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23.11.2016 21:18 Uhr | Quelle: WahreTabelle

Schiedsrichterball Spezial: Relevanter Regelverstoß in Rostow?

WahreTabelle exklusiv: Johannes Gründel zum CL-Spiel des FC Bayern. 

Johannes Gründel
Johannes Gründel
Rostov / FC Bayern
Quelle: Imago Sportfoto
Beobachtet von Schiedsrichter Artur Soares Dias (Hintergrund) stoppen die Münchner Thiago (l.) und Philipp Lahm Rostovs Dmitri Poloz.

Johannes Gründel
Johannes Gründel

Am Mittwoch durfte der FC Bayern in der Champions League bereits zur Frühabendschicht in Gruppe D beim russischen Vizemeister FK Rostow antreten – und verlor mit 3:2 (1:1). Zugleich war der Ärger über den portugiesischen Schiedsrichter Artur Soares Dias groß, nachdem dieser u.a. einen umstrittenen Strafstoß gegen die Bayern verhängt hatte. Eine Szene in der Schlussphase fliegt jedoch etwas unter dem Radar und könnte den Münchnern sogar ein Wiederholungsspiel bescheren:

In der 86. Minute flankte Franck Ribéry von der linken Seite in Richtung des abseitsstehenden Robert Lewandowski. Als der Ball noch etwa zehn Meter von Lewandowski und seinen Gegenspieler entfernt in der Luft segelte, begann letzterer den Polen zu klammern und schloss den Armeinsatz mit einem Stoßen ab. Schiedsrichter Soares Dias pfiff und deutete zunächst auch auf den ominösen Punkt. Nahezu in demselben Moment riss der Schiedsrichter-Assistent die Fahne nach oben und signalisierte dem Referee die Abseitsstellung von Lewandowski, woraufhin Soares Dias den deutenden Arm wieder einfuhr und den linken Arm hob, um den indirekten Freistoß für Rostow wegen Abseitsstellung anzuzeigen.

Hierbei könnte ihm ein Regelverstoß unterlaufen sein: Die Spielstrafe, also der Frei- bzw. Strafstoß richtet sich bei Vergehen beider Teams (Abseits gegenüber Foul) zunächst nach dem zeitlichen Ablauf. Das erste Foul bestimmt die Spielstrafe. Wenn beide Vergehen zeitgleich erfolgen, ist das schwerere Vergehen maßgeblich – da ein Foul einen direkten, Abseits hingegen nur einen indirekten Freistoß nach sich zieht, ist das Foul das schwerere Vergehen.

Nun stellt sich also die Frage, ob das das Abseitsvergehen vor dem Foul stattfand, nur dann wäre der indirekte Freistoß die korrekte Entscheidung gewesen. Die Abseitsstellung von Lewandowski war dem Foul eindeutig vorgelagert, lag sie doch schon bei der Flanke vor, während das Zerren erst später beginnt. Allerdings ist die Abseitsstellung nicht das Vergehen beim Abseits, sondern erst das aktive Eingreifen. Seit dieser Saison ist das Regelwerk hier konsistent und lässt das aktive Eingreifen beim Ort der Spielfortsetzung maßgeblich sein, nicht die Abseitsstellung.

Wann aber greift Lewandowski aktiv ein? Dem Regelwerk nach muss er hierfür den Ball berührt haben oder einen Zweikampf um die Kugel geführt haben. Dieser Zweikampf um den Ball beginnt nach der üblichen Auslegung aber nicht schon, wenn der Ball in der Luft ist. Stattdessen muss eine gewisse Nähe des Balls zum Zweikampf vorliegen. Diese kann aber nach Ansicht des Verfassers noch nicht angenommen werden, wenn der Ball noch über zehn Meter entfernt ist. Zu diesem Zeitpunkt aber begann bereits das Zerren, sodass hier das Foul vorlag. Somit war das Foulspiel dem aktiven Eingreifen vorgelagert und hätte als erstes Vergehen mit einem Strafstoß sanktioniert werden müssen.

Da der Schiedsrichter das Foul gesehen und zunächst auch geahndet hatte, lag keine falsche Tatsachenentscheidung vor: Er hatte das Geschehen am Feld ja korrekt wahrgenommen, jedoch die falsche Spielfortsetzung daran geknüpft.

Somit lag ein Regelverstoß vor. Da der Strafstoß mit einer Wahrscheinlichkeit von deutlich über 50 Prozent in das Tor gegangen wäre, hatte dieser Regelverstoß auch Ergebnisrelevanz. Da das Spiel mit nur einem Tor Rückstand verloren wurde, hatte er sogar Tabellenrelevanz. Daher ist er mit einem Einspruch gegen die Spielwertung angreifbar. Die Bayern sollten das versuchen – wenn sich die UEFA an ihre eigenen Regeln hält, muss das Spiel nämlich wiederholt werden.

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In der 86. Minute flankte Franck Ribéry von der linken Seite in Richtung des abseitsstehenden Robert Lewandowski. Als der Ball noch etwa zehn Meter von Lewandowski und seinen Gegenspieler entfernt in der Luft segelte, begann letzterer den Polen zu klammern und schloss den Armeinsatz mit einem Stoßen ab. Schiedsrichter Soares Dias pfiff und deutete zunächst auch auf den ominösen Punkt. Nahezu in demselben Moment riss der Schiedsrichter-Assistent die Fahne nach oben und signalisierte dem Referee die Abseitsstellung von Lewandowski, woraufhin Soares Dias den deutenden Arm wieder einfuhr und den linken Arm hob, um den indirekten Freistoß für Rostow wegen Abseitsstellung anzuzeigen.

Hierbei könnte ihm ein Regelverstoß unterlaufen sein: Die Spielstrafe, also der Frei- bzw. Strafstoß richtet sich bei Vergehen beider Teams (Abseits gegenüber Foul) zunächst nach dem zeitlichen Ablauf. Das erste Foul bestimmt die Spielstrafe. Wenn beide Vergehen zeitgleich erfolgen, ist das schwerere Vergehen maßgeblich – da ein Foul einen direkten, Abseits hingegen nur einen indirekten Freistoß nach sich zieht, ist das Foul das schwerere Vergehen.

Nun stellt sich also die Frage, ob das das Abseitsvergehen vor dem Foul stattfand, nur dann wäre der indirekte Freistoß die korrekte Entscheidung gewesen. Die Abseitsstellung von Lewandowski war dem Foul eindeutig vorgelagert, lag sie doch schon bei der Flanke vor, während das Zerren erst später beginnt. Allerdings ist die Abseitsstellung nicht das Vergehen beim Abseits, sondern erst das aktive Eingreifen. Seit dieser Saison ist das Regelwerk hier konsistent und lässt das aktive Eingreifen beim Ort der Spielfortsetzung maßgeblich sein, nicht die Abseitsstellung.

Wann aber greift Lewandowski aktiv ein? Dem Regelwerk nach muss er hierfür den Ball berührt haben oder einen Zweikampf um die Kugel geführt haben. Dieser Zweikampf um den Ball beginnt nach der üblichen Auslegung aber nicht schon, wenn der Ball in der Luft ist. Stattdessen muss eine gewisse Nähe des Balls zum Zweikampf vorliegen. Diese kann aber nach Ansicht des Verfassers noch nicht angenommen werden, wenn der Ball noch über zehn Meter entfernt ist. Zu diesem Zeitpunkt aber begann bereits das Zerren, sodass hier das Foul vorlag. Somit war das Foulspiel dem aktiven Eingreifen vorgelagert und hätte als erstes Vergehen mit einem Strafstoß sanktioniert werden müssen.

Da der Schiedsrichter das Foul gesehen und zunächst auch geahndet hatte, lag keine falsche Tatsachenentscheidung vor: Er hatte das Geschehen am Feld ja korrekt wahrgenommen, jedoch die falsche Spielfortsetzung daran geknüpft.

Somit lag ein Regelverstoß vor. Da der Strafstoß mit einer Wahrscheinlichkeit von deutlich über 50 Prozent in das Tor gegangen wäre, hatte dieser Regelverstoß auch Ergebnisrelevanz. Da das Spiel mit nur einem Tor Rückstand verloren wurde, hatte er sogar Tabellenrelevanz. Daher ist er mit einem Einspruch gegen die Spielwertung angreifbar. Die Bayern sollten das versuchen – wenn sich die UEFA an ihre eigenen Regeln hält, muss das Spiel nämlich wiederholt werden.

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26.11.2016 22:36


toni21


Eintr. Frankfurt-FanEintr. Frankfurt-Fan


Mitglied seit: 14.12.2009

Aktivität:
Beiträge: 1268

Regelverstoß?

Also für mich ist das kein Regelverstoß.
In der Regel steht doch "einen Gegner beeinflusst". Und wenn man gefoult wird, dann hat man einen Gegner auf jeden Fall beeinflußt.


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25.11.2016 11:18


Loomer
Loomer

Bayern München-FanBayern München-Fan


Mitglied seit: 06.04.2014

Aktivität:
Beiträge: 5303

@FCB2711

Zitat von FCB2711

Was mich aber bei Urs ja wundert, dass er offenbar nicht versteht, dass Lewy ja nur deswegen "aktiv" wird, weil er sich in einem "Zweikampf" befindet, bei dem er gefoult wird.


Ist natürlich Auslegungssache.
Man kann auch sagen, dass er durch den versuch, sich gut zu positionieren, schon den Zweikampf beginnt und damit "aktiv" wird. Das Foul wäre dann zeitlich danach.
So sieht es hier für mich aber nicht aus. Der Ball ist noch sehr weit weg und er wird in dem "normalen" Lauf dann gehalten. Das würde ich noch nicht als Kampf um den Ball bezeichnen, weswegen aus meiner Sicht das Foul nicht nur gleichzeitig, sondern vor der Abseits-Stellung stattfindet. (Bzw. wohl eher in dem theoretischen selben Moment, wenn man das Foul als "aktiv werden" ansieht.)


Die schönste Nebensache der Welt!


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25.11.2016 11:08


FCB2711



Mitglied seit:

Aktivität:
Beiträge:

@Loomer

Zitat von Loomer
Zitat von Kleckschen
Auch dieser Blog sieht hier eine Verletzung von §5, aber Urs Meier ist der Meinung:
1. "Diese Regel greift nur, wenn beide Aktionen gleichzeitig passieren. Das war hier nicht der Fall."
2. "Abseits passiert in der Regel immer vor einem Vergehen – und muss damit richtigerweise geahndet werden. Der FC Bayern kann hier keinen Protest einlegen, die Szene ist richtig bewertet. Ein Spieler der im Abseits steht, ist aus dem Spiel und kann nicht noch mit einem Elfmeter belohnt werden."
3. "Zudem hätte ein Protest vor der Spielaufnahme durch den Bayern-Spielführer erfolgen müssen".
4. "Hingegen muss der foulende Spieler verwarnt werden"

Punkt 3 wurde hier bisher noch nicht angesprochen, hätte der Spielführer den Regelverstoß vor der Wiederaufnahme des Spiels dazu reklamieren müssen? Das kann ich mir so eigentlich nicht vorstellen, da Diskussionen mit dem Schiedsrichter ja eigentlich vermieden werden sollten.


Das würde mich auch sehr wundern, aus mehreren Gründen:
1. Die Spieler sollen ja nicht diskutieren, riskieren im Zweifelsfall sogar eine Verwarnung.
2. Oft sind es Situationen, die erst im Nachhinein deutlich werden und im Spiel gar nicht erkannt werden.
3. Manche Regeln, wie diese hier, sind so "kompliziert", dass ich mir sicher bin, dass viele Spieler sie nicht mal kennen.

All das spricht meiner Meinung nach so eindeutig gegen eine Protestpflicht von Spielfortführung, dass ich mir das beim besten Willen nicht vorstellen kann.


Zumal ich gar nicht wissen will, was der Schiedsrichter macht, wenn man ihm im Spiel eines Regelverstoßes bezichtigt. Der schmeißt einen doch direkt vom Platz...

Was mich aber bei Urs ja wundert, dass er offenbar nicht versteht, dass Lewy ja nur deswegen "aktiv" wird, weil er sich in einem "Zweikampf" befindet, bei dem er gefoult wird.


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