscheidung korrekt ist. In Regel 12 findet sich unter der Überschrift „gefährliches Spiel“ folgender Text: „Als gefährliches Spiel gilt jede Aktion beim Spielen des Balls, durch die jemand verletzt werden könnte (einschließlich des Spielers selbst), die sich in der Nähe eines Gegners zuträgt und diesen aus Angst vor einer Verletzung daran hindert, den Ball zu spielen.“

Dieser Satz liest sich, als gäbe es für gefährliches Spiel drei Voraussetzungen, nämlich die Verletzungsgefahr, die Nähe zum Gegner und die Zurückhaltung des Gegenspielers aus Angst vor einer Verletzung. Tatsächlich ist dies aber die Folge einer ungenauen Übersetzung, wie sie im Regelwerk überraschend häufig vorkommt. Im englischen Originaltext steht zwischen der Verletzungsgefahr und den anderen beiden (vermeintlichen) Kriterien ein Punkt und der Folgesatz wird als Feststellung konstruiert. Betrachtet man diese Version, ist also die Verletzungsgefahr das maßgebliche Kriterium, während der Rest lediglich den Normalfall beschreibt. Das macht auch mehr Sinn, weil andernfalls die Frage, ob ein Regelverstoß vorliegt, vom Verhalten des Spielers abhängt, der nicht gegen die Regeln verstößt. Eine solche Konstruktion ist dem Regelwerk aber fremd. Maßgeblich ist somit nur, ob durch die Aktion jemand verletzt werden könnte.

In Klammern wird klargestellt, dass dies auch für den Spieler selbst gilt. Hier werden zunächst also Draufgänger vom Regelwerk vor sich selbst geschützt. Das klingt im ersten Moment etwas komisch, da sie an einer Verletzung ja selbst schuld wären, wenn sie so risikoreich in den Zweikampf gehen. Allerdings schützt die Regel auch den Gegenspieler. Dieser muss nun nicht mehr für sich selbst entscheiden, ob er durchzieht und einen Elfmeter riskiert oder zurückzieht und damit den Zweikampf verliert. Gäbe es diese Regel nicht, würden rücksichtsvolle Verteidiger dafür bestraft, dass sie den Gegenspieler nicht verletzen wollen und deshalb zurückziehen. Das kann nicht Intention des Reglements sein.

Doch wo ist der Übergang zwischen Selbstgefährdung mit zu tiefem Kopf und Fremdgefährdung durch hohes Bein? Darauf gibt es eine klare und herrlich befriedigende Antwort: Es gibt keine Regel dafür! Als Faustformel kann man sich merken, dass oberhalb der Hüfte das Bein tendenziell eher zu hoch ist, unterhalb des Oberschenkels der Kopf aber nichts zu suchen hat. Dazwischen liegt ein Graubereich, in dem letztendlich beide Entscheidungen gut vertretbar sind, das „hohe Bein“ sich allerdings deutlich besser verkaufen lässt. Konkret hatte Lewandowski hier den Kopf etwa auf Kniehöhe, während die Höhe von Marcelos Bein in keinster Weise zu beanstanden war. Aus diesem Grund hätte Tobias Welz hier auf indirekten Freistoß für Hannover entscheiden müssen. Indirekt trotz des Kontakts, da ein direkter Freistoß nur für ein Vergehen gegen den Gegenspieler verhängt werden kann, hier aber Lewandowski ein Vergehen gegen sich selbst begeht.

Das Problem, dem Tobias Welz hier aufgesessen ist, war allerdings nicht mangelnde Regelkenntnis, sondern schlicht (wie nahezu immer) eine falsche Wahrnehmung. Vermutlich dachte er entweder, dass Lewandowskis Kopf nicht so tief war oder er hat die Distanz zwischen den beiden Spielern überschätzt. So oder so ist das aber eine zwar ärgerliche, aber keinesfalls „skandalöse“ Fehlentscheidung. Allerdings erreicht das „Stammtisch-O-Meter“ nach einer Entscheidung zugunsten der „Dusel-Bayern“ regelmäßig völlig übertriebene Höhen. Ein wenig mehr Selbstreflexion täte da vielen Fans, aber auch manchem Journalisten gut…

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Gegen Hannover 96 (3:1) tat sich der Rekordmeister aus München am vergangenen Bundesliga-Wochenende unerwartet schwer. Die Niedersachsen waren durch Hiroshi Kiyotake in Führung gegangen und standen defensiv auch relativ solide. Auch der Freistoß zum 1:1 von Xabi Alonso war für die Münchner noch nicht der große Brustlöser. Erst kurz nach der Halbzeit gab es den Türöffner: Nach einer Flanke gehen Robert Lewandowski mit dem Kopf und Hannovers Marcelo mit dem Fuß zum Ball. Das ganze geschieht etwa 35 Zentimeter oberhalb der Grasnarbe und es kommt, wie es kommen muss: Marcelo verfehlt den Ball und trifft Lewandowski. Schiedsrichter Tobias Welz (Wiesbaden) entscheidet daraufhin auf Strafstoß für die Bayern.

Diese Szene polarisiert Fußballfans im ganzen Land. Leider ist dabei (wie so häufig) die Frage „Was halte ich vom FC Bayern München?“ bei der Ansicht über die Szene von deutlich größerem Gewicht als die Frage „Was besagen eigentlich die Regeln?“. Wer es mit dem Rekordmeister aus München hält, geht daher von einer korrekten Entscheidung aus, während chronische „Bayern-Hasser“ immer wieder von einer „unfassbaren Skandal-Entscheidung“ sprechen. Da der Schiedsrichter aber ein Spiel unparteiisch leiten muss (und das in aller Regel entgegen wiederholter Anschuldigungen auch tut), wäre ein Blick ins Regelwerk doch ganz vorteilhaft. So kann man eruieren, welche Entscheidung korrekt ist. In Regel 12 findet sich unter der Überschrift „gefährliches Spiel“ folgender Text: „Als gefährliches Spiel gilt jede Aktion beim Spielen des Balls, durch die jemand verletzt werden könnte (einschließlich des Spielers selbst), die sich in der Nähe eines Gegners zuträgt und diesen aus Angst vor einer Verletzung daran hindert, den Ball zu spielen.“

Dieser Satz liest sich, als gäbe es für gefährliches Spiel drei Voraussetzungen, nämlich die Verletzungsgefahr, die Nähe zum Gegner und die Zurückhaltung des Gegenspielers aus Angst vor einer Verletzung. Tatsächlich ist dies aber die Folge einer ungenauen Übersetzung, wie sie im Regelwerk überraschend häufig vorkommt. Im englischen Originaltext steht zwischen der Verletzungsgefahr und den anderen beiden (vermeintlichen) Kriterien ein Punkt und der Folgesatz wird als Feststellung konstruiert. Betrachtet man diese Version, ist also die Verletzungsgefahr das maßgebliche Kriterium, während der Rest lediglich den Normalfall beschreibt. Das macht auch mehr Sinn, weil andernfalls die Frage, ob ein Regelverstoß vorliegt, vom Verhalten des Spielers abhängt, der nicht gegen die Regeln verstößt. Eine solche Konstruktion ist dem Regelwerk aber fremd. Maßgeblich ist somit nur, ob durch die Aktion jemand verletzt werden könnte.

In Klammern wird klargestellt, dass dies auch für den Spieler selbst gilt. Hier werden zunächst also Draufgänger vom Regelwerk vor sich selbst geschützt. Das klingt im ersten Moment etwas komisch, da sie an einer Verletzung ja selbst schuld wären, wenn sie so risikoreich in den Zweikampf gehen. Allerdings schützt die Regel auch den Gegenspieler. Dieser muss nun nicht mehr für sich selbst entscheiden, ob er durchzieht und einen Elfmeter riskiert oder zurückzieht und damit den Zweikampf verliert. Gäbe es diese Regel nicht, würden rücksichtsvolle Verteidiger dafür bestraft, dass sie den Gegenspieler nicht verletzen wollen und deshalb zurückziehen. Das kann nicht Intention des Reglements sein.

Doch wo ist der Übergang zwischen Selbstgefährdung mit zu tiefem Kopf und Fremdgefährdung durch hohes Bein? Darauf gibt es eine klare und herrlich befriedigende Antwort: Es gibt keine Regel dafür! Als Faustformel kann man sich merken, dass oberhalb der Hüfte das Bein tendenziell eher zu hoch ist, unterhalb des Oberschenkels der Kopf aber nichts zu suchen hat. Dazwischen liegt ein Graubereich, in dem letztendlich beide Entscheidungen gut vertretbar sind, das „hohe Bein“ sich allerdings deutlich besser verkaufen lässt. Konkret hatte Lewandowski hier den Kopf etwa auf Kniehöhe, während die Höhe von Marcelos Bein in keinster Weise zu beanstanden war. Aus diesem Grund hätte Tobias Welz hier auf indirekten Freistoß für Hannover entscheiden müssen. Indirekt trotz des Kontakts, da ein direkter Freistoß nur für ein Vergehen gegen den Gegenspieler verhängt werden kann, hier aber Lewandowski ein Vergehen gegen sich selbst begeht.

Das Problem, dem Tobias Welz hier aufgesessen ist, war allerdings nicht mangelnde Regelkenntnis, sondern schlicht (wie nahezu immer) eine falsche Wahrnehmung. Vermutlich dachte er entweder, dass Lewandowskis Kopf nicht so tief war oder er hat die Distanz zwischen den beiden Spielern überschätzt. So oder so ist das aber eine zwar ärgerliche, aber keinesfalls „skandalöse“ Fehlentscheidung. Allerdings erreicht das „Stammtisch-O-Meter“ nach einer Entscheidung zugunsten der „Dusel-Bayern“ regelmäßig völlig übertriebene Höhen. Ein wenig mehr Selbstreflexion täte da vielen Fans, aber auch manchem Journalisten gut…

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06.02.2017 14:28


Loomer
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Danke!

Für mich ist und bleibt das aber widersprüchlich und nicht nachvollziehbar!


Die schönste Nebensache der Welt!


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06.02.2017 14:25


Hagi01
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@Loomer

Das mit dem Fallen ist ja keine Regel, sondern eine Schablonenszene. In Situationen, auf die diese Schablone passt, soll der Schiedsrichter nicht auf Foul entscheiden, weil der Spieler dann für seine Schauspielerei belohnt würde. Umgekehrt würde das Erfordernis des Zurückziehens dazu führen, dass Schauspielerei bzw. die fehlende Bereitschaft weiterzuspielen, belohnt würde. Insofern passt das ganz gut zum Geist des Regelwerks. Aber nochmal: Das sind Schablonenszenen, keine Regeln.


Ceterum censeo bellum esse finiendum ☮️


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06.02.2017 14:14


Loomer
Loomer

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@Hagi01

Würde mich wirklich interessieren! Bringe ich da was durcheinander? Oder spielen die Regelhüter da wirklich mal wieder Pippi Langstrumpf?


Die schönste Nebensache der Welt!


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