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27.10.2016 11:48 Uhr | Quelle: WahreTabelle

Schiedsrichterball: Unsportlich verhalten?

Kolumne: Johannes Gründel erklärt bei WahreTabelle das Regelwerk und strittige Fußball-Szenen.

Johannes Gründel
Johannes Gründel
Douglas Costa / MGB
Quelle: Imago Sportfoto
Ein Fot mit dem Publikumsliebling, bitte! Bayern Münchens Douglas Costa und sein eigenwilliger Selfie-Torjubel gegen Gladbach boten in der Bundesliga Diskussionsstoff.

Johannes Gründel
Johannes Gründel

Am vergangenen Spieltag gab es in beiden Bundesligen zwei Szenen, die die Gemüter erregten und als unsportliches Verhalten ausgelegt wurden: Zum einen Bayern Münchens Douglas Costa (26), der im Anschluss an ein Tor gegen Borussia Mönchengladbach (2:0) mit Fans ein Selfie schoss, zum anderen trat Fürths Sercan Sararer (26) beim 0:1 in Braunschweig die Eckfahne vor lauter Frust aus ihrer Halterung. Letztgenannter flog mit Gelb-Rot vom Platz. Costa hingegen sah nicht einmal Gelb von Schiedsrichter Dr. Jochen Drees (Münster-Sarmsheim). Ein Beleg für den oft zitierten Bayern-Bonus? Mitnichten!

Zunächst zu Costas Selfie-Jubel: In Regel 12 steht zum Torjubel ein eigener Unterpunkt, der den Leitfaden für solche Szenen vorgibt:

Spieler dürfen nach einem Tor jubeln, solange sie es nicht übertreiben. „Choreografierte“ Jubelszenen werden aber nicht gefördert und dürfen zu keiner übermäßigen Zeitverzögerung führen.

Das Verlassen des Spielfelds beim Torjubel ist an sich noch kein verwarnungswürdiges Vergehen. Die Spieler sind gehalten, so rasch wie möglich zurückzukehren.

Ein Spieler wird verwarnt, wenn er:

an einem Zaun hochklettert,

mit provozierenden, höhnischen oder aufhetzenden Gesten jubelt,

den Kopf oder das Gesicht mit einer Maske oder Ähnlichem bedeckt,

das Hemd auszieht oder den Kopf mit dem Hemd bedeckt.

Neben den hier ausdrücklich aufgeführten Gründen für eine Gelbe Karte ist dieser Abschnitt so zu verstehen, dass auch übermäßige Zeitverzögerung beim Torjubel eine Verwarnung nach sich ziehen soll. Mit diesem Wissen hat man das Rüstzeug, das man für die Bewertung des Selfie-Jubels braucht.

Costa ist nicht auf den Zaun geklettert, auch sein Gesicht war nicht verdeckt und sein Trikot war noch da, wo es sein sollte. Als Gründe für eine Verwarnung kommt also nur eine provozierende bzw. höhnische Geste oder übermäßige Zeitverzögerung in Betracht. Ist das Selfie-Jubeln wirklich provozierend oder höhnisch? Dafür müsste eine Botschaft darin stecken, die den Gegner in seiner Ernstlichkeit herabsetzt. Früher haben die Spieler beim Torjubel vor den Kameraleuten posiert. Da kam niemand auf die Idee, dies als provozierend oder höhnisch zu beurteilen. Klar, es war eine Selbstinszenierung, aber eine solche ist im Regelwerk nicht verboten. Durch die neuen Technologien kann der Spieler das Foto mit den Fans nun zusammen machen. Das kann aber bei der Bewertung des Torjubels keinen Unterschied machen, da die Frage, wer das Foto macht, nichts mit einer möglichen Herabwürdigung des Gegners zu tun hat. Der Selfie-Trend mag nervig sein, aber er ist Teil unserer medialen Gesellschaft und beinhaltet keine herabwürdigende Botschaft.

Auch übermäßiges Zeitspiel kann man Costa nicht vorwerfen. Die Regeln gehen davon aus, dass Torjubel zum Spiel gehört und die Freude über ein eigenes Tor etwas Gutes ist. Vor der großen Regelrevision im vergangen Sommer stand zu diesem Punkt die Aufforderung an die Schiedsrichter, bei solchen Szenen den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Diese Formulierung wurde gestrichen, da nun der „Geist des Fußballs“, definiert als „die wichtigsten/grundlegenden Grundsätze/Ethos des Fußballs“, und der gesunde Menschenverstand bereits in Regel 5 als allgemeine Aufforderung an die Schiedsrichter enthalten ist. Costa hat aber nicht durch den Selfie-Jubel gezielt auf Zeit gespielt. Auch entstand dadurch keine so erhebliche Verzögerung, dass gleich eine Verwarnung erforderlich wäre, zumal die Schiedsrichter in der Praxis vor einer Gelben Karte beim Torjubel regelmäßig die Spieler dazu auffordern, schneller in ihre eigene Hälfte zurückzukehren. Douglas Costa nicht zu verwarnen, war also die richtige Entscheidung.

Gilt dies auch für den Platzverweis gegen Sercan Sararer? Dieser hatte aus Frust die Eckfahne aus ihrer Halterung getreten. Dabei war der Ärger über sich selbst maßgebend, es lag also keine unsportliche Absicht als Leitmotiv seiner Handlung vor. Ein solcher Fall ist im Regelwerk nicht explizit geregelt. Das ist aber auch nicht weiter verwunderlich, da eine explizite Regelung aller denkbaren Fälle schlicht unmöglich ist und dem Charakter des Regelwerks als Sammlung abstrakt-genereller Regelungen widerspräche. Also muss man auf die Generalklausel des unsportlichen Betragens zurückgreifen:

„Ein Spieler ist wegen unsportlichen Betragens zu verwarnen, wenn er (…) sich gegenüber dem Spiel respektlos verhält.“.

Die Frage, die sich für den Schiedsrichter in dieser Situation also stellt, lautet demnach: Ist das Wegtreten einer Eckfahne aus Frust respektlos gegenüber dem Spiel? Einen kleinen Hinweis geben die Regeln dann doch: Der umgekehrte Fall, das Anbringen unerlaubter Markierungen, ist explizit als verwarnungswürdig geregelt. Gedacht ist dabei vor allem an den Torhüter, der sich auf der Linie die Mitte des Tores durch einen Tritt in den Rasen markiert. Auch dahinter steckt keine böswillige, unsportliche Absicht, sondern nur der Wunsch nach einer Hilfestellung. Eckfahnen werden in Regel 01 als „obligatorisch“ bezeichnet. Dementsprechend darf man sie als Spieler auch nicht einfach entfernen. Wenn das Anbringen unerlaubter Markierungen zu verwarnen ist, dann ist kein sinnvoller Grund dafür ersichtlich, warum der umgekehrte Fall, also das Entfernen eines obligatorischen Teils des Spielfeldaufbaus, nicht gleich zu bestrafen ist. Damit war die Gelb-Rote Karte durch Schiedsrichter Patrick Ittrich (Hamburg) an dieser Stelle nicht hart, sondern schlicht korrekt.

Wie man sieht, kann das potenzielle unsportliche Betragen facettenreich sein. Mit Kenntnis des Regelwerks und der dahinterstehenden Wertungen kann man aber für jeden Fall die korrekte Lösung finden, auch wenn er – wie so oft – nicht explizit geregelt ist.

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Zunächst zu Costas Selfie-Jubel: In Regel 12 steht zum Torjubel ein eigener Unterpunkt, der den Leitfaden für solche Szenen vorgibt:

Spieler dürfen nach einem Tor jubeln, solange sie es nicht übertreiben. „Choreografierte“ Jubelszenen werden aber nicht gefördert und dürfen zu keiner übermäßigen Zeitverzögerung führen.

Das Verlassen des Spielfelds beim Torjubel ist an sich noch kein verwarnungswürdiges Vergehen. Die Spieler sind gehalten, so rasch wie möglich zurückzukehren.

Ein Spieler wird verwarnt, wenn er:

an einem Zaun hochklettert,

mit provozierenden, höhnischen oder aufhetzenden Gesten jubelt,

den Kopf oder das Gesicht mit einer Maske oder Ähnlichem bedeckt,

das Hemd auszieht oder den Kopf mit dem Hemd bedeckt.

Neben den hier ausdrücklich aufgeführten Gründen für eine Gelbe Karte ist dieser Abschnitt so zu verstehen, dass auch übermäßige Zeitverzögerung beim Torjubel eine Verwarnung nach sich ziehen soll. Mit diesem Wissen hat man das Rüstzeug, das man für die Bewertung des Selfie-Jubels braucht.

Costa ist nicht auf den Zaun geklettert, auch sein Gesicht war nicht verdeckt und sein Trikot war noch da, wo es sein sollte. Als Gründe für eine Verwarnung kommt also nur eine provozierende bzw. höhnische Geste oder übermäßige Zeitverzögerung in Betracht. Ist das Selfie-Jubeln wirklich provozierend oder höhnisch? Dafür müsste eine Botschaft darin stecken, die den Gegner in seiner Ernstlichkeit herabsetzt. Früher haben die Spieler beim Torjubel vor den Kameraleuten posiert. Da kam niemand auf die Idee, dies als provozierend oder höhnisch zu beurteilen. Klar, es war eine Selbstinszenierung, aber eine solche ist im Regelwerk nicht verboten. Durch die neuen Technologien kann der Spieler das Foto mit den Fans nun zusammen machen. Das kann aber bei der Bewertung des Torjubels keinen Unterschied machen, da die Frage, wer das Foto macht, nichts mit einer möglichen Herabwürdigung des Gegners zu tun hat. Der Selfie-Trend mag nervig sein, aber er ist Teil unserer medialen Gesellschaft und beinhaltet keine herabwürdigende Botschaft.

Auch übermäßiges Zeitspiel kann man Costa nicht vorwerfen. Die Regeln gehen davon aus, dass Torjubel zum Spiel gehört und die Freude über ein eigenes Tor etwas Gutes ist. Vor der großen Regelrevision im vergangen Sommer stand zu diesem Punkt die Aufforderung an die Schiedsrichter, bei solchen Szenen den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Diese Formulierung wurde gestrichen, da nun der „Geist des Fußballs“, definiert als „die wichtigsten/grundlegenden Grundsätze/Ethos des Fußballs“, und der gesunde Menschenverstand bereits in Regel 5 als allgemeine Aufforderung an die Schiedsrichter enthalten ist. Costa hat aber nicht durch den Selfie-Jubel gezielt auf Zeit gespielt. Auch entstand dadurch keine so erhebliche Verzögerung, dass gleich eine Verwarnung erforderlich wäre, zumal die Schiedsrichter in der Praxis vor einer Gelben Karte beim Torjubel regelmäßig die Spieler dazu auffordern, schneller in ihre eigene Hälfte zurückzukehren. Douglas Costa nicht zu verwarnen, war also die richtige Entscheidung.

Gilt dies auch für den Platzverweis gegen Sercan Sararer? Dieser hatte aus Frust die Eckfahne aus ihrer Halterung getreten. Dabei war der Ärger über sich selbst maßgebend, es lag also keine unsportliche Absicht als Leitmotiv seiner Handlung vor. Ein solcher Fall ist im Regelwerk nicht explizit geregelt. Das ist aber auch nicht weiter verwunderlich, da eine explizite Regelung aller denkbaren Fälle schlicht unmöglich ist und dem Charakter des Regelwerks als Sammlung abstrakt-genereller Regelungen widerspräche. Also muss man auf die Generalklausel des unsportlichen Betragens zurückgreifen:

„Ein Spieler ist wegen unsportlichen Betragens zu verwarnen, wenn er (…) sich gegenüber dem Spiel respektlos verhält.“.

Die Frage, die sich für den Schiedsrichter in dieser Situation also stellt, lautet demnach: Ist das Wegtreten einer Eckfahne aus Frust respektlos gegenüber dem Spiel? Einen kleinen Hinweis geben die Regeln dann doch: Der umgekehrte Fall, das Anbringen unerlaubter Markierungen, ist explizit als verwarnungswürdig geregelt. Gedacht ist dabei vor allem an den Torhüter, der sich auf der Linie die Mitte des Tores durch einen Tritt in den Rasen markiert. Auch dahinter steckt keine böswillige, unsportliche Absicht, sondern nur der Wunsch nach einer Hilfestellung. Eckfahnen werden in Regel 01 als „obligatorisch“ bezeichnet. Dementsprechend darf man sie als Spieler auch nicht einfach entfernen. Wenn das Anbringen unerlaubter Markierungen zu verwarnen ist, dann ist kein sinnvoller Grund dafür ersichtlich, warum der umgekehrte Fall, also das Entfernen eines obligatorischen Teils des Spielfeldaufbaus, nicht gleich zu bestrafen ist. Damit war die Gelb-Rote Karte durch Schiedsrichter Patrick Ittrich (Hamburg) an dieser Stelle nicht hart, sondern schlicht korrekt.

Wie man sieht, kann das potenzielle unsportliche Betragen facettenreich sein. Mit Kenntnis des Regelwerks und der dahinterstehenden Wertungen kann man aber für jeden Fall die korrekte Lösung finden, auch wenn er – wie so oft – nicht explizit geregelt ist.

Mehr zum Thema:

Schiedsrichterball: Gelb – Rot – Grau

Schiedsrichterball: Über Tatsachen entschieden

Schiedsrichterball: Grob eingestiegen?

Aktuelle Umfrage: Stimmt ab!

Die von BVB-Trainer Thomas Tuchel (43) nach der 0:2-Niederlage bei Bayer 04 Leverkusen angestoßene „Foulspiel-Diskussion“ befeuert die Debatte um übermäßige Härte in der Bundesliga neu. Wie ist Eure Meinung dazu?

Diese News betrifft folgende Spiele:




28.10.2016 06:21


rolli


Bayer Leverkusen-FanBayer Leverkusen-Fan


Mitglied seit: 13.12.2014

Aktivität:
Beiträge: 5281

@Mahrgell

Zitat von Mahrgell
Und was ist mit dem immer häufiger werdenden Umtreten der Eckfahne beim Torjubel? Am besten mit Sprung und beiden Füßenn voran.
Dieses hat man sowohl in der Buli als auch bei der WM nun sehen können, und es hat zumindest in den von mir gesehenen Fällen noch nie eine Karte nach sich gezogen.

Inwiefern ist dies dann mit der hier gelieferten Begründung für Gelb-Rot vereinbar?

Ich bin ja sehr dafür, dass dies bestraft wird, schon allein aus Vorbildgründen für die niederen Ligen und den Jugendfussball. Das Problem, was ich im aktuellen Fall aber sehe, ist dass es in der Vergangenheit beim Torjubel stets geduldet wurde... Und nun ein Spieler vom Platz fliegt, weil er es aus Frust ebenfalls tut.

Johannes Gründel hat es doch eigentlich schon gesagt. Quasi die Überregel lautet: "Respekt vor dem Spiel". Und damit geht es um die dahinterstehende Geste. Natürlich kann man sich darüber streiten, aber eine aus Versehen im Frust abgetretene Eckfahne ist eine andere Geste, als eine aus Versehen im Übermut des Jubels abgetretene Eckfahne. Bezieht man es nur auf den Gegenstand, dann kann muß man
konsequenter Weise in beiden Fällen Gelb geben, bezieht man es auf die Geste, kann man es durchaus auf zweierlei Art bewerten.


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28.10.2016 01:02


Mahrgell


SG Sonnenhof Großaspach-FanSG Sonnenhof Großaspach-Fan


Mitglied seit: 28.10.2016

Aktivität:
Beiträge: 1

Umtreten der Eckfahne beim Torjubel

Und was ist mit dem immer häufiger werdenden Umtreten der Eckfahne beim Torjubel? Am besten mit Sprung und beiden Füßenn voran.
Dieses hat man sowohl in der Buli als auch bei der WM nun sehen können, und es hat zumindest in den von mir gesehenen Fällen noch nie eine Karte nach sich gezogen.

Inwiefern ist dies dann mit der hier gelieferten Begründung für Gelb-Rot vereinbar?

Ich bin ja sehr dafür, dass dies bestraft wird, schon allein aus Vorbildgründen für die niederen Ligen und den Jugendfussball. Das Problem, was ich im aktuellen Fall aber sehe, ist dass es in der Vergangenheit beim Torjubel stets geduldet wurde... Und nun ein Spieler vom Platz fliegt, weil er es aus Frust ebenfalls tut.


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