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06.08.2015 14:22 Uhr | Quelle: WahreTabelle

Schiedsrichterball: Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu stellen!

Kolumne: Johannes Gründel bei WahreTabelle über das Regelwerk und strittige Fußball-Szenen.

Johannes Gründel
Johannes Gründel
Zorn / Aue
Quelle: Imago Sportfoto
Der Zorn und die Auer: Schiedsrichter Justus Zorn (l.) zeigt FCE-Keeper Martin Männel (m.) im Drittliga-Spiel gegen Großaspach die Gelbe Karte.

Johannes Gründel
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Kuriose Szene bereits am zweiten Spieltag der neuen Drittliga-Saison. Nach einem Foul an der Strafraumkante gab es im Spiel zwischen der SG Sonnenhof Großaspach und dem FC Erzgebirge Aue Freistoß an der Strafraumkante für das Heimteam. Schiedsrichter Justus Zorn eilte in seinem Drittliga-Debüt zum Tatort und befragte den Schützen, ob er die Mauer gestellt haben möchte oder nicht. Dabei holt er bereits sein Freistoßspray raus. Als Rizzi dies verneinte, rannte Zorn vom Tatort weg in seine Position und der Großaspacher verwandelte den Freistoß direkt – sehr zum Schock von Aues Keeper Martin Männel, der sein Tor verlassen hatte, um die Mauer zu positionieren. Gleich drei Auer Verteidiger sprinteten wie von der Tarantel gestochen 30 Meter zum Unparteiischen, um gegen die Anerkennung des Treffers zu protestieren.

Dabei hatte der Referee alles richtig gemacht: Der Ball ist grundsätzlich solange frei, bis er vom Schiedsrichter explizit gesperrt wird. Eine Ausnahme gilt nur für Situationen, in denen ein Pfiff zur Spielfortsetzung ausdrücklich vorgeschrieben ist. Dies ist – neben anderen Spielfortsetzungen wie Elfmetern oder beim Anstoß – der Fall nach einer Auswechslung, persönlichen Strafe oder verletzungsbedingten Behandlung. All das ist in der genannten Szene aber nicht geschehen. Deshalb war der Ball spielbar, es sei denn, der Schiedsrichter hat ihn explizit gesperrt. Dies muss aber eindeutig geschehen. In der Regel geschieht das durch einen Fingerzeig auf die Pfeife. Doch wie ist das mit dem Freistoßspray?

Der ehemalige FIFA-Schiedsrichter Bernd Heynemann sieht schon im Herausholen der Dose ein Signal für die Unterbrechung. Das überzeugt aber nicht: Nur weil der Schiedsrichter das Freistoßspray aus seiner Halterung holt, heißt das noch nicht, dass er auch wirklich die Mauer stellen wird. Er könnte es auch neu richten wollen oder, wie hier geschehen, für einen möglichen Einsatz schlicht schon bereithalten. Ein eindeutiges Signal wäre es, wenn der Schiedsrichter den Ort der Freistoßausführung markiert hätte.

Darüber hinaus ist der Griff zum Spray meiner Meinung nach nichts weiter als eine Ausrede der Auer Hintermannschaft: Tatsächlich machte Männel bereits den ersten Schritt auf Skarlatidis zu, als Zorn die Hand gerade zum Spray führte, es aber noch nicht gezückt hat. Das Ziehen des Sprays kann also nicht das Signal gewesen sein, das Männel dazu gebracht hat, seine Hintermannschaft zu ordnen.

Übrigens würde auch der Hinweis des Schiedsrichters an die Verteidiger, sie sollen weg vom Ball gehen, nicht reichen, dass der Ball gesperrt ist. Das ist kein explizites Sperren des Balles, sondern lediglich eine Aufforderung an die Verteidiger, das zu tun, was sie ohnehin schon aufgrund des Regelwerks tun müssen: Nämlich die schnelle Spielfortsetzung zulassen. Genau da liegt auch schon die Ratio dieser Regelung, die zugegebenermaßen nicht sonderlich pro Abwehr ausfällt: Der Sinn ist, die schnelle Spielfortsetzung zuzulassen. Das ergibt auch Sinn: Die verteidigende Mannschaft hat durch das Foulspiel gegen die Regeln verstoßen. Die angreifende Mannschaft hingegen wurde das Opfer dieses Regelbruchs und muss dementsprechend bei der Spielstrafe, die ja dem Ausgleich dieses Verstoßes dient, privilegiert werden.

Auch wenn der Griff zum Freistoßspray natürlich unclever war: Die Auer Hintermannschaft durfte sich nicht darauf verlassen, dass der Ball vermeintlich gesperrt ist, bis dies vom Schiedsrichter eindeutig angezeigt war. So viel Regelkenntnis darf man von einem Drittligisten – und damit per se vom Profifußballer – erwarten. Daher wäre es eine große Überraschung, wenn der eingelegte Einspruch der „Veilchen“ erfolgreich wäre.

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Dabei hatte der Referee alles richtig gemacht: Der Ball ist grundsätzlich solange frei, bis er vom Schiedsrichter explizit gesperrt wird. Eine Ausnahme gilt nur für Situationen, in denen ein Pfiff zur Spielfortsetzung ausdrücklich vorgeschrieben ist. Dies ist – neben anderen Spielfortsetzungen wie Elfmetern oder beim Anstoß – der Fall nach einer Auswechslung, persönlichen Strafe oder verletzungsbedingten Behandlung. All das ist in der genannten Szene aber nicht geschehen. Deshalb war der Ball spielbar, es sei denn, der Schiedsrichter hat ihn explizit gesperrt. Dies muss aber eindeutig geschehen. In der Regel geschieht das durch einen Fingerzeig auf die Pfeife. Doch wie ist das mit dem Freistoßspray?

Der ehemalige FIFA-Schiedsrichter Bernd Heynemann sieht schon im Herausholen der Dose ein Signal für die Unterbrechung. Das überzeugt aber nicht: Nur weil der Schiedsrichter das Freistoßspray aus seiner Halterung holt, heißt das noch nicht, dass er auch wirklich die Mauer stellen wird. Er könnte es auch neu richten wollen oder, wie hier geschehen, für einen möglichen Einsatz schlicht schon bereithalten. Ein eindeutiges Signal wäre es, wenn der Schiedsrichter den Ort der Freistoßausführung markiert hätte.

Darüber hinaus ist der Griff zum Spray meiner Meinung nach nichts weiter als eine Ausrede der Auer Hintermannschaft: Tatsächlich machte Männel bereits den ersten Schritt auf Skarlatidis zu, als Zorn die Hand gerade zum Spray führte, es aber noch nicht gezückt hat. Das Ziehen des Sprays kann also nicht das Signal gewesen sein, das Männel dazu gebracht hat, seine Hintermannschaft zu ordnen.

Übrigens würde auch der Hinweis des Schiedsrichters an die Verteidiger, sie sollen weg vom Ball gehen, nicht reichen, dass der Ball gesperrt ist. Das ist kein explizites Sperren des Balles, sondern lediglich eine Aufforderung an die Verteidiger, das zu tun, was sie ohnehin schon aufgrund des Regelwerks tun müssen: Nämlich die schnelle Spielfortsetzung zulassen. Genau da liegt auch schon die Ratio dieser Regelung, die zugegebenermaßen nicht sonderlich pro Abwehr ausfällt: Der Sinn ist, die schnelle Spielfortsetzung zuzulassen. Das ergibt auch Sinn: Die verteidigende Mannschaft hat durch das Foulspiel gegen die Regeln verstoßen. Die angreifende Mannschaft hingegen wurde das Opfer dieses Regelbruchs und muss dementsprechend bei der Spielstrafe, die ja dem Ausgleich dieses Verstoßes dient, privilegiert werden.

Auch wenn der Griff zum Freistoßspray natürlich unclever war: Die Auer Hintermannschaft durfte sich nicht darauf verlassen, dass der Ball vermeintlich gesperrt ist, bis dies vom Schiedsrichter eindeutig angezeigt war. So viel Regelkenntnis darf man von einem Drittligisten – und damit per se vom Profifußballer – erwarten. Daher wäre es eine große Überraschung, wenn der eingelegte Einspruch der „Veilchen“ erfolgreich wäre.

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