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02.11.2017 18:39 Uhr | Quelle: WahreTabelle

Schiedsrichterball: Thesen zum Videobeweis

Kolumne: Johannes Gründel erklärt bei WahreTabelle das Regelwerk und strittige Fußball-Szenen.

Schmidt_Markus_Stuttgart
Quelle: Imago Sportfoto
Der Gang der Schiedsrichter, hier Markus Schmidt auf Schalke, gehört zu den Streitpunkten in Sachen Video-Beweis in der Bundesliga...

Das Spiel in der Fußball-Bundesliga am Samstag zwischen dem FC Schalke 04 und dem VfL Wolfsburg (1:1) kann man guten Gewissens als „Videobeweis in a nutshell“ bezeichnen.

Es gab drei kritische Strafraumszenen, die der Überprüfung durch den Videoassistenten offenstanden. Zunächst fiel Schalkes Thilo Kehrer im Zweikampf mit Joshua Guilavogui. Schiedsrichter Markus Schmidt aus Stuttgart entschied ohne Gang in die Review Area auf Strafstoß, da der Wolfsburger über mehrere Schritte hinweg gehalten und zudem noch mit dem Knie nachgeholfen hat.

Dies geschah zu Recht, da dieses Zweikampfverhalten über das bei Standardsituationen hinausging und deshalb zwingend mit Strafstoß zu bestrafen war. In der zweiten Halbzeit ging dann Naldo gegen den Wolfsburger Yannick Gerhardt ungestüm in den Luftzweikampf. Nach einem kurzen Gang in die Review Area entschied Schmidt zu Recht auf Strafstoß für Wolfsburg. Kurz vor Schluss spielte dann noch Kehrer den Ball mit dem Arm im eigenen Strafraum, wobei hier sehr viel für einen Strafstoß wegen strafbaren Handspiels sprach. Hier ging Schmidt nicht einmal in die Review Area, bestenfalls wurde die Szene im Hintergrund überprüft. Man könnte nun sagen: Der Videobeweis hat zwei Fehlentscheidungen verhindert und eine durchrutschen lassen. Stattdessen wurde sich aber vorrangig auf die dritte Szene versteift mit dem Hinweis: Wofür haben wir denn den Video-Assistenten, wenn er selbst das nicht ahndet? Aus Anlass dieses Spieles sollen im Folgenden – auch noch passend zum 500-jährigen Reformationsjubiläum am Dienstag – acht Thesen für den Umgang mit dem Video-Beweis aufgestellt werden. Aus Platzgründen kann zu den einzelnen Thesen leider nur eine verknappte Darstellung erfolgen:

1. These: Alle Beteiligten müssen sich über die Erwartungen an den Videobeweis und ihre eigene Kompetenz klarwerden!

Der Videobeweis wird nicht alle Fehlentscheidungen verhindern. Solange Menschen beteiligt und Graubereiche vorhanden sind, wird es immer tatsächliche und gefühlte Fehler geben. Zugleich ist einem Bundesliga-Schiedsrichter in der Regel eine höhere Regelkompetenz zuzutrauen als einem Zuschauer, Kommentator, Spieler oder Trainer. Wenn zwei Bundesliga-Schiedsrichter übereinstimmend nach Videosichtung eine Entscheidung getroffen haben, spricht einiges dafür, dass sie auch nach den (teilweise leider intransparenten, siehe dazu These 6) Richtlinien des DFB getroffen wurde. Zugleich ist aber nicht jeder gute Bundesliga-Schiedsrichter zwangsläufig ein guter Videoassistent (Siehe These 3). Dessen muss man sich bei der Bewertung von Videoentscheidungen immer bewusst sein.

2. These: Man muss am Videobeweis trotz „durchgerutschter“ Fehlentscheidungen festhalten

Obwohl der Videobeweis nicht alle Fehler beseitigen kann (Siehe These 1), verringert er die Fehlentscheidungen und sorgt damit für ein höheres Maß an Gerechtigkeit, insbesondere wenn das Problem der Review Area (Siehe These 8) gelöst werden kann. Auf ihn zu verzichten, weil er nicht alle tatsächlichen und gefühlten Fehlentscheidungen beseitigen kann, ist als würde man Burger mit Pommes bestellen und diese dann nicht essen, weil der Dip vergessen wurde. Kann man machen, dann bleibt man aber hungrig. Stattdessen ist es viel sinnvoller, sich um einen Dip zu kümmern, also die Fehlentscheidung möglichst zu reduzieren.

3. These: Der Videobeweis muss effizienter werden: Spezialisierte Video-Assistenten müssen eingesetzt werden

Zur Effizienzsteigerung des Videobeweises müssen – wie bei den „klassischen“ Schiedsrichterassistenten – spezialisierte Video-Assistenten eingesetzt werden. Die Bewertung von Videobildern und die Schiedsrichterleistung auf dem Platz setzen teilweise unterschiedliche Kompetenzen voraus (Effizienter Umgang mit Perspektiven einerseits, Spielleitung andererseits). Ein guter Schiedsrichter – und das sind alle in der Bundesliga – ist nicht zwangsläufig ein guter Video-Assistent und umgekehrt. Deshalb sollte man hier auch auf Spezialisten setzen. Diese zu entdecken und auszubilden braucht aber Zeit.

4. These: Der Videobeweis muss transparenter werden: Entscheidungen müssen kurz (durch den Stadionsprecher) erklärt werden!

Gerade im Stadion ist es nicht immer klar, warum ein Schiedsrichter eine Entscheidung nach Ansicht der Videobilder oder Eingriff des Videoassistenten geändert hat. Eine kurze Erklärung, die vom Video-Assistenten oder Supervisor geschrieben durch den Stadionsprecher verlesen wird, würde hier für mehr Transparenz sorgen. Aufgrund der hohen körperlichen Belastung und des zu erwartenden Pfeifkonzerts ist eine Durchsage durch den Schiedsrichter abzulehnen. Aufgrund der unterschiedlichen Videowandqualitäten und der Vereinsbrille einiger Zuschauer ist auch eine Einblendung der maßgeblichen Videoszenen nicht sinnvoll.

5. These: Die Überprüfungen durch den Videoassistenten müssen offen gezeigt werden: Auch Hintergrundüberprüfungen müssen im Stadion und TV zumindest bekanntgegeben werden!

Immer wieder stellt sich die Frage, warum der Video-Assistent eine bestimmte Szene nicht überprüft hat, obwohl er das getan hat, aber vor der nächsten Spielunterbrechung zum Ergebnis gekommen ist, dass die Entscheidung korrekt war (so z. B. am Sonntag beim 0:3 von Bremen gegen den FC Augsburg). Hier würde eine Anzeige im Stadion und eine Einblendung im TV-Bild dem Vorwurf der Willkür vorbeugen und helfen, ein besseres Bild von der Arbeit der Videoassistenten zu bekommen.

6. These: Der DFB muss offener kommunizieren: Entscheidungen müssen öffentlich durch den DFB kommentiert werden!

Der DFB muss im Nachhinein Stellung zu Entscheidungen beziehen. Dies gilt sowohl für richtige als auch für falsche Entscheidungen. Nur damit kann man auf lange Sicht die allgemeine Regelkenntnis verbessern (über die TV-Kommentatoren als Multiplikatoren) und den Vorwurf der „schwarzen Zunft, die eh alles so hinbiegt, dass es passt“ ausräumen. Auch die sozialen Netzwerke bieten hierfür ein gutes Instrument. Zur Saisonbeginn wurden Videoassistenten-Szenen noch auf der Facebook-Seite der DFB-Schiedsrichter kommentiert, mittlerweile ist das leider eingeschlafen.

7, These: Die Nachspielzeit durch Videoüberprüfungen muss öffentlich mitgestoppt und separat berechnet werden!

Ein oft erhobener Vorwurf gegen den Video-Beweis ist die unzureichende Nachspielzeit. Tatsächlich erfolgt werden Videoüberprüfungen nicht immer (aber meistens!) vollumfänglich nachgespielt. Hier kann die Transparenz dadurch erhöht werden, dass die Dauer der Spielunterbrechungen zur Videoüberprüfung offen mitgestoppt wird und (nach Aufrundung auf die nächste volle Minute) zur vom Vierten Offiziellen angezeigten Nachspielzeit addiert wird. So würde auch die Findung der Nachspielzeit offener werden.

8. These: Der Umgang mit der Review Area muss klar reguliert werden: Alle Grauentscheidungen müssen vom Schiedsrichter selbst in der Review Area überprüft werden!

Der größte Unsicherheitspunkt ist aktuell die Review Area. Sollte sie ursprünglich nur die krasse Ausnahme sein, wird sie mittlerweile regelmäßig genutzt, da die Transparenz und Akzeptanz sowie die Sicherheit des Schiedsrichters durch die eigene Betrachtung der Bilder erhöht wird. Gleichzeitig erscheint es aber (vielleicht auch nur aufgrund nicht offen kommunizierter Leitlinien) willkürlich, wann der Video-Assistent sagt, „keine klare Fehlentscheidung, also bleibt die Entscheidung bestehen“, und wann er sagt, „Grauentscheidung, bitte nochmal anschauen und neu bewerten“. Indem man den Gang in die Review Area für alle (videobeweisrelevanten) Grauentscheidungen vorsieht, würde dieser Willkürpunkt wegfallen. Darüber hinaus kann der Schiedsrichter seine eigene Linie im konkreten Spiel besser berücksichtigen. Eine andere klare Festlegung, wann der Gang in die Review Area erfolgt, gibt es nicht, wenn man die Review Area nicht komplett abschaffen möchte.

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Es gab drei kritische Strafraumszenen, die der Überprüfung durch den Videoassistenten offenstanden. Zunächst fiel Schalkes Thilo Kehrer im Zweikampf mit Joshua Guilavogui. Schiedsrichter Markus Schmidt aus Stuttgart entschied ohne Gang in die Review Area auf Strafstoß, da der Wolfsburger über mehrere Schritte hinweg gehalten und zudem noch mit dem Knie nachgeholfen hat.

Dies geschah zu Recht, da dieses Zweikampfverhalten über das bei Standardsituationen hinausging und deshalb zwingend mit Strafstoß zu bestrafen war. In der zweiten Halbzeit ging dann Naldo gegen den Wolfsburger Yannick Gerhardt ungestüm in den Luftzweikampf. Nach einem kurzen Gang in die Review Area entschied Schmidt zu Recht auf Strafstoß für Wolfsburg. Kurz vor Schluss spielte dann noch Kehrer den Ball mit dem Arm im eigenen Strafraum, wobei hier sehr viel für einen Strafstoß wegen strafbaren Handspiels sprach. Hier ging Schmidt nicht einmal in die Review Area, bestenfalls wurde die Szene im Hintergrund überprüft. Man könnte nun sagen: Der Videobeweis hat zwei Fehlentscheidungen verhindert und eine durchrutschen lassen. Stattdessen wurde sich aber vorrangig auf die dritte Szene versteift mit dem Hinweis: Wofür haben wir denn den Video-Assistenten, wenn er selbst das nicht ahndet? Aus Anlass dieses Spieles sollen im Folgenden – auch noch passend zum 500-jährigen Reformationsjubiläum am Dienstag – acht Thesen für den Umgang mit dem Video-Beweis aufgestellt werden. Aus Platzgründen kann zu den einzelnen Thesen leider nur eine verknappte Darstellung erfolgen:

1. These: Alle Beteiligten müssen sich über die Erwartungen an den Videobeweis und ihre eigene Kompetenz klarwerden!

Der Videobeweis wird nicht alle Fehlentscheidungen verhindern. Solange Menschen beteiligt und Graubereiche vorhanden sind, wird es immer tatsächliche und gefühlte Fehler geben. Zugleich ist einem Bundesliga-Schiedsrichter in der Regel eine höhere Regelkompetenz zuzutrauen als einem Zuschauer, Kommentator, Spieler oder Trainer. Wenn zwei Bundesliga-Schiedsrichter übereinstimmend nach Videosichtung eine Entscheidung getroffen haben, spricht einiges dafür, dass sie auch nach den (teilweise leider intransparenten, siehe dazu These 6) Richtlinien des DFB getroffen wurde. Zugleich ist aber nicht jeder gute Bundesliga-Schiedsrichter zwangsläufig ein guter Videoassistent (Siehe These 3). Dessen muss man sich bei der Bewertung von Videoentscheidungen immer bewusst sein.

2. These: Man muss am Videobeweis trotz „durchgerutschter“ Fehlentscheidungen festhalten

Obwohl der Videobeweis nicht alle Fehler beseitigen kann (Siehe These 1), verringert er die Fehlentscheidungen und sorgt damit für ein höheres Maß an Gerechtigkeit, insbesondere wenn das Problem der Review Area (Siehe These 8) gelöst werden kann. Auf ihn zu verzichten, weil er nicht alle tatsächlichen und gefühlten Fehlentscheidungen beseitigen kann, ist als würde man Burger mit Pommes bestellen und diese dann nicht essen, weil der Dip vergessen wurde. Kann man machen, dann bleibt man aber hungrig. Stattdessen ist es viel sinnvoller, sich um einen Dip zu kümmern, also die Fehlentscheidung möglichst zu reduzieren.

3. These: Der Videobeweis muss effizienter werden: Spezialisierte Video-Assistenten müssen eingesetzt werden

Zur Effizienzsteigerung des Videobeweises müssen – wie bei den „klassischen“ Schiedsrichterassistenten – spezialisierte Video-Assistenten eingesetzt werden. Die Bewertung von Videobildern und die Schiedsrichterleistung auf dem Platz setzen teilweise unterschiedliche Kompetenzen voraus (Effizienter Umgang mit Perspektiven einerseits, Spielleitung andererseits). Ein guter Schiedsrichter – und das sind alle in der Bundesliga – ist nicht zwangsläufig ein guter Video-Assistent und umgekehrt. Deshalb sollte man hier auch auf Spezialisten setzen. Diese zu entdecken und auszubilden braucht aber Zeit.

4. These: Der Videobeweis muss transparenter werden: Entscheidungen müssen kurz (durch den Stadionsprecher) erklärt werden!

Gerade im Stadion ist es nicht immer klar, warum ein Schiedsrichter eine Entscheidung nach Ansicht der Videobilder oder Eingriff des Videoassistenten geändert hat. Eine kurze Erklärung, die vom Video-Assistenten oder Supervisor geschrieben durch den Stadionsprecher verlesen wird, würde hier für mehr Transparenz sorgen. Aufgrund der hohen körperlichen Belastung und des zu erwartenden Pfeifkonzerts ist eine Durchsage durch den Schiedsrichter abzulehnen. Aufgrund der unterschiedlichen Videowandqualitäten und der Vereinsbrille einiger Zuschauer ist auch eine Einblendung der maßgeblichen Videoszenen nicht sinnvoll.

5. These: Die Überprüfungen durch den Videoassistenten müssen offen gezeigt werden: Auch Hintergrundüberprüfungen müssen im Stadion und TV zumindest bekanntgegeben werden!

Immer wieder stellt sich die Frage, warum der Video-Assistent eine bestimmte Szene nicht überprüft hat, obwohl er das getan hat, aber vor der nächsten Spielunterbrechung zum Ergebnis gekommen ist, dass die Entscheidung korrekt war (so z. B. am Sonntag beim 0:3 von Bremen gegen den FC Augsburg). Hier würde eine Anzeige im Stadion und eine Einblendung im TV-Bild dem Vorwurf der Willkür vorbeugen und helfen, ein besseres Bild von der Arbeit der Videoassistenten zu bekommen.

6. These: Der DFB muss offener kommunizieren: Entscheidungen müssen öffentlich durch den DFB kommentiert werden!

Der DFB muss im Nachhinein Stellung zu Entscheidungen beziehen. Dies gilt sowohl für richtige als auch für falsche Entscheidungen. Nur damit kann man auf lange Sicht die allgemeine Regelkenntnis verbessern (über die TV-Kommentatoren als Multiplikatoren) und den Vorwurf der „schwarzen Zunft, die eh alles so hinbiegt, dass es passt“ ausräumen. Auch die sozialen Netzwerke bieten hierfür ein gutes Instrument. Zur Saisonbeginn wurden Videoassistenten-Szenen noch auf der Facebook-Seite der DFB-Schiedsrichter kommentiert, mittlerweile ist das leider eingeschlafen.

7, These: Die Nachspielzeit durch Videoüberprüfungen muss öffentlich mitgestoppt und separat berechnet werden!

Ein oft erhobener Vorwurf gegen den Video-Beweis ist die unzureichende Nachspielzeit. Tatsächlich erfolgt werden Videoüberprüfungen nicht immer (aber meistens!) vollumfänglich nachgespielt. Hier kann die Transparenz dadurch erhöht werden, dass die Dauer der Spielunterbrechungen zur Videoüberprüfung offen mitgestoppt wird und (nach Aufrundung auf die nächste volle Minute) zur vom Vierten Offiziellen angezeigten Nachspielzeit addiert wird. So würde auch die Findung der Nachspielzeit offener werden.

8. These: Der Umgang mit der Review Area muss klar reguliert werden: Alle Grauentscheidungen müssen vom Schiedsrichter selbst in der Review Area überprüft werden!

Der größte Unsicherheitspunkt ist aktuell die Review Area. Sollte sie ursprünglich nur die krasse Ausnahme sein, wird sie mittlerweile regelmäßig genutzt, da die Transparenz und Akzeptanz sowie die Sicherheit des Schiedsrichters durch die eigene Betrachtung der Bilder erhöht wird. Gleichzeitig erscheint es aber (vielleicht auch nur aufgrund nicht offen kommunizierter Leitlinien) willkürlich, wann der Video-Assistent sagt, „keine klare Fehlentscheidung, also bleibt die Entscheidung bestehen“, und wann er sagt, „Grauentscheidung, bitte nochmal anschauen und neu bewerten“. Indem man den Gang in die Review Area für alle (videobeweisrelevanten) Grauentscheidungen vorsieht, würde dieser Willkürpunkt wegfallen. Darüber hinaus kann der Schiedsrichter seine eigene Linie im konkreten Spiel besser berücksichtigen. Eine andere klare Festlegung, wann der Gang in die Review Area erfolgt, gibt es nicht, wenn man die Review Area nicht komplett abschaffen möchte.

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Diese News betrifft folgende Schiedsrichter:

Markus Schmidt Name : Markus Schmidt
Geburtsdatum: 31.08.1973
Ort: Stuttgart

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Markus Schmidt
Name : Markus Schmidt
Geburtsdatum: 31.08.1973
Ort: Stuttgart

04.11.2017 20:50


CobraCommander


VfL Wolfsburg-FanVfL Wolfsburg-Fan


Mitglied seit: 02.05.2015

Aktivität:
Beiträge: 136

Das Schalke-Spiel ist unzureichend analysiert. Es ging nämlich in den Szenen nicht nur um die Elfmeter sondern auch um die Frage, warum in der ersten Szene, wo nicht die Spur eines harten Einsteigens oder die Verhinderung einer Chance zu erkennen war, Gelb gegeben wurde, bei Naldos hartem Einsteigen aber nicht. Nicht ganz unwichtig, da letzteres einen berechtigten Platzverweis bedeutet hätte.
Mir erschien dieses ungleiche Maß als blanke Willkür und eine weitere Fehlentscheidung.
Wie seht Ihr das?

Beim Rest kann ich mitgehen. Im Vergleich zu anderen Sportarten wird hier derart gestümpert (unklare Anwendung, miserable Kommunikation, keine Linie), dass ich mich manchmal frage, ob der Videobeweis absichtlich gegen die Wand gefahren wird.


Berlin 30.05.2015 - The few. The proud!


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03.11.2017 17:21


Gimlin
Gimlin

1. FC Köln-Fan1. FC Köln-Fan

Gimlin
Mitglied seit: 12.12.2010

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Beiträge: 2457

Vor allem These 8 empfinde ich als wirklich wichtig. In den letzten Wochen gab es zu viele Situationen in denen der VAR formal richtig gelaufen mit unterschiedlichen Ergebnissen je nachdem ob der Hauptschiedsrichter gucken gegangen ist oder nicht. Eine klarere Regelung wäre da wünschenswert.

Hinzu kommt noch These 6. Der DFB gibt auf mich bisher kein gutes Bild in seiner Kommunikationspolitik ab. Das Schreiben an die Vereine mit 4 Wochen Verspätung. Ein Präsident, der dann auch keine Ahnung hat und sich dann auch noch sehr nachteilig äußert.
Generell kaum Kommunikation nach außen und wenn ist der Inhalt auch z.T. fragwürdig bzw. auf Laien, Interessierte und Möchtegernexperten wie uns nicht nachvollziehbar.

Ich finde den VAR gut und wir werden vermutlich auch ein gut funktionierendes Konzept in 1-2 Jahren haben, aber der DFB tut sich momentan keinen Gefallen. Ich hoffe, dass der Ruf des VAR momentan nicht zu viel Schaden nimmt. Die Probleme nur auf Kinderkrankheiten zu schieben ist mir zu billig.


Berti Vogts : >> Die Kroaten sollen ja auf alles treten, was sich bewegt - da hat unser Mittelfeld ja nichts zu befürchten.


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